Wegen eines fahrlässig begangenen qualifizierten Rotlichtverstoßes erging ein Bußgeldbescheid über 300 EUR und es wurde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Auf den wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Einspruch hin hat das AG den Betr. mit dem angefochtenen Urteil zu einer Geldbuße von 500 EUR verhängt und von einem Fahrverbot abgesehen. Auf die Rechtsbeschwerde der StA hat das OLG Bamberg das Urteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

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