Das AG hat gegen die Angekl. wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort einen Strafbefehl erlassen sowie zugleich im Beschlusswege die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen und die Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet. Die Angekl. hat gegen den Strafbefehl Einspruch und gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt. Das LG Heilbronn hat die Beschwerde kostenpflichtig als unbegründet verworfen.

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