Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt, wenn nach Rechtshängigkeit ein Ereignis eingetreten ist, durch welches das gesamte im Klageantrag zum Ausdruck kommende, in dem Verfahren streitige Klagebegehren objektiv gegenstandslos geworden ist; es reicht nicht aus, dass der Kläger an der Fortführung des Rechtsstreits kein Interesse m...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 116 Abs. 1 FGO normiert die NZB als selbstständiges Rechtsmittel. Nach § 116 Abs. 2 FGO ist die NZB innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils beim BFH (nicht dem FG!) einzulegen. Eine Einlegung der Beschwerde beim FG wahrt die Frist nicht. Leitet des FG die Beschwerde weiter, ist der Tag des Eingangs beim BFH maß...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Abstimmungen

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der vierte Komplex, der in § 52 Abs. 1 FGO geregelt ist, betrifft die Beratung und Abstimmung des Gerichts. Insoweit verweist das Gesetz auf die §§ 192 bis 197 GVG. § 192 GVG (1) Bei Entscheidungen dürfen Richter nur in der gesetzlich bestimmten Anzahl mitwirken. (2) Bei Verhandlungen von längerer Dauer kann der Vorsitzende die Zuziehung v...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zulassung der Revision

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Revision ist nur zulässig, wenn sie zugelassen ist. Die Zulassung der Revision kann – wie sich aus dem Gesetzeswortlaut eindeutig ergibt – "nur" auf die in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgezählten Gründe (s. Rz. 9) gestützt werden. Ob die Revision zugelassen wird entscheidet primär das FG. Es befindet über die Zulassung der Revisio...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Einlegung der Revision

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einmonatige Revisionsfrist (§ 120 Abs. 1 Satz 1 FGO) beginnt für jeden Beteiligten mit der Zustellung des vollständigen, d. h. mit Tatbestand und Entscheidungsgründen sowie den sonstigen in § 105 Abs. 2 FGO bezeichneten Bestandteilen versehenen Urteils. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, ist an diesen zuzustellen. Die Zustellung an e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Sitzungspolizei

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit Sitzungspolizei sind alle Maßnahmen gemeint, die der Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung, d. h. der äußeren Ordnung des Verfahrensablaufs und dem Schutz der Verfahrensbeteiligten, im Interesse einer ordnungsgemäßen Prozessführung dienen (BVerfG v. 14.07.1994, 1 BvR 1595/92, 1 BvR 1606/92, BVerfGE 91, 125; Brandis in Tipke/Kr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Begründungsfrist

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die vom FG zugelassene Revision muss innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils schriftlich begründet werden (zur Schriftform und zum elektronischen Rechtsverkehr s. § 64 FGO Rz. 2 und Erläuterungen s. § 52a FGO). Die Begründung ist – wie die Revision selbst – beim BFH (nicht beim FG!) einzureichen (§ 120 Abs. 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ablauf einer angemessenen Frist seit Einspruchseinlegung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 46 Abs. 1 Satz 1 FGO enthält keine Aussage darüber, was eine angemessene Frist seit Einlegung des Einspruchs darstellt. Die Angemessenheit bestimmt sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles, also z. B. nach dem Umfang des Falles, Umfang und Schwierigkeiten der gebotenen Sachverhaltsermittlung (Levedag in Gräber, § 46 FGO Rz. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Übergang zu einer anderen Klageart

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Übergang von der Feststellungs- zur Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage und umgekehrt – Statthaftigkeit der jeweils anderen Klageart vorausgesetzt – stellt in jedem Fall eine Klageänderung i. S. von § 67 FGO dar (gl. A. Seer in Tipke/Kruse, § 67 FGO Rz. 2; Levedag in Gräber, § 41 FGO Rz. 36; differenzierend Schallmoser in HHSp...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeit der FG erstreckt sich ausschließlich auf öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Dadurch wird ihre Zuständigkeit zu derjenigen der ordentlichen Gerichte abgegrenzt. Die Abgrenzung erfolgt – abgesehen von ausdrücklich angeordneten Zuweisungen – danach, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche oder bürgerliche, also zivilre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Tenor

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unerlässlicher und wohl wichtigster Bestandteil eines Urteils ist weiter die eindeutige Urteilsformel, auch Tenor genannt (§ 105 Abs. 2 Nr. 3 FGO), worunter der – der Vollstreckung zugängliche – Rechtsausspruch zu verstehen ist. Der Tenor ist grundsätzlich maßgebend für die Reichweite eines Urteils. Ergibt sich aus der Urteilsformel – er...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Umfang der gerichtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 102 Satz 1 FGO überprüft das FG Ermessensentscheidungen der Finanzbehörden, ob der Ermessensverwaltungsakt (bei Anfechtungsklagen, § 40 Abs. 1 1. Alt. FGO) oder die Ablehnung bzw. Unterlassung eines Verwaltungsakts (bei Verpflichtungsklagen, § 40 Abs. 1 2. Alt. FGO) rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Übergabe des verkündeten Urteils an die Geschäftsstelle

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 105 Abs. 4 FGO betrifft nur den Fall, dass das Urteil verkündet wurde (§ 104 Abs. 1 FGO), im Falle der Zustellung gilt § 104 Abs. 2 FGO. Sowohl § 105 Abs. 4 FGO als auch § 104 Abs. 2 FGO bezwecken, die möglichst zeitnahe Abfassung der Urteilsgründe sicherzustellen. § 105 Abs. 4 Satz 1 FGO bestimmt den Grundsatz, dass das bei seiner Ve...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Entscheidung bei unbegründeter Revision

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Revision ist unbegründet, wenn sie zwar zulässig ist, das angefochtene Urteil jedoch nicht auf einer Rechtsverletzung i. S. der §§ 118, 119 FGO beruht (§ 126 Abs. 2 FGO). Der Unbegründetheit der Revision steht der Fall des § 126 Abs. 4 FGO gleich, in dem das FG im Ergebnis richtig, jedoch mit unzutreffender Begründung entschieden hat...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Voraussetzungen der Anhörungsrüge

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 133a Abs. 1 FGO bestimmt neben dem Anwendungsbereich der Anhörungsrüge, dass die Rüge durch einen Beteiligten erhoben werden kann. Beteiligte sind die nach allgemeinen Regelungen zu bestimmenden Verfahrensbeteiligten i. S. des § 57 FGO, also in der Regel Stpfl. und Finanzbehörde. Erforderlich ist zudem eine Beschwer, die durch die Ents...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand obliegt dem Gericht, das über die versäumte Rechtshandlung zu befinden hat (§ 56 Abs. 4 FGO), und zwar in der hierfür erforderlichen Besetzung (BFH v. 11.05.2009, VIII R 81/05, BFH/NV 2009, 1447). Die Entscheidung ergeht in Verbindung mit der Entsch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Kostenverzeichnis (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG)

Tz. 42 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nr. Gebührentatbestand Gebührenbetrag oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG Teil 6 Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit Hauptabschnitt 1 Prozessverfahren Abschnitt 1 Erster Rechtszug 6110 Verfahren im Allgemeinen, soweit es sich nicht nach § 45 Abs. 3 FGO erledigt 4,0 6111 Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zuweisungen durch Landesgesetz

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Länder haben in ihren AGFGO die Zulässigkeit des Finanzrechtswegs für Streitigkeiten Abgabenangelegenheiten geregelt, soweit die Abgaben der Gesetzgebung des Landes unterliegen und durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden (z. B. § 4 SaarlAGFGO; zu den Übrigen AGFGO Seer in Tipke/Kruse, § 33 FGO Rz. 81). Für kommunale Steuern tref...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 139 Abs. 1 FGO enthält eine Legaldefinition des für den Finanzprozess maßgeblichen Kostenbegriffs. Er umfasst nicht nur die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen), die gem. § 19 GKG anzusetzen sind, sondern auch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten, die ggf. gem. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Feststellungsklage bildet neben den Gestaltungsklagen und den Leistungsklagen eine dritte, eigenständige Klageart. Mit ihr wird allgemein die verbindliche Feststellung des Bestehens (positive Feststellung) oder des Nichtbestehens (negative Feststellung) eines Rechtsverhältnisses angestrebt. Im Klagensystem der FGO ergänzt sie die Anf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich muss vor Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO) ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchsverfahren) durchgeführt werden (§ 44 Abs. 1 FGO). § 46 FGO begründet eine Ausnahme vom Vorliegen dieser Sachentscheidungsvoraussetzung (s. § 44 FGO Rz. 1 f.; s. Vor FGO Rz. 30). Die Untäti...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines, Bedeutung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 105 FGO ist die maßgebliche Vorschrift für das Abfassen des Urteils. Zur sinngemäßen Anwendung der Vorschrift für Gerichtsbescheide s. § 106 FGO. Im Grundsatz gilt für Beschlüsse (§ 113 FGO) der gleiche Aufbau. Dasselbe gilt für Entscheidungen des BFH. Neben den rein formalen Angaben (§ 105 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO) sind vor al...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Feststellungsklage sind Steuerrechtsverhältnisse (s. § 33 AO), die ihrem Rechtsgrunde nach bestehen, ihrem Inhalte nach jedoch streitig sind. Gegenstand der Klage können jedoch auch Rechtsverhältnisse sein, über deren Bestehen dem Grunde nach Streit herrscht, sei es, dass sich ein Beteiligter ihres Bestehens berühmt, sei e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Allgemeines

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine gegenüber § 100 Abs. 2 FGO vorrangige Rückkehr zum Kassationsprinzip enthält § 100 Abs. 3 FGO. Die Vorschrift soll dem Finanzgericht die Möglichkeit eröffnen, einer Finanzbehörde, die ihrer Ermittlungspflicht nicht nachkommt, weitere Ermittlungen aufzuerlegen und auf diese Weise die Gerichte entlasten. § 100 Abs. 3 FGO gilt für all...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Vorfällige Gebühr

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während nach wie vor im finanzgerichtlichen Verfahren kein Vorschuss erhoben wird (s. Rz. 1), wird nunmehr die Verfahrensgebühr (z. B. für Klageverfahren, KV Nr. 6110, und für Anträge auf AdV, KV Nr. 6210) sofort mit Klageerhebung bzw. Einreichung des Antrags fällig (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 GKG). Entsprechendes gilt für Revisionsverfahren (KV ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Sachverhaltserforschung und Beweis

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 81 FGO regelt die Grundsätze der Beweiserhebung und ergänzt daher § 76 FGO. Das Fällen eines Urteils ist Rechtsanwendung und setzt mithin die zutreffende Ermittlung des für die Entscheidung maßgeblichen Lebenssachverhalts voraus. Das Gericht ist nach § 76 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FGO zur Erforschung des Sachverhalts unter Mitwirkung der Be...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Grundsätzliches zum Rechtsmittelbegriff

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Rechtsmittel sind prozessuale, regelmäßig durch die Notwendigkeit, besondere Förmlichkeiten zu wahren, gekennzeichnete Rechtsbehelfe. Durch sie wird eine gerichtliche Entscheidung vor ihrer Rechtskraft einem höheren Gericht eines Instanzenzugs zu ihrer Nachprüfung unterbreitet, um ihre Aufhebung (Kassation) und eine für den Rechtsmittelf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeine Grundsätze

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FGO erhebt das Gericht Beweis in der mündlichen Verhandlung. Der daraus folgende Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme besagt, dass das – voll besetzte – Gericht (§ 5 FGO) grds. den Beweis in der mündlichen Verhandlung erheben muss. Das FG muss sich die Kenntnis der entscheidungserheblichen Tatsachen al...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Persönliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzungen zur Vornahme von Prozesshandlungen in persönlicher Hinsicht sind die Beteiligtenfähigkeit (§ 57 FGO), die Prozessfähigkeit (§ 58 FGO), die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (§ 58 Abs. 2 Satz 2 FGO i. V. m. § 56 Abs. 1 ZPO; (BFH v. 15.04.2014, V S 5/14 [PKH], BFH/NV 2014, 1381), die Klagebefugnis (§...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verbleibende Änderungsbefugnisse

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Tatsache, dass das FG nur über den Streitgegenstand entscheidet, korrespondiert die Regelung in § 110 Abs. 2 FGO. Danach sind die Finanzbehörden nicht gehindert, aus Tatsachen, über die das Gericht nicht entschieden hat, weil sie außerhalb des der Urteilsfindung zugrunde gelegten Sachverhalts lagen, im Rahmen der steuerrechtliche...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verfahren

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Beteiligte der Wiederaufnahmeklage sind diejenigen, die im vorausgegangenen finanzgerichtlichen Verfahren Beteiligte (§ 57 FGO bzw. § 122 FGO) waren (BFH v. 17.10.1990, I K 2/89, BFH/NV 1991, 751; BFH v. 27.10.1992, VII R 71/92, BFH/NV 1993, 314). Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zuständiges Gericht ist grundsätzlich das Gericht, das...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines, Anwendungsbereich

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Korrespondierend mit dem in § 40 Abs. 1 FGO umrissenen möglichen Inhalts des Klagebegehrens in Anfechtungssachen regelt § 100 FGO den Inhalt der Entscheidung einer Anfechtungsklage (§ 100 Abs. 1 bis 3 FGO), vorausgesetzt, die Klage ist zulässig und wenigstens teilweise begründet. Ist die Klage unzulässig oder vollumfänglich unbegründet, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Arten der Gebühren

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts im finanzgerichtlichen Verfahren sieht das RVG im Wesentlichen noch die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr vor. Die Verfahrensgebühr (VV RVG Nr. 3200 und Vorbemerkung 3 Abs. 2) ersetzt die bisherige Prozessgebühr und entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Informat...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Revision zur Fortbildung des Rechts

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. FGO ist die Revision auch zuzulassen, wenn dies zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist. Dieser – obwohl gesetzlich eigenständig ausgestaltete – Revisionsgrund ist ein spezieller Fall der grundsätzlichen Bedeutung. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ist damit gegenüber der Generalklausel in § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Nichtigkeit von Verwaltungsakten

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Feststellungsklage als sog. Nichtigkeitsfeststellungsklage kann auch die Nichtigkeit von Verwaltungsakten sein. Die Frage der Nichtigkeit richtet sich nach § 125 AO (s. § 125 AO). Statt der Feststellungsklage kann der (möglicherweise nichtige) Verwaltungsakt auch mit der Anfechtungsklage angefochten werden (s. § 40 FGO Rz....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Versagung rechtlichen Gehörs

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Recht auf Gehör beinhaltet das Recht der Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren, sich vor Erlass der Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern. Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Betragsberechnung durch die Finanzbehörde

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Möglichkeit des Gerichts, der Finanzbehörde die Steuerberechnung nach § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO zu übertragen, beinhaltet keine Rückverweisung auf das in § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO normierte Kassationsprinzip. Das Gericht hat auch in den Fällen des § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO die inhaltliche Änderung des Verwaltungsakts selbst vorzunehmen un...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Sachverständigenbeweis

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Erhebung des Sachverständigenbeweises gilt § 82 FGO i. V. m. §§ 402 bis 414 ZPO. Ergänzt werden diese Regelungen durch § 88 FGO. § 402 ZPO Anwendbarkeit der Vorschriften über Zeugen Für den Beweis durch Sachverständige gelten die Vorschriften über den Beweis durch Zeugen entsprechend, insoweit nicht in den nachfolgenden Paragraphen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 126 FGO regelt die Entscheidungsmöglichkeiten des BFH in Revisionsverfahren. Dabei ergibt sich nach der gesetzlichen Konzeption folgende Struktur: Unzulässige Revisionen sind zu verwerfen (§ 126 Abs. 1 FGO). Unbegründete Revisionen sind zurückzuweisen und zwar bei materieller Richtigkeit der Entscheidung auch dann, wenn sich aus den En...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Vorabentscheidung über den Grund

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vorabentscheidungen über den Grund des Klageanspruchs können nach § 99 Abs. 1 FGO – ohne dass es der Zustimmung der Beteiligten bedarf – ergehen, wenn sowohl über den Grund wie über den Betrag gestritten wird, der Streit über den Grund, nicht aber auch über den Betrag, spruchreif ist und ein Interesse besteht, hinsichtlich des Grundes zu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Entscheidung bei unzulässiger Revision

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unzulässig ist die Revision, wenn entweder dieses Rechtsmittel gegen die angefochtene Entscheidung nicht stattfindet, sie also nicht statthaft ist, oder die Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt sind (s. § 124 FGO), oder sie von einer Person eingelegt wird, die am Verfahren über die angefochtene Entscheidung nicht beteiligt war (§ 5...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Antrag

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gericht kann nur auf Antrag tätig werden (auch s. Rz. 3). Der Antrag muss den Verwaltungsakt, hinsichtlich dessen Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung begehrt wird, bezeichnen. Aus ihm muss hervorgehen, dass und in welchem Umfang der Verwaltungsakt angefochten ist. Im Antrag ist darzulegen, dass entweder ernstliche Zweifel an de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Inhalt und Bedeutung

Tz. 1a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Natürliche Personen haben nach § 142 FGO i. V. m. §§ 114, 115 ZPO einen Anspruch auf die Gewährung von PKH, wenn sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Au...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / d) Verfahrensmangel

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu Verfahrensmängeln als Revisionsgrund s. § 115 FGO Rz. 21. Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (BFH v. 13.11.1991, II B 71/91, B...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Reichweite der materiellen Rechtskraft

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft die materielle Rechtskraft und regelt sie in objektiver und subjektiver Weise. Die materielle Rechtskraft reicht so weit, wie über den Streitgegenstand entschieden ist, setzt mithin ein Sachurteil voraus. Ein Prozessurteil entfaltet daher keine Bindungswirkung, die über die Entscheidung über die Sachurteilsvorauss...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Konkurrenzen

Tz. 87 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 174 AO kann mit §§ 172, 173, 175 AO konkurrieren (BFH v. 07.11.2000, III R 81/97, BFH/NV 2001, 814) und ist im Verhältnis zu §§ 164 Abs. 2, 165 Abs. 2 AO subsidiär, § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d AO (von Wedelstädt in Gosch, § 174 AO Rz. 139; a. A. Macher, DStR 1979, 549, die annehmen, dass § 174 AO nur hilfsweise für den Fall an...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 118 Abs. 1 FGO geregelte Revisibilität der Rechtsnorm, deren Verletzung mit der Revision gerügt wird, betrifft nicht die Zulässigkeit der Revision. Für sie reicht aus, dass die nach § 115 FGO statthafte Revision fristgemäß eingelegt und begründet worden ist (§ 120 Abs. 1, Abs. 2 FGO), das angefochtene Urteil bezeichnet (§ 120 Ab...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verletzung des Grundsatzes der Beweisaufnahme

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 81 Abs. 1 FGO) ist ein Verfahrensgrundsatz, dessen Missachtung einen Verfahrensfehler begründet und der, wenn das Urteil auf ihr beruht (s. § 118 FGO Rz. 12), d. h. ohne den Mangel möglicherweise anders ausgefallen wäre, zur Aufhebung des Urteils führt. Ein Verfahrensfehler liegt i...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Festsetzung der Kosten

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über die Höhe der zu erstattenden Kosten und Auslagen wird auf der Grundlage der Entscheidung über die Kostenpflicht (§§ 135, 138, 139 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4, § 143 FGO) und den Streitwert (§ 52 Abs. 1 GKG) im Kostenfestsetzungsverfahren entschieden (§ 149 FGO). An eine übereinstimmende Auffassung der Beteiligten über die Erstattungsf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Rechtserheblichkeit

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schließlich ist Voraussetzung der Zulassung der Revision, dass das Urteil des FG auf dem Verfahrensmangel beruhen kann. Diese Tatbestandsvoraussetzung soll vermeiden, dass es zur Aufhebung von Entscheidungen kommen kann, die zwar mit einem Verfahrensfehler behaftet sind, der aber keinen Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts hatte. ...mehr