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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Teil I / 9.1.2 Rahmenvorgaben für das Finanzsystem

Dr. Ralf Hannemann
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Rz. 344

Im Jahr 2012 wurde von der G20 für Maßnahmen gegen den Klimawandel erstmals der Begriff "Climate Finance" geprägt und eine eigene Studiengruppe mit diesem Namen gegründet. Im Oktober 2015 hat das UNEP in einem Bericht erläutert, in welcher Weise das Finanzsystem mit dem Nachhaltigkeitsbemühen in Einklang gebracht werden sollte.[1] Schließlich ist im Jahr 2016 von der G20 eine weitere Studiengruppe mit der Ausrichtung auf "Green Finance" gegründet worden, die sich insgesamt mit der Umweltbelastung beschäftigt, wobei deren Abgrenzung zur "Climate Finance"-Studiengruppe nicht trennscharf war.[2] In erster Linie sollten Anreize geschaffen werden, um entsprechende nachhaltige Finanzierungen zu fördern und gleichzeitig Investitionen in umweltschädliche Sektoren zu erschweren. Zunächst fehlten allerdings noch einheitlich verwendete Kriterien für Climate oder Green Finance, wenngleich dafür bereits Zertifikate entwickelt wurden.[3] Gleichzeitig wurde von verschiedenen Experten darauf hingewiesen, dass es kaum möglich ist, z. B. von heute auf morgen die Finanzierung des Sektors fossiler Brennstoffe einzustellen, zumal diese nach Einschätzung vieler Experten noch eine ganze Weile zur Deckung des Energiebedarfes benötigt werden.

 

Rz. 345

Im Dezember 2015 hat der "Finanzstabilitätsrat" ("Financial Stability Board", FSB) der G20 eine Expertengruppe für die Erarbeitung branchenspezifischer Empfehlungen zur Berücksichtigung und Offenlegung von klimarelevanten Daten ("Task Force on Climate-related Financial Disclosures", TCFD) gegründet, um die Berichterstattung über klimabezogene Finanzinformationen zu verbessern und auszuweiten. Auf dieser Basis sollen vor allem Investoren in die Lage versetzt werden, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die TCFD hat am 29. Juni 2017 Empfehlung...

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