Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die von Körperschaften des öffentlichen Rechts erhobenen Beiträge orientieren sich häufig an den von den Finanzbehörden zu ermittelnden bzw. festzusetzenden Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträgen und Steuerbeträgen. Auch die Kirchensteuern werden in Höhe eines bestimmten Vomhundertsatzes der Steuer festgesetzt und erhoben. § 31 Abs. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung

Schrifttum Herrfurth, Kassensicherungsverordnung verabschiedet – Anmerkungen zu den Regelungen der technischen Anforderungen an elektronische Kassen, StuB 2017, 649. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016 (BGBl I 2016, 3152) eingeführte Norm ist nach Art. 97 § 30 Abs. 1 Satz 1 EGAO...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 148 Bewilligung von Erleichterungen

Schrifttum Zinn, Rückwirkender Wegfall einer auf Schätzung beruhenden Buchführungspflicht im Billigkeitswege?, StBp 1987, 284. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörden können nach pflichtgemäßem Ermessen (a. A. Drüen in Tipke/Kruse, § 148 AO Rz. 14: Rechtsanspruch des Pflichtigen) Erleichterungen hinsichtlich der durch Steuergesetze – nicht nur der durch die AO...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 381 Verbrauchsteuergefährdung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verbrauchsteuergefährdung des § 381 AO ist ein Blankettgesetz, das der Ausfüllung durch die Verbrauchsteuergesetze und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen bedarf, die dabei für einen bestimmten Tatbestand auf die Bußgeldvorschrift des § 381 AO verweisen müssen. § 381 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AO definiert den allgemeinen Handlungsrahmen,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 51–68

Schrifttum Fischer, Grundfragen der Bewahrung und einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, FR 2006, 1001; Hüttemann, "Hilfen für Helfer" – Zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, DB 2007, 127; Fischer, Das Gesetz zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, NWB F. 2, 9439; Heintzen, Steuerliche Anreize für gemeinwohlori...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 387 Sachlich zuständige Finanzbehörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt in sachlicher Hinsicht, welcher Art von Finanzbehörde die Rechte und Pflichten zustehen, die mit der Ermittlungskompetenz des § 386 AO verbunden sind. Mit der örtlichen Zuständigkeit sowie weiteren Zuständigkeitsfragen befassen sich die §§ 388 bis 390 AO und auch § 399 Abs. 2 AO. Für die sachliche Zuständigkeit komm...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 36 Erlöschen der Vertretungsmacht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift begründet keine Pflichten; sie gibt nur einen allgemeinen Grundsatz wieder. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtungen, die Vertretern oder Verfügungsberechtigten i. S. der §§ 34 und 35 AO obliegen, finden ihr Ende mit dem Erlöschen der Vertretungsmacht oder der Verfügungsmacht. Das bedeutet nicht, dass der B...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 372 Bannbruch

Schrifttum Janovski, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Begriffe der Ein-, Aus- und Durchfuhr, sowie die einschlägigen Verbote und Genehmigungen sind in den §§ 4 Abs. 2 und 8 bis 14 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) verbunden mit der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) geregelt. Die Gestel...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 53 Mildtätige Zwecke

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift definiert die mildtätigen Zwecke. Diese liegen vor, wenn Personen selbstlos (s. § 55 AO) unterstützt werden, die sich in einer Notlage befinden, die entweder durch ihren Gesundheitszustand (§ 53 Nr. 1 AO) oder ihre wirtschaftliche Lage (§ 53 Nr. 2 AO) verursacht ist. Ein von einem gemeinnützigen Verein betriebenes Familien...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 56 Ausschließlichkeit

Schrifttum Leisner, Kann das bloße Nützen eines gesetzlich gewährten Steuervorteils gemeinnützigkeitsschädlich sein? DStR 2012, 1123. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 56 AO definiert die Ausschließlichkeit der Zweckverfolgung i. S. des § 51 Satz 1 AO. Diese ist gegeben, wenn die Körperschaft keine anderen als ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt. Hins...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 98 Einnahme des Augenscheins

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Beweismittel der Einnahme des Augenscheins ist als eines der klassischen Beweismittel in § 92 Nr. 4 AO aufgeführt. Die Inaugenscheinnahme ist in allen Stadien des Besteuerungsverfahrens möglich; insbes. kann auch die Steuerfahndung von diesem Mittel Gebrauch machen, soweit sich ihre Ermittlungsbefugnis nach den Vorschriften der AO ri...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 289 Zeit der Vollstreckung

Schrifttum App, Vollstreckungsmaßnahmen des Vollziehungsbeamten des Finanzamts zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen, DStZ 1992, 273; App, Rücksichtnahme auf jüdische Festtage bei der Zwangsvollstreckung, DGVZ 1995, 181. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung nimmt Bezug auf den seit 01.07.2002 geltenden § 758a Abs. 4 Satz 2 ZPO. S. Abschn. 10 VollzA. § 758a ZPO...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 388 Örtlich zuständige Finanzbehörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich damit, welche nach § 387 AO sachlich zuständige Finanzbehörde für die Ausübung der mit der Ermittlungskompetenz des § 386 AO verbundenen Befugnisse örtlich zuständig ist. § 388 Abs. 1 AO bestimmt alternativ drei Anknüpfungspunkte während § 388 Abs. 2 und 3 AO zusätzliche Besonderheiten regeln. Tz. 2 Stand: 22. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 327 Verwertung von Sicherheiten

Werden Geldforderungen, die im Verwaltungsverfahren vollstreckbar sind (§ 251), bei Fälligkeit nicht erfüllt, kann sich die Vollstreckungsbehörde aus den Sicherheiten befriedigen, die sie zur Sicherung dieser Ansprüche erlangt hat. Die Sicherheiten werden nach den Vorschriften dieses Abschnitts verwertet. Die Verwertung darf erst erfolgen, wenn dem Vollstreckungsschuldner di...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 385 Geltung von Verfahrensvorschriften

Schrifttum Webel, Rückgewinnungshilfe in Steuerstrafsachen – unzulässig oder unverzichtbar zwingend? wistra 2004, 249; Hofmann/Riedel Verteidigungsmöglichkeiten gegen den im Ermittlungsverfahren angeordneten dinglichen Arrest, wistra 2005, 405; Kunz, Sicherung von Steuererstattungsansprüchen durch dinglichen Arrest nach Einleitung eines Strafverfahrens – Voraussetzungen und Anw...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 213 Besondere Aufsichtsmaßnahmen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 213 AO ermöglicht es, Betriebe und Unternehmen, deren verantwortliche Personen sich in bestimmter Weise als steuerlich besonders unzuverlässig erwiesen haben, einer besonderen Aufsicht zu unterstellen. Der Schwerpunkt der praktischen Bedeutung liegt auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der besondere...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 320 Mehrfache Pfändung einer Forderung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt das Procedere der Vollstreckung, wenn eine Forderung mehrfach gepfändet worden ist. Sie findet keine Anwendung, wenn die Forderung sowohl gepfändet als auch abgetreten ist. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 320 AO regelt das Problem einer Mehrfachpfändung durch sinngemäße Anwendung der §§ 853 bis 856 ZPO bzw. §...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 321 Vollstreckung in andere Vermögensrechte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 857 ZPO. S. Abschn. 42 Abs. 3 VollstrA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Betroffen ist die Vollstreckung in Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§ 322 AO) sind, ausgenommen bewegliche Sachen (§§ 286ff. AO), Geldforderungen (§§ 309 bis 317 AO) und ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 72a Haftung Dritter bei Datenübermittlungen an Finanzbehörden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 72a AO übernimmt im Grundsatz die bislang in § 5 der Steuerdaten-Übermittlungs-VO (StDÜV) enthaltenden Haftungsvorschriften der Hersteller und Verwender von Programmen für die Verarbeitung von für das Besteuerungsverfahren erforderlichen Daten und begründet zugleich eine Haftung des Datenübermittlers im Auftrag (§ 87d AO) bei fehlerhaf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 100 Vorlage von Wertsachen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in der Praxis unbedeutende Vorschrift regelt die Vorlagepflicht für bestimmte Fälle der Augenscheinseinnahme. Nach § 100 Abs. 1 Satz 1 AO besteht die Verpflichtung der Beteiligten und anderen Personen, der Finanzbehörde auf Verlangen Wertsachen, also Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten (s. auch § 372 BGB), vorzulegen, soweit dies erfo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 382 Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (s. § 3 Abs. 3 AO; Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK) im Sinne der Vorschrift sind die Zölle und die diesen in der Wirkung gleichstehenden Abgaben der EG, ferner die Einfuhrumsatzsteuer und die Verbrauchsteuern, soweit sie Einfuhrtatbestände enthalten. Die Gefährdung der Eingangsabgaben gem. § 382 AO ist ein Blankettge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32 Haftungsbeschränkung für Amtsträger

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die angeordnete Beschränkung der Haftung von Amtsträgern (Begriff s. § 7 AO) für infolge von Amts- oder Dienstpflichtverletzungen eingetretene Vermögensschäden der öffentlichen Hand findet ihre Rechtfertigung in dem Ziel, die Entscheidungsfreudigkeit der Amtsträger nicht durch drohende Regressansprüche zu beeinträchtigen. Sie dient auch ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 219 Zahlungsaufforderung bei Haftungsbescheiden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Verwirklichung des zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (s. § 37 AO) zählenden Haftungsanspruchs, für den der in § 191 AO geregelte Haftungsbescheid die Grundlage bildet (s. § 218 Abs. 1 AO). Die Bestimmung erklärt sich aus der Subsidiarität des Haftungsanspruchs. Zum Erlass des Haftungsbes...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 60 Anforderungen an die Satzung

Schrifttum Fischer/Ihle, Satzungsbestimmungen bei gemeinnützigen Stiftungen, DStR 2008, 1692; Ullrich, Praxisfragen der gesetzlichen Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften, DStR 2009, 2471; Gersch, Steuerbegünstigte Zwecke: Satzung und Satzungszwecke, AO-StB 2010, 213. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift präzisiert die formellenAnforderungen an die Satzu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 104 Verweigerung der Erstattung eines Gutachtens und der Vorlage von Urkunden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dehnt die für die Erteilung von Auskünften bestehenden Verweigerungsrechte der §§ 101 bis 103 AO auf die in den §§ 96 Abs. 3, 97 und 100 AO geregelten Pflichten aus. Wer ein Auskunftsverweigerungsrecht hat, kann demnach auch die Erstattung eines Gutachtens und die Vorlage von Urkunden oder Wertsachen ablehnen. Das Ablehnun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 398 Einstellung wegen Geringfügigkeit

Schrifttum Meyer I., Erledigung von Steuerstrafverfahren außerhalb der Hauptverhandlung, DStR 2005, 1477; Hild, Zu divergierenden Entscheidungen in streitidentischen Straf- und Steuerverfahren, wistra 2016, 59. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 398 AO ergänzt die Bestimmungen des § 153 Abs. 1 StPO über die Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft aus ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 143 Aufzeichnung des Wareneingangs

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zweck des § 143 AO ist es, dem FA die Kontrolle des Betriebsergebnisses zu ermöglichen (auch s. § 144 AO). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung zur Aufzeichnung des Wareneingangs trifft gewerbliche Unternehmer (dazu s. § 141 AO Rz. 2), unabhängig davon, ob sie im Übrigen buchführungs- oder aufzeichnungspflichtig sind od...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 139a Identifikationsmerkmal

Schrifttum Weyand, Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer, INF 2005, 499; Mühlenharz, Die Steueridentifikationsnummer, AO-StB 2010, 90. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die §§ 139a bis 139d AO wurden durch das StÄndG 2003 v. 15.12.2003 (BGBl I 2003, 2645) eingeführt und sollen – unter Hinweis auf das Urteil des BVerfG v. 27.06.1991 (2 BvR 1493/89, BVe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32a Informationspflicht der Finanzbehörde bei Erhebung personenbezogener Daten bei betroffenen Personen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, hat ihr der Verantwortliche nach Art. 13 DSGVO zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen, zum Umfang der Mitteilung ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 65 Zweckbetrieb

Schrifttum Wiemhoff, Zweckbetriebe als Konkurrenten steuerpflichtiger Anbieter, StW 1999, 18; Dehesselles, Legal definierter Zweckbetrieb oder steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? – zum Verhältnis von § 68 zu § 65 AO, DStR 2003, 537; Schauhoff/Kirchhain, Gemeinnützigkeit im Umbruch durch Rechtsprechung, DStR 2008, 1713; Eversberg/Baldauf, Der gemeinnützige Betrie...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 67 Krankenhäuser

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Krankenhäuser als Zweckbetriebe (s. § 65 AO) anzusehen sind (s. auch AEAO zu § 67). Sie unterscheidet zwischen solchen Anstalten, die in den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltsgesetzes oder der BundespflegesatzVO (BPflV) fallen (s. § 67 Abs. 1 AO) und solchen, bei denen diese V...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31c Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten durch Finanzbehörden zu statistischen Zwecken

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). Mit § 31c Abs. 1 AO wird auf Basis von Art. 9 Abs. 2 Buchst. j DSGVO eine zusätzliche Regelung im nationalen Recht für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener steuerlicher Daten zu statistischen Zwecken gescha...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32b Informationspflicht der Finanzbehörde, wenn personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). § 32b Abs. 1 Satz 1 AO enthält auf Grundlage des Art. 23 Abs. 1 DSGVO weitere bereichsspezifische Ausnahmen von der Informationspflicht und entspricht dabei weitgehend § 33 Abs. 1 BDSG n. F. (BT-Drs. 18/12611, 87; BMF v. 12.01....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 60a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bis zum Jahr 2012 sah das Gemeinnützigkeitsrecht kein besonderes Verfahren vor, in dem über das Vorliegen der Voraussetzung der Steuervergünstigung entschieden wurde. Das wurde den Interessen insbes. der gemeinnützigen Vereine nicht gerecht, weil sie regelmäßig darauf angewiesen sind, ihre satzungsmäßigen Zwecke durch freiwillige Zuwendu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 63 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung

Schrifttum Karsten, Der Geschäftsbericht nach § 63 AO, BB 2006, 1830; Kahlert/Eversberg, Insolvenz und Gemeinnützigkeit, ZIP 2010, 260. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift konkretisiert die bereits in § 59 AO am Ende angeordnete Übereinstimmung von Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung. Eine allen für die Steuervergünstigung erforderlichen Anforderungen ge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 76 Sachhaftung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die dingliche Haftung (Sachhaftung) verbrauchsteuerpflichtiger Erzeugnisse und zollpflichtiger Waren. Das dingliche Recht entsteht und besteht ohne Rücksicht auf dingliche Rechte Dritter (Besitzrecht, Eigentum, Pfandrecht, Sicherungseigentum). Auch der gutgläubige Erwerber muss dem Befriedigungsrecht des Steuergläub...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 359 Beteiligte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 359 AO bestimmt, wer an dem außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren beteiligt ist. Der Begriff wird verwendet in §§ 356 Abs. 1, 364, 364a, 365 Abs. 2 und 366 AO. Beteiligter ist, wer den Einspruch eingelegt hat und wer zum Einspruchsverfahren hinzugezogen worden ist. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beteiligtenfähigkeit ist abz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32c Auskunftsrecht der betroffenen Person

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). Nach Art. 15 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wenn dies der Fall ist, hat die betroffene P...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 402 Allgemeine Rechte und Pflichten der Finanzbehörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 386 AO regelt unter welchen Voraussetzungen die Finanzbehörde das Ermittlungsverfahren selbstständig führen kann. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder ist das hat Verfahren nach § 386 Abs. 4 AO an die Staatsanwaltschaft übergegangen, hat die sonst zuständige Finanzbehörde die Rechte und Pflichten, die den Behörden des Polizeidie...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 241–248

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die §§ 241 bis 248 AO beinhalten Regelungen zur Art und Weise der Erbringung von Sicherheitsleistungen. § 241 AO zählt zunächst die Arten der Sicherheitsleistung auf, die der Verpflichtete nach seiner Wahl verwenden kann. §§ 242 bis 244 AO enthalten besondere Bestimmungen zu einzelnen nach § 241 AO zulässigen Sicherheitsleistungen. § 245...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 205 Form der verbindlichen Zusage

Schrifttum S. Schrifttum zu § 204 AO. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt die förmlichen Anforderungen, von denen die Wirksamkeit einer verbindlichen Zusage i. S. des § 204 AO abhängt. Sie dienen vor allem der Beweisbarkeit und der Bestimmtheit der Zusage. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 205 Abs. 1 AO schreibt zwingend die schriftliche Erteilun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 49 Verschollenheit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verschollenheit ist langdauernde Abwesenheit mit unbekanntem Aufenthalt und ohne Lebensgewissheit (s. § 1 Abs. 1 VerschollenheitsG). Verschollene können unter den Voraussetzungen des VerschollenheitsG im Aufgebotsverfahren für tot erklärt werden. Die Todeserklärung begründet die Vermutung, dass der Verschollene an dem Tag verstorben ist,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32d Form der Information oder Auskunftserteilung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). Nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 DSGVO erfolgt die Übermittlung der Informationen an die betroffene Person schriftlich oder in anderer Form, gegebenenfalls auch elektronisch. § 32d Abs. 1 AO bestimmt, dass vorbehaltlich der Regelung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32f Recht auf Berichtigung und Löschung, Widerspruchsrecht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). § 32f Abs. 1 AO bestimmt in Abweichung von Art. 16 DSGVO, dass das Recht der betroffenen Person auf Berichtigung oder Vervollständigung zu ihr gespeicherter Daten gegenüber einer Finanzbehörde dann nicht besteht, soweit die Dat...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 185 Geltung der allgemeinen Vorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die §§ 185 bis 189 AO befassen sich ausschließlich mit der Zerlegung von Steuermessbeträgen und betreffen daher zur Zeit lediglich die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Zerlegung bedeutet die Aufteilung des Steuermessbetrags auf verschiedene steuerberechtigte Gemeinden, in deren Gebiet Teile des Steuergegenstandes (Grundstück, Gewerbebe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 189 Änderung der Zerlegung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 189 AO betrifft ausschließlich die Änderung von Zerlegungsbescheiden i. S. des § 188 AO und regelt den Sonderfall, dass ein anspruchsberechtigter Steuerberechtigter übergangen, d. h. überhaupt nicht berücksichtigt worden ist, nicht aber den Fall, dass eine Gemeinde zwar berücksichtigt wurde, aber mit einem zu hohen oder zu niedrigen An...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 407 Beteiligung der Finanzbehörde in sonstigen Fällen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Rechtsstellung der Finanzbehörde in den Fällen des gerichtlichen Steuerstrafverfahrens nach Anklageerhebung (s. §§ 151ff. StPO) oder wenn im Strafbefehlsverfahren Hauptverhandlung anberaumt oder Einspruch erhoben ist. Die Befugnisse der Finanzbehörde sind nun auf ein bloßes Anhörungs- und Fragerecht be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 151 Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift räumt Stpfl., die unerfahren und unbeholfen sind, die Möglichkeit ein, ihre schriftlich oder elektronisch abzugebende Steuererklärung bei der zuständigen Finanzbehörde zur Niederschrift abzugeben. Voraussetzung für die Zulässigkeit dieses Verfahrens ist, dass die Schriftform oder die elektronische Übermittlung dem Pflichti...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 206 Bindungswirkung

Schrifttum S. Schrifttum zu § 204 AO. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bindungswirkung der verbindlichen Zusage setzt voraus, dass der verwirklichte Sachverhalt mit dem der verbindlichen Zusage zugrunde gelegten Sachverhalt identisch ist (§ 206 Abs. 1 AO). Ist dies nicht der Fall, ist die Finanzbehörde an die Zusage auch ohne deren Widerruf nicht gebunden (AEAO zu § 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 314 Einziehungsverfügung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einziehung ist das Mittel der Befriedigung aus der nach § 309 AO beschlagnahmten Forderung. Wegen der Möglichkeit anderweitiger Verwertung der gepfändeten Forderung s. § 317 AO. Zur Wirkung der Einziehungsverfügung s. § 315 AO. S. auch Abschn. 41 Abs. 5 bis 8 VollstrA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einziehung erfolgt durch...mehr