Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.7 Hospize, mit denen Verträge nach § 39a Abs. 1 SGB V bestehen (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. gg UStG)

Rz. 239 Stationäre und teilstationäre Hospizleistungen fallen unter die Befreiungsvorschrift nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. gg UStG, sofern sie von Einrichtungen des Privatrechts erbracht werden, mit denen Verträge nach § 39a Abs. 1 SGB V bestehen. Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, haben nach § 39a Abs. 1 S. 1 SGB V im Rahmen der Verträge ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Sperrzeitregelung in § 159 SGB III ist Ausdruck des auch in der Arbeitslosenversicherung geltenden Versicherungsprinzips. Dabei stellt die Sperrzeit keine Art von "Vertragsstrafe" dar.[1] Vielmehr umschreibt § 159 SGB III die Grenzen des versicherten Risikos in der Weise, dass dem Arbeitslosen, der in vorwerfbarer Weise einen Versicherungsfall herbeiführt oder in v...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.3 Stand der Arbeitswissenschaft

Welche Arbeitsschutzmaßnahmen genau erforderlich sind und welche allgemeinen Möglichkeiten bestehen, ist von dynamischer Natur. Auch der Arbeitsschutz unterliegt insofern einem Wandel, als dass sich fortlaufend neue Erkenntnisse zu Gefährdungen, deren Auswirkungen und deren Bekämpfung ergeben. Entscheidend ist somit, dass der Arbeitgeber immer auf dem aktuellen Stand ist, wa...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.3 Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei anderweitiger auswärtiger Unterbringung

Rz. 28 § 127 Abs. 1 Satz 2 HS 2 ist eine Sonderregelung der Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung nach § 49 Abs. 7 Nr. 1 SGB IX (notwendige Unterbringung außerhalb des eigenen oder des elterlichen Haushaltes). Erfasst sind von der Regelung Personen, die während einer Maßnahme nicht in einem Wohnheim, Internat oder einer besonderen Einrichtung untergebracht sind, son...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.3 Liste der Berufe mit steuerpflichtigen Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 137 Folgende Berufsgruppen üben keine ähnliche heilberufliche Tätigkeit i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG aus, weshalb ihre Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind: Rz. 138 Ärztepropagandist: Die Tätigkeit im Rahmen eines solchen Berufs ist nicht arztähnlich, sondern gewerblich.[1] Rz. 139 Augenoptiker: Diese besitzen keine Kassenzulassung nach § 124 SGB V, sondern nach § 1...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Bei Aufgabe oder Nichtantritt einer Beschäftigung

Rz. 46 Ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Beschäftigung oder den Nichtantritt einer Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung unzumutbar ist.[1] Allein, dass das neue Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis ist, ist kein wichtiger Grund für den Nichtantritt einer Beschäftigung.[2] Unabhängig davon, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt, gil...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / 4. Regeln und Plattformen für die Familie

Rz. 52 Neben der Klärung der Verantwortlichkeiten bedarf es weiterer Maßnahmen, um die Familie dauerhaft auf die gemeinsamen Ziele auszurichten und sie bei der Zielerreichung zu unterstützen. Wie erläutert, stehen Unternehmerfamilien dabei nicht nur individuellen, sondern auch typischen Herausforderungen gegenüber. Für letztere haben sich einige geeignete Regeln und Plattform...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / 1. Fundament von Familie und Vermögen

Rz. 34 Für den Zusammenhalt in der Familie ist die Identifikation mit der gemeinsamen Geschichte und dem gemeinsamen Vermögen ein starkes Pfund. Nicht immer ist das gegeben. Entfremdung hat die gemeinsame Basis aufgeweicht oder das Vermögen hat seine identitätsstiftende Kraft verloren, z.B. wenn nach dem Verkauf des Familienunternehmens das Vermögen (über ein Family Office o...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / 3. Verantwortlichkeiten für Familie und Vermögen

Rz. 43 Werte, Traditionen und eine lebendige Familiengeschichte bilden das Fundament. Ziele geben Familie und Vermögen eine Perspektive, richten sie auf die Zukunft aus. Im nächsten Schritt sind die Verantwortlichkeiten für die Familie und für das Unternehmen bzw. für das Vermögen zu klären. Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmerfamilie leiten sich aus den Zielen ab, die...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 3. Dauerhafte Versorgung der Familie

Rz. 85 Geht es dem Stifter vorrangig um die Sicherstellung der Versorgung bestimmter Familienmitglieder, kann diese Motivation auch bei der Wahl des Errichtungszeitpunkts eine Rolle spielen. Gerade, wenn es um die Absicherung der Familie nach dem eigenen Tod geht, bietet es sich an, die Stiftung durch letztwillige Verfügung als Stiftung von Todes wegen zu errichten.mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / 2. Perspektive für Familie und Vermögen

Rz. 38 Die Diskussion der Werte, die Erfahrung der Übereinstimmung sowie der Austausch über gemeinsame Erfahrungen und überlieferte Geschichten verändert den Ton in der Familie und erzeugt Gemeinschaft. Die Formulierung und Konkretisierung der Ziele aber macht den Unterschied. In Familien, in denen die Entfremdung schon fortgeschritten ist, dominiert die Fragestellung: "Was n...mehr

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§ 1 Risiken für das Familie... / II. Streit, Stillstand und Desinteresse in der Familie

Rz. 5 Anlässe für Streit gibt es in Unternehmerfamilien oder Familien mit komplexen Vermögen einige. Der Erbfall – oder allgemeiner gesprochen der Generationswechsel – ist gerade für sie ein besonders kritisches Ereignis. Aber auch der Alltag birgt mannigfache Gelegenheiten. Wer darf was? Wer bekommt was? sind vermutlich die markantesten Fragen. Dabei findet diese Auseinande...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / II. Fallbeispiel: Familie V

Rz. 6 Beispiel Familie V ist nicht nur vermögend, sondern in der Region auch angesehen. Seit mehreren Generationen trägt sie zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wohl der Region bei. Nach dem Tod von Mutter Veronica hat Vater Viktor erkannt, dass er zum Erhalt des Vermögens Vorkehrungen treffen sollte. Mit Anwalt und Steuerberater wurden die notwendigen Dokumente (sein...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / d) Ausschluss der Vermögenswerte beim Zugewinn, die jeder Ehegatte aus "seiner Familie" erhalten hat

Rz. 26 Gerade bei noch jungen Ehegatten lässt sich oft noch nicht genau definieren, welche Vermögenswerte die Ehegatten zukünftig noch aus den jeweiligen Familien erhalten werden. Hier bietet sich dann eine generelle Definition des Verzichtsgegenstandes an. Da die Rechtsprechung den Ehegatten gerade bei der gegenständlichen Beschränkung des Zugewinnausgleichsanspruches sehr ...mehr

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§ 1 Risiken für das Familie... / A. Einleitung

Rz. 1 Das Familienvermögen ist vielfältigen Risiken ausgesetzt. Erkennt die Familie mögliche Risiken und deren oft gravierende Auswirkungen, kann sie ihnen wirksam begegnen. Einige lassen sich vermeiden, andere zumindest reduzieren. Um ihr Vermögen zu schützen und zu erhalten, ist die Familie gut beraten, nicht aus den eigenen, sondern aus den Fehlern Anderer zu lernen. Die ...mehr

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§ 1 Risiken für das Familie... / IV. Fazit

Rz. 22 Für Familien mit gemeinsamem Vermögen ist Kooperation Voraussetzung für den Vermögenserhalt. Besonders deutlich wird dies am Beispiel von Unternehmerfamilien. Denn ohne Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit wird ihr Einfluss kaum positive Kraft im Unternehmen entfalten. Streit gefährdet Kooperation und damit die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit. Er ist häufige ...mehr

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§ 1 Risiken für das Familie... / 3. Entfremdung

Rz. 19 Die Zersplitterung von Gesellschaftsanteilen in großen Unternehmerfamilien kann an der Schnittstelle zum Unternehmen zu sehr professionellen Entscheidungsabläufen führen, in der Regel unter Einbindung von Gremien mit klar geregelten Zuständigkeiten (prominente Beispiele sind Freudenberg, Haniel, Henkel oder Heraeus). Im günstigen Fall hat die Familie ein Systemvertrau...mehr

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§ 1 Risiken für das Familie... / 1. Missverständnisse

Rz. 13 In Unternehmerfamilien und Familien mit professioneller Vermögensverwaltung ist die Gefahr von Missverständnissen besonders hoch, da die Familienmitglieder in geschäftlichen und privaten Kontexten miteinander agieren. Eine besondere Quelle von Missverständnissen ist die fehlende Unterscheidung von Funktion und Person.[2] Das geschäftliche Miteinander von Familienmitgl...mehr

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§ 1 Risiken für das Familie... / B. Risiken durch Streit, Stillstand und Desinteresse

I. Vorbeugen ist besser als heilen Rz. 2 Streit und Stillstand sind vermeidbar. Sie sind eine häufige, nicht aber eine zwangsläufige Folge von Konflikten. Konflikte indes gehören zur Normalität unseres Lebens – und das seit Menschengedenken. Es ist hilfreich, diese Tatsache anzuerkennen. Denn die Erfahrung zeigt, dass wir mit dem, was wir erwartbar und normal finden, ungleich...mehr

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§ 1 Risiken für das Familie... / III. Charakteristische Streitursachen

Rz. 11 Streit, Stillstand und Desinteresse bedrohen den Erhalt gemeinsamen Vermögens. Sie sind gleichzusetzen mit dem Verlust von Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit. Rz. 12 Eine vielversprechende Risikobegrenzung ist die Familienstrategie (siehe § 14 Rdn 13 ff.). Sie unterstützt Familien mit gemeinsamem Vermögen, charakteristischen Konflikt- und Streitursachen zu begegnen....mehr

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§ 1 Risiken für das Familie... / 2. Hohe Anforderungen an die Zusammenarbeit von Familienmitgliedern

Rz. 15 Unter Geschwistern, Cousins oder in Senior/Junior-Konstellationen gibt es außergewöhnliche Dream Teams. Aber sie sind nicht die Regel. Es empfiehlt sich, die jeweilige Situation unverklärt zu betrachten, und dort, wo die Zusammenarbeit belastet ist, für Entlastung zu sorgen. Das gilt unabhängig von der Ebene, auf der Kooperation notwendig ist: ob im Gesellschafterkrei...mehr

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§ 1 Risiken für das Familie... / I. Vorbeugen ist besser als heilen

Rz. 2 Streit und Stillstand sind vermeidbar. Sie sind eine häufige, nicht aber eine zwangsläufige Folge von Konflikten. Konflikte indes gehören zur Normalität unseres Lebens – und das seit Menschengedenken. Es ist hilfreich, diese Tatsache anzuerkennen. Denn die Erfahrung zeigt, dass wir mit dem, was wir erwartbar und normal finden, ungleich souveräner umgehen. Es ist nicht ...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / A. Vermögenserhalt aus der Perspektive wohlhabender Familien

I. Vermögenserhalt und Vermögensübertragung Rz. 1 Vermögenserhalt ist Ziel vieler wohlhabender Familien. Für manche stellt es eher ein Minimalziel dar, für andere beschreibt es den Kern diesseits von unvertretbar hohem Risiko und moralischer Gradwanderung (Gier). Dabei kann man über den Begriff "Erhalt" vortrefflich streiten. Geht es um einen nominell gleichen Wert zu verschi...mehr

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§ 1 Risiken für das Familie... / C. Risiken durch Pflichtteilsansprüche

Rz. 26 Sollen oder können nicht alle Familienmitglieder bei der Erbfolge mindestens in Höhe des hälftigen gesetzlichen Erbteils berücksichtigt werden, so stellen die dann möglicherweise entstehenden Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nicht zu unterschätzende Risiken für das Familienvermögen dar. Die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten sind sofort fällig und...mehr

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§ 1 Risiken für das Familie... / G. Risiken durch Fehlinvestitionen und Entwicklung an den Finanzmärkten

Rz. 32 Auch Fehlinvestitionen und die Entwicklung an den Finanzmärkten stellen ein erhebliches Risiko für das Familienvermögen dar. Diese Risiken können durch ein professionelles Vermögensmanagement zumindest stark reduziert werden (vgl. hierzu § 15).mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / b) "Wer übernimmt welche Aufgabe?"

Rz. 46 Wie will und kann die Familie künftig sich selbst und ihr Unternehmen führen? Wie balanciert sie diesbezüglich die unterschiedlichen Interessen? Was verlangen Fremdmanagement, gemischte Führung oder die operative Führung durch Familienmitglieder an Kooperationsfähigkeit und an Qualifikationen? Oder trifft die Familie diese Entscheidung nach anderen Prinzipien (Präsenz...mehr

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§ 1 Risiken für das Familie... / F. Risiken durch "Verschwendung" des Familienvermögens

Rz. 31 Manche Familienmitglieder müssen auch vor sich selbst geschützt werden, damit sie das möglicherweise über Generationen hinweg aufgebaute Familienvermögen nicht durch übermäßigen Konsum in kurzer Zeit aufbrauchen. Oft kann die "Verschwendung" des Familienvermögens schon durch die Einbringung der relevanten Vermögenswerte in einen Familienpool ausreichend verhindert wer...mehr

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§ 1 Risiken für das Familie... / H. Risiken durch steuerliche Fallstricke

Rz. 33 Auch wenn steuerliche Aspekte nie das ausschlaggebende Argument für oder gegen eine bestimmte Gestaltung sein sollten, dürfen die steuerlichen Aspekte natürlich nicht ganz außer Acht gelassen werden. Oft kann eine steuerliche Belastung auch durch bestimmte Gestaltungen vermieden oder reduziert werden, ohne dass die Gestaltung mit negativen Folgen für die Familienmitgl...mehr

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§ 1 Risiken für das Familie... / D. Risiken durch Sozialhilfeträger und/oder Gläubiger des Erben

Rz. 27 Ganz andere Risiken bestehen, wenn Familienmitglieder auf Sozialleistungen angewiesen sind oder ein Vollstreckungs- oder Insolvenzrisiko besteht (vgl. hierzu § 2 Rdn 126 ff.). Rz. 28 So müssen erwerbsunfähige behinderte Angehörige vor einer weiteren Gewährung von Sozialhilfe zunächst das ihnen per Erbschaft zugeflossene Vermögen aufbrauchen, bevor sie wieder Sozialhilf...mehr

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§ 1 Risiken für das Familie... / E. Risiken durch "Zersplitterung" des Familienvermögens

Rz. 30 Zudem birgt auch die "Zersplitterung" des Familienvermögens langfristig gesehen enorme Risiken, denn eine vernünftige Risikostreuung bei der Vermögensanlage ist nur möglich, wenn das investierte Vermögen ausreichend hoch ist. Gute Anlageberater sind erst ab einer entsprechend hohen Investitionssumme bereit, tätig zu werden. Immobilien können langfristig nur bei einem ...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / g) Regelung der Gewinnverteilung zwischen Familien- und gemeinnütziger Stiftung

Rz. 128 Da durch die Familienstiftung regelmäßig auch die Versorgung der Stifterfamilie abgesichert werden soll, bedarf es einer Regelung über die Verteilung des von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Gewinns. In der Regel wird eine von den Beteiligungsquoten abweichende Gewinnverteilungsabrede zugunsten der Familienstiftung vereinbart. Dies wirft steuerrechtliche Frag...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / B. Warum Familienstrategie und Familiencharta?

Rz. 10 Die Familie hat und nimmt relevanten Einfluss auf das Vermögen. Dominiert in der ersten Generation[3] der Gründer, so erfolgt regelmäßig ab der zweiten die Einflussnahme durch mehrere Familienmitglieder. Die Beobachtung zeigt, dass Familien üblicherweise in einem ungeregelten Miteinander Entscheidungen treffen. Für Familien ohne bedeutendes Vermögen mögen Regeln entbe...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / E. Familiencharta

Rz. 56 Die Ergebnisse der Familienstrategie werden in einer Familiencharta dokumentiert: das gemeinsame Verständnis der Familie von Fundament, Perspektive, Verantwortlichkeiten, Regeln und Plattformen.[21] Die Struktur der Familiencharta korrespondiert mit den Bausteinen der Familienstrategie. So wie aber die Ergebnisse der Familienstrategie für jede Familie einzigartig sind,...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / I. Vermögenserhalt und Vermögensübertragung

Rz. 1 Vermögenserhalt ist Ziel vieler wohlhabender Familien. Für manche stellt es eher ein Minimalziel dar, für andere beschreibt es den Kern diesseits von unvertretbar hohem Risiko und moralischer Gradwanderung (Gier). Dabei kann man über den Begriff "Erhalt" vortrefflich streiten. Geht es um einen nominell gleichen Wert zu verschiedenen Zeitpunkten? Sind Inflation und Kauf...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / I. Fehlende Unterscheidung von Funktion und Person

Rz. 15 In Familienunternehmen und Unternehmerfamilien treffen widersprüchliche Prinzipien aufeinander: die Emotionen der Familie und die Rationalität des Unternehmens.[7] Das Miteinander in der Familie ist auf Beziehung ausgerichtet und geprägt von Fürsorge, Gleichwertigkeit und Konstanz. Die Person steht im Mittelpunkt. Im Unternehmen hingegen herrscht Zweckorientierung, si...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / a) "Wie wird verteilt?"

Rz. 44 Die Erarbeitung der Werte, Ziele und Interessen zeigt, wieviel Kooperation die Familie sich zutrauen kann und will. Dabei löst die Familienstrategie einen Klärungs- womöglich sogar einen Entwicklungsprozess in der Familie aus. Die Kooperationsfähigkeit ist wesentliches Kriterium für die Wahl und Gestaltung des Beteiligungsmodells. Ob Gleich- oder Ungleichverteilung, T...mehr

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§ 15 Vermögenserhalt durch ... / II. Was ist ein Family Office?

Rz. 25 Ein Family Office befasst sich mit sämtlichen Aufgaben, die mit der Betreuung von Familienangelegenheiten und der Verwaltung eines großen Vermögens einhergehen. Die Ausprägungen solcher Family Offices sind so vielfältig wie die dahinterstehenden Familien (siehe hierzu auch § 14 Familienstrategie und Familiencharta). Durch ein Family Office werden in der Regel zwei groß...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / b) Plattformen

Rz. 54 Eine Familienkultur festigt und erneuert sich in (ritualisierten) Begegnungen und Kommunikation. Eine Unternehmerfamilie profitiert von spezifisch ausgestalteten Plattformen. Sie haben sich als wirksame Instrumente gegen Entfremdung bewährt. Ihre Ausgestaltung ist unterschiedlich, es geht im Folgenden um die Beschreibung typischer Elemente: Abb. 6: Plattformen der Unte...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / a) Vermächtnisregelung in Berliner Testament bei vermögenden Ehegatten

Rz. 10 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.2: Vermächtnisanordnung bei "Berliner Testament" § _________________________ Vermächtnis über Vermögenswerte aus den jeweiligen Familien (1) Der Erstversterbende der Ehegatten wendet jeweils die Vermögenswerte, die er aus seiner Familie zu Lebzeiten oder durch Verfügung von Todes wegen erhalten hat bzw. noch erh...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / c) Familienstiftungen

Rz. 59 Die Familienstiftung ist keine besondere Form der Stiftung, sondern letztendlich eine Anwendungsvariante der Stiftung bürgerlichen Rechts im Sinne der §§ 80 ff. BGB [129] und nach h.M. zulässig.[130] Mitunter wird sie gar als "Prototyp der privaten Stiftung" bezeichnet, obwohl ihre Spezifizierung im Einzelnen umso schwerer fällt.[131] Eine einheitliche Begriffsdefiniti...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 5. Erbfolgeregelungen

Rz. 146 Die Erbfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen für einen Familienpool sollen meist sicherstellen, dass die Gesellschaftsbeteiligung immer nur an Abkömmlinge der Gründungsgesellschafter oder andere Gesellschafter vererbt werden können. Ist der Familienpool als Personengesellschaft ausgestaltet, kann dieses Ziel durch eine qualifizierte Nachfolgeklausel erreicht werd...mehr

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§ 15 Vermögenserhalt durch ... / III. Absolutes und relatives Ertragsziel

Rz. 38 Vermögende Familien formulieren häufig als Minimalziel den realen Kapitalerhalt. Das bedeutet, dass die Kaufkraft in der Zukunft nach Abzug der Inflationsrate genauso hoch sein soll wie heute. Dazu kommen noch Steuern und Entnahmen – durch diese Vorgaben können anspruchsvolle Ertragsziele entstehen. Ein exemplarisches absolutes Ertragsziel für einen realen Kapitalerhal...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / II. Ungeeignete Entscheidungsmechanismen

Rz. 20 Der erfolgreiche Unternehmer gilt als entscheidungsstark, unbeirrt und umsetzungsfreudig. Und tatsächlich finden wir unter den Gründerunternehmern in dieser Hinsicht außergewöhnliche Persönlichkeiten. Für die Situation des Gründers mag diese Haltung geeignet sein. Vielleicht ist ein robustes Alleinentscheidernaturell für ihn, der viele Entscheidungen mit sich selbst a...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / D. Ablauf der Familienstrategie

Rz. 26 Am Prozess der Familienstrategie nehmen idealerweise alle Familienmitglieder teil, die direkt oder indirekt auf das Vermögen Einfluss nehmen. Dazu gehören Schwiegerkinder und potenzielle Gesellschafter der nachwachsenden Generation (etwa ab der Pubertät). Die Familienstrategie zielt darauf, auf der Basis eines gemeinsamen Interesses der Familienmitglieder dauerhaft Han...mehr

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§ 15 Vermögenserhalt durch ... / II. Vermögensbuchhaltung

Rz. 34 Neben der Kapitalmarktanalyse ist die Vermögensbuchhaltung einer der wenigen Bereiche, in denen durch den Einsatz von Software Skaleneffekte erzielt werden können. Sie stellt in der Regel eine Kerndienstleistung eines Multi- oder Single Family Offices dar. Anhand des Vermögensberichts werden u.a. folgende Fragen beantwortet:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Familienstrategie und ... / I. Zeitpunkt für den Beginn einer Familienstrategie

Rz. 28 In jeder Generation kann die Familienstrategie sowohl im Generationswechsel als auch im Vorfeld oder im Nachhinein ihren Nutzen entfalten. Sowohl präventiv als auch im Konfliktfall ist sie wirkungsvoll. Oft ist von außen nicht einmal mit Sicherheit zu sagen, wie eine Unternehmerfamilie mit den beschriebenen typischen Herausforderungen und Konfliktpotentialen umgeht, o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Vermögenserhalt durch ... / II. Strategische Asset Allokation

Rz. 2 Die Beantwortung dieser Frage erfordert die Betrachtung von zwei zentralen Themenfeldern. Der erste Themenkomplex befasst sich mit den Kenntnissen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des Kapitalmarktes. Hierfür müssen die Charakteristika der Anlageklassen bekannt sein: Was zeichnet eine Anlageklasse aus? Wo liegen ihre spezifischen Risiken? Wie verhält sich die ...mehr

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§ 15 Vermögenserhalt durch ... / III. Übergeordnete Themen

Rz. 30 Eine gute Corporate Governance , d.h. die Grundsätze guter Unternehmensführung, gelten für ein Family Office genauso wie für jedes andere Unternehmen und sind entscheidend. Dazu gehören unter anderem folgende Fragen: Mit welchen Aufgabenbereichen möchte man sich beschäftigen? Welche Themen können überhaupt eigenständig beurteilt werden? Wie werden Entscheidungsprozesse...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / B. Fallbeispiel für typische Einsatzbereiche eines Familienpools

Rz. 2 Der Einsatzbereich und die erheblichen Gestaltungsspielräume durch den Einsatz eines Familienpools sollen anhand des nachfolgenden Fallbeispiels deutlich gemacht werden. Rz. 3 Fallbeispiel Die Eheleute M und F leben im Güterstand der Gütertrennung und haben die Kinder T und S, die jeweils verheiratet sind und bereits jeweils zwei eigene noch minderjährige Kinder haben. F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Mediation bei der Nach... / C. Vor- und Nachteile der Mediation

Rz. 10 Grundsätzlich ist das Mediationsverfahren dann geeignet, wenn der Erhalt von Familienbeziehungen angestrebt wird, der Wunsch nach Gestaltung für die Zukunft besteht, die Kosten kalkulierbar bleiben sollen, hohe Emotionalität an den Tag gelegt wird und eine unklare Rechtslage besteht. Klarstellend wird angemerkt, dass diese Bedingungen nicht kumulativ vorliegen müssen,...mehr