Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Zustellungen an den Bevollmächtigten (§ 62 Abs. 6 Satz 5 FGO)

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 62 Abs. 6 Satz 5 FGO sind die Zustellungen (§ 91 FGO) oder Mitteilungen des Gerichts zwingend an den Bevollmächtigten zu richten, wenn ein solcher bestellt ist. Dies gilt nach Entzug der Zulassung des Prozessbevollmächtigten zur Rechtsanwaltschaft wirksam, solange das FG den Zustellungsempfänger nicht gem. § 62 Abs. 3 Satz 1 FGO ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Übertragung der Beweisaufnahme (§ 81 Abs. 2 FGO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 81 Abs. 2 FGO erlaubt es, vom Regelfalle der Beweiserhebung vor dem erkennenden Gericht in geeigneten Fällen abzusehen. Dies gilt vor allem dann, wenn die unmittelbare Überzeugung sämtlicher zur Urteilsfindung berufenen Gerichtsmitglieder hinsichtlich des Beweisgegenstandes nicht unerlässlich erscheint, sodass den an der Beweiserhebun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Aufwendungen der Finanzbehörden (§ 139 Abs. 2 FGO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufwendungen der beteiligten Finanzbehörden werden diesen – gleichgültig, ob sie im außergerichtlichen Vorverfahren oder im Gerichtsverfahren erwachsen sind – auch im Falle ihres Obsiegens nicht erstattet (§ 139 Abs. 2 FGO). Finanzbehörde in diesem Sinne ist jede steuerverwaltende Behörde, also in Abgabenangelegenheiten (§ 33 Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Voraussetzungen (§ 46 Abs. 1 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Untätigkeitsklage ist (grds.) zulässig, wenn das FA in angemessener Frist, von der Einlegung des Rechtsbehelfs an gerechnet, über den Rechtsbehelf ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes sachlich nicht entschieden hat (§ 46 Abs. 1 Satz 1 FGO), wobei die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten erhoben werden kann (§ 46 Abs. 1 Satz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Aufwendungen im außergerichtlichen Vorverfahren (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO)

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sind Aufwendungen für einen Bevollmächtigten oder Beistand im außergerichtlichen Vorverfahren entstanden, hängt ihre Erstattungsfähigkeit davon ab, dass sie in dem anschließenden finanzgerichtlichen Verfahren vom Gericht für notwendig i. S. von § 139 Abs. 1 FGO erklärt werden (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO). Vorverfahren ist nur das Einspruch...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Zurückweisung von Erklärungen und Beweismitteln (§ 76 Abs. 3 FGO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 76 Abs. 3 FGO kann das FG nach seinem Ermessen Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf der von der Finanzbehörde nach § 364b AO der Abgabenordnung gesetzten Frist im Einspruchsverfahren oder im finanzgerichtlichen Verfahren vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden. Die Vorschrift biete...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Klagebefugnis ertragsberechtigter Körperschaften (§ 40 Abs. 3 FGO)

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 40 Abs. 3 FGO betrifft die Fälle, in denen Abgaben ganz oder zum Teil für Rechnung einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft erhoben werden als derjenigen, der die verwaltende Behörde angehört, was im Falle der FA für das jeweilige Land und im Falle der HZA für den Bund zutrifft. In Betracht kommen die ESt und KSt sowie die US...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Entscheidungen im vorbereitenden Verfahren (§ 79a Abs. 1 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Zuständigkeit des Vorsitzenden bzw. des Berichterstatters zu den in § 79a Abs. 1 FGO aufgeführten (Neben-)Entscheidungen ist, dass sie im vorbereitenden Verfahren zu treffen sind. Das vorbereitende Verfahren beginnt mit Eingang der Klage beim FG und endet mit Beginn der mündlichen Verhandlung (BFH v. 20.02.2013, X E...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Der sog. konsentierte Einzelrichter (§ 79a Abs. 3 und Abs. 4 FGO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit Einverständnis der Beteiligten kann der Vorsitzende bzw. der Berichterstatter (§ 79a Abs. 4 FGO) auch sonst anstelle des Senats entscheiden (§ 79a Abs. 3 FGO). Die Einverständniserklärung, die von allen Beteiligten (§ 57 FGO) vorliegen muss, ist Prozesshandlung, die dem Gericht gegenüber vorzunehmen ist. Sie ist unwiderruflich und de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Sonderfall der "Untätigkeitsverpflichtungsklage" (§ 46 Abs. 2 FGO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 46 Abs. 2 FGO dehnt den Rechtsschutz des § 46 Abs. 1 FGO auf die Fälle aus, in denen eine oberste Finanzbehörde des Bundes oder der Länder, desgleichen eine der anderen der in § 348 Nr. 3 und 4 AO bezeichneten Stellen die Entscheidung über den bei ihr beantragten Erlass eines Verwaltungsaktes hinauszögert und somit die Verpflichtungsk...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Änderung von Amts wegen (§ 69 Abs. 6 Satz 1 FGO)

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 69 Abs. 6 Satz 1 FGO kann der Beschluss vom Gericht, das den Beschluss erlassen hat (Senat oder Einzelrichter, s. Rz. 6) jederzeit von Amts wegen, also ohne Antrag eines Beteiligten, geändert oder aufgehoben werden. Das gilt sowohl für Beschlüsse über die Aussetzung und über die Aufhebung der Vollziehung gleichermaßen. Anders als...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Verpflichtungsklage (§ 40 Abs. 1 2. Alt. FGO)

Tz. 47 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist die Ablehnung oder Unterlassung eines Verwaltungsakts ermessensfehlerhaft, so wird das FG in aller Regel nur die Verpflichtung des Beklagten aussprechen können, erneut über den Antrag des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts nach Maßgabe der Entscheidungsgründe zu entscheiden (§ 101 Satz 2 FGO; s. § 101 FGO Rz. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtliches Gehör (§ 79 Abs. 2 FGO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Alle Beteiligten (§ 57 FGO) sind von jeder Anordnung zu benachrichtigen (§ 79 Abs. 2 FGO). Ihnen ist auch vom Ergebnis einer Anordnung nach § 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3 und 4 FGO Kenntnis zu geben. Daher sind die Beteiligten z. B. von Beiziehung von Akten eines anderen Verfahrens zu benachrichtigen (§ 79 Abs. 2, § 155 i. V. m. § 273 Abs. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Grundsatz des § 69 Abs. 1 FGO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 69 Abs. 1 FGO stellt – ebenso wie § 361 Abs. 1 AO für das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren – den Grundsatz auf, dass der Klage (und dasselbe gilt über § 121 FGO für die Revision) abgesehen von § 69 Abs. 5 FGO (dazu s. Rz. 31; vgl. auch § 361 Abs. 4 AO und dazu s. § 361 AO Rz. 63 f.) keine aufschiebende Wirkung zukommt, also dur...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Gerichtlicher Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 69 Abs. 3 FGO kann das Gericht der Hauptsache die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes aussetzen – und das auch schon vor Erhebung der Klage (§ 69 Abs. 3 Satz 2 FGO) – bzw., wenn der Verwaltungsakt im Zeitpunkt der Entscheidung schon vollzogen ist, die Aufhebung der Vollziehung anordnen (§ 69 Abs. 3 Satz 1 1. HS FGO un...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Gesetzlich nicht vorgesehene Gebühren und Auslagen (§ 139 Abs. 3 Satz 2 FGO)

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 139 Abs. 3 Satz 2 FGO regelt den Fall, dass sich der Kläger eines Bevollmächtigten oder Beistands bedient, der weder Rechtsanwalt noch Steuerberater ist und für den daher keine besonderen Vorschriften für Gebühren und Auslagen bestehen (z. B. Wirtschaftsprüfer). In diesem Fall steht es – anders als es der Wortlaut der Norm vermuten lä...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Die Folgen der Präklusion (§ 79b Abs. 3 Satz 1 FGO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sind die Voraussetzungen für die Präklusion gegeben, sieht § 79b Abs. 3 Satz 1 FGO vor, dass Erklärungen oder Beweismittel, die erst nach Ablauf der nach § 79b Abs. 1 oder Abs. 2 FGO gesetzten Frist vorgebracht werden, vom Gericht zurückgewiesen, d. h. bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt werden können und das Gericht ohne ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Kosten des Beigeladenen (§ 139 Abs. 4 FGO)

Tz. 37 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Erstattung außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen kommt nur in Betracht, wenn das Gericht sie aus Billigkeit der unterliegenden Partei oder der Staatskasse auferlegt hat (§ 139 Abs. 4 FGO). Die Entscheidung ist Teil der gerichtlichen Kostenentscheidung; sie ist daher von Amts wegen zu treffen (§ 143 FGO). Ist die Entscheidung un...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Nachweis (§ 62 Abs. 6 Satz 1 FGO) und Inhalt

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während die Erteilung der Vollmacht formlos erfolgen kann (Rz. 14), muss der Nachweis gegenüber dem Gericht schriftlich erfolgen, wie § 62 Abs. 6 Satz 1 FGO anordnet (auch § 80 ZPO; Loose in Tipke/Kruse, § 62 FGO Rz. 17). Grds. muss die Vollmacht vom Vollmachtgeber deshalb eigenhändig unterzeichnet sein (BFH v. 19.01.1989, IV R 21 – 23/...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Aufwendungen der Beteiligten (§ 139 Abs. 1 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 139 Abs. 1 FGO sind die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens erstattungsfähig. Daraus folgt eine Kostenminimierungspflicht der Beteiligten, also die Pflicht jedes Beteiligten, die Kosten der Prozessführung, die ihm ggf....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anfechtungsklage (§ 40 Abs. 1 1. Alt. FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 40 Abs. 1 1. Alt. FGO ist die Anfechtungsklage auf die Aufhebung oder auf die Änderung (§ 100 Abs. 2 FGO) des angefochtenen Verwaltungsaktes gerichtet. Da durch ein stattgebendes Urteil die Rechtslage unmittelbar verändert wird, ist sie Gestaltungsklage (s. Vor FGO Rz. 19). Die Anfechtungsklage ist verwaltungsaktsbezogen, setzt al...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Fehlgeschlagene Sprungklage (§ 45 Abs. 3 FGO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Klage ist als außergerichtlicher Rechtsbehelf zu behandeln, wenn die zuständige Behörde nicht oder nicht fristgerecht wirksam ihre Zustimmung erteilt oder das Gericht die Klage nach § 45 Abs. 2 FGO abgibt (§ 45 Abs. 3 FGO; vgl. dazu BFH v. 14.07.2009, VIII R 22/08, BFH/NV 2010, 44). Im erstgenannten Fall kommt einer "Abgabe" der Sac...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Kein nur geringer Ermittlungsaufwand (§ 79b Abs. 3 Satz 3 FGO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gericht hat zu prüfen, ob es mit geringem Aufwand möglich ist, den Sachverhalt auch ohne Mitwirkung der Beteiligten zu ermitteln (§ 79b Abs. 3 Satz 3 FGO). Diese Negativvoraussetzung für die Präklusion kann begrifflich nicht vorliegen, soweit der Kläger einer Anordnung unter Fristsetzung nach § 79b Abs. 1 FGO nicht nachgekommen ist (...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / d) Erklärungsfiktion gem. § 138 Abs. 3 FGO

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gibt der Beklagte auf die Erledigungserklärung des Klägers hin keine Erledigungserklärung ab, so wird diese nach Maßgabe des § 138 Abs. 3 FGO fingiert, sodass wie bei übereinstimmender Erledigungserklärung nach § 138 Abs. 1 FGO über die Kosten zu entscheiden ist. Zu den Wirkungen s. Rz. 9. Das setzt jedoch nach Auffassung des BFH voraus...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Änderung auf Antrag eines Beteiligten (§ 69 Abs. 6 Satz 2 FGO)

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da die Entscheidung des Gerichts über einen Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO nicht in materieller Rechtskraft erwächst, steht es dem Antragsteller frei, jederzeit einen neuen Antrag zu stellen (BFH v. 21.10.2013, V B 68/13, BFH/NV 2014, 173). Nach § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO können die Beteiligten die Änderung oder Aufhebung der Entscheidung über...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Keine genügende Entschuldigung im Fall der Fristversäumung (§ 79b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 FGO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Präklusion tritt bei Vorliegen der bereits genannten Voraussetzungen ein, wenn der Kläger die geforderten Tatsachen oder Beweismittel nicht beibringt oder wenn er der Aufforderung erst nach Ablauf der Ausschlussfrist nachkommt. Im letztgenannten Fall muss das Gericht prüfen, ob die Verspätung genügend entschuldigt war, und ggf. die G...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Keine Zuständigkeit für Bußgeld- und Strafsachen (§ 33 Abs. 3 FGO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In Angelegenheiten des Straf- und Bußgeldverfahrens ist der Finanzrechtsweg nicht eröffnet (§ 33 Abs. 3 FGO). Dies gilt zum einen für die Durchführung des Strafverfahrens (§ 385 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 199ff. StPO) bzw. des Bußgeldverfahrens (§ 410 Abs. 1 Nr. 2 AO i. V. m. § 391 Abs. 1 AO). Auch die Weitergabe von Erkenntnissen, welche di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Unterbrechung und Aussetzung nach § 155 Satz 1 FGO i. V. m. §§ 239ff. ZPO

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von der Aussetzung bzw. dem Ruhen des Verfahrens, die beide durch Beschluss des Gerichts angeordnet werden müssen, ist die kraft Gesetzes eintretende Unterbrechung des Verfahrens zu unterscheiden. Gem. § 155 Satz 1 FGO gelten für die Unterbrechung des Verfahrens die §§ 239 bis 245 ZPO. Daneben enthalten die §§ 246 und 247 FGO Regelungen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Abänderbarkeit (§ 69 Abs. 6 FGO)

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 69 Abs. 6 FGO lässt die Änderung von Beschlüssen im Aussetzungsverfahren zu, auch wenn sie unanfechtbar geworden sind. Das Gesetz unterscheidet zwischen Änderungen von Amts wegen (s. Rz. 28) und auf Antrag eines Beteiligten (s. Rz. 29). Damit soll verhindert werden, dass sich das Gericht wiederholt mit demselben Aussetzungsbegehren be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Grundsatz: Kostenlast der Behörde (§ 138 Abs. 2 Satz 1 FGO)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 138 Abs. 2 FGO schreibt für die dort genannten Fälle den Inhalt der Kostenentscheidung vor. Die Kosten des Verfahrens sind grds. zwingend gemäß § 138 Abs. 2 Satz 1 FGO der beklagten Behörde aufzuerlegen, wenn durch die Aufhebung oder Änderung des Verwaltungsakts dem Antrag des Klägers stattgegeben, d. h. dem mit der Klage erhobenen Ei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Subsidiarität der Feststellungsklage (§ 41 Abs. 2 FGO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO kann auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Steuerrechtsverhältnisses nicht geklagt werden, wenn der Kläger sein Begehren durch Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage i. S. des § 40 Abs. 1 FGO verfolgen kann oder hätte verfolgen können (sog. Subsidiarität der Feststellungsklage;...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Keine Bindung des Gerichts an Vorbringen und Beweisanträge (§ 76 Abs. 1 Satz 5 FGO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 76 Abs. 1 Satz 5 FGO ist das Gericht nicht an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten gebunden. Dies ergibt sich als unmittelbare Folge des Untersuchungsgrundsatzes. Die Vorschrift ist allerdings dahingehend zu verstehen, dass das FG nicht auf die von den Beteiligten angebotenen Beweise beschränkt ist, sondern darüber...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Amtliche Ermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das FG hat nach § 76 FGO ein selbständiges Ermittlungsrecht und eine selbständige Ermittlungspflicht, und zwar unabhängig davon, ob und welche Ermittlungen die Finanzbehörde bereits angestellt hat. Das FG ist daher z. B. an die Feststellungen eines Strafgerichts nicht gebunden (BFH v. 07.07.1995, III B 8/95, BFH/NV 1996, 150; BFH v. 12.0...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Klagebefugnis des zur Vertretung berufenen Geschäftsführers oder Klagebevollmächtigten (§ 48 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO kann gegen Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen grds. nur der zur Vertretung berufene Gesellschafter oder der Klagebevollmächtigte i. S. des § 48 Abs. 2 FGO Klage erheben. Diese Regelung ist nach der neueren Rspr. des BFH dahin zu verstehen, dass die Personenge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Vorlage der Vollmacht und Mangel der Vollmacht (§ 62 Abs. 6 Sätze 2 bis 5 FGO)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Mangel der Vollmacht kann von den Beteiligten in jeder Lage des Verfahrens geltend gemacht werden (§ 62 Abs. 6 Satz 2 FGO). Das Gericht hat den Mangel der Vollmacht vom Amts wegen zu berücksichtigen, wenn nicht die in § 62 Abs. 2 Satz 1 FGO genannten Personen (Rechtsanwälte, Steuerberater usw.; s. Rz. 3) als Bevollmächtigte auftrete...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Klagebefugnis von bestimmten Gesellschaftern (§ 48 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 FGO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO stellt klar, dass auch ausgeschiedene Feststellungsbeteiligte klagebefugt sind, wenn sie von dem angefochtenen Feststellungsbescheid betroffen sind. Dies gilt auch, wenn die betreffende Personengesellschaft handelsrechtlich voll beendet ist (FG He v. 30.04.2003, 13 K 1481/00, EFG 2004, 129). Auch wenn § 48 Abs. 1 Nr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Erstattung von Aufwendungen für Bevollmächtigte und Beistände (§ 139 Abs. 3 FGO)

I. Gesetzlich vorgesehene Gebühren und Auslagen (§ 139 Abs. 3 Satz 1 FGO) Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gesetzlich vorgesehene Gebühren und Auslagen eines Bevollmächtigten oder Beistandes, der nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, sind, soweit sie im finanzgerichtlichen Verfahren entstehen, aus...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Vollmacht (§ 62 Abs. 6 FGO)

I. Form Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 62 Abs. 6 FGO regelt in erster Linie die Frage des Nachweises der Vollmacht und die Folgen eines Mangels. Nicht erfasst sind die Erteilung, die Form und der Inhalt einer Vollmacht. Die Erteilung kann formlos erfolgen – sie beruht auf einem Auftrag (§§ 662ff. BGB) oder einem Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 675ff. BGB) und kann fo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Aussetzung des Verfahrens (§ 74 FGO)

I. Zweck und Bedeutung Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 74 FGO regelt die Aussetzung des Verfahrens (s. Rz. 2 ff.) und nur diese. Die Aussetzung des Verfahrens bewirkt den Stillstand des Verfahrens auf alleinige Initiative des Gerichts ohne Mitwirkung der Beteiligten. Darüber hinaus können die Beteiligten übereinstimmend den Stillstand des Verfahrens herbeiführen; man ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Materielle Voraussetzungen (§ 142 Abs. 1 FGO i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO)

1. Bedürftigkeit Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bedürftigkeit als subjektive Voraussetzung für die Gewährung der PKH ist unter Berücksichtigung des Einkommens und des einzusetzenden Vermögens zu beurteilen. Sie wird schematisch durch die Tabelle des § 115 Abs. 1 Satz 4 ZPO bestimmt. Einsetzen muss der Kläger sein Einkommen i. S. von § 82 Abs. 2 SGB XII, das nicht ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Kostenentscheidung bei Abhilfe (§ 138 Abs. 2 FGO)

1. Grundsatz: Kostenlast der Behörde (§ 138 Abs. 2 Satz 1 FGO) Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 138 Abs. 2 FGO schreibt für die dort genannten Fälle den Inhalt der Kostenentscheidung vor. Die Kosten des Verfahrens sind grds. zwingend gemäß § 138 Abs. 2 Satz 1 FGO der beklagten Behörde aufzuerlegen, wenn durch die Aufhebung oder Änderung des Verwaltungsakts dem Antrag ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO)

I. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeit der FG erstreckt sich ausschließlich auf öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Dadurch wird ihre Zuständigkeit zu derjenigen der ordentlichen Gerichte abgegrenzt. Die Abgrenzung erfolgt – abgesehen von ausdrücklich angeordneten Zuweisungen – danach, ob es sich um eine öffentlich-re...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Belehrung über die Folgen der Fristversäumung (§ 79b Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FGO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hinzutreten muss, dass der Beteiligte über die Folgen der Fristversäumnis in der Anordnung eindeutig und in verständlicher Weise belehrt worden war. Es bietet sich z. B. folgender Text an: "Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass das Gericht Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, zurückweisen und ohne wei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Klagebefugnis der Gesellschafter (§ 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO sind, sofern es keinen Geschäftsführer oder Klagebevollmächtigten (s. Rz. 2 f.) gibt, alle Feststellungsbeteiligten klagebefugt. Dies gilt auch, wenn es zwar einen Klagebevollmächtigten gibt, aber eine nach § 48 Abs. 2 Satz 3 FGO erforderliche (rechtzeitige) Belehrung fehlt (Rz. 3). Dabei kann der einzelne Gese...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verzögerung der Erledigung des Rechtsstreits (§ 79b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gericht darf das verspätet Vorgebrachte nur dann zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden, wenn die Zulassung der Erklärungen und Beweismittel nach seiner freien Überzeugung, d. h. ohne an starre Regeln gebunden zu sein, die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde. Streitig ist, ob die letztgenannte Voraussetzung a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Hinweis- und Fürsorgepflicht des Gerichts (§ 76 Abs. 2 FGO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 76 Abs. 2 FGO überträgt dem Vorsitzenden ausdrücklich eine allgemeine Fürsorgepflicht gegenüber den Prozessbeteiligten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Beteiligte, die in der Prozessführung weniger geübt und erfahren sind, nicht an "Fallstricken" des formellen Rechts scheitern oder durch sie Nachteile erleiden. Deshalb hat er ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Antrag (§ 56 Abs. 2 FGO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Antrag des Beteiligten zu gewähren (aber s. Rz. 11). Der Antrag ist fristgebunden: Er ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Abweichend davon beträgt die Frist bei Versäumung der Frist zur Begründung der Revision (§ 120 Abs. 2 Satz 1 FGO) oder der NZB ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Ermittlungspflicht des Beklagten im Finanzprozess (§ 76 Abs. 4 FGO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus § 76 Abs. 4 FGO folgt, dass die Pflicht der Finanzbehörde zur objektiven Aufklärung des steuerlich bedeutsamen Sachverhalts und zur Beratung und Unterrichtung des Stpfl. (§§ 88, 89 AO) auch während des finanzgerichtlichen Verfahrens fortbesteht. Dies betrifft auch die Tatsachen, die sich zugunsten des Klägers auswirken (§ 88 Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz bei überlangen FG-Verfahren (§ 155 Satz 2 FGO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch die Einführung des § 155 Satz 2 FGO (s. Vor FGO Rz. 14h) wurde ein Anspruch geschaffen, der den Rechtsschutzsuchenden nach Maßgabe des § 198 GVG dafür entschädigen soll, dass die angemessene Verfahrensdauer überschritten wird, ohne dass dies dem Betroffenen zuzurechnen wäre (Brandis in Tipke/Kruse, § 155 FGO Rz. 10). Es geht daher ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Abgabenangelegenheiten (§ 33 Abs. 2 FGO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 33 Abs. 2 FGO enthält eine Legaldefinition des finanzprozessualen Begriffs "Abgabenangelegenheiten". Abgabenangelegenheiten in diesem Sinne sind alle mit der Verwaltung der Abgaben einschließlich der Abgabenvergütungen oder sonst mit der Anwendung der abgabenrechtlichen Vorschriften durch die Finanzbehörden zusammenhängende Angelegenhe...mehr