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Report aus Brüssel (USTB 2026, Heft 3, S. 90) / 5. Bericht zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

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Die Kommission hat am 14.11.2025 einen Bericht an das EP und den Rat über die Bewertung des EU-Rahmens für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer vorgelegt (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15498-2025-INIT/de/pdf). In den letzten Jahren habe die EU eine Reihe wegweisender Entscheidungen getroffen, um die Zusammenarbeit zu verstärken, ohne die Steuerpflichtigen mit Meldepflichten zu überlasten. Die Kommission hat die Wirksamkeit der verschiedenen Formen der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer im Hinblick auf die folgenden spezifischen Ziele des EU-Rahmens bewertet:

  • Verbesserung der Nutzung der bestehenden Instrumente der Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Bekämpfung des MwSt-Betrugs und Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten,
  • Beitrag zur Bekämpfung des MwSt-Betrugs durch rasche und wirksamere Ermittlung und Zerschlagung betrügerischer Netze im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer und
  • Verbesserung des multidisziplinären Ansatzes zur Bekämpfung und Verhütung von MwSt-Betrug durch eine schnellere und besser koordinierte Reaktionsfähigkeit und einen besseren Zugang verschiedener Behörden (Verwaltungs-, Zoll- und Strafverfolgungsbehörden) zu MwSt-Informationen.

Die Schlussfolgerungen der Kommission zur Funktionsweise des EU-Rahmens für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Insgesamt lassen die Ergebnisse der Bewertung erkennen, dass der EU-Rahmen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer weitgehend sicherstellt, dass die Steuerverwaltungen über alle erforderlichen Mittel für die Kontrolle grenzüberschreitender Umsätze für MwSt-Zwecke verfügen. Der EU-Rah...

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