Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

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Innergemeinschaftliche Lieferungen

Leitsatz 1. Steht aufgrund einer Beweiserhebung fest, dass die gelieferten Fahrzeuge zum Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet versendet wurden, kann dies nicht durch die Annahme eines fehlenden Belegnachweises in Abrede gestellt werden. 2. Der sich aus der USt-IdNr. ergebende Nachweis der Unternehmereigenschaft des Abnehmers kann nicht durch die bloße Annahme einer B...mehr

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Billigkeitserlass bei Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners

Leitsatz Gehen der Leistende und Leistungsempfänger rechtsfehlerhaft davon aus, dass der Leistende Steuerschuldner ist, obwohl der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (§ 13b UStG), sind die sich aus der Versagung des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger entstehenden Zinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn das FA die für die Leistung geschuldete Steue...mehr

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Bemessung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer

Leitsatz Liefert der Unternehmer Gegenstände, für die er den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG nicht in Anspruch nehmen konnte, sind diese Lieferungen in die Bemessung des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 4 Nr. 28 UStG nicht einzubeziehen. Dies gilt auch, wenn das Unternehmen erst durch die Veräußerungstätigkeit entsteht. Normenkette § 19 Abs. 3, § 4 Nr. 28,...mehr

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Ermäßigter Steuersatz für Wissenschafts- und Forschungszweckbetriebe

Leitsatz 1. Für die Finanzierung des Trägers einer Wissenschafts- und Forschungseinrichtung i.S. von § 68 Nr. 9 AO kommt es auf den Mitteltransfer an, der ihm ohne eigene Gegenleistung zufließt. 2. Zum Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 9 AO gehören nur notwendige Nebentätigkeiten zur Eigen- und Grundlagenforschung. Normenkette § 68 Nr. 9 AO, § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG, Art. 12 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Einspruch gegen den Steuerbescheid

Tz. 11 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Wenn das Finanzamt gegen den (gemeinnützigen) Verein einen Steuerbescheid erlässt, hat dieser die Möglichkeit die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids überprüfen zu lassen. Zur Vermeidung einer Überlastung der Finanzgerichte hat der Gesetzgeber zunächst ein sog. außergerichtliches Vorverfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit vorgeschaltet, bevo...mehr

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Elektronische Übermittlung eines Einspruchs an das Finanzamt

Leitsatz Die Übersendung eines Einspruchsschreibens aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) auf ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) ist geeignet, die Einspruchsfrist zu wahren. Sachverhalt Der Streit geht unter anderem um die Frage, ob die Antragstellerin rechtzeitig Einspruch gegen die Einkommensteuerbescheide 2012 und 2015 eingelegt hat. De...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Situation im Steuerrecht

Tz. 7 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Im Steuerrecht hat der Gesetzgeber entschieden, dass Rechtsbehelfen grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommt, d. h. dass die Aussetzung der Vollziehung nicht den Regelfall nach Einlegung eines Rechtsmittels darstellt. Wie oben bereits ausgeführt formuliert das Gesetz für den Einspruch nach § 347 AO (Anhang 1b) als allein zulässigen R...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.5 Rechtsschutz bezüglich der Aussetzung der Vollziehung

Tz. 27 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Beantragt der Steuerpflichtige in seinem gegen einen Steuerbescheid gerichteten Einspruch oder später die Gewährung der AdV und versagt das Finanzamt diese, hat der Steuerpflichtige zwei Rechtsschutzmöglichkeiten: Er kann sich gegen die ablehnende Entscheidung der Gewährung der AdV mit dem Einspruch wenden. Bei der Versagungsentscheidung hand...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2 Säumniszuschläge und AdV-Zinsen

Tz. 19 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Zahlt der Steuerpflichtige ohne Gewährung von AdV die im Steuerbescheid festgesetzten Steuern nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages, entstehen kraft Gesetzes Säumniszuschläge, s. § 240 Abs. 1 AO (Anhang 1b). Die Säumniszuschläge betragen 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrages. Bei einer Säumnis von bis zu drei Tagen wird kein ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Begriff und Bedeutung

Tz. 3 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Das Steuerrecht sieht vor, dass den Rechtsmitteln keine "aufschiebende Wirkung zukommt", vgl. § 361 Abs. 1 AO (Anhang 1b). Demgegenüber kommt dem Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt außerhalb des Steuerrechts – hier wird das Rechtsmittel nicht als Einspruch, sondern als Widerspruch bezeichnet – eine aufschiebende Wirkung zu, vgl. etwa § 8...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.3 Ende der Aussetzung der Vollziehung

Tz. 21 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Die AdV soll grundsätzlich nur für einen Verfahrensabschnitt, somit nur für die Dauer des Einspruchs- oder nur für die Dauer des finanzgerichtlichen Verfahrens angeordnet werden, s. Birkenfeld, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 361 Rdnr. 672. Entsprechend soll das Finanzamt das Ende der AdV auf einen Monat nach Bekanntgabe der Rechtsbehelf...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2 Vollstreckungsverjährung

Tz. 58 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Die Vollstreckungsverjährung beginnt bei einer Straftat wie der (vorsätzlichen) einfachen oder schweren Steuerhinterziehung mit der Rechtskraft der Entscheidung, s. § 79 Abs. 6 StGB. Die Entscheidung kann in einem Urteil, einem Strafbefehl oder einem Beschluss liegen. Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Tz. 59 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Bei Ordnungswi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Aussetzung der Vollziehung

Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Wird ein Steuerbescheid vom Steuerpflichtigen angefochten, kann das Finanzamt, das den Steuerbescheid erlassen hat, die Vollziehung des Bescheides ganz oder teilweise aussetzen (Aussetzung von Amts wegen), vgl. § 361 Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b). Der Steuerpflichtige kann die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Das Finanzamt soll auf Antr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Steuerbescheide sind grundsätzlich sofort vollstreckbar. Das bedeutet, dass das Finanzamt – anders als jeder andere Gläubiger – nicht zunächst ein Urteil gegen den Steuerpflichtigen erwirken muss, aus dem es die in Rede stehende Steuerforderung eintreiben kann. Das Finanzamt schafft sich vielmehr selbst den eigenen vollstreckbaren Titel in Ge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

Tz. 22 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Nach § 361 Abs. 2 Satz 5 AO (Anhang 1b) kann die AdV von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Hintergrund ist die Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang, d. h. wenn er das Einspruchs- oder Klageverfahren verliert. Es reicht für die Anordnung einer Sicherheitsleistung aus...mehr

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Geschäftsveräußerung: ausgeschlossen bei vollständiger Übertragung der Anteile an einer GmbH; möglich bei Begründung einer Organschaft

Leitsatz 1. Die Inhaberschaft von Anteilen an einer GmbH reicht (im Gegensatz zur Inhaberschaft von Vermögenswerten dieser GmbH) für sich genommen nicht hin, um eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit der Veräußerin fortführen zu können. 2. Anders kann es sein, wenn die bisherige Organträgerin die Anteile an der GmbH an die neue Organträgerin überträgt. Normenkette § 1 Abs...mehr

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Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher Einschränkungen bei der Einheitsbewertung von Grundstücken

Leitsatz 1. Bei der Bewertung eines Grundstücks ist die übliche Miete für Flächen anzusetzen, die tatsächlich für Wohnzwecke genutzt werden können. Nicht entscheidend ist, ob diese Flächen bauordnungsrechtlich allen Anforderungen an Wohn- oder Aufenthaltsräume genügen. 2. Es ist grundsätzlich unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob und inwieweit nich...mehr

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Anwendung von durch den Gutachterausschuss ermittelten Liegenschaftszinssätzen

Leitsatz Durch den Gutachterausschuss ermittelte örtliche Liegenschaftszinssätze sind für die Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaftsteuer geeignet, wenn der Gutachterausschuss bei der Ermittlung die an ihn gerichteten Vorgaben des BauGB sowie der darauf beruhenden Verordnungen eingehalten und die Liegenschaftszinssätze für einen Zeitraum berechnet hat, der den ...mehr

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EuGH-Vorlage zur Dokumentation der Ausübung des Zuordnungswahlrechts (1)

Leitsatz 1. Steht Art. 168 Buchst. a in Verbindung mit Art. 167 der Richtlinie 2006/112/EG einer nationalen Rechtsprechung entgegen, nach der das Recht auf Vorsteuerabzug in den Fällen, in denen ein Zuordnungswahlrecht beim Leistungsbezug besteht, ausgeschlossen ist, wenn bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung keine für die Finanzbeh...mehr

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EuGH-Vorlage zur Dokumentation der Ausübung des Zuordnungswahlrechts (2)

Leitsatz 1. Steht Art. 168 Buchst. a in Verbindung mit Art. 167 der Richtlinie 2006/112/EG einer nationalen Rechtsprechung entgegen, nach der das Recht auf Vorsteuerabzug in den Fällen, in denen ein Zuordnungswahlrecht beim Leistungsbezug besteht, ausgeschlossen ist, wenn bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung keine für die Finanzbeh...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei Betrieb einer Photovoltaikanlage

Leitsatz Beim Betrieb einer Photovoltaikanlage spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass sie in der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird. Sachverhalt Streitig war, ob eine Photovoltaikanlage mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wurde oder ob es sich beim Betrieb der Anlage um eine steuerrechtliche Liebhaberei handelt. Die Steuerpflichtige erwarb im Oktober 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.5 Vorlagepflicht/Vorlagefristen

Rz. 96 Nach § 90 Abs. 3 S. 5 AO soll die Finanzbehörde die Vorlage von Aufzeichnungen regelmäßig nur für die Durchführung, d. h. während und zur Vorbereitung einer Außenprüfung [1] verlangen. Das Vorlageverlangen der Finanzbehörde ist eine Ermessensentscheidung, die wie jeder Eingriffsakt mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang stehen muss, aber gesetzlich in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung / 3 Rechtsbehelfe

Besteht zwischen der Finanzbehörde und dem Steuerpflichtigen Streit über die Wirksamkeit einer Aufrechnungserklärung dem Grunde und/oder der Höhe nach, muss die Finanzbehörde einen Abrechnungsbescheid erlassen.[1] Gegen diesen kann der Steuerpflichtige Einspruch und nach dessen Erfolglosigkeit Klage erheben. Auch ist eine Aussetzung der Vollziehung des Abrechnungsbescheids m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung / 2 Form und Wirkung der Aufrechnung

Die Aufrechnung kann mündlich oder schriftlich erklärt werden. Sie wird mit dem Zugang wirksam. Die Aufrechnungserklärung der Finanzbehörde ist kein Verwaltungsakt, der mit dem Einspruch anfechtbar wäre.[1] Mit der Aufrechnungserklärung erlöschen die gegenseitigen Ansprüche, soweit sie sich betragsmäßig decken. Bezüglich der Rückwirkung auf den Zeitpunkt, in welchem Haupt- un...mehr

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Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt

Leitsatz Die Veräußerung von "gebrauchten" Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist als Umsatz im Geschäft mit Forderungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG von der Umsatzsteuer befreit. Normenkette § 4 Nr. 8 Buchst. c, § 10 Abs. 1, § 25a UStG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. d EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin erwarb Kapitallebensversicherungen von Privatper...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Pflege-Pauschbetrag für amtlich bestellten Betreuer

Leitsatz 1. Die dem amtlich bestellten Betreuer gewährte Aufwandsentschädigung ist keine Einnahme für die Pflege der betreuten Person i.S. des § 33b Abs. 6 Satz 1 EStG. 2. Dem amtlich bestellten Betreuer ist der Pflege-Pauschbetrag nur aufgrund des Betreuungsverhältnisses ohne eine darüber hinausgehende enge persönliche Beziehung zum Betreuten nicht zu gewähren, da dem Betreu...mehr

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Steuerliche Behandlung von Aufwendungen zur Sanierung eines Entwässerungskanals

Leitsatz 1. Aufwendungen für die (Erst- oder Zweit-)Herstellung von Zuleitungsanlagen eines Gebäudes zum öffentlichen Kanal gehören zu den Herstellungskosten des Gebäudes, soweit die Kosten für Anlagen auf privatem Grund und nicht für Anlagen der Gemeinde außerhalb des Grundstücks entstanden sind. 2. Aufwendungen für die Ersetzung, Modernisierung oder (ggf. teilweise) Instand...mehr

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Verkauf von Backwaren und Fast-Food im Vorraum von Lebensmittelläden: Umsatzsteuersatz

Leitsatz Verkauft eine Bäckerei in dem nicht abgetrennten Eingangsbereich eines Lebensmittelmarktes (Vorkassenzonen) über den Ladentresen Backwaren, unterliegt dies dem Regelsteuersatz, wenn deren Kunden zum Verzehr die teils mit Tischdecken und Blumenschmuck versehenen von der Bäckerei vorgehaltenen Tische und Stühle nutzen können und ihnen Geschirr und Besteck zur Verfügun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 6.3 Einwendungen des Haftungsschuldners

Rz. 24 Der nach § 69 AO in Anspruch genommene Haftungsschuldner wird im Gegensatz zu den meisten anderen Haftungsschuldnern regelmäßig nur Einwendungen gegen den Grund seiner Inanspruchnahme erheben können, nicht jedoch gegen die Höhe der Steuerfestsetzung, die in dem Haftungsbescheid gegen ihn übernommen worden ist. Er hatte nämlich i. d. R. als Vertreter, Bevollmächtigter ...mehr

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zfs 09/2019, Landesverfassu... / Sachverhalt

Gegen den Betr. erging wegen fahrlässiger Überschreitung der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Geldbuße i.H.v. 100 EUR. Bei der verwendeten Geschwindigkeitsmessanlage handelt es sich um das Modell Traffistar S 350 der Firma J. Der Verteidiger beantragte bei dem Landesverwaltungsamt die Herausgabe der Rohmessdaten des Messgerätes in unverschlüsselter Form und de...mehr

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FoVo 09/2019, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vorgelegt – Gläubiger, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister massiv betroffen

Referentenentwurf des BMJV war lange erwartet Das BMJV hat einen ersten Referentenentwurf zur "Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht" vorgelegt. Wer meint, der Entwurf betreffe nur Inkassodienstleister, kann mit einer bösen Überraschung aufwachen: Auf der Grundlage einer weitgehenden Gleichstellung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern bei der Erbringung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 209 Das Verfahren über die Billigkeitsmaßnahme ist selbstständig gegenüber dem Steuerfestsetzungsverfahren.[1] Beide Verfahren (Rechtsbehelf gegen die Steuerfestsetzung und Verfahren über die Billigkeitsmaßnahme) können unabhängig voneinander betrieben werden.[2] Da es sich um selbstständige Verfahren handelt, dürfen Aspekte des einen Verfahrens nicht in dem anderen Verf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 41 Gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass bzw. gegen teilweisen Erlass unter Ablehnung des weitergehenden Antrags auf vollständigen Erlass ist der Einspruch gegeben. Vorläufiger Rechtsschutz wird nicht nach § 361 AO durch Aussetzung der Vollziehung gewährt, da die Ablehnung des Antrags keinen vollziehbaren Inhalt hat, sondern nach § 114 FGO durch einstweilige Anordnu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Rechtsschutz

Rz. 17 Da die Gebühr mittels eines Verwaltungsakts festgesetzt wird, ist gegen diesen Bescheid auch der Einspruch und anschließend eine Anfechtungsklage beim Finanzgericht statthaft.[1] Allerdings wird das Verfahren nach § 178a Abs. 1 S. 4 AO erst dann eröffnet, wenn die Gebührenfestsetzung unanfechtbar ist und die Gebühr gezahlt wurde. Eine Korrektur des Gebührenbescheids k...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.2 Erlass der Steuer nach bestandskräftiger Steuerfestsetzung

Rz. 11 Besondere Probleme bei einem Erlass nach bestandskräftiger Steuerfestsetzung entstehen nur bei einem Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit. Soll die Steuer wegen persönlicher Unbilligkeit (dazu § 163 AO Rz. 169ff.) erlassen werden, ist dies bei Vorliegen von Erlasswürdigkeit und Erlassbedürftigkeit möglich, ohne dass die Bestandskraft der Steuerfestsetzung eine Rolle s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.3.2 Billigkeitsmaßnahmen bei der Grundsteuer

Rz. 19 Besondere Vorschriften zu Billigkeitsmaßnahmen wegen sachlicher Unbilligkeit der GrSt stellen §§ 32, 33 GrStG, nach dem GrSt-ReformG §§ 32-34 GrStG-Entwurf, dar.[1] Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht nach diesen Vorschriften ein Rechtsanspruch auf den Erlass der GrSt, es handelt sich also nicht um eine Ermessensentscheidung. Diese Vorschriften enthalten die fol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.3.3 Übergangsregelungen bei Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung und von Verwaltungsanweisungen

Rz. 107 Ein besonders wichtiger Unterfall von Treu und Glauben liegt vor, wenn die Dispositionen des Stpfl. durch Gesetzesänderung, Feststellung der Verfassungswidrigkeit begünstigender Vorschriften, eine Änderung von Verwaltungsanweisungen oder eine Änderung der Rspr. beeinträchtigt werden. Dann kann es der Grundsatz des Vertrauensschutzes erforderlich machen, durch Übergan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.3 Billigkeitsmaßnahmen bei der Steuererhebung

Rz. 27 Die Erhebung einer Steuer ist nicht deshalb sachlich unbillig, weil später aus einer anderen Steuer ein Erstattungsanspruch entsteht und fällig wird. Steueransprüche sind nach der gesetzlichen Regelung zu begleichen, wenn sie fällig geworden sind. Der Stpfl. hat keinen Anspruch darauf, dass mit der Einziehung eines fälligen Anspruchs gewartet wird, bis eine Aufrechnun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.2 Rechtsbehelfe

Rz. 22 Da es sich rechtlich um 2 Bescheide handelt, kann jeder der Ehegatten selbstständig gegen die ihn betreffende Festsetzung Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel einlegen, wenn er ihm gegenüber wirksam bekannt gegeben worden ist. Denn nur dieser Ehegatte ist durch den Zusammenveranlagungsbescheid beschwert. Der andere Ehegatte ist bei einer unwirksamen Bekanntgabe nicht zum R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.4 Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 26 Nach § 155 Abs. 3 S. 2 AO kann mit dem Zusammenveranlagungsbescheid die Festsetzung steuerlicher Nebenleistungen und sonstiger Ansprüche gegen einen oder beide Ehegatten verbunden werden, soweit das Bestimmtheitsgebot des § 119 AO nicht verletzt wird.[1] Steuerliche Nebenleistungen sind nach § 3 Abs. 4 AO Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zinsen (§§ 233ff. AO), Säumnis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.2 Aufteilungsverfahren nach §§ 268ff. AO

Rz. 36 Die Aufteilung erfolgt nur auf Antrag (§ 268 AO)[1]; das FA muss aber in geeigneten Fällen nach § 89 AO die Stellung des Antrags anregen.[2] Der Antrag kann frühestens nach der Bekanntgabe des Leistungsgebots gestellt werden (§ 269 Abs. 2 S. 1 AO), da erst dann die Gefahr einer Inanspruchnahme besteht.[3] Nach vollständiger Zahlung der Steuer ist der Antrag nicht mehr...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.5 Einmalige Gewährung des personenbezogenen Freibetrags

Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG wird personenbezogen – nicht einkunftsartbezogen – gewährt. Er steht dem Steuerpflichtigen für alle Gewinneinkunftsarten nur einmal zu. "Einmal" bedeutet in diesem Zusammenhang: Nur einmal im Leben, auch wenn der Steuerpflichtige mehrere Betriebe oder Teilbetriebe hat oder an mehreren Personengesellschaften als Mitunternehmer beteiligt is...mehr

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Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten

Leitsatz 1. Teilt das FA dem Drittschuldner (Bauträger) mit, dass es im Wege der zivilrechtlichen Abtretung eine Forderung gegen ihn erworben hat, liegt kein vom Bauträger anfechtbarer Verwaltungsakt i.S. von § 118 AO vor. 2. Die Zulassung der Abtretung nach § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG ist mangels eigener Beschwer (§ 40 Abs. 2 FGO) kein vom Drittschuldner (hier: Bauträger) anfec...mehr

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Steuerfreie Leistungen eines Dirigenten

Leitsatz 1. Die Leistungen eines Dirigenten, dem die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass er die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie z.B. ein Orchester oder Kammermusikensemble, sind nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG steuerfrei (Änderung der Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 18.02.2010 – V R 28/08, BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876). 2. Der Dirigent, dessen Leist...mehr

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Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (7)

Leitsatz 1. § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. 2. Die Vorschrift erfasst auch den Fall, dass eine abhängige Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen verschmolzen wird. 3. Die in § 6a Satz 4 GrEStG genannten Fristen müssen nur insoweit eingehalten werden, als sie aufgrund eines begünstigten Umwandlungsvorgangs auch eingeh...mehr

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Direktanspruch in der Umsatzsteuer

Leitsatz Ein sich aus dem Unionsrecht entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma vom 15.03.2007 – C-35/05 (EU:C:2007:167) ergebender Direktanspruch setzt voraus, dass der Rechnungsaussteller eine Leistung an den Rechnungsempfänger erbracht hat, für die er Umsatzsteuer in der Rechnung zu Unrecht ausgewiesen hat. Normenkette § 1 UStG, § 163 AO Sachverhalt Die aufgrund ihrer Umsatztät...mehr

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Fehlende Selbstlosigkeit einer zu steuerbegünstigten Finanzierungszwecken zwischengeschalteten gGmbH

Leitsatz Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmittel ausschließlich und von vornherein zur Finanzierung einer von diesen Gesellschaftern beherrschten Personengesellschaft einsetzt. Normenkette § 55, § 52 AO, § 58 Nr. 11 Buchst. b AO a.F., § 5 Abs. 1 Nr. 9, § 8 Abs. 1 und 3 KStG,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (3)

Leitsatz § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. Das herrschende Unternehmen muss nicht Unternehmer i.S. des UStG sein. Normenkette § 6a, § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG Sachverhalt Mit Vertrag vom 20.5.2010 wurde eine GmbH auf die Klägerin verschmolzen. Alleinige Gesellschafterin der beiden Gesellschaften war seit Jahrzehnten eine gemein...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (2)

Leitsatz 1. § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. 2. Die Vorschrift erfasst auch den Fall, dass eine abhängige Gesellschaft durch Ausgliederung aus einem herrschenden Unternehmen neu entsteht. 3. Die in § 6a Satz 4 GrEStG genannten Fristen müssen nur insoweit eingehalten werden, als sie aufgrund eines begünstigten Umwandlungsvor...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (1)

Leitsatz 1. § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. Unerheblich ist, ob die Beteiligung an der abhängigen Gesellschaft im Privat- oder im Betriebsvermögen gehalten wird. 2. Die Vorschrift erfasst auch den Fall, dass eine abhängige Gesellschaft auf eine natürliche Person als herrschendes Unternehmen verschmolzen wird. 3. Die in § 6...mehr