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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 387 Sachlich zuständige Finanzbehörde

Karl Blesinger, Dr. Andreas Viertelhausen
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Tz. 1

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Die Vorschrift regelt in sachlicher Hinsicht, welcher Art von Finanzbehörde die Rechte und Pflichten zustehen, die mit der Ermittlungskompetenz des § 386 AO verbunden sind. Mit der örtlichen Zuständigkeit sowie weiteren Zuständigkeitsfragen befassen sich die §§ 388 bis 390 AO und auch § 399 Abs. 2 AO. Für die sachliche Zuständigkeit kommt es darauf an, welche Finanzbehörde die von der Tat betroffene Steuer verwaltet, d. h. ermittelt und festsetzt, bzw. bei der eine Anmeldung abzugeben ist (s. § 150 Abs. 1 AO, § 167 AO). Diese Aufgabe teilen sich die Finanzämter und die Hauptzollämter. Die Verwaltung der Steuern vom Einkommen, Ertrag sowie der Umsatzsteuer und der Verkehrsteuern obliegt den Finanzämtern, während die Hauptzollämter die Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (s. § 3 Abs. 3 AO und Art 5 Nr. 20 und 21 UZK) und die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern verwalten. Zu beachten sind die besonderen Zuständigkeiten des Bundeszentralamtes für Steuern nach § 5 FVG. Sachlich zuständig für die Verwaltung des Kindergeldes sind die Familienkassen (s. § 386 AO Rz. 1).

 

Tz. 2

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Von dieser grundsätzlichen Aufgabenteilung abgesehen, zielt die Zuständigkeitsregelung des § 387 Abs. 1 AO auf die funktionelle Zuständigkeit. Insbesondere verwaltet nicht jedes FA sämtliche Besitz- und Verkehrsteuern seines Bezirks. Es gibt Steuerarten, die bei einzelnen Ämtern für den Bereich mehrerer Ämter zusammengefasst sind, was in erster Linie für die Verkehrsteuern, die Erbschaftsteuer und – in manchen großen Städten – auch für die Veranlagung der Körperschaften zutrifft.

 

Tz. 3

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Um die Ermittlung von Steuerstraftaten schlagkräftiger zu gestalten, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, die Zuständigkeit...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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