Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

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Ermäßigter Steuersatz bei Auftragsforschung

Leitsatz 1. Bei der Prüfung, ob sich der Träger einer Wissenschafts‐ und Forschungseinrichtung i.S. von § 68 Nr. 9 i.V.m. § 64 Abs. 1 AO und § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand oder Dritter finanziert, ist die Umsatzsteuer nicht zu berücksichtigen. 2. Der Begriff der Vermögensverwaltung nach § 68 Nr. 9 i.V.m. § 64 Abs. 1 AO und §...mehr

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Keine unmittelbare Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten im Verlust­feststellungsbescheid

Leitsatz Die Änderung eines Bescheides über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages gemäß § 20 Abs. 6 Satz 4 i.V.m. § 10d Abs. 4 EStG ist ausgeschlossen, wenn der (nacherklärte) Verlust bei der Ermittlung der der Abgeltungsteuer unterliegenden Einkünfte in der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung nicht berücksichtigt worden ist, eine Änderung d...mehr

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Gesellschafterwechsel nach § 1 Abs. 2a GrEStG

Leitsatz Von der Vorschrift des § 1 Abs. 2a Satz 6 GrEStG wird nur der Gesellschafterwechsel durch Erbfolge erfasst Sachverhalt Bei der Klägerin handelte es sich um eine GbR mit den Gesellschaftern Herrn B, Frau B1 (beide zu 50% am Vermögen beteiligt) und der B & C GmbH, die nicht am Vermögen der GbR beteiligt war. Die GbR war Eigentümerin von Gebäuden auf fremdem Grund und B...mehr

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zfs 5/2017, Persönliche Kal... / Sachverhalt

Das AG hat gegen die Angekl. wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort einen Strafbefehl erlassen sowie zugleich im Beschlusswege die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen und die Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet. Die Angekl. hat gegen den Strafbefehl Einspruch und gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt. Das LG Heilbronn hat die Beschwerde kostenpflichtig als unbegrü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 4 Feststellung des Körperschaftsteuerguthabens

Rz. 23 Das KSt-Guthaben war auf den Schluss jeden Wirtschaftsjahrs gesondert festzustellen. Dabei war von der Feststellung auf den Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs auszugehen; diese vorangegangene Feststellung war Grundlagenbescheid für die Feststellung auf den Schluss des laufenden Wirtschaftsjahrs (Feststellungskontinuität). Festzustellen war jeweils das "verbl...mehr

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Keine Zusammenveranlagung für die Partner einer nichtehelichen verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaft

Leitsatz § 2 Abs. 8 EStG findet auf verschiedengeschlechtliche Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Anwendung. Normenkette § 2 Abs. 8, § 26, § 26b, § 32a EStG Sachverhalt Die verschiedengeschlechtlichen Kläger leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, führen einen gemeinsamen Haushalt und stehen sozial und wirtschaftlich füreinander ein. Sie haben drei...mehr

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Abgrenzung gewerbesteuerrechtlich unbeachtlicher Vorbereitungshandlungen vom Beginn einer werbenden Tätigkeit; Hilfsgeschäfte eines Schiffsbetriebs

Leitsatz 1. Mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene vermögensverwaltende Tätigkeiten einer gewerblich geprägten Personengesellschaft stellen keine bloßen Vorbereitungshandlungen einer werbenden originär gewerblichen Tätigkeit, sondern eine eigenständige werbende Tätigkeit dar, wenn sie das Maß dessen überschreiten, was zur Aufnahme der originär gewerblichen Tätigkeit erf...mehr

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Gewinnermittlung nach der Tonnage, Zinseinnahmen in der Investitionsphase

Leitsatz 1. Bei der Feststellung eines Gewinns aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr i.S. des § 5a EStG handelt es sich um eine gesondert festzustellende Besteuerungsgrundlage. 2. Unmittelbar mit dem Einsatz oder der Vercharterung eines Handelsschiffs zusammenhängende Neben- und Hilfsgeschäfte i.S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG setzen einen besonders en...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 5.1 Allgemeines

Rz. 14 Die Verlängerung der Frist kann auf Antrag oder ohne einen solchen von Amts wegen eingeräumt werden. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Fristverlängerung, sondern lediglich ein Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung.[1] Die Fristverlängerung wird durch Verwaltungsakt der Finanzbehörde gewährt, an die die Steuererklärung abzugeben ist oder die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2 Behördliche Fristen

Rz. 8 Behördliche Fristen i. S. d. Abs. 1 sind Fristen, die die Finanzbehörde gesetzt hat und die ihr gegenüber eingehalten werden sollen. Nicht gemeint sind dagegen die Fristen, die die Behörde selbst einzuhalten hat.[1] Die Berechtigung der Finanzbehörde zur Fristsetzung ist meist nicht besonders im Gesetz vorgesehen[2], ergibt sich jedoch daraus, dass der Finanzbehörde di...mehr

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Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage bei einer tatsächlichen Verständigung

Leitsatz Die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung im Steuerfestsetzungsverfahren kann nach den Grundsätzen vom Fehlen oder Wegfall der Geschäftsgrundlage ausnahmsweise entfallen, wenn ihr eine (irrtümlich) von beiden Parteien angenommene Geschäftsgrundlage von vornherein gefehlt hat oder wenn sie nachträglich weggefallen ist und einem der Beteiligten unter Berüc...mehr

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Anfechtung von Null-Bescheiden

Leitsatz Wird in einem Körperschaftsteuerbescheid ein Verlust zu niedrig ausgewiesen, weil das Finanzamt bestimmte Betriebsausgaben nicht anerkennt, muss der Steuerpflichtige den über Null lautenden Körperschaftsteuerbescheid und nicht den Verlustfeststellungsbescheid mit Einspruch und ggf. Klage anfechten. Sachverhalt In ihrer Steuererklärung für 2011 wies die Klägerin einen...mehr

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Aufhebung der Kindergeldfestsetzung in Doppelzahlungsfällen

Leitsatz 1. Hat ein Kindergeldberechtigter Kindergeld von einer Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bezogen und nimmt aufgrund seines Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst die Familienkasse des Dienstherrn die Zahlung von Kindergeld auf, kann die nun sachlich unzuständige Familienkasse die Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 2 EStG aufheben. 2. Die fünfjährige F...mehr

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Keine Schenkungsteuer für Anteilsübergang zum Nennwert

Leitsatz Nur ein Übergang eines Gesellschaftsanteils der auf einem Ausscheiden des Gesellschafters kraft Gesetzes oder kraft Gesellschaftsvertrag beruht, kann Schenkungsteuer auslösen, nicht jedoch ein rechtsgeschäftlicher Erwerb. Sachverhalt Das Finanzamt hat für die Abtretung eines Geschäftsanteils Schenkungsteuer festgesetzt. Zugrunde lag der Übergang eines GmbH-Anteils vo...mehr

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Sauer, SGB II Vorbemerkungen zum Neunten und Zehnten Kapitel Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 63-63b), Bekämpfung von Leistungsmissbrauch (§ 64)

Rz. 1 Das Neunte und Zehnte Kapitel enthalten nur wenige Vorschriften, in der die Straf- und Bußgeldvorschriften aufgelistet und die Zuständigkeit für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch geregelt werden. Für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren gilt das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wurde zum ...mehr

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Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit

Leitsatz Die Erbschaftsteuer auf Erwerbe des Insolvenzschuldners nach Insolvenzeröffnung ist Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 InsO und als solche gegen den Insolvenzverwalter festzusetzen. Normenkette § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 83 Abs. 1 InsO, § 251 AO Sachverhalt Im Streitfall war zunächst über das Vermögen des Insolvenzschuldners ...mehr

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Lohnsteuerhaftung im vorläufigen Insolvenzverfahren

Leitsatz Der Geschäftsführer einer insolventen GmbH kann nicht nach § 69 AO wegen grober Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden, wenn das Insolvenzgericht angeordnet hat, dass Zahlungen aus dem Steuerschuldverhältnis nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters geleistet werden dürfen und der Sachwalter die Zustimmung zur Zahlung von Steuern ausdrücklich versagt hat...mehr

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AGS 4/2017, Nichteinlegung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid

RVG VV Nr. 5115 Leitsatz Bei Nichteinlegung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid entsteht keine Gebühr nach Nr. 5115 VV. Die Voraussetzungen einer Analogie liegen mangels Regelungslücke nicht vor. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich angeordnet, dass die Gebühr dann entsteht, wenn der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückgenommen wird, nicht aber bei jedweder auf die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Rechtsbehelfsbelehrung und Einlegung eines Einspruchs

Rz. 169 [Autor/Stand] Der Feststellungsbescheid über den Einheitswert kann bis zu drei[2] selbständige Feststellungen[3] enthalten, die auch selbständig anfechtbar sind. Dies erfordert, dass das Ziel des Einspruchs angegeben wird oder wenigstens durch Auslegung der Rechtsbehelfsschrift erkennbar ist. Sollen mehrere dieser Feststellungen angegriffen werden, so muss der jeweil...mehr

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AGS 4/2017, Nichteinlegung ... / Leitsatz

Bei Nichteinlegung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid entsteht keine Gebühr nach Nr. 5115 VV. Die Voraussetzungen einer Analogie liegen mangels Regelungslücke nicht vor. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich angeordnet, dass die Gebühr dann entsteht, wenn der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückgenommen wird, nicht aber bei jedweder auf die Förderung gerichteten T...mehr

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AGS 4/2017, Nichteinlegung ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist unbegründet. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Freistellung von der anwaltlichen Gebührenrechnung auch in Höhe der nach Nr. 5115 VV entstandenen Gebühr i.H.v. 135,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag. Die Gebühr ist nicht entstanden. Nach S. 1 gem. Nr. 5115 VV entsteht die Gebühr, wenn der Eins...mehr

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AGS 4/2017, Nichteinlegung ... / 3 Anmerkung

Ebenso zum Abraten eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl: OLG Nürnberg[1] und AG Hamburg-St. Georg.[2] Auch das Abraten von einem Rechtsmittel löst – im Gegensatz zur Rücknahme des Rechtsmittels – keine zusätzliche Gebühr aus.[3] Norbert Schneider AGS 4/2017, S. 188 - 189mehr

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AGS 4/2017, Nichteinlegung ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger nimmt die Beklagte als Rechtsschutzversicherer wegen der nach Auffassung der Klägerseite entstandenen Gebühren nach der Nr. 5115 VV i.H.v. 135,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer in Anspruch. Dem Kläger war eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen worden. Hierzu erhielt er einen Bußgeldbescheid über eine Geldbuße von 120,00 EUR, verbunden hiermit war die Eintrag...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Rechtsnachfolge

Rz. 207 [Autor/Stand] Der mit der gesonderten Feststellung von Einheitswerten verfolgte Zweck würde nicht erreicht, wenn die Einheitswertfeststellung im Fall der Rechtsnachfolge wirkungslos wäre. § 182 Abs. 2 AO schreibt deshalb vor, dass ein Feststellungsbescheid über einen Einheitswert auch gegenüber dem Rechtsnachfolger wirkt, auf den der Gegenstand der Feststellung nach ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Statthafte Rechtsbehelfe

Rz. 242 [Autor/Stand] Gegen den Feststellungsbescheid über einen Einheitswert oder die Ablehnung einer Feststellung ist als außergerichtlicher Rechtsbehelf der Einspruch gegeben.[2] Er muss binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden.[3] Der Einspruch kann schriftlich oder elektronisch[4] eingelegt oder zur Niederschrift erklärt werden. Die bisher ebe...mehr

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AGS 4/2017, Erlass eines Ve... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte den Beklagten auf Zahlung materiellen und immateriellen Schadensersatzes in Anspruch genommen. Das LG verfügte die Zustellung der Klageschrift und forderte den Beklagten unter Fristsetzung gem. § 276 Abs. 1 ZPO zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft auf. Obwohl der Kläger keinen entsprechenden Antrag gestellt hatte, gab das LG der Klage nach fruchtlosem A...mehr

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zfs 4/2017, Krankheitsbedin... / Sachverhalt

Wegen eines fahrlässig begangenen qualifizierten Rotlichtverstoßes erging ein Bußgeldbescheid über 300 EUR und es wurde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Auf den wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Einspruch hin hat das AG den Betr. mit dem angefochtenen Urteil zu einer Geldbuße von 500 EUR verhängt und von einem Fahrverbot abgesehen. Auf die Rechtsbeschwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Allgemeines

Rz. 175 [Autor/Stand] Ein Verwaltungsakt wird erst in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er dem Inhaltsadressaten oder dem sonst von ihm Betroffenen bekannt gegeben ist.[2] Die Wirksamkeit tritt gegenüber demjenigen ein, an den die Bekanntgabe erfolgt ist. Der Verwaltungsakt kann bei mehreren Inhaltsadressaten bzw. Betroffenen einigen gegenüber wirksam werden, weil das FA ihnen d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Rechtsbehelfsbefugnis

Rz. 254 [Autor/Stand] Befugt, einen Rechtsbehelf einzulegen, ist nur, wer geltend macht, durch einen Verwaltungsakt oder dessen Unterlassung beschwert zu sein. Beschwert wird durch einen Feststellungsbescheid derjenige, für den der Feststellungsbescheid bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Wegen der dinglichen Wirkung der Feststellungsbescheide über Einheitswerte wi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Rechtsbehelf bei Verstoß gegen eine Übergangregel

Rz. 39 [Autor/Stand] Weigert sich das zuständige Finanzamt, den Einheitswert aufgrund der Übergangsregelung günstiger festzustellen, kann der Steuerpflichtige unmittelbar mit dem Einspruch [2] und bei einem erfolglosen Rechtsbehelf mit der Anfechtungsklage [3] gegen die Einheitswertfeststellung vorgehen. Er muss also nicht zunächst einen gesonderten Bescheid über die Billigkei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Hinzuziehung und Beiladung

Rz. 265 [Autor/Stand] Grundsätzlich ist im Rechtsbehelfsverfahren jeder Feststellungsbeteiligte oder sonst Betroffene, der rechtsbehelfsbefugt ist, aber keinen Rechtsbehelf eingelegt hat, zum Rechtsbehelfsverfahren notwendig hinzuzuziehen bzw. beizuladen. Denn die Entscheidung über den Rechtsbehelf kann allen Anfechtungsberechtigten gegenüber nur einheitlich erfolgen. Rechts...mehr

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AGS 4/2017, Zusätzliche Geb... / 2 Anmerkung

Die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV setzt keine endgültige Einstellung voraus, sondern nur eine nicht nur vorläufige Einstellung. Dazu gehört auch eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO.[1] Wird die Sache dann wieder aufgenommen und wird im gerichtlichen Verfahren die Sache wiederum eingestellt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, im Verfahren nach § 411 StPO e...mehr

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zfs 4/2017, Auswirkung der ... / 1 Aus den Gründen:

" … Das VG geht von einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit der angegriffenen Entziehung der Fahrerlaubnis durch Bescheid v. 26.10.2016 und damit von einem fehlenden öffentlichen Vollzugsinteresse aus. Die Voraussetzungen der Fahrerlaubnisentziehung nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 StVG lägen nicht vor, da der Antragsteller nach dem Fahreignungsbewertungssystem derzeit nicht acht,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Bedeutung für die Besteuerung (Abs. 4)

Rz. 35 [Autor/Stand] § 214 RAO ordnete an, dass "die der Besteuerung zugrunde zu legenden Einheitswerte" gesondert festzustellen sind. Aus dieser Formulierung hat die Rechtsprechung gefolgert, dass die Feststellung eines Einheitswerts zu unterbleiben hat, wenn dem festgestellten Einheitswert keine steuerliche Bedeutung zukäme, weil z.B. sämtliche an die Feststellung anknüpfe...mehr

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AGS 4/2017, Mitwirkung bei ... / 1 Sachverhalt

Die Zentrale Bußgeldstelle hatte gegen die in Rangsdorf wohnende Beschwerdeführerin einen Bußgeldbescheid wegen einer Trunkenheitsfahrt über eine Geldbuße i.H.v. 500,00 EUR nebst Fahrverbot verhängt. Daraufhin hatte die Betroffene einen Verteidiger aus Berlin bestellt, der gegen den Bußgeldbescheid, Einspruch eingelegt hat. Nach Übergang in das gerichtliche Verfahren ließ sic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Verhältnis Grundlagen- zum Folgebescheid

Rz. 235 [Autor/Stand] Die Folge der selbständigen Feststellung der Besteuerungsgrundlage durch den Feststellungsbescheid über den Einheitswert ist, dass die Feststellungen des Grundlagenbescheids nicht mit einem Rechtsbehelf gegen den Folgebescheid angegriffen werden können, der auf dem Einheitswertbescheid beruht. Daraus ergibt sich weiter, dass gegen den Grundlagenbescheid...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Versicherung an Eides Statt (Absatz 2)

Rz. 69 [Autor/Stand] Allgemeines: Die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung gem. § 16 i.V.m. § 95 AO über die nach § 16 Abs. 1 offenzulegenden Beziehungen ist als Mittel der Glaubhaftmachung und Wahrheitsfindung zu verstehen. [2] Die eidesstattliche Versicherung soll den Stpfl. vor den Nachteilen des Abzugsverbotes des § 16 Abs. 1 schützen, wenn das FA an der Vollständi...mehr

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AGS 4/2017, Terminsgebühr i... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend, allerdings nicht in der Begründung. Grundsätzlich gilt auch in Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren zunächst einmal § 128 Abs. 1 ZPO, so dass die mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[1] Anders als im Prozesskostenhilfeverfahren (§ 117 Abs. 1 ZPO) ist nicht vorgeschrieben, dass ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 6 Fragen des Rechtsbehelfsverfahrens

Rz. 115 Die Vorläufigkeit ist als unselbstständige Nebenbestimmung zum Steuerbescheid nicht selbstständig anfechtbar.[1] Anfechtbar ist nur der vorläufige Steuerbescheid. Eine isolierte Anfechtung und Aufhebung der Vorläufigkeit würden den Inhalt des Bescheids (seine Endgültigkeit) unzulässig verändern.[2] Rz. 116 Gegen den vorläufigen Steuerbescheid sowie die Aussetzung der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4 Verhältnis des Steuerbescheids zum Grundlagenbescheid, Abs. 2

Rz. 44 Ein Steuerbescheid ist Folgebescheid, wenn er auf einem anderen Steuerbescheid oder Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) in der Weise beruht, dass die in dem Grundlagenbescheid bindend festgesetzten Besteuerungsgrundlagen ohne eigene Prüfung in den Folgebescheid zu übernehmen sind.[1] Während das sachliche Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid durch § 182...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 6 Rechtsschutz

Rz. 16 Da die Prüfungsanordnung ein Verwaltungsakt ist[1], wird Rechtsschutz durch Einspruch, § 348 AO, gewährt. Zur Anfechtung vgl. auch Rz. 18. Lässt sich der Stpfl. rügelos auf die Prüfung ein und legt er erst später, aber innerhalb der Rechtsbehelfsfrist, Einspruch gegen die Prüfungsanordnung ein, hat er sein Anfechtungsrecht nicht verwirkt; der Stpfl. hat das Recht, die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 20 Rechtsbehelf gegen den Steuermessbescheid ist für den Stpfl. der Einspruch: Der Stpfl. kann mit dem Einspruch jedoch nicht geltend machen, dass in dem Bescheid die falsche Gemeinde als Steuergläubiger angegeben ist.[1] Diese Frage gehört nicht zum Regelungsbereich des Messbescheids. Stattdessen ist ein Zuteilungsverfahren nach § 190 AO zu beantragen; alternativ kann d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.2 Beseitigung der Ungewissheit

Rz. 91 Die Ungewissheit ist beseitigt, wenn geklärt ist, ob die Voraussetzungen für das Entstehen einer Steuer eingetreten sind oder wenn geklärt ist, dass eine solche Gewissheit endgültig nicht mehr zu erreichen ist, wenn feststeht, zu welchem Zeitpunkt ein internationaler Vertrag in Kraft tritt bzw. feststeht, dass er für den fraglichen Veranlagungszeitraum endgültig nicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.6 Ungewissheit bei Musterverfahren vor dem BFH, Nr. 4

Rz. 52 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 4 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn die Auslegung eines Steuergesetzes Gegenstand eines Verfahrens vor dem BFH ist. Bei dem Verfahren vor dem BFH handelt es sich, im Gegensatz zu dem Tatbestand der Nr. 3, um einfachgesetzliche Rechtsfragen. Die Vorschrift ist durch Art. 17 des Gesetzes v. 20.12.2008, BStBl I...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 3.6 Rechtsschutz

Rz. 77 Gegen die Ablehnung einer beantragten Auskunft mit der Begründung, die formellen Voraussetzungen seien nicht erfüllt und deshalb bestehe kein Anspruch auf eine Erteilung[1], kann sich der Stpfl. mit dem Einspruch [2] und – nach erfolglosem Abschluss des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens – mit der Verpflichtungsklage [3] wenden.[4] Gegenstand des Einspruchs- und...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 2 Zulässigkeit der elektronischen Kommunikation

Rz. 7 Nach § 87a Abs. 1 S. 1 AO ist die elektronische Kommunikation nur zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Voraussetzung für die Zulässigkeit der Übermittlung elektronischer Dokumente ist also die vorangehende Zugangseröffnung durch Verwaltung und Bürger. Einerseits wird hierdurch dem Bürger weiterhin die Möglichkeit belassen, auch auf herkömmliche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.3 Wegfall des Vorbehalts oder Änderung der Steuerfestsetzung

Rz. 98 Die Vorläufigkeit der Steuerfestsetzung eröffnet der Finanzverwaltung die Möglichkeit der Änderung. Nach dem Gesetzeswortlaut sind dabei zwei verschiedene Änderungstatbestände zu unterscheiden. Nach § 165 Abs. 2 S. 1 AO kann die Finanzbehörde, solange die Vorläufigkeit besteht und in ihrem Rahmen, die Steuerfestsetzung aufheben oder ändern. Voraussetzung ist nicht, da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 23 Abweichend von S. 1 beinhaltet § 89 Abs. 1 S. 2 AO eine Mussbestimmung. Aus der strikten Verpflichtung der Finanzbehörde folgt für den Beteiligten ein Anspruch auf Auskunftserteilung.[1] Eine Pflicht zur Erteilung von Auskünften nach § 89 Abs. 1 S. 2 AO obliegt der Finanzbehörde aber nur, wenn der Beteiligte eine entsprechende Anfrage an sie richtet.[2] Aus dem Zusamm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 4.5 Rechtsschutz

Rz. 101 Gegen die Gebührenfestsetzung ist der Einspruch [1] gegeben. Bei Erfolglosigkeit im Einspruchsverfahren kann mittels einer Anfechtungsklage [2] gerichtlicher Rechtsschutz erlangt werden. Vorläufiger Rechtsschutz wird durch Aussetzung der Vollziehung [3] gewährt.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 93c AO enthält die formellen Grundsatzanforderungen an von Dritten für den Stpfl. an die Finanzbehörden zu übermittelnde Daten. Zuvor waren vornehmlich im EStG und im 5. Vermögensbildungsgesetz eine Reihe von nicht nur inhaltlich differierenden, sondern auch vom grundsätzlichen Aufbau her voneinander abweichenden Regelungen[1] enthalten. Die hierdurch resultierende E...mehr