Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

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Erbschaft- und Schenkungste... / 3.6 Wegfall der Steuerbefreiung

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 5 ErbStG fällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt. Anwendungsfälle sind z. B. die Veräußerung oder die Vermietung bzw. Verpachtung des Grundstücks. Die bisherige Steuerfestsetzung wird nun rückwirkend geändert. ...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 3.7.2 Rechtslage ab dem Jahressteuergesetz 2020

Schulden und Lasten mit wirtschaftlichem Zusammenhang zum Familienheim Auch nach dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020[1] bleibt es dabei, dass Schulden und Lasten, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem steuerbefreiten Familienheim stehen, nicht bzw. nur teilweise abgezogen werden können. Dies ergibt sich nun aus § 10 Abs. 6 Satz 3 ErbStG. Schulden und Laste...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 3.4 Weitere Voraussetzungen

Im Folgenden sollen die weiteren Voraussetzungen, die für die Gewährung der Steuerbefreiung gegeben sein müssen, kurz erläutert werden. Erwerbe von Todes wegen Zu den Erwerben von Todes wegen siehe unter diesem Stichwort in Tz. 2.3.2. Nutzung zu eigenen Wohnzwecken beim Erblasser[1] Der Erblasser muss die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. War er aus zwingenden Gründe...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Jahressteuergesetz 1996 wurde der Erwerb eines Familienwohnheims unter Ehegatten schenkungsteuerfrei gestellt. Grund hierfür war die geänderte Rechtsprechung des BFH[1], wonach sogenannte unbenannte (ehebedingte) Zuwendungen nicht deswegen von der Schenkungsteuer ausgenommen sind, weil sie – wegen ihres spezifisch ehebezogenen Charakters – nach herrschender...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen / 4 Stückzinsen: Diese Besonderheiten sind zu beachten

Stückzinsen sind die anteiligen Zinsen, die einem Zeitraum zwischen 2 Zinsterminen zugerechnet werden. Der Käufer eines festverzinslichen Wertpapiers muss neben dem Kurswert auch die seit dem letzten Zinstermin bis zum Verkaufstag fälligen Zinsen bezahlen. Diese werden zum Kurswert addiert. Die Stückzinsen werden nach dem Zinsfuß, mit dem das Wertpapier zu verzinsen ist, bes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.2 Fiktion von rechtsfähigen Personengesellschaften als Gesamthandsgemeinschaften und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen (Abs. 2 Nr. 2 S. 2)

Rz. 105 § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO wurde durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023[1] mit Wirkung vom 1.1.2024 in das Gesetz eingefügt. Er trägt ebenso wie die Änderung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO der zum selben Zeitpunkt erfolgten Neuregelung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG v. 10.8.2021[2] Rechnung. Danach sind rechtsfähige Personengesellscha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.4 Ausschluss des § 39 Abs. 2 AO wegen Anknüpfung des Steuergesetzes an das Bürgerliche Recht

Rz. 7 Die Möglichkeit, Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis im Wege der Vollstreckung durchzusetzen, ist auf das Vermögen des Vollstreckungsschuldners beschränkt. Dessen Umfang richtet sich nicht nach den Zurechnungsregeln des § 39 AO, sondern nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Dieses bestimmt insbesondere darüber, welche Rechte Dritter die Veräußerung im Weg...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung

Zusammenfassung Überblick Ein Erbe wird nicht gezwungen, die ihm angefallene Erbschaft zu behalten. Das Erbrecht eröffnet ihm die Möglichkeit, sein Erbe auszuschlagen. Dies wird er immer dann tun, wenn die Erbschaft überschuldet ist. Als weiterer Grund die Erbschaft auszuschlagen ist der Wille des Erben, dass diese der Nächstberufene erhalten soll. Dies wird er insbesondere i...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.3 Gestaltungsmöglichkeiten beim Berliner Testament

Haben die Ehegatten ein Berliner Testament errichtet, in denen sie ihre gemeinschaftlichen Kinder als Schlusserben eingesetzt haben, so ist dies aus steuerlicher Sicht regelmäßig nachteilig. Denn zum einen werden die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG der Schlusserben zum erstversterbenden Ehegatten verschenkt, darüber hinaus erhöht sich auch die Steuerprogression (si...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.2 Teilausschlagung

Eine Teilausschlagung ist zivilrechtlich nicht möglich. Möglich wird dies durch die zulässige Vollausschlagung der Erbschaft gegen Zahlung einer Teilabfindung.[1] Praxis-Beispiel Teilabfindung Der Witwer W hinterlässt als Alleinerben den Sohn S und die Tochter T. Sonstige Verwandte sind nicht vorhanden. W verstirbt. Der Nachlass hat einen steuerlichen Wert i. H. v. 2.000.000 E...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.6 Regelung des § 5 Abs. 3 ErbStG (Wahl-Zugewinngemeinschaft)

2.6.1 Überblick Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft, so gelten die Vorschriften des Abkommens vom 4.2.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft (WZugewGemAbk FR).[1] Grundsätzlich entspricht die Wahlzugewinngemeinschaft auch der deutschen Zug...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.5 Anwendung auf eingetragene Lebenspartner

In den Erbschaftsteuerrichtlinien wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Regelungen für Ehegatten zum güterrechtlichen Zugewinnausgleich auch für eingetragene Lebenspartner gelten (vgl. R E 5.2 Abs. 4 ErbStR 2011).mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.6.2 Anwendungszeitpunkt

Die Regelung findet Anwendung mit Wirkung vom 15.3.2012.mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.2 Regelung des § 5 Abs. 2 ErbStG

2.2.1 Allgemeines Nach § 5 Abs. 2 ErbStG gehört eine Ausgleichsforderung in den folgenden Fällen nicht zum Erwerb des § 3 ErbStG und § 7 ErbStG: a) Der Zugewinn wird in anderer Weise als durch den Tod des Ehegatten oder Lebenspartners beendet. Dies kann zum einen die Beendigung der Ehe durch Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft sein. Oder die Ehegatten (eingetragene...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.5.3.1 Allgemeines

Die Zugewinngemeinschaft bei eingetragenen Lebenspartnern endet, wenn die Lebenspartner ihre Lebenspartnerschaft aufheben, den Güterstand wechseln oder beim Tod eines Lebenspartners.mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1 Zivilrechtliche Grundlagen

1.1 Allgemeines zur Zugewinngemeinschaft Ehegatten haben die Möglichkeit, zwischen drei verschiedenen Güterständen zu wählen. Dies sind entweder die Gütertrennung (§ 1414 BGB), die Gütergemeinschaft (§ 1415 BGB – § 1518 BGB) oder die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB – § 1390 BGB). Letztere wird auch gesetzlicher Güterstand genannt. Für den Güterstand der Gütertrennung und der...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3 Ermittlung der erbschaftsteuerfreien Ausgleichsforderung

2.1.3.1 Berechnung des Anfangsvermögens Hierbei ist Anfangsvermögen das Vermögen, das einem Ehegatten – nach Abzug von Verbindlichkeiten – beim Eintritt des Güterstandes gehörte (R E 5.1 Abs. 3 Satz 1 ErbStR 2019). Ferner ist eine Indizierung des Anfangsvermögens vorzunehmen.[1] Dies bedeutet, dass die nominale Wertsteigerung des Anfangsvermögens aufgrund der ständigen Gelden...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.2 Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung

1.2.1 Anfangsvermögen Zum Anfangsvermögen zählt das Vermögen, das ein Ehegatte im Zeitpunkt des Eintritts in den Güterstand besaß (§ 1374 Abs. 1 BGB). Waren auch Verbindlichkeiten vorhanden, so sind diese abzuziehen. Nach § 1374 BGB sind Verbindlichkeiten über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen. Das Anfangsvermögen kann daher auch negativ sein.[1] Zur Wertermittlung des ...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.2 Berechnung des Endvermögens

Als Endvermögen ist das nach den zivilrechtlichen Vorschriften ermittelte Vermögen anzusetzen.mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.4 Besonderheiten

1.4.1 Auswirkung der Zugewinngemeinschaft auf den Pflichtteil Mit der Hilfe des Güterstands kann auch ein Einfluss auf den Pflichtteil genommen werden. Dies gilt insbesondere für das Pflichtteilsrecht von Kindern. Praxis-Beispiel Güterstandseinflussnahme auf den Pflichtteil Die Ehegatten EM und EF leben im Güterstand der Gütertrennung. Sie haben zwei gemeinsame Töchter T1 und T...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.5.3 Beendigung der Zugewinngemeinschaft

1.5.3.1 Allgemeines Die Zugewinngemeinschaft bei eingetragenen Lebenspartnern endet, wenn die Lebenspartner ihre Lebenspartnerschaft aufheben, den Güterstand wechseln oder beim Tod eines Lebenspartners. 1.5.3.2 Tod des eingetragenen Lebenspartners 1. Erbrecht des Lebenspartners ohne Berücksichtigung der Zugewinngemeinschaft Auch beim Tod eines eingetragenen Lebenspartners ist di...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.3 Beendigung der Zugewinngemeinschaft

1.3.1 Gründe für die Beendigung der Zugewinngemeinschaft Gründe für die Beendigung der Zugewinngemeinschaft können die Scheidung sein, der Tod eines Ehegatten oder auch der Wunsch der Ehegatten, einen anderen Güterstand (z. B. Gütertrennung oder auch die Gütergemeinschaft) zu begründen. Auch ist es möglich, dass die Ehegatten nach Beendigung der Zugewinngemeinschaft anschließ...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.5 Zivilrechtliche Behandlung des eingetragenen Lebenspartners

1.5.1 Allgemeines Da auch der eingetragene Lebenspartner die Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 ErbStG geltend machen kann (und dies ggf. rückwirkend), soll hier kurz auf die entsprechenden zivilrechtlichen Regelungen eingegangen werden. 1.5.2 Zugewinngemeinschaft Auch eingetragene Lebenspartner leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nichts anderes vereinbart ...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.3.2 Scheidung

Neben dem Tod eines Ehegatten ist die Scheidung der häufigste Grund für die Beendigung der Zugewinngemeinschaft. Lassen sich die Ehegatten scheiden, entsteht für den Ehegatten mit dem geringeren Zugewinn ein Anspruch auf eine Zugewinnausgleichsforderung.mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.3.4 Tod des Ehegatten

Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand, d. h. im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, und verstirbt ein Ehegatte, hat das die folgenden Konsequenzen. 1.3.4.1 Erbrecht des Ehegatten ohne Berücksichtigung der Zugewinngemeinschaft Die Höhe des Erbteils eines Ehegatten ist davon abhängig, welche Verwandten des Erblassers noch vorhanden sind bzw. welcher Ordnung diese zugeh...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2 Steuerrechtliche Grundlagen

2.1 Regelung des § 5 Abs. 1 ErbStG 2.1.1 Allgemeines Wird die Zugewinngemeinschaft dadurch beendet, dass ein Ehegatte verstirbt, und wird der Zugewinn nicht nach § 1371 Abs. 2 BGB ausgeglichen, bleibt eine nach der güterrechtlichen Lösung zu ermittelnde fiktive Ausgleichsforderung steuerfrei (§ 5 Abs. 1 ErbStG). Wichtig Anwendung auch auf eingetragene Lebenspartner Dies gilt auc...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinngemeinschaft

Zusammenfassung Überblick Der zwischen Ehegatten am häufigsten gewählte Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dieser kann entweder durch Vertrag vereinbart werden oder dadurch, dass die Ehegatten nichts vereinbaren, dann tritt er automatisch ein. Mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft ist eine Zugewinnausgleichsforderung zu ermitteln. Die erbschaftsteuerliche Behandlung de...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.4 Rückwirkende Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft

Haben Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner ihren bisherigen Güterstand (durch Ehevertrag oder Lebenspartnerschaftsvertrag) aufgehoben und rückwirkend den Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart, bestimmt § 5 Abs. 1 Satz 4 ErbStG, dass als Zeitpunkt des Eintritts des Güterstands der Tag des Vertragsschlusses gilt. Wichtig Keine rückwirkende Anerkennung Das Erbschaft...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.3 Ausschlagung eines Vermächtnisses

Auch ein Vermächtnis kann zivilrechtlich[1] ausgeschlagen werden. Dies hat die folgenden erbschaftsteuerlichen Wirkungen. a) für den ausschlagenden Vermächtnisnehmer Zunächst erfüllt der Vermächtnisnehmer den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, d. h. einen Erwerb von Todes wegen (aufgrund Vermächtnis). Macht der Vermächtnisnehmer von seinem Ausschlagungsrecht Gebrauch, so e...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / Zusammenfassung

Überblick Der zwischen Ehegatten am häufigsten gewählte Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dieser kann entweder durch Vertrag vereinbart werden oder dadurch, dass die Ehegatten nichts vereinbaren, dann tritt er automatisch ein. Mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft ist eine Zugewinnausgleichsforderung zu ermitteln. Die erbschaftsteuerliche Behandlung der Zugewinnausgl...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.4 Berücksichtigung von Hinterbliebenenbezügen

Hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf steuerpflichtige Hinterbliebenenbezüge, unterliegen diese der Erbschaftsteuer nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Nach Ansicht des BFH[1] und der Finanzverwaltung[2] sind die Hinterbliebenenbezüge (mit dem nach § 14 BewG ermittelten Kapitalwert) dem Endvermögen des verstorbenen Ehegatten hinzuzurechnen. Damit tritt eine Erhöhung der steuer...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.5 Steuerklassenänderung

Mit Hilfe der Ausschlagung kann auch eine andere Steuerklasse erreicht werden (z. B. von der Stkl. II in die I), welches dann zu einer Verringerung der Erbschaftsteuer führt. Praxis-Beispiel Steuerklassenänderung Die unverheiratete Schwester S hat ihren kinderlosen Bruder B zum Alleinerben bestimmt. Der Vater V von S und B lebt noch. Andere Verwandte sind nicht vorhanden. Schw...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.5 Anwendung auf eingetragene Lebenspartner

In den Erbschaftsteuerrichtlinien wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Regelungen für Ehegatten zum erbrechtlichen Zugewinnausgleich auch für eingetragene Lebenspartner gelten (vgl. R E 5.1 Abs. 7 ErbStR 2019).mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.3.1 Gründe für die Beendigung der Zugewinngemeinschaft

Gründe für die Beendigung der Zugewinngemeinschaft können die Scheidung sein, der Tod eines Ehegatten oder auch der Wunsch der Ehegatten, einen anderen Güterstand (z. B. Gütertrennung oder auch die Gütergemeinschaft) zu begründen. Auch ist es möglich, dass die Ehegatten nach Beendigung der Zugewinngemeinschaft anschließend wieder in diesen Güterstand zurückwechseln (siehe 3.4).mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.5.1 Allgemeines

Da auch der eingetragene Lebenspartner die Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 ErbStG geltend machen kann (und dies ggf. rückwirkend), soll hier kurz auf die entsprechenden zivilrechtlichen Regelungen eingegangen werden.mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.3.3 Anderer Grund

Ein weiterer Grund für die Ehegatten kann der Wechsel des Güterstands sein. Die Ehegatten können z. B. vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütergemeinschaft oder in den Güterstand der Gütertrennung wechseln. Möglich ist aber auch, dass die Ehegatten den Güterstand der Zugewinngemeinschaft beendigen und anschließend wieder neu begründen.mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1 Regelung des § 5 Abs. 1 ErbStG

2.1.1 Allgemeines Wird die Zugewinngemeinschaft dadurch beendet, dass ein Ehegatte verstirbt, und wird der Zugewinn nicht nach § 1371 Abs. 2 BGB ausgeglichen, bleibt eine nach der güterrechtlichen Lösung zu ermittelnde fiktive Ausgleichsforderung steuerfrei (§ 5 Abs. 1 ErbStG). Wichtig Anwendung auch auf eingetragene Lebenspartner Dies gilt auch für den eingetragenen Lebenspart...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.2 Ausschlagung der Erbschaft

a) Für die ausschlagende Person Schlägt der (vorläufige) Erbe die ihm angefallene Erbschaft aus, dann entfällt bei ihm die Erbschaftsteuerpflicht rückwirkend. Entstehungszeitpunkt der Erbschaftsteuer ist bei der ausschlagenden Person grundsätzlich der Todestag des Erblassers.[1] Wurde schon ein Steuerbescheid erlassen, so ist dieser über die Vorschrift des § 175 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.7 Sonstige Gestaltungsmöglichkeiten

Praxis-Beispiel Freibeträge und Steuersatz Die unverheiratete und kinderlose Schwester S hat ihren Bruder B zum Alleinerben bestimmt. B hat vier Kinder. Andere Verwandte sind nicht vorhanden. Schwester S verstirbt. Der Nachlass hat einen steuerlichen Wert von 2.400.000 EUR. Nach § 13a ErbStG und § 13d ErbStG begünstigtes Vermögen soll nicht vorhanden sein. Für B ergibt sich di...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.1 Allgemeines

Die Ausschlagung der Erbschaft bzw. des Vermächtnisses bildet ein interessantes Gestaltungsmittel bei der Erbschaftsteuer. Insbesondere wenn der Erbfall schon eingetreten ist, kann durch eine gut durchdachte Ausschlagung noch nachträglich eine Steueroptimierung erreicht werden. Mithilfe der Ausschlagung können weitere Freibeträge genutzt werden und auch ein günstigerer Tarif...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.1 Allgemeines

Wird die Zugewinngemeinschaft dadurch beendet, dass ein Ehegatte verstirbt, und wird der Zugewinn nicht nach § 1371 Abs. 2 BGB ausgeglichen, bleibt eine nach der güterrechtlichen Lösung zu ermittelnde fiktive Ausgleichsforderung steuerfrei (§ 5 Abs. 1 ErbStG). Wichtig Anwendung auch auf eingetragene Lebenspartner Dies gilt auch für den eingetragenen Lebenspartner. Ungeklärt is...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.1 Berechnung des Anfangsvermögens

Hierbei ist Anfangsvermögen das Vermögen, das einem Ehegatten – nach Abzug von Verbindlichkeiten – beim Eintritt des Güterstandes gehörte (R E 5.1 Abs. 3 Satz 1 ErbStR 2019). Ferner ist eine Indizierung des Anfangsvermögens vorzunehmen.[1] Dies bedeutet, dass die nominale Wertsteigerung des Anfangsvermögens aufgrund der ständigen Geldentwertung keinen Zugewinn darstellt. Inf...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.4 Ausschlagung gegen Abfindung

Schlägt der Erbe die Erbschaft aus und erhält er dafür eine Abfindung, dann tritt diese an die Stelle der Erbschaft. Steuertatbestand ist in diesem Fall § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG. Die Abfindung gilt als vom Erblasser zugewendet. Handelt es sich dabei um ein Grundstück, kommt ggf. der niedrigere Grundstückswert zur Anwendung.[1] Auch dürfte – sofern die entsprechenden Voraussetz...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.4 Generationensprung

Auch durch einen Generationensprung lässt sich die erbschaftsteuerliche Belastung reduzieren. Hierzu schlägt die mittlere Generation (Kinder des Erblassers) die Erbschaft zugunsten der nächsten Generation (Enkel des Erblassers) aus. Sinnvoll kann dies insbesondere dann sein, wenn der ausschlagende Erbe von dem Erblasser schon Vorschenkungen erhalten hat und die 10-Jahresfris...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.3 Verzicht des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners auf die Ausgleichsforderung

Verzichtet ein Ehegatte auf die entstandene Ausgleichsforderung, kann unter der Voraussetzung, dass sie unentgeltlich erfolgt, eine freigebige Zuwendung an den anderen Ehegatten gegeben sein.[1] Eine Abfindung, die der ausgleichsberechtigte Ehegatte erhält, weil er auf seine entstandene Ausgleichsforderung verzichtet, ist ebenfalls steuerfrei.[2] Verzichtet ein Ehegatte auf di...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.3.4.1 Erbrecht des Ehegatten ohne Berücksichtigung der Zugewinngemeinschaft

Die Höhe des Erbteils eines Ehegatten ist davon abhängig, welche Verwandten des Erblassers noch vorhanden sind bzw. welcher Ordnung diese zugehörig sind und in welchem Güterstand die Ehegatten gelebt haben. Unabhängig vom gewählten Güterstand bestimmt sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten zunächst wie folgt (§ 1931 Abs. 1 BGB und § 1931 Abs. 2 BGB): Neben Ver...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.6.1 Überblick

Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft, so gelten die Vorschriften des Abkommens vom 4.2.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft (WZugewGemAbk FR).[1] Grundsätzlich entspricht die Wahlzugewinngemeinschaft auch der deutschen Zugewinngemeinscha...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.4.1 Auswirkung der Zugewinngemeinschaft auf den Pflichtteil

Mit der Hilfe des Güterstands kann auch ein Einfluss auf den Pflichtteil genommen werden. Dies gilt insbesondere für das Pflichtteilsrecht von Kindern. Praxis-Beispiel Güterstandseinflussnahme auf den Pflichtteil Die Ehegatten EM und EF leben im Güterstand der Gütertrennung. Sie haben zwei gemeinsame Töchter T1 und T2. Der Ehemann EM verstirbt und hinterlässt ein Vermögen in H...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.2.4 Zugewinnausgleichsforderung

Übersteigt nun der Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des anderen Ehegatten, steht die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten als Ausgleichsforderung zu (§ 1378 Abs. 1 BGB). Die Zugewinnausgleichsforderung ist eine Geldforderung. Wichtig Entstehungszeitpunkt der Zugewinnausgleichsforderung Diese kommt mit der Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft zur...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.2.2 Endvermögen

Unter dem Endvermögen wird das Vermögen eines Ehegatten verstanden, welches dieser bei der Beendigung des Güterstands hatte (§ 1375 Abs. 1 BGB). Auch hier gilt, dass vorhandene Schulden über die Höhe des Aktivvermögens abgezogen werden dürfen, das Endvermögen kann also auch negativ sein (§ 1375 Abs. 1 Satz 2 BGB). Zur Wertermittlung des Endvermögens ist der Wert zugrunde zu l...mehr