Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

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§ 14 Familienstrategie und ... / c) "Wie wird vergütet?"

Rz. 51 Wer eine Aufgabe übernimmt, verdient Anerkennung, Respekt. Das mag für die Funktion des Familienrates vielleicht ausreichen. Für alle Aufgaben im Unternehmen geht es auch um Geld. Für Gesellschafter um Ausschüttung bzw. Entnahmen, für Geschäftsführer (ggf. auch für Beiräte) um eine angemessene Leistungsvergütung, ebenso für weitere mitarbeitende Familienmitglieder. Es...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / F. Fazit

Rz. 61 Familienstrategie und Familiencharta sind Instrumente für den Vermögenserhalt. Bei ihnen geht es bewusst nicht um die Gestaltung und Festschreibung rechtlicher Ansprüche. Das Denken in rechtlichen Ansprüchen kultiviert eher Abgrenzung und die Betonung von Individualinteressen und ist keine ausreichende Grundlage für Kooperation. Kooperation braucht ein gemeinsames Fun...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / a) Ausschluss des Zugewinnausgleichs lediglich im Scheidungsfall

Rz. 19 Eine übliche und sehr praktikable Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ist der ehevertragliche Ausschluss des Zugewinnausgleichs für den Fall der Ehescheidung. Dieser Ausschluss bedarf gemäß § 1410 BGB zwingend der notariellen Beurkundung. Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.4: Ausschluss des Zugewinnausgle...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 3. Konstrukt der Doppelstiftung

Rz. 114 Setzt man die Stiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge ein, so übernimmt sie im Ergebnis die Position der gesetzlichen oder gewillkürten Erben des Eigentümers. Die Familienmitglieder kommen nur noch als Destinatäre der Stiftung in den Genuss der Unternehmenserträge, ohne direkten Zugriff auf das Unternehmensvermögen zu haben. Durch eine entsprechende Besetzu...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 1. Beispielsfall

Rz. 65 Die wichtigsten in der Praxis immer wieder vorkommenden Problemstellungen bei vermögenden Ehegatten und die jeweils passenden Gestaltungsmöglichkeiten sollen anhand des folgenden Beispielsfalls verdeutlicht werden: Rz. 66 Ausgangsfall Die Eheleute M und F leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben die Kinder T und S, die jeweils verheiratet sind und bereits...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / Literaturtipps

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 2. Fallbeispiel Behindertentestament

Rz. 157 Das nachfolgende Fallbeispiel soll die praktische Umsetzung der Gestaltung bei einer Familie mit einem behinderten Kind darstellen. Fallbeispiel Die Eheleute E haben einen gemeinsamen Sohn S und eine gemeinsame Tochter T. Der Sohn ist geistig behindert und bewohnt eine Einrichtung für geistig Behinderte. Die Kosten werden vom Landschaftsverband getragen. Sowohl die El...mehr

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§ 13 Mediation bei der Nach... / B. Wann eignet sich Mediation?

Rz. 3 Grundsätzlich eignet sich die Mediation immer dann, wenn versucht werden soll, trotz Bestehens von Uneinigkeiten den Familienfrieden weitestgehend zu wahren und ein Konzept zu erarbeiten, was für alle Beteiligten akzeptabel ist. Es geht dabei weniger um die Umsetzung geltenden Rechts oder die Anwendung der herrschenden Rechtsprechung als mehr um das langfristige Förder...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / a) Regeln

Rz. 53 Regeln ordnen den Umgang der Familienmitglieder untereinander. Sie betreffen z.B. Kommunikation, konstruktive Zusammenarbeit, den Umgang mit Konflikten oder mit Informationen. Sie werden bereits im Prozess der Familienstrategie angewandt und wirken sich schon dort positiv auf die Kooperationsbereitschaft aus. Ferner flankieren Regeln die Verantwortlichkeiten. Sie helfe...mehr

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§ 15 Vermögenserhalt durch ... / I. Einleitung

Rz. 1 Im Rahmen der Vermögensallokation, der so genannten Asset Allokation, geht es um die Frage, wie die Vermögenswerte der Familie allokiert werden. Was bedeutet das? Eine Unternehmerfamilie hat in der Regel einen Großteil ihres Vermögens im Unternehmen gebunden. Das Unternehmen generiert Erträge, die entweder in das Unternehmen reinvestiert oder an die Gesellschafter ausge...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 8. Ergebnis zum Schutz durch Vor- und Nacherbschaft

Rz. 109 Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft stellt für den Erblasser eine sehr sichere Möglichkeit dar, die erbrechtlichen Ansprüche des Zweitbedachten zu sichern. Ein unerwünschtes "Abwandern" von Vermögenswerten aus der Familie kann vermieden werden. Außerdem besteht ein Schutz vor Pflichtteilsansprüchen eines Pflichtteilsberechtigten des Vorerben, denn die Vorerbscha...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / III. Übersehene Pflichtteilsberechtigte

Rz. 9 Ein weiteres Problem besteht darin, dass Pflichtteilsberechtigte übersehen werden. So ist das Pflichtteilsrecht der Eltern bei kinderlosen Abkömmlingen nicht selten Gegenstand gerichtlicher Streitigkeiten, in deren Verlauf klar wird, dass dieses Pflichtteilsrecht, welches sich aus § 2303 Abs. 2 S. 1 BGB ergibt, unbekannt war. Erst recht wird in der Praxis übersehen, da...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / A. Einleitung

Rz. 1 Durch den Einsatz eines sog. Familienpools[1] kann die Vermögensnachfolge gerade bei komplexen Vermögen optimal strukturiert werden. Die nachfolgenden Generationen können auf diese Weise als Gesellschafter an dem Vermögen der Familie beteiligt werden, wobei die Stimmrechte sowie die Gewinnbezugsrechte[2] zunächst noch überproportional bei den "Senioren" verbleiben könn...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / a) Zivilrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der GmbH

Rz. 34 Ein großer Vorteil der GmbH ist die Haftungsbeschränkung für alle Gesellschafter, was gerade bei einem größeren Gesellschafterkreis wichtig ist. Zudem können bei der GmbH auch externe Geschäftsführer das Tagesgeschäft übernehmen. Die Familie übt dann nur noch die Kontrollrechte als Gesellschafterin aus. Auch dies ist gerade bei größeren Familien stark konfliktvermeide...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / VI. Regelungen zum Pflichtteil der Ehegatten

Rz. 41 Auch wenn Ehegatten sich meist wechselseitig zu Erben einsetzen, kann die Vermächtniseinsetzung von Kindern bezogen auf Unternehmensbeteiligungen oder aus der Familie des erstversterbenden Ehegatten stammenden Vermögenswerten dazu führen, dass der länger lebende Ehegatte das Erbe ausschlägt, um den Pflichtteil geltend zu machen. Es sollten daher vorsorglich wechselsei...mehr

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§ 15 Vermögenserhalt durch ... / I. Einleitung

Rz. 24 Das Familienbüro bzw. das "Family Office" ist zurzeit in aller Munde, und diese Bezeichnung wird häufig verwendet, da sie ein Synonym für die Beratung und Betreuung hochvermögender Kunden ist und damit ein für viele Berater und Unternehmen interessantes Betätigungsfeld. Teilweise ist es auch auf die Folgen der Finanzkrise zurückzuführen, bei der viele Finanzdienstleis...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 2. Vermächtnisse beim "Berliner Testament"

Rz. 8 Gerade bei vermögenden Familien ist die wechselseitige Erbeinsetzung der Ehegatten steuerlicher ungünstig, da die Erbschaftsteuerfreibeträge so nicht optimal genutzt werden. Zudem entspricht die wechselseitige Erbeinsetzung der Ehegatten meist nicht den "Vorgaben" aus den Familien, da die Unternehmensbeteiligungen und Immobilien, die aus den Familien stammen, regelmäßi...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / A. Einleitung

Rz. 1 Eine ungeschickte testamentarische Regelung birgt eine große Gefahr für das Familienvermögen, da sich z.B. bei widersprüchlichen oder nicht eindeutigen Formulierungen ein wertvernichtender Streit unter den Familienmitgliedern über die Auslegung des Testamentes entzünden kann. Gute testamentarische Regelungen hingegen sind das Herzstück jeder nachhaltigen Vermögensnachf...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / II. Wahl der richtigen Rechtsform für Familienpool

Rz. 8 Wenn die Familie sich für die Gründung eines Familienpools entschieden hat, muss zunächst die richtige Rechtsform gewählt werden. Ein Familienpool ist grundsätzlich in allen Rechtsformen denkbar. Meist kommt er in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Kommanditgesellschaft (KG), der GmbH & Co. KG oder der GmbH vor.[5] 1. Familienpool in der Rech...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / V. Stiftung und Unternehmensnachfolge

Rz. 96 Die Vorbereitung und Umsetzung der Vermögensnachfolge im Bereich der Unternehmensnachfolge stellt für viele Unternehmer eine besondere Herausforderung dar. Gerade im unternehmerischen Bereich treffen eine Vielzahl, zum Teil auch gegenläufige Interessen des Unternehmers, seiner Familie und des Unternehmens als solchem aufeinander: Der Unternehmer und Unternehmensinhabe...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / II. Stiftermotivation

Rz. 82 Nach der Ertragskalkulation sollte weiterhin klar sein, welches Ziel der Stifter vorrangig mit der Stiftungsgründung erreichen will. In der Regel sind dies vor allem die nachfolgenden drei Ziele:[180]mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 1. Argumente für die Gründung eines Familienpools

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / c) Funktionsweise der Doppelstiftung

Rz. 117 Die Besonderheit der Konstruktion der Doppelstiftung liegt in der unterschiedlichen Ausgestaltung der Beteiligungsrechte der beiden Stiftungsgesellschafter. Üblicherweise wird die Doppelstiftung so errichtet, dass die privatnützige Familienstiftung – aus erbschaftsteuerrechtlichen Gründen – nur eine geringe Beteiligung am Gesellschaftsvermögen erhält. Gleichzeitig üb...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / III. Wahl des richtigen Güterstandes

Rz. 11 Der Zugewinnausgleich wird nach der Rechtsprechung des BGH vom Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts nicht umfasst. Er ist daher einer ehevertraglichen Gestaltung am weitesten zugänglich.[14] Der BGH hat an der Kernbereichsferne des Zugewinnausgleichs auch für Unternehmerehen festgehalten, in denen der selbstständig erwerbstätige Ehegatte seine Altersvorsorge nicht d...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 3. Konkretisierung des Stiftungszwecks

Rz. 88 Gemäß § 81 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 BGB (§ 81 Abs. 1 Nr. 1a BGB n.F.) muss die Stiftungssatzung Regelungen "über den Zweck" der Stiftung enthalten. Hier reicht es nicht aus, lediglich den Stiftungszweck (z.B. Förderung von Wissenschaft und Forschung) zu benennen. Erforderlich ist vielmehr auch, Angaben dazu zu machen, wie der Stiftungszweck konkret verwirklicht werden soll (...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / bb) Vorvermächtnis für behinderten Sohn

Rz. 161 Beim Tod des erstversterbenden Ehegatten muss der behinderte Sohn S bereits ein Vorvermächtnis mindestens in Höhe des Pflichtteils erhalten, da der Sozialhilfeträger sonst den Pflichtteilsanspruch des Sohnes auf sich überleiten und geltend machen könnte. Zudem sollte immer ein Vorvermächtnis in Höhe eines möglichen Pflichtteilsergänzungsanspruchs angeordnet werden, w...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / III. Entfremdung

Rz. 24 Neben der fehlenden Unterscheidung von Funktion und Person sowie ungeeigneten Entscheidungsmechanismen hat die vermögende Familie eine weitere charakteristische Herausforderung zu bewältigen. Mit zunehmender Zahl entfremden sich Familienmitglieder voneinander und vom Unternehmen. Die räumliche Distanz nimmt zu, unterschiedliche Lebenserfahrungen durch Beruf, Alter und...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / Literaturtipps

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / A. Einleitung

Rz. 1 Durch die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge lässt sich die Nachfolgegestaltung in vielerlei Hinsicht optimieren. Neben der bereits zu Lebzeiten erzielbaren Planungssicherheit können z.B. die Freibeträge des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes optimal ausgenutzt werden. Zudem ermöglicht der lebzeitige Vermögensübergang e...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 5. Grenzen der Absicherung des Nacherben

Rz. 96 Grundsätzlich führt die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft zu einer hohen Sicherheit des Nacherben. Dennoch ist der Vorerbe bei der Verwaltung des Nachlasses grundsätzlich frei. Er hat zwar für eine ordnungsgemäße Verwaltung zu sorgen, haftet jedoch nur für eigenübliche Sorgfalt, § 2131 BGB. Außerdem tritt die Haftung erst mit Eintritt des Nacherbfalles ein, § 2130 ...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / a) Die sog. Erbschaftslösung

Rz. 138 Die sog. Erbschaftslösung ist der Prototyp eines Testaments zugunsten Behinderter. Es handelt sich dabei um eine Kombination aus Vor- und Nacherbschaft mit Dauertestamentsvollstreckung. Sie wird vom BGH als zulässiges Gestaltungsmittel voll akzeptiert. Roland Wendt, ehemaliges Mitglied des Erbrechtssenats beim BGH, schreibt bei seiner Darstellung der Erbschaftslösung...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / aa) Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers

Rz. 69 Einer der häufigsten Einwände des Bedachten gegen den Anspruch aus § 2287 BGB ist, dass die Verfügung des Erblassers, der gegen die Bindungswirkung einer letztwilligen Verfügung verstoßen hat, gerechtfertigt sei, da der Erblasser erwartet habe, der Beschenkte werde sich angesichts der Schenkung um die Versorgung des Erblassers kümmern und ihn gegebenenfalls bei Alter ...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / e) Übertragbarkeit der Grundsätze des BGH zum Behindertentestament auf große Nachlässe?

Rz. 153 Nicht abschließend geklärt ist, ob ab einem bestimmten Nachlassumfang die Sittenwidrigkeitsgrenze bei einem Behinderten- oder Bedürftigentestament erreicht sein könnte.[194] Der BGH hat dies in seiner ersten Entscheidung zum Behindertentestament zwar noch ausdrücklich offengelassen.[195] In der nachfolgenden, bestätigenden Entscheidung ist der Bundesgerichtshof auf d...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 1. Sittliche Rechtfertigung der Adoption

Rz. 111 Voraussetzung für die Zulässigkeit der Volljährigenadoption ist, dass die Adoption sittlich gerechtfertigt ist. Dies ist gem. § 1767 Abs. 1 Hs. 2 BGB insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist. Nach dem Wortlaut des § 1767 Abs. 1 Hs. 2 BGB wird die sittliche Rechtfertigung der angestrebten Volljährigenadoption beim Bestehen e...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 4. Die Bestellung des Ergänzungspflegers

Rz. 9 Sind die Eltern von der Vertretung des Minderjährigen ausgeschlossen, beantragt üblicherweise der beurkundende Notar bei dem zuständigen Familiengericht[8] die Bestellung eines Ergänzungspflegers. Meist schlägt der Notar in Abstimmung mit den Eltern auch direkt eine geeignete Person als Ergänzungspfleger vor. Sinnvoll ist es, dass der Notar in dem Antrag auf Bestellung...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / a) Zulässigkeit von Ehevertrags- und Pflichtteilsverzichtsklauseln

Rz. 151 Soweit ersichtlich wird aktuell (noch) nicht ernsthaft vertreten, dass Ehevertrags- und Pflichtteilsverzichtsklauseln in Gesellschaftsverträgen, die von Gesellschaftern zum Schutz des Gesellschafts- bzw. Familienvermögens den Abschluss von Ehe- und Pflichtteilsverzichtsverträgen verlangen, unwirksam sind. Aufgrund der aktuellen Tendenz der Rechtsprechung zur zunehmen...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / D. Absicherung des Schenkers durch Widerrufs- und Rückforderungsmöglichkeiten

Rz. 69 Durch den geschickten Einsatz von Widerrufs- und Rückforderungsrechten kann der Schenker auch nach der Übertragung von Vermögenswerten sicherstellen, dass das Familienvermögen auch langfristig in der Familie verbleibt. Rz. 70 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.7: Widerrufs- und Rückforderungsrecht § _________________________ Widerrufs- und Rückfo...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / A. Einleitung

Rz. 1 Sollen bei der Nachfolgegestaltung auch minderjährige Familienmitglieder einbezogen werden, so ist dies eine besondere Herausforderung, da über die Vorschriften zum Minderjährigenschutz möglicherweise die Eltern von einer Vertretung ausgeschlossen sind und für die Minderjährigen ein Ergänzungspfleger bestellt werden muss. Zudem ist unter Umständen die Genehmigung des F...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / II. Bausteine der Familienstrategie

Rz. 31 Die Familienstrategie festigt das Fundament, erarbeitet eine Perspektive und klärt die Verantwortlichkeiten. Sie macht Unternehmerfamilien strategiefähig, um die Brisanzfragen von Führung, Beteiligung und Mitarbeit im Unternehmen zu klären.[12] Sie stellt diese Fragen jedoch nicht an den Anfang. In den Familien entzünden sich die Konflikte ja gerade an den Fragen: Wer...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / A. Einleitung

Rz. 1 Bei vermögenden Familien wird einerseits großen Wert daraufgelegt, dass die Ehepartner der Kinder im Falle einer Ehescheidung über geeignete ehevertragliche Regelungen keinen Zugriff auf das Familienvermögen haben. Andererseits sollen im Rahmen der Nachfolgegestaltung zur optimalen Freibetragsausnutzung oft durch den Einsatz der sog. Güterstandsschaukel Vermögenswerte ...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 2. Privatnützige Stiftungszwecke

Rz. 87 Da das geltende Recht grundsätzlich jeden Zweck zulässt, den das Gesetz nicht verbietet,[186] sind auch rein privatnützige Familienstiftungen zulässig. Ein rein gemeinnütziger Zweck ist nicht erforderlich.[187] Unter einer Familienstiftung ist eine Stiftung zu verstehen, deren Zweck ausschließlich oder zumindest überwiegend dem Interesse einer bestimmten oder mehrerer...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 6. Besondere Erscheinungsformen der privatrechtlichen Stiftung

Rz. 53 Wie bereits dargelegt, gehen die stiftungsrechtlichen Regelungen in den §§ 80–88 BGB nicht von unterschiedlichen Stiftungsformen aus, vielmehr regelt das BGB das Grundmodell einer Stiftung, welches auch als eine sog. Einheitsstiftung bezeichnet wird. In der Praxis und dem Stiftungsrecht der einzelnen Länder sind jedoch verschiedene Arten der privatrechtlichen Stiftung...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / c) Kombination von Komplettverzicht bei Scheidung und gegenständlich beschränktem Verzicht bei Tod

Rz. 24 Um die Vorteile des streitvermeidenden Komplettverzichts für den Fall der Scheidung und die erbschaftsteuerlichen Vorteile des § 5 ErbStG für den Fall des Todes nutzen zu können, aber dennoch das Familienvermögen vor zu hohen Ansprüchen des länger lebenden Ehegatten zu schützen, bietet sich eine Kombination aus Komplettverzicht und gegenständlichem Verzicht an: Rz. 25...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / cc) Zulässigkeit von Pflichtteilsverzicht?

Rz. 147 Der BGH hält es sogar für zulässig, dass der Behinderte einen Pflichtteilsverzicht erklärt und begründet dies mit der negativen Erbfreiheit.[184] Häufig wird der Behinderte jedoch geschäftsunfähig sein. Der gesetzliche Vertreter des Behinderten (Eltern, Vormund bzw. Betreuer) kann für diesen mit Genehmigung des Familien- bzw. Betreuungsgerichts auf den Pflichtteil ve...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / Literaturtipps

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / dd) Abschließende Beurteilung der Chancen und Risiken

Rz. 48 Die vorstehenden Ausführungen haben gezeigt, dass die Gestaltung des Supervermächtnisses schon in zivilrechtlicher Hinsicht eine gewisse Herausforderung darstellt, da es nur einen Beschluss des OLG Hamm gibt, der die grundsätzliche zivilrechtliche Zulässigkeit des Supervermächtnisses bestätigt und es in der Literatur durchaus kontroverse Auffassungen zur zivilrechtlic...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / Literaturtipps

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / d) Freibetragsvermächtnis ohne Supervermächtnis

Rz. 55 In vielen Fällen reicht die Gestaltung eines Freibetragsvermächtnisses aus, um die steuerlichen Nachteile des Berliner Testamentes zu vermeiden. Diese Gestaltung ist zudem weniger komplex und für Familien mit normalem Vermögen zu bevorzugen. Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.4: Gestaltung eines Freibetragsvermächtnisses ohne Supervermäc...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 3. Perspektiven beim Behinderten- und Bedürftigentestament durch BGH-Urteil aus 2011

Rz. 166 Aufgrund der Möglichkeit, einen wirksamen Pflichtteilsverzicht mit dem behinderten Angehörigen zu vereinbaren, erschließen sich ganz neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Versorgung von behinderten Angehörigen, da das Problem des überleitbaren Pflichtteilsanspruchs durch einen wirksamen Pflichtteilsverzicht gelöst ist. Der behinderte Angehörige muss daher grundsätzli...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / Literaturtipps

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