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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 299 Zuschlag

Dr. Norbert Lemaire
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Tz. 1

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 817 ZPO. S. Abschn. 53 f. VollzA. Mit Wirkung zum 05.08.2009 wurde die Abs. 1 und 2 an die Möglichkeit der Internetversteigerung angepasst.

 

Tz. 2

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Unter Zuschlag ist die Annahme des Meistgebots zu verstehen. Er führt zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Vollstreckungsgläubiger (§ 252 AO), vertreten durch den Vollziehungsbeamten, und dem Meistbietenden. Dem Letzteren erwächst daraus ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Übereignung der Sache. Das Gebot erlischt durch ein Übergebot oder durch zuschlaglosen Schluss der Versteigerung (§ 156 BGB).

§ 156 BGB Vertragsschluss bei Versteigerung

Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird.

 

Tz. 3

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

In Anlehnung an § 817 Abs. 2 ZPO macht § 299 Abs. 2 AO die Aushändigung einer zugeschlagenen Sache von Barzahlung abhängig. Aushändigung bedeutet Übereignung kraft hoheitlicher Gewalt. Sie geschieht durch Übertragung des unmittelbaren Besitzes mit Übereignungswillen sowohl des Vollziehungsbeamten als auch des Erstehers (Einigung) Zug um Zug gegen Barzahlung.

 

Tz. 4

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

§ 299 Abs. 4 AO übernimmt die Regelung des § 817 Abs. 4 ZPO, ohne dass dem Schuldner die dort gewährte Möglichkeit der Abwendung der Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung belassen wird.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Abgabenordnung / § 299 Zuschlag
Abgabenordnung / § 299 Zuschlag

  (1) 1Bei der Versteigerung vor Ort (§ 296 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) soll dem Zuschlag an den Meistbietenden ein dreimaliger Aufruf vorausgehen. 2Bei einer Versteigerung im Internet (§ 296 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2) ist der Zuschlag der Person erteilt, die ...

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