Fachbeiträge & Kommentare zu Einzelunternehmen

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.3.5 Begrenzung der Gegenleistung als Antragserfordernis

Rz. 108 Soweit der gemeine Wert von sonstigen Gegenleistungen, die neben den neuen Gesellschaftsanteilen gewährt werden, mehr als 25 % des Buchwerts (relative Wertgrenze) des eingebrachten Betriebsvermögens oder mehr als 500.000 EUR beträgt, bzw. den Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens übersteigt (absolute Wertgrenze)[1], hat eine Aufstockung zu erfolgen. Als sonsti...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.5.3 Bilanzierung und Auswirkungen bei übernehmender Personengesellschaft

Rz. 136 Das im Zuge einer Einbringung i. S. d. UmwStG in Personengesellschaften übergehende Betriebsvermögen ist beim übernehmenden Rechtsträger nach § 24 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz UmwStG grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Die Regelung des § 24 Abs. 2 UmwStG greift dabei nicht für die Bewertung von Pensionsrückstellungen. Im Zusammenhang mit der Bilanzierung von...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.2.3 Gewährung neuer Anteile

Rz. 100 Ebenso wenig ist es notwendig, dass die Gegenleistung ausschließlich in neuen Anteilen besteht. Es ist damit ausreichend, wenn die Sacheinlage als Agio für die Gewährung eines einzigen Anteils behandelt wird.[1] Praxis-Beispiel Der Einzelunternehmer E bringt im Rahmen einer Sachgründung der X-GmbH sein Einzelunternehmen mit einem Buchwert i. H. v. 100.000 EUR ein. Im ...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.5.1 Allgemeines

Rz. 130 Die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Personengesellschaft wird in § 24 UmwStG geregelt. Als Einbringung i. S. d. § 24 Abs. 1 UmwStG sind Tatbestände zu verstehen, die eine (einbringende) Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen in eine Personengesellschaft gegen Anteilsgewährung (Mitunternehmerschaftsgewährung) an den/die Einbrin...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 2.4 Verbriefung von Genussrechten

Rz. 9 Genussrechte werden vielfach in beurkundeter Form – als sog. Genussscheine – verwendet.[1] Genussscheine stellen Genussrechte dar, die in einer Urkunde (einem Wertpapier) verbrieft sind.[2] Der Bundesgerichtshof versteht unter einem Genussschein ein börsengängiges Wertpapier, das bestimmte geldwerte Ansprüche beinhaltet und gleichzeitig nicht gesellschaftsrechtlich gep...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4.3 Steuerliche Rückwirkung

Rz. 116 Das Wirksamwerden der Einbringung bedingt gem. umwandlungsrechtlicher Bestimmungen (hier unter dem Begriff Ausgliederung subsumiert) analog zum Wirksamwerden der Verschmelzung die Eintragung im jeweiligen Register. Die Eintragung im Register bestimmt jedoch nicht den Zeitpunkt, von dem an die Handlungen des übernehmenden Rechtsträgers als für Rechnung des Einbringend...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Pensionszusage

Rz. 62 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Andere als die sozialgesetzlich vorgesehenen Leistungen der KapGes für die Kranken-, Pflege-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung besonders des beherrschenden GesGf müssen unter Berücksichtigung der Gesamtbezüge angemessen sein und im Voraus vereinbart werden (> Rz 26, > Rz 39 ff), wenn sie Teil der > Betriebsausgaben der KapGes und > Arbe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Götz, Verkehrsteuern bei Umwandlungsvorgängen, GmbHR 1998, 349; Crezelius, Überlegungen zu einem Allg Teil des UmwSt-Rechts, FS für S. Widmann 2000, 241; Herzig, Gestaltung storientierter Umstrukturierungen im Konzern, DB 2000, 2236; Bogenschütz/Hierl, St-optimierter Unternehmensverkauf: Veräußerung von Einzelunternehmen und Pers-Ges (Teil II), DStR 2003, 1147; Heinz, Einbringun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Zweck der Vorschrift

Tz. 4 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 16 KStG gehört zusammen mit § 14 Abs 3 und mit § 15 S 1 Nr 2 und 2a KStG zu den drei Organschaftsregelungen, die nur für den Sonderfall ihre Berechtigung haben, in dem der OT ein Einzelunternehmen oder eine Pers-Ges (mit natürlichen Personen als MU) ist. Der Regelungssinn des § 16 KStG erschließt sich nicht auf Anhieb. Um den Sinn der Regelu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Rechtsformwahl nach der Systemumstellung/Unternehmenssteuerreform

Tz. 48 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Infolge der Neuordnung der Besteuerung von Kö (insbes Kap-Ges) und Pers-Unternehmen durch das StEntlG 1999/2000/2002 und StSenkG (Abschaffung des sog Anrechungsverfahrens und Einführung eines Halb-/Teileink-Verfahrens) stellte sich die Frage, ob die Einbringungsvorschriften der §§ 20–23 UmwStG durch eine Zunahme der Umstrukturierungen von Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 Betriebswirtschaftlich begründete Strukturänderungen

Tz. 43 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Es gibt keine abgeschlossene Aufzählung der vom Sechsten Teil und Achten Teil des UmwStG begünstigten Vorgänge (Einbringungsvorschriften). Alle Sachverhalte, die die pers und sachlichen Voraussetzungen der Sacheinlage (s §§ 1 Abs 3 und 4 iVm 20 Abs 1, 21 Abs 1, 25 UmwStG) erfüllen, werden erfasst. Auf Grund der Tatsache, dass neben den umfan...mehr

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ZErb 03/2024, Anwendung des... / 2 Anmerkung

Spätestens[1] nachdem das FG Münster im November 2021 entschieden hatte, dass der Anwendungsbereich des sog. 90 % Einstiegstests des § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG im Wege der teleologischen Reduktion einzuschränken sei, wurde mit Spannung erwartet, wie der BFH die Rechtslage bewerten würde. Erfreulicherweise bestätigt der BFH in weiten Teilen die Erwägungen des FG Münster. Die En...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3 Umwandlungen im Konzern (Verschmelzung/Spaltung/Formwechsel) nach dem 31.12.2009 – Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG

Tz. 51 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erfolgt eine Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder ein Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 UmwStG im Wege einer ab 01.01.2010 im Reg eingetragen hr-lichen Verschmelzung oder Spaltung im Konzern und kommt es dadurch zu einem Erwerbsvorgang iSd § 1 Abs 1 Nr 3 S 1, Abs 2, Abs 2a, Abs 3 oder Abs 3a GrEStG (s u), wird die GrESt (unter bestimmten Voraus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.3 Der Organträger leistet die Ausgleichszahlungen

Tz. 70 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wie die nachstehenden Ausführungen zeigen, treten bei Gewährung der Az durch den OT (nach der Ges-Systematik ein Sonderfall, uE jedoch der Hauptanwendungsfall des § 16 KStG, s Tz 28, 49) eine Reihe ungelöster Probleme bei der Anwendung des § 27 KStG bis hin zur KapSt auf. Beispiel: Sachverhalt: Stliche Behandlung nach hM: Die OG hat ein eigenes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Einbringung von nichtqualifizierten Sachgesamtheiten (Einzelwirtschaftsgütern) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Tz. 12a Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird BV in eine Kap-Ges/Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2 bis 9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbes...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 22 Bei einem unterjährigen Rechtsformwechsel von einer Personengesellschaft zu einem Einzelunternehmen oder umgekehrt

Vor Zeilen 145–147 Die Zeilen 145–147 sind in Zusammenhang mit Zeile 16 zu sehen. In diesem Fall endet die sachliche Steuerpflicht nicht, sondern besteht fort, wenn das Unternehmen unverändert fortgeführt wird (R 2.7 Abs. 2 GewStR). Es endet jedoch die persönliche Steuerpflicht des Einzelunternehmens und der Personengesellschaft bzw. sie beginnt neu. Für jeden Steuerschuldner...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage BEG / 5 Angaben für Einzelunternehmen sowie für Mitunternehmerschaften und Organgesellschaften, sofern natürliche Personen beteiligt sind

Zeile 21 Die Zeilen 21-28 sind nur von den Einzelunternehmen auszufüllen, die an der ausschüttenden Körperschaft beteiligt sind. Außerdem nehmen diese Zeilen die Daten auf, wenn eine natürliche Person über eine Personengesellschaft an der ausschüttenden Körperschaft beteiligt ist. Dabei werden Beteiligungen erfasst, die im Gesamthandsvermögen und im Sonderbetriebsvermögen der...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 4 Rechtsform/Art der Tätigkeit

Zeile 10 In dieser Zeile ist durch Eintrag einer Schlüsselzahl anzugeben, ob der Gewerbebetrieb als Einzelunternehmen betrieben wird. Zeile 11 In dieser Zeile ist anzugeben, ob das Gewerbe im Erhebungszeitraum überwiegend oder ausschließlich als Hausgewerbe i. S. d. § 11 Abs. 3 GewStG betrieben wurde. Bei einem Hausgewerbetreibenden verringert sich die Gewerbesteuer-Messzahl au...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 19 Angaben zur Verlustfeststellung

Vor Zeilen 129–142a Die Zeilen 129–142a dienen der Ermittlung des nach § 10a GewStG abzugs- und vortragsfähigen Verlusts.[1] Die Beträge sind ohne Vorzeichen einzutragen. Der auf das Ende des Erhebungszeitraums 2021 festgestellte Vortrag des Gewerbeverlustes ist nicht gesondert anzugeben, sondern wird von Amts wegen berücksichtigt. Diese Zeilen sind auch von Personengesellschaf...mehr

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Leitfaden 2023 - Erklärung ... / 3 Rechtsform/Art der Tätigkeit

Zeilen 10–11 In diesen Zeilen ist die Rechtsform des Unternehmens anzugeben. In Zeile 10 ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl anzugeben, dass es sich um ein Einzelunternehmen handelt. In Zeile 11 ist die Rechtsform einzutragen, wenn es sich nicht um ein Einzelunternehmen handelt. Unter Ziff. 11 der Anleitung für die Zerlegung sind die möglichen Rechtsformen aufgeführt. Zeile ...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 7 Angaben zum Gewerbebetrieb

Zeilen 26–32 Die Angaben in diesen Zeilen enthalten Angaben zu den Betriebsstätten und dienen der Feststellung, ob eine Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrags erforderlich ist. Wenn in Zeile 26 die Kennziffer 1 einzutragen ist, sind auch die Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags und die Anlage Betriebsstätte abzugeben. Keine Eintragungen haben für Organges...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage EMU / 2 Angaben zum Beteiligten

Zeilen 3–6 In diesen Zeilen sind anzugeben der Name bzw. die Firma des Beteiligten (Zeile 3), bei natürlichen Personen die ID-Nummer des Beteiligten (Zeile 5), und die Steuernummer des Beteiligten (Zeile 6). Die Zeile 4 bleibt frei. Zeile 7 In dieser Zeile ist der auf den einzelnen Mitunternehmer anteilig entfallende Gewerbeertrag bzw. (mit Minuszeichen) der Gewerbeverlust im laufe...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Vor Zeilen 83-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 83 Die Zeilen 83–87 betreffen die Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes, Zeile 88 die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. In Zeile 83 is...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Bet... / 3 Zerlegungsmaßstab

Zeilen 7–11 In diesen Zeilen sind der anzuwendende Zerlegungsmaßstab und der Anteil der Betriebsstätte hieran anzugeben. Die erforderlichen Angaben entsprechen den Zeilen 20-29 der Erklärung GewSt 1 D. Vgl. daher Erl. zu dieser Erklärung. Zeile 12 In dieser Zeile ist der Unternehmerlohn bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften anzugeben. Nach § 31 Abs. 5 GewStG ist für ...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-49 In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39–102 sind nicht auszufüllen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (pauschale Ermittlung des Gewerbeertrags lt. Zeile 103). Bei Spartentrennung (Ermittlung in Anlage ÖHG mit Über...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage BEG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zur Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A und enthält die Angaben, die für die Ermittlung der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 5 GewStG sowie der Kürzungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG von Gewinnen aus Beteiligungen an Körperschaften erforderlich sind. Gewinne aus Anteilen sind alle Einkünfte i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG, also...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage BEG / 4 Angaben für Körperschaften sowie für Mitunternehmerschaften und Organgesellschaften, sofern Körperschaften beteiligt sind

Zeile 12 Die Zeilen 12–20 sind nur von Körperschaften auszufüllen, die unmittelbar oder mittelbar über eine Personengesellschaft an der ausschüttenden Körperschaft beteiligt sind. Bei Organgesellschaften sind die Angaben zu machen, soweit an ihnen Körperschaften beteiligt sind. Die entsprechenden Angaben für Einzelunternehmen sind in Zeilen 21–28 zu machen. In Zeile 12 ist der...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage EMU / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage EMU ist eine Anlage zur Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A). Sie dient der mitunternehmerbezogenen Verlustverrechnung, ist also von Einzelunternehmen und Körperschaften nicht auszufüllen. Die mitunternehmerbezogene Verlustverrechnung berücksichtigt die Voraussetzung der Unternehmeridentität. Die Anlage EMU ist zu verwenden, wenn Verluste mitunternehmerbezogen zu ver...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Parkhaus als erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen

Leitsatz 1. Im Rahmen eines Parkhausbetriebs Dritten zur Nutzung überlassene Parkplätze stellen erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen dar. Eine einschränkende Auslegung der entsprechenden Normen ist weder aus systematischen noch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten. 2. Die Entscheidung des Gesetzgebers, bestimmte Nutzungsüberlassungen von Grund...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage BEG / 3 Angaben zur Ausschüttung

Zeile 6 In dieser Zeile ist der Gesamtbetrag der von der in den Zeilen 1–5a bezeichneten Körperschaft erhaltenen Vergütungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG einzutragen. Ist die ausschüttende Körperschaft teilweise von der Gewerbesteuer befreit und übt sie teilweise eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit aus, erfolgt eine Kürzung nur um die steuerpflicht...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) enthält die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts und des verbleibenden Zuwendungsvortrags. Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe und nach § 35a GewStG die im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe. N...mehr

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Leitfaden 2023 - Erklärung ... / 5 Angaben zur Zerlegung

Zeilen 14–15 In diesen Zeilen sind die in Betracht kommenden Zerlegungsmaßstäbe sowie die Vorschriften, auf denen diese Maßstäbe beruhen, anzugeben. Es kommen folgende Fallgruppen in Betracht: § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG (Regelfall): Zerlegungsmaßstab ist die Summe der Arbeitslöhne in den jeweiligen Betriebsstätten. Zu den Arbeitslöhnen gehört bei Einzelunternehmen und Mitunterne...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zum Umfang der Fiktion des § 7 Satz 3 GewStG

Leitsatz § 7 Satz 3 GewStG fingiert keinen Gewerbebetrieb, sondern setzt das Bestehen eines solchen voraus. Gewinne aus Sondervergütungen i.S. des § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG, die auf den Zeitraum nach der Einstellung der werbenden Tätigkeit einer Personengesellschaft entfallen, gehören daher nicht zum Gewerbeertrag. Normenkette § 7 Satz 3 GewStG, § 5a Abs. 4a EStG Sachverhalt Di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.7 Die Bewertung von Einlagen, sonstige Rechtsfolgen

Rz. 317 Eine offene Sacheinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten stellt eine Einlage i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG dar, die mit dem Teilwert zu bewerten ist.[1] Dieser Grundsatz gilt auch für verdeckte Einlagen.[2] Das gilt, obwohl bei Einlagen in Kapitalgesellschaften, anders als in den einkommensteuerlich relevanten Fällen, Einlegender und Empfänger der Einlage ve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.5.2 Änderung der Rechtslage durch das BilMoG

Rz. 480 Die handelsrechtliche Rechtslage der Bilanzierung der eigenen Anteile hat sich durch das BilMoG in wesentlichen Punkten geändert.[2] Nach § 272 Abs. 1a HGB ist der Nennbetrag oder, bei Fehlen eines Nennbetrags, der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Der Erwerb eigener Anteile ist daher zwar keine formelle Kapit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.3.3.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 79 Für die Ermittlung des Gewinns und der Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten nach § 8 Abs. 1 KStG grundsätzlich die Vorschriften des EStG, insbesondere also § 2 EStG. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch den Gewinn gebildet, der nach § 4 Abs. 1 S. 1, § 5 Abs. 1 S. 1 EStG durch Vermögensvergleich zu ermitteln ist, der nach den handelsr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.4 Korrespondenzprinzip bei verdeckter Einlage (§ 8 Abs. 3 S. 4 – 6 KStG)

Rz. 227 Die ertragsteuerliche Konzeption der verdeckten Einlage, nach der der Vermögenszugang bei der Körperschaft nicht steuerbar ist, kann in besonders gelagerten Fällen durchbrochen werden. Der Gesetzgeber hat dies dann als regelungsbedürftig angesehen, wenn auf der Ebene der Körperschaft eine steuerneutrale Einlage vorliegt, diese Einlage auf der Ebene des Gesellschafter...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.2 Allgemeine Investitionsklausel für Verwaltungsvermögen

Rz. 615 Die schädliche Qualifizierung von Verwaltungsvermögen entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber das vom Erblasser erworbene Verwaltungsvermögen innerhalb von 2 Jahren nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer in begünstigungsfähiges Vermögen des Erblassers investiert (§ 13b Abs. 5 S. 1 ErbStG). Die (allgemeine) Investitionsklausel gilt für alle Unternehmen, unabhängi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.2 Grundstücke einer Gesellschaft

Rz. 427 Mit der Formulierung "Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten" hat der Gesetzgeber an den einleitenden Satz der Vorschrift angeknüpft[1], wonach die Überlassung dieser Vermögensgegenstände an Dritte grundsätzlich zu schädlichem Verwaltungsvermögen führt. Rz. 428 Die Grundstücke müssen zum Vermögen einer Gesellschaft "gehören".[2] Maßgebend...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3.2 Nießbrauchsgestaltungen bei Betriebsvermögen

Rz. 83 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Altendorf/Köcher, Nießbrauch an (mitunternehmerischem) Personengesellschaftsanteil, GmbH-StB 2013, 13; Baßler, Nießbrauchsbelastete Anteile in der Umstrukturierung von Familiengesellschaften, Ubg. 2011, 863; Bossmann, Die Existenz der doppelten Mitunternehmerstellung. Bedeutung des Obiter Dictums im BFH-Urteil vom 19....mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 2.1 Grundlage ist der "Gewinn aus Gewerbebetrieb"

Ausgangswert für die Ermittlung der Gewerbesteuer ist der "Gewinn aus Gewerbebetrieb".[1] Die Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb erfolgt nach dem Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetz.[2] Als Gewinn aus Gewerbebetrieb gelten bei Einzelunternehmen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb[3] Personengesellschaften die einheitlich und gesondert festgestellten Einkünfte aus Gewe...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 3.2 Voraussetzung für den Verlustabzug

Voraussetzung für den gewerbesteuerlichen Verlustabzug ist, dass sog. "Unternehmensidentität" und "Unternehmeridentität" vorliegen. Im Einzelnen heißt das: Unternehmensidentität bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gewerbebetrieb mit dem Gewerbebetrieb, der im Jahr der Entstehung des Verlustes bestanden hat, identisch ist. Maßgebend sind hierbei die Art der Betäti...mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 5 Vorabausschüttungen: Vorschuss auf den erwarteten Gewinn

Bei einer Vorabausschüttung handelt es sich um eine Gewinnausschüttung, die beschlossen wird, bevor der Jahresabschluss bzw. das Jahresergebnis festgestellt wird. Sie kann im laufenden Kalender- oder Wirtschaftsjahr oder nach Ablauf des Wirtschafts- bzw. Kalenderjahres, aber vor Feststellung des Jahresabschlusses vorgenommen werden. Auch wenn das GmbHG Vorabausschüttungen nicht ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.4 Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG

Rz. 161 Die Umwandlung erfolgt in der Form, dass der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) bar gründet. Dann schließt er mit der GmbH oder UG haftungsbeschränkt einen KG-Vertrag und bringt sein Einzelunternehmen als Kommanditeinlage ein. Das UmwStG lässt der KG die Möglichkeit, das eingebrachte Betriebsvermögen zu Buchwerten, zu Zwischenwerten ode...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.2 Eintritt des Kommanditisten, der zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, in die GmbH & Co. KG (Sacheinlage des Kommanditisten)

Rz. 149 Fallbeispiel: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG[1] Will ein Einzelunternehmer seine persönliche unbeschränkte Haftung in betrieblichen Angelegenheiten beschränken, bietet sich die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG an. Hierzu muss der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH bar gründen (25.000,00 EUR) und dann mit dieser eine ...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.4 Güterstandsschaukel

Als Güterstandsschaukel wird die bewusste Änderung des ehelichen Güterstands bezeichnet, welcher zu Lebzeiten der Ehegatten vorgenommen wird.[1] Güterstandsschaukeln können zivilrechtlich oder auch steuerrechtlich motiviert sein.[2] Steuerrechtlich ist insbesondere die Beendigung der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft mit Wechsel zur Gütertrennung und mit anschließender Neubegr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Fiktive AK oder HK (§ 23 Abs 3 S 2 und 3 EStG)

Rn. 227 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Für den Besteuerungstatbestand nach § 23 Abs 1 S 5 Nr 1 EStG, dh die Einlage eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts in ein BV und Veräußerung aus dem BV innerhalb der zehnjährigen Behaltefrist, gilt als fiktiver Veräußerungspreis der Teilwert im Zeitpunkt der Einlage (§ 6 Abs 1 Nr 5 EStG). Nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Einzelfälle

Tz. 14 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zu Fragen der vGA in Zusammenhang mit der Vereinsführung ergingen einige Entscheidungen: Die verbilligte Überlassung von Eintrittskarten an Mitglieder von Vereinen ist nach Auffassung der Finanzverwaltung aus Billigkeitsgründen weder eine vGA noch ein Verstoß gegen die Selbstlosigkeit i. S. v. § 55 AO (Anhang 1b), wenn im Kalenderjahr der Erm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Veräußerung nach vorgelagerter Einlage (§ 23 Abs 1 S 5 Nr 1 EStG)

Rn. 192 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Einlage eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts in ein BV führt nach § 23 Abs 1 S 5 Nr 1 EStG dann zu einem steuerbaren privaten Veräußerungsgeschäft, wenn die Veräußerung aus dem BV innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren seit der Anschaffung – im PV – erfolgt. Die Regelung ist erstmals auf Einlagen anzuwenden, die nach dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2024, § 2227 BGB: Z... / 1 Gründe

I. Die am 3.5.2021 verstorbene Erblasserin hat unter dem 26.11.2020 ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament verfasst, in dem es u.a. heißt: Zitat "Zu meinen Erben mache ich die Enkel meines verstorbenen Mannes …" Das Erbe soll ihnen jeweils am 27. Geburtstag übergeben werden. Meine Firmenanteile an der … GmbH erhält … . Er soll auch Testamentsvollstrecker sein...mehr