Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 47 Frist zur Erhebung der Anfechtungsklage

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 47 FGO ordnet für die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage an, dass die Klage innerhalb eines Monats nach der letzten Behördenentscheidung zu erheben ist. Eine spezielle Klagefrist enthält § 367 Abs. 2b Satz 5 AO (s. § 367 AO Rz. 30). Die Einhaltung der Klagefrist ist Sachentscheidungsvoraussetzung, die auch in der Revisionsinstanz ohn...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 60 Beiladungen

Schrifttum Fischer, Die prozessuale Stellung der Gemeinden nach § 40 Abs. 3, § 60 Abs. 2 FGO, StuW 1972, 63; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beiladung im Verfahren vor dem FG entsprich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 78 Akteneinsicht

Schrifttum Paetsch, Persönliche Akteneinsicht durch die Beteiligten im Revisionsverfahren?, DStZ 2007, 79; Bartone, Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Finanzprozess – Eine Zusammenstellung der jüngeren BFH-Rechtsprechung, AO-StB 2011, 179. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 FGO regelt das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten. Es ist Ausfluss des grundrechts...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 65 Notwendiger Inhalt der Klage

Schrifttum Von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1997, 696; Bartone, Notwendiger Klageinhalt und Ausschlussfristen – Der Umgang mit § 65 FGO in der finanzgerichtlichen Praxis, AO-StB 2018, 49. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 64 Abs. 1 FGO das Formerfordernis der Schriftlichkeit für die Klageerhebung aufstellt, betrifft § 65 Abs. 1 FGO – insbes. § 65...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts

A. Bedeutung und Inhalt der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 125 Abs. 1 AO bestimmt, dass ein Verwaltungsakt nichtig ist, sobald er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet, der evident, offenkundig ist. In § 125 Abs. 1 AO ist eine abstrakte Generalklausel enthalten, in § 125 Abs. 2 AO ein Positivkatalog der Nichtigkeit, der auch ohne das Vorliegen d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 129 Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts

A. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt wird nach § 124 Abs. 1 Satz 1 AO mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird. Abzustellen ist dabei nach der in der AO geltenden Erklärungstheorie allein darauf, wie der Empfänger den Verwaltungsakt nach seinem Horizont verstehen konnte und nicht darauf, was ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 255 Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Vollstreckung gegen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sie folgt dem Gedanken, dass zwischen staatlichen Behörden auftretende Meinungsverschiedenheiten möglichst einvernehmlich ausgeräumt werden sollen. Bei den unter § 255 Abs. 1 Satz 2 AO fallenden juristischen Personen de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 197 Bekanntgabe der Prüfungsanordnung

Schrifttum S. Schrifttum zu § 193 AO und s. Schrifttum zu § 196 AO. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zweck der Vorschrift ist es, dem Stpfl. die Möglichkeit zu geben, die notwendigen sachlichen und zeitlichen Dispositionen zu treffen, die für eine reibungslose Durchführung der Außenprüfung erforderlich sind. B. Bekanntgabe I. In angemessener Zeit ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 102 Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift begründet Auskunftsverweigerungsrechte bestimmter Berufsträger, die weitgehend an die entsprechenden Regelungen in der StPO unter Ausklammerung allein für das Strafrecht bedeutsamer Verweigerungsrechte angelehnt sind. Ein Auskunftsverweigerungsrecht für Kreditinstitute besteht nicht (BFH v. 22.02.2000, VII R ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 175a Umsetzung von Verständigungsvereinbarungen

Schrifttum von Wedelstädt, Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz: Änderung der Abgabenordnung, DB 1994, 9; Krabbe, Verständigungsverfahren, IStR 2002, 548; Leising, Die Klage auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens nach Art. 25 Abs. 2 OECD-MA, IStR 2002, 114; Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Aufl. 2017; Kramer, APA – Vorabverst...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 294 Ungetrennte Früchte

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 810 ZPO. S. Abschn. 39, 45 VollzA. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 294 Abs. 1 Satz 1 AO festgestellte Pfändbarkeit von Früchten, die vom Boden noch nicht getrennt sind, bewirkt eine Ausnahme von § 94 BGB , weil diese Früchte bis zu ihrer Trennung als wesentlic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 177 Berichtigung von materiellen Fehlern

Schrifttum von Groll, Immer wieder Probleme mit § 177 AO, DStZ 2000, 882; Söhn, Berichtigung von materiellen Fehlern, StuW 2000, 232; Käferle, Die steuerliche Auswertung von Steufa-Berichten durch Wohnsitz-FÄ, PStR 2001, 228; Kies, Besonderheiten bei Einspruchsverfahren gegen korrigierte Steuerbescheide, DStR 2001, 1555; von Wedelstädt, Die präkludierende Fristsetzung der Finanzb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 42 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten

Schrifttum Rose/Glorius-Rose, Zur jüngsten Rechtsprechung des BFH hinsichtlich § 42 AO, DB 2004, 2174; Söffing, Die Steuerumgehung und die Figur des Gesamtplans, BB 2004, 2777; Hahn, § 42 AO und Steuerkultur – zu einem unbekannten Steuerfaktor, DStZ 2005, 183; Lange, Rechtsmissbrauch im Mehrwertsteuerrecht, DB 2006, 519; Hahn "Gestaltungsmissbrauch" im Sinne des § 42 AO, DStZ 200...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 271 Aufteilungsmaßstab für die Vermögensteuer

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt den Maßstab für die Aufteilung der Vermögensteuer. Nach Maßgabe von § 270 Nr. 1 bis 3 AO ist auch für die VSt eine "fiktive Einzelveranlagung" durchzuführen, die an sich im VStG nicht vorgesehen ist. Derzeit spielt die Vorschrift indes nur noch für Altfälle eine Rolle, da die VSt nur für...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 164 Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung

Schrifttum von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach den §§ 164, 165, 172 bis 177 AO, DB-Beilage Nr. 20/86; Trzaskalik, Über die Vorbehaltsfestsetzung und die Steueranmeldung, StuW 1993, 371; Leisner, Vorbehaltsfestsetzungen und Vertrauensschutz, DStZ 1999, 358; Günther, Aufhebung und Wegfall des Vorbehalts der Nachprüfung, AO-StB 2007, 104; Weber, Fehl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 257 Einstellung und Beschränkung der Vollstreckung

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt, unter welchen Voraussetzungen eine begonnene Vollstreckung einzustellen bzw. zu beschränken ist und welches Schicksal in diesen Fällen bereits getroffene Vollstreckungsmaßnahmen erleiden. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abschn. 5 Abs. 4 VollstrA sieht darüber hinaus vor, dass Vollstr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 198 Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung

A. Ausweispflicht Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Prüfer muss sich bei Erscheinen unverzüglich auszuweisen; das gilt auch für Personen, die nach § 19 FVG oder § 21 FVG an der Prüfung teilnehmen (Schmieszek in HHSp, § 19 FVG Rz. 19 und § 21 FVG Rz. 16). Die Ausweispflicht nach § 198 Satz 1 AO wird nur durch Vorlage des Dienstausweises des Prüfers (Prüferausweis, s. A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 13 Ständiger Vertreter

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff des ständigen Vertreters ist in § 13 AO gesondert geregelt und unabhängig von § 12 AO auszulegen. Insoweit kommt dem ständigen Vertreter eine vergleichbare Funktion zu wie einer Betriebstätte. Maßgeblich für das Vorliegen einer Betriebstätte ist jedoch ausschließlich § 12 AO. Im deutschen innerstaat...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 163 Abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen

Schrifttum Bartone, Der Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, AO-StB 2004, 356; Bartone, Der Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis in der Insolvenz, AO-StB 2005, 155; Seer/Kiesen, Kein Vorbehalt der Nachprüfung für eigenständigen Billigkeitserweis, NWB 2013, 33; von Wedelstädt, Abschnittsbesteuerung, AO-StB 2013, 219. Ferner s. Schrifttum zu § 227 A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 165 Vorläufige Steuerfestsetzung, Aussetzung der Steuerfestsetzung

Schrifttum von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach den §§ 164, 165, 172 bis 177 AO, DB-Beilage Nr. 20/86; App, Zum Umfang der Vorläufigkeit einer Steuerfestsetzung gem. § 165 AO, DStR 1994, 127; Brockmeyer, Klagen gegen vorläufige Steuerbescheide wegen verfassungsrechtlicher Streitpunkte, DStZ 1996, 1; Brüggemann, Berücksichtigung von Rechtsfehlern i...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 377 Steuerordnungswidrigkeiten

Schrifttum Brenner, Gewinnabschöpfung, das unbekannte Wesen im Ordnungswidrigkeitenrecht, NStZ 1998, 557; Többens, Die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität durch die Troika der §§ 9, 130 und 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, NStZ 1999, 1; Duttge, Zur Verantwortlichkeit des gutgläubigen Steuerberaters, wistra 2000, 201; Brenner, Geldbuße und Abschöpfung des wirtschaftl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 200 Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen

Schrifttum von Wedelstädt, Der Ort der Außenprüfung nach § 200 Abs. 2 AO, DB 1989, 1536; Finger, Die Rechte des Außenprüfers, StBp 2000, 33; Finger, Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen Maßnahmen der Außenprüfung, StBp 2002, 61 und 95; Graf Kerssenbrock/Riedel/Strunk, Zur Verfassungsmäßigkeit des Datenzugriffs der Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen nach § 147 Abs. 6 AO...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 202 Inhalt und Bekanntgabe des Prüfungsberichts

Schrifttum Hardtke, "Förmliche Mitteilungen" nach einer Außenprüfung, AO-StB 2001, 79; Buse, Der Prüfungsbericht (§ 202 AO), AO-StB 2008, 50; ferner s. Schrifttum zu § 193 AO bis § 201 AO. A. Bedeutung der Regelung Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen werden in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht im schriftlichen P...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 109 Verlängerung von Fristen

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 109 Abs. 1 Satz 1 AO können Fristen, die von einer Finanzbehörde gesetzt sind, und Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen (auch wenn sie gesetzlich geregelt sind) vorbehaltlich der in Abs. 2 normierten Voraussetzungen verlängert werden (zur Erklärungsfrist die Erläuterungen zu s. § 149 AO). Andere gesetzliche,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht

Schrifttum Günther, Festsetzungsfrist und Feststellungsfrist, AO-StB 2009, 9; von Wedelstädt, Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach Ablauf der Feststellungsfrist, AO-StB 2009, 238; von Wedelstädt, Korrektur von Feststellungsbescheiden ohne Eingriff in die Bestandskraft, AO-StB 2011, 83. S. Schrifttum zu § 179 AO und s. Schrifttum zu § 180 AO. A. Bedeutung der Vo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 145 Allgemeine Anforderungen an Buchführung und Aufzeichnungen

Schrifttum S. Schrifttum zu § 146 AO. A. Allgemeine Bedeutung Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 145 Abs. 1 AO umschreibt auch für Stpfl., die freiwillig Bücher führen, die allgemeinen Anforderungen, die an eine ordnungsgemäße Buchführung und an ordnungsgemäße Aufzeichnungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus den §§ 140 bis 144 AO zu stellen sind. Der Gesetzgeber hat – ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 233a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen

Schrifttum Kruse, Über Vollverzinsung, FR 1988, 1; Siegert, Einzelfragen zur Vollverzinsung nach § 233a AO, DStR 2000, 46; Heuermann, Verzinsung nach § 233a AO 1977 bei Verlustrücktrag, StBp 2006, 384; Prinz, Der Erstattungsbetrag nach § 11 Abs. 2 AStG ist nicht zu verzinsen, StR 2006, 600; Maunz/Zugmaier, Erstattungszinsen für Steuervergütungsanspruch, DStR 2008, 2165; Bretz, Nic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 138 Anzeigen über die Erwerbstätigkeit

Schrifttum Maunz in Linklaters Oppenhoff & Rädler, Steueränderungen zum 1.1.2002 im Unternehmensbereich, DB 2002, Beilage 1, 6; Thieme, Die Änderung der Anzeigenpflicht nach § 138 Abs. 2 und 3 AO bei Auslandssachverhalten ab 01.01.2002, DStR 2002, 570; Bittner/Keil, Anzeigeverpflichtung nach § 138 Abs. 2 Nr. 3 AO bei indirekten Erwerben von Beteiligungen in ausländischen Körper...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 334 Ersatzzwangshaft

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ersatzzwangshaft hat – wie alle Zwangsmittel – keinen Strafcharakter, sie ist – nur – ein Beugemittel um den Pflichtigen zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen (s. § 328 AO Rz. 2). Die Haft führt zu einer Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 G...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 166 Drittwirkung der Steuerfestsetzung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Drittwirkung einer unanfechtbaren Steuerfestsetzung und ihre Folgen auf die Zulässigkeit von Einwendungen durch Dritte. Nach § 166 AO müssen die dort genannten Dritten die Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung gegen sich gelten lassen, wenn sie – mit Ausnahme des Gesamtrechtsnachfolge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 278 Beschränkung der Vollstreckung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 278 AO beschreibt die vollstreckungsrechtlichen Rechtsfolgen nach Erlass eines Aufteilungsbescheids. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung in § 278 Abs. 1 AO, dass die Vollstreckung nach Ergehen des Aufteilungsbescheids nur nach Maßgabe des auf den einzelnen Schul...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 378 Leichtfertige Steuerverkürzung

Schrifttum Duttge, Zur Verantwortlichkeit des gutgläubigen Steuerberaters nach § 378 AO, wistra 2000, 201; Rolletschke, Steuerliche Berater als Täter einer leichtfertigen Steuerverkürzung, wistra 2004, 49; Müller, Die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Verantwortung des Steuerberaters, StBp 2009, 299; Andresen/Kiesel, Weiße Einkünfte begründen keinen Tatbestand der Steuerordnung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 260 Angabe des Schuldgrundes

Schrifttum Carl, Die Angabe des Schuldgrundes in der Pfändungsverfügung (§ 260 AO), DStZ 1995, 430; Strunk, Forderungspfändung, Drittschuldner und Steuergeheimnis, DStZ 1997, 704; Bartone, Forderungspfändung und Übermaßverbot – Hinweise zur Prüfung von Formmängeln und Verhältnismäßigkeit, AO-StB 2002, 397. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vors...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 180 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Schrifttum Fischer, Feststellung der Einkünfte bei einer Zebragesellschaft, NWB F. 2, 8813; Streck/Mack, Grundsatzprobleme der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 80 Abs. 2 AO, DStR 1987, 707; von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1996, 696; Kohlhaas, Zebragesellschaften, Stbg 1998, 557, 559; Kohlhaas, Die Einkünftezuordnung ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 182 Wirkungen der gesonderten Feststellung

Schrifttum Söhn, Festsetzungsverjährung nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO bei Anfechtung des Feststellungsbescheids, DStZ 2002, 881; Steinhauff, Abgrenzung Grundlagenbescheid von bloßer Tatbestandsverwirklichung, AO-StB 2010, 271; von Wedelstädt, Korrektur von Feststellungsbescheiden ohne Eingriff in die Bestandskraft, AO-StB 2012, 83; Klose, Die Anpassung von Folgebescheiden bei Erl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen

Schrifttum Schmitz, Aufzeichnungspflichten des Freiberuflers bezüglich der Betriebseinnahmen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, StBp 1988, 43; Zapf, Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme, DStR 1996, 1259; Hennrichs, Der steuerrechtliche sog. Maßgeblichkeitsgrundsatz gem. § 5 EStG – Stand und Perspektiven –, StuW 1999, 138; Mösbauer, Die Anforderung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 138b Mitteilungspflicht Dritter über Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften

Schrifttum Krüger/Nowroth, Verschärfung der Mitwirkungspflichten inländischer Steuerpflichtiger bei Auslandsinvestitionen durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz, DB 2017, 90; Seevers/Handel, "Panama-Gesetz" – schneller Wurf mit Schwächen, DStR 2017, 522. A. Überblick Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Flankierend zur Neuregelung der Anzeigepflichten nach § 138 AO hat der ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 147a Vorschriften für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Unterlagen bestimmter Steuerpflichtiger

Schrifttum Dißars, Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften nach § 147a AO, BB 2010, 2085; Dißars, Neue Aufbewahrungspflichten und weitere Verschärfungen der Rechtslage bei Beteiligungen an Drittstaat-Gesellschaften, BB 2017, 2015. A. Die Regelung in § 147a Abs. 1 Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der durch Gesetz vom 29.07.2009 (BGBl 2009 I, 2302) eingefügte § 147a A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 67a Sportliche Veranstaltungen

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt sowohl die Förderung des bezahlten Sports als auch von sportlichen Veranstaltungen eines Sportvereins. Unter sportlichen Veranstaltungen i. S. von § 67a AO sind organisatorische Maßnahmen eines Sportvereins zu verstehen, die es aktiven Sportlern ermöglichen, Sport zu treiben. Die Tätigkeit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 19 Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 19 AO regelt die örtliche Zuständigkeit für die Steuern vom Einkommen und Vermögen (insoweit nur noch für Altfälle) natürlicher Personen. Sie gilt auch für die örtliche Zuständigkeit der Familienkasse (DA-FamEStG 67.2.1 Abs. 2). Wegen des maßgeblichen Zeitpunkts der die Zuständigkeit bestimmenden Verhältnisse...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 112 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift steckt die Grenzen der Amtshilfe in Übereinstimmung mit § 5 VwVfG ab. Sie stellt zunächst die typischen Anwendungsfälle heraus Abs. 1), ohne jedoch eine abschließende Regelung der Amtshilfegründe zu treffen und stellt dann klar, unter welchen Voraussetzungen Amtshilfe nicht geleistet werden darf (Abs. 2), nic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 2 Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen

Schrifttum Bartone, Gesellschafterfremdfinanzierung – Die Frage der Vereinbarkeit des § 8a KStG mit Verfassungs-, Europa- und Völkerrecht; 2001 (zugl. Diss. Saarbrücken 2000); Grube, Der Einfluss des EU-Beihilfenrechts auf das deutsche Steuerrecht, DStZ 2007, 371; Hummel, Zur innerstaatlichen Bindungswirkung von auf Doppelbesteuerungsabkommen beruhenden Konsultationsvereinbarun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 238 Höhe und Berechnung der Zinsen

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 238 AO ist die Berechnungsvorschrift für alle in den Zinsvorschriften der §§ 233a bis 237 AO enthaltenen Zinstatbestände. Sie sieht damit eine einheitliche Berechnung vor. Da sich die Zinspflicht auf jeden Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis erstreckt, bedarf es einer gesonderten Berechnung aller Zinsfälle und zwar ge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 360 Hinzuziehung zum Verfahren

Schrifttum Apitz, Die Hinzuziehung zum Rechtsbehelfsverfahren nach § 360 AO, NWB Fach 2, 3185; Eberl, Die Hinzuziehung von Ehegatten bei Zusammenveranlagung, DStR 1983, 418; Lohmeyer, Beiladung und Hinzuziehung Dritter im Steuerstreitverfahren, DB 1986, 201; Olbertz, Die Hinzuziehung gemäß § 360 AO, DB 1988, 1292; Meyer, Zur Frage der Hinzuziehung (Beiladung) zusammenveranlagter ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

Schrifttum Carlé, Die Vermögensauskunft kritisch betrachtet, AO-StB 2013, 347; Vollkommer, Die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung – Ein Überblick, NJW 2013, 3681; Baldauf, Anm. zu FG Köln v. 15.07.2014, 15 V 778/14, EFG 2014, 1849. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für nach dem 01.01.2013 angeordnete Vermögensauskünfte gilt die vo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 339 Pfändungsgebühr

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft die Pfändungsgebühr. Sie regelt den Gegenstand, den Entstehungszeitpunkt und die Höhe der Gebühr. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 339 AO wurde durch das EURLUmsG (s. § 337 AO Rz. 2) vollkommen neu gefasst. Als wesentliche Änderung tritt die Festgebühr an die Stelle der bisherigen ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 3 Steuern, steuerliche Nebenleistungen

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 3 AO ist zum einen Definitionsnorm, in der die Begriffe "Steuer" (s. Rz. 5 ff.), "Realsteuer" (s. Rz. 46), "steuerliche Nebenleistung" (s. Rz. 47) definiert werden. Außerdem wird klargestellt, dass die europarechtlich geregelten Ein- und Ausfuhrabgaben Steuern i. S. v. § 3 Abs. 1 AO sind (s. Rz. 41). Diese De...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 132 Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung im Rechtsbehelfsverfahren

A. Inhalt und Zweck der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt in Satz 1 klar, dass die Einleitung eines Einspruchsverfahrens oder die Durchführung eines Finanzprozesses die im Besteuerungsverfahren der Finanzbehörde zustehenden Befugnisse nicht beeinträchtigt. Soweit die Finanzbehörde nach den Vorschriften der AO für die Rücknahme, den Widerru...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 184 Festsetzung von Steuermessbeträgen

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Steuermessbetragsverfahren stellt eine Ausnahme von dem in § 157 Abs. 2 AO aufgestellten Grundsatz der unselbstständigen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen dar. Die Regelung dient der Verfahrensvereinfachung. Steuermessbescheide sind für die Festsetzung von Realsteuern Grundlagenbescheide i. S. des § 171...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 188 Zerlegungsbescheid

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt Inhalt und Bekanntgabe des Zerlegungsbescheids. Er muss schriftlich ergehen, auf § 119 Abs. 3 und 4 AO wird insoweit verwiesen. Er ist im Verhältnis zum Messbescheid Folgebescheid, im Verhältnis zum Realsteuerbescheid Grundlagenbescheid. B. Bekanntgabe (§ 188 Abs. 1 AO) Tz. 2 Stand: 22. Aufl...mehr