Fachbeiträge & Kommentare zu Einzelunternehmen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.1 Einbeziehung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 157 Unter dem Gesichtspunkt des eigenen Aufwands und des Haftungseinschlusses für alle Wirtschaftsgüter der Gesamthandsbilanz wird die Einbeziehung der Werte einer Ergänzungsbilanz in das Kapitalkonto für Zwecke des § 15a EStG deutlich und einsichtig. Diese Werte, die lediglich eine positive oder negative Ergänzung zum Buchwert der Wirtschaftsgüter bilden, dienen gleichf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.2.1 Kapital aus Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 146 Die Unterscheidung zwischen Werten aus Ergänzungs- und Sonderbilanzen ist sowohl für die Herkunft und den äußeren Anlass ihrer Entstehung als auch für die Auswirkungen von Bedeutung. Während die Ergänzungsbilanz zusätzliche (ergänzende) Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens aufnimmt oder negative (ausgleichende) Korrekturposten enthält, wei...mehr

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Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 3.1.2 Voraussetzung

Voraussetzung für eine Bilanzänderung ist, dass eine Bilanz vorliegt, die geändert werden kann. Haben z. B. Ehegatten unter Verkennung der Mitunternehmerschaft eine Bilanz für ein Einzelunternehmen vorgelegt, ist die Inanspruchnahme der Reinvestitionsvergünstigung des § 6b EStG in der Mitunternehmerbilanz keine Bilanzänderung, da es sich um die erstmalige Aufstellung der Mit...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 3.4 Bilanzen für besondere Zwecke

Bilanzen werden auch nichtperiodisch für besondere einmalige Zwecke erstellt, z. B. Kreditbilanzen anlässlich einer Kreditaufnahme auf Anforderung der Hausbank oder Realteilungsbilanzen bei der Realteilung von Mitunternehmerschaften. Liquiditätsbilanzen werden aufgestellt um festzustellen, welche liquiden Mittel in welchen Zeiträumen verfügbar sind. Die Aufstellung einer Zwi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Stiftung als Einzelunternehmer

Tz. 105 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Stiftung kann bereits bei Errichtung mit einem bestehenden Einzelunternehmen durch den Stifter ausgestattet werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Zustiftung eines Einzelunternehmens als auch der eigenständigen Begr eines Einzelunternehmens durch die Stiftung. Bei unentgeltlicher Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine Stiftung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3 Stiftung als Mitunternehmer

Tz. 109 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Insbes das Modell der Stiftung & Co KG macht deutlich, dass Stiftungen häufig auch als MU auftreten können. Wie die Übertragung eines Einzelunternehmens, kann auch die Übertragung eines vollständigen MU-Anteils nach § 6 Abs 3 EStG zu Bw auf die Stiftung erfolgen (s Tz 80ff). Aufgr des eindeutigen Wortlauts des § 6 Abs 3 S 1, Hs 2 EStG ist d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.3 Gegenstand des Antrags (maßgebende Anteile, stille Reserven und Zeitpunkt)

Tz. 149 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Inhaltlich bezieht sich der Antrag nur auf einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG (inkl derivative Anteile hinsichtlich der St-Verstrickungsquote, s Tz 141 und s Tz 149b Bsp 2). Hierzu gehören auch ("neu-einbringungsgeborene") Anteile an Kap-Ges oder Gen, die ab Inkrafttreten des UmwStG idF des SEStEG durch (Mit-)Einbringung vorgenann...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolgen

Rn. 270 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Anwendung des AbgSt-Satzes wird nach § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst c EStG versagt, "soweit" die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen. Zudem gelten insoweit die Restriktionen des § 20 Abs 6 und 9 EStG nicht (§ 32d Abs 2 Nr 1 S 2 EStG). Beispiel: Der StPfl unterhält bei einem Kreditinstitut eine Einlage über EUR 100 000. Gleichzeitig hat er für ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Unentgeltliche Übertragung von einbringungsgeborenen Anteilen

Tz. 28 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Voll unentgeltliche Übertragung Werden einbringungsgeborene Anteile unentgeltlich übertragen, führt der Erwerber die St-Verstrickung der Anteile fort (s Tz 33). Der unentgeltliche Rechtsträgerwechsel ist nämlich regelmäßig kein Gewinnrealisierungstatbestand iSd § 21 UmwStG (Ausnahmen bei den Veräußerungsersatztatbeständen, s Tz 31), der zu ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4.1 Beendigung der Stundung durch Veräußerung

Tz. 217 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Stundung wird gem § 21 Abs 2 S 5 UmwStG beendet, wenn die Anteile während des Stundungszeitraums veräußert werden. Der Zeitpunkt der Veräußerung, dh der Übergang des wirtsch Eigentums an den Anteilen, ist maßgebend. Der Begriff der Veräußerung ist unter Beachtung des besonderen Zwecks der Vorschrift zu verstehen. Dieser besteht darin, in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3 "Einlage" in ein Betriebsvermögen

Tz. 237 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Regelung in § 21 Abs 4 UmwStG betrifft die "Einlage" in ein BV. Dies setzt voraus, dass die einbringungsgeborenen Anteile bisher nicht Bestandteil des BV waren, dem sie nunmehr durch Einlage zugeführt werden. Der unmittelbare (Erst-)Erwerb einbringungsgeborener Anteile im BV des Einbringenden wird nicht von § 21 Abs 4 UmwStG erfasst, so...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Grenzen der einheitlichen Bewertung

Rz. 21 [Autor/Zitation] Das Gebot einheitlicher Bewertung ist eine Konsequenz der Einheitstheorie des Konzernabschlusses. Die Verpflichtung zur einheitlichen Bewertung geht nicht weiter als in einem einheitlichen (einzigen) Unternehmen. Soweit in einem einheitlichen Unternehmen mit verschiedenen Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten eine unterschiedliche Bewertung von Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8 Auswirkungen auf andere Steuerarten

Tz. 35 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 UE bietet § 32a Abs 1 KStG auch eine Korrekturmöglichkeit für einen GewSt-Messbescheid, wenn eine vGA bei einem AE zu einem geänderten gew Gewinn führt. Der GewSt-Messbescheid ist zwar selbst kein St-Bescheid im eigentlichen Sinn. Nach § 184 Abs 1 S 3 AO sind die Vorschriften über die Besteuerung für St-Messbeträge sinngemäß anzuwenden. Somit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ermessensentscheidungen

Rz. 38 [Autor/Zitation] Im Hinblick auf die für den Bilanzansatz notwendigen Ermessensentscheidungen stellt sich die Frage, ob solche Entscheidungen zwischen den JA und der jeweiligen HB II unterschiedlich ausfallen können, etwa in der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme beim Rückstellungsansatz, in der Trennung von Forschung und Entwicklung oder zur Beurte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestand

Rn. 250 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Grundkonstellation der "Back-to-back-Finanzierung" in S 1 des § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst c EStG geht von einem "Dritten" – etwa einem Kreditinstitut – aus, der die zu besteuernden KapErtr schuldet (ausführlich Behrens/Renner, BB 2008, 2319, 2322; Schulz/Vogt, DStR 2008, 2189, 2194). Der von der Versagung des AbgSt-Satzes nach § 32d Abs 1 E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Regelungsinhalt

Tz. 235 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Gegenstand der Regelung in § 21 Abs 4 UmwStG ist die Bewertung der Einlage von einbringungsgeborenen Anteilen aus dem PV einer natürlichen Pers in ein Einzelunternehmen oder das mitunternehmerische BV einer Pers-Ges, an der die natürliche Pers als MU beteiligt ist. Weiterhin wird die Einlage einbringungsgeborener Anteile einer jur Pers d öf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4 Rechtsfolgen: Ansatz der Einlage mit den Anschaffungskosten oder niedrigerem Teilwert

Tz. 241 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Werden einbringungsgeborene Anteile aus dem PV einer natürlichen Pers oder der Vermögensverw einer st-befreiten Kö oder jur Pers d öff Rechts in ein BV (Einzelunternehmen, Pers-Ges, BgA oder wG) eingelegt, so ist die Einlage mit den AK zu bewerten (s § 21 Abs 4 S 1 UmwStG). Der Ansatz mit den AK ist zwingend, wenn der Tw der Anteile im Zeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Überführung aus dem Betriebsvermögen einer natürlichen Person in das Privatvermögen

Tz. 90 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einbringungsgeborene Anteile aus dem BV einer natürlichen Pers werden in das PV entnommen, wenn (zB) die nicht zum notwendigen BV gehörenden Anteile ausgebucht werden (Entnahmehandlung) oder die Anteile an Angehörige verschenkt werden (s Tz 32). Zudem werden Anteile in einem Einzelunternehmen in das PV überführt, wenn der gesamte Betrieb unt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Anwendungsbereich (sachlich, persönlich und zeitlich)

Tz. 7 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Sachlich bezieht sich § 21 UmwStG auf die Entstrickung stiller Reserven (insbes durch Veräußerung) nur von sog einbringungsgeborenen Anteilen an Kap-Ges (dazu s Tz 9–12, 15). Dabei spielt keine Rolle, ob die einbringungsgeborenen Anteile vor oder nach Inkrafttreten des UmwStG 1995 (s § 27 Abs 1 UmwStG) entstanden (dazu s Tz 21) und/oder durch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.5.5 Behandlung eines Gewinns nach der Einlage

Tz. 247 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Hinsichtlich eines Gewinns aus der späteren Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile nach Einlage in ein BV gelten die allg Grundsätze der §§ 21 Abs 1 S 1 UmwStG, 3 Nr 40 EStG oder 8b KStG. Dies gilt auch, wenn stille Reserven nicht durch eine Veräußerung, sondern durch Ersatztatbestände gem § 21 Abs 2 S 1 UmwStG (zB Entstrickung auf A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 8 [Autor/Zitation] Losgelöst von den genannten Anforderungen aus den Einzelvorschriften bestehen auch für den Konzernanhang allgemeine Grundsätze für die inhaltliche Gestaltung. Es gelten wie zum JA folgende Grundsätze (vgl. hierzu auch Grottel in Beck BilKomm.13, § 313 HGB Rz. 15 f.; Poelzig in MünchKomm. HGB4, § 313 Rz. 31 f.): Klarheit und Übersichtlichkeit (vgl. Rz. 9 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Unterlassen von Angaben bei erheblicher Nachteilszufügung

Rz. 113 [Autor/Zitation] Die Angaben gem. § 313 Abs. 2 können gem. § 313 Abs. 3 Satz 1 unterlassen werden, soweit nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung damit gerechnet werden muss, dass durch die Angaben dem MU, einem TU oder einem anderen in § 313 Abs. 2 bezeichneten Unternehmen erhebliche Nachteile entstehen können. § 313 Abs. 3 steht somit im Regel-Ausnahmeverhältni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Betriebsvermögenszugehörigkeit

Tz. 87 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG können sich auch in einem BV befinden (Umkehrschluss aus § 21 Abs 4 UmwStG, der die Einlage in ein BV des AE regelt unter Beibehaltung der St-Verstrickung; Umkehrschluss aus § 8b Abs 4 S 1 Nr 1 KStG, der die Behandlung einbringungsgeborener Anteile im BV bei der Einkommensermittlung von Kö regelt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Grundsätzliche Rechtsfolgen

Tz. 16 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG ermöglicht einen Erlass, eine Aufhebung oder eine Änderung eines Steuer- oder Feststellungsbescheids gegenüber dem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person. Hauptfall in der Praxis wird dabei die Änderung eines ergangenen und bestandskräftigen ESt-Bescheids eines AE sein. Beispiel: Bei der V-GmbH findet im Jahr 0...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines zur Täterschaft

Rz. 60 §§ 26a Abs. 1, 26c UStG stellen das Unterlassen der Zahlung einer angemeldeten Umsatzsteuerschuld unter bestimmten erschwerten Bedingungen unter Strafe, § 26c UStG ist mithin ein echtes Unterlassungsdelikt. Täter kann demnach gem. § 13 Abs. 1 StGB nur eine solche Person sein, die rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg (die Zahlung der Steuerschuld) nicht ein...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.2.2 Mehrere Erben

Bei mehreren Miterben, d. h. einer Erbengemeinschaft, tritt jeder Miterbe einzeln in die Gesellschafterstellung des Erblassers ein. Die Mitunternehmerstellung geht unentgeltlich vom Erblasser auf die Erben über. In Höhe ihrer Erbquote müssen die Miterben das Kapitalkonto des Erblassers anteilig fortführen.[1] Die Miterben sind "geborene Quoten-Mitunternehmer". Die Erben werd...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.2 Veräußerung gegen fremdübliches Entgelt

Veräußerungsgeschäfte zwischen der Personengesellschaft und einem Gesellschafter und umgekehrt sind steuerrechtlich in vollem Umfang als Veräußerungs- bzw. Anschaffungsgeschäfte anzuerkennen, soweit sie zu Bedingungen wie unter fremden Dritten vorgenommen werden.[1] Die Anerkennung als Fremdgeschäft führt dazu, dass die Gesellschaft oder der Gesellschafter bei Veräußerung ein...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.4.2 Teilentgeltliche Veräußerung in ein Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters

Wird das Wirtschaftsgut beim Erwerber Betriebsvermögen, liegt keine verdeckte Entnahme in Höhe der Differenz zwischen Teilwert und Veräußerungsgeschäft vor, die zur Gewinnrealisierung führt, weil der Vorgang unter § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG fällt. Praxis-Beispiel Teilentgeltliche Veräußerung in das Betriebsvermögen An der X-GmbH & Co. KG (KG) sind als Kommanditisten A und B zu je ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.1 Gesetzliche Regelung

Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Gesellschafters sind die "Gewinnanteile" des Gesellschafters[1] und die "Vergütungen", die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern an die Gesellschaft bezogen hat.[2] Gewinnanteil ist der Anteil des Gesellschafters am S...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.4 Bestandteile des Jahresabschlusses

Rz. 57 Nach den allgemeinen Vorschriften des § 242 Abs. 3 HGB besteht der Jahresabschluss für alle Unternehmen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.[1] Für Kapitalgesellschaften wird der Jahresabschluss nach § 264 Abs. 1 HGB – mit Ausnahme der Kleinstkapitalgesellschaften – um einen Anhang erweitert. Unternehmen, die dem Publizitätsgesetz unterliegen, haben – m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.5 Anteil an einer Mitunternehmerschaft (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 124 Zu den Veräußerungs- oder Aufgabegewinnen i. S. v. § 16 EStG gehören auch Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist (Mitunternehmeranteil, § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Der Gesetzeswortlaut beruht auf der Änderung durch das Gesetz v. 20.12.2001[1]. Damit wurde mit Wir...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 Verdeckte Gewinnausschüttung als Beteiligungsertrag Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.5 Unentgeltliche Betriebsübertragungen

Rz. 155 Die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen war bis 1998 in § 7 EStDV geregelt. Durch Gesetz v. 24.3.1999[1] wurde die Regelung in § 6 Abs. 3 EStG übernommen. Die bisher für § 7 EStDV geltenden Grundsätze und die hierzu ergangene Rspr. gelten unverändert weiter (§ 6 EStG Rz. 175f.). § 6 Abs. 3 S. 1 EStG regelt die unentgeltli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.1.1 Notwendigkeit der Beendigung der bisherigen unternehmerischen Betätigung

Rz. 31 Sowohl Betriebsveräußerung als auch Betriebsaufgabe setzen voraus, dass der Unternehmer seine bisherige gewerbliche Tätigkeit, wie sie in der Gestalt des jeweiligen Unternehmens zum Ausdruck kam (sein "unternehmerisches Engagement"), beendet[1]. Dieses ungeschriebene Tatbestandsmerkmal ergibt sich zum einen aus dem umfassend zu verstehenden (Rz. 24, 30) Begriff "Aufga...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.6 Abgrenzung zum Ausscheiden eines Mitunternehmers gegen Sachwertabfindung

Rz. 177o Als Unterart der Betriebsaufgabe ist die echte Realteilung i. S. des Realteilungserlasses[1] auf die Aufgabe des mitunternehmerischen Betriebs gerichtet, erfolgt also zum Zweck der Auflösung der Mitunternehmerschaft. Die "echte" Realteilung ist deshalb begrifflich vom Ausscheiden eines einzelnen Mitunternehmers abzugrenzen, auch wenn der Ausscheidende nicht mit Geld...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.1 Gründung

Rz. 10 Eine Kapitalgesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Sowohl bei der Aktiengesellschaft (§ 2 AktG) als auch bei der GmbH (§ 1 GmbHG) sind Ein-Personen-Gründungen zulässig. Die SE kann dagegen nur als "abgeleitete" Gesellschaft gegründet werden: Die Gründung durch natürliche Personen als Gesellschafter der SE ist nicht möglich. In Betracht kom...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5.3 Aufgabehandlung, Beginn und Beendigung des Aufgabevorgangs

Rz. 71 Die Aufgabehandlung besteht in der Liquidierung des Betriebs durch Verkauf der Wirtschaftsgüter des wesentlichen Betriebsvermögens an Dritte, Verschrottung, anderweitige Verwendung zu betriebsfremden Zwecken oder Übernahme ins Privatvermögen. Werden einzelne Wirtschaftsgüter unentgeltlich weggegeben, so ist dies i. d. R. wie eine Entnahme zu behandeln, weil die Schenk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.1 Überblick

Rz. 177a Realteilung ist eine besondere Form der Auseinandersetzung über das Gesamthandvermögen einer Personengesellschaft. Entgegen der für Personengesellschaften (§§ 730ff. BGB) bzw. für Personenhandelsgesellschaften (§§ 145, 161 HGB) vorgesehenen Auseinandersetzung, Veräußerung des aktiven Vermögens, Tilgung der Gesellschaftsschulden, Rückzahlung der Einlagen sowie schließlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.4 Pensionszusagen

Rz. 58 Abgrenzung zu bilanzsteuerrechtlichen Anforderungen gem. § 6a EStG Die bilanzsteuerrechtlichen Anforderungen an die Bildung von Pensionsrückstellungen und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz gem. § 6a EStG gelten ungeachtet des Empfängers der Pensionszusage und deshalb auch für Gesellschafter-Geschäftsführer und andere angestellte Gesellschafter. ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Personengesellschaft, E-Bil... / 5.2 Inhaltliche Anforderungen an Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Für den Sonder- und Ergänzungsbereich sind die Bilanz und die Berichtsbestandteile "GuV" und "Steuerliche Gewinnermittlung" zu übermitteln (Ausnahme: erstmalige Sonder- oder Ergänzungsbilanz; Eröffnungsbilanz). Da es sich bei Sonder- und Ergänzungsbilanzen ohnehin um Steuerbilanzen handelt, ist eine steuerliche Überleitungsrechnung (Berichtsbestandteil "Steuerliche Modifikat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.1 Zeitgerechte Bilanzierung

Rz. 5 Die kaufmännischen Bücher sind in regelmäßigen Zeitabständen abzuschließen. Das geschieht vor allem zur Selbstinformation des Kaufmanns. Er soll hierdurch eine Übersicht gewinnen über Vermögen, Schulden und Eigenkapital, auch um dadurch eine drohende Insolvenz möglichst noch rechtzeitig vermeiden zu können. Damit dient der Abschluss auch dem Gläubigerschutz. [1] Eine Ins...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kapitalangleichungsbuchungen / 3 Bilanzberichtigung: Die Angleichung erfolgt in der Bilanz des auf die Außenprüfung folgenden Jahres

Außenprüfungen führen i. d. R. zu Bilanzberichtigungen, die auch Auswirkungen auf die Folgejahre haben. Das ist bei Änderungen von Aktiv- oder Passivposten der Fall. Werden keine abweichenden Steuerbilanzen aufgestellt, müssen zur Herstellung des Bilanzzusammenhangs die auf den Bestandskonten des laufenden Geschäftsjahres vorgetragenen Anfangsbestände berichtigt werden. Ents...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Option zur Körperschaftsbes... / 2 Obligatorisches Antragsverfahren im Rahmen der Optionsausübung

Die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer setzt zunächst einen ausdrücklichen Antrag auf Option voraus. Antragsberechtigt gemäß § 1a Abs. 1 KStG waren bislang ausschließlich Personenhandelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften i. S. des §§ 105 und 161 HGB einschließlich der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung) sowie Pa...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / 1.2 Grundsatz: Haftungsausschluss der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der GmbH

Rz. 213 Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Diese Regelung ist typisch für juristische Personen und auch kennzeichnend für die AG (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AktG) und die Genossenschaft (§ 2 GenG). Auch wenn die Gesellschaft Forderungen gegenüber den Gesellschaftern hat (zum Beispiel ausstehende Einzahlu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers nach unentgeltlicher Betriebsübertragung

Leitsatz 1. Die Übertragung eines Betriebs unter Familienangehörigen kann auch dann unentgeltlich sein, wenn der Erwerber sämtliche Betriebsschulden übernimmt und das Eigenkapital im Zeitpunkt der Übertragung negativ ist. 2. Der Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs gilt im Fall der unentgeltlichen Betriebsübertragung auch für den Rechtsnachfolger, so dass unrichtige ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.3 Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach Entnahme und Betriebsaufgabe (S. 3)

Rz. 301 § 20 Abs. 4 S. 3 EStG sieht vor, dass in den Fällen der Überführung eines Wirtschaftsguts i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG in das Privatvermögen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe an die Stelle der Anschaffungskosten der nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG oder § 16 Abs. 3 EStG angesetzte Wert tritt. Rz. 302 Eine Entnahme i. S. d. § 20 Abs. 4 S. 3 EStG liegt vor, wenn der Stpfl. sei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Istversteuerung / 3 Antragstellung

Die Istversteuerung erfolgt nicht automatisch. Der Unternehmer muss einen Antrag stellen. Der Antrag auf Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ist von Gesetzes wegen zwar weder an eine Form noch eine Frist gebunden. Allerdings ist ein Wechsel der Besteuerungsart nur bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig.[1] Von Neu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Bewertung des Betriebsvermögens ausländischer Einzelunternehmen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 217 [Autor/Stand] § 109 Abs. 1 und 2 BewG, der für die Bewertung des Betriebsvermögens die entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 2 BewG anordnet, erfasst nur die inländischen gewerblichen und freiberuflichen Einzelunternehmen, bei denen der Betriebsinhaber seinen Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland hat, sowie inländische Körperschaften, Pers...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Begriff und Umfang des Betriebsvermögens von freiberuflichen Einzelunternehmen

Rz. 111 [Autor/Stand] Gemäß § 96 BewG steht die Ausübung eines freien Berufs i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG einem Gewerbebetrieb gleich. Die unter Rz. 76 ff. für den Gewerbebetrieb dargestellten Grundsätze zum Begriff und Umfang des Betriebsvermögens gelten daher für den freiberuflichen Betrieb entsprechend. Demnach gelten auch für den freiberuflichen Betrieb der Grundsatz de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Bewertung des ausländischen Betriebsvermögens inländischer Einzelunternehmen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 231 [Autor/Stand] Zum Begriff des ausländischen Betriebsvermögens vgl. § 31 BewG Rz. 18. Rz. 232 [Autor/Stand] Das ausländische Betriebsvermögen unterfällt nicht – jedenfalls nicht unmittelbar – dem Anwendungsbereich des § 109 BewG i.V.m. § 11 Abs. 2 BewG. Das ausländische Betriebsvermögen bzw. der ausländische Teil des gesamten Betriebsvermögens ist vielmehr nach § 12 Ab...mehr