Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

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Teil II Mietprozessrecht / 2.2 Räumungsvollstreckung

Rz. 379 Die Räumungsvollstreckung setzt einen Titel voraus, der auf Herausgabe, Überlassung oder Räumung des Grundstücks oder der Wohnung lautet. Die Wohnung muss nach der Lage (Anschrift, Gebäudeteil, Stockwerk) sowie herauszugebenden Räumlichkeiten (Anzahl der Zimmer, Nebenräume) im Titel genau bezeichnet sein. Es genügt, wenn im Urteilstenor die zu räumende Wohnung nach N...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Härtefallregelung – § 559 Abs. 4

Rz. 11 Hinweis Härteeinwand Der Härteeinwand, der bisher in § 554 geregelt war, ist durch das Mietrechtänderungsgesetz 2013 umgestaltet worden und befindet sich zweigeteilt in § 555d und in § 559 Abs. 4. Aus BT 17/10485 (S. 21). Zitat § 555d Abs. 1 bestimmt, dass Modernisierungsmaßnahmen vom Mieter grundsätzlich zu dulden sind. § 555d Abs. 2 regelt, unter welchen Voraussetzunge...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.5 Vollstreckungsschutz

Rz. 472 Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbares Urteil Berufung eingelegt, so kann das Berufungsgericht unter den weiteren Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfindet. Bei der Entscheidung über einen solchen Ei...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.8 Widerklage auf Fortsetzung des Mietverhältnisses

Rz. 277 Die verklagte Mietpartei kann gegen die klagende Mietpartei bei dem Gericht der Klage Widerklage erheben, wenn der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln in Zusammenhang steht. Dieser prozessuale Zusammenhang ist weit auszulegen. Der Zusammenhang mit der Klage ist zu bejahen, wenn mindes...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Muster

Rz. 32 Kündigung des Vermieters gegenüber dem in das Mietverhältnis mit dem verstorbenen Mieter eingetretenen Kind Einschreiben/Rückschein Frau/Herrn ... (Vor- und Zuname/n des Angehörigen des verstorbenen Mieters) ... (Straße, Hausnummer und Lage der Wohnung im Gebäude, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr ..., hiermit zeige ich an, dass ich H...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen des Eintritts in das Mietverhältnis

Rz. 6 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen treten dann in das Mietverhältnis ein, wenn der Verstorbene alleiniger Mieter war. Waren der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen Mitmieter, gilt § 563a. Die Ehe, Lebenspartnerschaft, das Kindschaftsver...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Ablehnungsrecht

Rz. 15 Der Ehegatte, Lebenspartner, das Kind, der Familien- oder Haushaltsangehörige kann – jeder für sich – die Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem verstorbenen Mieter verhindern, indem er dem Vermieter – bei mehreren Vermietern allen – erklärt, dass er das Mietverhältnis nicht fortsetzen will. Die Erklärung ist formfrei. Der Eintrittsberechtigte kann die Ablehnung au...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Unabdingbarkeit

Rz. 28 Das Eintrittsrecht des Ehegatten – vorrangig vor den übrigen Eintrittsberechtigten – sowie des Lebenspartners, der Kinder, der anderen Familien- und/oder Haushaltsangehörigen kann nicht zum Nachteil des Mieters und der eintrittsberechtigten Personen abbedungen werden. Deshalb kann weder vereinbart werden, dass das Mietverhältnis mit dem Tod des Mieters endet noch, das...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 2.4 Räumungsfrist

Rz. 447 Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Mieter eine den Umständen nach angemessener Räumungsfrist gewähren (§ 721 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Wohnräume sind alle Räume, die tatsächlich Wohnzwecken dienen, auch der als Wohnraum vermietete Geschäftsraum, nicht dagegen eine Wohnung, die als Lager und Abstellraum gemietet wur...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.1 Zuständigkeit

Rz. 2 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist örtlich ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a Abs. 1 ZPO). Diese örtliche Zuständigkeit gilt für alle Miet- oder Pachtverträge über Räume, auch für Ansprüche aus einem Mietverhältnis über eine Wer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.6 Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Rz. 160 Achtung Zulässigkeit der Klage Die Einhaltung der Förmlichkeiten des Verfahrens auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung durch den Vermieter nach § 558a BGB (Erklärung und Begründung des Erhöhungsverlangens in Textform) und nach § 558b Abs. 2 BGB (Fristen zur Erhebung der Zustimmungsklage) betrifft nicht die Zulässigkeit der Klage (BGH, Urteil. v. 29.4.2020, VIII ZR 355/1...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pfändung von Lohn und Gehalt / 1 Pfändbares Arbeitseinkommen

Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist,[1] ist nur in beschränktem Umfang nach Maßgabe der §§ 850 – 850i ZPO pfändbar. Sinn und Zweck der Regelungen sind der Schutz eines Existenzminimums für den Arbeitnehmer und seine Familie und die Vermeidung staatlicher Fürsorgeleistungen. Bestimmte Einkommensbeträge sind absolut unpfändbar, andere nur nachrangig oder relativ, d. h. b...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Umsteigen auf verbrauchsabhängige Abrechnung

Rz. 42 Durch § 556a Abs. 2 ist den Vermietern von freifinanziertem und dem Wohnraumförderungsgesetz unterliegenden Wohnraum für den Fall, dass sie etwas anderes vereinbart haben, das Recht eingeräumt worden, verbrauchs- oder verursachungsabhängig erfasste Betriebskosten ganz oder teilweise nach einem Maßstab umzulegen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.2 Verfahren

Rz. 70 Zur Einleitung des Verfahrens bedarf es eines Antrags des Arbeitgebers, der an keine Form gebunden ist und aus dem sich ergeben muss, dass die Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung einer Schwangeren oder Wöchnerin begehrt wird. Hinweis Um ein beschleunigtes Verfahren zu ermöglichen, ist es dem Arbeitgeber aber dringend anzuraten, den Antrag schriftlich zu stelle...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau

Einkommensobergrenzen Es bestehen Einkommensgrenzen, die sich nach dem HmbWoFG richten. So dürfen z. B. beim 3. Förderweg für Menschen mit mittlerem Einkommen die Einkommensgrenzen für Alleinstehende bei etwa 28.800 EUR (ca. 42.000 EUR brutto Jahreseinkommen) und für eine dreiköpfige Familie bei rund 55.440 EUR (ca. 80.000 EUR brutto) liegen. Es gibt verschiedene Förderwege m...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.3 Förderweg 3 – Mittleres bis gehobenes Einkommen:

Der 3. Förderweg richtet sich an Haushalte mit Einkommen bis maximal 140 % über den im Wohnraumförderungsgesetz definierten Grenzen, sodass bis zu 65 % der Hamburger Haushalte gefördert werden können. Die Anfangsmiete kann bis zu 12,25 EUR pro Quadratmeter betragen. Auch hier vergibt der Senat jährliche Fördermittel für rund 350 Wohneinheiten. Der Förderumfang umfasst ebenfal...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Wer die Förderung beantragen kann

Investoren, Eigentümer, Erbbauberechtigte Die Förderung im Rahmen der sozialen Wohnungsbauförderung Hamburg können folgende Akteure beantragen: Investoren: Hierzu gehören zahlreiche natürliche und juristische Personen, zum Beispiel private Investoren, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Projektentwickler oder Bauträger, die über die erforderliche wirtschaftliche Leistungsfä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.8 Diese Belegungsbedingungen sind gefordert

Bis zu 30 Jahre Für den sozialen Wohnungsbau in Hamburg gelten folgende Belegungsbedingungen: Die geförderten Mietwohnungen mit Sozialbindungen unterliegen einer Belegungsbindung von in der Regel mindestens 30 Jahren, in denen die Wohnungen nur an Personen vermietet werden dürfen, die die Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzung für die Belegung ist der Wohnberechtigungsschein ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Was gefördert wird

Neubau und Modernisierung Gefördert wird im Rahmen der sozialen Wohnungsbauförderung in Hamburg hauptsächlich: Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen: Der Schwerpunkt liegt auf dem Bau neuer Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung (Sozialbindungen), die insbesondere für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen bestimmt sind. Änderung und Erweiterung bestehender...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Die Förderabsicht des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) besteht darin, durch gezielte Programme die Schaffung, Modernisierung und langfristige Erhaltung von bezahlbarem, qualitativ hochwertigem und barrierefreiem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu ermöglichen. Im Mittelpunkt steht die Unterstützung von Bauherren, Kommunen und gemeinnützigen Trägern, um insbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnütziges Wohnen nach ... / 5. Belegung mit Mietern, die die Kriterien nach Beginn des Mietverhältnisses nicht mehr erfüllen

Das Gesetz bestimmt, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mieter, die von § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 27 AO verlangt werden, nur zu Beginn des Mietverhältnisses vorliegen müssen. In der Begründung des Regierungsentwurfs wird ausdrücklich in Kauf genommen, dass sich im Lauf der Zeit eine Unterstützung von Personen ergibt, die die Kriterien der – bereits erweiterten – Hilfebedü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Eine Beschäftigung ist ein persönliches und wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis, in dem sich ein Arbeitnehmer (Angestellter, Arbeiter) seinem Arbeitgeber gegenüber befindet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Grundlagen einer Beschäftigung sind in § 7 SGB IV definiert. Die höchstrichterlichen Entscheidungen zu dieser The...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 1.2 Beschäftigung von Gesellschaftern und Geschäftsführern

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern, Fremdgeschäftsführern, mitarbeitenden Gesellschaftern und Geschäftsführern einer Familien-GmbH gelten besondere Regelungen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
KI in der Personalentwicklung / 2.2 Weitere nützliche Anwendungsfelder der künstlichen Intelligenz in der Personalentwicklung

Wirklich interessante Anwendungsfelder, die potenziell möglich sind, aber i. d. R. (noch) nicht genutzt werden oder eben auf systembedingte Limitierungen oder mangelnde Daten stoßen, ließen sich im Kontext eines Lern-Ökosystems hervorragend realisieren. Hinweis Lern-Ökosystem In vielen Organisationen sind in den letzten Jahren Lernlandschaften gewachsen, die aus einer Vielzahl...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betreuungsgeld / Zusammenfassung

Begriff Das rechtspolitisch umstrittene Betreuungsgeld in Höhe von monatlich 150 EUR (bzw. bis 31.7.2014 100 EUR) wurde als steuerfreie "Anerkennungs- und Unterstützungsleistung" für Eltern konzipiert, die die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder außerhalb einer öffentlich geförderten Kinderbetreuungseinrichtung, d. h. in der Familie oder im privaten Umfeld, durchführen. Es ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Außergerichtliche Streitbei... / 3.2 Vertretung

Im Schlichtungsverfahren kann man sich selbst vertreten. Es ist also kein Rechtsanwalt zur Vertretung hinzuzuziehen. Das Gesetz regelt aber, dass sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt oder eine andere Person, die zur Rechtsdienstleistung befugt sein muss, vertreten lassen können. Praxis-Beispiel Verbände als Vertreter Damit sind vor allem Interessen- und Berufsverbände gem...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 regelt den Anspruch auf ein telefonisches Beratungsangebot. Dabei beschränkt die Vorschrift den Anspruch auf den medizinischen Kinderschutz, legt in den Nr. 1 bis 3 die anspruchsberechtigten betroffenen Berufsgruppen fest und regelt insgesamt die Anspruchsvoraussetzungen. Rz. 3 Abs. 2 regelt die Umsetzung und Rahmenbedingungen der Beratung. Dabei legt Satz 1 das ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.6.1 Einleitung

Rz. 63 Die Klausel über die Evaluierungspflicht in Abs. 6 war ursprünglich nur rudimentär in Abs. 6 vorgesehen und erlegte dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend lediglich eine Pflicht zur Evaluierung auf (vgl. zum ursprünglichen Entwurf noch BR-Drs. 368/24 S. 16 = BT-Drs. 20/13183 S. 22). Rz. 64 Erst auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Aus...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.5.1 Geeignete öffentliche Einrichtung (Satz 1)

Rz. 59 Satz 1 sieht eine Übertragungsbefugnis zugunsten des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor, das berechtigt war, die ihm nach Abs. 1 obliegenden Aufgabe auch auf eine andere geeignete öffentliche Einrichtung zu übertragen. Rz. 60 Nach der gesetzgeberischen Vorstellung ist eine Einrichtung dann geeignet, wenn sie ein den in den Abs. 1 b...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Sie wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur zielgenaue...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.5.2 Fachaufsicht (Satz 2)

Rz. 62 Entscheidet sich allerdings das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Übertragung dieser Aufgabe auf eine geeignete Stelle, dann bleibt es auch im Falle der Übertragung der Aufgaben zur Sicherstellung des Beratungsangebots nach Abs. 1 auf eine geeignete Stelle zur Fachaufsicht berechtigt und auch verpflichtet.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.1.4 Rechtsfolge: bedarfsgerechte Telefonberatung

Rz. 36 Liegen die Voraussetzungen vor, haben Personen, die der in Nr. 1 bis 3 aufgeführten – oder einer vergleichbaren – Berufsgruppe angehören, einen Anspruch auf bedarfsgerechte Telefonberatung. Rz. 37 Der Begriff der Bedarfsgerechtigkeit ist erst auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) vom 29.1.20...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.3 Berufsgruppen der Telefonberatung (Abs. 3)

Rz. 50 Der Abs. 3 regelt, welche Berufsgruppe im medizinischen Kinderschutz telefonisch berät (BR-Drs. 368/24 S. 64 = BT-Drs. 20/13183 S. 61). Die beratenden Fachkräfte gehören damit solchen Berufsgruppen an, die mit ihren Professionen mit Erfahrung im medizinischen Kinderschutz und auch in der Beratung dienen können (BR-Drs. 368/24 S. 64 = BT-Drs. 20/13183 S. 61). Rz. 51 Die...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 1.5 Medizinische Kinderschutzhotline

Rz. 14 Die Medizinische Kinderschutzhotline ist bereits zum 1.7.2017 eingerichtet worden und unter der kostenfreien Rufnummer 0800 19 210 00 zu erreichen. Es handelt sich um ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördertes, bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefonisches Beratungsangebot für Fachkräfte des Gesundheitsbereich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.1.3.2 Ärzte u. a. (Nr. 1)

Rz. 28 Der Gesetzgeber hat zuvörderst nach Nr. 1 das Beratungsangebot für Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Hebammen und Entbindungspfleger sowie Angehörige eines anderen Heilberufes, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, geschaffen. Rz. 29 Da...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.2.1.1 Grundanforderungen an die Beratung: Kosten- und Entgeltlosigkeit

Rz. 40 Satz 1 konkretisiert die Aufgaben der Beratung im medizinischen Kinderschutz (vgl. auch die Gesetzesmotive: BR-Drs. 368/24 S. 64 = BT-Drs. 20/13183 S. 61) und macht zunächst die Vorgaben zur Umsetzung des Beratungsangebots nach Abs. 1, dazu zählen: Kostenlosigkeit der Erstberatung, Erreichbarkeit über eine entgeltfreie Rufnummer. Rz. 41 Durch die Kostenlosigkeit der Erst...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.6.2 Evaluierungspflicht (Satz 1)

Rz. 65 Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder eine andere geeignete öffentliche Einrichtung nach Abs. 5 evaluiert nach einem Jahr die Bedarfsgerechtigkeit des im Rahmen eines Modellprojekts 24 Stunden täglich zur Verfügung gestellten telefonischen Beratungsangebots. Rz. 66 Sinn der Evaluierungspflicht ist es, die Akzeptanz und Nutzung des Angebots...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 6 KKG wurde erstmalig mit Art. 3 des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen v. 3.4.2025 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1.1.2026 in das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz v. 22.11.2011 (BGBl. I S. 2975) eingefügt (zu den Gesetzesmotiven vgl. BR-Drs. 368/24 S. 16, 63 ff. = BT-Drs. 20/13183 S. 22, 60...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.1.2 Adressat der Verpflichtung

Rz. 21 Adressat der Verpflichtung ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das die organisatorischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der telefonischen Beratung schaffen muss. Auf die Übertragungsbefugnis auf eine geeignete Einrichtung nach Abs. 5 ist hinzuweisen. Rz. 22 Da das Telefonangebot zum Inkrafttreten der Vorschrift (vgl. Art. 4 Abs....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.5 Einwendungen gegen die RBEG 2017/2021

Rz. 192 Der Bundesrat hat sich schon im Zuge des RBEG 2017 zu der verwendeten Berechnungsmethode für die Ermittlung der Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II (und dem SGB XII) kritisch geäußert. Die Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche sind demnach wissenschaftlich nicht belastbar ermittelt, weil nur eine sehr geringe Anzahl von Haushalten mit Kindern au...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.1 Berechtigte

Rz. 8 Das Bürgergeld ist grundsätzlich nicht allein den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorbehalten. Diese erhalten Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1. Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 und den Maßgaben des § 23 erhalten demgegenüber die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die unterschiedlichen früheren Begrifflichkeiten Arbeitslosengeld II und Sozialgeld h...mehr

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Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 68 Auf der Website des BMBFSFJ sind in der Rubrik "Ministerium" unter "Gesetze" weitere Informationen über das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen abrufbar. Hier finden sich auch die insgesamt 48 im Gesetzgebungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen von Verbänden, Jugendämtern u. a. Rz. 69 In den Stellungnahmen zum Gesetzgeb...mehr

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Sauer, SGB IX § 9 Vorrangig... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 der § 8, der eine nicht so weit gehende Verpflichtung der Rehabilitationsträger zur intensiv...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.5.3 Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Stiefeltern, Großeltern

Rz. 97 Als Eltern sind nur die leiblichen oder Adoptiveltern anzusehen. Rz. 98 Die in § 10 Abs. 4 für die Familienversicherung ausdrücklich vorgenommene Ausdehnung des Kindbegriffs auf Enkel, Stief- oder Pflegekinder kann nicht auf den Elternbegriff übertragen werden. Nicht erfasst sind daher insbesondere die Pflegeeltern nach dem Jugendhilferecht (SGB VIII), Stiefeltern oder...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.1.3.1 Offener Tatbestand

Rz. 23 Das Angebot der telefonischen Beratung im medizinischen Kinderschutz richtet sich an Fachkräfte des Gesundheitswesens (vgl. auch die Gesetzesmotive: BR-Drs. 368/24 S. 63. = BT-Drs. 20/13183 S. 60). Die in Abs. 1 enthaltene Aufzählung der Berufsgruppen, die das telefonische Beratungsangebot in Anspruch nehmen dürfen, stellt jedoch keine abschließende Aufzählung dar (so...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.3 Familienhaushalte

Rz. 143 Die Höhe der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben bei Kindern und Jugendlichen wurde entsprechend dem bei der Ermittlung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben bei Einpersonenhaushalten nach § 5 RBEG angewandten Verfahren vorgenommen. Die ermittelten Verbrauchsausgaben dienen ungeachtet der nachfolgenden Aufstellung nur der Berechnung eines Budgets. Weite...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.7 Mittagsverpflegung (Abs. 6)

Rz. 90 Abs. 6 sieht die Berücksichtigung von Bedarfen zur Teilnahme an einer in schulischer Verantwortung angebotenen oder durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbarten gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung von Schülern bzw. einer in Verantwortung der Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege angebotenen gemeinschaftlichen Mittagsverpfleg...mehr