Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 125 Rücknahme der Revision

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht weitgehend § 72 FGO; s. deshalb auch die dort gegebenen Erläuterungen. Bei mehreren Revisionsklägern bleibt das Verfahren im Übrigen anhängig (s. BFH v. 31.08.2000, VIII R 33/00, BFH/NV 2001, 320). Andernfalls erfolgt Einstellung durch Beschluss mit der Kostenfolge des § 136 Abs. 2 FGO . Der Einstellungsbeschluss...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 127 Zurückverweisung

Schrifttum Geist, Die Bedeutung des § 127 FGO im Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof, FR 1989, 229; Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, 21.06.2017, FG 2026 A-004-St 21, FMNR35d310017, juris. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 127 FGO betrifft den gesetzlich gesondert geregelten Fall einer Klageänderung, da nach § 68 FGO ein nach Klageerhebung geänderter oder an S...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 42 Umfang der Anfechtbarkeit

Schrifttum Von Wedelstädt, Ressortfremde Verwaltungsakte als Grundlagenbescheide – Wann liegen sie vor und welche Rechtsfolgen bewirken sie?, AO-StB 2014, 150; Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Aufl. 2017. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 42 FGO können Verwaltungsakte, die unanfechtbare Verwaltungsakte ändern, grds. nur insoweit angegr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 129 Einlegung der Beschwerde

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 129 Abs. 1 FGO bestimmt die formellen Anforderungen an die Beschwerde. Sie ist – anders als Revision und NZB – bei FG einzulegen. Grundsätzlich ist Schriftform erforderlich (zum Schriftformerfordernis s. § 116 FGO Rz. 6). Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs kann die Beschwerde nach Maßgabe des § 52a FGO in elektronisch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 158 Eidliche Vernehmung, Beeidigung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 158 FGO regelt die Zuständigkeit innerhalb des FG und das Verfahren der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Verweigerung des Zeugnisses, des Gutachtens oder der Eidesleistung im Zusammenhang mit § 94 AO. § 94 AO gibt der Finanzbehörde das Recht, das FG um die eidliche Vernehmung eines Auskunftspflichtigen (§ 93 AO) zu ersuchen. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 122 Beteiligte am Revisionsverfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Am Revisionsverfahren nehmen nur diejenigen teil, die aufgrund von § 57 FGO am Klageverfahren beteiligt waren; sie werden mit der Einlegung der Revision eo ipso Beteiligte des Revisionsverfahrens. Maßgeblich ist die tatsächliche Beteiligung (BFH v. 04.12.2012, I B 72/12, BFH/NV 2013, 565; BFH v. 20.12.2013, IX R 33/12, BFH/NV 2014, 557),...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 145 Anfechtung der Kostenentscheidung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Kostenentscheidung (§ 143 FGO) ist gem. § 145 FGO nicht isoliert anfechtbar, sondern nur zusammen mit der Hauptsache (z. B. BFH v. 23.12.2013, IX R 6/13, BFH/NV 2014, 561). Dies gilt für Revision und NZB gleichermaßen (z. B. BFH v. 14.03.2012, II B 109/11, BFH/NV 2012, 977; BFH v. 11.01.2013, V S 27/12 [PKH], BFH/NV 2013, 945). Daher...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 3 Errichtung und Aufhebung von Finanzgerichten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 3 Abs. 1 FGO bestimmt, dass die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 FGO genannten organisatorischen Maßnahmen nur durch ein förmliches Gesetz geregelt werden können (vgl. zu § 3 Abs. 1 Nr. 6 FGO z. B. BFH v. 14.08.1980, V R 142/75, BStBl II 1981, 71); untergesetzliche Normen, z. B. Rechtsverordnungen reichen daher nicht aus. Die Vorschrift trägt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 262 Rechte Dritter

Schrifttum Lemaire, Rechte Dritter in der Zwangsvollstreckung, AO-StB 2005, 183. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift hat den Schutz Dritter zum Ziel, deren Rechte durch die Zwangsvollstreckung gegen den Vollstreckungsschuldner betroffen sind. Sie regelt, in welchen Fällen und in welcher Form der Dritte Einwendungen gegen die Vollstre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 269 Antrag

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 269 AO regelt, beim wem, in welcher Form, innerhalb welcher Zeitspanne und mit welchem Inhalt der für die Aufteilung gem. § 268 AO erforderliche Aufteilungsantrag zu stellen ist. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 269 Abs. 1 AO ist dasjenige FA für die Entgegennahme...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 194 Sachlicher Umfang einer Außenprüfung

Schrifttum App, Prüfungsumfang bei Gesellschaftern einer Personengesellschaft, DStZ 1984, 559; Bilsdorfer, Der Bundesfinanzhof und die Zinsbesteuerung – Das Urteil vom 18.02.1997 und seine praktischen Auswirkungen, StBp 1997, 262; von Wedelstädt, Verwertungsverbote im Beweiserhebungsverfahren, AO-StB 2001, 19; Weinreuter/Braun, Bankgeheimnis und Maßnahmen der Finanzverwaltung, D...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 220 Fälligkeit

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Eintritt der Fälligkeit eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis bedeutet die Verpflichtung des Anspruchsschuldners, den Anspruch zu erfüllen. Soweit es sich um Ansprüche des Steuerfiskus i. S. des § 240 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO handelt, hat die Nichterfüllung des Zahlungsanspruchs bis zum Ablauf des F...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 55 Selbstlosigkeit

Schrifttum Fischer, Gegenwärtige und selbstlose Förderung der Allgemeinheit am Beispiel der Investitionsrücklage eines Familiensegelclubs in Gründung, FR 2004, 147; Schießl, Die Ausgliederung von Abteilungen aus Idealvereinen auf Kapitalgesellschaften – Umwandlungssteuerrechtliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Fragen, DStZ 2007, 494; Leisner-Egensperger, Die Selbstlosigkeit i...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 250 Vollstreckungsersuchen

Schrifttum Knobbout/Bruijn/Reiffs, Gegenseitige Amtshilfe bei der Beitreibung von Steueransprüchen zwischen den Niederlanden und Deutschland, IWB Fach 5, Gruppe 2, 297 (15/2000). A. Vollstreckungsersuchen (§ 250 Abs. 1 AO) Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird die Ausführung von Vollstreckungsmaßnahmen außerhalb der örtlichen Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörde erforde...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 201 Schlussbesprechung

Schrifttum von Wedelstädt, Tatsächliche Verständigung – Rechtslage, Voraussetzungen, Inhalt und Folgen, DB 1991, 515; von Wedelstädt, Die tatsächliche Verständigung, AO-StB 2001, 190; Burkhard, Verwertungsverbot wegen fehlender Schlussbesprechung nach Betriebsprüfung, INF 2004, 823; ferner s. Schrifttum zu § 193 AO. A. Pflicht zur Abhaltung der Schlussbesprechung Tz. 1 Stand: 22. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 350 Beschwer

Schrifttum Ritzer, Beschwer bei unrichtiger Bilanzierung, BB 1976, 1022; Rader, Zur Beschwer bei außergerichtlichen Rechtsbehelfen gegen körperschaftsteuerliche Nullbescheide nach Inkrafttreten des KStG 1977, BB 1977, 1141; Brox, Die Beschwer als Rechtsmittelvoraussetzung, ZZP 1981, 369; Halaczinsky/Volquardsen, Rechtsbehelfsbefugnis in Erbschaft- und Schenkungssteuerangelegenhe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 352 Einspruchsbefugnis bei der einheitlichen Feststellung

Schrifttum Jestädt, Klagebefugnis von Treugebern, DStR 1992, 99; Brüggmann, Die Rechtsbehelfsbefugnis des nichtunternehmerischen Treugeber-Kommanditisten bei gesonderter Feststellung von Sonderbetriebsausgaben, DStZ 1994, 141; Siegert, Die Abgabenordnung im Wandel: Das neue Einspruchsverfahren, DStZ 1995, 25; Dißars/Dißars, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher Feststellung, BB 1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 124 Wirksamkeit des Verwaltungsakts

A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt wird mit seiner Bekanntgabe wirksam. Wirksamkeit bedeutet, dass die Regelung existent wird und in Kraft tritt, d. h. Rechte und Pflichten begründet, ändert oder aufhebt. Wirksamkeit bedeutet weiter, dass die Rechtswirkungen des Verwaltungsaktes für die Finanzverwaltung bindend sind...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 117 Zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen

Schrifttum Krabbe, Das EG-Amtshilfegesetz, RiW 1986, 126; Werra, Die Grenzen der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Steuersachen, BB 1988, 1160; Brenner, Internationale Steuerauskünfte und Rechtsschutz, FR 1989, 236; Heidner, Die Spontanauskunft als zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen, DStR 1989, 526; Carl/Klos, Rechtschutzprobleme bei steuerlichen Spontanaus...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 222 Stundung

Schrifttum Brete/Thomsen, Anspruch auf Ratenzahlung, AO-StB 2008, 73; Günther, Stundung von Steueransprüchen, AO-StB 2009, 280. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Stundung ist eine Billigkeitsmaßnahme, die in das pflichtgemäße Ermessen der FA gestellt ist (§ 5 AO). Stundung bedeutet Hinausschieben der Fälligkeit des gesamten Steuerbetrags oder ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 234 Stundungszinsen

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verzinsung von gestundeten (§ 222 AO) Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis soll den Liquiditätsvorteil ausgleichen, der dem Stpfl. daraus entsteht, dass er die geschuldeten Beträge während des Stundungszeitraums nicht entrichten muss. Die Zinsen entstehen kraft Gesetzes unabhängig davon, ob der Stpfl. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 370 Steuerhinterziehung

A. Wesen, Rechtsgut, Gegenstand der Steuerhinterziehung Schrifttum Gehm, Der Tatbestand der Steuerhinterziehung im Licht des Rechts der EU, NZWiSt 2013, 53; Seer, Das Delikt der Steuerhinterziehung im Kernbereich des Steuerstrafrechts, StStud 2016, 35. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Steuerhinterziehung ist der zentrale Straftatbestand des Steuerstrafrechts. Es handelt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 15 Angehörige

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 15 AO enthält die Definition des Begriffs "Angehöriger" für den Anwendungsbereich der AO. Der Begriff wird in zahlreichen verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Vorschriften verwendet, z. B. beim Auskunftsverweigerungsrecht nach § 101 AO, und ist dort allein verbindlich. Verwendet das einzelne Steuerg...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 44 Gesamtschuldner

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Gesamtschuldnerschaft im Steuerrecht. Der Gesetzgeber hat sich auf die rein schuldrechtliche Darstellung der Fälle der Gesamtschuld beschränkt und davon abgesehen, ausdrücklich die Auswahl unter den Gesamtschuldnern durch die Finanzbehörde zu reglementieren. Wegen der Rechtsfolgen der ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 81 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen

Schrifttum Demme, Verfahrensrechtliche Fragen in Zusammenhang mit der Betreuung von Steuerpflichtigen, AO-StB 2010, 150. A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die der Finanzbehörde eröffnete Möglichkeit, von sich aus für die Vertretung eines Beteiligten zu sorgen, dient der Durchführung des Verfahrens und damit primär dem Allgemeininteresse (Drüen in Tipke/Kruse,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 161 Fehlmengen bei Bestandsaufnahmen

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit Fehlmengen an verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die bei in den Verbrauchsteuergesetzen und ihren Durchführungsverordnungen angeordneten oder amtlich durchgeführten Bestandsaufnahmen festgestellt werden. Sie ist kein Steuerentstehungstatbestand, sondern fingiert im Wege einer wide...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 256 Einwendungen gegen die Vollstreckung

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift zieht die Konsequenz aus der Tatsache, dass das Vollstreckungsverfahren ein eigenständiger Verfahrensabschnitt im Besteuerungsverfahren ist. Einwendungen gegen Maßnahmen anderer Verfahrensabschnitte, z. B. die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids im Steuerfestsetzungsverfahren betreffend, können ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 17 Örtliche Zuständigkeit

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Neben der Frage, welche Finanzbehörde in welchem Fall tätig wird, sind die Regelungen über die örtliche Zuständigkeit für die Steuerberechtigung bedeutsam, weil nach Art. 107 Abs. 1 GG das Aufkommen der Landessteuern und der Länderanteil am Aufkommen der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer den einzelnen ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 1 Anwendungsbereich

Schrifttum Henke/Huchatz, Das neue Abgabenverwaltungsrecht für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, ZfZ 1996, 226; Gellert, Anwendbarkeit der nationalen Abgabenordnung auch nach Inkrafttreten des Zollkodexes, ZfZ 2004, 182; Bongartz/Schröer-Schallenberg, Verbrauchsteuerrecht, 2. Aufl. 2011; Geiger/Khan/Kotzur, EUV/AEUV, 6. Aufl. 2017; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017; Oppermann/Classe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 46 Abtretung, Verpfändung, Pfändung

Schrifttum Wolf/Müller, Nebenpflichtenkanon bei der Forderungspfändung, NJW 2004, 1775; Busch/Kranenberg, Abtretung von Steuererstattungsansprüchen in der Insolvenz, NWB 2010, 824, 893. A. Zulässigkeit und Wirksamkeit der Abtretung usw. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ausgangspunkt der Regelung ist, dass Ansprüche auf Erstattung oder Vergütung von Steuerbeträgen wie auch a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 276 Rückständige Steuer, Einleitung der Vollstreckung

Schrifttum Sauerland, Aufrechnung des FA mit Steuerforderungen gegen Erstattungsansprüche des anderen Ehegatten?, AO-StB 2009, 378. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft zwei unterschiedliche Regelungskreise. Sie bestimmt einmal den Umfang der aufzuteilenden Steuer, abhängig davon, ob der Aufteilungsantrag vor oder nach Einlei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 108 Fristen und Termine

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift behandelt die Berechnung von Fristen und die Bestimmung von Terminen. Fristen sind Zeiträume, in deren Grenzen ein bestimmtes Verhalten oder ein bestimmtes Handeln gefordert wird, an dessen Unterlassen bestimmte Rechtsfolgen geknüpft sind. Sog. "eigentliche Fristen" sind Fristen, innerhalb derer Handlungen vo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 93c Datenübermittlung durch Dritte

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Norm regelt umfänglich Einzelheiten der Durchführung der Datenübermittlung durch Dritte an die Finanzbehörden. Sie trägt damit dem Umstand Rechnung, dass mit der Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs und der damit einhergehenden Notwendigkeit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens eine Vielzahl von Vorschr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 178a Kosten bei besonderer Inanspruchnahme der Finanzbehörden

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 178a AO regelt die Kostenpflicht für die Bearbeitung eines Antrags auf Durchführung eines aufgrund eines DBA möglichen bilateralen oder multilateralen Verständigungsverfahrens zur einvernehmlichen Besteuerung von noch nicht verwirklichten Geschäften eines Steuerpflichtigen mit nahestehenden Personen oder zur ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 398a Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen

Schrifttum Beckemper/Schmitz/Wegner/Wulf, Zehn Anmerkungen zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz", wistra 2011, 281; Hechtner, Die strafbefreiende Selbstanzeige nach den Änderungen durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz – Strafbefreiende Selbstanzeige erster und zweiter Klasse mit Zuschlag, DStZ 2011, 265; Hunsmann, Das Abseh...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 376 Verfolgungsverjährung

Schrifttum Hardtke, Die strafrechtliche Gleichstellung von Festsetzungs- und Feststellungsbescheiden als Taterfolg der Steuerhinterziehung, insbesondere bei der Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals nach § 47 KStG in FS 50 Jahre Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrechts e. V., Herne/Berlin 1999, S. 629; Pelz, Wann verjährt die Beihilfe zur Steuerhinterziehung?...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 47 Erlöschen

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift zählt die wichtigsten Gründe für das Erlöschen der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis auf. Erlöschen ist unmittelbare Beendigung des Steuerschuldverhältnisses (Kruse,Lehrb. I, 185). Die durchweg auf Leistung von Geld gerichteten Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind entweder Ansprüc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 355 Einspruchsfrist

Schrifttum Bink, Rechtsbehelfseinlegung schon vor Bekanntgabe des Verwaltungsakts?, DB 1983, 1626; Lohmeyer, Fristen und Termine im Steuerrecht, ZKF 1988, 31; Carl, Einlegung eines Rechtsbehelfs vor Bekanntgabe des angefochtenen Bescheides, DStZ 1989, 211; Schenkewitz/Fink, Die außergerichtlichen Rechtsbehelfsfristen im Steuerrecht und im allgemeinen Verwaltungsrecht, BB 1996, 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 277 Vollstreckung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Auswirkungen eines Aufteilungsverfahrens auf das Vollstreckungsverfahren und ordnet bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Aufteilungsantrag eine Vollstreckungsbeschränkung an. Die Beschränkung der Vollstreckung beschränkt sich allein auf die Art der Vollstreckungsmaßnahmen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Schrifttum Arnold, Gemeinnützigkeit von Vereinen und Beteiligung an Gesellschaften, DStR 2005, 581; Scholz/Garthoff, Sponsoring von Sportvereinen jetzt steuerpflichtig?, BB 2008, 1148; Eversberg/Baldauf, Der gemeinnützige Betrieb wirtschaftlicher Art als steuerbegünstigter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, DStZ 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 259 Mahnung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Mahnung ist eine Erinnerung an den Vollstreckungsschuldner, dass eine Steuerforderung trotz Fälligkeit noch nicht erfüllt worden ist. Sie ist systematisch der Zwangsvollstreckung vorgelagert und noch kein Teil der Zwangsvollstreckung selbst. B. Notwendigkeit der Mahnung Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 D...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 281 Pfändung

Schrifttum Lemaire, Pfändungsschutz bei der Forderungspfändung, AO-StB 2004, 227; Lemaire, Pfändungsschutz bei der Sachpfändung, AO-StB 2004, 189. A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Pfändung ist die staatliche Beschlagnahme mit dem Ziel, den Gläubiger zu befriedigen. Die §§ 281 bis 284 AO beinhalten allgemeine Vorschriften für die Vollstreckung in ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 16 Sachliche Zuständigkeit

A. Begriff der sachlichen Zuständigkeit Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man die Verteilung der den Behörden zugewiesenen Verwaltungsaufgaben auf verschiedene Verwaltungsträger nach sachlichen Gesichtspunkten, d. h. nach der Art des zugewiesenen Aufgabenbereichs. Bei der Zuständigkeitsregelung innerhalb einer Behörde (Geschäftsvert...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen

Schrifttum Grotherr, Anwendungsfragen bei der länderbezogenen Berichterstattung – Country-by-Country Reporting, IStR 2016, 991; Kraft/Heider, Das Country-by-Country Reporting und seine innerstaatliche Umsetzung im Rahmen des "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes", DStR 2017, 1353, 1360; Schreiber/Greil, Das "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz" – Erläuterungen zu ausgewählten verrechnungspreiss...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 204–207

A. Zusagen und Auskünfte der Finanzbehörde I. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die AO regelt verbindliche Zusagen oder ähnliche Rechtsinstitute in § 89 Abs. 2 AO mit der allgemeinen verbindlichen Auskunft (s. Rz. 2) und in §§ 204ff. AO mit der verbindlichen Zusage aufgrund einer Außenprüfung. Sonderfälle außerhalb der AO geregelter verbindlicher Auskünfte sind...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 356 Rechtsbehelfsbelehrung

Schrifttum Frenkel, Rechtsbehelfsbelehrungen in Verfügungen von Finanzbehörden, BB 1970, 1347; Späth, Rechtsbehelfsbelehrung in Steuerbescheiden, BB 1975, 697; Scholtz, Rechtsmittelbelehrungen bei Ausländern, DStR 1985, 205; Kutschka, Die Rechtsbehelfsbelehrung zu Einheitswertbescheiden, DStR 1986, 27; Streck/Mack, Folgen unvollständiger Rechtsmittelbelehrung der FG, Stbg. 1991, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 240 Säumniszuschläge

Schrifttum Janssen, Der Erlass von Säumniszuschlägen, DStZ 1990, 463; Baum, Neuregelung der Säumniszuschläge durch … (FKPG), DStZ 1993, 522; Baum, Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit, BB 1994, 695; Herold, Kein Erlass von Säumniszuschlägen bei laufender Ausnutzung der Schonfrist, GStB 2000, 218; Hundt-Esswein, Säumniszuschläge nach § 240 AO, NWB Fach 2, 821...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 167 Steueranmeldung, Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern

Schrifttum Baum, Verfahrensrechtliche Fragen bei Steueranmeldungen, DStZ 1992, 588; Trzaskalik, Über die Vorbehaltsfestsetzung und die Steueranmeldung, StuW 1993, 371; Heuermann, Zur Wirkungsweise und Anfechtbarkeit einer Steueranmeldung, insbesondere einer Lohnsteueranmeldung, DStR 1998, 959; Drüen, Zum Wahlrecht der Finanzbehörde zwischen Steuerschätzung und Haftungsbescheid b...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 122a Bekanntgabe des Verwaltungsakts durch Bereitstellung zum Datenabruf

A. Regelungsgegenstand Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ab dem 01.01.2017 können Verwaltungsakte mit Einwilligung des Beteiligten oder der von ihm bevollmächtigten Person dadurch bekannt gegeben werden, dass sie zum Datenabruf durch Datenfernübertragung bereitgestellt werden. In diesem Fall wird der Verwaltungsakt nicht versendet. Stattdessen erhält die zum Abruf berecht...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 309 Pfändung einer Geldforderung

Schrifttum Holdorf-Habetha, Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, DStR 1996, 1845; Kempe, Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Finanzverwaltung, DStZ 2000, 253; Rolletschke, Die Ermessensfehlerhaftigkeit einer Kontenpfändung, DStZ 2000, 287; Bartone, Forderungspfändung und Übermaßverbot, AO-StB 2002, 397; Fritzsche, Die Pfändbarkeit offener K...mehr