Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 66 Wohlfahrtspflege

Schrifttum Barthmuß, Wann sind Medizinische Versorgungszentren gemeinnützig?, DB 2007, 706. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift klärt, unter welchen Voraussetzungen eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege ein Zweckbetrieb (§ 66 Abs. 1 i. V. m. § 66 Abs. 3 AO) ist und definiert den Begriff der Wohlfahrtspflege (§ 66 Abs. 2 AO). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/20...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32h Datenschutzrechtliche Aufsicht, Datenschutz-Folgenabschätzung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). Die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden im Anwendungsbereich der AO, d. h. bei der Verwaltung durch Bundesrecht oder Unionsrecht geregelter Steuern, soll nach § 32h...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 380 Gefährdung der Abzugsteuern

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ordnungswidrigkeit des § 380 AO besteht darin, dass der gesetzlichen Verpflichtung, Steuerabzugsbeträge einzubehalten und abzuführen, nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entsprochen wird. Geschütztes Rechtsgut ist die Doppelverpflichtung zur Einbehaltung und Abführung der Abzugsbeträge. Wegen des Verhältnisses zu den Verk...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 391 Zuständiges Gericht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen ergibt sich aus § 24 GVG. Sie hängt davon ab, dass die Staatsanwaltschaft nicht wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Anklage beim Landgericht erhebt. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift des § 391 Abs. 1 AO dient der Konzentration und Straffung. Sie ist s...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 80a Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörden haben in Zusammenarbeit mit den Steuerberaterkammern und der Bundessteuerberaterkammer ein Verfahren entwickelt, mit dem Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften den Landesfinanzbehörden auf der Grundlage eines amtlich bestimmten Vollmachtformulars die Daten der ihnen von ihren Mandanten e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 411 Bußgeldverfahren gegen Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zwischen der öffentlich-rechtlichen Aufgabe des Steuerberaters, zu der "richtigen" Erhebung der Steuer beizutragen, und seiner privatrechtlichen Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber, dessen Steuerlast nach Möglichkeit zu verringern, können sich Kollisionen ergeben. Soweit diese zu einem strafbaren Verhalten des Berufsträgers führen, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 72 Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit

Schrifttum Gehm, Die Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit gemäß § 72 AO – Risikoprofil in der Praxis, StBp 2016, 7 Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 154 Abs. 1 AO darf niemand auf einen falschen oder erdichteten Namen für sich oder einen Dritten ein Konto errichten oder Buchungen vornehmen lassen, Wertsachen (Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten) in Ver...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 73 Haftung bei Organschaft

Schrifttum Lüdicke, Die Haftung in der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft, in FS für Herzig, München 2010, 259; Elicker/Hartrott, Angriffspunkte gegen die Haftung im Organkreis – Teil 1: Erwägungen auf Tatbestandsebene unter Berücksichtigung des Verfassungsrechts, BB 2011, 2775, Teil 2; Erwägungen auf Ermessensebene, BB 2011, 3093; Mayer, Asset Deal we...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 57 Unmittelbarkeit

Schrifttum Scherff, Gemeinnützigkeitsrechtliche Aspekte in Holding-Strukturen, DStR 2003, 727; Hüttemann/Schauhoff, Die "unmittelbare Gemeinnützigkeit" – eine unmittelbare Gefahr für gemeinnützige Körperschaften, FR 2007, 1133; Schröder, Die steuerpflichtige und steuerbegünstigte GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, DStR 2008, 1069; Schiffer/Sommer, Mittelbeschaffung bei gemeinnützig...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 369–412

Schrifttum Kohlmann, Steuerstrafrecht, Loseblatt; Rolletschke/Kemper, Steuerverfehlungen, Loseblatt; Rolletschke, Steuerstrafrecht, 4. Aufl. 2012; Flore/Tsambikakis, Steuerstrafrecht, 1. Aufl. 2013; Wabnitz/Janovsky, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl. 2013; Wannemacher, Steuerstrafrecht, 6. Aufl. 2013; Volk, Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 214 Beauftragte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während sich der Stpfl. grundsätzlich in allen Verfahrenshandlungen ohne Zustimmung der Finanzbehörde durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann, verlangt § 214 AO im Zusammenhang mit der Erfüllung von Steueraufsichtspflichten, dass die Zustimmung der Finanzbehörde einzuholen ist, wenn der Stpfl. sich durch einen Angehörigen des ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 217 Steuerhilfspersonen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bestellung von Steuerhilfspersonen zur Feststellung von Tatsachen, die zoll- und verbrauchsteuerrechtlich erheblich sind, soll der Entlastung der Steueraufsicht dienen. Der Steuerhilfsperson darf lediglich die Feststellung von Tatsachen übertragen werden, die für die Besteuerung erheblich sein können (s. z. B. § 62 Abs. 2 EnergieStG)...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs

Schrifttum Dürr, Mitteilungen der Finanzbehörden nach § 31a Abs. 1 AO 1977 zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, DB 2000, 794; Busse, Die Weitergabe von Informationen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (§ 31a AO n. F.), StBp 2004, 16; Wegner, Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehungen, DB 2004, 758; Jansen/Meuwsen, Bekämpfung illegaler Beschäftigung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 413 Einschränkung von Grundrechten

Schrifttum Haep, Umsatzsteuer-Nachschau und Unverletzlichkeit der Wohnung, UR 2008, 445; Sterzinger, Rechtsfolgen einer möglichen Verletzung des Zitiergebotes nach Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG durch die Regelung des § 27b UStG, DStR 2010, 471; Roth, Verfassungswidrigkeit des § 26c UStG wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot, wistra 2017, 1. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die V...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 116 Anzeige von Steuerstraftaten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift behandelt die besondere Pflicht, dem Bundeszentralamt für Steuern die Kenntnis über Steuerstraftaten anzuzeigen. Ist der Behörde das für die Durchführung des Strafverfahrens zuständige FA bekannt, hat die Mitteilung an dieses FA zu erfolgen. Im Ergebnis erhält das Bundeszentralamt für Steuern also eine Auffangzuständigkeit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 87c Nicht amtliche Datenverarbeitungsprogramme für das Besteuerungsverfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87c tritt an die Stelle von §§ 3 und 4 SteuerdatenübermittlungsVO, deren Regelungen er weitgehend übernommen hat. Die Vorschrift regelt die Pflichten von Herstellern und Vertreibern nicht amtlicher Datenverarbeitungsprogramme, die im Besteuerungsverfahren für die Erhebung, die Verarbeitung (einschließlich der Übermittlung an Finanzbehö...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Kosten bei verspätetem Vorbringen (§ 138 Abs. 2 Satz 2 FGO i. V. m. § 137 FGO)

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die zwingende Kostenregelung des § 138 Abs. 2 Satz 1 FGO (s. Rz. 24) wird durch die sinngemäße Anwendbarkeit des § 137 FGO eingeschränkt (§ 138 Abs. 2 Satz 2 FGO). Auch hier muss jedoch der Vereinfachungszweck der Vorschrift (s. Rz. 20) beachtet werden. Typische Anwendungsfälle der Regelung sind diejenigen, in denen der Kläger sich gege...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 392 Verteidigung

Schrifttum Hild/Hild, Verteidigung in Steuerstrafverfahren, BB 1999, 343; Burkhard, Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers im Steuerstrafverfahren, DStZ 2000, 850; Burkhard, Probleme mit dem Akteneinsichtsrecht im Steuerstrafverfahren, DStR 2002, 1794; Viertelhausen, Akteneinsicht in das Fallheft im Besteuerungs- und im Steuerstrafverfahren? wistra 2003, 409; Müller, Akteneins...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 117a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 §§ 117a und 117b AO setzen den Rahmenbeschluss 2006/960/JI über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ABl. L 386 vom 29.12.2006, 89, L 75 vom 15.03.2007, 26, im Folgenden RbDatA) vom 18.12.2006 in nationales Recht um. Dadurch soll...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten

Schrifttum Bender, Erweiterte Ermittlungsbefugnis der Finanzbehörde im allgemeinstrafrechtlichen Bereich, wistra 1998, 93; Mösbauer, Finanzbehördliche Sachverhaltsermittlung bei Verdacht einer Steuerstraftat, DStZ 2000, 512; Fehn, Grenzpolizeiliche und allgemein-polizeiliche Eilkompetenz sowie zollrechtliche Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit?, ZfZ 2005, 362; Hentsc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 68 Einzelne Zweckbetriebe

Schrifttum Dehesselles, Legal definierter Zweckbetrieb oder steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? – zum Verhältnis von § 68 zu § 65 AO, DStR 2003, 537; Baumann/Penné-Goebel, Die Tätigkeit steuerbegünstigter Körperschaften im Rahmen von Selbstversorgungseinrichtungen i. S. von § 68, Nr. 2 AO, DB 2005, 695; Strahl, Gemeinnützigkeit im Forschungsbereich – Chance un...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 51 Allgemeines

Schrifttum Helios/Müller, Vereinbarkeit des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts mit dem EG-Vertrag, BB 2004, 2332; Jachmann/Meier-Behringer, Gemeinnützigkeit in Europa: Steuer- und europarechtliche Rahmenbedingungen, BB 2006, 1823; Hüttemann/Helios, Gemeinnützige Zweckverfolgung im Ausland nach der "Stauffer"-Entscheidung des EuGH, DB 2006, 2481; Jachmann, Die Entscheidung des ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 369 Steuerstraftaten

Schrifttum Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Joecks, Steuerstrafrechtliche Risiken in der Praxis, DStR 2001, 2184; Bender, Der EuGH und das Zollstrafrecht, wistra 2006, 41; Jäger, Aus der Rechtsprechung des BGH zum Steuerstrafrecht, NStZ 2007, 688, NStZ 2008, 21; Klötzer, Modernisierung des Zollkodex – der Weg zum europä...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 117c Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 117c AO wurde durch Art. 13 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) vom 18.12.2013 (BGBl I 2013, 4318) mit Wirkung vom 24.12.2013 eingefügt. Die Vorschrift wird durch § 379 Abs. 2 Nr. 1b AO ergänzt, die eine Zuwiderhandlung geg...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 373 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel

Schrifttum Janovski, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Weidemann, Steuerschuldnerschaft und strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Verbringung von Tabakwaren, wistra 2013, 422; Leplow, Abweichungen im Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht vom Besteuerungsverfahren, wistra 2014, 421. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 374 Steuerhehlerei

Schrifttum Janovski, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Rönnau, Moderne Probleme der Steuerhehlerei, NStZ 2000, 513; Kretschmer, Der Versuchsbeginn bei der Steuerhehlerei (§ 374 AO), NStZ 2008, 379; Leplow, Abweichungen im Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht vom Besteuerungsverfahren, wistra 2014, 421; Dehne-Niemann, Die Rechtsprec...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Schrifttum Joecks, Abzugsverbot für Bestechungs- und Schmiergelder, DStR 1997, 1025; Heerspink, Zum Konflikt zwischen der steuerlichen Mitteilungspflicht des § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG und dem Nemo-tenetur-Prinzip, wistra 2001, 441; Marx, Paradigmenwechsel beim Steuergeheimnis?, DStR 2002, 1467; Preising/Kiesel, Korruptionsbekämpfung durch das Steuerrecht? Zu den Problemen des Abzug...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 410 Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Verfahren bei der Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten ist im Zweiten Teil (s. §§ 35 bis 110) des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG; s. § 377 AO Rz. 6 ff.) geregelt. Soweit dort nichts anderes bestimmt ist, gelten für das Bußgeldverfahren sinngemäß die Strafprozessordnung, das Gerichtsverfassungsgesetz und das...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Das Klagensystem der FGO

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die FGO kennt ebenso wie die anderen Prozessordnungen Gestaltungsklagen, Leistungsklagen und Feststellungsklagen, und ihr Klagensystem entspricht dem der VwGO. Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anfechtungsklage (§ 40 Abs. 1 1. Alt. FGO) ist verwaltungsaktsbezogen und stellt ihrer Art nach eine Gestaltungsklage dar, da mit ihr ei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Fristsetzung nach § 79b Abs. 1 FGO

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Vorsitzende oder der Berichterstatter (§ 79b Abs. 1 Satz 1 FGO) kann dem Kläger nach § 79b Abs. 1 FGO eine Frist setzen zur Angabe von Tatsachen, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung im Verwaltungsverfahren er sich beschwert fühlt. § 79b Abs. 1 FGO ergänzt § 65 FGO (z. B. BFH v. 14.08.2008, X B 212/07, juris), wie ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Beweiserhebung im vorbereitenden Verfahren (§ 79 Abs. 3 FGO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 79 Abs. 3 Satz 1 FGO räumt dem im vorbereitenden Verfahren zuständigen Richter (s. Rz. 2) das Recht ein, einzelne (nicht alle!) Beweise zu erheben (s. § 81 FGO Rz. 4). Es ist daher unzulässig, die Beweiserhebung vollständig in das Verfahren nach § 79 Abs. 3 FGO zu verlagern (BFH v. 04.08.2015, IX B 95/15, BFH/NV 2015, 1436). Von der d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Selbstvertretungsrecht vor dem FG (§ 62 Abs. 1 FGO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 62 Abs. 1 FGO können die Beteiligten (§ 57 FGO) vor dem Finanzgericht den Rechtsstreit selbst führen. Es besteht – anders als vor dem BFH (§ 62 Abs. 4 FGO) – vor dem FG grds. kein Vertretungszwang. Demnach besitzt jeder Beteiligte die Postulationsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit, wirksame Prozesshandlungen vorzunehmen. Den Beteilig...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Entsprechende Anwendung des § 68 FGO

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 68 FGO ist auch im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung (entsprechend) anzuwenden (BFH v. 17.03.2009, X S 11/09, juris; s. § 68 FGO Rz. 3). Der neue Verwaltungsakt wird daher automatisch zum Gegenstand des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens. Ergeht der ändernde oder ersetzende Verwaltungsakt nach Entscheidung über den Antrag...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Vertretungszwang vor dem BFH (§ 62 Abs. 4 FGO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während sich jeder Kläger Beteiligte vor dem FG selbst vertreten kann (Rz. 1), besteht vor dem BFH gem. § 62 Abs. 4 Satz 1 FGO Vertretungszwang, und zwar auch für solche Prozesshandlungen, durch die ein Verfahren vor dem BFH eingeleitet wird (§ 62 Abs. 4 Satz 2 FGO), z. B. die Einlegung einer Beschwerde (§ 128 FGO). Hiergegen bestehen ke...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Ergänzende Anwendbarkeit von GVG und ZPO (§ 155 Satz 1 FGO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie § 173 VwGO für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und § 202 SGG für die Sozialgerichtsbarkeit, so verweist auch § 155 Satz 1 FGO für die Finanzgerichtsbarkeit zur Ausfüllung von Lücken auf das für die ordentlichen Gerichte geltende GVG (vgl. § 10 GVG) und, soweit nicht grundsätzliche Unterschiede entgegenstehen, auch auf die ZPO. Das Vor...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Fristsetzung nach § 79b Abs. 2 FGO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 79b Abs. 2 FGO kann der Vorsitzende oder der Berichterstatter einem Beteiligten i. S. von § 57 FGO, also nicht nur dem Kläger, unter Fristsetzung aufgeben, zu bestimmten Vorgängen (also nicht "ins Blaue" hinein), die sich aus dem bisherigen Vorbringen oder aus den Streitfall betreffenden Akten ergeben haben, zum einen Tatsachen an...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Gerichtbescheid nach § 79a Abs. 2 FGO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 79a Abs. 2 Satz 1 FGO stellt es in das Ermessen des Vorsitzenden, ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid zu entscheiden. Dies gilt nach § 79a Abs. 4 FGO auch für den Berichterstatter. Dabei hat sich der zuständige Richter an § 90a Abs. 1 FGO und auch an § 6 Abs. 1 FGO (s. § 6 FGO Rz. 4 ff.) zu orientieren, seine Befugnis bes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Zurückweisung von Bevollmächtigten (§ 62 Abs. 3 FGO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 62 Abs. 3 FGO regelt die Zurückweisung von Bevollmächtigten. Eine Zurückweisung muss dabei zwingend erfolgen, wenn ein Bevollmächtigter nicht die Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 FGO erfüllt (§ 62 Abs. 3 Satz 1 FGO; s. Rz. 2 ff.), also z. B. ein (früherer) Steuerberater, dessen Bestellung bestandskräftig widerrufen worden ist (BFH v. 15...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Abgabe an die Behörde (§ 45 Abs. 2 FGO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 45 Abs. 2 Satz 1 FGO kann das Gericht durch Beschluss eine unmittelbar erhobene Klage trotz Vorliegens der (fristgerechten und wirksamen) Zustimmung der zuständigen Behörde (Rz. 5 ff.) an diese zur Durchführung des Vorverfahrens abgeben. Die Entscheidung steht im Ermessen des FG. In zeitlicher Hinsicht ist die Abgabe an die Finanz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Beistände (§ 62 Abs. 7 FGO)

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Den Beteiligten steht es frei, sich in der mündlichen Verhandlung eines Beistands zu bedienen (§ 62 Abs. 7 Satz 1 FGO). Der Beistand handelt – anders als der Bevollmächtigte (Rz. 2) – nicht für den Verfahrensbeteiligten, sondern neben ihm. Erklärungen (einschließlich der Prozesshandlungen) des Beistands in der mündlichen Verhandlung gel...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Sonstige durch Bundes- oder durch Landesgesetz zugewiesene öffentlich-rechtliche Streitigkeiten (§ 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO kann der Finanzrechtsweg durch Gesetz des Bundes oder eines Landes auch für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten eröffnet werden, die nicht schon durch eine der Fallgruppen des § 33 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 FGO erfasst sind. Es braucht sich dabei nicht notwendig um Abgabenangelegenheiten (§ 33 Abs. 2 FGO; s. Rz....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 62 Abs. 2 und Abs. 5 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bevollmächtigte sind gewillkürte Vertreter des Verfahrensbeteiligten, die im Namen des Vertretenen handeln. Vom Bevollmächtigten vorgenommene Prozesshandlungen wirken unmittelbar für und gegen den vertretenen Beteiligten (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 85 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Daher muss sich der Vertretene ein etwaiges Verschulden seines Pro...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Gewerbeuntersagung oder Berufsausübung (§ 69 Abs. 5 FGO)

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 69 Abs. 5 FGO wiederholt inhaltlich § 361 Abs. 4 Sätze 1 und 2 AO (s. § 361 AO Rz. 63 f.). § 69 Abs. 5 Satz 1 FGO gilt insbes. für Klagen gegen Bescheide der Steuerberaterkammer über den Widerruf der Bestellung als Steuerberater (§ 164a Abs. 2 Satz 1 StBerG) und regelt abweichend von § 69 Abs. 1 FGO, dass solche Klagen aufschiebende W...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Vollziehungsaussetzung durch die Finanzbehörde (§ 69 Abs. 2 FGO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grds. fällt die Gewährung von Vollziehungsaussetzung auch während des gerichtlichen Verfahrens in die Kompetenz der (zuständigen) Finanzbehörde (§ 69 Abs. 2 FGO). AdV setzt voraus, dass ein der Vollziehung zugänglicher Verwaltungsakt angefochten ist. Zu den vollziehbaren Verwaltungsakten sowie zum Begriff der Vollziehung s. § 361 AO Rz. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Sprungklage bei mehreren Berechtigten (§ 45 Abs. 1 Satz 2 FGO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat von mehreren Berechtigten gegen denselben Verwaltungsakt einer einen außergerichtlichen Rechtsbehelf eingelegt, ein anderer aber unmittelbare Klage erhoben, so ist nach § 45 Abs. 1 Satz 2 FGO zunächst über den außergerichtlichen Rechtsbehelf zu entscheiden. Die Vorschrift soll einheitliche Entscheidungen ermöglichen und setzt damit v...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Beschränkung der AdV auf den Unterschiedsbetrag (§ 69 Abs. 2 Satz 8 FGO)

Tz. 22a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO ist die AdV/Aufhebung der Vollziehung bzgl. Steuerbescheiden grds. beschränkt auf den Unterschiedsbetrag, der sich aus festgesetzter Steuer und den anzurechnenden Steuerabzugsbeträgen, die anzurechnende KSt und die festgesetzten Vorauszahlungen ergibt. Mit der Vorschrift werden rein fiskalische Zwecke verfol...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anordnungen im vorbereitenden Verfahren (§ 79 Abs. 1 Satz 2 FGO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift enthält keine abschließende Aufzählung der möglichen vorbereitenden Anordnungen. Zulässig sind insbes. folgende Maßnahmen: Nach § 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FGO können die Beteiligten (§ 57 FGO) zur Erörterung des Sach- und Rechtsstands und zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits geladen werden. Die mündliche Erörterung ist ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Anfechtungsklagen (§ 40 Abs. 1 1. Alt. FGO)

Tz. 44 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Liegt ein Ermessensfehler vor (s. Rz. 36 ff.), so hebt das FG den angefochtenen Verwaltungsakt auf (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO). Ansonsten weist es die Klage ab. Es darf sein Ermessen im Hinblick auf das Gewaltenteilungsprinzip (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) nicht an die Stelle des behördlichen Ermessens setzen (s. Rz. 33). Für die gerichtlich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Gegenstand der Feststellungsklage (§ 41 Abs. 1 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 41 Abs. 1 FGO kann mit der Feststellungsklage die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes begehrt werden. Diese Aufzählung ist abschließend. Daher kommt im Prozess keine Zwischenfeststellungsklage wegen Vorgreiflichkeit eines Rechtsverhältnisses für die E...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Unmittelbare Klage gegen Arrestanordnung (§ 45 Abs. 4 FGO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 45 Abs. 4 FGO eröffnet dem Betroffenen die Möglichkeit, gegen die Anordnung eines dinglichen Arrestes (§ 324 AO), gegen die an sich ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist, unmittelbar das Gericht anzurufen, ohne dass es weiterer Voraussetzungen bedarf. In einem solchen Fall ist das Gericht nicht berechtigt, die Klage nach § 4...mehr