Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.5.5 Wegfall des Entlastungsbetrags

a) Wegfall innerhalb der Fünfjahresfrist Wie auch der Verschonungsabschlag fällt auch der Entlastungsbetrag weg, wenn gegen die Behaltensregelungen verstoßen wurde. Es gilt dabei eine Behaltensfrist von 5 Jahren. Diese Regelung gilt aber nur für den 85 %igen Verschonungsabschlag. Nicht hingegen im Falle des § 13c ErbStG. Ferner auch nicht für die Lohnsummenregelung nach § 13a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.3.4 Weitere Voraussetzungen

a) Höhe des Verwaltungsvermögens Voraussetzung für die Gewährung der 100 %igen Steuerbefreiung ist aber, dass das begünstigungsfähige Vermögen nach § 13b Abs. 1 ErbStG nicht zu mehr als 20 % aus Verwaltungsvermögen nach § 13b Abs. 3 und 4 ErbStG besteht. Dabei bestimmt sich nach § 13a Abs. 10 Satz 3 ErbStG der Anteil des Verwaltungsvermögens am gemeinen Wert des Betriebs nach ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.2.1 Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG).

Hierbei orientiert sich die Formulierung: Grundstücke und Grundstücksteile an der Formulierung in § 266 Abs. 2 A.II.1 HGB [1] und ist anhand zivilrechtlicher Vorgaben zu bestimmen. "Grundstück" ist danach eine unbewegliche Sache i. S. des § 90 BGB [2] und ein räumlich abgegrenzter, im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt geführter Teil der Erdoberfläche. Zu den wesent...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.9 Berechnung der Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ermittelt sich, indem auf den nach § 10 ErbStG ermittelten steuerpflichtigen Erwerb der sich aus § 19 ErbStG ergebende Steuersatz angewandt wird. Hierbei ist noch der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG zu beachten. Als Arbeitshilfe kann das folgende Schema herangezogen werden.[1] Als erstes ist die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs vorzunehmen; ...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung

Zusammenfassung Überblick Ein Erbe wird nicht gezwungen, die ihm angefallene Erbschaft zu behalten. Das Erbrecht eröffnet ihm die Möglichkeit, sein Erbe auszuschlagen. Dies wird er immer dann tun, wenn die Erbschaft überschuldet ist. Als weiterer Grund die Erbschaft auszuschlagen ist der Wille des Erben, dass diese der Nächstberufene erhalten soll. Dies wird er insbesondere i...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.3 Gestaltungsmöglichkeiten beim Berliner Testament

Haben die Ehegatten ein Berliner Testament errichtet, in denen sie ihre gemeinschaftlichen Kinder als Schlusserben eingesetzt haben, so ist dies aus steuerlicher Sicht regelmäßig nachteilig. Denn zum einen werden die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG der Schlusserben zum erstversterbenden Ehegatten verschenkt, darüber hinaus erhöht sich auch die Steuerprogression (s....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.2 Teilausschlagung

Eine Teilausschlagung ist zivilrechtlich nicht möglich. Möglich wird dies durch die zulässige Vollausschlagung der Erbschaft gegen Zahlung einer Teilabfindung.[1] Praxis-Beispiel Teilabfindung Der Witwer W hinterlässt als Alleinerben den Sohn S und die Tochter T. Sonstige Verwandte sind nicht vorhanden. W verstirbt. Der Nachlass hat einen steuerlichen Wert i. H. v. 2.000.000 E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.3 Ausschlagung eines Vermächtnisses

Auch ein Vermächtnis kann zivilrechtlich ausgeschlagen werden. Dies hat die folgenden erbschaftsteuerlichen Wirkungen. a) für den ausschlagenden Vermächtnisnehmer Zunächst erfüllt der Vermächtnisnehmer den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, d. h. einen Erwerb von Todes wegen (aufgrund Vermächtnis). Macht der Vermächtnisnehmer von seinem Ausschlagungsrecht Gebrauch, so entf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berücksichtigung eines Vorb... / 2. Ansatz von nichtnotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften bei der Erbschaftsteuer

Die Bewertung von nichtnotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften richtet sich nach § 11 Abs. 2 BewG. Demnach ist der gemeine Wert vorrangig aus Verkäufen unter fremden Dritten abzuleiten, die am Bewertungsstichtag nicht mehr als ein Jahr zurückliegen. Erst wenn ein solcher Verkaufspreis nicht vorliegt, ist er "unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Kapitalgesells...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Jahressteuergesetz 2024... / 1. Erbschaftsteuer

Der Erbfallkostenpauschbetrag (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG) wird von bislang 10.300 EUR auf 15.000 EUR erhöht. Der erhöhte Pauschbetrag gilt für Erwerbe, für die die Steuer ab dem 1.1.2025 entsteht. Bei Zuwendungen an ausländische Religionsgesellschaften, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 lit. c ErbStG) erfolgten Änderungen zum ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.5 Steuerklassenänderung

Mit Hilfe der Ausschlagung kann auch eine andere Steuerklasse erreicht werden (z. B. von der Stkl. II in die I), welches dann zu einer Verringerung der Erbschaftsteuer führt. Praxis-Beispiel Steuerklassenänderung Die unverheiratete Schwester S hat ihren kinderlosen Bruder B zum Alleinerben bestimmt. Der Vater V von S und B lebt noch. Andere Verwandte sind nicht vorhanden. Der ...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.2 Ausschlagung der Erbschaft

a) Für die ausschlagende Person Schlägt der (vorläufige) Erbe die ihm angefallene Erbschaft aus, dann entfällt bei ihm die Erbschaftsteuerpflicht rückwirkend. Entstehungszeitpunkt der Erbschaftsteuer ist bei der ausschlagenden Person grundsätzlich der Todestag des Erblassers.[1] Wurde schon ein Steuerbescheid erlassen, so ist dieser über die Vorschrift des § 175 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.7 Sonstige Gestaltungsmöglichkeiten

Praxis-Beispiel Freibeträge und Steuersatz Die unverheiratete und kinderlose Schwester S hat ihren Bruder B zum Alleinerben bestimmt. B hat vier Kinder. Andere Verwandte sind nicht vorhanden. Der Nachlass der S hat einen steuerlichen Wert von 2.400.000 EUR. Nach § 13a ErbStG und § 13d ErbStG begünstigtes Vermögen soll nicht vorhanden sein. Für B ergibt sich die folgende Besteu...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.1 Allgemeines

Die Ausschlagung der Erbschaft bzw. des Vermächtnisses bildet ein interessantes Gestaltungsmittel bei der Erbschaftsteuer. Insbesondere wenn der Erbfall schon eingetreten ist, kann durch eine gut durchdachte Ausschlagung noch nachträglich eine Steueroptimierung erreicht werden. Mithilfe der Ausschlagung können weitere Freibeträge genutzt werden und auch ein günstigerer Tarif...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.2.3 Ausschlagung der Erbschaft

1.2.3.1 Allgemeines Will der gesetzliche oder testamentarische Erbe nicht Erbe sein, muss er die Erbschaft form- und auch fristgerecht ausschlagen. Wurde ein gesetzlicher Erbe testamentarisch bedacht, dann hat er die Möglichkeit, die testamentarische Erbeinsetzung auszuschlagen und diese als gesetzlicher Erbe anzunehmen.[1] Grund dafür kann sein, dass sich die gesetzliche Erbf...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6 Gestaltungen durch die Ausschlagung

2.6.1 Allgemeines Die Ausschlagung der Erbschaft bzw. des Vermächtnisses bildet ein interessantes Gestaltungsmittel bei der Erbschaftsteuer. Insbesondere wenn der Erbfall schon eingetreten ist, kann durch eine gut durchdachte Ausschlagung noch nachträglich eine Steueroptimierung erreicht werden. Mithilfe der Ausschlagung können weitere Freibeträge genutzt werden und auch ein ...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1 Zivilrecht

1.1 Allgemeines Der Tod des Erblassers führt dazu, dass dessen Erbschaft automatisch an den gesetzlichen oder testamentarischen Erben fällt (Vonselbsterwerb). Dieser wird damit Erbe, unabhängig davon, ob er dies will oder nicht. Will der Erbe die Erbschaft nicht behalten, dann besteht für ihn die Möglichkeit, diese auszuschlagen. Bei demjenigen, bei dem die Erbschaft danach an...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.2 Annahme oder Ausschlagung

1.2.1 Allgemeines Der Erbe hat die Möglichkeit, die Erbschaft anzunehmen oder auch auszuschlagen. Die Annahme kann aber nicht durch den Testamentsvollstrecker, den Nachlasspfleger oder den Nachlassverwalter erklärt werden.[1] 1.2.2 Annahme der Erbschaft Die Erbschaft kann in der folgenden Weise angenommen werden: Der Erbe erklärt die Erbschaft ausdrücklich als angenommen. Der Erb...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.4 Generationensprung

Auch durch einen Generationensprung lässt sich die erbschaftsteuerliche Belastung reduzieren. Hierzu schlägt die mittlere Generation (Kinder des Erblassers) die Erbschaft zugunsten der nächsten Generation (Enkel des Erblassers) aus. Sinnvoll kann dies insbesondere dann sein, wenn der ausschlagende Erbe von dem Erblasser schon Vorschenkungen erhalten hat und die 10-Jahresfris...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.4 Ausschlagung gegen Abfindung

Schlägt der Erbe die Erbschaft aus und erhält er dafür eine Abfindung, dann tritt diese an die Stelle der Erbschaft. Steuertatbestand ist in diesem Fall § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG. Die Abfindung gilt als vom Erblasser zugewendet. Handelt es sich dabei um ein Grundstück, kommt ggf. der niedrigere Grundstückswert zur Anwendung.[1] Auch dürfte – sofern die entsprechenden Voraussetz...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.11 Gründe für eine Ausschlagung

Die Ausschlagung einer Erbschaft kann aus verschiedenen Gründen in Betracht kommen. Hauptgrund für die Ausschlagung einer Erbschaft dürfte die Überschuldung des Nachlasses sein. Denn der Erbe wird nicht für die Schulden des Erblassers aufkommen wollen. Mögliches Motiv kann aber auch die Überschuldung des Erben selbst sein. Denn der Erbe muss die Erbschaft nicht annehmen, um s...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.1 Allgemeines

Wird die Erbschaft oder das Vermächtnis ausgeschlagen, so ergeben sich die folgenden Punkten dargestellten erbschaftsteuerlichen Auswirkungen. Hinweis Ausschlagung gesetzlicher Erben Wird die Erbschaft durch alle gesetzlichen Erben ausgeschlagen, dann wird das Bundesland, dem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes angehört hat, gem. § 1922, 1936 Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. § 45 A...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.6 Vermögensrückfall

Haben Eltern ihren Abkömmlingen Vermögensgegenstände durch Schenkung oder durch Übergabevertrag zugewandt und fallen diese Vermögensgegenstände von Todes wegen an die Eltern zurück, so bleibt dieser Rückfall steuerfrei.[1] Wichtig Identität der Vermögensgegenstände Die Befreiungsvorschrift des § 13 Nr. 10 ErbStG findet aber nur Anwendung, wenn die zurückfallenden Vermögensgege...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.2.1 Allgemeines

Der Erbe hat die Möglichkeit, die Erbschaft anzunehmen oder auch auszuschlagen. Die Annahme kann aber nicht durch den Testamentsvollstrecker, den Nachlasspfleger oder den Nachlassverwalter erklärt werden.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.6.3 Frist für die Anfechtung

Die Anfechtungsfrist beträgt grundsätzlich 6 Wochen.[1] Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat.[2]mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.6.2 Anfechtungsform

Nach § 1955 Satz 1 BGB ist die Anfechtung zwingend gegenüber dem Nachlassgericht vorzunehmen. Die Erklärung der Anfechtung ist entweder zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.5 Ausschlagung der Nacherbschaft

Auch wenn bei der Nacherbschaft eine unentgeltliche Ausschlagung des Nacherben vorgenommen wird, dann ist dies nicht als eine freigebige Zuwendung vom Nacherben an den Vorerben anzusehen. Dies bedeutet, dass diese – unentgeltliche Ausschlagung – steuerfrei ist.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.6 Anfechtung der Ausschlagung und der Annahme

1.6.1 Allgemeines Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Annahme oder die Ausschlagung anfechtbar. Ein möglicher Anfechtungsgrund ist zum Beispiel, wenn sich die jeweilige Person entweder in einem Erklärungs- oder Inhaltsirrtum befunden hat. Der Erbe kann auch die Versäumung der Ausschlagungsfrist wie auch die Annahme der Erbschaft anfechten.[1] Praxis-Beispiel Anfechtung de...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.6.4 Wirkung der Anfechtung

Die Anfechtung hat folgende Wirkung: Wurde die Ausschlagung erfolgreich angefochten, so gilt die Anfechtung als Annahme der Erbschaft. Ist dagegen die Annahme erfolgreich angefochten worden, so gilt die Anfechtung als Ausschlagung der Erbschaft.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.7 Ausschlagung und Grunderwerbsteuer

Wird eine Erbschaft ausgeschlagen, dann führt dies zu keiner grunderwerbsteuerlichen Belastung.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2 Steuerrecht

2.1 Allgemeines Wird die Erbschaft oder das Vermächtnis ausgeschlagen, so ergeben sich die folgenden Punkten dargestellten erbschaftsteuerlichen Auswirkungen. Hinweis Ausschlagung gesetzlicher Erben Wird die Erbschaft durch alle gesetzlichen Erben ausgeschlagen, dann wird das Bundesland, dem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes angehört hat, gem. § 1922, 1936 Abs. 1 Satz 1 BGB ...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.1 Allgemeines

Der Tod des Erblassers führt dazu, dass dessen Erbschaft automatisch an den gesetzlichen oder testamentarischen Erben fällt (Vonselbsterwerb). Dieser wird damit Erbe, unabhängig davon, ob er dies will oder nicht. Will der Erbe die Erbschaft nicht behalten, dann besteht für ihn die Möglichkeit, diese auszuschlagen. Bei demjenigen, bei dem die Erbschaft danach anfällt, liegt ke...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.2.3.2 Ausschlagungsform

Der Erbe hat die Ausschlagung durch Erklärung gegenüber dem örtlich zuständigen Nachlassgericht vorzunehmen.[1] Hierbei ist die Ausschlagungserklärung entweder zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben. Wirksam wird diese erst beim Zugang beim Nachlassgericht.[2] Soll hingegen ein Vermächtnis ausgeschlagen oder angenommen werden, da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.3 Zeitpunkt der Ausschlagung

Ein Erbe kann seine Erbschaft erst mit dem Eintritt des Erbfalls ausschlagen.[1] Das Gleiche gilt für die Annahme der Erbschaft. Auch beim Vermächtnis kann die Erklärung hinsichtlich Annahme oder Ausschlagung erst nach dem Eintritt des Erbfalls abgegeben werden.[2] Praxis-Beispiel Ausschlagungszeitpunkt Erblasser E hat seinen Neffen N zum Alleinerben eingesetzt. E verstirbt am...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.5 Vererblichkeit

Das Ausschlagungsrecht ist nach § 1952 Abs. 1 BGB vererblich. Das bedeutet, dass wenn ein Erbe innerhalb der Ausschlagungsfrist von 6 Wochen bzw. 6 Monaten verstirbt, kann dessen Erbe die Erbschaft ausschlagen. Sind mehrere Erben eines Erben vorhanden, so kann jeder Erbe entsprechend seinem Erbteil die Erbschaft ausschlagen.[1] Praxis-Beispiel Vererbtes Ausschlagungsrecht Erbl...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.6.1 Allgemeines

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Annahme oder die Ausschlagung anfechtbar. Ein möglicher Anfechtungsgrund ist zum Beispiel, wenn sich die jeweilige Person entweder in einem Erklärungs- oder Inhaltsirrtum befunden hat. Der Erbe kann auch die Versäumung der Ausschlagungsfrist wie auch die Annahme der Erbschaft anfechten.[1] Praxis-Beispiel Anfechtung der Annahme der Erb...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.9 Ausschlagung durch eine minderjährige Person

Wird ein minderjähriges Kind als Erbe eingesetzt, gilt für die Annahme und Ausschlagung Folgendes: a) Annahme der Erbschaft Die Annahme kann, ohne dass das Familiengericht zustimmt, von den Eltern als gesetzliche Vertreter des Kindes vorgenommen werden. b) Ausschlagung der Erbschaft Wurde ein minderjähriges Kind zum Erben berufen und wollen die Eltern als dessen gesetzliche Vert...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.2.3.3 Ausschlagungsfrist

Grundsätzlich kann die Ausschlagung nur innerhalb einer Frist von 6 Wochen vorgenommen werden.[1] Die Ausschlagungsfrist beträgt nach § 1944 Abs. 3 BGB 6 Monate, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz nur im Ausland hatte oder der Erbe sich beim Beginn der Frist im Ausland aufgehalten hat. Die Frist für die Ausschlagung beginnt erst dann, wenn der Erbe von dem Anfall und dem Grund d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.2.2 Annahme der Erbschaft

Die Erbschaft kann in der folgenden Weise angenommen werden: Der Erbe erklärt die Erbschaft ausdrücklich als angenommen. Der Erbe nimmt die Erbschaft durch ein schlüssiges Verhalten an. Dies kann z. B. in der Weise geschehen, dass er einen Erbschein beantragt oder dass er die Erbschaft verkauft. Der Erbe lässt die Ausschlagungsfrist verstreichen. Praxis-Beispiel 6 Wochen Ausschl...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.2.3.1 Allgemeines

Will der gesetzliche oder testamentarische Erbe nicht Erbe sein, muss er die Erbschaft form- und auch fristgerecht ausschlagen. Wurde ein gesetzlicher Erbe testamentarisch bedacht, dann hat er die Möglichkeit, die testamentarische Erbeinsetzung auszuschlagen und diese als gesetzlicher Erbe anzunehmen.[1] Grund dafür kann sein, dass sich die gesetzliche Erbfolge für den Erben ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.4 Umfang der Ausschlagung

Ein Erbe kann seine Ausschlagung oder seine Annahme nicht auf einen Teil der Erbschaft beschränken.[1] Er hat also nur die Möglichkeit, die ganze Erbschaft auszuschlagen oder sie im Ganzen anzunehmen. Eine vorgenommene Teilausschlagung ist unwirksam. Hiermit soll verhindert werden, dass der Erbe die Erbquoten beeinflussen kann.[2] Als Gestaltungsmaßnahme bietet sich hier aber...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.12 Mehrere Erbteile

Ist ein Erbe zu mehreren Erbteilen berufen, dann kann er den einen Erbteil annehmen und den anderen ausschlagen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Berufung auf verschiedenen Gründen beruht.[1] Mehrere Erbteile Mehrere Erbteile können z. B. gegeben sein beim Ehegatten. Gehört der überlebende Ehegatte zu den erbberechtigten Verwandten, dann erbt er nach § 1934 BGB zugleich auc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.8 Wirkung der Ausschlagung des Vermächtnisses und weitere Vorschriften

Wird das Vermächtnis ausgeschlagen, so ergeben sich folgende Auswirkungen: Der Vermächtnisanfall gilt als nicht erfolgt.[1] Wurde ein Ersatzvermächtnisnehmer eingesetzt, so erhält dieser das Vermächtnis. Ist kein Ersatzvermächtnisnehmer berufen worden, so fällt das Vermächtnis grundsätzlich weg. Praxis-Beispiel Wegfall des Vermächtnisses Erblasser E hat seinen Neffen N zum Allei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.10 Ausschlagung und Pflichtteilsrecht

Wird vom Erben die Erbschaft ausgeschlagen, so verliert dieser auch grundsätzlich sein Pflichtteilsrecht.[1] Es sei denn, die folgenden Bestimmungen kommen in Betracht: Schlägt ein überlebender Ehegatte seine Erbschaft aus, so bleibt ihm nach § 1371 Abs. 3 BGB sein Pflichtteilsrecht erhalten. Praxis-Beispiel Pflichtteil bei Ausschlagung Die Ehegatten EM und EF leben im gesetzli...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.1.3 Steuerklasse

Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verhältnis des Nacherben zum Vorerben. Von dieser Steuerklasse hängen dann der infrage kommende persönliche Freibetrag und der Steuersatz ab. Steht der Nacherbe zum Erblasser in einem günstigeren Verwandtschaftsverhältnis als zum Vorerben, kann er aber auch die Besteuerung im Verhältnis zum Erblasser wählen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG). In...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.4 Steuerschuldner

Steuerschuldner ist der Erwerber. Erwerber ist z. B. der Erbe, der Vermächtnisnehmer oder der Pflichtteilsberechtigte, der seinen Pflichtteil einfordert. Zu beachten ist, dass der einzelne Erwerber nur seine eigene Erbschaftsteuer schuldet.[1] Im Fall einer fortgesetzten Gütergemeinschaft sind die Abkömmlinge im Verhältnis der auf sie entfallenden Anteile Steuerschuldner und ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.1 Todestag des Erblassers (Zeile 1)

In Zeile 1 ist der Todestag des Erblassers einzutragen. Die Steuer entsteht bei einem Erwerb von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Darüber hinaus gibt es noch abweichende Entstehungszeitpunkte (s. hierzu § 9 Abs. 1 ErbStG), z. B.: Für den Erwerb des unter einer aufschiebenden Bedingung, unter einer Betagung oder Befristung Bedachten sowie für zu einem Erwer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berücksichtigung eines Vorb... / d) Ermittlung des Anteilswertes

Auch die für die Ermittlung des gemeinen Wertes für Zwecke der Erbschaftsteuer geltende Regelung des § 97 Abs. 1b BewG führt zu keinem anderen Ergebnis, sondern bestätigt vielmehr die dargestellte Auffassung. Während der Anteilswert grundsätzlich auf Basis des (übertragenen) Anteils am Nennkapital ermittelt wird, sind nach § 97 Abs. 1b Satz 4 BewG Regelungen zu berücksichtig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.8 Schuldenabzug

Zu beachten sind die Änderungen des Schuldenabzugs durch das Jahressteuergesetz 2020. Ferner wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 die bisherige Vorschrift des § 10 Abs. 6 ErbStG neu strukturiert und unterteilt sich nun in § 10 Abs. 6 ErbStG, § 10 Abs. 6a ErbStG und § 10 Abs. 6b ErbStG. Im Einzelnen gilt Folgendes: a) Es liegt bei den Schulden und Lasten ein wirtschaftlicher Zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.7 Wirkung der Ausschlagung einer Erbschaft

Durch eine erfolgreiche Ausschlagung verliert der vorläufige Erbe seine Erbenstellung. Der Anfall der Erbschaft gilt als nicht erfolgt.[1] Im Ergebnis wird der vorläufige Erbe so behandelt, als wäre dieser nie Gesamtrechtsnachfolger gewesen. Dabei ergeben sich die folgenden Rechtsfolgen[2]: Schlägt der eingesetzte Erbe aus, tritt an seine Stelle der Ersatzerbe.[3] Ist ein solc...mehr