Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 242 Wirkung der Hinterlegung von Zahlungsmitteln

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Hinterlegung gehen die Zahlungsmittel in das Eigentum der Körperschaft über, der die Finanzbehörde angehört. Gleichzeitig entsteht eine Forderung auf Rückzahlung, die nach § 242 Satz 2 AO – abweichend von § 8 HinterlegungsO – nicht zu verzinsen ist. An diesem Rückerstattungsanspruch erwirbt die Gläubigerkörperschaft ein Pfandrech...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 282 Wirkung der Pfändung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift beschreibt die Wirkungen einer Pfändung. S. auch Abschn. 57 VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Pfändung erwirbt die Körperschaft, der die Vollstreckungsbehörde angehört (§ 252 AO), kraft Gesetzes ein öffentlich-rechtliches Pfändungspfandrecht an dem gepfändeten Gegenstand (BFH v. 18.07.2000, VII R 94/98, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 285 Vollziehungsbeamte

Schrifttum Loschelder, Der Vollziehungsbeamte vor der Tür! – Antworten auf die sechs wichtigsten Fragen an den Steuerberater, AO-StB 2002, 62. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vollziehungsbeamte sind ausgewählte Beamte der Vollstreckungsbehörden (Amtsträger), die ständig oder in Einzelfällen zur Ausführung von Vollstreckungsmaßnahmen beauftragt werden (Abschn. 24 Abs. 3 V...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 384 Verfolgungsverjährung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend von § 31 OWiG bestimmt § 384 AO die Verjährungsfrist für die Steuerordnungswidrigkeiten der §§ 378 bis 380 AO auf fünf Jahre. Für die rechtspolitisch weniger bedeutsamen Ordnungswidrigkeiten der §§ 381 und 382 AO bleibt es bei der zweijährigen Frist des § 31 Abs. 2 Nr. 2 OWiG. Zuwiderhandlungen gegen § 383 AO verjähren in drei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 30a (aufgehoben)

Schrifttum Schmidt/Ruckes, Das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – Hintergrund, Inhalte und Praxisaspekte, IStR 2017, 473. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Aufhebung des § 30a AO wird nicht nur den Veränderungen in der rechtspolitischen Ausgangslage sondern auch der Rspr. des BVerfG (v. 09.03.2004, 2 BvL 17/02, BStBl. II 2005, 56) Rechnung getragen. Die Aufhebung d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 50 Erlöschen und Unbedingtwerden der Verbrauchsteuer, Übergang der bedingten Verbrauchsteuerschuld

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft Verbrauchsteuern, soweit für diese in den einschlägigen Gesetzen bedingte Verbrauchsteuerschulden vorgesehen sind. Das ist seit dem Inkrafttreten des Verbrauchsteuer-BinnenmarktG zum 01.01.1993 und wegen der ersatzlosen Aufhebung verschiedener Verbrauchsteuern zum selben Datum durch das Umsatzsteuer-BinnenmarktG n...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 313 Pfändung fortlaufender Bezüge

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich den §§ 832, 833 ZPO. Wegen der Unpfändbarkeit s. § 319 AO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während in anderen Fällen die Pfändung von Forderungen, die in fortlaufenden Teilbeträgen entstehen, künftige Beträge nur dann erfasst, wenn dies in der Pfändungsverfügung ausdrücklich ausgesprochen ist, er...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 190 Zuteilungsverfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während über die Zerlegung eines Steuermessbetrags im Zerlegungsverfahren nach den §§ 185 bis 189 AO entschieden wird, regelt die Vorschrift die nur auf Antrag eines Beteiligten (§ 186 AO) zu – nicht von Amts wegen – zu treffende Entscheidung über den Anspruch eines Steuerberechtigten auf Zuteilung des vollen Steuermessbetrags. § 190 AO ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 408 Kosten des Verfahrens

Schrifttum Sterzinger, Erstattung der Kosten des Rechtsbehelfsverfahrens in Steuerstrafsachen, NZWiSt 2012, 207. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 408 AO ergänzt die Kostenvorschriften der §§ 464ff. StPO. Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit § 392 AO, wonach auch Angehörige der steuerberatenden Berufe mit der Verteidigung in Steuerstrafverfahren beauftragt werden kön...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 209–217

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die "Steueraufsicht in besonderen Fällen" betrifft die steuerliche Aufsicht bei Verbrauchsteuern (s. § 3 AO Rz. 36); für Zölle gelten seit dem 01.05.2016 Art. 15, 134 und 267 UZK. Weitere Bestimmungen enthält das ZollVG (§§ 1, 10 ZollVG). Die Bestimmungen der §§ 209 bis 217 AO gelten, soweit die EU-Vorschriften keine eigene Regelung tref...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 406 Mitwirkung der Finanzbehörde im Strafbefehlsverfahren und im selbständigen Verfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt, bis zu welchem Stadium des gerichtlichen Strafverfahrens der Finanzbehörde die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft gem. § 399 AO zustehen, wenn die Behörde nach § 400 AO einen Strafbefehl oder nach § 401 AO die Einziehung im selbstständigen Verfahren beantragt hat. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 409 Zuständige Verwaltungsbehörde

Schrifttum Tormöhlen, Die Stellung der BuStra im Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, AO-StB 2013, 316 Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten (s. § 377 AO) ist sachlich zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 OWiG die nach § 387 Abs. 1 AO sachlich zuständige Finanzbehörde. Besteht für den Bereich m...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 290 Aufforderungen und Mitteilungen des Vollziehungsbeamten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung entspricht weitgehend § 763 ZPO. S. Abschn. 24 VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift sieht vor, dass alle Aufforderungen und Mitteilungen des Vollziehungsbeamten, die zu den Vollstreckungshandlungen gehören, mündlich erlassen werden. Zum Ausgleich dafür müssen sie vollständig in der Niederschrift (§ 291...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 390 Mehrfache Zuständigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei mehrfacher sachlicher oder örtlicher Zuständigkeit entscheidet nach § 390 Abs. 1 AO in erster Linie die zeitliche Priorität. Welche von mehreren Finanzbehörden ein Strafverfahren zuerst eingeleitet hat, lässt sich regelmäßig anhand der Akten feststellen (s. § 397 Abs. 2 AO). Für eine Zuständigkeitsbegründung i. S. des § 390 Abs. 1 AO...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 345 Reisekosten und Aufwandsentschädigungen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Reisekosten und Aufwandsentschädigungen des Vollziehungsbeamten sind nicht zu erstatten. Diese Kosten sind durch die Gebühren (§§ 338ff. AO) abgegolten. Mit der Vorschrift wird erreicht, dass die räumliche Nähe des Vollstreckungsschuldners zum Vollziehungsbeamten ohne Einfluss auf den Umfang der Kostenerstattung bleibt.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 211 Pflichten des Betroffenen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ergänzend zu den Befugnissen der Finanzbehörde im Rahmen der Steueraufsicht nach § 210 AO regelt § 211 AO Mitwirkungspflichten des Betroffenen. Die in § 211 Abs. 1 AO aufgezählten Pflichten stimmen im Wesentlichen mit den in § 200 Abs. 1 Satz 1 AO geregelten Mitwirkungspflichten des Stpfl. anlässlich einer Außenprüfung überein; auf die d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 383b Pflichtverletzung bei Übermittlung von Vollmachtsdaten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 383b AO handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 80a Absatz 1 Satz 3 AO vorsätzlich oder leichtfertig unzutreffende Vollmachtsdaten elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt (§ 383b Abs. 1 Nr. 1 AO) oder entgegen § 80a Absatz 1 Satz 4 AO den Widerruf einer elektronisch an die Finanzbehörden übermittelten Vollmacht durch den Vol...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 412 Zustellung, Vollstreckung, Kosten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zustellung eines Bußgeldbescheides erfolgt nach den Regelungen des Verwaltungszustellungsgesetzes und zwar auch dann, wenn eine Landesfinanzbehörde den Bescheid erlassen hat. Die Ersatzzustellung ist statthaft (BVerfG v. 21.01.1969, 2 BvR 724/67, NJW 1969, 1103). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollstreckung rechtskräftiger ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 115 Kosten der Amtshilfe

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung, die nicht gilt, wenn Hilfe i. S. des § 111 Abs. 2 AO oder § 116 AO geleistet wird, unterscheidet zwischen Verwaltungsgebühren und Auslagen. Ferner stellt sie klar, dass die von Dritten zu zahlenden Kosten für Amtshandlungen der ersuchten Behörde dieser zustehen. Im Innenverhältnis zwischen der ersuchenden und der ersuchten B...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 415 Inkrafttreten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Neufassung der Abgabenordnung vom 01.10.2002 ist im BGBl I 2002, 3866 vom 10.10.2002 in der ab dem 01.09.2002 geltenden Fassung bekannt gemacht worden (s. BStBl I 2002, 1056). Die Neufassung berücksichtigt die bis zu diesem Zeitpunkt eingetretenen Änderungen der AO. Wegen des Inkrafttretens der früheren Änderungen wird auf Art. 97 § ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 384a Verstöße nach Artikel 83 Absatz 4 bis 6 der Verordnung (EU) 2016/679

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 384a Abs. 1 AO ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541) und stellt klar, dass Art. 83 der Verordnung (EU) 2016/679 Regelungen in der AO oder den Steuergesetzen vorgeht, wenn eine rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten, die nach dieser Norm mit einer Geldbuße geahndet w...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 330 Ersatzvornahme

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ersatzvornahme kommt in der Praxis kaum zur Anwendung. Terminologisch setzt sie voraus, dass ein anderer die Handlung erfüllt. Dies kann nicht die Behörde selbst sein. In diesem Fall liegt unmittelbarer Zwang vor (§ 331 AO). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ersatzvornahme kommt nur bei solchen Handlungen in Frage, die als ver...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 394 Übergang des Eigentums

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dient der Vereinfachung in den Fällen, in denen ein auf frischer Tat betroffener Schmuggler sich dem Zugriff der Zollbeamten entzogen hat und dabei Schmuggelgut bzw. Gegenstände (z. B. Fahrzeugen) zurückgelassen hat, die zur Begehung der Tat gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind. Zur Anordnung des Eigentumsübergangs ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 270 Allgemeiner Aufteilungsmaßstab

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt den allgemeinen Maßstab für die Aufteilung von Gesamtschuldnern geschuldeter Einkommensteuer. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für Zwecke der Aufteilung wird eine fiktive Einzelveranlagung nach Maßgabe des § 26a EStG durchgeführt und die rückständige Steuer – von den in §§ 271 bis 276 AO vorgesehenen Besonderh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 252 Vollstreckungsgläubiger

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Fiktion, dass diejenige Körperschaft, der die Vollstreckungsbehörde angehört, als Gläubigerin der zu vollstreckenden Ansprüche gilt, beseitigt alle Schwierigkeiten, die dadurch entstehen können, dass die Ansprüche mehreren Körperschaften oder einer anderen Körperschaft zustehen. Die Fiktion stellt eine vollstreckungsrechtliche Parall...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 299 Zuschlag

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 817 ZPO. S. Abschn. 53 f. VollzA. Mit Wirkung zum 05.08.2009 wurde die Abs. 1 und 2 an die Möglichkeit der Internetversteigerung angepasst. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Zuschlag ist die Annahme des Meistgebots zu verstehen. Er führt zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 331 Unmittelbarer Zwang

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unmittelbarer Zwang liegt vor, wenn die Finanzbehörde die geforderte Handlung selbst vornimmt oder den Pflichtigen zur Handlung, Duldung oder Unterlassung durch Anwendung von physischer oder psychischer Gewalt zwingt. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Anwendung von Gewalt durch den Vollziehungsbeamten s. § 287 Abs. 3 AO. Tz. 3 Stan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 272 Aufteilungsmaßstab für Vorauszahlungen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt den Aufteilungsmaßstab für Vorauszahlungen. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dem allgemeinen Prinzip entsprechend, findet die Aufteilung von rückständigen Vorauszahlungen am Maßstab einer fiktiven getrennten Festsetzung der Vorauszahlungen statt (§ 272 Abs. 1 Satz 1 AO; s. § 270 AO Rz. 2). Tz. 3 Stand: 22. Auflag...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 23 Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeitsregelung betrifft die in Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK definierten Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie die Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer (s. § 21 Abs. 1 UStG). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 23 Abs. 1 AO ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Tatbestand verwirklicht ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 301 Einstellung der Versteigerung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich §§ 818, 819 ZPO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 301 Abs. 1 AO geht davon aus, dass im Zuge der Versteigerung mehrerer gepfändeter Sachen des Vollstreckungsschuldners der erzielte Erlös schon vor restloser Versteigerung aller Sachen zur Deckung der beizutreibenden Beträge einschließlich der Kos...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 274 Besonderer Aufteilungsmaßstab

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend von §§ 270 bis 273 AO eröffnet § 274 AO die Möglichkeit, auf Vorschlag der Gesamtschuldner eine von diesen gewählte Aufteilung durchzuführen. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In formeller Hinsicht ist erforderlich, dass der gemeinschaftliche Vorschlag von allen Gesamtschuldnern unterschrieben oder zur Niederschrift erklärt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 25 Mehrfache örtliche Zuständigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei mehrfacher örtlicher Zuständigkeit (z. B. nach § 18 Abs. 2 AO oder § 23 AO) ist die Finanzbehörde zuständig, die zuerst mit der Sache befasst worden ist. Von § 24 AO unterscheidet sich diese Regelung dadurch, dass dort eine Ersatzzuständigkeit beim Fehlen jeder zuständigen Finanzbehörde geschaffen wird, während hier ein positiver Kom...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 20 Steuern vom Einkommen und Vermögen der Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung vom Einkommen und vom Vermögen (ausgelaufen) der Körperschaften, Vermögensvereinigungen und Vermögensmassen, soweit sie unbeschränkt (Abs. 1 und 2) oder beschränkt (Abs. 3 und 4) steuerpflichtig sind. Wegen des maßgeblichen Zeitpunkts der die Zuständigkeit bestimmenden ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 303 Namenspapiere

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich §§ 822, 823 ZPO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift schließt an § 302 AO an, betrifft aber ausschließlich Wertpapiere, die auf den "Namen" des Gläubigers lauten. Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 303 AO berechtigt die Vollstreckungsbehörde, das Namenspapier auf den Ersteher "umzu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 243 Verpfändung von Wertpapieren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift normiert die Voraussetzungen unter denen die Sicherheitsleistung durch Verpfändung von Wertpapieren (§ 241 Abs. 1 Nr. 2 AO) zulässig ist. Die Kreditinstitute, die Depotgeschäfte wahrnehmen dürfen und deshalb als Verwahrer der verpfändeten Wertpapiere in Frage kommen, müssen die Gewähr für die Umlauffähigkeit dieser Wertpap...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 305 Besondere Verwertung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift lehnt sich an § 825 ZPO an. S. Abschn. 39 VollstrA, 56 VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zweck der Vorschrift ist, etwaige Möglichkeiten der Erzielung eines besonders günstigen Verwertungserlöses auf andere Weise als durch öffentliche Versteigerung (§ 296 Abs. 1 AO) zu nutzen. Darüber hinaus soll auch die Ausnut...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 139d Verordnungsermächtigung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 139d AO enthält Verordnungsermächtigungen zur Durchführung im Einzelnen und für die Schaffung technischer Maßnahmen zur Wahrung des Steuergeheimnisses. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch § 1 der VO zur Vergabe steuerlicher Identifikationsnummern (Steueridentifikationsnummerverordnung – StIdV) v. 28.11.2006 (BGBl I 2006, 2726; g...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 283 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 283 AO entspricht wörtlich § 806 ZPO. S. auch Abschn. 52 VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 283 AO schließt Gewährleistungsansprüche des Erwerbers gepfändeter Gegenstände generell aus. Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Ausschluss bezieht sich auf sämtliche Sach- und Rechtsmängel und gilt nicht nur bei öffentlicher Ve...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 29 Gefahr im Verzug

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht § 3 Abs. 4 VwVfG. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es sind Fälle denkbar, in denen ein rasches Handeln der Finanzbehörden erforderlich ist, jedoch die nach den allgemeinen Zuständigkeitsvorschriften an sich örtlich zuständige Finanzbehörde nicht ohne Schwierigkeiten und in der gebotenen Eile ermittelt werden...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 113 Auswahl der Behörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich hat die ersuchende Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen, wenn für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht kommen. Für die hiernach zu treffende Ermessensentscheidung führt die Vorschrift das Prinzip ein, dass nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden sol...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 246 Annahmewerte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 246 Satz 1 AO stellt die Bemessung des Annahmewerts hinsichtlich der Gegenstände, die die Finanzbehörde als Sicherheit annimmt, in deren Ermessen (§ 5 AO). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch § 246 Satz 2 und 3 AO hat der Gesetzgeber jedoch Ermessensschranken gezogen. Einerseits darf der Annahmewert den bei der Verwertung (§ 327...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 340 Wegnahmegebühr

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift benennt abschließend die Fälle, in denen eine Wegnahmegebühr anfällt (§ 340 Abs. 1, 2 AO) und trifft Regelungen über die Höhe der Gebühr (§ 340 Abs. 3 AO). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Wegnahmegebühr wird insbes. erhoben für die Wegnahme des Hypothekenbriefs, von Urkunden über die gepfändete Forderung, von Urk...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 312 Pfändung einer Forderung aus indossablen Papieren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 831 ZPO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter die Vorschrift fallen nur solche indossablen Papiere, die Forderungsrechte verbriefen (also nicht Namensaktien; für diese gilt § 302 AO), insbes. somit Wechsel und Schecks jeder Art. Ein Papier ist indossabel, wenn die zugrunde liegende Forderung d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32e Verhältnis zu anderen Auskunfts- und Informationszugangsansprüchen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). § 32e AO stellt sicher, dass die Bestimmungen DSGVO und der §§ 32a bis 32d AO in Verbindung mit § 2a Abs. 5 AO zur Reichweite von Informations- und Auskunftsansprüchen der betroffenen Personen über geschützte Daten im Sinne de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 342 Mehrheit von Schuldnern

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft die Gebührenerhebung im Fall der Vollstreckung gegen mehrere Schuldner. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vollstreckungskosten sind grundsätzlich von jedem Vollstreckungsschuldner zu erheben, gegen den sich die Vollstreckung richtet. § 342 Abs. 1 AO stellt klar, dass dies auch dann gilt, wenn Vollstreckungshand...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32g Datenschutzbeauftragte der Finanzbehörden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). Nach Art. 37 der Verordnung (EU) 2016/679 müssen Finanzbehörden einen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestimmen. Für dessen Benennung, seine Stellung und seine Aufgaben sind im Anwendungsbereich der AO die in der Vorschri...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 405 Entschädigung der Zeugen und der Sachverständigen

Tz. 1 Die Vorschrift verweist auf das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Diese Regelungen gelten auch für Verfahren der Steuer- und Zollfahndung (s. § 404 AO). Der Vorschrift entspricht § 107 AO für das Besteuerungsverfahren (zum Umfang der Entschädigungspflicht s. BFH v. 24.03.1987, VII R 113/84, BStBl II 1988, 163; OLG Karlsruhe v. 04.09.1987, 3 Ws 233/87, BB 198...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 22a Zuständigkeit auf dem Festlandsockel oder der ausschließlichen Wirtschaftszone

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Regelung des § 22a AO handelt es sich um eine die §§ 18ff. AO ergänzende Regelung. Sie lehnt sich an § 137 Bundesberggesetz an. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sie soll verfahrensrechtlich klarstellen, welche Finanzbehörde für die Besteuerung des der Bundesrepublik Deutschland zustehenden Anteils an dem Festlandssockel und d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 344 Auslagen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft die Erstattung von Auslagen und regelt in einem abschließenden Katalog, welche Auslagen erhoben werden dürfen (Analogieverbot). § 344 Abs. 1 Nr. 8 AO enthält allerdings eine Generalklausel für die Beträge, die aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen an Dritte zu zahlen sind. Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 192 Vertragliche Haftung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Inanspruchnahme Dritter, die sich vertraglich verpflichtet haben, für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (s. § 37 AO) gegen einen anderen einzustehen. Die Zulässigkeit solcher Verpflichtungsgeschäfte folgt aus § 48 Abs. 2 AO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Grundlage für die Inanspruchna...mehr