Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.4 Konsequenzen des Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot

Rz. 52 Verstößt der Vermieter gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, begeht er eine positive Vertragsverletzung (BGH, VIII ZR 243/06, GE 2008, 116; Lützenkirchen in Lützenkirchen § 556 Rn. 441; Staudinger/Weitemeyer, § 556 Rn. 93), die ihn bei Verschulden (§§ 280 Abs. 1 Satz 2, 276) zum Schadensersatz verpflichtet (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2). I.d.R. dürfte der Vermieter zuminde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.6 Sonstige Kapitalgesellschaften

Rz. 27 Die Aufzählung der Kapitalgesellschaften in Abs. 1 Nr. 1 ist seit Vz 2006 nicht mehr abschließend (Rz. 18). Daher können auch Körperschaften ausl. Rechtsform "Kapitalgesellschaften" sein, wenn sie nach dem Typenvergleich (Rz. 55ff.) einer Kapitalgesellschaft deutschen Rechts entsprechen. Rz. 28 Ursprünglich enthielt die Aufzählung in Abs. 1 Nr. 1 noch zwei weitere Kapi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 13 Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG können grds. alle juristischen Personen des Privatrechts sein. Ergänzend wird auch bestimmten Personenvereinigungen und Vermögensmassen des privaten Rechts die Eigenschaft als Körperschaftsteuersubjekt zuerkannt, wenn sie Körperschaften (vgl. Rz. 44) sind. Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts können unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. [Fahrtkosten → Zeilen 13–22] Fahrtkost...mehr

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Räumungsklage – gerichtlich... / 1.1 Wohnraummietverhältnisse

Zuständig ist dasjenige Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Wohnraum befindet. Die Zuständigkeit dieses Amtsgerichts gilt ausnahmslos; eine vertragliche Gerichtsstandsvereinbarung ist unzulässig (§ 40 Abs. 2 ZPO). Eine Ausnahme gilt für Mietverhältnisse i. S. d. § 549 Abs. 2 Nr. 1-3 BGB gemäß § 29a Abs. 2 ZPO. Hierunter fällt Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N-Doppelte Haushalts... / 1 Allgemein

Wichtig Wer die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ausfüllen muss Die Anlage benötigen Sie in folgendem Fall: Sie haben als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen neben Ihrer Hauptwohnung eine zweite Wohnung (Unterkunft), von der aus Sie Ihrer Tätigkeit an einer ersten Tätigkeitsstätte nachgehen, bezogen. Ehegatten müssen jeweils eine eigene Anlage N ausfüllen. [Überblick]mehr

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Anlage Sonderausgaben 2024 / 5 [Zuwendungen → Zeilen 5–12]

Überblick Der Vordruck unterscheidet vier Arten von Zuwendungen: Parteizuwendungen (Zeile 7), Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Zeile 8), Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Zeilen 9–12) und Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke (Zeile 5). Begünstigt sind ggf. auch Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen im EU/EWR-Ausland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.2 [Berücksichtigung volljähriger Kinder → Zeilen 16–21]

Volljährige Kinder können ab dem Monat nach Vollendung des 18. Lebensjahres bis maximal zum Monat der Vollendung des 21. bzw. 25. Lebensjahres für die Monate bei den Eltern berücksichtigt werden, in denen sie eine der im Vordruck (Zeilen 16–18) genannten Bedingungen (z. B. in Ausbildung, freiwilliges Jahr usw.) erfüllen. Geben Sie an, welcher Tatbestand für Ihr Kind in welch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1 Allgemein

Wichtig § 35a EStG Steuerermäßigungen für Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die rund um den eigenen Haushalt erbracht werden, können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beantragt werden. [Überblick] Zusammenveranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage ab.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.2 [Pauschale Betriebsausgaben → Zeile 24]

Bestimmte Berufsgruppen können anstelle der tatsächlichen Aufwendungen Betriebsausgaben pauschal geltend machen. Ein weiterer Abzug von Kosten ist dann jedoch ausgeschlossen, sodass sich die Inanspruchnahme der Pauschale nur lohnt, wenn die tatsächlichen Aufwendungen geringer sind. Praxis-Tipp Betriebsausgabenpauschalen wurden erhöht Einige Pauschalen für Betriebsausgaben wurd...mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.2.2 Weitere externe Leistungen

Weitere externe Leistungsangebote, die zum Erreichen der BEM-Ziele beitragen können, sind: Integrationsfachdienst (IFD), technischer Berater des Integrationsamts, psychosoziale Beratungsstellen: Sozialpsychiatrischer Dienst (SPDi), Suchtberatung, Schuldnerberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Erziehungsberatung, Selbsthilfegruppen, Gesundheitsämter (koordinierende Funktio...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.12 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 68–80]

Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, üben im Regelfall eine Auswärtstätigkeit (wechselnde Einsatzstellen, Fahrtätigkeit) aus und können Reisekosten als Werbungskosten abrechnen. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die sich aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte aufhalten (z. B. Dienstreise). Die abzugsfähigen R...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2 Auflistung einmaliger Einnahmen

Zu den einmaligen Einnahmen gehören insbesondere Weihnachtszuwendungen, Urlaubsgelder, Urlaubsabgeltungen, Gewinnbeteiligungen, Tantiemen und Jubiläumszuwendungen. Sie werden nicht für die Arbeit in einem einzelnen Abrechnungsmonat gezahlt. Der Anspruch entsteht vielmehr verteilt über mehrere Abrechnungszeiträume. Die einmaligen Zuwendungen gehören ohne Rücksicht auf ihre steuerlic...mehr

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Niederlande / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Polen / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Luxemburg / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3monatige Tätigkeit hält er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

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Bulgarien / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Litauen / 1.2 Ansässigkeit nach dem DBA

Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat unterschieden. Eine Person ist in dem Staat ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts unbeschränkt steuerpflichtig ist.[1] Praxis-Beispiel Ansässigkeit aufgrund des Wohnsitzes Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für eine 3-monatige Tätigkeit hält e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Luxemburg / 1.4.1 Tätigkeit in Luxemburg für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Luxemburg für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Luxemburg besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Kalenderjahres beginnt oder endet, aufhäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 1.4.1 Tätigkeit in Schweden für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Schweden für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweden besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitsl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Polen / 1.4.1 Tätigkeit in Polen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Polen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Polen besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (183-Tag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.1 Überblick

Rz. 314 Die Verschonungsbedarfsprüfung findet gem. §28a Abs. 7 ErbStG auch auf die sogenannte Erbersatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG Anwendung. Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt das Vermögen von inländischen Familienstiftungen (und Familienvereinen) in Deutschland alle 30 Jahre einer Erbersatzsteuer. Dabei handelt es sich faktisch um eine Vermögensteuer für Famil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 1.4.1 Tätigkeit in Belgien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belgien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belgien besteuert, wenn die Tätigkeit dort insgesamt länger als 183 Tage während des Kalenderjahres ausgeübt wird, wobei übliche Arbeitsunterbrechungen eingeschlossen sind (183-Tage-Frist).[1] Im W...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 1.4.1 Tätigkeit in Österreich für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Österreich für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Österreich besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 1.4.1 Tätigkeit in Bulgarien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Bulgarien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Bulgarien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahrs beginnt oder endet, aufhält (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Litauen / 1.4.1 Tätigkeit in Litauen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Litauen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Litauen besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahrs aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 1.4.1 Tätigkeit in den Niederlanden für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in den Niederlanden für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Niederlande besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten aufhält, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt ode...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12 Erbersatzsteuer bei inländischen Familienstiftungen (§ 28a Abs. 7 ErbStG)

Rz. 313 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Blumers, Die Familienstiftung für einen vorübergehenden Zweck, Ubg. 2022, 47; Blumers, Familienunternehmen und Bedürfnisprüfung, DStR 2015, 1286; Blumers, Die Familienstiftung als Instrument der Nachfolgeplanung, DStR 2012, 1; Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Fe...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Unter... / 5.2 Mehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung

Die Regelungen für Arbeitnehmer gelten analog auch für Unternehmer. Zu den Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung gehören Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsel zu Beginn und zum Ende der doppelten Haushaltsführung, wöchentliche Familienheimfahrten oder wöchentliche Familien-Ferngespräche, Verpflegungsmehraufwendungen (für maximal 3 Monate) und Aufwendungen für ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbfall und vorweggenommene... / 4.2.1 Übertragung von Betriebsvermögen gegen Versorgungsleistungen

Rz. 38 Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung haben innerhalb der Familie eine große Bedeutung, da sie dem Bedürfnis des Schenkers, z. B. übertragender Unternehmer-Vater, nach finanzieller Absicherung entgegenkommen. Der Vermögensgegenstand, z. B. der Betrieb, wird übertragen, der Übertragende erhält laufende Bezüge und ist damit wirtschaftlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 2.2 Elterngeld Plus

Das Elterngeld Plus soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen und Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs fördern. Elterngeld Plus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: 1 Monat Basiselterngeld entspricht 2 Monaten Elterngeld Plus (§ 4a BEEG). Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das Elterngeld Plus halb so hoch wie das Ba...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.2 Leben in einem Haushalt

Anspruch auf Elternzeit hat der Arbeitnehmer nur, wenn er mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Es kommt darauf an, dass Arbeitnehmer und Kind auf Dauer angelegt räumlich zusammenleben, also eine häusliche Gemeinschaft bilden. Diese Voraussetzung gilt auch für den Anspruch von Großeltern auf Elternzeit gemäß § 15 Abs. 1a BEEG. Unter dem Begriff des Haushalts i. S. v. § 15 Abs....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3.1.4 Steuerklassenwechsel

Grundsätzlich ist gemäß § 2c Abs. 3 Satz 1 BEEG die Steuerklasse maßgeblich, die im letzten Monat des Bemessungszeitraums galt. Ändert sich die Steuerklasse während des Bemessungszeitraums, ist gemäß § 2c Abs. 3 Satz 2 BEEG die Steuerklasse entscheidend, die während der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums galt.[1] Bei mehrfachem Wechsel ist die Steuerklasse...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.10 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar) – alte EU-Mitgliedstaaten

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 9 Die fortgeltende Anwendung von §§ 8 Abs. 1, 9 BErzGG für die dem Erziehungsgeld vergleichbaren Leistungen der Länder (§ 27 Abs. 2 in der ab 1.1.2007 geltenden Fassung = § 28 Abs. 2 in der ab 1.3.2020 geltenden Fassung)

Rz. 34 Für die dem Erziehungsgeld vergleichbaren Leistungen der Bundesländer sind die §§ 8 Abs. 1 und 9 BErzGG in der bis zum 31.12.2006 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. Damit stellt § 27 Abs. 2 BEEG (bzw. § 28 Abs. 2 BEEG in der ab 1.3.2020 geltenden Fassung) sicher, dass die bisherigen Anrechnungsvorschriften weiterhin gelten: Landeserziehungsgeld bleibt also einkom...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / F. Datenschutz (§ 162 Abs. 5 AktG)

Rn. 34 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 162 Abs. 5 Satz 1 AktG verbietet Angaben im Vergütungsbericht, die sich auf die Familiensituation einzelner Mitglieder des Vorstands oder AR beziehen. Hierunter fallen z. B. Angaben zu etwaigen Familien- oder Kinderzuschlägen; es soll in solchen Fällen nur der Gesamtbetrag genannt werden, nicht jedoch der Grund für die Gewährung (vgl. BT-Dr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Inhalt des Kodex

Rn. 5 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Kodex enthält Grundsätze, Empfehlungen sowie Anregungen für den Vorstand und AR, die dazu beitragen sollen, die Gesellschaft im UN-Interesse zu führen. I.d.S. sollen die Grundsätze wesentliche rechtliche Vorgaben verantwortungsvoller UN-Führung wiedergeben und Anlegern sowie weiteren Stakeholdern grundlegende Informationen geben. Durch die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 16 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012[1] mit Wirkung zum 18.9.2012 in das BEEG eingefügt worden. Sie ist im Laufe des Gesetzgebungsverfahren auf Vorschlag des BT-Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den Gesetzentwurf aufgenommen worden.[2] Sie ist mit Wirkung zum 1.1.2015 neu bekannt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Übermittlungsermächtigung (Abs. 1)

Rz. 4 § 24a Abs. 1 ist eine Ermächtigung an das Statistische Bundesamt. Dieses wird ermächtigt, Daten aus seinen Erhebungen für die Entwicklung und den Betrieb von Mikrosimulationsmodellen an das fachlich zuständige Bundesministerium zu übermitteln. Die Übermittlung von statistischem Material wird gestattet, auch wenn es sich um Einzelangaben handelt. Das Statistische Bundes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 2.1.2 Übergangsgeld

Während der Leistungsgewährung zur Teilhabe am Arbeitsleben kann der Versicherte nicht gleichzeitig für seinen Lebensunterhalt bzw. den Unterhalt seiner Familienangehörigen sorgen. Zum Ausgleich für das fehlende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen und zur Stärkung der Leistungsbereitschaft des Versicherten zur Erreichung der Ziele der Maßnahmen hat er während der berufliche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.5 Betriebliche Riester-Renten

Der Steuerfreibetrag für Zuwendungen an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung kommt wegen der steuerlichen Progressionswirkung insbesondere Beschäftigten zugute, die eine hohe bzw. höhere Steuerbelastung haben. Geringverdiener profitieren hingegen je nach Fallgestaltung steuerlich kaum oder gar nicht von der Förderung. Für den Arbeitnehmer beste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / Zusammenfassung

Überblick Der betriebliche Gesundheitsschutz als Teilbereich des allgemeinen Arbeitsschutzes beinhaltet eine grundlegende Gefährdungsbeurteilung für sämtliche Arbeitsplätze im Unternehmen im Hinblick auf den Schutz von Schwangeren und Müttern. Dazu treten konkrete Schutzmaßnahmen von einer Anpassung des Arbeitsplatzes an die Schutzbedürfnisse der Frau über eine eventuelle Um...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fehlzeitenmanagement / 2 Auswirkungen von Fehlzeiten

Unabhängig von den Ursachen haben Fehlzeiten enorme Auswirkungen auf das Gesamtunternehmen. Zu diesen gehören: Kosten für Entgeltfortzahlung, Kosten durch geringere Produktivität, Verzögerungen und Produktionsausfälle, Kosten für Umsetzungen/Versetzungen, Kosten für zusätzliche Arbeitnehmende, Leiharbeitnehmende sowie Überstunden und Folgekosten der Überlastung von Kollegen, die...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / Zusammenfassung

Überblick Barrierefreiheit in Verkehrs- und Freiräumen bedeutet, dass diese für Menschen mit körperlichen, sensorischen oder mentalen Behinderungen sowie für Ältere sicher, nutzerfreundlich und erlebnisfördernd begeh- bzw. befahrbar sind. Unter Verkehrs- und Freiräumen versteht man Landschaftsgebiete, die Felder, Wälder und Gewässer aber auch Verkehrswege betreffen können, w...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / Zusammenfassung

Überblick Die Straßenbahn ist ein i. d. R. elektrisch betriebenes, öffentliches und schienengebundenes Personennahverkehrsmittel im Stadtverkehr. Die Gleise wurden in den Anfangsjahren des Straßenbahnbetriebes unmittelbar auf oder neben den Straßen verlegt. Mit dem Ziel der Erhöhung ihrer Fahrgeschwindigkeit und damit der Zugfolge erhielten die Straßenbahnen eigene Gleiskörp...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / Zusammenfassung

Überblick Die U-Bahn (Untergrundbahn bzw. Metro) ist ein elektrisch betriebenes, sich vorwiegend unterirdisch bewegendes Schienenfahrzeug bzw. ein System des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die U-Bahn-Strecke kann aber auch auf der Oberfläche, d. h. z. B. auf einem Bahndamm oder aufgeständert als Hochbahn verlaufen. In jedem Fall ist sie kreuzungsfrei und unabhängig...mehr