Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 315 Wirkung der Einziehungsverfügung

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich §§ 836, 837 ZPO. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die mit der förmlichen Zustellung an den Drittschuldner wirksam werdende Einziehungsverfügung (§ 314 Abs. 1 AO) führt noch nicht zur Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers, bewirkt als...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 173a Schreib- oder Rechenfehler bei der Erstellung einer Steuererklärung

Schrifttum Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Aufl. 2017; Braun Binder, Ausschließlich automationsgestützt erlassene Steuerbescheide und Bekanntgabe durch Bereitstellung zum Datenabruf, DStZ 2016, 526; Brinkmeier, Der neue § 173a AO, GmbH-StB 2017, 65; Bruschke, Berichtigung von Steuerbescheiden wegen offenbarer Unrichtigkeiten, StB 2017, 187; Dißars...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 361 Aussetzung der Vollziehung

Schrifttum Szymczak, Aussetzung der Vollziehung von Steuerverwaltungsakten, NWB Fach 2, 8145; Nommensen/Pinternagel/Söffing, Einschränkungen bei der Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO, DStR 1998, 70; Birkenfeld, Beschränkung der Aussetzung der Vollziehung, DStZ 1999, 349; Mack, Der Streit um die Aussetzung der Vollziehung, Steuerstreit und Steuerstrafverteidigung 1999, 37...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 363 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

Schrifttum Gast-de Haan, Ermessensschranken bei der Aussetzung des Besteuerungsverfahrens nach § 363 Abs. 2 AO, DStZ 1983, 254; Wendland, Ruhen von Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 363 Abs. 2 AO, INF 1991, 459; Rößler, Verfahrensaussetzung bei verfassungsgerichtlichem Musterprozess vor dem Bundesverfassungsgericht, DStZ 1993, 148; Löhlein, Die "Zwangsruhe" des § 363 Abs. 2 Satz 2 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 69 Haftung der Vertreter

Schrifttum Buciek, Erlasssituation und Haftungsverfahren, DB 1986, 2254; Fett/Bank, Die Rückforderung von Investitionszulagen bei Subventionsnehmern und Haftungsschuldner, DStZ 1999, 591; Haunhorst, Haftung ohne Grenze? DStZ 2002, 368; Haunhorst, Die Optionsausübung gemäß § 9 UStG als haftungsbegründende Pflichtverletzung? DStR 2003, 1907; Meier, Zur Haftung für Steuerschulden e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 224 Leistungsort, Tag der Zahlung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit den technischen Zahlungsmodalitäten hinsichtlich von Zahlungen an Finanzbehörden (§ 224 Abs. 1, 2 und 4 AO) bzw. Zahlungen der Finanzbehörden (§ 224 Abs. 3 AO). Sie stellt nicht auf die Person des Zahlenden ab, sondern auf Zahlung schlechthin. Zahlung durch Dritte ist nach § 48 A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 341 Verwertungsgebühr

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft die Verwertungsgebühr. Sie regelt, wann eine Verwertungsgebühr entsteht (§ 341 Abs. 1, 2 AO), wie hoch die Gebühr ist (§ 341 Abs. 3 AO) und wie hoch die Gebühr im Fall der Abwendung der Verwertung ist (§ 341 Abs. 4 AO). S. Abschn. 51 ff. VollzA. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Tz. 2 Sta...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

A. Behörde (§ 6 Abs. 1 AO) Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff der Behörde i. S. des § 6 Abs. 1 AO entspricht nicht mehr ganz dem in § 1 Abs. 4 VwVfG und § 1 Abs. 2 SGB X enthaltenen allgemeinen Behördenbegriff. Es wird in der AO nun klargestellt, dass es sich um eine öffentliche Stelle handeln muss. Die detaillierte Differenzierung in "öffentlichen Stellen" und...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 175b Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte

Schrifttum Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Aufl. 2017; Braun Binder, Ausschließlich automationsgestützt erlassene Steuerbescheide und Bekanntgabe durch Bereitstellung zum Datenabruf, DStZ 2016, 526; Dißars, Änderungen im Bereich der Korrekturvorschriften der AO durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens – Überblick und erste ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 286 Vollstreckung in Sachen

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht den §§ 808, 809 ZPO. S. Abschn. 35 VollstrA und Abschn. 32 VollzA. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pfändung beweglicher von Sachen, die im Gewahrsam des Vollstreckungsschuldners sind, nimmt der Vollziehungsbeamte in der Weise vor, dass er sie ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 338 Gebührenarten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift beinhaltet eine abschließende Aufzählung der Gebühren, die erhoben werden dürfen. Eine entsprechende Anwendung auf andere Aufwendungen der Vollstreckungsbehörden ist nicht zulässig.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 249 Vollstreckungsbehörden

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Überschrift der Vorschrift ist irreführend. Allein § 249 Abs. 1 Satz 3 AO befasst sich mit dem Begriff der Vollstreckungsbehörden. § 249 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO ordnen an, aus welchen Verwaltungsakten im Verwaltungsweg vollstreckt werden kann. § 249 Abs. 2 AO betrifft die Ermittlungsbefugnisse der Finanzbeh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 35 Pflichten des Verfügungsberechtigten

Schrifttum Gmach, Pflichten des Verfügungsberechtigten, DStZ 2001, 341; Meier, Zur Haftung für Steuerschulden einer GmbH bei faktischer Geschäftsführung durch den Gesellschafter, StW 2004, 107; Kaiser/Grimm, Ausweitung der steuerstrafrechtlichen Rechtsprechung zu § 35 AO, DStR 2014, 179; s. auch die Hinweise bei § 34 AO und bei § 69 AO. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 119 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsakts

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus dem Gebot der Rechtsicherheit (s. Art. 20 Abs. 3 GG) folgt, dass die Umsetzung des Gesetzes im Verwaltungsakt, der die Rechte und Pflichten des Bürgers konkretisiert, hinreichend bestimmt sein muss. Nur bestimmte Verwaltungsakte können befolgt und vollzogen werden und lassen die Grenzen der materiellen Best...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 318 Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen

Schrifttum App, Überblick über die Pfändung von Sachleistungsansprüchen, DStZ 1993, 400. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Vollstreckung in Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen gelten zunächst die Vorschriften über die Forderungspfändungen (§ 318 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 309 bis 317 AO). Wegen der Nähe derartiger Ansprüche zur S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 203a Außenprüfung bei Datenübermittlung durch Dritte

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist durch das StModernG v. 01.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) eingefügt worden mit dem Ziel, die Einhaltung der Pflichten der mitteilungspflichtigen Stelle i. S. des § 93c Abs. 1 AO im Rahmen einer Außenprüfung zu überprüfen. Die Regelung ergänzt die Befugnis der Finanzbehörde nach § 93c Abs. 4 Satz ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 153 Berichtigung von Erklärungen

Schrifttum Söffing/Pinternagel/Nommensen, Berichtigungspflicht des nachträglich bösgläubigen Steuerberaters nach § 153 Abs. 1 AO?, DStR 1998, 69; Kottke, Zum Verhältnis von Selbstanzeige und Steuererklärungs-Berichtigungspflicht, DStR 1996, 1350; Müller, Die Berichtigungserklärung nach § 153 Abs. 1 AO, StBp 2005, 195; Tormöhlen, Berichtigungserklärung nach § 153 AO, AO-StB 2010,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 364a Erörterung des Sach- und Rechtsstands

Schrifttum Harder, Die Erörterung nach § 364a AO – nicht nur aus abgabenrechtlicher Sicht, DStZ 1996, 397; Szymczak, Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ab 1996, DB 1994, 2254; Günther, Außergerichtlicher und gerichtlicher Erörterungstermin, AO-StB 2009, 109. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit § 364a AO wird nunmehr das Verfahren einer ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 93b Automatisierter Abruf von Kontoinformationen

A. Allgemeines ??. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ergänzt die Regelungen über den automatisierten Abruf von Kontoinformationen nach § 93 Abs. 7 und 8 AO. Sie enthält keine materiell-rechtlichen Regelungen über die Zulässigkeit und Voraussetzungen des Abrufs. Die Norm betrifft vielmehr die (technische) Durchführung des Abrufs. Dabei stellt sie insbes. klar, w...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 70 Haftung des Vertretenen

Schrifttum Schwöbel, Die Vertretenenhaftung nach § 70 AO. Gibt es einen neuen Anwendungsbereich der Vertretenenhaftung im Großhandel? StW 2006, 77; Fehsenfeld, Die Reichweite der Haftung des Vertretenen nach § 70 AO, DStZ 2012, 852; Bruschke, Haftungsfragen beim Rechnungssplitting, DStZ 2013, 831; Gehm, Die Haftung des Vertretenen gemäß § 70 AO – Risikoprofil in der Praxis, StBp...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 209 Gegenstand der Steueraufsicht

Schrifttum Kock, Der Gegenstand der Steueraufsicht nach § 209 AO, DStR 1996, 1676. A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt, welche Sachverhalte der als zollamtliche Überwachung definierten Steueraufsicht unterliegen, also Lebenssachverhalte, die nach den Verbrauchsteuergesetzen erheblich sind. Wegen der Abgrenzungen wird auf die Vorbemerkung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 10 Geschäftsleitung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 An die Geschäftsleitung (wie an den Sitz, § 11 AO) im Inland knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht von Körperschaften, juristischen Personen anderer Art, nichtrechtsfähigen Vereinen, Vermögensmassen u. a. im Bereich der Körperschaft- (§ 1 Abs. 1 KStG), Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 2 Abs. 1 Nr. 1d) ErbStG)...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 193 Zulässigkeit einer Außenprüfung

Schrifttum Apitz, Verfahrensrechtliche Aspekte einer Außenprüfung nach BpO (2000), StBp 2001, 29, 57, 85; von Wedelstädt, Neuregelungen der Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) und des AEAO zu § 193ff., DB 2000, 1356; Papperitz, Die Betriebsprüfungsordnung 2000 – Ein Fortschritt oder eher Rückschritt, DB 2001, 1217; Balmes, Digitales Zeitalter der Außenprüfung, AO-StB 2002, 121; Eb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 319 Unpfändbarkeit von Forderungen

Schrifttum Buciek, Vollstreckung von Steuerforderungen und § 850f ZPO, DB 1988, 882; Strunk, Der Anwendungsbereich des § 319 der Abgabenordnung, BB 1992, 1907; Lemaire, Pfändungsschutz bei der Forderungspfändung, AO-StB 2004, 227. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit dem Zweck, den Vollstreckungsschuldner zu schützen, erklärt § 319 AO spezielle Sc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 322 Verfahren

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die AO enthält keine eigenständige Regelung der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Vielmehr verweist § 322 Abs. 1 AO auf sämtliche für die gerichtliche Zwangsvollstreckung geltenden Vorschriften, namentlich auf §§ 864 bis 871 ZPO , das ZVG (§ 322 Abs. 1 Satz 2 AO) und auf das LuftFzgG (s. § 306 AO Rz. 1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 95 Versicherung an Eides statt

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt die Gründe, die die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung rechtfertigen können, dar. Außerdem enthält sie bis ins Einzelne gehende Regelungen des Verfahrens und der zu beachtenden rechtsstaatlichen Absicherungen. Die Vorschrift ergänzt § 93 AO. B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift Tz....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 348 Ausschluss des Einspruchs

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sachentscheidungsvoraussetzung für ein Einspruchsverfahren ist die Einspruchsfähigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes. Verwaltungsakte der Finanzbehörden in den in § 347 Abs. 1 AO aufgezählten Angelegenheiten sind grundsätzlich mit dem Einspruch anfechtbar, sofern der Einspruch nicht durch Gesetz ausgeschlo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 12 Betriebstätte

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Betriebstätte ist Anknüpfungspunkt u. a. für die Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG), die beschränkte Steuerpflicht im Bereich der Steuern vom Einkommen (§ 49 Abs. 1 Nr. 2a) EStG), den Ausschluss des Progressionsvorbehaltes nach § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 EStG, die örtliche Zuständigkeit der Finan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts

A. Regelungsgegenstand Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 122 AO bestimmt, wem und wie ein Verwaltungsakt bekannt zu geben ist. Die diesbezüglich von den Finanzbehörden zu beachtenden Grundsätze sind ausführlich in AEAO zu § 122 geregelt. Die Wirkungen der Bekanntgabe ergeben sich nicht aus § 122 AO, sondern aus § 124 Abs. 1, § 355 Abs. 1 Satz 1 AO; § 54 Abs. 1 FGO. Tz. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 126 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern

A. Bedeutung der Vorschrift und Anwendungsbereich Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Leidet ein wirksam bekannt gegebener Verwaltungsakt unter einem Form- oder Verfahrensfehler und ist er rechtswidrig und nicht nichtig (zur Nichtigkeit s. § 125 AO Rz. 3 ff.), kann er nach § 126 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AO dadurch geheilt werden, dass die Rechtswidrigkeit durch die Nachholung der...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 324 Dinglicher Arrest

Schrifttum Weinreuter, Der Steuerarrest (§§ 324 bis 326 AO), DStZ 2000, 162; Bruschke, Dinglicher Arrest im Steuerrecht, DStR 2003, 54; Tormöhlen, Der steuerliche Arrest, AO-StB 2009, 184; Bruschke, Abwehrmaßnahmen im Verfahren des dinglichen Arrestes nach der AO, AO-StB 2017, 179. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Arrest ist keine Maßnahme im V...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 158 Beweiskraft der Buchführung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift enthält als gesetzliche Ausgestaltung des Vertrauensschutzprinzips eine gesetzliche Vermutung (Seer in DStJG 31 (2008), 7, 16; AEAO zu § 158 Satz 1). Ein Stpfl., der Bücher führt und Aufzeichnungen macht, die den hierfür in den §§ 140 bis 148 AO enthaltenen Vorschriften genügen, hat den Anspruch ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 267 Vollstreckungsverfahren gegen nichtrechtsfähige Personenvereinigungen

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift hat Personenvereinigungen und andere Gebilde im Auge, die zwar zivilrechtlich nicht rechtsfähig sind, aber steuerlich Steuersubjekt und damit auch Steuerschuldner sein können. § 267 AO bereitet den vollstreckungsrechtlichen Boden für die unmittelbar gegen diese Gebilde gerichteten Steuerfestsetzu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 375 Nebenfolgen

A. Einführung Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 375 Abs. 1 AO vorgesehenen Ehrenstrafen setzen – wie sich aus der Hauptstrafe von mindestens einem Jahr Freiheitsentzug ergibt – eine Steuerstraftat voraus, die im Unrechtsgehalt einem Verbrechen gleichkommt (s. § 12 Abs. 1 StGB), ohne dass es sich um ein Verbrechen handeln muss. Betroffen werden die schwereren Fäll...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren

Schrifttum Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren, wistra 1991, 239, 294; Maier, Reichweite des Verwertungsverbotes nach § 393 Abs. 2 Satz 1 AO, wistra 1997, 53; Jarke, Das Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 Satz 1 AO, wistra 1997, 325; Joecks, Urkundenfälschung in Erfüllung steuerlicher Pflichten? wistra 1998, 86; Streck/Spatschek, Steuerliche Mitwirkungspflichten trot...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 385–412

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie bereits in der Vorbemerkung zum materiellen Steuerstrafrecht (s. vor § 369 AO) dargelegt, enthalten auch die Vorschriften der Abgabenordnung über das Straf- und Bußgeldverfahren keine selbstständigen und abgeschlossenen Regelungen, sondern nur Ergänzungen des allgemein geltenden Verfahrensrechts für den Bereich der Steu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 215 Sicherstellung im Aufsichtsweg

Schrifttum Kock, Die Sicherstellung im Aufsichtswege nach § 215 AO, ZfZ 1997, 222. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sicherstellung im Aufsichtsweg ist Vorsichtsmaßnahme. Sie ist im Rahmen der Steueraufsicht (§ 209 AO) zulässig, um Waren, die mit Verbrauchsteuern belastet sind oder sein können, in Gewahrsam der Finanzbehörde zu nehmen. Sie ist ke...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 218 Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

Schrifttum Bartone, Der Abrechnungsbescheid, AO-StB 2003, 340; Ripken, Abrechnungsbescheid als Mittel der Streitschlichtung, NWB F. 2, 8181 (24/2003); Eich, Der Abrechnungsbescheid, AO-StB 2004, 133. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bildet den grundlegenden Ausgangspunkt für das im Fünften Teil der AO geregelte Erhebungsverfahren. S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 128 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsakts

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Umdeutung von Verwaltungsakten hat im Steuerrecht nur geringe praktische Bedeutung. Steuerverwaltungsakte sind in der Regel nach Art, Inhalt, Form und Verfahren in eindeutiger Weise gesetzlich vorgeschrieben, sodass allenfalls auf dem Gebiet der Ermessensentscheidungen eine Umdeutung i. S. des § 128 Abs. 1 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 325 Aufhebung des dinglichen Arrestes

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt unter welchen Voraussetzungen die Arrestanordnung aufzuheben ist und entspricht inhaltlich § 927 ZPO . S. auch Abschn. 54 Abs. 5 VollstrA. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde muss die Anordnung von Amts wegen aufheben, wenn die Voraussetz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 157 Form und Inhalt der Steuerbescheide

Schrifttum von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1997, 696. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da Steuerbescheide Verwaltungsakte (§§ 155 Abs. 1 Satz 2, 118 Satz 1 AO) sind, gelten für sie die allgemeinen Regeln der §§ 119, 120 Abs. 1, §§ 121, 124 und 125 AO, auf die insoweit verwiesen wird (s. auch AEAO zu § 157, Nr. 2). Ihre Bekannt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Vertretung durch Bevollmächtigte und die Zuziehung von Beiständen im steuerlichen Verwaltungsverfahren. Dabei ist eine weitgehende Übereinstimmung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz angestrebt worden. Wegen der Vertretungsmöglichkeit im Finanzprozess s. § 62 FGO. Zur Vertretung in Zol...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 265 Vollstreckung gegen Erben

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verweist hinsichtlich der Vollstreckung gegen Erben auf eine Reihe von Bestimmungen des BGB und der ZPO. Wegen der Einzelheiten s. Abschn. 29 bis 31 VollstrA. § 1958 BGB Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Na...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 160 Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern

Schrifttum Christian/Schwehm, Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern nach § 160 Abgabenordnung, DStZ 1997, 324; Spatschek/Alvermann, Die Aufforderung zur Gläubiger- und Empfängerbenennung nach § 160 AO, DStR 1999, 1427; Breuer, Pflicht zur Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern?, AO-StB 2002, 84; Sorgenfrei, Reichweite und Schranken des § 160 AO, IStR 2002, 46...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 254 Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Leistungsgebot ist die an den Schuldner gerichtete Aufforderung zur Leistung, Duldung oder Unterlassung (§ 254 Abs. 1 Satz 1 AO). Der Regelungsinhalt des diese Aufforderung enthaltenden Verwaltungsakts erschöpft sich in dem "Befehl", eine bestimmte Leistung zu erbringen, zu der der Schuldner aufgrund eines ande...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 397 Einleitung des Strafverfahrens

Schrifttum Blesinger, Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens, wistra 1994, 48; Braun, Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren; der neue § 10 BpO, DStZ 2001, 320; Rolletschke, Verfahrenseinleitung auf Grund einer Selbstanzeige, wistra 2007, 89; Kemper, Der Anfangsverdacht in der Außenprüfung, StBp 2007, 263; Müller, Die Belehrung des Beschuldigten, AO-StB 2008, 305; Hentschel, D...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 216 Überführung in das Eigentum des Bundes

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Überführung von nach § 215 AO sichergestellten Sachen in das Eigentum des Bundes als zwingende Folge der Sicherstellung. Entsprechende Regelungen finden sich z. B. auch in § 65 Abs. 3 EnergieStG i. V. m. § 216 AO und § 26 Abs. 2 BierStG. Soweit es sich nicht um herrenlose Sac...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 353 Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers

Schrifttum Klein, Rechtsnachfolge im Steuerrecht, NWB Fach 2, 7869; Lohmeyer, Anfechtungsbefugnis des Rechtsnachfolgers, ZFK 1998, 113; Gersch, Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers, AO-StB 2002, 282. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 353 AO regelt die Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers gegen Feststellungsbescheide, Grundsteuermessbesche...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 365 Anwendung von Verfahrensvorschriften

Schrifttum Winkler-Steuer, Die Änderung von Steuerbescheiden und Einspruchsentscheidungen bei Rechtshängigkeit, DStZ 1978, 129; Tiedchen, Änderungen eines Steuerbescheides während des finanzgerichtlichen Verfahrens nach § 68 FGO, BB 1996, 1138. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das finanzbehördliche Einspruchsverfahren ist Fortsetzung des allgemei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 367 Entscheidung über den Einspruch

Schrifttum Mittelbach, Änderung angefochtener Steuerbescheide im Einspruchsverfahren, DStR 1974, 715; Mennacher, Die Entscheidung über den Einspruch (§ 367 AO), BB 1980, 1209; Apitz, Die Möglichkeit der Änderung zum Nachteil des Steuerpflichtigen im Rahmen des Einspruchsverfahrens – Verböserung, § 367 Abs. 2 AO, DStR 1985, 101; Seitrich, Wann ist das Finanzamt an einer Verböseru...mehr