Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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§ 11 Mahnverfahren / d) Mahnverfahren mit Termins- und Einigungsgebühr

Rz. 49 Kommt die Einigung aufgrund einer Besprechung zustande, entstehen sowohl Einigungs- als auch Terminsgebühr. Beispiel 24: Mahnverfahren mit Besprechung und Einigung Der Anwalt erwirkt für den Mandanten einen Mahnbescheid über 10.000,00 EUR. Anschließend führen die Anwälte telefonische Verhandlungen, die mit einer Einigung enden. Neben der 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 33...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 165 Zur Verfahrensgebühr und gegebenenfalls zur Terminsgebühr hinzukommen kann unter den Voraussetzungen der Nr. 1000 VV eine Einigungsgebühr und unter den Voraussetzungen der Nr. 1002 VV eine Erledigungsgebühr. Die Höhe der Gebühren ist in Nr. 1006 VV geregelt. Rz. 166 Die Einigungsgebühr setzt auch hier die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages voraus, durch den der...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / II. Abrechnung mit der Staatskasse

Rz. 17 Nach § 45 Abs. 1 RVG erhält der im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Anwalt seine Vergütung aus der Staatskasse. Soweit er durch ein Gericht des Landes beigeordnet worden ist, erhält er die Vergütung aus der Landeskasse; soweit er durch ein Gericht des Bundes beigeordnet worden ist, aus der Bundeskasse. Rz. 18 Nach Eintritt der Fälligkeit hat de...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / hh) Sonstige Fälle der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Rz. 177 Wird in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist, ohne mündliche Verhandlung entschieden, so entsteht keine Terminsgebühr. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ist nicht anwendbar und auch nicht analogiefähig. Rz. 178 Daher entsteht insbesondere dann keine Terminsgebühr, wenn im schriftlichen Verfahren nur noch über die Kosten entschied...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / c) Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV

Rz. 48 Hinzu kommen kann bereits im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV. Diese entsteht im Fallemehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (3) Mitwirkung an auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV)

Rz. 73 Die Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn es weder zu einem gerichtlichen Termin noch zu einem Sachverständigentermin kommt, der Anwalt aber mit dem Gegner oder einem Dritten eine Besprechung zur Erledigung oder Vermeidung des Verfahrens führt (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV).[29] Besprechungen mit dem Auftraggeber oder dem Gericht reichen nicht aus.[30] Rz. 74 Soweit...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / bb) Bedingter Auftrag

Rz. 9 War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.[1] Rz. 10 Häufigster Anwendungsfall ist der, dass der Anwalt mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt wird und für den Fall, dass diese zu keinem Erfolg führt, er bereits den Auftrag zu weiterer Tätigkeit erhäl...mehr

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§ 28 Familiensachen / 3. Vorläufige und endgültige Regelung

Rz. 10 Zu beachten ist, dass außergerichtlich mehrere Angelegenheiten gegeben sein können, wenn der Anwalt sowohl hinsichtlich einer vorläufigen Regelung beauftragt wird, als auch hinsichtlich einer endgültigen Regelung.[1] Beispiel 2: Vorläufige und endgültige Regelung, Umgangsrecht Der Kindesvater beauftragt den Anwalt, eine dauerhafte und endgültige Regelung zum Umgang mit...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (c) Hauptbevollmächtigter verdient fiktive Terminsgebühr

Rz. 103 Möglich ist auch, dass der Hauptbevollmächtigte die fiktive Terminsgebühr verdient. Nur für den Terminsvertreter ist eine fiktive Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV nicht möglich. Für den Hauptbevollmächtigten kommt sie dagegen in Betracht. Beispiel 59: Terminsvertreter nimmt den Verhandlungstermin wahr; anschließend Entscheidung im schriftlichen Ver...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / b) Abschlussschreiben nach vorheriger Abmahnung

Rz. 175 Wenig Beachtung findet die Frage, wie sich das Abschlussschreiben zur Abmahnung verhält. Beides sind außergerichtliche Tätigkeiten, die eine Geschäftsgebühr auslösen. In beiden Fällen ist der Gegenstand derselbe, nämlich der Hauptsacheanspruch. Daher ist insoweit von derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG auszugehen.[64] Mit dem Abschlussschreiben wird die außergeri...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 3. Rechtfertigungsverfahren

Rz. 117 Nach § 942 Abs. 1 ZPO kann in dringenden Fällen das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Streitgegenstand befindet, eine einstweilige Verfügung erlassen. Insoweit gilt das Gleiche wie für sonstige Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Rz. 118 Auf Antrag des Gegners (§ 942 Abs. 2 S. 2 ZPO) hat das Gericht eine Frist zu bestimmen, innerhalb der die Ladun...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / b) Gerichtliches Verfahren ohne vorangegangene Tätigkeit im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren

Rz. 259 Wird der Anwalt erstmals im gerichtlichen Verfahren auf Anordnung der sofortigen Vollziehung, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Wiederherstellung der sofortigen Vollziehung und Aufhebung der sofortigen Vollziehung beauftragt, so entsteht die Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV. Beispiel 140: Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirk...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 1. Umfang der Angelegenheit

Rz. 1 Im Verfahren über einen Antrag auf Anordnung eines Arrests (§§ 916 ff. ZPO) oder Erlass einer einstweiligen Verfügung (§§ 935, 936 i.V.m. §§ 916 ff. ZPO) erhält der Anwalt die Gebühren nach Teil 3 VV unmittelbar. Ergänzend hierzu ordnet § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG an, dass solche Verfahren gegenüber dem Hauptsacheverfahren als besondere Angelegenheit i.S.d. § 15 R...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / g) Anhang: Kostenentscheidung und -festsetzung bei gegenläufigen Kostenentscheidungen im Anordnungs- und Abänderungsverfahren

Rz. 144 Sind im Anordnungs- und Aufhebungsverfahren auch nur teilweise gegenläufige Kostenentscheidungen ergangen, so kann jede Partei aus der für sie günstigen Kostenentscheidung die erwachsenen Kosten erstattet verlangen.[44] Beispiel 78: Gegenläufige Kostenentscheidungen in Anordnungs- und Aufhebungs- bzw. Abänderungsverfahren Der Antragsteller hatte durch seinen Anwalt ei...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / f) Beschwerde

Rz. 272 Wird gegen einen Beschluss des Sozialgerichts im Verfahren über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung Beschwerde nach § 172 SGG eingelegt, erhält der Anwalt nicht mehr die Gebühren eines einfachen Beschwerdeverfahrens nach den Nrn. 3501 ff. VV (siehe Rdn 299 ff.). Es entstehen vielmehr seit dem 1.8.2013 gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 3 Buchst. a) VV die Gebühren nach den ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Zwangsgeldverfahren

Rz. 34 Kann eine Handlung durch einen Dritten nicht vorgenommen werden, so ist, wenn sie ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt, auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, durch Zwangshaft oder durch Zwangshaft a...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 3. Anrechnung der Verfahrens- und Terminsgebühr

Rz. 53 Kommt es auf Widerspruch oder Einspruch hin zur Durchführung des streitigen Verfahrens, ist die Verfahrensgebühr der Nr. 3305 VV auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits (Nr. 3100 VV) anzurechnen (Anm. zu Nr. 3305 VV). Rz. 54 Auch eine im Mahnverfahren nach Vorbem. 3.3.2 i.V.m. Nr. 3104 VV entstandene Terminsgebühr ist anzurechnen, wenn im streitigen Ve...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / c) Erneute Berufung nach Schlussurteil

Rz. 83 Wird sowohl gegen ein Teilurteil als auch gegen ein Schlussurteil Berufung eingelegt, stellt das neue Berufungsverfahren wiederum eine eigene Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 1 RVG). Der Anwalt erhält in beiden Verfahren seine Gebühren gesondert aus dem jeweiligen Wert. Beispiel 40: Berufung gegen Teil- und Schlussurteil Der Kläger klagt auf Zahlung von 20.000,00 EUR. In Hö...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / III. Revision

Rz. 25 Die Gebühren im Revisionsverfahren sind in Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 VV geregelt. Der Anwalt erhält wiederum eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr. Daneben kommt auch hier eine Einigungsgebühr in Betracht. Rz. 26 Das Revisionsverfahren ist ein neuer Rechtszug (§ 17 Nr. 1 RVG). Rz. 27 Wechselseitig geführte Revisionen, die miteinander verbunden werden, sind...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 16 Die Revision hatte Erfolg. Allerdings verneinte das Berufungsgericht zutreffend einen eigenen Anspruch der Firma D. gegen die Beklagten aus Geschäftsführung ohne Auftrag auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 677, 683 S. 1 BGB. Rz. 17 Beruht die Verpflichtung des Geschäftsführers auf einem wirksam geschlossenen Vertrag, der die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insb...mehr

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§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 135 Das angefochtene Urteil hielt den Angriffen der Revision nicht stand. Das Berufungsgericht hatte bei der Bemessung der Höhe des dem Kläger entstandenen Fahrzeugschadens rechtsfehlerhaft die in der Vergleichswerkstatt L. am 9.2.2017 eingetretene Preiserhöhung nicht berücksichtigt und damit Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt. Rz. 136 Nach der gefestigten Re...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 301 Soweit das Berufungsgericht dem Kläger den vom Amtsgericht zuerkannten weitergehenden Ersatzanspruch gegen die Beklagte zu 1) im Umfang von mehr als zwei Dritteln des ihm unstreitig entstandenen Schadens aberkannt hat, hielt dies einer revisionsrechtlichen Nachprüfung im Ergebnis stand. Rz. 302 Nicht zu beanstanden war die Annahme des Berufungsgerichts, der als solche...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 103 Die Revision wandte sich ohne Erfolg gegen die Beurteilung des Berufungsgerichts, die Klage habe durch Teilurteil als unzulässig abgewiesen werden dürfen. Gemäß § 301 Abs. 1 S. 1 ZPO hat das Gericht die Endentscheidung durch Teilurteil zu erlassen, wenn von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur der eine oder nur ein Teil eines Anspruchs zur Endentsc...mehr

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§ 9 Kasko-Rückstufungsschaden / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 16 Nach Auffassung des Berufungsgerichts war die Berufung schon deswegen unbegründet, weil der Geschädigte dem Schädiger grundsätzlich Gelegenheit geben müsse, die entstehenden Kosten durch Regulierung abzuwenden, bevor er seinen Kaskoversicherer in Anspruch nehme. Warte der Geschädigte – wie hier – nicht die Regulierungsbereitschaft des Haftpflichtversicherers des Schäd...mehr

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§ 5 Mietwagenkosten, insbes... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 4 Das angefochtene Urteil hielt nicht in allen Punkten revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Die Begründung, mit der das Berufungsgericht in dem allein noch den Gegenstand des Revisionsverfahrens bildenden Fall eine Ersatzfähigkeit des geltend gemachten Unfallersatztarifs abgelehnt und die Mietwagenkosten auf den von ihm geschätzten Normaltarif beschränkt hat, war nicht...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 137 Das Berufungsgericht hat im Wesentlichen ausgeführt, der Klägerin stehe aus dem Unfallereignis kein über die bereits erfolgte Regulierung des Schadens hinausgehender Schadensersatzanspruch zu. Dies folge aus dem Ergebnis der gemäß § 17 Abs. 1, 2 StVG vorzunehmenden Abwägung. Einzustellen seien dabei im Streitfall allein die – gleich zu wertenden – Betriebsgefahren de...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 91 Das Berufungsurteil hielt den Angriffen beider Revisionen stand. Zutreffend und von den Revisionen nicht angegriffen hatte das Berufungsgericht angenommen, dass Frau R. dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Beklagte auf Ersatz der Kosten des eingeholten Sachverständigengutachtens aus § 18 Abs. 1 S. 1 StVG zustand, der durch Abtretung gemäß § 398 BGB auf den Kläger übe...mehr

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§ 4 Stundenverrechnungssätz... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 78 Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Das Berufungsgericht hatte seine Auffassung, die Klägerin sei zur fiktiven Abrechnung nach den im Gutachten U wiedergegebenen Stundenverrechnungssätzen berechtigt, damit begründet, dass ihr der Prüfbericht der Beklagten nicht rechtzeitig übermittelt worden sei. Dies stand im W...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachanlagen / 2.2 Gebäude

Gebäude sind entsprechend ihren unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen (eigenbetriebliche oder private Nutzung, Fremdnutzung) in mehrere selbstständige Wirtschaftsgüter aufzuteilen.[1] Hinsichtlich der Zuordnung zum Betriebsvermögen ist bei selbstständigen Gebäudeteilen auf den Raum als Ganzes abzustellen.[2] Mehrere freistehende Baulichkeiten auf einem Grund...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 5 Erlass und Korrektur des Verlustfeststellungsbescheids nach § 35b Abs. 2 GewStG

5.1 Allgemeines Rz. 32 Gewerbeverluste sind nach § 10a GewStG zeitlich unbeschränkt vortragsfähig. Da zwischen dem Ez der Verlustentstehung und dem Ez des Verlustabzugs mehrere Jahre liegen können, schreibt § 10a S. 6 GewStG zur Vermeidung von Streitigkeiten zwischen Stpfl. und FA die gesonderte Feststellung der Höhe des vortragsfähigen Gewerbeverlusts vor. Durch den Verlustf...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 5.3 Erlass des Verlustfeststellungsbescheids

Rz. 36 Ein Verlustfeststellungsbescheid nach § 10a S. 6 GewStG ist zum einen zu erlassen, wenn die Ermittlung des Gewerbeertrags des Ez erstmals einen nach § 10a GewStG vortragsfähigen Fehlbetrag ergibt. Für diesen Ez hat dann der Verlustfeststellungsbescheid zu ergehen. Zu erlassen ist ein Verlustfeststellungsbescheid zum anderen aber auch dann, wenn für den vorangegangenen...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 5.1 Allgemeines

Rz. 32 Gewerbeverluste sind nach § 10a GewStG zeitlich unbeschränkt vortragsfähig. Da zwischen dem Ez der Verlustentstehung und dem Ez des Verlustabzugs mehrere Jahre liegen können, schreibt § 10a S. 6 GewStG zur Vermeidung von Streitigkeiten zwischen Stpfl. und FA die gesonderte Feststellung der Höhe des vortragsfähigen Gewerbeverlusts vor. Durch den Verlustfeststellungsbes...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4.2 Voraussetzungen

Rz. 16 Ein ESt-, KSt- oder Gewinnfeststellungsbescheid muss geändert oder aufgehoben worden sein. Dies ist zwingende Voraussetzung für die Anwendung von § 35b Abs. 1 GewStG.[1] Aufgrund welcher Vorschrift oder in welchem Verfahren der ESt-, KSt- oder Gewinnfeststellungsbescheid geändert oder aufgehoben wurde, ist ohne Bedeutung.[2] Es kann sich z. B. um eine Änderung oder Au...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 5.2 Feststellungs-Finanzamt

Rz. 35 Nach § 35b Abs. 2 S. 1 GewStG ist der Verlustfeststellungsbescheid von dem FA zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, das für den Erlass des GewSt-Messbescheids zuständig ist. Letzteres regelt § 22 AO. Danach sind für die Feststellung des Verlusts grundsätzlich zuständig die Betriebs-FÄ oder, wenn die Festsetzung, Erhebung und Beitreibung der GewSt den FÄ – wie in Ber...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4 GewSt-Messbescheid für Vorauszahlungszwecke (§ 19 Abs. 3 S. 3 und 4 GewStG)

Rz. 27 Die FÄ können nach § 19 Abs. 3 S. 3 GewStG in den Fällen von § 19 Abs. 3 und 4 GewStG einen Bescheid über die Festsetzung des GewSt-Messbetrags für Vorauszahlungszwecke erlassen.[1] Dies gilt für die erstmalige Festsetzung wie für die Anpassung von GewSt-Vorauszahlungen. Möglich ist dies bis zum Ende des 15. auf den Ez folgenden Kalendermonats. Auf Antrag des Stpfl. t...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 § 35b GewStG enthält verfahrensrechtliche Regelungen und betrifft alle Gewerbebetriebe. § 35b Abs. 1 GewStG gilt für GewSt-Messbescheide und für Verlustfeststellungsbescheide, § 35b Abs. 2 GewStG nur für Verlustfeststellungsbescheide. Nach § 35b Abs. 1 GewStG ist der GewSt-Messbescheid bzw. der Verlustfeststellungsbescheid von Amts wegen aufzuheben oder zu ändern, wenn...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4.4 Ablaufhemmung

Rz. 30 Die Korrektur nach § 35b Abs. 1 GewStG wird durch den Ablauf der Festsetzungsfrist begrenzt.[1] Nach § 35b Abs. 1 S. 3 GewStG gilt insoweit aber die Regelung in § 171 Abs. 10 AO entsprechend. Damit endet die Frist für die Korrektur z. B. der Festsetzung des GewSt-Messbetrags nicht vor Ablauf von 2 Jahren nach Bekanntgabe des maßgebenden ESt-, KSt- oder Gewinnfeststell...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 5 Erstattungsanspruch (§ 20 Abs. 3 GewStG)

Rz. 12 Übersteigen die GewSt-Vorauszahlungen die GewSt-Schuld, ist der sich daraus ergebende Erstattungsanspruch durch Aufrechnung oder Zurückzahlung auszugleichen. Fällig wird der Erstattungsanspruch nach § 20 Abs. 3 GewStG mit der Bekanntgabe des GewSt-Bescheids. Folglich müssen die Gemeinden die zu viel gezahlte GewSt nach der Bekanntgabe des GewSt-Bescheids unverzüglich ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.5 Festsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 21 Festzusetzen sind die GewSt-Vorauszahlungen durch Vorauszahlungsbescheid.[1] Der Vorauszahlungsbescheid ist schriftlich bzw. elektronisch zu erteilen.[2] Er muss neben den zu leistenden GewSt-Vorauszahlungen und Vorauszahlungsterminen auch den Betrieb, für den die GewSt-Vorauszahlungen zu leisten sind und den Steuerschuldner angeben. Im Hinblick auf die GewSt-Vorausza...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 5.4 Änderung oder Aufhebung des Verlustfeststellungsbescheids

Rz. 40 Für den Verlustfeststellungsbescheid gelten neben den auch für Steuerbescheide geltenden Änderungs- und Berichtigungsvorschriften der AO die besonderen Änderungsregelungen nach § 35b GewStG.[1] Rz. 41 Verlustfeststellungsbescheide können nach § 35b Abs. 1 GewStG geändert oder aufgehoben werden. In Betracht kommt dies dann, wenn ein ESt-, KSt- oder Gewinnfeststellungsbe...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4.3 Umfang der Korrektur

Rz. 24 Sind die Voraussetzungen für die Anwendung von § 35b Abs. 1 S. 1 GewStG erfüllt, wird die Änderung des Gewinns bzw. Verlusts aus Gewerbebetrieb nach § 35b Abs. 1 S. 2 GewStG in dem GewSt-Messbescheid insoweit berücksichtigt, wie sie die Höhe des Gewerbeertrags bzw. des vortragsfähigen Gewerbeverlusts beeinflusst. Die Änderung bzw. Aufhebung nach § 35b Abs. 1 GewStG se...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 5.5 Verlustfeststellungsfrist

Rz. 44 Durch § 35b Abs. 2 S. 4 GewStG wird die Feststellungsfrist für den Verlustfeststellungsbescheid an die Festsetzungsfrist für den GewSt-Messbescheid gekoppelt. Nach § 35b Abs. 2 S. 4 GewStG endet die Feststellungsfrist nicht, bevor die Festsetzungsfrist für den Ez abgelaufen ist, auf dessen Schluss der vortragsfähige Gewerbeverlust gesondert festzustellen ist. Die Vors...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorabentscheidungsersuchen zum Direktanspruch

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung zur Auslegung der MwStSystRL vorgelegt: 1. Steht einem Leistungsempfänger mit Ansässigkeit im Inland ein sog. Direktanspruch gegen die inländische Finanzverwaltung entsprechend dem EuGH-­Urteil Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.03.2007 – ­C‐35/05 (EU:C:2007:167) zu, wenn (a) dem Leistungsempfänger von einem Leiste...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.7 Bedingung Unmöglichkeit der Inanspruchnahme des Erlasses (§ 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 6 ErbStG)

Rz. 277 Der Steuererlass ist zudem dadurch auflösend bedingt, dass der Erlass aufgrund der Weiterübertragung des begünstigten Vermögens an einen Dritten nicht mehr in Anspruch genommen werden kann (§ 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 6 ErbStG).[1] Rz. 278 einstweilen freimehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.1 Überblick

Rz. 236 Der Steuererlass aufgrund der Verschonungsbedarfsprüfung ist kraft Gesetzes zwingend an die Einhaltung von mehreren Bedingungen geknüpft (§ 28a Abs. 4 ErbStG). Rz. 237 Dabei handelt es sich (zunächst) um die folgenden 3 Bedingungen kein Unterschreiten der Mindestlohnsumme innerhalb von 7 Jahren nach dem Erwerb (§ 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 ErbStG) und kein Verstoß gegen die ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 16 Die Regelung der Verschonungsbedarfsprüfung beruht weitgehend auf dem ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom September 2015. Rz. 17 In dem damaligen Entwurf wurde die geplante Neuregelung wie folgt begründet (BT-Drs. 18/5923, S. 32 ff.): Zitat Die Vorschrift regelt die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 – 1 BvL 21/12 – erf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 45 Der Steuererlass aufgrund der Verschonungsbedarfsprüfung gilt nur für den Erwerb von begünstigtem Vermögen (§ 28a Abs. 1 S. 1, § 13b Abs. 2 ErbStG). Nicht begünstigtes Vermögen ist von dem Erlass ausgenommen. Rz. 46 Der Steuererlass gilt uneingeschränkt für alle steuerpflichtigen Erwerbe von Todes wegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 ErbStG) und alle Schenkungen unter Lebenden...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 23 Der reduzierte Verschonungsabschlag gilt nur für den Erwerb von begünstigtem Vermögen.[1] Nicht begünstigtes Vermögen ist von dem Erlass ausgenommen. Rz. 24 Der reduzierte Verschonungsabschlag gilt für alle steuerpflichtigen Erwerbe von Todes wegen[2] und Schenkungen unter Lebenden.[3] Ferner sind auch Zweckzuwendungen erfasst.[4] Auf die Erbersatzsteuer von Familienst...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.5 Steuererlass (§ 227 AO)

Rz. 81 In Fällen der Unbilligkeit können die Finanzbehörden Steueransprüche erlassen (§ 227 AO). Der besondere Steuererlass aufgrund einer Verschonungsbedarfsprüfung (§ 28a ErbStG) schließt einen Steuererlass nach den allgemeinen Vorschriften der Abgabenordnung nicht aus. Allerdings dürften die Voraussetzungen für einen weitergehenden Erlass in der Praxis nur selten vorliege...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Rechtsfolge (§ 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG)

Rz. 123 Dem Erwerber steht ein Rechtsanspruch auf Erlass der Steuer zu, wenn er nachgewiesen hat, dass er die Steuer nicht begleichen kann (§ 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG). Dem FA steht insoweit keinerlei Ermessen zu. Rz. 124 Die Höhe der zu erlassenden Steuer ist nicht begrenzt (auch nicht auf 90 Mio. EUR, durch die Höhe des Erwerbs oder die Größe des Unternehmens). Zur Berechnung...mehr