Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 121 Begründung des Verwaltungsakts

A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Begründungszwang besteht nach § 121 AO für alle schriftlichen Steuerveraltungsakte, auf die die AO anwendbar ist (s. § 1 AO). Hierzu zählen auch Haftungsbescheide (s. § 191 AO Rz. 13) und Verspätungszuschläge (s. § 152 AO Rz. 17). Auch Nebenbestimmungen (s. § 120 AO Rz. 3) sind zu begründen. Nach...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 96 Hinzuziehung von Sachverständigen

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Möglichkeit, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, eröffnet § 92 Nr. 2 AO. Die Zuziehung eines Sachverständigen ist eines unter gleichwertigen Beweismitteln und damit Mittel der Sachaufklärung. Die Klärung von Rechtsfragen kann nicht Gegenstand eines Sachverständigengutachtens sein. Die Entschädigung des Sachverständige...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 99 Betreten von Grundstücken und Räumen

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Zulässigkeit des Eindringens in das private abgegrenzte Besitztum im Zuge einer Augenscheinseinnahme. Sie ist damit eine Ergänzung zu § 92 Nr. 4 AO und § 99 AO, gibt aber keine Grundlage für eine Durchsuchung der Räumlichkeiten. B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift Tz. 2 Stand:...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 174 Widerstreitende Steuerfestsetzungen

Schrifttum von Wedelstädt, Begriff des "Sachverhalts" bei widerstreitenden Steuerfestsetzungen, DB 1981, 1254; von Wedelstädt, Vertrauensschutz als Voraussetzung und Beschränkung der Aufhebung und Änderung nach § 174 AO, DB 1981, 2574; App, Anwendung von § 174 AO auf grenzüberschreitende Sachverhalte, DB 1985, 939; Seitrich, Widerstreitende Steuerfestsetzung und Verböserungsverb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 87b Bedingungen für die elektronische Übermittlung von Daten an Finanzbehörden

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit Wirkung ab 1.1.2017 übernimmt § 87b AO einen Teil der zum 31.12.2016 außer Kraft getretenen Regelungen der SteuerdatenübermittlungsVO, nämlich § 1 Abs. 2 und § 2 SteuerdatenübermittlungsVO, in das Gesetz. Die § 87b AO gilt in allen Fällen, in denen steuerlich erhebliche Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an F...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 123 Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

A. Bedeutung und Inhalt der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dient der Erleichterung der Bekanntgabe von Verwaltungsakten an Beteiligte ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz im Inland. Bei Bekanntgabe nach § 122 Abs. 2 Nr. 2 AO muss grundsätzlich die Behörde den Zeitpunkt des Zugangs nachweisen (§ 122 AO Rz. 20). § 123 AO führt zur Um...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 127 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dient, wie § 126 AO, der Verfahrensökonomie (s. BFH v. 30.11.2016, V R 48/15, BFH/NV 2017, 265). Steht von vornherein fest, dass ein aufgrund des Verstoßes gegen Verfahrens- und Formvorschriften oder Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit rechtswidriger Verwaltungsakt nach der Aufhebung wie...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 58 Steuerlich unschädliche Betätigungen

Schrifttum Fischer, Gegenwartsnahe und selbstlose Förderung der Allgemeinheit am Beispiel der Investitionsrücklage eines Familien-Segelsportclubs in Gründung, FR 2004, 147; Lesner, Die mildtätige Familienstiftung, DB 2005, 2434; Schröder, Zeitnahe Mittelverwendung und Rücklagenbildung nach §§ 55 und 58 AO, DStR 2005, 1238; Kirchhain, Gemeinnützige Familienstiftungen, Frankfurt 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen

Schrifttum von Wedelstädt, Übersehen eines Grundlagenbescheides keine offenbare Unrichtigkeit?, DB 1992, 606; Balmes, Steuerklauseln und Steuermissbrauch, DStZ 1993, 620; Rust, Das rückwirkende Ereignis im Steuerrecht, 1995; Berg, Ereignisse mit steuerlicher Rückwirkung i. S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO im Umwandlungssteuerrecht, DStR 1997, 1390; Balmes, Rückwirkung im Visier der F...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 297 Aussetzung der Verwertung

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 297 AO bildet das Gegenstück zu § 813a ZPO (bis 31.12.2012). S. Abschn. 40 VollstrA. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eines Antrags des Vollstreckungsschuldners bedarf es nicht; regelmäßig dürfte aber erst die Anregung der einstweiligen Aussetzung eine solche Maßnahme ini...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 41 Unwirksame Rechtsgeschäfte

Schrifttum Seeger, Verträge zwischen nahe stehenden Personen, DStR 1998, 1339; Heuermann, Simulation im Steuer- und Zivilrecht, DB 2007, 416. A. Unwirksame Rechtsgeschäfte I. Begriff und Anwendungsfälle Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 41 Abs. 1 AO befasst sich mit der steuerlichen Behandlung rechtlich unwirksamer (= nichtiger) oder anfechtbarer (= mit rückwirkender Kraft ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 63 Passivlegitimation

Schrifttum Rozek, Verwirrspiel um § 78 VwGO? – Richtiger Klagegegner, passive Prozessführungsbefugnis und Passivlegitimation, JuS 2007, 601; Schellhammer, Zivilprozess, 15. Aufl. 2016. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 63 FGO stellt klar, wer im Klagensystem der FGO (§§ 40, 41 FGO) richtiger Beklagter i. S. von § 57 Nr. 2 FGO ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, welche öf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 64 Form der Klageerhebung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 64 FGO regelt die (äußere) Form der Klageerhebung. Sie stellt eine Sachentscheidungsvoraussetzung dar, deren Fehlen die Klage unzulässig macht, sodass sie durch Prozessurteil abzuweisen ist (s. Vor FGO Rz. 33). Die Vorschrift ist nicht abschließend, da eine elektronische Klageerhebung nach Maßgabe des § 52a FGO möglich ist (s. § 52a FG...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 57 Am Verfahren Beteiligte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich nur mit der Beteiligteneigenschaft im finanzgerichtlichen Verfahren erster Instanz und zählt abschließend die Beteiligten auf. Sie gilt über § 121 Satz 1 FGO auch für das Revisionsverfahren. Dort kann Beteiligter aber nur sein, wer bereits am Verfahren über die Klage beteiligt war (BFH v. 20.12.2013, IX R 33/1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 91 Ladung der Beteiligten

Schrifttum Loschelder, Aufhebung, Verlegung und Vertagung von Gerichtsterminen, AO-StB 2004, 259. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 91 FGO regelt die Ladungsfrist und weitere Formalia zur Ladung sowie zum Sitzungsort. Für die Terminsladung gilt außerdem § 53 FGO. Ist ein Prozessbevollmächtigter bestellt, ist die Ladung gem. § 62 Abs. 6 Satz 5 FGO an ihn zu richten (s. § ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 51 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen

Schrifttum Jarosch, Die GbR im Finanzgerichts-Prozess, AO-StB 2001, 82; Voigt, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung, AO-StB 2002, 127; von Wedelstädt, Einspruchs- und Klagebefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden, AO-StB 2006, 230 (Teil 1) und 261 (Teil 2); Steinhauff, Systemwidrige Erstreckung der Ewigkeitstheorie auf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 73 Verbindung/Trennung mehrerer Verfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 73 FGO geregelte Verbindung und die Trennung von Verfahren ist eine Maßnahme der Prozessleitung, die grundsätzlich im pflichtmäßigen Ermessen des Gerichtes steht (BFH v. 06.02.1957, II 186/55 S, BStBl III 1957, 118; BFH v. 21.01.2009, X B 125/08, juris; aber s. Rz. 2). Die Verbindung oder Trennung wird grundsätzlich durch Beschl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 58 Prozessfähigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 58 FGO regelt die prozessuale Geschäftsfähigkeit (Prozessfähigkeit) und knüpft insoweit an die Geschäftsfähigkeit nach bürgerlichem Recht an (§ 58 Abs. 1 FGO). Das gilt gem. § 79 AO auch für die Fähigkeit, gegenüber den Finanzbehörden im Verwaltungsverfahren Willens- und Wissenserklärungen rechtswirksam abzugeben und entgegenzunehmen. ...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Bearbeiterübersicht

Prof. Dr. Roberto Bartone AO §§ 1–5, 169–177, FGO Vorbemerkung, FGO §§ 1–94a, §§ 135–184 Karl Blesinger/Dr. Andreas Viertelhausen AO §§ 29a–84, 191, 192, 219, 369–415 Prof. Dr. Frank Hardtke AO §§ 347–368 Dr. Werner Kuhfus AO §§ 134–154 Dr. Norbert Lemaire AO §§ 218, 220–232, 240–346 Katharina Wagner / Dr. Klaus J. Wagner FGO §§ 95–134 Dr. Klaus J. Wagner AO §§ 85–117c, 233–239 Alexander ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 53 Zustellung

Schrifttum Werth, F., Völkerrechtliche Zulässigkeit von Auslandszustellungen im finanzgerichtlichen Verfahren unter besonderer Berücksichtigung der Zustellung in die Schweiz, DStZ 2006, 647. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zustellung ist eine – formalisierte – Unterart der Bekanntgabe (§ 122 Abs. 5 AO, § 166 Abs. 1 ZPO). § 53 Abs. 1 FGO schreibt sie für bestimmte Fäl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 4 Anwendung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Schrifttum Bartone, Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen letztinstanzliche Entscheidungen des BFH, AO-StB 2008, 224. ??. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 FGO verweist auf die §§ 21a bis 21i GVG betreffend die allgemeinen Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung, die unmittelbar nur für die ordentlichen Gerich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 247 Austausch von Sicherheiten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Stpfl. hat Anspruch darauf, eine Sicherheit i. S. des § 241 AO durch eine andere auszutauschen. Aufgrund des Wahlrechts des Stpfl. ist das FA verpflichtet, dem Wunsch des Stpfl. zu entsprechen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen das FA eine Sicherheit gem. § 336 AO erzwungen hatte. Begehrt der Stpfl. den Austausch einer Sicherhei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 133 Rückgabe von Urkunden und Sachen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die aus dem VwVfG (§ 52 VwVfG) übernommene Vorschrift betrifft Verwaltungsakte, bei denen zum Nachweis der aus ihnen hergeleiteten Rechte oder zu deren Ausübung Urkunden erteilt oder Sachen von der Verwaltungsbehörde ausgehändigt werden. Der Besitzer dieser Urkunden oder Sachen ist zu ihrer Herausgabe verpflichtet, wenn die Wirksamkeit d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 292 Abwendung der Pfändung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt abschließend die Voraussetzungen, unter denen der Vollstreckungsschuldner die Pfändung abwenden kann. S. Abschn. 11 VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Liegt eine der in § 292 Abs. 1 und 2 AO genannten Voraussetzungen vor, muss der Vollziehungsbeamte die Vollstreckungsmaßnahme unterlassen (im Einzelnen Lema...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 94 Niederschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die FGO enthält keine eigenen Vorschriften über die Protokollierung von mündlichen Verhandlungen (auch Erörterungsterminen, § 159 Abs. 2 ZPO) und Beweisterminen, sondern verweist auf die §§ 159 bis 165 ZPO. § 159 ZPO Protokollaufnahme (1) Über die Verhandlung und jede Beweisaufnahme ist ein Protokoll aufzunehmen. Für die Protokollführung k...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, GVG § 17b GVG

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 17b regelt die Folgen einer Verweisung nach § 17a GVG. Ohne Einfluss auf die mit der Erhebung der Klage eingetretene Rechtshängigkeit (§ 66 FGO) wird der Rechtsstreit nach Unanfechtbarkeit des Verweisungsbeschlusses mit Eingang der Akten bei dem im Verweisungsbeschluss genannten Gericht anhängig (§ 17b Abs. 1 GVG). Das bisherige Verfah...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 106 Beschränkung der Auskunfts- und Vorlagepflicht bei Beeinträchtigung des staatlichen Wohls

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift, die in der Praxis ohne Bedeutung ist, ist im Zusammenhang mit der in § 105 AO verankerten grundsätzlichen Auskunfts- und Vorlagepflicht von Behörden, öffentlichen Stellen, ihren Organen und Bediensteten zu sehen. Die Erklärung der obersten Bundes- oder Landesbehörde hat ohne Weiteres zur Folge, dass die Finanzbehörde eine...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 84 Ablehnung von Mitgliedern eines Ausschusses

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift eröffnet die Möglichkeit der förmlichen Ablehnung eines Ausschussmitglieds für den Fall, dass dieses entweder i. S. des § 82 AO ausgeschlossen oder i. S. des § 83 AO befangen ist. Das Verfahren für die Entscheidung über den Ablehnungsantrag entspricht im Wesentlichen den Grundsätzen, die für die Ablehnung einer Gerichtsper...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 187 Akteneinsicht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gewährt den am Zerlegungsverfahren beteiligten Steuerberechtigten (§ 186 Nr. 2 AO) das Recht, von der zuständigen Finanzbehörde Auskunft über die Zerlegungsgrundlagen zu verlangen und durch ihre Amtsträger (§ 7 AO) Einsicht in die Zerlegungsunterlagen zu nehmen; § 30 Abs. 3 AO kann entsprechend angewendet werden (Kunz in G...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 248 Nachschusspflicht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 248 AO sieht eine Nachschusspflicht vor, wenn eine Sicherheit nachträglich unzureichend wird. Ist die Sicherheit von Anfang an unzureichend, liegt kein Fall des § 248 AO vor. Verlangt das FA in einem solchen Fall weitere Sicherheit, ändert sie den VA, mit dem sie die Sicherheit ursprünglich angenommen hat. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET:...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 317 Andere Art der Verwertung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 844 ZPO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die der Vollstreckungsbehörde durch § 317 Satz 1 AO eingeräumte Befugnis (Ermessen), eine anderweitige Verwertung einer gepfändeten Forderung anzuordnen (Verwaltungsakt), hat zur Voraussetzung, dass die Forderung bedingt (s. § 158 BGB), betagt (erst zu e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, GVG § 17 GVG

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aufgrund des Verweises in § 155 Satz 1 FGO gelten die §§ 17 bis 17b GVG auch für die Finanzgerichtsbarkeit. Zur Anwendung der §§ 17 bis 17b GVG bei örtlicher und/oder sachlicher Unzuständigkeit des angerufenen FG s. § 70 FGO. § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG regelt, dass die Zulässigkeit des konkret beschrittenen Rechtswegs (auch in sachlicher und...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 395 Akteneinsicht der Finanzbehörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einsicht der Finanzbehörde in die Akten der Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei), ist im Interesse der Erhebung der verkürzten Steuern geboten, auch wenn die Akten bereits dem Gericht vorliegen. Die Finanzbehörde muss in der Lage sein, sich über die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft möglichst früh zu unterr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 142 Ergänzende Vorschriften für Land- und Forstwirte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 141 AO, nicht nach § 140 AO buchführungspflichtige Land- und Forstwirte (so auch Drüen in Tipke/Kruse, § 142 AO Rz. 3; wohl auch Krumm in KSM, § 13 EStG Rz. A 112) haben nach § 142 AO neben den jährlichen Bestandsaufnahmen und den jährlichen Abschlüssen ein Anbauverzeichnis zu führen. In dem Anbauverzeichnis, das der Finanzbehörde...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 117b Verwendung von den nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 117b AO regelt die Verwendung von nach dem RbDatA an inländische Steuerfahndungsstellen übermittelten Daten. § 117b AO regelt damit ergänzend zu § 117a AO den "umgekehrten" Fall der Datenübermittlung vom Ausland ins Inland. Die Regelung setzt die besondere Zweckbindung nach Art. 8 Abs. 3 RbDatA um. Dabei wird dem Datenschutz besondere ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 253 Vollstreckungsschuldner

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt klar, wer verfahrensrechtlich als Vollstreckungsschuldner anzusehen ist und daher die diesem nach den die Vollstreckung regelnden Bestimmungen der AO auferlegten Pflichten zu erfüllen hat. Desgleichen stehen ihm die gegen die einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen zulässigen Abwehrmöglichkeiten offen. Ob derjenige, gegen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 300 Mindestgebot

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stimmt inhaltlich weitgehend mit § 817a ZPO überein. Sie dient dazu, die Verschleuderung von Pfandsachen zu verhindern. S. Abschn. 38 VollstrA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 300 Abs. 1 Satz 1 AO enthält eine Legaldefinition des Mindestgebots. Unter gewöhnlichem Verkaufswert ist der erfahrungsgemäß bei einem freien...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 24 Ersatzzuständigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt den Fall, dass die örtliche Zuständigkeit nach anderen Vorschriften nicht bestimmt werden kann. Sie betrifft nicht die Fälle der Zuständigkeit mehrerer Finanzbehörden; insofern wird auf § 25 AO verwiesen. Örtlich zuständig ist in diesem Fall diejenige Finanzbehörde, in deren Bezirk der Anlass für die Amtshandlung he...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 302 Wertpapiere

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 821 ZPO. S. Abschn. 37 VollstrA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wertpapiere sind Urkunden, bei denen das Recht aus dem Papier nur durch Vorlage dieses Papiers ausgeübt werden kann. Einen Börsen- oder Marktpreis haben insbes. Aktien, Investmentanteile, Pfandbriefe, Kommunalobligationen und ausl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 93d Verordnungsermächtigung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen der Komplexität der Datenübermittlung und im Hinblick auf die technischen Anforderungen bei der Übermittlung und Verarbeitung der Daten ist eine Erprobung des technischen Ablaufs sachgerecht. Zu diesem Zweck enthält § 93d AO eine Verordnungsermächtigung. Die gesetzliche Grundlage ist aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 22 Realsteuern

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Regelmäßig beschränkt sich bei den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer, s. § 3 Abs. 2 AO) die Tätigkeit der FA weitgehend auf die Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge, während die Festsetzung, Erhebung und Beitreibung dieser Steuern den steuerberechtigten Gemeinden übertragen worden ist (s. Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG). I...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 139b Identifikationsnummer

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 139b AO bestimmt in Absatz 1, dass jede natürliche Person nur eine Identifikationsnummer erhalten kann und in Abs. 2, welche Daten unter dieser Identifikationsnummer gespeichert werden. Gleichzeitig wird die erstmalige Datenerhebung durch einen Melderegisterabgleich erlaubt (Abs. 6, zu Einzelheiten s. § 139d AO). Tz. 2 Stand: 22. Auflag...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 304 Versteigerung ungetrennter Früchte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung entspricht inhaltlich § 824 ZPO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Möglichkeit, Früchte, die vom Boden noch nicht getrennt sind, zu pfänden, ergibt sich aus § 294 Abs. 1 AO. Während nach § 294 Abs. 1 Satz 2 AO die Pfändung schon einen Monat vor der Reife zulässig ist, darf die Versteigerung (Verwertung) erst nach der ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 139c Wirtschafts-Identifikationsnummer

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 139b AO die Regelungen für natürliche Personen enthält, betrifft § 139c AO die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummern. Wann die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt wird, steht bislang nicht fest.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 401 Antrag auf Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ihren Antrag auf Erlass eines Strafbefehls kann die Finanzbehörde auch auf die Nebenfolgen der Bestrafung nämlich die Anordnung der Einziehung einer Sache oder des Wertersatzes für diese (s. § 375 AO Rz. 6 ff.) erstrecken. Sie kann auch die Festsetzung einer Geldbuße gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen im Falle von Steu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 138c Verordnungsermächtigung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ermöglicht den Erlass von Verordnungen, die die Pflicht begründen, Mitteilungen nach § 138b AO nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln (§ 138c Abs. 1 AO). Zudem dürfen die mitteilungspflichtigen Stellen dann die notwendigen Identifikationsnummern beim BZSt erfragen (§ 138c Abs. 2 AO).mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 383 Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 46 Abs. 1 bis 3 AO regelt die Voraussetzungen, von denen die Rechtswirksamkeit der Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen auf Erstattung oder Vergütung von Steuerbeträgen abhängig ist. § 46 Abs. 4 AO erklärt den geschäftsmäßigen Erwerb solcher Ansprüche zum Zweck der Einziehung oder Verwertung auf eigene Rechnung für unzulässig. Ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 245 Sicherheitsleistung durch andere Werte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der zur Sicherheitsleistung Verpflichtete kann der Finanzbehörde auch andere als die in § 241 AO genannten Arten der Sicherheitsleistung anbieten. In Betracht kommen insbes. ausländische Zahlungsmittel, die Sicherungsübereignung beweglicher Sachen, die (Sicherungs-)Abtretung und Verpfändung von Forderungen, die Hinterlegung nicht in § 24...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 311 Pfändung einer durch Schiffshypothek oder Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Hinblick auf Pfändung einer Schiffshypothek entspricht die Vorschrift inhaltlich § 830a ZPO und entspricht der einer Buchhypothek. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hinsichtlich der Pfändung einer durch Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung entspricht § 311 Abs. 2 AO inhaltlich § 99 Abs. 1 LuftFzgG (s. § 30...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 403 Beteiligung der Finanzbehörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verfolgt den Zweck, die steuerliche Sach- und Rechtskunde der Finanzbehörde möglichst frühzeitig in dem von einer anderen Behörde betriebenen Steuerstrafverfahren nutzbar zu machen. Auch soll die Finanzbehörde in die Lage versetzt werden, verkürzte Steuerbeträge alsbald festzusetzen und nachzuerheben, wozu auch das Recht d...mehr