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KfW-Wohneigentumsprogramme (124, 134, 300, 308) / 5.5 Umfang der Finanzierung

Jörg Wilde
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Bis zu 150.000 EUR bei 3 Kindern

Die Höhe des maximal möglichen Kreditbetrags richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder:

  • bei einem Kind bis zu 100.000 EUR,
  • bei zwei Kindern bis zu 125.000 EUR,
  • ab drei Kindern bis zu 150.000 EUR.

Der Kreditbetrag ist zusätzlich durch den tatsächlichen Kaufpreis der Immobilie begrenzt. Eine spätere Aufstockung über den beantragten Betrag hinaus ist ausgeschlossen.

5.5.1 Zinsbindungen und Laufzeiten

Bis zu 35 Jahre

Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt 7 Jahre. Zur Auswahl stehen verschiedene Laufzeit- und Tilgungsmodelle, unter anderem

  • bis zu 10 Jahre Laufzeit mit endfälliger Tilgung und Zinsbindung über die gesamte Laufzeit,
  • bis zu 10 Jahre Laufzeit mit ein oder zwei tilgungsfreien Jahren und durchgehender Zinsbindung,
  • bis zu 25 Jahre Laufzeit mit ein bis drei tilgungsfreien Jahren und zehnjähriger Zinsbindung,
  • bis zu 35 Jahre Laufzeit mit bis zu fünf tilgungsfreien Jahren und zehnjähriger Zinsbindung.

Nach Ablauf der jeweiligen Zinsbindung unterbreitet die KfW ein Prolongationsangebot. Eine weitere Zinsverbilligung aus Bundesmitteln erfolgt dann nicht mehr.

5.5.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung

Der Kredit wird zu 100 % des zugesagten Betrags ausgezahlt. Die Auszahlung kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt zunächst 12 Monate nach Zusage und verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate für noch nicht abgerufene Beträge.

Ab dem 13. Monat nach Zusage fällt für nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an. Abgerufene Mittel müssen innerhalb von 12 Monaten zweckentsprechend verwendet werden. Andernfalls erhebt die KfW einen Zinszuschlag.

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