Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 293 Pfand- und Vorzugsrechte Dritter

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 805 Abs. 1 bis 3 ZPO. Sie tritt neben § 262 AO . Nach § 262 AO kann der Dritte Pfandfreigabe erreichen, nach § 293 AO lediglich vorzugsweise Befriedigung. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 293 Abs. 1 Satz 1 AO kann der Dritte, dem an der gepfändeten Sache ein Pfand- oder Vorzugsrecht zusteh...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 288 Zuziehung von Zeugen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht § 759 ZPO. S. Abschn. 30 VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung des Vollziehungsbeamten, bei der Vornahme einer Vollstreckungshandlung für die Anwesenheit von Zeugen zu sorgen, ist in zwei Fällen gegeben, einmal dann, wenn Widerstand geleistet wird. Hierbei ist gleichgültig, ob der Vollzi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 291 Niederschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stimmt inhaltlich mit § 762 ZPO überein. S. Abschn. 20, 48 f. VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Niederschrift sichert die Beweisbarkeit und erleichtert die Nachprüfbarkeit aller mit der Vollstreckungshandlung zusammenhängenden Vorgänge. Sie ist z. B. bei der Anschlusspfändung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 AO von ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 212 Durchführungsvorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift enthält eine abschließende Aufzählung der durch Rechtsverordnung näher bestimmbaren im Rahmen der Steueraufsicht zu erfüllenden Pflichten. Dadurch sind besondere Ermächtigungsvorschriften in Einzelgesetzen weitgehend entbehrlich. Derartige Verordnungen sind z. B. die Alkoholverordnung (AlkV), BierStV, KaffeeStV, EnergieStV...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 323 Vollstreckung gegen den Rechtsnachfolger

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft die Verwertung der nach § 322 AO eingetragenen Sicherungsrechte am unbeweglichen Vermögen. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist im Zuge der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen gem. § 322 AO eine Sicherungshypothek, Schiffshypothek oder ein Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug eingetragen worden, füh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 54 Kirchliche Zwecke

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gibt eine Definition der kirchlichen Zwecke. Diese Zwecke müssen selbstlos gefördert werden. Die Selbstlosigkeit ist in § 55 AO geregelt. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als kirchlicher Zweck wird nur die Förderung solcher Religionsgemeinschaften anerkannt, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Privatrechtl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 389 Zusammenhängende Strafsachen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift erstreckt die örtliche Zuständigkeit (s. § 388 AO) auf personell oder der Sache nach zusammenhängende Strafsachen. Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn jemand mehrerer Steuerstraftaten beschuldigt wird oder wenn bei einer Steuerstraftat mehrere Personen als Täter, Teilnehmer oder der Begünstigung, Strafvereitelung od...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32j Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). Ihre Notwendigkeit ergibt sich aus § 2a Abs. 1 AO. Nach Art. 58 Abs. 5 DSGVO sehen die Mitgliedstaaten durch Rechtsvorschriften vor, dass Aufsichtsbehörden befugt sind, gegebenenfalls die Einleitung eines gerichtlichen Verfahr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 264 Vollstreckung gegen Nießbraucher

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 737 ZPO Zwangsvollstreckung bei Vermögens- oder Erbschaftsnießbrauch (1) Bei dem Nießbrauch an einem Vermögen ist wegen der vor der Bestellung des Nießbrauchs entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers die Zwangsvollstreckung in die dem Nießbrauch unterliegenden Gegenstände ohne Rücksicht auf den Nießbrauch zulässig, wenn der Bestell...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 329 Zwangsgeld

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Zwangsgeld gehört zu den steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das einzelne Zwangsgeld darf 25 000 EUR nicht übersteigen, zulässig ist jedoch die wiederholte Festsetzung (nach Androhung gem. § 332 AO) eines entsprechenden Zwangsgeldes, wenn das geforderte Verhalten trotz des festgesetzten ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 296 Verwertung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 296 AO entspricht inhaltlich §§ 814, 815 Abs. 3 ZPO. S. Abschn. 36 ff. VollstrA, 51 ff. VollzA. Mit Wirkung zum 05.08.2009 wurde die Vorschrift an die Möglichkeit der Internetversteigerung angepasst. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verwertung erfolgt auf schriftliche Anordnung der Vollstreckungsbehörde im Wege der öffentlichen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 87e Ausnahmeregelung für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87e AO erklärt die Regelungen der §§ 87b bis 87d AO zur Datenübermittlung an die Finanzbehörden sowie die damit korrespondierende Haftungsnorm des § 72a AO für nicht anwendbar, wenn die zu übermittelnden Daten für die Festsetzung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, Verbrauchsteuern und Luftverkehrsteuer bestimmt sind, soweit nicht in eine...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Vorwort zur 22. Auflage

Vor Ihnen liegt die 22. Auflage des von Rechtsanwalt Dr. Rolf Kühn begründeten Kommentars zu Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung. Das sonst so ruhige Verfahrensrecht der Abgabenordnung hat seit der 21. Auflage dieses Kommentars in 2015 ungewohnt viele Änderungen erfahren. Diese sind vor allem erfolgt mit jeweils mehreren Änderungen der AO durch das Steueränderungsgesetz 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, GVG § 17a GVG

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 17a GVG regelt allgemein Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichtszweigen (ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit). Sie gilt nicht nur für das Klageverfahren, sondern auch für die selbständigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§§ 69, 114 FGO) und für das PKH-Verfahren (§ 142 FGO)....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32i Gerichtlicher Rechtsschutz

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). § 32i AO dient insbes. der Durchführung des Art. 78 Abs. 1 und 2 DSGVO. Nach Abs. 1 des Art. hat jede natürliche oder juristische Person das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen einen sie betreffenden rec...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 83 Besorgnis der Befangenheit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift, die sich mit der Befangenheit von Amtsträgern befasst, sieht kein selbstständiges Recht der Verfahrensbeteiligten auf Ablehnung eines Amtsträgers wegen Befangenheit vor, das ggf. im Rechtsbehelfsverfahren durchgesetzt werden könnte. Zweifel hat der BFH allerdings hinsichtlich der Bestimmung eines Außenprüfers (BFH v. 29.0...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 178 Kosten bei besonderer Inanspruchnahme der Zollbehörden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Tätigkeiten der Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren sind grundsätzlich kostenfrei (s. aber § 87 Abs. 2 Satz 3 AO Kosten für Übersetzungen; § 89 Abs. 3 ff. AO Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft; § 178a AO Kosten für Verständigungsverfahren; §§ 337ff. AO Vollstreckungskosten; § 112 BranntwMonG). Kosten sind Gebü...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 92 Beweismittel

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit den den Finanzbehörden zur Erfüllung ihrer amtlichen Ermittlungspflicht (§ 88 AO) zur Verfügung stehenden Beweismitteln. Die Aufzählung ist nicht abschließend ("insbesondere"). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 92 Satz 1 AO darf sich die Finanzbehörde derjenigen Beweismittel bedienen, die sie nac...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 186 Beteiligte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt die Beteiligten am Zerlegungsverfahren und ist Spezialregelung gegenüber § 78 AO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Beteiligte sind der Steuerpflichtige und die Steuerberechtigten, denen ein Anteil am Steuermessbetrag zugeteilt worden ist oder die einen Anteil beanspruchen. Die Beteiligung des Steuerpflichtigen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 105 Verhältnis der Auskunfts- und Vorlagepflicht zur Schweigepflicht öffentlicher Stellen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift statuiert den grundsätzlichen Vorrang der Auskunftsrechte der Finanzbehörden gegenüber den Geheimhaltungspflichten von Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen, deren Organen und Bediensteten. Die Regelung bewirkt, dass der sonst geltende Grundsatz, wonach ohne Aussagegenehmigung (s. die Beamtengesetze des Bundes und der L...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 396 Aussetzung des Verfahrens

Schrifttum Gehm, Die Aussetzung des Steuerstrafverfahrens gemäß § 396 AO, NZWiSt 2012, 244; Eckart, Zu divergierenden Entscheidungen in streitidentischen Straf- und Steuerverfahren, wistra 2016, 59; Tormöhlen, Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO – Ermessensentscheidung bei steuerrechtlich ungeklärten bzw. höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Fragen, AO-StB 2016, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 404 Steuer- und Zollfahndung

Schrifttum Tipke, Zur Steuerfahndung bei Banken und Bankkunden, BB 1998, 241; Weidemann, Zur Zulässigkeit des Sammelauskunftsersuchens nach § 208 I 1 Nr. 3 AO, wistra 2006, 452; Kemper, Die "Mitnahme zur Durchsicht" – Ein vom Gesetz nicht vorgesehenes Instrument zur Sicherung von Beweismitteln? wistra 2010, 295; Schwedhelm, Der Eingriff der Steuerfahndung: Sieben regeln zum rich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 347–367

Schrifttum Siegert, Das neue Einspruchsverfahren, DStZ 1995, 25; Bilsdorfer, Das steuerliche Einspruchsverfahren, SteuerStud 1996, 446; Szymczak, Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ab 1996, DB 1994, 2254; Tiedchen, Änderungen des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens durch das Grenzpendlergesetz, BB 1996, 1033; Günther, Das Einspruchsverfahren gegen VA der Finanzve...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 266 Sonstige Fälle beschränkter Haftung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist § 786 ZPO nachgebildet. §§ 781–784 ZPO s. § 265 AO Rz. 1. § 1480 BGB Haftung nach der Teilung gegenüber Dritten Wird das Gesamtgut geteilt, bevor eine Gesamtgutsverbindlichkeit berichtigt ist, so haftet dem Gläubiger auch der Ehegatte persönlich als Gesamtschuldner, für den zur Zeit der Teilung eine solche Haftung nicht ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 59 Voraussetzung der Steuervergünstigung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt klar, dass es für die Gewährung einer Steuervergünstigung wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke erforderlich ist, dass sich aus dem Inhalt der Satzung der Körperschaft ergibt, welche Art steuerbegünstigter Zwecke sie verfolgt, dass diese mit den Anforderungen der §§ 52 bis 55 AO übereinstimmen und dass diese au...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 298 Versteigerung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 816 Abs. 1, 3, 4 ZPO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 298 Abs. 1 AO befasst sich mit dem Zeitpunkt der Versteigerung. Die grundsätzlich geltende Wartefrist von einer Woche bietet sowohl dem Schuldner Gelegenheit, vor der Verwertung die Schuld zu begleichen, als auch dem Dritten Zeit, seine Re...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 87d Datenübermittlungen an Finanzbehörden im Auftrag

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87d ersetzt seit dem 1.1.2017 § 1 Abs. 1 Satz 2 SteuerdatenübermittlungsVO. Sie ermöglicht dem Datenübermittler sich bei der Datenübermittlung Dritter zu bedienen, die das Gesetz als Auftragnehmer bezeichnet. Der Personenkreis, der als Auftragnehmer tätig werden kann, ist im Gesetz nicht genannt. Dementsprechend können nicht nur profes...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 88b Länderübergreifender Abruf und Verwendung von Daten zur Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Steuerverkürzungen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die im Zuge der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens neu in das Gesetz eingefügte Regelung ermöglicht einen weitreichenden Datenaustausch von für Besteuerungszwecke gespeicherten Daten zwischen den Landesfinanzbehörden. Die Vorschrift soll der automationsgestützten Verhinderung und Bekämpfung von Steuerverkürzungen dienen (BT-Drs. 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 103 Auskunftsverweigerungsrecht bei Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift räumt ein besonderes Auskunftsverweigerungsrecht bei Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder wegen einer Ordnungswidrigkeit ein. Das Verweigerungsrecht ist nicht nur auf Steuerstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten beschränkt. Das Verweigerungsrecht, das gem. § 104 AO grundsätzlich auch die Verweigerung der Erstattu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 107 Entschädigung der Auskunftspflichtigen und der Sachverständigen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gewährt einen Rechtsanspruch auf Entschädigung in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes. Für die Vorlage von Urkunden besteht der Entschädigungsanspruch erstmals für Vorlageverlangen, die ab dem 30.06.2013 gestellt wurden. Die Heranziehung muss zu Beweiszwecken erfolgen und setzt ein ak...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 144 Aufzeichnung des Warenausgangs

Schrifttum Leisner-Egensperger, Verfassungsfragen der Aufzeichnungspflicht bei Warenausgang, DStZ 2010, 325. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zweck des § 144 AO ist es, im Zusammenspiel mit § 143 AO, den Finanzbehörden zu ermöglichen, die Warenbewegungen bei den beteiligten Unternehmen, gerade auch der beteiligten Dritten, zu kontrollieren (vgl. auch BFH v. 16.12.2014, X ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 29a Unterstützung des örtlich zuständigen Finanzamts auf Anweisung der vorgesetzten Finanzbehörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 29a AO ist mit Wirkung vom 23.07.2016 eingefügt worden durch Gesetz vom 18.07.2016 (BGBl. I 2016, 1679). Ziel der Regelung ist die Flexibilisierung der Arbeitsorganisation der Finanzverwaltung der Länder. Eine kontinuierliche, zügige und dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung entsprechende Behandlung der Steuerfälle soll dad...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 139 Anmeldung von Betrieben in besonderen Fällen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch die nach dieser Vorschrift gegebene Meldepflicht wird die besondere Überwachung von Betrieben, die verbrauchsteuerpflichtige Waren herstellen oder gewinnen (s. §§ 209ff. AO) oder in denen besondere Verkehrsteuern anfallen, sichergestellt. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da nur eine Anmeldepflicht sinnvoll ist, wenn die Entsteh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 273 Aufteilungsmaßstab für Steuernachforderungen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift behandelt die Aufteilung von Steuernachforderungen. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift ist, dass die Steuerfestsetzung geändert oder berichtigt wird (§§ 129, 172 ff. AO) und dass die Steuer aus der ursprünglichen Steuerfestsetzung vollständig getilgt war (§ 273 Abs. 2 AO). D...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 61 Satzungsmäßige Vermögensbindung

Schrifttum Becker, Der Wegfall des gemeinnützigkeitsrechtlichen Status – Eine Bestandsaufnahme und Hilfestellung für die Praxis, DStZ 2010, 953; Wallenhorst, Die Nachversteuerung in § 61 Abs. 3 AO bei Verstößen gegen die Vermögensbindung durch die tatsächliche Geschäftsführung, DStR 2011, 698. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die satzungsgemäße Festlegung der Vermögensbind...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 43 Steuerschuldner, Steuervergütungsgläubiger

Schrifttum Heuermann, Entrichtungspflicht – Steuerpflicht – Grundpflicht?, FR 2013, 354. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt rahmengesetzlich die Person des Steuerschuldners bzw. des Gläubigers einer Steuervergütung und des Entrichtungsschuldners. Sie hat nur deklaratorische Bedeutung. Die Aufnahme des Erstattungsberechtigten war entbehrlich, weil die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 48 Leistung durch Dritte, Haftung Dritter

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt klar, dass Ansprüche aus dem öffentlich-rechtlichen Steuerschuldverhältnis auch durch Personen befriedigt werden können, die an ihm nicht beteiligt sind. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Leistungen aus dem Steuerschuldverhältnis sind Handlungen, die auf Erfüllung (Tilgung) von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 203 Abgekürzte Außenprüfung

Schrifttum Assmann, Die abgekürzte Außenprüfung (§ 203 AO) – Der Weg zum dichteren Prüfungsraster? –, StBp 1998, 309; Buse, Die abgekürzte Außenprüfung, AO-StB 2013, 90; ferner s. Schrifttum zu § 193 AO bis § 202 AO. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die abgekürzte Außenprüfung soll der Finanzbehörde in geeigneten Fällen von vornherein eine Beschränkung des Prüfungsumfangs u...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 114 Durchführung der Amtshilfe

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift zieht in Abs. 1 die Konsequenz aus der Tatsache, dass das Verwaltungsverfahren, in dem die Hilfe einer anderen Behörde in Anspruch genommen wird, von der ersuchenden Behörde durchgeführt, beherrscht und verantwortet wird. Deshalb ist für die Zulässigkeit der Maßnahmen, zu deren Verwirklichung Amtshilfe in Anspruch genommen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 308 Verwertung bei mehrfacher Pfändung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift lehnt sich inhaltlich an § 827 ZPO an. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Begründung der Zuständigkeit zur Versteigerung durch die erste Pfändung (§ 308 Abs. 1 AO) gilt ohne Rücksicht darauf, ob die weiteren Pfändungen in Form der Anschlusspfändung (§ 307 AO) oder einer Erstpfändung vorgenommen worden sind. Tz. 3 Stan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 400 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls

Schrifttum Meyer I., Erledigung von Steuerstrafverfahren außerhalb der Hauptverhandlung, DStR 2005, 1477. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Antrag auf Erlass eines richterlichen Strafbefehls, zu dem § 400 AO die Finanzbehörde ermächtigt, setzt voraus, dass die Sache zur Zuständigkeit des Strafrichters oder des Schöffengerichts gehört. Der Fall soll in tatsächlicher und...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 62 Rücklagen und Vermögensbindung

Schrifttum Spitaler/Schröder, Neuerungen bei der zeitnahen Mittelverwendung und Rücklagenbildung (Teil 1 und 2), DStR 2014, 2144, 2194. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rücklagenbildung und Zuführung von Mittel zum Vermögen dient der dauerhaften Sicherung der Zweckerfüllung der Körperschaft. Rechtlich sind die Rücklagen und Vermögenszuführungen allerdings Ausnahmen vo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 86 Beginn des Verfahrens

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 86 Satz 1 AO bestimmt den Beginn des Verwaltungsverfahrens. Die Norm erweckt den Anschein, das Opportunitätsprinzip ("Ermessen") sei Richtschnur für das Tätigwerden ("ob des Handelns") der Finanzbehörden. Mit Rücksicht auf das in § 85 AO verankerte Legalitätsprinzip, das Gebot der gesetzmäßigen und gleichmäßigen Festsetzung und Erhebun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 29b Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 29b AO ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541) und nimmt den bisher in §§ 13 Abs. 1 und 14 Abs. 1 BDSG a. F. enthaltenen Regelungsgehalt auf, unterscheidet aber nicht mehr zwischen den Phasen der Erhebung, Speicherung, Veränderung und Nutzung, sondern verwendet, der Regelung in A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 28 Zuständigkeitsstreit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Fälle des positiven oder negativen Kompetenzkonfliktes sowie die Zuständigkeitsbestimmung bei sonstigen Zweifeln, in denen nur eine Behörde objektiv zuständig ist. Bei eindeutiger Mehrfachzuständigkeit greift § 25 AO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Vermeidung des Stillstands der Behördentätigkeit wird ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 77 Duldungspflicht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Duldung der Zwangsvollstreckung in bewegliches bzw. unbewegliches Vermögen. Die hiernach bestehende Duldungspflicht wird durch die in § 191 Abs. 1 AO vorgesehenen Duldungsbescheide realisiert. Zwar betrifft § 77 AO nur zwei besondere Fälle der Duldungspflicht, doch bedeutet dies keine abschließende Reg...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 140 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen

Schrifttum Mösbauer, Derivative und originäre Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gewerblicher Unternehmer, DStZ 1996, 722; Mösbauer, Beginn, Ende und Übergang der steuerlichen Buchführungspflichten gewerblicher Unternehmer, DStZ 1997, 201; Brune, Die Auswirkungen des Handelsrechtsreformgesetzes auf die handels- und steuerrechtliche Buchführungspflicht, StBp 1998, 242. Tz....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 29c Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden zu anderen Zwecken

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541) und schafft für Finanzbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung eine nationale Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem sie ursprünglich erhoben wurden (Weit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 88a Sammlung von geschützten Daten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG ist der Einzelne vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten geschützt (BVerfG v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83 u. a., BVerfGE 65, 1). Nach der Rechtsprechung des BVerfG erfasst das sog. Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht nur die Verhältn...mehr