Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Angebot und Annahme.

Rn 10 Der Erlass ist nach § 397 I kein einseitiges Rechtsgeschäft des Gläubigers, sondern kommt durch Vertrag zustande (BGH NJW 87, 3203). Das gilt auch hinsichtlich bereits eingetretener Verzugsfolgen; eine einseitige Rücknahme der Mahnung reicht nicht (BGH NJW 87, 1546). IRe Vergleichsvertrags können aber auch einseitige Verzichtserklärungen ausgetauscht werden (LG Frankf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Zuständigkeit.

Rn 9 Funktionell zuständig für den Erlass des VB ist idR (§ 689 Rn 2) der Rechtspfleger (§ 20 I Nr 1 RPflG) grds des Gerichts, welches den MB erlassen hat. Ist der Rechtsstreit bereits an ein anderes Gericht abgegeben, so erlässt dieses den VB (§ 699 I 3). Die Zuständigkeitsverschiebung des § 699 I 3 tritt auch dann ein, wenn das Mahngericht bei zulässiger formaler Beschränk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Konkludente Entscheidung über Wiedereinsetzung?

Rn 13 Ob Wiedereinsetzung nur ausdrücklich oder auch stillschweigend bewilligt werden kann, ist umstr (dafür St/J/Roth Rz 5; ThoPu/Hüßtege Rz 5, dagegen Rostock NJW-RR 99, 1507 [OLG Rostock 14.10.1998 - 4 W 64/98]; Anders/Gehle/Becker ZPO Rz 7; MüKoZPO/Stackmann Rz 10). Nicht erforderlich ist jedenfalls eine ausdrückliche Entscheidungsformel im Urteils- oder Beschlusstenor, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 93 Brüssel IIb-VO – Ausübung der Befugnisübertragung.

Gesetzestext (1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen. (2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte nach Artikel 92 wird der Kommission auf unbestimmte Zeit ab dem 22. Juli 2019 übertragen. (3) Die Befugnisübertragung nach Artikel 92 kann vom Rat jederzeit widerrufen werden. De...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 335 regelt Sachverhalte, in denen dem Prozessantrag auf Erlass des Versäumnisurteils zwar nicht entsprochen werden kann, wegen der Behebbarkeit der Verfahrensmängel eine die Instanz abschließende Entscheidung jedoch nicht ergehen darf. Der nicht säumigen Partei wird hier ›nur‹ das Recht auf das Versäumnisurteil abgesprochen (Mot zur CPO, 233 = Hahn/Mugdan, Materialien...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Pactum de non petendo.

Rn 7 Das Pactum de non petendo (Stillhaltevereinbarung) bewirkt – anders als der Erlass – kein Erlöschen des Schuldverhältnisses, sondern lediglich eine (idR) vorübergehende Einrede. Wird ein dauerndes Stillhalten vereinbart, so kann ein Erlass vorliegen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urteile.

Rn 4 Geeignete Titel für eine Kostenfestsetzung sind rechtskräftige oder für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteile. Dies können die in §§ 704, 794, 801 oder die in § 86 I FamFG genannten Titel sein. Die Anordnung – egal welcher – Sicherheitsleistung hat auf die Möglichkeit zur Kostenfestsetzung keine Auswirkungen. Dies spielt erst bei der Vollstreckung aus dem Kfb eine Ro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Regelungsbedürfnis.

Rn 6 Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen setzt – abweichend von § 49 – kein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden voraus (BTDrs 16/6308, 259); erforderlich ist aber gleichwohl ein Regelungsbedürfnis. Hieran fehlt es zB, wenn der Unterhaltsverpflichtete nicht im Vorfeld zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert worden ist; gleiches gilt, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 24 EuZVO – Ausübung der Befugnisübertragung.

Gesetzestext (1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen. (2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 23 Absatz 2 wird der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 22. Dezember 2020 übertragen. Die Kommission erstellt spätestens neun Monate vor Ablauf de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einstweilige Anordnung.

Rn 4 Im Gegensatz zu Entscheidungen im Hauptsacheverfahren werden einstweilige Anordnungen – nach § 53 II 2 – auch ohne entsprechende Anordnung mit ihrem Erlass sofort wirksam (Hamm Beschl v 6.1.11 – II-8 WF 322/10, FamRZ 11, 830). Der Erlass erfolgt gem § 38 III 3 durch Übergabe des Beschlusses an die Geschäftsstelle oder durch Verlesen der Beschlussformel.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Richterliche Durchsuchungsanordnung.

Rn 6 Für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Anordnung zur Wohnungsdurchsuchung gem § 758a I ist in § 1 ZVFV die Verwendung des Formulars nach Anlage 1 vorgeschrieben. Rn 7 Der Formularzwang besteht nicht für Anträge auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen gem § 758a IV. Ebenso wenig wie die Verordnungsermächtigun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 12 Der Erlass enthält den Verzicht des Gläubigers auf eine Forderung. Umgekehrt setzt der Verzicht einen Erlassvertrag voraus. Ein solcher Verzicht setzt den Willen voraus, auf eine bestehende Forderung zu verzichten. Dieser Wille kann auch im Prozess erklärt werden (BGH NJW 79, 720). Er ist im Allgemeinen nicht zu vermuten (BGH NJW 02, 1788 [BGH 07.03.2002 - IX ZR 293/00...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkungen des Teilurteils.

Rn 21 Das Teilurteil spaltet den Rechtsstreit in zwei Teile auf. Ein Vorbringen zu dem durch Teilurteil erledigten Teil ist im Verfahren über den verbleibenden Teil nicht mehr zulässig. Verspätete Angriffs- und Verteidigungsmittel dürfen nicht durch Teilurteil zurückgewiesen werden (Rn 4). Das Teilurteil kann für den jeweils entschiedenen Teil selbstständig formell und mater...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Belehrungspflicht in Abs 1 sind nicht ersichtlich. Die Annahme einer eventuellen Amtshaftpflicht (so MüKoZPO/Deubner Rz 12) geht sicherlich zu weit, würde wohl auch in der Praxis nie zur Geltung kommen. Ein Schaden der rechtsunkundigen Partei durch Vertretung seitens eines Rechtsanwaltes ist schlechterdings nicht vorstellbar, da di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Das Versäumnisurteil gegen den Beklagten.

Rn 36 Form und Inhalt der Entscheidung entsprechen grds dem nach mündlicher Verhandlung ergangenen Versäumnisurteil (Rn 15). Im Rubrum sind der Erlass der Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren (Bergerfurth JZ 89, 296, 300 [BAG 16.03.1988 - 7 AZR 587/87]) und der Tag der Übermittlung an die Geschäftsstelle zu vermerken. Diese hat zur Folge, dass eine danach eingehende Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Negatives Schuldanerkenntnis.

Rn 17 Das negative Schuldanerkenntnis setzt wie der Erlass einen Vertrag voraus. Es kann auch als Teil einer komplexeren Vereinbarung, insb eines Vergleichs, abgegeben werden. Inhaltlich ist wie beim positiven Schuldanerkenntnis zu unterscheiden zwischen der bloßen Begründung eines Beweismittels gegen den Anerkennenden (zB in Form einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Weitere Wirksamkeitserfordernisse.

Rn 16 Der Vertragsschluss ist grds, dh vorbehaltlich des Eingreifens besonderer Vorschriften, formfrei wirksam (NJW 02, 429). In inhaltlicher Hinsicht können der Wirksamkeit eines Erlasses bindende Preisvorschriften entgegenstehen oder der Anspruch ist sonst nicht verzichtbar (BGH NJW-RR 01, 1044 [BGH 14.12.2000 - I ZR 213/98]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 78 Brüssel Ia-VO

Art. 78 Brüssel Ia-VO(1) Die der Kommission übertragene Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte unterliegt den Bedingungen dieses Artikels. (2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 77 wird der Kommission auf unbestimmte Zeit ab dem 9. Januar 2013 übertragen. (3) Die Befugnisübertragung gemäß Artikel 77 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat je...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Offenbar.

Rn 4 Offenbar ist die Unrichtigkeit, wenn sie sich aus dem Zusammenhang gerade dieses Urteils bzw aus dem Urt selbst (BGHZ 127, 74, 80 f, zB falsche Parteibezeichnung, Rn 6), oder zumindest aus den Vorgängen bei Erlass und Verkündung ohne weiteres, nicht notwendigerweise sofort erkennbar, ergibt (BGHZ 20, 188, 192; NJW-RR 01, 61; BGHR 03, 1168, 1169; BGH NJW 07, 518; BGH NJW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erledigung der Hauptsache.

Rn 2 Im Arrestwie auch im einstweiligen Verfügungsverfahren können die Parteien die Hauptsache für erledigt erklären. Es gelten die allgemeinen Grundsätze (St/J/Grunsky Rz 17; Zö/Vollkommer Rz 4; Vossler MDR 09, 668). Tritt das Erledigungsereignis erst nach Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Rechtschutzmaßnahme ein, so kann der Antragsteller sofortige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Antrag.

Rn 4 Die Verweisung gem § 506 erfolgt auf Antrag. Antragsberechtigt ist jede der Parteien, also sowohl der Beklagte (Widerkläger) als auch der Kl (Widerbeklagte), und zwar im Gegensatz zu § 281 I unabhängig davon, ob die andere Partei die Unzuständigkeitsrüge erhoben hat, oder nicht (vgl oben Rn 1). Der Antrag muss vor weiterer Verhandlung, also vor Einlassung zur Sache nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 4 Die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung kann aufgrund einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767, auch einer Titelgegenklage in entsprechender Anwendung des § 767 oder einer Klauselgegenklage nach § 768 geltend gemacht werden. Nicht unter § 799a fällt die Abänderungsklage nach § 323a I (zweifelnd ThoPu/Hüßtege Rz 7; anders für § 323 IV aF BTDrs 16/9821, 24). Nach Bee...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung des Gerichts.

Rn 7 Das Gericht hat nach Erklärung des Verzichts zu prüfen, ob die Voraussetzungen aus Rn 2 f vorliegen. Durch Zwischenurteil (§ 303) kann das Gericht die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit des (vermeintlichen) Verzichts feststellen. Das Gericht darf aber nicht durch Beschl den Antrag des Beklagten auf Erlass des Verzichtsurteils zurückweisen. Das Argument, es handele sich bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Übersicht.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die örtliche, sachliche u funktionelle Zuständigkeit. Diese ist für den Erlass einer EA akzessorisch zur Hauptsache. Nach I ist zu unterscheiden, ob u wo bereits das Hauptsacheverfahren anhängig ist. II enthält eine zusätzliche Eilzuständigkeit. In fG-Familiensachen darf das Gericht den Antrag auf Erlass einer EA nicht mangels örtlicher oder sachli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beteiligte.

Rn 9 Der Erlassvertrag wird zwischen Gläubiger und Schuldner geschlossen. Auf den Erlass als Verfügungsgeschäft ist § 185 anwendbar, wenn ein Dritter verfügt. Ein Dritter kann mit dem Gläubiger iRd § 328 ein dauerndes Stillhalten zugunsten des Schuldners vereinbaren (BGH JZ 56, 119). Dagegen ist aufgrund des Verfügungscharakters des Erlassgeschäfts ein Erlassvertrag zugunste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschlüsse.

Rn 5 Grundlage können ebenso Beschlüsse sein, die eine Kostenentscheidung enthalten, etwa solche nach §§ 91a I, 269 IV, 522 II. Im Falle der Klagerücknahme bedarf es eines (konstitutiven) Beschlusses nach § 269 IV; in § 269 III 2 kann keine gesetzliche Kostengrundentscheidung gesehen werden (Saarbr NJW-RR 18, 1468 [OLG Saarbrücken 29.03.2018 - 9 W 3/18] Rz 7). In Familienstr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonstige rechtserhebliche Tatsachen (Abs 3).

Rn 4 Dass Erfüllung u Erfüllungssurrogate Gesamtwirkung haben, folgt schon aus dem Begriff der Gesamtgläubigerschaft. Ein Erlass der Forderung durch einen Gesamtgläubiger hat nur dann Gesamtwirkung, wenn dieser eine so weitreichende Verfügungsbefugnis zu Lasten der Übrigen besitzt, sie ergibt sich nicht bereits aus der Verweisung des § 429 III auf § 423 (BGH NJW 86, 1861, 18...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Mit dem Anerkenntnis, einer – im Verständnis der hM – rein prozessualen Rechtshandlung (krit Stamm ZZP 127 [14], 125, 127; monographisch, von der prozessualen Natur ausgehend, aber materielle Wertungen einbeziehend Heiß S 77 ff), begibt sich der Beklagte der Chancen auf den prozessualen Sieg, indem er den vom Kl erhobenen prozessualen Anspruch und die darüber aufgestell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zur Thematik vgl Lousanoff. Das Teilurteil ist ein Endurteil, das im Gegensatz zum Endurteil iSd § 300 den Rechtsstreit nicht ganz oder dem Grunde nach, sondern nur einen von mehreren Streitgegenständen (Abs 1 S 1 Var 1), einen abgrenzbaren Teil des Streitgegenstands (Abs 1 S 1 Var 2, Abs 1 S 2) oder entweder die Klage oder die Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3) erledigt. Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht der Hauptsache.

Rn 2 Ist bei Eingang des Antrags auf Erlass einer EA ein Hauptsacheverfahren nicht anhängig, ist das Gericht zuständig, welches erstinstanzlich für die Hauptsache zuständig wäre; sog fiktive Zuständigkeitsbestimmung (I 1). Dabei sind in Familiensachen die neben den allgemeinen (§§ 2 ff bzw § 113 I 2 iVm §§ 12 ff ZPO) geltenden besonderen örtlichen Zuständigkeitsregelungen (§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Regelungsgegenstand.

Rn 33 Die Gesamtverordnung umfasst mehrere Materien. Art 1 der Gesamtverordnung betrifft die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, ZVFV. Art 2 beinhaltet die Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und Art 3 die Änderung der Verbraucherinsolvenzformularverordnung. Art 4 regelt das Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Gegenstand der ZVFV sind die Vollstreckungsaufträg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einreden bei doppelter Festsetzung.

Rn 22 Der Schutz des § 126 ist nicht in vollem Umfang gegeben, wenn eine Doppelfestsetzung vorliegt. Liegt ein Kostenfestsetzungsbeschluss zugunsten der Partei vor, dann muss der Anwalt, solange keine Festsetzung für ihn erfolgt ist, Handlungen des Gegners und der eigenen Partei gegen sich gelten lassen (Schlesw JurBüro 90, 1195). Zahlt der Gegner daher nach Festsetzung auf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmsweise Antragserfordernis.

Rn 3 Bei der Stufenklage (§ 254) nach Abschluss einer Stufe wird nur auf Antrag (auch der beklagten Partei, vgl Karlsr FamRZ 97, 1224) terminiert; ebenso bei Ruhen des Verfahrens (§ 251) und Aussetzung sowie Unterbrechung (vgl § 249). Das gleiche gilt beim Grundurteil, wenn vor Rechtskraft der (positiven) Entscheidung über den Grund zur Höhe verhandelt werden soll (§ 304 II)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob/Gies, Die bilanzielle Durchsetzbarkeit der (gewinneutralen) Realteilung von Mitunternehmerschaften, BB 1987, 2400; Hörger, Ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung, DStR 1993, 37; Crezelius, Besteuerung aus Drittverhalten?, FR 2002, 805; Engl, Realteilung auch mit Einzel-WG rückwirkend ab 01.01.2001 nach UntStFG ohne Behaltefrist ste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Im Mahnverfahren können die Anträge und Erklärungen vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgegeben werden. 2Soweit Formulare eingeführt sind, werden diese ausgefüllt; der Urkundsbeamte vermerkt unter Angabe des Gerichts und des Datums, dass er den Antrag oder die Erklärung aufgenommen hat. 3Auch soweit Formulare nicht eingeführt sind, ist für den Antrag auf Erlas...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Einstweilige Anordnungen nach § 769 treten mit Erlass des Urt in dem Verfahren, in dem sie ergangen sind, ohne weiteres außer kraft (vgl § 769 Rn 14). Der in § 770 enthaltene Hinweis darauf, dass bereits erlassene Anordnungen aufgehoben, abgeändert oder bestätigt werden können, steht dem nicht entgegen; diese Vorschrift dient der Rechtsklarheit; ihr kommt deklaratorisch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vertagungsantrag der erschienenen Partei nach § 227.

Rn 17 Die erschienene Partei hat seit der Novelle von 1924 nur noch unter den Voraussetzungen des § 227 einen Anspruch auf Vertagung (dazu Volkmar JW 24, 345, 348; wie hier Anders/Gehle/Anders ZPO Rz 12; ThoPu/Reichold Rz 9; aA MüKoZPO/Prütting Rz 21; St/J/Bartels Rz 23). Dem Antrag ist aber aus den Gründen des § 227 I 2 Nr 2 zu entsprechen, wenn die das Versäumnisurteil hin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Insolvenzverfahren.

Rn 9 Im Insolvenzverfahren ist für Entscheidungen über die Vollstreckungsverbote aus § 89 I, II InsO das Insolvenzgericht zuständig, § 89 III InsO, gleich ob die beantragte Maßnahme angeordnet oder ob ihr Erlass abgelehnt wird (BGH ZInsO 04, 391, 392; 06, 139 Rz 5; ZVI 07, 78 Rz 3; NJW-RR 08, 294). Ein eröffnetes und noch nicht beendetes Insolvenzverfahren ist ebenso wenig V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Geschiedene Eheleute/aufgehobene Lebenspartnerschaft.

Rn 52 Ist die Ehescheidung rechtskräftig ausgesprochen beziehungsweise die Lebenspartnerschaft aufgehoben, besteht für die Zeit danach kein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss mehr. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt beinhaltet keinen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (BGH NJW 84, 291). Streitig ist, ob ein Antrag auf Erlass einer diesbezüglichen einstweiligen Anordn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragsinhalt.

Rn 3 In Antragsverfahren (Rn 2) ist der schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu stellende (§ 25 bzw § 113 I 2 iVm §§ 253, 920 III, 936 ZPO) Antrag auf Erlass einer EA gem I 2 zu begründen u die Erlassvoraussetzungen sind glaubhaft zu machen (§ 31 bzw § 113 I 2 iVm § 294 ZPO). In fG-Familiensachen enthält I 2 damit eine Abweichung zu § 23. In Familienstreits...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ermessen des Gerichts.

Rn 6 Das Gericht ist zum Erlass des Zwischenurteils iSd § 303 nicht verpflichtet. Anders ist es nur bei Säumnis, § 347 II, oder im Falle des § 366 (Zwischenstreit über Beweisaufnahme vor beauftragtem oder ersuchtem Richter). Das unselbstständige Zwischenurteil ist zweckmäßig, wenn es geeignet ist, den Prozess zu fördern. Ist der Rechtsstreit bereits endentscheidungsreif, etw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ermächtigung zur Ersatzvornahme und Duldungspflicht.

Rn 44 Das Gericht weist den Vollstreckungsantrag entweder zurück oder es ermächtigt den Gläubiger in Abs 1, die Handlung nach Wahl vornehmen zu lassen oder (analog Abs 1) selbst vorzunehmen. Dafür muss der Schuldner darlegen, dass er dazu in der Lage ist (Hamm NJW 59, 891). Der Beschl nach § 329 begründet seine Duldungspflicht, die der Gläubiger notfalls durch Hinzuziehung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.09 (BGBl I, 2258) eingefügt. Sie dient der Vereinfachung und Beschleunigung der Zwangsvollstreckung, wenn Geldforderungen und andere Vermögensrechte auf Grundlage eines Vollstreckungsbescheids gepfändet werden sollen. Stellt der Gläubiger seinen Vollstreckungsantrag ele...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist der Antrag des Antragstellers auf den Erlass eines Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnbescheids gerichtet, so wird der Mahnbescheid als Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnbescheid bezeichnet. (2) 1Für das Urkunden-, Wechsel- und Scheckmahnverfahren gelten folgende besondere Vorschriften:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung und gegen den Widerruf des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung (§ 949 Absatz 1), soweit sie durch das Gericht des ersten Rechtszuges erfolgt sind, findet die sofortige Beschwerde statt. (2) Die in Artikel 21 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 bezeichnete Frist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren und Entscheidung.

Rn 6 Grds hat eine mündliche Verhandlung stattzufinden, sofern nicht ein Fall der gesteigerten Dringlichkeit (§ 937 Rn 3) vorliegt oder das Amtsgericht gem § 942 angerufen wurde. Für das Urteils- und Beschlussverfahren gelten die gleichen Grundsätze wie im Arrestrecht (§ 922 Rn 7–14). Die Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist ein ›urteilsv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfügungsgrund.

Rn 3 Die Regelungsverfügung muss notwendig sein. Trotz des ggü § 935 unterschiedlichen Wortlauts ist auch hier erforderlich, dass für die Verfügung eine Dringlichkeit bzw Eilbedürftigkeit besteht. Hieran fehlt es, wenn dem Verfügungskläger auch mit einer späteren Verwirklichung seines Rechts im ordentlichen Prozessweg gedient ist (St/J/Grunsky Rz 7). Die Dringlichkeit entfäl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erledigung des Verfahrens durch Antragsrücknahme oder Erledigung.

Rn 37 Die Rücknahme des Antrags erledigt eine Kindschaftssache nur in echten Antragsverfahren (s.o. Rn 28), zB einem Sorgeverfahren nach § 1671 BGB. Gem. § 22 I kann der Antrag bis zur Rechtskraft der Entscheidung zurückgenommen werden; nach Erlass der Endentscheidung bedarf die Rücknahme der Zustimmung der anderen Beteiligten. Gem § 22 III gilt dies auch, wenn alle Beteilig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pfändungsantrag.

Rn 28 Die Pfändung einer Geldforderung erfolgt durch einen Beschl des Vollstreckungsgerichts, der die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Titel, Klausel, Zustellung) verlangt. Der Eröffnungsbeschluss in einem Insolvenzverfahren stellt keinen für eine Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen des Schuldners nach den §§ 828 ff geeigneten Titel d...mehr