Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / B. Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG)

Rz. 7 Für die Wertermittlung im Erb- und im Schenkungsfall (d.h. für die Bewertung von Aktiva und Passive) ist gem. § 11 ErbStG grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer i.S.d. § 9 ErbStG (siehe § 9 Rdn 1 ff.) maßgebend. Die Erbschaftsteuer entsteht bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tode des Erblassers, § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, die Schenkungsteue...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / I. Zivilrechtliche Ausgestaltung der Erbengemeinschaft

1. Entstehung der Erbengemeinschaft Rz. 1 Mit dem Erbfall geht das Vermögen des Erblassers im Rahmen der Universalsukzession gem. § 1922 Abs. 1 BGB auf den Erben über. Sind mehrere Erben vorhanden, bilden diese eine Erbengemeinschaft, §§ 2032 ff. BGB. Trotz der dinglichen Wirkung wird keine unmittelbare rechtliche Beziehung der Erben zu den Nachlassgegenständen hergestellt, s...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / b) Einvernehmliche Auseinandersetzung unter den Miterben

aa) Zivilrecht Rz. 7 Die gesetzlichen Regelungen zur Auseinandersetzung nach den §§ 2042 ff. BGB finden nur und soweit Anwendung, wie der Erblasser keine Regelungen dazu getroffen hat und sich die Miterben im Rahmen ihrer vertraglichen Dispositionsfreiheit nicht auseinandersetzen (können). Ein Auseinandersetzungsvertrag ist grundsätzlich formfrei möglich. Sind Nachlassimmobil...mehr

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§ 5 Steuerklassen, Freibetr... / IV. Vorzeitiger Wegfall von Versorgungsbezügen

Rz. 10 Verstirbt der überlebende Ehegatte frühzeitig, d.h. innerhalb der Berichtigungsfrist des § 14 Abs. 2 BewG (siehe § 1 Rdn 19 ff.), oder fällt die Versorgung aus anderen Gründen (z.B. wegen Verzug ins Ausland oder Wiederverheiratung) weg, sind der Kapitalwert der Versorgungsbezüge und die ursprünglich veranlagte Erbschaftsteuer zu berichtigen.mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / 3. Unterschrift der Steuererklärung

Rz. 8 Der Testamentsvollstrecker hat die Steuererklärung eigenhändig zu unterschreiben und dadurch deren Richtigkeit zu versichern. Das Finanzamt kann verlangen, dass die Steuererklärung auch von einem oder mehreren Erben mitunterschrieben wird, § 31 Abs. 5 S. 2 ErbStG.mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / V. Schenkungsteuer bei Erbauseinandersetzung

Rz. 36 Im Rahmen der freien Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften kann es bei Vermögensverschiebungen zwischen den Miterben zu einer wertmäßig von der Erbquote abweichenden ungleichmäßigen Verteilung kommen. Im Regelfall wird dabei allerdings eine steuerpflichtige freigiebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu verneinen sein, da es an einem Bereicherungswillen ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 7. Vermögensübergang auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung, § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG

Rz. 234 Als Erwerb von Todes wegen vom Erblasser gilt auch der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung, § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG. Ein solcher Erwerb ist grundsätzlich grunderwerbsteuerfrei, § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG. Erfolgt der Erwerb allerdings unter einer Auflage greift die Befreiung insoweit nicht.[199] Die Grunderwerbsteuerbefreiung greift auch bei Z...mehr

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§ 9 Entstehung der Steuer (... / A. Bedeutung des Entstehungszeitpunkts

Rz. 1 Der Entstehungszeitpunkt der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer ist grundsätzlich maßgeblich fürmehr

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§ 3 Der Erbfall / 6. Teilweise oder sukzessive Geltendmachung

Rz. 48 Zivilrechtlich steht es dem Pflichtteilsberechtigten frei, seinen Anspruch nur teilweise oder sukzessive geltend zu machen. In Betracht kommt etwa eine Beschränkung auf die Höhe des Steuerfreibetrages oder die Erhebung einer Teilzahlungsklage neben der gerichtlichen Geltendmachung der Auskunftsstufe. So kann etwa die notwendige Liquidität für ein streitiges Verfahren ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 5. Bewertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück

Rz. 108 Im standardisierten steuerlichen Bewertungsverfahren (siehe dazu Rdn 21 ff.) ist gem. § 3 BewG bei der Wertermittlung bei mehreren Beteiligten, mithin wenn ein Wirtschaftsgut mehreren Personen zusteht, der Wert im Ganzen zu ermitteln und sodann auf die Beteiligten nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu verteilen. Bei einem Erwerb nur eines Miteigentumsanteils an einem ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / A. Motive der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 1 Im Jahr 2023 wurden in Deutschland Vermögenserwerbe (Erbschaften und Schenkungen) in Höhe von insgesamt 121,5 Milliarden EUR veranlagt (nicht enthalten sind Erwerbe, die innerhalb der Freibeträge (siehe dazu § 5 Rdn 1 ff.) lagen, mithin nicht oder steuerfrei veranlagt wurden). Das geerbte und verschenkte Vermögen stieg damit 2023 auf einen Höchstwert, Die festgesetzte ...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 1. Entstehung der Erbengemeinschaft

Rz. 1 Mit dem Erbfall geht das Vermögen des Erblassers im Rahmen der Universalsukzession gem. § 1922 Abs. 1 BGB auf den Erben über. Sind mehrere Erben vorhanden, bilden diese eine Erbengemeinschaft, §§ 2032 ff. BGB. Trotz der dinglichen Wirkung wird keine unmittelbare rechtliche Beziehung der Erben zu den Nachlassgegenständen hergestellt, sondern die Erbschaft als Ganzes wir...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / aa) Zivilrecht

Rz. 7 Die gesetzlichen Regelungen zur Auseinandersetzung nach den §§ 2042 ff. BGB finden nur und soweit Anwendung, wie der Erblasser keine Regelungen dazu getroffen hat und sich die Miterben im Rahmen ihrer vertraglichen Dispositionsfreiheit nicht auseinandersetzen (können). Ein Auseinandersetzungsvertrag ist grundsätzlich formfrei möglich. Sind Nachlassimmobilien betroffen,...mehr

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§ 5 Steuerklassen, Freibetr... / I. Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 ErbStG wird – neben dem Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG – dem überlebenden Ehegatten/Lebenspartner (nur) im Erbfall ein besonderer Versorgungsfreibetrag bis zu einer Höhe von 256.000 EUR gewährt. Danach steht dem überlebenden Ehegatten im Erbfall grundsätzlich ein Freibetrag i.H.v. 756.000 EUR zur Verfügung (und nicht nur i.H.v. 500.000 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 42 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen miteinander im Einklang stehen (sog. materielle Satzungsmäßigkeit). D. h., die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprec...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / dd) Persönliche (Teil-)Erbauseinandersetzung durch Abschichtung

Rz. 10 Die Rechtsprechung lässt als Form der personellen Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft auch die sog. (formfreie) Abschichtung zu.[5] Der Erbteil des Ausgeschiedenen wächst den verbleibenden Miterben von Gesetzes wegen analog § 738 BGB an. Die Formfreiheit gilt selbst dann, wenn ein Grundstück zum Nachlass gehört. Einer Beurkundungspflicht des § 311b Abs. 1 BGB u...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / cc) Persönliche (Teil-)Erbauseinandersetzung durch Erbteilsübertragung

Rz. 9 Gemäß § 2033 Abs. 1 BGB steht es jedem Miterben frei, im Wege der Erbteilsübertragung seinen gesamten (gesamthänderisch gebundenen) Anteil an dem Nachlass auf Miterben oder Dritte zu übertragen. Auf das Veräußerungsgeschäft finden die Vorschriften über den Erbschaftskauf gem. §§ 2371 ff. BGB Anwendung.[4] Sowohl das Verpflichtungs- als auch das Verfügungsgeschäft bedar...mehr

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§ 3 Der Erbfall / (1) Geltendmachung im Steuerrecht

Rz. 13 Unter "Geltendmachung" des Pflichtteils i.S.d. Erbschaftsteuerrechts ist das ernstliche Verlangen auf Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs zu verstehen, regelmäßig gegenüber dem Erben.[10] Ein bloßes Auskunftsverlangen reicht für die Geltendmachung grundsätzlich nicht aus. Eine Stufenklage mit Leistungsantrag oder eine Leistungsklage stellt hingegen eine steuerauslösen...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / a) Allgemeines

Rz. 4 Die Erbengemeinschaft ist – anders als andere Gesamthandsgemeinschaften (z.B. Personengesellschaft) – auf ihre Auseinandersetzung angelegt. Ihr Hauptzweck besteht als Liquidationsgemeinschaft in der Abwicklung des Nachlasses,[1] sie ist daher weder rechts- noch parteifähig.[2] Rz. 5 Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist die Aufhebung der Erbengemeinschaft dur...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / 1. Allgemeines

Rz. 4 Das Finanzamt kann von jedem an einem Erbfall Beteiligten ohne Rücksicht darauf, ob er selbst steuerpflichtig ist, die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung verlangen, § 31 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Beteiligte i.S.d. Vorschrift sind insbesondere (Mit-)Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte. Ist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, ist dieser verpflichtet, die...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / IV. Pflegeleistungen gegen Entgelt

Rz. 127 Werden Pflegeleistungen von nahen Angehörigen (teilweise) gegen Entgelt erbracht, wird regelmäßig ein Dienstverhältnis i.S.d. § 611 BGB anzunehmen sein mit der Folge, dass die Einnahmen grundsätzlich einkommensteuerpflichtig sind. Daher ist es oftmals nicht sinnvoll, die Entstehung der Erbschaftsteuer dem Grunde nach dadurch zu vermeiden, dass die letztwillige Zuwend...mehr

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§ 3 Der Erbfall / IV. Durch den Erbfall ausgelöste Kosten und Einkommensteuer

Rz. 184 Die durch den Erbfall ausgelösten Kosten und Nachlassverbindlichkeiten stellen Privataufwendungen dar, denen keine einkommensteuerliche Relevanz zukommt. Dies gilt insbesondere für Vermächtnis- und Pflichtteilsschulden, die erbschaftsteuerlich grundsätzlich gem. § 10 Abs. 6a ErbStG abzugsfähig sind (siehe Rdn 121 ff.). Gleiches gilt für die Prozesskosten (gerichtlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ih) Anschaffungskosten bei unentgeltlichem Erwerb

Rn. 221 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Bei einem unentgeltlichen Erwerb liegen grds keine AK vor. Mit Urt v 09.07.2013 hat der BFH jedoch entschieden, dass Anschaffungsnebenkosten (konkret in Form von Erbauseinandersetzungskosten) auch bei einem unentgeltlichen Erwerb entstehen können und daher im Wege der AfA abziehbar sind, wenn sie der Überführung der bebauten Grundstücke von...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 3. Annahme der Erbschaft

Rz. 66 Hat der Erbe die Erbschaft angenommen oder läuft die Ausschlagung (z.B. wegen Fristversäumnisses i.S.d. § 1943 BGB) leer, ist bei ihm die Erbschaftsteuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bereits entstanden. Die entsprechende Steuerschuld bleibt dann endgültig bestehen, auch wenn der Erbe nachträglich auf das Erbe verzichtet oder dieses im Wege des Erbschaftskaufs (§§ 2371...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / dd) Kriterien zur Bestimmung des Auffangtermins

Rz. 16 Bei der Bestimmung des Fälligkeitstermins ist neben dem Versorgungsinteresse des Längerlebenden und dem notwendigen Auffangtermin steuerlich Folgendes zu beachten: Rz. 17 Erbschaftsteuerlich greift bei einer mehr als einem Jahr hinausgeschobenen Fälligkeit die Regelung des § 12 Abs. 3 BewG, wonach der Wert des Steuervermächtnisses mit einem jährlichen Zinssatz von 5,5 ...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Zuwendung des Dreißigsten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 135 Der Erbe ist verpflichtet, Familienangehörigen des Erblassers, die zur Zeit des Todes des Erblassers zu dessen Hausstand gehörten und von ihm Unterhalt bezogen haben, in den ersten 30 Tagen nach dem Eintritt des Erbfalls in demselben Umfang, wie der Erblasser es getan hat, Unterhalt zu gewähren und die Benutzung der Wohnung und der Haushaltsgegenstände zu gestatten, ...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 1. Zivilrecht

Rz. 33 Ein Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB) liegt regelmäßig dann vor, wenn ein Miterbe einen bestimmten Nachlassgegenstand erhalten und der Wert des zugewiesenen Gegenstands nicht auf seinen Erbteil angerechnet werden soll. Als Abgrenzungskriterium zur Teilungsordnung (§ 2048 BGB), also im Rahmen der Auslegung (§ 133 BGB) einer letztwilligen Verfügung, dient grundsätzlich ein...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / IV. Begünstigungstransfer bei Teilungsanordnung, freier Erbauseinandersetzung und (Voraus-)Vermächtnis

Rz. 35 Das Erbschaftsteuerrecht sieht verschiedene Sonderregelungen für Teilungsanordnung, freie Erbauseinandersetzung und (Voraus-)Vermächtnisse im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung bzw. Verteilung von steuerbefreiten Nachlassgegenständen vor. Erhält ein Miterbe (Vorausvermächtnisnehmer) ein Familienheim i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG, ein zu Wohnzwecken frem...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / A. Versorgungsinteresse vs. Steuerinteresse beim Berliner Testament

Rz. 1 Häufig wird in der Praxis bei Ehegatten/Lebenspartnern im Rahmen der Vermögensnachfolgegestaltung von Todes wegen das gemeinschaftliche Testament gewählt. Auf zivilrechtlicher Ebene machen die Wechselbezüglichkeit (§§ 2270, 2271 BGB) und die damit einhergehende Bindungswirkung die gemeinsame Verfügung kautelarrechtlich und forensisch interessant. Die Alleinerbenstellun...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 4. Weltvermögen

Rz. 6 Liegt eine unbeschränkte Steuerpflicht eines Erwerbs vor, umfasst diese stets den gesamten weltweiten Erwerb. Ist etwa eine im Ausland belegene Immobilie (z.B. Ferienwohnung) Gegenstand einer Schenkung, ist der Vorgang – sofern der Schenker oder der Beschenkte Steuerinländer ist – unbeschränkt steuerpflichtig. Im Erbfall unterliegt bei unbeschränkter Steuerpflicht (Erb...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 10. Abwendung der Herausgabe

Rz. 141 Zu einer (teilweisen) "Steuerstornierung" kommt es auch, soweit die Herausgabe bei Verarmung des Schenkers gem. § 528 Abs. 1 S. 2 BGB durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrags abgewendet wird, da die Schenkung dann – in Höhe der Abwendungsleistung – keine freigebige Zuwendung mehr darstellt. Zahlungen des Beschenkten gem. § 2329 Abs. 2 BGB zur Abwendu...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / III. Latente Einkommensteuer bei der steuerlichen Bewertung

Rz. 17 Anders als bei Berechnung des Pflichtteilsanspruchs bzw. der Bewertung der Nachlassgestände in diesem Zusammenhang (siehe dazu § 3 Rdn 60), bleibt eine latente Einkommensteuer, mithin eine zukünftige Steuerbelastung, bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer unberücksichtigt, da eine entsprechende mehrfache Steuerbelastung laut BFH[9] insbesondere verf...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / II. Gegenleistungen und Auflagen

Rz. 4 Als erwerbsmindernde Gegenleistungen und Auflagen bei einer lebzeitigen Übertragung von Immobilienvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kommen in Betracht:mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / I. Lebzeitiger Erwerb

Rz. 6 Einer Anzeige bedarf es nach § 30 Abs. 3 S. 2 ErbStG nicht, wenn eine Schenkung unter Lebenden oder eine Zweckzuwendung gerichtlich oder notariell beurkundet worden ist. Dies gilt also insbesondere für lebzeitige Übertragungen von Grundvermögen. Hintergrund ist, dass § 34 Abs. 1 ErbStG eine Anzeigepflicht durch die Notariate vorsieht. Hinweis Bei einer Veräußerung (Kauf...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / 5. Steuerliche Gestaltungsrechte

Rz. 10 Erbschaftsteuerliche Gestaltungsrechte – z.B. das Wahlrecht des Nacherben gem. § 6 Abs. 2 S. 2 ErbStG (siehe § 8 Rdn 146) und der Antrag auf Stundung für bestimmtes Vermögen nach § 28 ErbStG (siehe § 6 Rdn 95 ff.) – können nur vom betroffenen Erben persönlich (bzw. von dem bevollmächtigten Testamentsvollstrecker) ausgeübt werden.[6] Eine Wahlrechtsausübung durch den T...mehr

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§ 5 Steuerklassen, Freibetr... / C. Steuerklassen (§ 15 ErbStG); Steuersätze (§ 19 ErbStG)

Rz. 12 Das Erbschaftsteuerrecht kennt drei Steuerklassen, die zur Besteuerung einer Schenkung oder Erbschaft in Abhängigkeit von dem jeweiligen Verwandtschaftsverhältnis führen. Steuerklassen (§ 15 ErbStG)mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Besteuerung des Vorerben (§ 6 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 143 Der Vorerbe wird – die zivilrechtlichen Verfügungsbeschränkungen bleiben gem. § 9 Abs. 2 S. 3 BewG unberücksichtigt – als Vollerbe behandelt und besteuert, § 6 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Allerdings wird er durch die Erbschaftbesteuerung des Erwerbs wirtschaftlich nicht belastet, da er die durch die Vorerbschaft veranlasste Steuer aus den Mitteln der Vorer...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / bb) Sachliche (Teil-)Erbauseinanderersetzung

Rz. 8 Die sachliche (Teil-)Erbauseinandersetzung betrifft (nur) die Übertragung einzelner Nachlassgegenstände auf einen Miterben. Der Nachlassgegenstand wird vom Gesamthandseigentum in das Alleineigentum eines Miterben bzw. in das Miteigentum mehrerer Miterben überführt; am übrigen Nachlass besteht die Erbengemeinschaft personell unverändert fort. Bei einer sachlichen Teiler...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / IV. Rechtsbehelfe

Rz. 14 Die Befugnis, gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen oder Klage zu erheben, steht – obwohl dieser dem Testamentsvollstrecker bekanntgegeben wird – ausschließlich dem Erben zu, da nur dieser durch den Steuerbescheid beschwert ist.[10] Das Gleiche gilt für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 Abs. 2 AO. Auch dieser Antrag darf nur vom Erben selbst...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / VI. Bewertung von ausländischem Grundbesitz

Rz. 98 Gemäß § 12 Abs. 7 ErbStG ist ausländischer Grundbesitz nach § 31 BewG zu bewerten. Danach ist der gemeine Wert i.S.d. § 9 BewG (siehe Rdn 11 ff.) zum Besteuerungszeitpunkt zugrunde zu legen. § 12 Abs. 7 ErbStG hat nur Bedeutung, soweit der ausländische Grundbesitz nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen (siehe § 18 Rdn 14 ff.) von der deutschen Erbschaftsteuer ausg...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / II. Vergütung des Testamentsvollstreckers

Rz. 21 Die Testamentsvollstreckervergütung stellt einkommensteuerrechtlich Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG dar. Allerdings ist die im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt oder Steuerberater ausgeübte Testamentsvollstreckung den Einkünften aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG hinzuzurechnen und ist umsatzsteuerpflichtig.[15] Der V...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 2. Bestattungskosten, Grabdenkmalkosten

Rz. 141 Die angefallenen Bestattungskosten und Grabdenkmalkosten können – ebenso wie der andere Erwerbsaufwand – in voller Höhe gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abgezogen werden, wenn alle tatsächlichen Kosten zusammen den Pauschbetrag i.H.v. 10.300 EUR übersteigen (siehe Rdn 156 ff.). Der abzugsfähige Aufwand ist nicht – wie im Rahmen des § 1968 BGB – auf die standesgemäßen Ko...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 2. Erbschaftsteuerrecht

Rz. 34 Liegt ein Vorausvermächtnis vor, wirkt sich dies erbschaftsteuerrechtlich werterhöhend als selbstständiger Erwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG beim begünstigten Miterben aus. Entsprechendes gilt für den Fall, dass ein Miterbe vom Erblasser beabsichtigt schlechter gestellt werden soll, etwa durch die vorausvermächtnisweise Zuweisung von Verbindlichkei...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 178 Nach dem BFH bestimmt sich der Gegenstand einer unentgeltlichen Zuwendung ausschließlich nach dem Zivilrecht, wobei der Wille der Parteien für dessen Bestimmung maßgeblich ist.[148] Die Finanzverwaltung konkretisiert diesen Grundsatz dahingehend, dass die Schenkung von Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes als Schenkung von Grundbesitz ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / II. Verzicht

Rz. 77 Hat der Begünstigte das Vermächtnis angenommen (die Erbschaftsteuer entsteht unabhängig von der tatsächlichen Erfüllung,[64] siehe § 9 Rdn 3), löst ein anschließender Verzicht dennoch die Erbschaftbesteuerung aus. Dabei ist auch zu beachten, dass der Verzicht beim Beschwerten (in der Regel beim Erben) einen schenkungsteuerpflichtigen Erwerb gem. § 7 Abs. 1 ErbStG ausl...mehr

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§ 13 Zinsloses Darlehen unt... / C. Einkommensteuer

Rz. 6 Bei einem zinslosen Darlehen kann es (sogar) zu einer Doppelbesteuerung durch Erbschaftsteuer und Einkommensteuer kommen. Dies ist höchstrichterlich nicht geklärt, beim BFH bestehen dazu divergierende Auffassungen.[13] Rz. 7 Wie bei den zinslosen Stundungen von Geldleistungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – etwa Abstandszahlungen und Gleichstellungsgeldern (si...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / VIII. Steuerstundung

Rz. 95 Liegt ein zu Wohnzwecken genutztes Grundstück vor, kann – auch wenn ein Vorbehaltsnießbrauch vereinbart wurde[101] – die auf diesen Erwerb, d.h. im Erbfall und im Schenkungsfall, entfallende Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer auf Antrag bis zu zehn Jahre – gedeckelt auf die Dauer der Wohnnutzung – gestundet werden, § 28 Abs. 3 ErbStG. Hinweis Von der bisherigen Stund...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 5. Kosten für die Verwaltung des Nachlasses

Rz. 154 Kosten für die Verwaltung (und Verwertung) des Nachlasses sind nicht abzugsfähig, § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 3 ErbStG. Das gilt auch für Aufwendungen, die eine Erbengemeinschaft für die Verwertung des Nachlasses tätigt.[132] Dabei handelt es sich z.B. um Kosten des Testamentsvollstreckers, soweit sie sich auf die Nachlassverwaltung beziehen, sowie Steuerberatungs- und Rech...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / II. Steuerliche Anerkennung einer nur mündlichen Verfügung von Todes wegen

Rz. 42 Da auch Formmängel unbeachtlich sind, reicht für die steuerliche Anerkennung nach Ansicht des BFH grundsätzlich (sogar) eine nur mündliche Erklärung des Erblassers als Verfügung aus.[39] Dies gilt auch, wenn sich der Erblasser der Unwirksamkeit seiner Verfügung bewusst war.[40] Die Auskehrung – diese muss dem Finanzamt in der Praxis nachgewiesen werden – eines (nur) m...mehr

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ZErb 04/2025, Steuern beim Erben und Schenken

Christopher Riedel 2024 420 Seiten, 59 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-157-5 Ein vorzügliches, und soweit es der Stoff erlaubt, stellenweise auch vergnüglich zu lesendes Buch zu einem unerschöpflichen Thema. Mit Riedel als erfahrenem Begleiter gelingt es auch den Neulingen, in das Steuerdickicht, das sich um Erben und Schenken rankt, hinein- und wieder herauszufinden. Und wer ...mehr