Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5.1 Beteiligtenstellung

Rz. 25 Der Hinzugezogene wird nach § 359 Nr. 2 AO Beteiligter im Einspruchsverfahren des Einspruchsführers. Die Beteiligtenstellung wird in dem Zeitpunkt begründet, in dem der die Hinzuziehung regelnde Verwaltungsakt wirksam wird, also mit der Bekanntgabe der Hinzuziehungsanordnung. Die Beteiligtenstellung erlangt auch derjenige, der von der Finanzbehörde – fehlerhaft – zum ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.4.4 Ausschluss der Hinzuziehung

Rz. 8 Die Hinzuziehung ist nicht erforderlich, wenn entspr. § 73 Abs. 2 FGO mehrere Einspruchsverfahren miteinander verbunden werden können.[1] Rz. 8a Verwaltet die Finanzbehörde, die Trägerin des Einspruchsverfahrens ist, die Abgabe nur für einen anderen Abgabenberechtigten, so kann die Finanzbehörde den Abgabenberechtigten gemäß § 360 Abs. 2 AO nicht hinzuziehen. Dessen Int...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Begriff und Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Hinzuziehung ist eine Verfahrenshandlung der das jeweilige Einspruchsverfahren durchführenden Finanzbehörde, durch die ein Dritter die Rechtsstellung eines Beteiligten nach § 359 Nr. 2 AO erlangt. Der Hinzuziehung entspricht inhaltlich die Beiladung im finanzgerichtlichen Verfahren nach § 60 FGO, sodass die hierzu ergangenen Entscheidungen entsprechend angewendet w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 8.3 Bekanntgabe

Rz. 43 Die Bekanntgabe des Verwaltungsakts hat im Bundesanzeiger und in mindestens zwei Tageszeitungen zu erfolgen. Die Finanzbehörde bestimmt nach den Umständen des Einzelfalls, durch welche Tageszeitungen die Betroffenen am besten erreicht werden können.[1] Sie hat solche Tageszeitungen zu wählen, die in dem Bereich verbreitet sind, in dem sich die Entscheidung voraussichtl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.2 Zweck der Hinzuziehung

Rz. 3 Durch die Hinzuziehung werden Dritte, deren Rechte oder steuerrechtlichen Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt werden, an dem betreffenden Einspruchsverfahren beteiligt, damit sie sich zum Gegenstand dieses Verfahrens, also dem angefochtenen Verwaltungsakt, äußern und ggf. zur Sachverhaltsaufklärung beitragen können, um auf die Entscheidung einzuwirken. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.1 Allgemeines

Rz. 10 Nach § 360 Abs. 1 S. 1 AO können die Stpfl. i. S. v. § 33 AO hinzugezogen werden, deren rechtliche Interessen nach Steuergesetzen durch die Entscheidung über den Einspruch berührt werden. Ausreichend ist bei mehreren Streitpunkten die Berührung durch einen Teil des Streits.[1] Rz. 10a Da die Entscheidungsgründe ein unselbstständiger Teil der Einspruchsentscheidung sind...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 8.2 Beschränkungsentscheidung

Rz. 42 Die Entscheidung über die Beschränkung erfolgt durch Verwaltungsakt. Dieser kann in jedem Stadium des finanzbehördlichen Verfahrens ergehen. Inhalt des Verwaltungsakts ist die Aussage, dass nur solche Mitberechtigte beigeladen werden, die ihre Hinzuziehung beantragen. Er muss außerdem aufzeigen, was für ein Verfahren unter welchem Aktenzeichen anhängig und warum die Hi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.3 Gesamtschuldnerstellung

Rz. 19 Die Rechtsstellung als Gesamtschuldner nach § 44 AO begründet nicht die Notwendigkeit einer einheitlichen Entscheidung. [1] Eine einfache Hinzuziehung ist zulässig.[2]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5.2 Bindungswirkung

Rz. 27 Der Hinzugezogene muss die sachlichen Regelungen der Einspruchsentscheidung gegen sich gelten lassen.[1] Dies gilt auch für eine Verböserung des angefochtenen Verwaltungsakts.[2] Mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung nach § 366 AO an den Hinzugezogenen wird sie diesem gegenüber gemäß § 124 Abs. 1 AO wirksam. Der Hinzugezogene ist demgemäß berechtigt, gegen die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.1 Hinzuziehungsanordnung

Rz. 28 Die Hinzuziehung erfolgt seitens der Finanzbehörde, die nach § 367 AO über den Einspruch zu entscheiden hat, durch Verwaltungsakt.[1] Für diesen gelten die allgemeinen Regelungen der §§ 118ff. AO. Da eine Form für diesen Verwaltungsakt nicht vorgeschrieben ist, kann die Hinzuziehung nach § 119 Abs. 2 AO auch mündlich ausgesprochen werden, was aber im Interesse der Verf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.5 Sonstige Gründe notwendiger Hinzuziehung

Rz. 22 Beteiligte am Zerlegungsverfahren sind, soweit ihre rechtlichen Interessen berührt werden, notwendig hinzuzuziehen.[1] Zum Einspruch des Erwerbers bzw. Veräußerers hinsichtlich der GrESt [2] ist der nicht einspruchsführende Teil nicht notwendig hinzuzuziehen.[3] Im Streit über den Einheitswert eines einer GbR gehörenden Grundstücks sind, wenn kein vertretungsbefugter G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Rechtsweg

Rz. 127 [Autor/Stand] Rechtswegmöglichkeiten. Die Möglichkeit eines direkten Rechtsschutzes gegen die länderbezogene Berichtspflicht besteht nicht. Im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes gegen Maßnahmen des BZSt (z.B. Weiterleitung des CbC-Reports an ausländische Finanzbehörden) ist vorläufiger Rechtsschutz unter den entsprechenden Voraussetzungen einer einstweiligen Anord...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Einzelheiten zu den Berichtsangaben i.S.v. § 138a Abs. 2 Nr. 2 AO

Rz. 66 [Autor/Stand] Auflistung aller einbezogenen Konzerneinheiten und Betriebsstätten in den einzelnen Steuerhoheitsgebieten. Im zweiten Berichtsteil des CbC-Reports (Tabelle 2) sind weitere Angaben zu den einzelnen Unternehmensteilen des Konzerns in den einzelnen Steuerhoheitsgebieten zu machen. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass sich die zusammenfassenden Angaben im ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags (Abs. 1 Satz 1)

a) Hinzurechnungsbetrag Rz. 70 [Autor/Stand] Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags. Der Begriff des "Hinzurechnungsbetrags" (HZB) erfährt in § 10 Abs. 1 Satz 1 eine Legaldefinition.[2] Er knüpft dabei an die Einkünfte i.S.d. § 7 Abs. 1 an, die wiederum in § 8 legal definiert werden. Man muss die Definition des HZB vor dem Hintergrund verstehen, dass die §§ 7 ff. die auslä...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Verzinsung von Erstattungen bestimmter Steuern im Einspruchsverfahren

Leitsatz Prozesszinsen können nur dann geltend gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige den Prozess selbst führt. Die Verzinsung von Steuererstattungen kommt nur für die im Gesetz benannten Steuern in Betracht. Sachverhalt Die Klägerin legte gegen eine Steueranmeldung gegenüber dem zuständigem Hauptzollamt Einspruch ein, nachdem die entsprechende Steuer bezahlt worden war. N...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verspätungsgeld (3): Vereinbarkeit des Verspätungsgeldes mit höherrangigem Recht; Finanzrechtsweg gegeben

Leitsatz 1. Für Klagen, die sich gegen das Verspätungsgeld richten, ist der Finanzrechtsweg eröffnet. 2. § 22a Abs. 5 Satz 3 EStG verstößt nicht gegen die Unschuldsvermutung. 3. Eine Doppelbestrafung liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn gegen einen Mitteilungspflichtigen ausschließlich ein Verspätungsgeld gemäß § 22a Abs. 5 EStG, nicht aber eine Geldbuße nach § 50f EStG erhob...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abgrenzung zwischen mehraktiger Erstausbildung und Zweitausbildung (2): Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin

Leitsatz 1. Nimmt ein volljähriges Kind nach Erlangung eines ersten Abschlusses in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang eine nicht unter § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG fallende Berufstätigkeit auf, erfordert § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zwischen einer mehr­aktigen einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit und einer berufsbegleitend durchgeführ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Setzung einer Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehrens

Leitsatz Die Setzung der Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO ist ermessengerecht, wenn der Kläger auch fast 6 Monate nach Klageerhebung dem Gericht den Gegenstand des Klagebegehrens nicht mitgeteilt hat. Sachverhalt Der Kläger hatte für das Jahr 2009 keine Steuererklärungen abgegeben. Das Finanzamt schätzte daher im Juli 2010 die Besteuerungsgrundlagen für die Einkomm...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer

Leitsatz Die für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach ständiger Rechtsprechung erforderliche Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer entspricht der Rechtsprechung des EuGH, der zufolge die Angabe der Anschrift, des Namens und der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers es ermöglichen soll, eine Verbindung zwischen einer bestimmt...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Pflanzenlieferungen für eine Gartenanlage

Leitsatz Die Lieferung von Pflanzen bildet mit den damit im Zusammenhang stehenden Gartenbauarbeiten eine einheitliche komplexe Leistung, wenn auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts etwas selbständiges Drittes (Gartenanlage) geschaffen wird. Normenkette § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 1, Abs. 9, § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG, Art. 14 Abs. 1, Art. 24 Abs. 1 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), §...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Teilwertabschreibung auf Anteile an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist; keine wesentliche Änderung der Prozesslage bei Wechsel des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers

Leitsatz 1. Der Teilwert von Anteilen an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist, ist der Börsenkurs der Anteile im Handel im Freiverkehr. 2. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung von Anteilen an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist, liegt vor, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 2 Gebührenrecht: Kostenerstattung bei Selbstvertretung

Rechtsanwälte, die vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit in eigener Sache mit Erfolg auftreten, können nach § 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO ebenfalls Gebühren- und Kostenerstattungsansprüche geltend machen. Hierdurch soll erreicht werden, dass dem Rechtsanwalt bei der Erledigung eigener Angelegenheiten für die in seinem Beruf geleistete Arbeit die gese...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bewertungsrechtlicher Abschlag wegen Abbruchverpflichtung für Gebäude auf fremdem Grund und Boden (2)

Leitsatz 1. Eine unbedingte Abbruchverpflichtung besteht, wenn der Mieter nach den vertraglichen Vereinbarungen bei Beendigung des Mietvertrags grundsätzlich zum entschädigungslosen Abbruch der von ihm errichteten Gebäude verpflichtet ist und er nur in bestimmten Fällen eine Entschädigung für die Gebäude erhält. 2. Eine Entschädigungsregelung lässt die Abbruchverpflichtung ni...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erlass einer Kindergeldrückforderung nach Anrechnung des Kindergelds auf Sozialleistungen

Leitsatz Es besteht keine generelle Verpflichtung der Familienkasse (FK), einen Billigkeitserlass auszusprechen, wenn Kindergeld auf SGB II-Leistungen angerechnet wurde und es später, mangels eines Kindergeldanspruchs, zur Rückforderung des Kindergelds kommt. Ein Erlass ist regelmäßig zu versagen, soweit der Kindergeldberechtigte die ungerechtfertigte Weitergewährung und dam...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerfreiheit von Leistungen einer Privatklinik mit Belegärzten

Leitsatz 1. Hat das FG nach dem Tenor und den Entscheidungsgründen seines Urteils die Revision in vollem Umfang zugelassen, führt eine anders lautende Rechtsmittelbelehrung nicht zu einer Einschränkung der Revisionszulassung. 2. Rechnet eine Privatklinik entsprechend § 17b Abs. 1 KHG Fallpauschalen ab, ist im Rahmen der nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F. i.V.m. § 67 Abs. 2 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / III. Syndikusanwaltshaftung

Rz. 229 Nach Urteilen des BSG zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten vom 3.4.2014 entstand eine hitzige Debatte um das Bild und den Stand von Unternehmensjuristen, weil man kein neues Berufsbild des Unternehmensjuristen wollte, sondern der Ansicht anhing, auch als Syndikus schlichtweg Anwalt zu sein, der unabhängig Rechtsrat erteile. Zwecks "Korrektur der Fehlen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Klagebefugnis gegen Feststellungsbescheide nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG

Leitsatz 1. Der Feststellungsbescheid nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG trifft nur gesonderte Feststellungen, auch wenn er mit einem gesonderten und einheitlichen Feststellungsbescheid nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO verbunden ist. 2. § 48 FGO ist auf Feststellungsbescheide nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG nicht anwendbar. Demnach ist nur der betroffene Gesellschafter,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ausgangsgröße "Bodenrichtwert"

Rz. 58 [Autor/Stand] Die Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL) vom 11.1.2011[2] gibt Hinweise für die Ermittlung der Bodenrichtwerte nach § 10 ImmoWertV.[3] Mit der Anwendung der Richtlinie sollen die Gutachterausschüsse in die Lage versetzt werden, die Ermitt lung und Darstellung der Bodenrichtwerte nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen und Verfahren sicherzustellen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 3.1 Antragsteller und Antragsgegner

Rz. 27 Beteiligter des Verwaltungsverfahrens wird nach § 78 Nr. 1 AO der Antragsteller, also derjenige, in dessen Namen der Antrag gestellt wird.[1] Die Vorschrift hat nur insoweit Bedeutung, als der Antrag das Verwaltungsverfahren auslösen muss.[2] Hierbei ist es unerheblich, ob die Finanzbehörde nur auf Antrag tätig werden darf[3] oder der Antrag ein Verfahren auslöst, das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1.1 Verfahrensrechtssubjekt

Rz. 2 Die Behörde handelt im Verwaltungsverfahren gegenüber Außenstehenden, die in diesem Verfahren als Beteiligte bezeichnet werden. § 78 AO regelt, welche Möglichkeiten der Beteiligung am Besteuerungsverfahren existieren und auf welche Weise diese Rechtsstellung begründet wird. Die Definition des Beteiligtenbegriffs wird erforderlich, weil die Abgabenordnung an die Beteili...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 2.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Begründung der verfahrensrechtlichen Rechtsstellung als Rechtssubjekt des Verwaltungsverfahrens setzt die Fähigkeit voraus, Träger verfahrensrechtlicher Rechte und Pflichten sein zu können.[1] Diese sog. Beteiligungsfähigkeit[2] ist die verfahrensrechtliche Komponente der Steuerrechtsfähigkeit. Der Begriff entspricht dem zivilprozessualen Begriff der Parteifähigke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 3.1.1 Stellung der Finanzbehörde

Rz. 29 Das Verwaltungsverfahren wegen "Finanzangelegenheiten" i. S. v. § 347 AO, d. h. das "Verwaltungsverfahren in Steuersachen", wie dies in § 30 Abs. 2 Nr. 1a AO bezeichnet ist, oder das "Besteuerungsverfahren"[1] ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Finanzbehörde.[2] Die Behörde ist Trägerin des Verwaltungsverfahrens, nicht jedoch Beteiligte i. S. v. § 78 AO.[3] Die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Der sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift erstreckt sich grundsätzlich auf das gesamte steuerrechtliche Verwaltungsverfahren, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.[1] Die Vorschrift regelt demnach die Beteiligtenstellung insbesondere im Steuerfestsetzungs- bzw. Steuerfeststellungs-, Haftungs-, Steuererhebungs- und Vollstreckungsverfahren.[2] Rz. 6 Spezialgesetzl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1.5 Begründung der Rechtsstellung

Rz. 12 Die Rechtsstellung als Verfahrensrechtssubjekt ist unabhängig von der Rechtsstellung als Steuerrechtssubjekt bzw. Stpfl. Sie entsteht kraft Gesetzes dadurch, dass der Beteiligte als Antragsteller, Antragsgegner, Adressat des Verwaltungsakts oder Vertragspartner des öffentlich-rechtlichen Vertrags von der Behörde in das Verwaltungsverfahren einbezogen wird. Mit dem Beg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 3.2 Adressat eines Verwaltungsakts

Rz. 31 Die Beteiligtenstellung wird i. d. R. nach § 78 Nr. 2 AO dadurch begründet, dass die Finanzbehörde an jemanden einen Verwaltungsakt richten will – beabsichtigter Erlass eines Verwaltungsakts – oder gerichtet hat. Dies ist der Inhaltsadressat, mithin derjenige, für den der zu erlassende Verwaltungsakt bestimmt ist.[1] Beteiligter ist nur der Inhaltsadressat des Verwal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 1.1.4 Begriff der Beteiligtenstellung

Rz. 9 § 78 AO beschreibt bestimmte Verfahrenssituationen, in denen die Beteiligtenstellung im Besteuerungsverfahren begründet wird. Diese Beschreibung bedarf jedoch einer inhaltlichen Modifikation. Die Formulierung des § 78 AO ist aus Gründen der Vereinheitlichung dem § 13 VwVfG entnommen worden. Sie harmoniert aber nicht vollständig mit dem Sprachgebrauch des Gesetzes, das ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 78... / 3.3 Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Rz. 32 Nach § 78 Nr. 3 AO wird letztlich Beteiligter auch derjenige, mit dem die Finanzbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will und geschlossen hat. Infolge des im Steuerbegriff enthaltenen Grundsatzes der Tatbestands- und Gleichmäßigkeit[1] sind nach st. Rspr. vertragliche Vereinbarungen über die Begründung, Änderung oder Aufhebung eines Steuerpflichtverh...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Klagebefugnis bei Klage gegen gesonderte und einheitliche Feststellung verrechenbarer Verluste nach § 15b EStG

Leitsatz Werden verrechenbare Verluste nach § 15b Abs. 4 Satz 5 EStG gesondert und einheitlich festgestellt, gelten für die Klagebefugnis dieselben Grundsätze wie für die Anfechtung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte. Normenkette § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO, § 15b Abs. 1, Abs. 4 EStG, § 179, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO, § 240 ZPO, § 2 Nr. 1, §...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG und Feststellungsklage

Leitsatz 1. Die Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG entsteht auch bei einer Rechnungserteilung an Nichtunternehmer. 2. Im Rechtsstreit über die Anwendung einer Steuersatzermäßigung ergibt sich die Zulässigkeit einer Feststellungsklage nicht daraus, dass der Steuerpflichtige für die streitige Leistung eine Rechnung mit einem höheren Steuerausweis erteilt hat und die Anfechtung...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Besuch einer Missionsschule als Berufsausbildung

Leitsatz 1. Das Tatbestandsmerkmal "für einen Beruf ausgebildet wird" i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG erfordert, dass der Erwerb der Kenntnisse regelmäßig einen konkreten Bezug zu dem angestrebten Beruf aufweisen muss. In Fällen, in denen der Ausbildungscharakter der Maßnahmen zweifelhaft ist, kommt diesem konkreten Bezug entscheidende Bedeutung zu. 2. Der Be...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umqualifizierung eines Gewinnanteils aus einer gewerblich geprägten Fondsgesellschaft in eine Tätigkeitsvergütung

Leitsatz 1. Ob eine gewerblich geprägte Oberpersonengesellschaft aus einer gewerblich geprägten Unterpersonengesellschaft einen Gewinnanteil i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG samt darin enthaltener gemäß § 3 Nr. 40 Satz 1 EStG steuerfreier Einnahmen bezieht oder diese Einnahme gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG bei der Oberpersonengesellschaft als Tätigkeitsvergütung zu quali...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Leasing

Leitsatz 1. Die Hinzurechnung verausgabter Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG findet auch bei der Refinanzierung von Leasinggeschäften statt (sog. Doppelstockmodell). 2. § 19 Abs. 4 GewStDV findet auf den in den Leasingraten enthaltenen Zinsanteil keine Anwendung. Bei der Hinzurechnung der Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG handelt es sich weder um Entgelt...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufteilung von Finanzierungskosten für den Erwerb einer Sicherheits-Kompakt-Rente

Leitsatz Die Finanzierungskosten für den Erwerb einer Sicherheits-Kompakt-Rente, die den Abschluss einer Rentenversicherung als Versorgungskomponente und einer Lebensversicherung als Tilgungskomponente zum Gegenstand hat, sind auch nach der Einführung des Werbungskostenabzugsverbots nach § 20 Abs. 9 EStG zum 1. Januar 2009 aufzuteilen in Werbungskosten, die anteilig den Eink...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gesonderte Feststellung des verbleibenden Spendenvortrags – Zeitpunkt der Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück bei Übertragung auf eine Stiftung

Leitsatz 1. Ein verbleibender Spendenvortrag für eine Vermögensstockspende nach § 10b Abs. 1a EStG ist erstmals zum Schluss des Veranlagungszeitraums des Zuwendungsjahres gesondert festzustellen (§ 10b Abs. 1a Satz 4 EStG i.V.m. § 10d Abs. 4 EStG). Dieser Bescheid hat für die nachfolgenden Einkommensteuerbescheide hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 10b A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2018, Keine Verletzun... / 2 Anmerkung

Soweit ersichtlich, handelt es sich bei dem Beschluss des KG vom 31.1.2017 – 13 WF 12/17 – um eine der ersten veröffentlichten Entscheidungen[1] eines Oberlandesgerichts zur Beschleunigungsbeschwerde nach § 155c FamFG aufgrund des am 15.10.2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Fa...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach formwechselnder Umwandlung in eine Personengesellschaft

Leitsatz § 37 Abs. 7 KStG ist nach formwechselnder Umwandlung einer Körperschaft in eine Personengesellschaft auf Erträge aus der Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens bei der Personengesellschaft anzuwenden, wenn an ihr entweder unmittelbar oder über eine Personengesellschaft mittelbar ausschließlich Körperschaften beteiligt sind (entgegen BMF-Schreiben vom 14. Januar ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG ohne Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Reinvestitionswirtschaftsguts

Leitsatz 1. Eine Rücklage nach § 6b EStG darf vor der Anschaffung oder Herstellung eines Reinvestitionswirtschaftsguts nicht auf einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen übertragen werden. 2. Ein Veräußerungsgewinn, der in eine Rücklage nach § 6b EStG eingestellt worden ist, kann in einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen erst in dem Zeitpunkt überführt werden, in dem ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anfechtung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung durch den Vergütungsgläubiger

Leitsatz 1. Die Drittanfechtungsklage gegen eine Kapitalertragsteuer-Anmeldung ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn sich die Kapitalertragsteuer-Anmeldung vor der Klageerhebung durch die Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommensteuerfestsetzung aufgrund eines Antrags nach § 32d Abs. 4 EStG auf sonstige Weise gemäß § 124 Abs. 2 AO erledigt hat. 2. Der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.1 Allgemeines

Rz. 9 § 365 Abs. 3 AO entspricht inhaltlich § 68 FGO. Der ändernde bzw. ersetzende Verwaltungsakt ("neuer Verwaltungsakt") wird mit seinem Erlass kraft Gesetzes automatisch zum Gegenstand des anhängigen Einspruchsverfahrens gegen den geänderten oder ersetzten Verwaltungsakt ("alter Verwaltungsakt"). Der "alte Verwaltungsakt" ist nicht mehr Gegenstand des Einspruchsverfahrens...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7 Verletzung des Erörterungsgebots

Rz. 29 Die Verletzung des Erörterungsgebots durch die Finanzbehörde bewirkt nicht die Nichtigkeit der Einspruchsentscheidung[1], hat aber grundsätzlich deren Rechtswidrigkeit zur Folge. Der Verfahrensfehler führt nur dann nicht zur Rechtswidrigkeit der Entscheidung, wenn eine andere Sachentscheidung nicht hätte getroffen werden können.[2] Die Rechtswidrigkeit der Einspruchse...mehr