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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 392 Verteidigung

Karl Blesinger, Dr. Andreas Viertelhausen
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Schrifttum

Hild/Hild, Verteidigung in Steuerstrafverfahren, BB 1999, 343;

Burkhard, Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers im Steuerstrafverfahren, DStZ 2000, 850;

Burkhard, Probleme mit dem Akteneinsichtsrecht im Steuerstrafverfahren, DStR 2002, 1794;

Viertelhausen, Akteneinsicht in das Fallheft im Besteuerungs- und im Steuerstrafverfahren? wistra 2003, 409;

Müller, Akteneinsicht in das Fallheft der Steuerfahndung, StBp 2004, 79;

Frank, Antrag auf Akteneinsicht in Steuerfahndungsakten; Überprüfung durch das Finanzgericht, StBp 2005, 309;

Frye, Die Ausschließung des Verteidigers, wistra 2005, 86;

Börner, Akteneinsicht nach Durchsuchung und Beschlagnahme, NStZ 2007, 680;

Donath/Mehle, Akteneinsichtsrecht und Unterrichtung des Mandanten durch den Verteidiger, NJW 2009, 1399;

Müller/Schmidt, Aus der Rechtsprechung zum Recht der Strafverteidigung 2009, NStZ 2010, 375;

Müller-Jacobsen/Peters, Schwarzmalerei in Steuerakten, wistra 2009, 458;

Mack, Erscheinen der Steuerfahndung in der Beraterpraxis, DStR 2010, 53;

Jesse, Präventivberatung im Steuerstrafrecht, 2012;

Tormöhlen, Pflichtverteidigung im Steuerstrafverfahren, AP-StB 2015, 2017;

Tormöhlen, Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren, AO-StB 2017, 53.

 

Tz. 1

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Nach § 138 Abs. 1 StPO können Rechtsanwälte und Rechtslehrer an deutschen Hochschulen mit der Befähigung zum Richteramt (s. §§ 137, 138 StPO; wozu auch Fachhochschullehrer gehören, die deutsches Recht hauptberuflich selbstständig lehren; BGH v. 28.08.2003, 5 StR 232/03, wistra 2004, 64) als Verteidiger auftreten (§ 392 Abs. 1 AO). Aus dem Verweis auf das Hochschulrahmengesetz (HRG) ergibt sich, dass nur die Lehrer angesprochen sind, die an nach Landesrecht staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen lehren (s. § 1 HRG). Im Bereich der finanzbehö...

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