Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 367 Entscheidung über den Einspruch

Schrifttum Mittelbach, Änderung angefochtener Steuerbescheide im Einspruchsverfahren, DStR 1974, 715; Mennacher, Die Entscheidung über den Einspruch (§ 367 AO), BB 1980, 1209; Apitz, Die Möglichkeit der Änderung zum Nachteil des Steuerpflichtigen im Rahmen des Einspruchsverfahrens – Verböserung, § 367 Abs. 2 AO, DStR 1985, 101; Seitrich, Wann ist das Finanzamt an einer Verböseru...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 295 Unpfändbarkeit von Sachen

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 295 AO werden alle existenten Vollstreckungsbeschränkungen und -verbote durch Verweis auf spezielle Vorschriften der ZPO sowie auf alle anderen gesetzlichen Vorschriften innerhalb und außerhalb der ZPO übernommen (= Verbot der Kahlpfändung). Andere gesetzliche Vorschriften sind z. B. § 863 ZPO (Pfändung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 172 Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden

Schrifttum von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach den §§ 164, 165, 172 bis 1977 AO, DB Beilage 20/86; Becker, Praktische Probleme bei Eintritt und Wegfall der Liebhaberei, INF 2001, 487; Kies, Besonderheiten bei Einspruchsverfahren gegen korrigierende Steuerbescheide, DStR 2001, 1555; Bippus, Neuer Ärger mit verdeckten Gewinnausschüttungen – Störfal...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 366 Form, Inhalt und Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung

Schrifttum Frenkel, Form, Inhalt und Bekanntgabe außergerichtlicher Rechtsbehelfsentscheidungen (§ 366 AO), DStR 1980, 558; Schlücking, Allgemeine Grundsätze zur Bekanntgabe von schriftlichen Verwaltungsakten, insb. von Steuerbescheiden und Einspruchsentscheidungen, DStZ 1982, 165; App, Form und Inhalt von Einspruchsentscheidungen, StW 1988, 69; Streck, Mack, Schwedhelm, Unverst...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 82 Ausgeschlossene Personen

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung lehnt sich an § 20 VwVfG an. Sie enthält ein absolutes Verbot des Tätigwerdens der von ihr betroffenen Personen. Ausgenommen sind die Fälle der Gefahr im Verzug (§ 82 Abs. 2 AO). Zweck der Vorschrift ist es, Interessenskollisionen zu vermeiden, die der Objektivität des Verwaltungshandelns schädlich sein können....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 258 Einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung

Schrifttum Schwarzer, Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 258 AO, DStZ 1994, 366; Weinreuter, Stundung, Erlass und Vollstreckungsaufschub nach der Abgabenordnung, DStZ 1999, 853; Balmes, Rettungsanker Vollstreckungsaufschub – Praxishinweise und Mustertext zur "Schonungspflicht", AO-StB 2002, 65; Bartone, Einstweilige Einstellung der Vollstreckung nach § 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 199 Prüfungsgrundsätze

A. Prüfung der Besteuerungsgrundlagen (§ 199 Abs. 1 AO) Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Prüfung sind die Besteuerungsgrundlagen, die § 199 Abs. 1 AO als die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse beschreibt, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind. Sie sind identisch mit dem in § 194 AO verwendeten Begriff "steuerlich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 14 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb führt grds. zur Versagung von Steuerbefreiungen oder Steuervergünstigungen, die wegen der Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke (§§ 51, 64 AO) oder Berufsverbänden ohne öffentlich-rechtlichen Charakter sowie politischen Parteien (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 bzw. 7 KStG) eingeräumt werden...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 357 Einlegung des Einspruchs

Schrifttum Frenkel, Die Zulässigkeitsvoraussetzungen bei außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach der AO 1977, DStR 1977, 557; Geimer, Rechtsschutzgewährende Auslegung von Rechtsbehelfen, NWB 2009, 1664. Nöcker, Neues und Bekanntes zum E-Mail-Einspruch – Analyse der Rechtslage vor und nach der Änderung des § 357 Abs. 1 S. 1 AO, AO-StB 2016, 112. A. Bedeutung der Vorschrift...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 137 Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen

A. Regelungszweck Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 137 AO bildete ursprünglich das Gegenstück zu dem durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) aufgehobenen § 136 AO für nicht natürliche Personen. Warum der Gesetzgeber in § 137 AO nicht wie in § 136 AO auf öffentliche Register (bspw. Handelsregister, Vereinsregiste...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 333 Festsetzung der Zwangsmittel

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nächster Schritt nach der Zwangsmittelandrohung ist die Festsetzung des Zwangsmittels. Ebenso wie die Androhung ist auch die Festsetzung ein selbständiger Verwaltungsakt (s. § 332 AO Rz. 2). Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Zwangsgeld als steuerliche Nebenleistung (§ 3 Abs. 4 AO) entsteht mit dem Wirksa...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 21 Umsatzsteuer

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer mit Ausnahme der in § 23 AO geregelten Einfuhrumsatzsteuer. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen des maßgeblichen Zeitpunkts der die Zuständigkeit bestimmenden Verhältnisse s. § 17 AO Rz. 3. Wegen der Rechtsfolgen bei Verletzung der Zus...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 2a Anwendungsbereich der Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten

Schrifttum Jarass, EUGrCh, 2. Aufl. 2013; Baum, Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25.5.2018, NWB 2017, 3143, 3203, 3281, 3351, 3415; Krumm, Grundfragen des steuerlichen Datenverarbeitungsrechts, DB 2017, 2182; Myßen/Kraus, Steuerliches Datenschutzrecht: Verfahrensrechtsanpassung an die Datenschutz-Grundverordnung, DB 2017, 1860; Drüen, Aktuelle Entwicklungen im Ste...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 110 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie die übrigen öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnungen verwendet § 110 AO den Begriff "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Abweichend von § 56 FGO beträgt die Antragsfrist bzw. die Frist zur Nachholung der versäumten Handlung einen Monat. Die Entscheidung über die Gewährung von Wiedereinsetzung betrifft allein die F...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 399 Rechte und Pflichten der Finanzbehörde

A. Finanzbehörde als Staatsanwaltschaft Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Rahmen der ihr durch § 386 Abs. 2 AO eingeräumten Ermittlungskompetenz hat die Finanzbehörde die Rechte und Pflichten, die der Staatsanwaltschaft im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zustehen. Das heißt, dass die Finanzbehörde im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Aufgaben der St...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 75 Haftung des Betriebsübernehmers

Schrifttum Leibner/Pump, Die Vorschriften des § 75 AO und § 25 HGB – Wege zur zivilrechtlichen und steuerlichen Haftungsvermeidung, DStR 2002, 1689; Klein, Steuerliche Haftung beim Immobilienerwerb, DStR 2005, 1753; Gehm, Die Haftung nach § 75 AO – Risikoprofil in der Praxis, StBp 2015, 317. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 75 Abs. 1 AO ordnet ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 358 Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen

Schrifttum Frenkel, Die Zulässigkeitsvoraussetzungen bei außergerichtlichen Rechtsbehelfen nach der AO 1977, DStR 1977, 557; Hein, Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Rechtsbehelfe im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, StB 1979, 293 und StB 1980, 1. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Sachentscheidung über den Verfahrensgegenstand darf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 335 Beendigung des Zwangsverfahrens

Schrifttum Strunk, Probleme bei der Beendigung des Zwangsverfahrens (§ 335 AO), DStZ 1992, 208. A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Entsprechend dem Zweck der Festsetzung von Zwangsmitteln, auf den Willen des Verpflichteten einzuwirken, ordnet die Vorschrift die Einstellung des Vollzugs festgesetzter Zwangsmittel für den Fall an, dass die Verpflich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 279 Form und Inhalt des Aufteilungsbescheides

Schrifttum Wüllenkemper, Vorläufiger Rechtsschutz gegen Aufteilungsbescheide, DStZ 1991, 36. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft Form und Inhalt des Aufteilungsbescheids. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 279 Abs. 1 Satz 1 AO ist eine einheitliche Entscheidung gegenüber den beteil...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 27 Zuständigkeitsvereinbarung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während in § 25 AO Zuständigkeitsvereinbarungen unter mehreren gesetzlich zuständigen Finanzbehörden vorgesehen sind und § 26 Satz 2 AO die Fortführung eines Verwaltungsverfahrens bei Zuständigkeitswechsel durch die bisher zuständig gewesene Finanzbehörde ermöglicht, gestattet § 27 AO die Übernahme der Besteuer...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 18 Gesonderte Feststellungen

A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit für die in § 180 AO vorgeschriebenen gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeitsregelung hat für Einheitswertfeststellungen nur noch geringe Bedeutung, da zum einen seit 1993 Bodenschät...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 111 Amtshilfepflicht

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung zur Amtshilfe ist den Behörden des Bundes und der Länder allgemein in Art. 35 GG auferlegt. Die AO übernimmt weitgehend die Vorschriften des VwVfG. Inhaltlich konkretisieren die Vorschriften die nach Art. 35 GG zu leistende Amtshilfe. Die Vorschriften der AO regeln nur die Amtshilfe, die zugunsten der Fina...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 130 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts

A. Inhalt und Gegenstand der Regelung Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 130 Abs. 1 AO können rechtswidrige sonstige Steuerverwaltungsakte grundsätzlich zurückgenommen werden; Einschränkungen gelten jedoch aus Vertrauensschutzgründen nach § 130 Abs. 2 AO für rechtswidrig begünstigende Verwaltungsakte. § 130 Abs. 3 AO regelt die Rücknahmefrist, § 130 Abs. 4 AO die ör...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 74 Haftung des Eigentümers von Gegenständen

Schrifttum Haritz, Renaissance der Gesellschafterhaftung nach § 74 AO, DStR 2012, 883; Mehl/Tetzlaff, Ausweitung der Haftung nach § 74 AO, NWB 2012, 2391; Dißars, Haftung des Eigentümers von Gegenständen nach § 74 AO, NWB 2013, 3763. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Haftungsvorschrift wird durch den objektiven Beitrag gerechtfertigt, den ein G...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 118 Begriff des Verwaltungsakts

Schrifttum Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2017. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt ist von zentraler Bedeutung für das Steuerverwaltungsverfahren. Die Finanzbehörde regelt durch Steuerverwaltungsakt hoheitlich und einseitig gegenüber dem Bürger, was im Einzelfall verbindlich ist. § 118 AO enthält d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 237 Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift korrespondiert mit § 236 AO. Während § 236 AO einen Ausgleich für den Vermögensschaden schafft, der dem obsiegenden Kläger erwachsen ist, sind die Aussetzungszinsen das Entgelt für den Fiskus für die durch die Aussetzung gewährte Kapitalnutzung (BFH v. 25.07.1995, IX R 38/93, BStBl II 1995, 835 m. w. N.; BFH ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 336 Erzwingung von Sicherheiten

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist eine spezialgesetzlich geregelter Fall einer Vollstreckung "anderer Leistungen als Geldforderungen" (§ 328 Abs. 1 Satz 2 AO). Eine Erzwingung von Sicherheiten im Wege der Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln i. S. der §§ 328 ff. AO ist unzulässig. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Rz. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 168 Wirkung einer Steueranmeldung

Schrifttum S. Schrifttum zu § 167 AO. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dient der Verfahrensbeschleunigung. Sie regelt die Wirkung einer Steueranmeldung. Wegen des Begriffs der Steueranmeldung und ihres Anwendungsbereichs s. § 167 AO Rz. 1 f.; zur Drittwirkung der Steueranmeldung s. § 166 AO Rz. 2. Im Übrigen enthält der AEAO zu § ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 379 Steuergefährdung

Schrifttum Langrock/Samson, Steuergefährdung durch Verletzung der Aufzeichnungspflichten nach § 144 AO? DStR 2007, 700; Gehm, Bußgeldbewehrung der Meldepflicht nach § 138 Abs. 2 AO, NWB 2012, 1072. A. Begriff der Steuergefährdung Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verlegt die Abwehr von Steuerverkürzungen durch einen besonderen Gefährdungstatbestand in das Stad...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 131 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts

A. Inhalt und Zweck der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Regelungsgegenstand des § 131 AO ist der Widerruf rechtmäßiger nicht begünstigender (§ 131 Abs. 1 AO) und rechtmäßig begünstigender (§ 131 Abs. 2 AO) sonstiger Verwaltungsakte. Zum Begriff des sonstigen Verwaltungsakts wird auf s. Vor §§ 130–132 AO Rz. 4 ff., zum Begriff der Rechtswidrigkeit auf s. Vor §...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 310 Pfändung einer durch Hypothek gesicherten Forderung

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ergänzt § 309 AO und entspricht inhaltlich § 830 ZPO. S. Abschn. 43 VollstrA. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter § 310 AO fallen außer Verkehrshypotheken i. S. der §§ 1113 ff. BGB, Sicherungshypotheken i. S. der §§ 1184 ff. BGB und Höchstbetragshypotheken i. S. des § 1190 BGB. Für die Pfä...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 239 Festsetzung der Zinsen

A. Allgemeines und Anwendungsbereich Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1 Abs. 3 Satz 2 AO hat zur Folge, dass die entsprechende Anwendung der für die Steuern geltenden Vorschriften auf die Zinsen ausdrücklich geregelt werden muss. Eine solche Sonderregelung für die Festsetzung der Zinsen enthält § 239 Abs. 1 Satz 1 AO. Eine Haftung für Zinsen kommt grundsätzlich nicht i...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 316 Erklärungspflicht des Drittschuldners

Schrifttum Milatz, Die Erklärungspflicht des Drittschuldners gegenüber der Vollstreckungsbehörde nach § 316 AO, BB 1986, 572; Woring, Die Kostentragung bei Drittschuldnererklärungen, DStZ 1995, 274. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 840 Abs. 1, 2 ZPO. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Tz. 2 Stand: 22. Auflage ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eines der wichtigsten in § 92 AO genannten Beweismittel ist der in § 93 AO normierte Beweis durch Auskünfte. Als Mittel zur Beweiserhebung setzen Auskunftsverlangen voraus, dass die begehrte Auskunft zur Aufklärung des für die Besteuerung relevanten Sachverhalts geeignet und notwendig ist, die Erfüllung des Auskunftsverlang...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 7 Amtsträger

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff Amtsträger findet sich in der AO u. a. bei der Regelung des Steuergeheimnisses (§ 30 AO), der Haftungsbeschränkung (§ 32 AO), der Ausschließung und Ablehnung von Personen in einem Verwaltungsverfahren (§§ 82ff. AO), der Akteneinsicht im Zerlegungsverfahren (§ 187 AO) und bei der Selbstanzeige (§ 371...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 93a Allgemeine Mitteilungspflichten

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ermächtigt die Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrates für Behörden, andere öffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten im Rahmen einer Rechtsverordnung Mitteilungspflichten zu schaffen. Ausgenommen von den Mitteilungspflichten sind nach § 93a Abs. 2 AO Schuldenverwaltungen, Kredit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 207 Außerkrafttreten, Aufhebung und Änderung der verbindlichen Zusage

Schrifttum S. Schrifttum zu § 204 AO. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die verbindliche Zusage steht unter dem Grundsatz der "rebus clausula sic stantibus" und setzt immanent den Fortbestand der Rechtslage voraus, unter der sie erteilt worden ist. Ändert diese sich, hat dies unter bestimmten Voraussetzungen Auswirkungen auf den Bestand der verbi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 287 Befugnisse des Vollziehungsbeamten

Schrifttum Kraemer, Durchsuchungsbefugnis des Vollziehungsbeamten und die Unverletzlichkeit der Wohnung, DStZ 1989, 410. A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Befugnisse des Vollziehungsbeamten. S. Abschn. 28 ff. VollzA. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 287 Abs. 1 AO gibt dem Vollziehu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 38 Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

Schrifttum Helsper, Wege für Beweger im Steuerwesen, Köln 2001; Luttermann, Normenklarheit im Steuerrecht und "unbestimmte" Rechtsbegriffe?, FR 2007, 18. A. Die Steuerschuld: Wesen und Gegenstand Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Entstehung der in § 37 Abs. 1 AO aufgeführten Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Diese gehen durchweg a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 225 Reihenfolge der Tilgung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gibt darüber Auskunft, wie eine Zahlung, die zur Tilgung sämtlicher Schulden des Leistenden nicht ausreicht, zu verrechnen ist. B. Reihenfolge der Tilgung mit Tilgungsbestimmung (§ 225 Abs. 1 AO) Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sind mehrere Schuldbeträge fällig (§ 220 AO) und leistet der Verp...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 210 Befugnisse der Finanzbehörde

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die der Finanzbehörde im Rahmen der besonderen Steueraufsicht eingeräumten Befugnisse, die zu den in den jeweiligen Einzelgesetzen aufgezählten weiteren Befugnissen hinzutreten (s. z. B. § 10 ZollVG). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Regelung der Nachschau. B. Allgemeine Nachsch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 9 Gewöhnlicher Aufenthalt

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen des Anwendungsbereichs des § 9 AO s. § 8 AO Rz. 1. DBA knüpfen für die Bestimmung der Ansässigkeit ebenfalls an den gewöhnlichen Aufenthalt an, um die Zurechnung der Steuergüter zu regeln, können jedoch den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts auch autonom definieren. Wegen der ausländischen Mitglieder vo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 71 Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers

Schrifttum Fett/Bank, Die Rückforderung von Investitionszulagen bei Subventionsnehmern und Haftungsschuldnern, DStZ 1999, 591; Kamps/Wulf, Neue Rechtsprechung zur Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im Verfahrensrecht der AO, DStR 2003, 2045; Pump Der Großhändler als Haftungsschuldner, StBp 2005, 356; Pflaum, Zu den Voraussetzungen der Haftung des Steuerhinterziehers, § ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 228 Gegenstand der Verjährung, Verjährungsfrist

Schrifttum Carle, Zahlungsverjährung in der Vollstreckungspraxis, AO-StB 2004, 293; Lemaire, Einwand der Zahlungsverjährung, AO-StB 2005, 106. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die §§ 228 mit 232 AO befassen sich ausschließlich mit dem Zahlungsanspruch, der sich aufgrund der Steuerfestsetzung bzw. ohne eine solche durch Erfüllung des einschlägigen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 231 Unterbrechung der Verjährung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die dem Erhebungsverfahren zugeordnete Vorschrift betrifft ausschließlich die Unterbrechung der Zahlungsverjährung. Für den Eintritt der Festsetzungsverjährung hat sie keine Bedeutung (s. dort die Tatbestände der Ablaufhemmung in § 171 AO). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit Wirkung vom 25.06.2017 ist die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 94 Eidliche Vernehmung

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in der Praxis kaum relevante Vorschrift begründet für die eidliche Vernehmung von Auskunftspflichtigen, die nicht Beteiligte sind, die Zuständigkeit des Gerichts. Damit ergänzt § 94 AO die in § 93 AO geregelte Auskunftspflicht Dritter. Die zusätzliche Übertragung dieser Aufgabe auf die Gerichte lässt sich nur mit der ge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 97 Vorlage von Urkunden

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu den Beweismitteln, die auch § 92 Nr. 3 AO aufführt, gehört der Urkundenbeweis. § 97 AO ist eine allgemeine Beweismittelvorschrift. B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Vorschrift kommt in der Praxis hohe Bedeutung zu, oft ohne dass es den Beteiligten bewusst wird, dass...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel

Schrifttum Beck, DStR 1984, 671; von Wedelstädt, Zeitpunkt des Bekanntwerdens von Tatsachen und Verhältnis der Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Satz 2 AO zueinander, DB 1984, 1215; Birkenfeld, Änderung von Steuerbescheiden wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen, DStZ 1989, 391; Martens, Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 37 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

Schrifttum Seer/Drüen, Zur Rückforderung von Steuererstattungen oder -vergütungen vom Sicherungszessionar nach § 37 II AO, NJW 1999, 265. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Steuerschuldverhältnis umfasst die Gesamtheit der Rechtsbeziehungen, die sich für die Beteiligten aus der Verwirklichung eines Steuertatbestandes ergeben. Näheres hierzu en...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 346 Unrichtige Sachbehandlung, Festsetzungsfrist

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift trifft Regelungen, innerhalb welcher Frist die Vollstreckungskosten festzustellen sind (sog. Kostenansatz, § 346 Abs. 2 AO) und unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise keine Kosten erhoben werden (§ 346 Abs. 1 AO). B. Tatbestandliche Voraussetzungen Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 346 A...mehr