Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 4.2 Herausgabeverweigerung

Die Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Verwalter auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen nach § 667 BGB gehört zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist damit insoweit aktivlegitimiert.[1] Das Verfahren gegen den ehemaligen Verwalter auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen ist ein wohnungseigen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 3 EStG)

Rn. 440 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Vorschrift steht seit 1934 unverändert im Gesetz. Sie hat als lex specialis rein deklaratorischen Charakter (allgemeine Meinung, zB BFH v 28.11.1980, VI R 193/77, BStBl II 1981, 368; BFH v 27.04.1990, VI R 35/86, BFH/NV 1990, 701; Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 430). Zu den WK gehören nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 EStG auch: Beiträge z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 16 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Vorschrift erscheint verfassungsrechtlich in verschiedener Hinsicht nicht unbedenklich. Die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes erfolgt, obwohl die Festsetzung des Kindergeldes in diesem Zeitpunkt (noch) nicht aufgehoben worden ist. Dies bedarf besonderer Rechtfertigung, da in diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht, ob es ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. § 118 EStG: Energiepreispauschale im ESt-Vorauszahlungsverfahren

Rn. 40 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 118 EStG enthält die Regelung über die Berücksichtigung der Energiepreispauschale im Vorauszahlungsverfahren. Ist gegen einen Anspruchberechtigten nach § 113 EStG für das dritte Quartal 2022 eine ESt-Vorauszahlung auch für Einkünfte aus § 13, § 15 oder § 18 EStG festgesetzt worden, wird diese um 300 EUR gekürzt (§ 118 Abs 1 S 1 EStG). Die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Inhaltliche Bestimmtheit

Rn. 77 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Neben der hinreichenden Trennung von Haftungs- und Pauschalierungsschuld werden an die inhaltliche Bestimmtheit von Haftungsbescheiden weitere Anforderungen an die Aufgliederung nach Besteuerungsabschnitten und nach den auf die einzelnen ArbN entfallenden Steuerschulden für erforderlich gehalten. Hinsichtlich der Trennung nach ArbN dürften die ...mehr

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AGS 11/2022, Gebühren des P... / V. Bedeutung für die Praxis

Hinsichtlich der Berechnung der Gebühren der beteiligten Rechtsanwälte ist dem OLG Brandenburg zuzustimmen. Das OLG Brandenburg hat sich allerdings nicht mit einem erstattungsrechtlichen Problem befasst, das hier hätte angesprochen werden müssen. 1. Terminsvertreterkosten bei Terminsaufhebung Da hier ein Verhandlungstermin möglicherweise schon nicht angesetzt, jedenfalls nicht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bewertung eines Erbbaurechts im Zustand der Bebauung

Rz. 37 [Autor/Stand] Der Grundbesitzwert eines zuvor unbebauten Erbbaurechts, welches sich am Bewertungsstichtag im Zustand der Bebauung befindet, ermittelt sich nach geänderter Auffassung der Finanzverwaltung[2] aus dem Bodenwertanteil des Erbbaurechts (§ 193 Abs. 3 und 4 BewG) und den bis zum Bewertungsstichtag entstandenen Herstellungskosten des Gebäudes, abzüglich des be...mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LSG München befasst sich mit einigen wichtigen Problemen, die eine nähere Betrachtung verdienen. 1. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH/VKH-Anwaltsvergütung a) Erinnerung Die Auffassung des LSG München, die Erinnerung gegen die Festsetzung der PKH- oder VKH-Anwaltsvergütung nach § 55 RVG sei unbefristet, entspricht der allgemeinen Auffassung in der Rspr. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ermessensentscheidung FA

Rn. 64 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 40 Abs 1 S 1 EStG "kann das FA zulassen", dass der ArbG die LSt mit einem pauschalen Steuersatz erhoben wird. Die Bewilligung des Pauschalierungsantrags steht nach dem Wortlaut des Gesetzes im Ermessen des FA. Sofern die Voraussetzungen für die Pauschalierung erfüllt sind und der ArbG seinem Antrag Berechnungen für die Ermittlungen de...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Unterschiede Zollprüfung zur steuerlichen Außenprüfung

Tz. 107 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Bei der Zollprüfung handelt es sich ähnlich der "normalen" Außen- oder Betriebsprüfung um die bedeutsamste Möglichkeit der Zollverwaltung, seitens der Zollpflichtigen im Rahmen ihrer Zollanmeldungen erklärte Sachverhalte auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüfen zu können. Aus dem Umstand, dass die europäischen Regelwerke das ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fernsehtantiemen

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Erhalten Vereine/Verbände aus der Überlassung von Übertragungsrechten anlässlich ihrer sportlichen Veranstaltungen Zahlungen von den jeweiligen Fernseh- oder Rundfunkanstalten, sind derartige Einnahmen ertragsteuerlich wie die Eintrittsgelder aus den sportlichen Veranstaltungen zu beurteilen. Es ist daher auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen, ...mehr

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FoVo 11/2022, Erstattungspf... / 1 Der Fall

Vollstreckung eines Haftbefehls in einer "Verhaftungsrunde" Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Nach Erlass eines Haftbefehls gemäß § 802g ZPO forderte der zuständige GV den Schuldner auf, zur Vermeidung der Verhaftung im Geschäftszimmer des GV zu erscheinen und dort die Vermögensauskunft abzugeben. Da der Sch...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 6.2 Bedenkenhinweise in der Wohnungseigentümerversammlung

Nicht selten werden Verwalter von Wohnungseigentümern aufgefordert, auch rechtswidrige Beschlüsse zu verkünden. Um ihre Wiederbestellung nicht als "Querkopf" zu gefährden, kommen sie entsprechenden Ansinnen auch nach. Verkündet der Verwalter rechtswidrige Beschlüsse, geht er zwar seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr das Risiko einer Verfahrenskostenbelastung ...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / 1. Allgemeines

a) Wie bereits angesprochen ist das Bundesverfassungsgericht ein Bürgergericht, weil nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG und § 90 Abs. 1 BVerfGG "jedermann" beschwerdeberechtigt ist. Es besteht zudem grundsätzlich kein Vertretungszwang, so dass die Bürgerinnen und Bürger die Verfassungsbeschwerde unmittelbar selbst erheben können. Die Ausnahme einer gebotenen Vertretung in einer m...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift statuiert als generelle, förmliche Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einen entsprechenden schriftlichen Antrag. Das Verfahren ist bis zu einer Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Eröffnung des Verfahrens nach §§ 26, 27 ein kontradiktatorisches Verfahren, heißt, das Eröffnungsverfahren wird im Gegensatz zu dem eröffneten Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Pflicht zur Veränderungsanzeige (§ 68 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Für den Fall der Änderung der für die Kindergeldzahlung erheblichen Verhältnisse statuiert § 68 Abs 1 S 1 EStG Alt 1 eine besondere Anzeigepflicht. Dies war erforderlich, weil § 153 Abs 1 AO sich nach hM nur auf Fälle bezieht, in denen die ursprüngliche Unrichtigkeit einer Erklärung nachträglich erkannt wird, und § 153 Abs 2 AO sich nur auf S...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Zwangsmaßnahmen nach Abs. 3

Rn 99 Dem Gericht steht im Zusammenhang mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen nach Abs. 3 ebenso wie im Rahmen des § 20 die Befugnis zu, den Schuldner zwangsweise vorführen und in Haft nehmen zu lassen. Der Unterschied beider Regelungen liegt in der Zielrichtung. Während die Zwangsmaßnahmen in § 20 Satz 2 die Erfüllung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners...mehr

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AGS 11/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Stefan Lissner mit häufigen Fehlern und Problemen im Rahmen der Beratungshilfeantragstellung (S. 481 ff.). Das LSG München (S. 492) hatte sich mit der Höhe der Verfahrensgebühr in einem sozialgerichtlichen Verfahren zu befassen sowie mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen das Erinnerungsrecht der Landeskasse verwirkt. Der Entscheidung des LG K...mehr

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FF 11/2022, Scheidung bei e... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsgegnerin wendet sich gegen den am 18.3.2022 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem die Ehe der Beteiligten auf den vom Antragsteller angebrachten Antrag geschieden und hinsichtlich des Versorgungsausgleichs ausgesprochen wurde, dass dieser aufgrund einer von den Beteiligten am 21.1.2022 zu Protokoll des Familiengerichts erklärten wechselsei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerbescheid

Rn. 6 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach§ 40 Abs 3 S 2 EStG ist der ArbG Schuldner der pauschalen Steuer. Der ArbG haftet damit nicht nur für eine fremde Schuld (vgl § 42d EStG), sondern leistet in den Fällen der Pauschalierung auf eine eigene Steuerschuld. Daher ist der Pauschalierungsbescheid für den ArbG ein Steuer- und kein Haftungsbescheid. Haftungs- und Pauschalierungsbes...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zoologische Gärten

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Betreibt ein Verein einen zoologischen Garten bzw. einen Tierpark, so kann er als eine gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden, wenn er ausschließlich die Förderung des Tierschutzes verfolgt, weil dieser Zweck als besonders förderungswürdig i. S. d. AO anerkannt ist (s. § 52 Abs. 2 Nr. 14 AO, Anhang 1b). Neben dem Tierschutz h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Vorschrift ist durch das JStG 1995 v 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1250) in das EStG eingefügt worden. Das JStErgG 1996 v 18.12.1995, BGBl I 1995, 1959 hat in § 68 Abs 1 EStG den Satz 2 eingefügt sowie § 68 Abs 4 EStG. Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das FamFördG v 22.12.1999 (BGBl I 1999, 2552) hat § 68 Abs 3 EStG dahin geändert, dass die Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung eines Erbbaugrundstücks mit einem Gebäude im Zustand der Bebauung

Rz. 42 [Autor/Stand] Die Bewertung von Erbbaugrundstücken mit Gebäuden im Zustand der Bebauung ist ebenfalls durch die Finanzverwaltung im Rahmen der ErbStR 2011 neu geregelt[2] und in die ErbStR 2019 übernommen worden[3]. Demnach stellt der bei Ablauf des Erbbaurechts nicht zu entschädigende und auf den Bewertungsstichtag nach Maßgabe der Anlage 26 zum BewG abgezinste Antei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Vorschriften für Steuervergütungen (§ 96 Abs 1 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aktuell sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie zahlreiche Regionalträger (ehemals Landesversicherungsanstalten). Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Der Hauptsitz befindet sich in B...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1 Rechtliches Gehör

Rn 104 Eine vorherige Anhörung des Schuldners vor Anordnung von Sicherungsmaßnahmen ist nicht erforderlich.[279] Dies ergibt sich aus einem Umkehrschluss aus § 21 Abs. 3 Satz 1, der für die Haftanordnung die vorherige Anhörung des Betroffenen ausdrücklich vorschreibt (s.o. Rdn. 99). Weiterhin setzt die vorläufige Postsperre nach §§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, 99 Abs. 1 Satz 2 gr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Eröffnungsstunde

Rn 11 Der Eröffnungsbeschluss soll die genaue Stunde der Eröffnung angeben. Der Tag der Eröffnung ergibt sich zwar aus dem Beschlussdatum, sollte aber neben der Eröffnungsstunde explizit genannt werden.[22] Dies ergibt die Darlegung aus Abs. 3: "des Tages". Für die Stunde der Eröffnung ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Insolvenzrichter den Eröffnungsbeschluss unterzeic...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Rechtsfolgen der Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses

Rn 39 Der rechtskräftige Beschluss, mit welchem der Eröffnungsbeschluss aufgehoben wird, beendet das Insolvenzverfahren. Rn 40 Die Aufhebung des Verfahrens ist gemäß § 9 öffentlich bekannt zu machen. Sind zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens Eintragungen gemäß §§ 31–33 vorgenommen worden, hat das Insolvenzgericht die Registerstellen sowie das Grundbuchamt von der rechtskräft...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Verfahren

Rn 103 Zur Entscheidung über die Anordnung der Maßnahmen des § 21 ist der Richter berufen, dessen funktionelle Zuständigkeit aus der allgemeinen Regelung in § 18 Abs. 1 Nr. 1 RPflG folgt. Im Beschwerdeverfahren kann auch das Beschwerdegericht vorläufige Maßnahmen ergreifen, weil es an die Stelle des Insolvenzgerichts tritt, nicht jedoch das Rechtsbeschwerdegericht.[275] Das G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Koordinierte Ländererlasse und Vordrucke

Rz. 4 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat zur Grundsteuerreform koordinierte Ländererlasse vom 9.11.2021 (AEBewGrSt) herausgegeben.[2] Die Vordrucke und Ausfüllanleitungen für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1.1.2022 sind ebenfalls veröffentlicht worden.[3] Eine Korrektur der Vordrucke ist in BStBl. I 2022, 138 veröffentlicht worden. Rz. 5– 7 [A...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 11. Angaben nach Nr. 4

Rn 26 Dem Antrag müssen Angaben zu entnehmen sein, ob gruppenangehörige Unternehmen zu bestimmten Geschäftsbereichen zu zählen sind. Konkret sind es Geschäftsbereiche bei denen Finanzaufsichten bestehen. Im heutigen Geschäftsverkehr ist es nichts Ungewöhnliches, wenn Firmen über eigene Finanzinstitute oder Banken verfügen, um Kundengeschäfte zu tätigen, bzw. erst überhaupt z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. ABC der Arbeitsmittel

Rn. 875 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aktenkoffer und Aktentasche Aktenkoffer und Aktentasche sind Arbeitsmittel, wenn sie so gut wie ausschließlich zum Transport beruflicher Unterlagen verwendet werden: anerkannt von FG Bln v 02.06.1978, III 126/77, EFG 1979, 225 für Betriebsprüfer; von FG Münster v 12.11.1996, 8 K 2250/94 E, EFG 1997, 334 für Sporttasche eines Sportlehrers; von...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2 Pfandrecht oder Nießbrauch (§ 244 Abs. 2 Satz 2)

Rn 19 Durch die Aufnahme von Pfandrechtsgläubigern und Nießbrauchsberechtigten stellt § 244 Abs. 2 Satz 2 klar, dass auch diese mit dem jeweiligen Rechtsinhaber eine hinreichende Forderungsgemeinschaft bilden, so dass auch hier nur beiden gemeinsam eine Stimme zusteht. Rn 20 Das gilt beim Pfandrecht so lange wie entweder die Pfandreife gemäß § 1228 BGB noch nicht eingetreten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Verfahrensrechtliches

Tz. 140 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Eine Präferenzbehandlung wird seitens des Vertragspartners nur gewährt, wenn ein entsprechender Antrag auf Präferenzbehandlung gestellt wird. Der Einführer muss diesen Antrag stellen, er ist für die Richtigkeit seines Antrags und die Einhaltung der Voraussetzungen des Ursprungskapitels verantwortlich. Als Grundlage für den Antrag stehen zwe...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Antragsrecht des Schuldners

Rn 13 Antragsberechtigt ist auch derjenige, der in einem eröffneten Insolvenzverfahren Schuldner ist oder als solcher angesehen wird. Rn 14 Sofern eine natürliche Person einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt, ist Prozessfähigkeit erforderlich. Für die Zulässigkeit des Eigenantrages ist es notwendig, dass dieser ernsthaft auf Eröffnung gerichtet ist, un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 256 BewG gilt bei der Grundsteuerwertermittlung für Zwecke der Grundsteuer. Die Vorschrift regelt den Begriff und die Höhe der Liegenschaftszinssätze. Der bei der Kapitalisierung des nach § 253 BewG anzusetzenden Reinertrags maßgebende Vervielfältiger hängt von der Höhe des Liegenschaftszinssatzes und der Restnutzungsdauer des Gebäudes ab. Rz. 2 [Autor/S...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 159 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden ist, regelt die Abgrenzung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen zum Grundvermögen. Dabei entspricht die Vorschrift inhaltlich dem § 69 BewG. Ergänzende Erläuterungen sind in den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Für das Gerichtsverfahren wird das Recht auf Gehör ausdrücklich durch Art. 103 Abs. 1 GG garantiert. Es gilt als ein aus dem Rechtsstaatsprinzip[1] herzuleitender allgemeiner Rechtsgrundsatz aber auch für das allgemeine Verwaltungsverfahren[2] und das Besteuerungsverfahren.[3] Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs beinhaltet das wichtigste Recht des Beteiligten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 2.3.2 Tatsachen

Rz. 12 Die Beteiligten sind nach § 91 Abs. 1 AO nur zu den tatsächlichen Verhältnissen zu hören. Tatsachen sind alle Lebenssachverhalte, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art, an die das Gesetz eine Besteuerungsfolge knüpft.[1] Hierbei kann es sich zum einen um – dem Beteiligten unbekannte (vgl. Rz. 14) – Tatsachen handeln, die im Rahmen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 2.3.1 Eingriffsakte

Rz. 9 Das Anhörungsrecht nach § 91 Abs. 1 S. 1 AO steht dem Beteiligten nur zu, wenn der Erlass eines in seine Rechte eingreifenden (belastenden) Verwaltungsakts be­vorsteht. Rechte i. d. S. sind alle subjektiv-öffentlichen Rechte einschließlich des Anspruchs auf fehlerfreie Ermessenausübung.[1] Es genügt, wenn nach dem voraussichtlichen Verfahrensgang mit einem Eingriff zu ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 3 Einschränkungen des Anhörungsrechts

Rz. 28 Die der Finanzbehörde für alle typischen Fälle auferlegte Verpflichtung, den Beteiligten vor Erlass eines belastenden Verwaltungsakts anzuhören, gilt aber nicht uneingeschränkt. So zählt § 91 Abs. 2 AO einige Ausnahmesituationen auf, in denen von einer Anhörung abgesehen werden kann. § 91 Abs. 3 AO sieht ein Anhörungsverbot vor. Durch diese Einschränkungen wird ein Au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 2.1 Sollvorschrift

Rz. 5 § 28 Abs. 1 VwVfG gewährt das rechtliche Gehör als verfahrensrechtlichen Anspruch ("ist"). Für das Besteuerungsverfahren sieht § 91 Abs. 1 S. 1 AO hingegen nur eine Sollvorschrift vor. Die Finanzbehörde "soll" dem Beteiligten vor Erlass eines belastenden Verwaltungsakts die Gelegenheit geben, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern. Es steht im pflicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 2.4 Wesentlichkeit der Abweichung (§ 91 Abs. 1 Satz 2 AO)

Rz. 20 Die Finanzbehörden sind vor Erlass eines belastenden Verwaltungsakts regelmäßig bereits nach § 91 Abs. 1 S. 1 AO zur Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet (vgl. Rz. 5). Der rein deklaratorische § 91 Abs. 1 S. 2 AO hebt beispielhaft einen typischen Anhörungsfall hervor. Danach ist "insbesondere" anzuhören, wenn von dem in der Steuererklärung erklärten Sachverhalt z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 3.1.1 Allgemeines

Rz. 29 Nach § 91 Abs. 2 AO kann von der Anhörung abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist. Liegen solche Umstände vor, so hat die Finanzbehörde eine Ermessensentscheidung zu treffen. Voraussetzung ist aber auch in diesem Zusammenhang immer, dass eine atypische Fallgestaltung vorliegt (vgl. Rz. 5). Hiervon ist nicht generell beim Erlass ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.1 Erteilung der Freistellungsbescheinigung

Rz. 2 Der Leistende kann bei dem für ihn zuständigen FA eine Freistellungsbescheinigung beantragen. Ist eine Personengemeinschaft Leistender, ist der Antrag bei dem für die Personengemeinschaft zuständigen FA zu stellen. Ist eine Personengemeinschaft ertragsteuerlich nicht zu führen, ist auf die umsatzsteuerliche Zuständigkeit (§ 21 AO) abzustellen. Der Antrag bedarf keiner ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 2.6 Formalitäten der Anhörung

Rz. 26 § 91 Abs. 1 S. 1 AO trifft keine Aussage über die Form der Anhörung. Die Gewährung rechtlichen Gehörs ist somit formfrei. Sie kann mündlich oder schriftlich, aber auch telefonisch, per E-Mail oder mithilfe anderer elektronischer Kommunikationsmittel erfolgen. Art und Weise der Anhörung stehen im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde. Maßgebend sind die Umstände de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 4 Rechtsfolgen unterlassener Anhörung

Rz. 38 Das Unterlassen einer nach § 91 AO gebotenen Anhörung führt zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, nicht jedoch zu dessen Nichtigkeit.[1] Der Verwaltungsakt leidet an einem Verfahrensfehler. Rz. 39 Dieser Verfahrensfehler kann aber gem. § 126 Abs. 1 Nr. 3 AO durch eine Nachholung der erforderlichen Anhörung geheilt werden[2], und zwar unabhängig davon, ob ein gebund...mehr

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AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge

Leitsatz 1. Bei summarischer Prüfung bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge (entgegen BFH-Beschlüsse vom 31.08.2021 – VII B 69/21 (AdV), und vom 23.05.2022 – V B 4/22 (AdV)). 2. Aus unionsrechtlichen Grundsätzen (Äquivalenz-, Effizienz-, Verhältnismäßigkeits- und Neutralitätsprinzip) folgen ebenfall...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlass von Nachzahlungszinsen bei Anspruch auf zinsfreie Stundung während der Corona-Pandemie

Leitsatz Nachzahlungszinsen sind zu erlassen, wenn diese auf einen Zeitraum entfallen, in dem ein Anspruch auf eine zinsfreie Stundung bestand. Sachverhalt Gegenüber dem Kläger wurde am 13.5.2020 der Körperschaftsteuerbescheid 2018 erlassen. Mit diesem Bescheid setzte das Finanzamt auch Nachzahlungszinsen für den April 2020 fest. Mit Schreiben vom 18.5.2020 beantragte der Klä...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.2.2 Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 829 ZPO ist das verbindliche Formular zu verwenden.[1] Das Formular ist relativ umfassend, weil es – auch als Hilfestellung – eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfassen soll.[2] Das Formular kann entweder in der papiergebundenen Fassung oder am PC ausgefüllt werden. Die ausgefüllten Formulare müss...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.2.4 Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Das Vollstreckungsgericht erlässt ohne Anhörung des Hausgeldschuldners[1] bereits auf einen zulässigen und begründeten Antrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hin den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜb).[2] Der Tatsachenvortrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird nicht geprüft. Der Pfändungsbeschluss entfaltet daher nur Wirkungen, wenn die Forderung a...mehr