Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 § 93 BetrVG dient nach dem Willen des Gesetzgebers der Aktivierung des innerbetrieblichen Arbeitsmarktes.[1] Gleichzeitig soll mit der Ausschreibung von Arbeitsplätzen vermieden werden, dass innerhalb der Belegschaft Unruhe geschaffen wird, wenn frei werdende oder neu geschaffene Arbeitsplätze mit externen Bewerbern besetzt werden sollen, obwohl im Betrieb ausreichend ...mehr

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Jung, SGB VIII § 21 Unterst... / 3 Literatur

Rz. 9 Gleser, Bildung für Kinder von Schaustellern, Circus-Angehörigen und fahrenden Händlern – Schulkarrieren auf Reisen, 2012. Oertel/Treichel, Schule unterwegs. Bundesweit einheitliches Schultagebuch und individuelle Lernpläne für Kinder beruflich Reisender, SchulVerwaltung NRW 2005, 306. Treichel, Schule für Kinder beruflich reisender Familien. Erfahrungen und Perspektiven...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.20 Sozialzulagen

Rz. 77 Sozialzulagen wie z. B. Familien-, Kinder- und Ortszuschläge gehören zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt.[1]mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 20 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021. Die Regelung verfolgt das Ziel, Kindern bei Ausfall eines oder sogar beider Elternte...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Betriebsrat

Rz. 31 Der Betriebsrat und der Arbeitgeber sind die wichtigsten Organe der Betriebsverfassung. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer dagegen haben von wenigen Ausnahmen (vgl. §§ 81 ff. BetrVG) abgesehen keine Befugnisse im Rahmen des BetrVG, die sie selbst ausüben können. Die kollektiven Mitwirkungsrechte werden d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.2 Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Work-Life-Balance

Begriff Familienbewusste Personalpolitik - Vereinbarkeit/Balance von Familie und Beruf. Für Personaler bedeutet das: Fähigkeiten, Talente, Eignungen und Kompetenzen von Mitarbeitern zu erkennen, zu fördern und gezielt betrieblich nutzbar zu machen – unter Berücksichtigung von deren sozialen Bedürfnissen und Umfeld.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wie die Digitalisierung die... / 8 Die neuen Cluster

An den oben genannten Beispielen lässt sich bereits absehen, dass die klassischen Sektoren-Cluster nicht mehr funktionieren. Händler sind zugleich Finanzierer. Handwerker sind Energie- und Fördermittelberater. Versicherungsunternehmen sind Berater für die Altersvorsorge. Lebensmittel-Lieferanten sind Gesundheitsberater. Der Steuerberater wird zum Finanz-, Unternehmens- und V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Führen in Teilzeit / 2 Was spricht für (mehr) Führung in Teilzeit?

Betrieblicher Erfolg hängt zu einem guten Teil von den zum Teil langjährig im Unternehmen tätigen Führungskräften ab. Eine "lebensphasenorientierte Personalpolitik" mit interessengerechten Arbeitszeitmodellen erhöht die Motivation und die Identifikation mit dem Unternehmen und hilft, Erschöpfung zu vermeiden und Bindung zu erhöhen. Darüber hinaus gibt es für die Organisation...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.1 Anspruchsinhalt und Berechtigte

Rz. 9 Abs. 1 und Abs. 2 normieren einen gegenüber § 16 spezielleren Beratungsanspruch, der auf spezielle Lebenssituationen in der Familie zugeschnitten ist. Die Beratung gehört zu den "anderen Aufgaben" i. S. d. § 2 Abs. 3 und wird aus dem in Art. 6 Abs. 1 GG normierten Schutz von Ehe und Familie und aus dem Grundrecht der Kinder und Jugendlichen aus Art. 6 Abs. 2 GG hergele...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.3.2 Problemfeld Gewaltbeziehung

Rz. 138 Die Vermittlung eines Umgangs in familiären Verhältnissen, die durch häusliche Gewalt des um Umgang ersuchenden Elternteils geprägt sind, bedarf einer besonderen Sensibilität für das Schutzbedürfnis des von häuslicher Gewalt betroffenen Elternteils. Sind zugunsten dieses Elternteils Schutzanordnungen nach §§ 1, 2 GewSchG ergangen, ist der Elternteil mit dem Kind in e...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12.2 § 34 SGB VIII

Rz. 22 Nach dieser Vorschrift sollen Kinder und Jugendliche durch Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnformen in ihrer Entwicklung gefördert werden. Heimerziehung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Kind oder der Jugendliche auf kürzere oder längere Zeit seinen Lebensmittelpunkt nicht mehr in der eigenen Familie, sondern in einer anderen Gruppe hat. Wie bei § 19 sind die...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.8 Einbeziehung des anderen Elternteils oder einer anderen Betreuungsperson (Abs. 2)

Rz. 16a Abs. 2 Satz 1 betrifft diejenigen Fälle, in denen es in Bezug auf die Persönlichkeitsentwicklung des in der Einrichtung betreuten Elternteils sinnvoll erscheint, auch dessen Ehepartner oder den Lebenspartner einzubeziehen. Dies darf jedoch nicht gegen den Willen des in der Einrichtung betreuten Elternteils geschehen. In Einzelfällen kann der aus der Persönlichkeitsent...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 3 Literatur

Rz. 104 Christl, , Effiziente professionelle Umgangsbegleitung, FuR, 2025, 21; DIJuF, Rechtsgutachten v. 25.11.2015, V 1.130/V 2.800 Ho – Sorgerecht: Einwilligung in den Schwangerschaftsabbruch einer Minderjährigen, elterliche Sorge für das Kind einer minderjährigen Mutter, JAmt 2016, 79; dass., Rechtsgutachten v. 18.9.2015, J 6.430 Lh – Beistandschaftsrecht: Ansprüche auf Ber...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.2 Nicht sorgeberechtigte Väter

Rz. 46 Vätern, die nicht sorgeberechtigt sind, kommt rechtlich in erster Linie eine Auffangfunktion zu. Kann die Mutter die elterliche Sorge nicht länger ausüben, hat das Familiengericht die elterliche Sorge auf den Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Das gilt insbesondere für den Fall des Todes der Mutter (§ 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB), des Ruhens der Sorg...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.4 Sonderfall Adoption

Rz. 53 Nicht unerhebliche Probleme können entstehen, wenn ein Kind von seiner nicht verheirateten Mutter zur Adoption freigegeben (§ 1747 Abs. 1 BGB) und adoptionswilligen Eltern in Pflege gegeben wird (§ 1744 BGB). Ist zu diesem Zeitpunkt kein Mann als rechtlicher Vater oder möglicher biologischer Vater (§ 1747 Abs. 1 Satz 2 BGB) bekannt, reicht die Einwilligung der Mutter....mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.3 Entwicklung eines Sorgerechtskonzepts

Rz. 21 Nach Abs. 2 sind die Eltern im Fall der Trennung oder Scheidung bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung elterlicher Sorge und elterlicher Verantwortung zu unterstützen. Die Änderung der Vorschrift durch das BKiSchG passt den Wortlaut an die Diktion des § 156 FamFG an. Es wird klargestellt, dass die Beratung und Unterstützung der Kinder...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.2 Erweiterte Unterhaltspflicht der Eltern

Rz. 48 Für Eltern gilt die erweiterte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB. Ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber müssen Eltern alle verfügbaren Mittel einschließlich ihres Vermögensstammes (von Pückler, in: Grüneberg, BGB, § 1603 Rz. 36) zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig verwenden. Ihnen verbleiben aber nach der Düsseldorfer Tabelle a...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.3 Bloß biologische Väter

Rz. 49 Die biologische Vaterschaft ist für die rechtliche Zuordnung eines Mannes zu einem Kind und damit für die Begründung elterlicher Sorge unbedeutend, solange keiner der in § 1592 BGB genannten Tatbestände erfüllt ist. Da die rechtliche Zuordnung nach § 1592 Nr. 2 BGB (Anerkennung) grundsätzlich von der Zustimmung der Mutter abhängig ist (§ 1595 Abs. 1 BGB), kann der bio...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.1.1 Einschränkung des Umgangs

Rz. 110 Nach § 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB kann das Familiengericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Das Familiengericht kann, soweit der umgangsberechtigte Elternteil damit hilfsweise einverstanden ist (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.5.2006, 16 UF 11/06), insbesondere anordnen, dass der Umgang nur in Anwesenheit e...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021. Sie bildet die gesetzliche Grundlage für Hilfestellung in existentiell schwierigen S...mehr

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Verwalter und Verwaltervert... /   Zertifizierter Verwalter

Bekanntlich widerspricht die Bestellung eines nicht zertifizierten Verwalters ordnungsmäßiger Verwaltung und ist anfechtbar. Wenn in einer Gemeinschaft mit 30 Eigentümern der Bestellungsbeschluss von einem Eigentümer angefochten wird, wird dann der Richter den Beschluss für ungültig erklären? Und wenn ja, wie soll ein anderer zertifizierter Verwalter bestellt werden, wenn ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Sonderkündigungsrecht des Vermieters nach Abs. 1

Rz. 2 Voraussetzung für die erleichterte Kündigungsmöglichkeit des Vermieters im Sinne von § 573a Abs. 1 ist, dass die Wohnung des Mieters in dem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude liegt und das Gebäude über nicht mehr als zwei Wohnungen verfügt. Der Begriff des Gebäudes i. S. d. § 573a bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, nicht nach der Ausweisung im Grundbuch als...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) / 6 Haushaltsangehörige

Die Gemeinschaftsordnung regelt eine Vertretungsbeschränkung. Nur Haushaltsangehörige sind möglich. Zählen hier nur die gemeldeten Angehörigen des Haushalts? Was ist mit dem Lebensgefährten einer Eigentümerin, der aber einen eigenen Hausstand hat? Nach der Gemeinschaftsordnung gibt es eine Vertreterklausel. Diese ist auszulegen. Die Auslegung kann man anhand von § 14 Nr. 2 ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift soll den Mietern von Wohnraum vor einer Verdrängung im Zusammenhang mit der Umwandlung in Wohnungseigentum schützen. Dieser Schutz soll dadurch erreicht werden, dass den Mietern ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Rz. 3 § 577 ist auch bei der Umwandlung von öffentlich gefördertem Wohnraum in Wohnungseigentum anwendbar (Schmidt-Futterer/Blank/Fervers, § 577...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Klageverfahren – Abs. 2

Rz. 9 Das Mieterhöhungsverlangen setzt zwei Fristen in Gang: Überlegungs- oder Zustimmungsfrist und Klagefrist. Rz. 10 Der Mieter hat bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens Zeit, der Mieterhöhung zuzustimmen. Der Vermieter muss beweisen, ob und wann sein Mieterhöhungsverlangen zugegangen ist. Insoweit reicht es nicht aus, dass der V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Form und Frist

Rz. 5 Die Kündigung bedarf, wie jede andere Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses auch, gemäß § 568 Abs. 1 BGB der Schriftform. Der Vermieter muss die Kündigung daher mit seiner eigenhändigen Unterschrift versehen (vgl. § 126), eine E-Mail oder ein Fax genügen der Schriftform nicht. Rz. 6 Für die Kündigung nach § 573a gilt ebenfalls die sog. Sozialklausel nach § 574. Es b...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Voraussetzungen

Rz. 5 Das Vorkaufsrecht setzt eine bestimmte zeitliche Reihenfolge voraus, nämlich dass ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen und die Wohnung dem Mieter überlassen worden ist, nach Überlassung Wohnungseigentum an der Wohnung begründet worden ist oder werden soll und die Wohnung an einen Dritten verkauft wird. Rz. 6 Der Abschluss eines wirksamen Mietvertrags muss der vollen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Wirkung

Rz. 14 Das Vorkaufsrecht entsteht als persönliches, schuldrechtliches Vorkaufsrecht für denjenigen Mieter, während dessen Mietzeit (Wirth, NZM 1998, 390 [391]) die Voraussetzungen dafür eintreten. Zwar wird dieses Vorkaufsrecht bereits mit der Umwandlung der vermieteten Räume in Wohnungseigentum latent angelegt. Da aber weitere Voraussetzung für die Entstehung des Vorkaufsre...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021. Erstmals wurde eine umfassende Grundlage für Angebote zur allgemeinen Förderung der Erz...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11 Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf (Abs. 7)

2.11.1 Grundsatz – Förderung 2019 bis 2024 (Satz 1) Rz. 100 Aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung werden in den Jahren 2019 bis 2024 jährlich bis zu 100 Mio. EUR bereitgestellt, um Maßnahmen der Pflegeeinrichtungen zu fördern, die das Ziel haben, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für ihre in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeite...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.2 Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2)

Rz. 10 Bei § 16 handelt es sich um eine "Soll-Vorschrift", also eine gesetzliche Bestimmung, die ein Tun oder Unterlassen für den Regelfall vorschreibt und eine Ermessensentscheidung in atypischen Fällen zulässt. Hieraus ergibt sich ein hoher Verpflichtungsgrad des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, da es nur ausnahmsweise in seinem Ermessen steht, Leistungen der allgemein...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.1 Adressaten (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 2 Artikel 6 GG garantiert den Schutz von Ehe und Familie. Der grundgesetzliche Familienbegriff knüpft an das bürgerlich-rechtliche Institut der Familie an (BVerfG, Beschluss v. 17.1.1957, 1 BvL 4/54). Danach ist die Familie die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern (Urteil v. 29.7.1959, 1 BvR 205/58), gleichgültig, ob ehelich oder nichtehelich (BVerfG, Besc...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.2.3 Familienfreizeit und Familienerholung (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 16 Die Förderung der Erziehung in der Familie soll ferner durch Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung erfolgen. Urlaub und Ferienveranstaltungen können so eine Erholungsphase bilden, in der belastende Alltagsprobleme für die Familie weniger gegenwärtig sind und durch gemeinsame Erlebnisse, ein engeres Miteinander und neue Eindrücke ein stärkerer Zusammen...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021. Erstmals wurde eine umfassende Grundlage für Angebote zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.2.1 Familienbildung (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 14 Die Leistungsangebote der Familienbildung sollen allen Familienmitgliedern zugute kommen, also nicht nur den Personensorgeberechtigten, sondern auch den zu erziehenden jungen Menschen. Es handelt sich um präventive Maßnahmen, die keinen besonderen Anlass voraussetzen und parallel zur Schul- und Erwachsenenbildung erfolgen. Dadurch, dass die Angebote der Familienbildung...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.2 Gewichtige Anhaltspunkte

Rz. 6 Das Jugendamt hat grundsätzlich in eigener Verantwortung die Eignung öffentlicher Hilfen zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung zu beurteilen und sie anzubieten. Andererseits ist dem Familiengericht das staatliche Wächteramt aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG in eigener Verantwortung auferlegt. Es besteht eine Verantwortungsgemeinschaft von Familiengericht und Jugendamt sowie ...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.3 Ziele der Leistungsangebote (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 20 Die Ziele der Förderung der Erziehung in der Familie sind durch Abs. 1 Satz 2 und 3 direkt vorgegeben: Die Leistungsangebote sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Die durch das KJSG geänderte Fassung von Abs. 1 Satz 2 soll den Auftrag, die Zielsetzung und die damit verbundenen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.8.3.3 Familienbezogene Maßnahmen

Rz. 36 Familienbezogene Jugendarbeit befasst sich mit den Fragen, Bedürfnissen und Problemen von Kindern und Jugendlichen, die sie in ihren Familien erleben und in der Jugendarbeit zur Sprache bringen und ist alltagsbegleitende Unterstützung (Schruth, a. a. O., Rz. 67). Sie dient in erster Linie der Konfliktbewältigung im Familienalltag. Zudem soll sie den Wert der Familie a...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.1 Grundsatz – Förderung 2019 bis 2024 (Satz 1)

Rz. 100 Aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung werden in den Jahren 2019 bis 2024 jährlich bis zu 100 Mio. EUR bereitgestellt, um Maßnahmen der Pflegeeinrichtungen zu fördern, die das Ziel haben, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für ihre in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern; Abs. 7 Satz 1 (vgl. zu diesem Mode...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 3.4 Nutzung als Zweitwohnung

Der Vermieter ist zur Kündigung wegen Eigenbedarfs grundsätzlich auch dann berechtigt, wenn er die vermietete Wohnung lediglich als Zweitwohnung nutzen will. Zwar reicht nach der Rechtsprechung des BGH allein der Wille des Vermieters, in den eigenen Räumen zu wohnen oder dort einen Familien- oder Haushaltsangehörigen wohnen zu lassen, für die Annahme von Eigenbedarf noch nic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Seit der Einführung des SGB VIII wurde die Vorschrift lediglich durch Art. 1 Nr. 15 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 geändert und Abs. 1 Satz 3 angefügt. Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie erzieherischer Kinder- und Jugendschutz bilden den Schwerp...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.2.2 Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 15 Das Angebot zur Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen ist von der Erziehungsberatung nach § 28 abzugrenzen. Während § 28 bereits bestehende individuelle und familienbezogene Probleme voraussetzt, hat Abs. 2 Nr. 2 einen präventiven Ansatz, der sich nicht am Einzelfall orientiert, sondern sich auf allgemeine Erziehungsfragen bezieh...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.11 Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 127 Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 7 SGB XI zur Förderung von Maßnahmen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf v. 28.3.2019 können online auf der Website des GKV-Spitzenverbandes (www.gkv-spitzenverband.de) eingesehen werden.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.8.3.2 Schulbezogene Maßnahmen

Rz. 34 Schulbezogene Jugendarbeit ist nicht Schulsozialarbeit i.S.v. § 13 SGB VIII, weil Adressaten dieser Angebote nicht sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf sind, sondern im Fokus vielmehr die alltägliche Begleitung junger Menschen in ihrem Erleben von Schule an Orten der Jugendarbeit steht. Damit kommt der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.7 Angebote der Jugendarbeit (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 26 Entsprechend ihrer organisatorischen Struktur wendet sich die Jugendarbeit von Verbänden, Gruppen und Jugendinitiativen mit bestimmten Angeboten hauptsächlich an ihre Mitglieder. Dagegen richtet sich die offene Jugendarbeit an alle jungen Menschen, unabhängig von der jeweiligen Organisationszugehörigkeit. Im Fokus dieser Form der Jugendarbeit stehen offene Jugendhäuser...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.6 Kostenbeteiligung

Rz. 25 Gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 können Kostenbeiträge für die Angebote der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 3 festgesetzt werden. Durch das KiföG wurde der Begriff "Teilnahmebeitrag" gestrichen, da der Begriff "Kostenbeitrag" künftig einheitlich für alle Fallgestaltungen öffentlich-rechtlicher Heranziehung zu den Kosten ve...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.11.2 Förderung ab 2025 (Satz 2)

Rz. 106 Die Maßnahmen nach Satz 1 werden in den Jahren 2025 bis 2030 mit den in den Jahren 2023 und 2024 nicht in Anspruch genommenen Fördermitteln aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung gefördert; Satz 2.mehr

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Eigenbedarfskündigung / 8 Weit überhöhter Wohnbedarf

Der Vermieter wird durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in seiner Freiheit geschützt, die Wohnung bei Eigenbedarf selbst zu nutzen oder durch privilegierte Angehörige nutzen zu lassen. Dabei haben die Mietgerichte den Entschluss des Vermieters, die vermietete Wohnung nunmehr selbst zu nutzen oder durch den – eng gezogenen – Kreis privilegierter Dritter nutzen zu lassen, grundsätzl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.5 Beteiligung der Erziehungsberechtigten sowie des Kindes/des Jugendlichen

Rz. 22 Erziehungsberechtigte sowie das betroffene Kind oder der Jugendliche sind gemäß Abs. 1 Satz 2 grundsätzlich zu beteiligen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes bzw. des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Soweit die Eltern erziehungsberechtigt sind, gebietet dies deren Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Für das Kind bzw. den Jugendlichen gilt En...mehr