Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Ruhen des Verfahrens (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 251 ZPO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Ruhen des Verfahrens wird durch übereinstimmende Anträge der Beteiligten herbeigeführt und vom Gericht beschlossen. Für das Ruhen des Verfahrens gilt § 155 FGO i. V. m. § 251 ZPO: § 251 ZPO Ruhen des Verfahrens Das Gericht hat das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn beide Parteien dies beantragen und anzunehmen ist, dass wegen Schweb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gesetzlich vorgesehene Gebühren und Auslagen (§ 139 Abs. 3 Satz 1 FGO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gesetzlich vorgesehene Gebühren und Auslagen eines Bevollmächtigten oder Beistandes, der nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, sind, soweit sie im finanzgerichtlichen Verfahren entstehen, ausnahmslos als notwendige Aufwendungen i. S. von § 139 Abs. 1 FGO anzusehen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verpflichtungsklage (§ 40 Abs. 1 2. Alt. FGO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtungsklage ist auf die Vornahme eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsaktes gerichtet, wie § 40 Abs. 1 2. Alt. FGO regelt. Ihre Zulässigkeit setzt zunächst voraus, dass der Kläger zuvor im Verwaltungsverfahren vor der FinBeh einen Antrag auf Erlass des begehrten Verwaltungsakts gestellt hat (BFH v. 12.01.2012, II B...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Mitwirkungspflichten der Beteiligten (§ 76 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 FGO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pflicht des FG zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) wird eingeschränkt durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten, die in § 76 Abs. 1 Satz 2 FGO gesetzlich statuiert ist, wobei dem Gedanken der Beweisnähe besondere Bedeutung zukommt (BFH v. 21.07.2017, X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447). Die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Öffentlich-rechtliche und berufsrechtliche Angelegenheiten nach dem StBerG (§ 33 Abs. 1 Nr. 3 FGO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 33 Abs. 1 Nr. 3 FGO betrifft bestimmte, abschließend aufgezählte berufsrechtliche Streitigkeiten der steuerberatenden Berufe. Daraus folgt, dass die FG insoweit nicht umfassend zuständig sind. Vielmehr ist für Streitigkeiten zwischen Steuerberater und Steuerberaterkammer der allgemeine Verwaltungsrechtsweg (§ 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO) geg...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Voraussetzungen (§ 56 Abs. 1 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist zu gewähren, wenn ein Beteiligter eine gesetzliche Frist versäumt hat, dies ohne sein Verschulden geschehen ist, er einen entsprechenden Antrag binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses durch die entsprechenden Tatsachen glaubhaft macht und die versäumte Rechtshandlung innerhalb der Antrag...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Klagebefugnis im Allgemeinen (§ 40 Abs. 2 FGO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 40 Abs. 2 FGO schließt nicht nur die Popularklage aus. Die grds. Beschränkung auf den unmittelbar Betroffenen ("Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, … in seinen Rechten verletzt zu sein") schließt sowohl eine gewillkürte Prozessstandschaft aus (BFH v. 31.03.1981, VIII B 53/80, BStBl II 1981, 696) als auch die Wahrnehmung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über Verwaltungsakte, die nach der AO vollzogen werden (§ 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO)

I. Verwaltungsakte in sonstigen Angelegenheiten Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO betrifft die Vollziehung von Verwaltungsakten in Angelegenheiten, die nicht von § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO erfasst werden. Es handelt sich um Fälle, in denen die Finanzverwaltung in Bund oder Ländern der ertragsberechtigten Körperschaft zur Durchsetzung von im Übrigen selbst...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Weitere Entwicklungen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aufgrund der im ersten Jahrzehnt der praktischen Bewährung der FGO gemachten Erfahrungen hat sich das Bedürfnis nach einer Entlastung des BFH ergeben. Der Gesetzgeber hat daher durch das BFHEntlG v. 08.07.1975 (BGBl I 1975, 1861) Abhilfe zu schaffen versucht. Das BFHEntlG war mehrmals verlängert worden und galt bis 31.12.2000; es suspend...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Anhörung des Beklagten/Antragsgegners (§ 142 Abs. 1 FGO i. V. m. § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO)

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vor der Gewährung der PKH ist der Gegner anzuhören (§ 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Das Anhörungsrecht bezieht sich nur auf die sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung der PKH und nicht auch auf die Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; insoweit besteht auch kein Recht auf Akteneinsicht (BGH v. 15.11.1983, VI Z...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zu § 142 FGO gehörende Vorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 114 ZPO Voraussetzungen (1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Gerichtssprache

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen der Gerichtssprache verweist § 52 Abs. 1 FGO auf die §§ 184 bis 191 GVG. § 184 GVG Die Gerichtssprache ist deutsch. Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet. § 185 GVG (1) Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mäc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ruban, Der Rechtsweg zum Bundesfinanzhof, StVj 1991, 142; von Wedelstädt, Die Tücken der Nichtzulassungsbeschwerde, DB 1991, 1899; Schuhmann, Die Nichtzulassungsbeschwerde aus der Sicht des Bundesfinanzhofs, DStZ 1992, 28; Sangmeister, Zurückweisung der Revision der Revision als unbegründet trotz absoluten Revisionsgrundes bei Unzulässigkeit der Klage, ZIP 1994, 230; Kempermann,...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 14.12.1976, zuletzt geändert durch Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2143. Art 97Übergangsvorschriften § 1Begonnene Verfahren (1) Verfahren, die am 1. Januar 1977 anhängig sind, werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu Ende geführt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (2)...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Voraussetzungen und Verfahren

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 74 FGO gestattet die Aussetzung wegen tatsächlicher oder rechtlicher Abhängigkeit von der Entscheidung über ein Rechtsverhältnis, das den Gegenstand eines anderen, bei einem FG oder einem Gericht eines anderen Gerichtszweigs anhängigen Rechtsstreites bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist (z. B. Erteilung einer Ausn...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Statthaftigkeit der Beschwerde

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beschwerde an den BFH ist das gegen Entscheidungen der FG, die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide (§ 90a FGO) sind, gegebene Rechtsmittel, über das durch Beschluss im schriftlichen Verfahren entschieden wird. Jedoch ist es dem BFH unverwehrt, seine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung zu erlassen (§ 90 Abs. 1 Satz 2 FGO). G...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Entscheidung

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Entscheidung sind die Kosten der Prozessführung. Diese umfassen die noch nicht gezahlten Gerichtskosten sowie die Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts etc. Die PKH erstreckt sich nicht auf Kosten, die dem Gegner zu erstatten sind (§ 123 ZPO). Selbst bei Bewilligung der PKH verbleibt also für der bedürftige Beteiligte...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Einzelfragen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Falle der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften sind grds. alle nach § 48 FGO Klagebefugten, die den Feststellungsbescheid nicht angefochten haben, notwendig beizuladen (§ 60 Abs. 3 FGO; BFH v. 30.04.2010, VIII B 75/09, BFH/NV 2010, 1474). Ausnahmsweise gilt dies nicht, wenn die grds. nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 ff. FGO...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Öffentlichkeit

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 52 Abs. 1 FGO betrifft den Grundsatz der Öffentlichkeit, der zu den wesentlichen Verfahrensmaximen auch des Finanzprozesses gehört (s. Vor FGO Rz. 51). Die Norm verweist wegen der Öffentlichkeit generell auf die §§ 169 bis 175 GVG. Diese Vorschriften finden indessen nicht in ihrer Gesamtheit im Finanzprozess Anwendung. So scheidet die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dient der Straffung des Verfahrens und der Entlastung des Senats, indem bestimmte Nebenentscheidungen im vorbereitenden Verfahren dem Vorsitzenden bzw. dem Berichterstatter (§ 79a Abs. 4 FGO) übertragen werden (§ 79a Abs. 1 FGO), es diesen Richtern ermöglicht wird, anstelle des Senats durch Gerichtsbescheid (§ 90a FGO) zu ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Die einzelnen Sachentscheidungsvoraussetzungen

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zulässigkeit des Finanzrechtswegs (§ 33 FGO); ist der Finanzrechtsweg nicht gegeben, erlässt das FG indessen kein Prozessurteil, sondern verweist den Rechtsstreit gem. § 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 17a Abs. 2 GVG an das zuständige Gericht; örtliche und sachliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts (§§ 35f., 38 f. FGO) Tz. 29 Stand: 22. A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zulässigkeit

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags gelten grds. die allgemeinen Sachentscheidungsvoraussetzungen (dazu s. Vor FGO Rz. 26 ff.). Daher ist z. B. die Antragsbefugnis mit der Klagebefugnis (§ 40 Abs. 2, § 48 FGO) verknüpft. Hat ein Feststellungsbeteiligter, obwohl er klagebefugt ist, den einheitlichen Feststellungsbe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Justizförmliches Verfahren

Tz. 45 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Verfahren der FGO gliedert sich in die Klage zum FG, der im Regelfall ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren der Finanzverwaltung (§§ 347ff. AO) vorausgeht, und die gegen finanzgerichtliche Urteile stattfindende Revision zum BFH. Gegen Entscheidungen der FG, die nicht Urteile oder diesen gleichstehende Gerichtsbescheide (§ 90...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Antrag (§ 117 ZPO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 PKH wird nur auf Antrag gewährt (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Antragsberechtigt sind natürliche Personen (§§ 114f. ZPO), Beteiligte kraft Amtes (§ 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO), insbes. der Insolvenzverwalter (s. § 40 FGO Rz. 10), juristische Personen und beteiligtenfähige Personenvereinigungen (§ 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO; s. § 57 FGO Rz. 8). Tz. 4 Stan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Rechtsmittel in Finanzstreitsachen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Rechtsmittel in Finanzstreitsachen sind nur die Revision (§§ 115ff. FGO) und die Beschwerde (§§ 128ff. FGO) einschließlich der NZB (§ 116 Abs. 1 FGO). Nicht zu den Rechtsmitteln gehören die Nichtigkeits- und Restitutionsklage (§ 134 FGO i. V. m. §§ 578ff. ZPO), die Anrufung des Gerichts gegen Entscheidungen des beauftragten oder ersuchte...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Kostenentscheidung

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung des Gerichts bei Erledigung der Hauptsache beschränkt sich auf den Kostenpunkt. Zuständig ist das mit der Sache befasste Gericht. Eine Erledigungserklärung im Rechtsmittelverfahren vor dem BFH kann sich auf das Rechtsmittel oder den Rechtsstreit insgesamt beziehen (BFH v. 19.01.2011, X B 14/10, BFH/NV 2011, 759). Daher ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Höhe des Streitwerts

Tz. 94 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe des Streitwerts bestimmt sich nach dem Grundsatz des § 52 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache und ist nach Ermessen zu bewerten. Bietet der bisherige Sach- und Streitstand hierfür keine genügenden Anhaltspunkte, so ist ein Streitwert von 5000 Euro als Auffangwert anzunehmen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 69 FGO bietet dem Antragsteller die Möglichkeit, einstweiligen (vorläufigen) Rechtsschutz zu erlangen. Die Norm dient dazu, dem Bürger effektiven Rechtsschutz i. S. von Art. 19 Abs. 4 GG gegen Maßnahmen der Finanzbehörden zu gewähren, indem sie es ermöglicht, eine – grds. nicht vorgesehene (s. Rz. 2) – suspendierende Wirkung der Klage ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Arten von Verfahrensmängeln

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist Revisionszulassung ist schließlich auch geboten, wenn ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt und die Entscheidung des FG auf diesem beruht. Da es kaum denkbar ist, dass sich das FG bei Erlass eines Urteils eines Verfahrensmangels bewusst ist, wird insoweit Zulassung regelmäßig nur aufgrund ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Versäumen einer gesetzlichen Frist

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gesetzliche Fristen bestehen in der FGO für die Erhebung der Klage (§ 47 Abs. 1 FGO), den Antrag auf mündliche Verhandlung nach Ergehen eines Gerichtsbescheids (§ 79a Abs. 2 Satz 2 FGO und § 79a Abs. 4 FGO, § 90a Abs. 2 Satz 1 FGO), den Antrag auf Urteilsberichtigung (§ 108 Abs. 1 FGO) und -ergänzung (§ 109 Abs. 2 Satz 1 FGO), die Einleg...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Beweismittel

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 81 Abs. 1 Satz 2 FGO zählt eine Reihe von Beweismitteln auf, die im finanzgerichtlichen Verfahren zugelassen sind. Die Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Die ausdrücklich genannten Beweismittel sind der Augenschein (§ 82 FGO i. V. m. §§ 371f. ZPO; s. § 82 FGO Rz. 3), der Zeuge (§§ 82 FGO i. V. m. §§ 373 bis 401 ZPO, §§ 83,84, 87...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Begriff

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Prozesshandlungen versteht man (unmittelbar oder mittelbar) prozessgestaltende Betätigungen, die in Voraussetzungen und Wirkung dem Prozessrecht unterstehen. Im Finanzprozess sind sie dem Gericht gegenüber vorzunehmen. Prozesshandlungen in diesem Sinne sind nicht nur diejenigen Handlungen, die ein gerichtliches Verfahren in Gang se...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als zentraler Beweiswürdigungsvorschrift kommt ihr hohe Bedeutung zu. Es handelt sich um eine der wesentlichen Grundlagen des finanzgerichtlichen Verfahrens. Die Vorschrift gilt entgegen ihrem Wortlaut nicht nur für Urteile (§ 95, §§ 97 bis 99 FGO), sondern auch für Gerichtsbescheide (§§ 79a Abs. 2 bis 4, § 90a FGO). Für Beschlüsse ordne...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 79b FGO ist eine Präklusionsvorschrift, die dem Gericht die Möglichkeit gibt, Erklärungen und Beweismittel, die zu spät vorgebracht werden, bei seiner Entscheidung unberücksichtigt zu lassen. Anders als in § 364b AO sind die Fristen jedoch nicht als echte Ausschlussfristen konzipiert, sondern dem Gericht ist bei Vorliegen der Präklusio...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines, Anwendungsbereich

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht § 123 VwGO; ihre Übernahme in das Abgabenverfahren macht das Bestreben des Gesetzgebers deutlich, den Steuerpflichtigen jede nur denkbare Form des Rechtsschutzes zugänglich zu machen. Zudem ergibt sich die Notwendigkeit des vorläufigen Rechtsschutzes aus der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG. Gleichwohl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zuständigkeit des Vorsitzenden bzw. Berichterstatters

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die zur Vorbereitung erforderlichen prozessleitenden Anordnungen überträgt das Gesetz dem Vorsitzenden oder dem Berichterstatter (§ 65 Abs. 2 Satz 1 FGO); ist die Sache nach § 6 FGO dem Einzelrichter übertragen, sind auch die vorbereitenden Maßnahmen durch ihn zu treffen. Das gilt auch für den konsentierten Einzelrichter (§ 79a Abs. 3 un...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich muss vor Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO) ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchsverfahren) durchgeführt werden (§ 44 Abs. 1 FGO). § 45 FGO begründet eine Ausnahme vom Vorliegen dieser Sachentscheidungsvoraussetzung (s. § 44 FGO Rz. 1 f.; s. Vor FGO Rz. 30). Die Sprung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Statthaftigkeit der Sprungklage

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 45 Abs. 1 Satz 1 FGO lässt in allen Fällen, in denen ein außergerichtliches Vorverfahren gegeben ist (§ 44 Abs. 1 FGO; vorstehend s. Rz. 1), die unmittelbare Anrufung des FG ohne Durchführung des Einspruchsverfahrens zu (sog. Sprungklage), wenn die Behörde, die zur Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf berufen ist, dies...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Durchführung eines finanzgerichtlichen Verfahrens entstehen Kosten (§ 139 Abs. 1 FGO), und zwar Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten, wenn der Kläger bzw. Antragsteller durch einen Bevollmächtigten vertreten wird. Die Gerichtskosten werden von den Gerichten dafür erhoben, dass der Staat Organe der Rechtspflege zur Verfügun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Finanzprozess ist wie das allgemeine verwaltungsgerichtliche Verfahren als Streitverfahren ausgestaltet, in dem sich einander gleichgeordnete Beteiligte als Kläger und Beklagter vor dem unabhängigen und als reine Rechtsschutzeinrichtung fungierenden FG gegenüberstehen. Der Rechtsweg zum FG wird mit der Klage gegen die Finanzbehörde b...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Klagefrist

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Erhebung der Sprungklage ist fristgebunden. Die Frist von einem Monat beginnt nach § 47 Abs. 1 FGO mit der (wirksamen) Bekanntgabe (§ 122 AO) des Verwaltungsakts. Bei unverschuldeter Versäumung der Frist kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht (§ 56 FGO; auch BFH v. 16.11.1984, VI R 176/82, BStBl II 1985, 266). Die Kl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 48 FGO regelt die Klagebefugnis als Sachentscheidungsvoraussetzung für die Fälle, in denen nach §§ 179ff. AO oder den Einzelsteuergesetzen eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vorzunehmen ist (s. § 179 AO Rz. 2 ff.). § 48 FGO gilt, wie aus dem systematischen Zusammenhang mit § 40 Abs. 2 FGO folgt, gr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Entscheidungsmaßstab und gerichtliches Ermessen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Gründe, die das Gericht zur Aussetzung der Vollziehung berechtigen, entsprechen denen des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts können in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht bestehen. Ernstliche Zweifel i. S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegen demnach vor, wenn bei summarischer Prü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Klagebefugnis

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zulässigkeit sowohl der Anfechtungsklage als auch der Verpflichtungsklage und der allgemeinen Leistungsklage hängt gem. § 40 Abs. 2 FGO davon ab, dass der Kläger geltend macht, durch den angefochtenen Verwaltungsakt oder durch die Ablehnung bzw. Unterlassung eines Verwaltungsakts oder einer anderen Leistung in seinen Rechten verletzt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beschwerde ist ein Rechtsmittel, die – nach vorheriger Prüfung durch das FG, ob eine Abhilfe erfolgt (§ 130 FGO) – den Devolutiveffekt auslöst. Sie verfügt jedoch nur über einen eingeschränkten Suspensiveffekt, der sich auf die in § 131 FGO genannten Fälle beschränkt (s. § 131 FGO Rz. 1). Die in § 128 FGO geregelte Beschwerde ist abz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Formelle und inhaltliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vornahme der Prozesshandlung muss in der im Gesetz bestimmten Form vorgenommen werden, damit sie wirksam ist z. B. Schriftform für die Klage (§ 64 FGO), Revision und Revisionsbegründung (§ 120 Abs. 1 Satz 1 FGO), NZB (§ 116 Abs. 2 FGO) und Beschwerde (§ 129 FGO). In Einzelfällen gehört dazu die Beifügung von (ausgefüllten) Formblätte...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Revision ist das gegen Urteile oder – sofern nach § 90a Abs. 2 Satz 2 FGO zugelassen – Gerichtsbescheide der FG gegebene Rechtsmittel (zum Begriff des Rechtsmittels s. Vor §§ 115 bis 134 FGO). Sie findet grundsätzlich gegen alle Urteile des FG, also nicht nur gegen Endurteile, sondern auch gegen Zwischen-, Teil- und Grundurteile (§§ ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Insbesondere: Gerichtsnahe Mediation

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 278 Abs. 5 Satz 1 ZPO kann das FG die Beteiligten für einen Güteversuch an "einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter" – den sog. Güterichter – verweisen. Dieser kann alle Methoden der Konfliktbeteiligung einschließlich der Mediation einsetzen (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 278 Abs. 5...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zeugenbeweis

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen des Zeugenbeweises verweist § 82 FGO auf die §§ 373 bis 377, 380 bis 382 und 386 bis 401 ZPO. Darüber hinaus gelten die §§ 85 und 87 FGO. § 373 ZPO Beweisantritt Der Zeugenbeweis wird durch die Benennung der Zeugen und die Bezeichnung der Tatsachen, über welche die Vernehmung der Zeugen stattfinden soll, angetreten. § 375 ZPO Beweisau...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gericht der Hauptsache

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gericht der Hauptsache ist während des ersten Rechtszugs (§ 35 FGO) das nach § 38 FGO örtlich zuständige FG; wird der Antrag vor Klageerhebung gestellt (s. § 69 Abs. 3 Satz 2 FGO), so ist dasjenige FG Gericht der Hauptsache, das im Zeitpunkt der Antragstellung für das Hauptsacheverfahren örtlich zuständig ist. Gericht in diesem Sinn ist ...mehr