Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.4.1 Richtlinie 2019/1995

Rz. 679 Die RL (EU) 2019/1995[1] stellt eine Ergänzung zu dem sog. Digitalpaket zur Modernisierung der Mehrwertbesteuerung des grenzüberschreitenden Onlinehandels in Form der RL Richtlinie (EU) 2017/2455[2] dar. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf der Klärung rechtlicher Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einbezug elektronischer Plattformen in die mehrwertsteuerliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.3 Steuerbefreiungen bei Ausfuhren und sonstigen grenzüberschreitenden Umsätzen

Rz. 252 Art. 146 bis 153 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen bei grenzüberschreitenden Umsätzen (ohne innergemeinschaftliche Umsätze), die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Die Mitgliedstaaten können die Steuerbefreiungen zur Steuervereinfachung oder zur Vermeidung von Missbräuchen von Bedingungen abhängig machen.[1] Die Vorschriften enthalten insbesonde...mehr

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Unternehmensbewertung mit M... / 3.2 Abschläge auf den berechneten Kaufpreis

Mit den besprochenen Größen liegt ein erster Richtwert für einen Kaufpreis vor, mit dem der Inhaber rechnen kann. In der Praxis ist es bei kleinen Betrieben ohne zweite Führungsebene oder mehrere Geschäftsführer allerdings fast immer so, dass sich diese Werte nicht erreichen lassen. Gründe sind u. a., dass die Firma meist extrem vom Eigentümer abhängt, weil er z. B. die meist...mehr

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Unternehmensbewertung mit M... / 2.3 Handlungsempfehlung zur Wahl des Verfahrens

Das Ertragswertverfahren kommt tendenziell zu höheren Bewertungen (Preisen) als das Multiplikatorverfahren. Gründe hierfür sind u. a. die ausschließliche Fokussierung auf künftige Erträge (kein Zurückgreifen auf die oft schlechteren Ergebnisse der Vorjahre) und die Einbeziehung einer "ewigen Rente". Vielen Anwendern und Unternehmern fällt es auch leichter, sich nur auf 2-3 s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19 Verbot der Einführung oder Beibehaltung anderer Arten von Umsatzsteuern

Rz. 393 Art. 401 MwStSystRL untersagt es den Mitgliedstaaten, andere Abgaben mit Umsatzsteuercharakter einzuführen oder beizubehalten. Die Vorschrift räumt den Mitgliedstaaten lediglich das Recht ein, Verbrauchsteuern sowie ganz allgemein alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die nicht den Charakter von USt haben, beizubehalten oder einzuführen, sofern die weiteren in der Vorsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.10 Vorschlagspaket zur Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems und in Bezug auf die Einführung eines endgültigen Systems der Besteuerung des Binnenmarkthandels

Rz. 1154 Die EU-Kommission hatte am 7.4.2016 eine Mitteilung über einen Aktionsplan im Bereich der MwSt [1] veröffentlicht, in dem sie ihre Arbeitsschwerpunkte im Bereich der MwSt für die kommenden Jahre beschrieb. Kern des Aktionsplans sind Ausführungen, in denen dargelegt wird, wie das gegenwärtige Mehrwertsteuersystem der EU umgestaltet werden kann, um es einfacher, wenige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11 Vorsteuerabzug

Rz. 261 Materiell-rechtliche Grundlage für den Vorsteuerabzug sind die Art. 167 bis 192 MwStSystRL. Nach Art. 167 MwStSystRL entsteht das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn der Anspruch auf die abziehbare Steuer entsteht. Die Regelung stellt sicher, dass der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer beim leistenden Unternehmer und der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.2 Steuerbefreiungen bei der Einfuhr

Rz. 248 Art. 143 MwStSystRL enthält eine abschließende Aufzählung der Gegenstände, die umsatzsteuerfrei eingeführt werden können. Steuerfrei ist insbesondere die Einfuhr von Gegenständen, deren Lieferung im Inland auf jeden Fall steuerfrei ist, von Gegenständen, die in den RL 69/169/EWG, 83/181/EWG und 2006/79/EG geregelt ist (Reisefreimengen, Kleinsendungen), von Gegenständen,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36 Brexit – Sonderregelung für Nordirland – RL 2020/1756

Rz. 730 Mit der Richtlinie 2020/1756[1] wurde zum Ablauf der Übergangsfrist für den Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der EU (d. h. zum 31.12.2020) eine spezielle USt-IdNr. für in Nordirland ansässige Unternehmen geschaffen. Im Rahmen des Austrittsabkommens unterliegen Warenlieferungen zwischen der EU und Nordirland weiterhin den EU-MwSt-Vorschriften, und die spe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.6 Sonderregelung für Goldumsätze

Rz. 370 Nach Art. 344ff. MwStSystRL sind im Einzelnen die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von Anlagegold von der USt befreit. Als Anlagegold gelten Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem Feingehalt von mindestens 995 ‰, auch als Wertpapier verbrieft. Kleine Goldbarren oder -plättchen mit einem Gewicht von maximal 1 g können von der Befreiun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37 Richtlinie 2019/2235 – GSVP-Streitkräfte

Rz. 731 Mit der vom Rat am 16.12.2019 verabschiedeten RL 2019/2235[1] wurde eine der bisherigen Steuerbefreiung der Umsätze an Streitkräfte der NATO-Vertragspartner für Zwecke der gemeinsamen Verteidigungsanstrengung (und deren Einfuhren)[2] vergleichbare Steuerbefreiung geschaffen für den Fall, dass die Streitkräfte eines EU-Mitgliedstaats an Maßnahmen im Rahmen der Gemeins...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 15a Abs. 6 UStG)

Rz. 65 Nach § 15a Abs. 6 UStG i. d. ab 1.1.2005 geltenden Fassung sind die Abs. 1 bis 5 auf Vorsteuerbeträge, die auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallen, sinngemäß anzuwenden. Die Vorschrift setzt Art. 20 der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 184ff. MwStSystRL) um. Eine vergleichbare Bestimmung war bereits in § 15a Abs. 3 UStG i. d. bis 31.12.2004 gelte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Berichtigungszeitraum bei nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 156 Für nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten läuft ein vom "Hauptwirtschaftsgut" grundsätzlich unabhängiger Berichtigungszeitraum (Rz. 66). Ob der 5- oder 10-jährige Zeitraum gilt, richtet sich nicht nach dem Charakter des "Hauptwirtschaftsguts", d. h. nachträgliche Herstellungs- oder Anschaffungskosten z. B. an einem Gebäude unterliegen nicht automatisch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 181 Auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind die Berichtigungsvorschriften gesondert anzuwenden (Rz. 66). Obwohl die Verwendung dieses "fiktiven Wirtschaftsguts" von der des "Hauptwirtschaftsguts" nicht abweichen kann, können sich die "Verwendungsverhältnisse" im jeweiligen Zeitpunkt des Leistungsbezugs unterscheiden, sodass die Änderungen der Verhält...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Berichtigungsbeträge

Rz. 215 Nach § 9b Abs. 2 EStG berühren die Berichtigungsbeträge nach § 15a UStG die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts nicht. Ob bzw. in welchem Umfang die Vorsteuer zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehört, bestimmt sich ausschließlich nach den für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnissen. Gem. § 9b Abs. 2 EStG sind die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (§ 15a Abs. 2 UStG)

Rz. 31 Nach § 15a Abs. 2 S. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut (zum Begriff des Wirtschaftsguts vgl. Rz. 26ff.), das nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern. § 15a Abs. 2 UStG setzt Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL (früher Art. 20 Abs. 1 Buchs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1 Beginn des Berichtigungszeitraums

Rz. 160 Der Berichtigungszeitraum beginnt mit dem"Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung"des Wirtschaftsguts (§ 15a Abs. 1 S. 1 UStG), also grundsätzlich nicht mit dem Beginn eines bestimmten Kalenderjahres. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang auch der Zeitpunkt der tatsächlichen Vornahme des Vorsteuerabzugs. Nicht maßgebend ist ferner der Zeitpunkt der Anschaffung oder Her...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.9.2.1 Vorsteuerbeträge bis zu 1.000 EUR

Rz. 194 Nach § 44 Abs. 1 UStDV entfällt die Berichtigung des Vorsteuerabzugs, wenn die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts entfallende Vorsteuer 1.000 EUR nicht übersteigt. Diese Vorschrift gilt jeweils für das einzelne Wirtschaftsgut; d. h., auch bei der Anschaffung mehrerer Wirtschaftsgüter, für die nur eine Gesamtrechnung vorliegt, kommt es ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Zu berücksichtigende Vorsteuerbeträge (§ 15a Abs. 5 UStG)

Rz. 132 Nach § 15a Abs. 5 S. 1 UStG ist bei der Berichtigung nach Abs. 1 (Anlagevermögen) für jedes Kj. der Änderung von einem Bruchteil der auf das Wirtschaftsgut entfallenden Vorsteuerbeträge auszugehen. Aus § 15a Abs. 1 S. 1 UStG ergibt sich, dass nur die Vorsteuerbeträge zu erfassen sind, die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts entfallen. En...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 76 Da nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG in der ab 1.1.2002 gültigen Fassung und Abs. 2 S. 1 in der ab 1.1.2005 gültigen Fassung Vergleichsmaßstab für eine Vorsteuerberichtigung allein die beim Leistungsbezug vorhandenen oder beabsichtigten Verwendungsverhältnisse sind (Rz. 9), kann nunmehr auch im Kj. der erstmaligen tatsächlichen Verwendung eine Vorsteuerberichtigung möglich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.4 Vorsteuerberichtigung bei Entnahme des Wirtschaftsguts aus dem Unternehmen (§ 15a Abs. 3 S. 3 UStG)

Rz. 55 Nach § 15a Abs. 3 S. 3 UStG in der ab 1.1.2007 geltenden Fassung liegt eine zur Vorsteuerkorrektur führende Änderung der Verhältnisse auch dann vor, wenn das Wirtschaftsgut, in das die Leistungen eingegangen sind, aus dem Unternehmen entnommen wird, ohne dass dabei nach § 3 Abs. 1b UStG eine unentgeltliche Wertabgabe zu besteuern ist. Dies ist dann der Fall, wenn der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

Rz. 180 Bei einem Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens ist der Vorsteuerabzug dann zu berichtigen, wenn die tatsächliche Verwendung (regelmäßig die Veräußerung des Wirtschaftsguts) von der beim Erwerb des Wirtschaftsguts gegebenen Verwendungsabsicht abweicht. Die Berichtigung ist gem. § 15a Abs. 2 S. 2 UStG in dem Besteuerungszeitraum (= Voranmeldungszeitraum) vorzunehmen, in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 Verwendungsänderungen bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken (§ 15a Abs. 6a UStG)

Rz. 95 Nach dem durch Art. 4 Nr. 10a des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) v. 8.12.2010[1] mWv 1.1.2011 (zur Übergangsregelung vgl. § 27 Abs. 16 UStG) neu eingefügten Abs. 6a liegt eine Änderung der Verhältnisse auch bei einer Änderung der Verwendung i. S. v. § 15 Abs. 1b UStG vor. Eine solche Verwendungsänderung liegt vor, wenn sich das Verhältnis zwischen unternehmeris...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Vorsteuerberichtigung bei Bestandteilen (§ 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG)

Rz. 38 Nach § 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG ist eine Vorsteuerberichtigung auch dann vorzunehmen, wenn ein Gegenstand nachträglich (durch eine Lieferung oder Werklieferung) in ein anderes Wirtschaftsgut (des Anlage- oder Umlaufvermögens) eingeht, dabei seine körperliche und wirtschaftliche Eigenart endgültig verliert, und wenn sich später eine Änderung der Verwendungsverhältn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Wechsel der Besteuerungsform (§ 15a Abs. 7 UStG)

Rz. 97 Nach § 15a Abs. 7 UStG i. d. ab 1.1.2005 geltenden Fassung ist auch beim Übergang von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs. 1 UStG und umgekehrt sowie beim Übergang von der Regelbesteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung gem. §§ 23, 23a oder 24 UStG und umgekehrt eine Änderung der Verhältnisse i. S. d. § 15a Abs. 1 bis 3 UStG gegeben. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.9.3.1 Vorsteuer bis zu 6.000 EUR

Rz. 201 Der Grundsatz, dass die Berichtigung jeweils bei der Steuerberechnung für das Kj. zu berücksichtigen ist, in dem die Änderung der Verhältnisse erfolgte (Rz. 208), galt nach § 44 Abs. 3 UStDV a. F. nicht für Wirtschaftsgüter, bei denen die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallende Vorsteuer nicht mehr als 6.000 EUR (bis 31.12.2004: 2.500 EUR) betrug. I...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.3 Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG

Rz. 121 Wie die Veräußerung, ist nach § 15a Abs. 8 S. 1 UStG auch die Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG als Änderung der Verwendungsverhältnisse anzusehen, wenn sie für den Vorsteuerabzug anders zu beurteilen ist als die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebliche Verwendung. Der Begriff "Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG" umfasst sowohl die "Entnahme" nach § 3 Abs. 1b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.8 Aufgabe oder Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

Rz. 108 Bei der Aufgabe oder Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs kann die Vermietung/Verpachtung von zurückbehaltenen Wirtschaftsgütern, die nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden und deren Berichtigungszeitraum nach § 15a Abs. 1 UStG noch nicht abgelaufen ist, zu einer Änderung der Verhältnisse führen. In diesen Fällen ist der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.9.2.2 Geringfügige Änderung

Rz. 198 Haben sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verwendungsverhältnisse in einem Kj. um weniger als 10 Prozentpunkte geändert und beträgt der Berichtigungsbetrag nicht mehr als 1.000 EUR, so entfällt die Berichtigung für dieses Kalenderjahr.[1] Entsprechendes gilt für nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie für die in § 15a Abs. 3 u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 141 Berichtigungszeitraum ist der Zeitraum, für den der Vorsteuerabzug zu berichtigen ist. Er ist vom Gesetzgeber – zur Vermeidung praktischer Schwierigkeiten – in ­Übereinstimmung mit Art. 20 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 187 Abs. 1 MwStSystRL) typisiert worden und beträgt entweder fünf (§ 15a Abs. 1 S. 1 UStG) oder zehn (§ 15a Abs. 1 S. 2 UStG) volle Jahre, s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.4 Veräußerung oder Entnahme bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken (§ 15a Abs. 8 S. 2 UStG)

Rz. 131 Nach dem durch Art. 4 Nr. 10b des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) v. 8.12.2010[1] mWv 1.1.2011 neu angefügten § 15a Abs. 8 S. 2 UStG liegt eine Änderung der Verhältnisse auch bei einer Veräußerung oder Entnahme von Grundstücken vor, für die der Vorsteuerabzug wegen gemischter unternehmerischer und nichtunternehmerischer Verwendung nach § 15 Abs. 1b UStG teilwei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Aufzeichnungspflichten

Rz. 213 Nach § 22 Abs. 4 UStG hat der Unternehmer in den Fällen des § 15a UStG die Berechnungsgrundlagen für den Ausgleich aufzuzeichnen, der von ihm in den in Betracht kommenden Kalenderjahren vorzunehmen ist. Die FinVerw (Abschn. 15a.12 Abs. 1 UStAE) verlangt die folgenden Angaben, die eindeutig und leicht nachprüfbar sein müssen: Die Anschaffungs- und Herstellungskosten bz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Regelmäßiger Berichtigungszeitraum

Rz. 142 Grundsätzlich beträgt der Berichtigungszeitraum fünf Jahre. Er gilt für alle Wirtschaftsgüter und nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nicht vom verlängerten Berichtigungszeitraum (Rz. 143ff.) erfasst werden und bei denen nicht eine kürzere Verwendungsdauer (Rz. 151ff.) zugrunde zu legen ist. Der Berichtigungszeitraum umfasst grundsätzlich volle ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse

Rz. 72 Nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG in der bis 31.12.2001 gültigen Fassung waren Ausgangspunkt der Berichtigung nach § 15a UStG die Verhältnisse, die im Kj. der erstmaligen Verwendung (sog. Erstjahr) für den Vorsteuerabzug maßgebend waren. Mit diesen waren die Verhältnisse in den jeweiligen Folgejahren zu vergleichen. Kj. der erstmaligen Verwendung war das Jahr, in dem mit de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entstehungsgeschichte; Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben

Rz. 5 Vorgänger des § 15a UStG war die Vorschrift des § 15 Abs. 7 UStG 1967, die allerdings lediglich v. 1.1.1973 bis zum 8.5.1973 anzuwenden war. Durch Art. 6 § 1 Nr. 1 des Steueränderungsgesetzes 1973 v. 26.6.1973[1] wurde § 15a UStG 1973 in das UStG eingefügt, entfaltete aber erst nach dem Auslaufen der damaligen Selbstverbrauchsteuer[2] zum 30.11.1973 volle Wirksamkeit. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Grundfälle

Rz. 83 Eine Änderung der Verhältnisse i. S. d. § 15a UStG kann insbesondere dann eintreten, wenn sich im Berichtigungszeitraum die tatsächliche Verwendung des Wirtschaftsguts i. S. d. § 15 Abs. 2 und 3 UStG gegenüber der ursprünglich beabsichtigten Nutzung geändert hat.[1] In erster Linie ist nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 i. V.m. Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG der Vorsteuerabzug ausge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.7 Verwendung in einem Betrieb bzw. Betriebsteil anderer Besteuerungsform

Rz. 105 Hat ein Unternehmer mehrere Betriebe, für die unterschiedliche Besteuerungsformen gelten, so bestimmt sich der Vorsteuerabzug bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts, das ausschließlich in einem Betrieb verwendet wird, nach den für diesen geltenden Regeln. Wird der Gegenstand nach dem Zeitpunkt des Leistungsbezugs in einen Betrieb anderer Besteuerungsform überführt, so...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Veräußerung oder Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG

Rz. 182 Im Fall einer Veräußerung oder Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG i. S. d. § 15a Abs. 8 UStG (Rz. 110ff.) ist die Berichtigung in der Weise vorzunehmen, dass hinsichtlich des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts zweierlei fingiert wird (§ 15a Abs. 9 UStG): (1) Verbleiben im Unternehmen (2) Verwendung zur Ausführung von Umsätzen, die für den Vorsteuerabzug im Hinblick auf § 15 ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Zuzahlungen an den Aktionär bei Verschmelzung US-amerikanischer Kapitalgesellschaften

Leitsatz 1. Bei der Besteuerung eines im Inland steuerpflichtigen Aktieninhabers einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft findet § 20 Abs. 4a EStG bei einem aufgrund einer Verschmelzung erfolgten Tausch der Aktien mit Spitzen- und Barausgleich keine Anwendung, wenn bei rechtsvergleichender Betrachtung die Verschmelzung aufgrund der hohen Barzahlungen nicht einmal hypothet...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.2 Veräußerung

Rz. 114 Unter Veräußerung ist nicht nur die Lieferung von Gegenständen i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG, sondern auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern immaterieller Art zu verstehen, die als sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG zu beurteilen ist (Abschn. 15a.2 Abs. 1 S. 3 UStAE). Die Veräußerung muss einen "Umsatz" darstellen, da Abs. 8 davon spricht, dass der Umsatz anders z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Zivilrecht, Beamtenrecht und Sozialrecht gilt, sorgt immer wieder für neue Rechtsstreitigkeiten bzw. Entscheidungen, die der Arbeitgeber kennen sollte. Das AGG ist bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. bei der Stellenausschreibung[1] zu beachten. Arbeitgeber sind z. B. verpflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsgeheimnis / Zusammenfassung

Begriff Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Strafrechtlicher Schutz best...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvorrichtungen einer Kfz-Werkstatt und erweitere Kürzung für Grundstücksunternehmen

Leitsatz Eine Bodenvertiefung für einen Bremsenprüfstand erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Betriebsvorrichtung. Dies gilt auch für das Fundament zur Verankerung einer Werbeanlage. Wird beides mitvermietet, verstößt dies nicht gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Sachverhalt Die Klägerin betätigt sich gewerblich mit dem Erwerb, der Errichtun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.3 Berufsausbildungsverhältnisse

Wesentliche Inhalte Berufsausbildungsverträge sind keine Arbeitsverhältnisse, sodass das allgemeine Arbeitsrecht nur eingeschränkt oder gar nicht gilt. Letztendlich ist das Berufsausbildungsverhältnis prinzipiell befristeter Natur, sodass das Ende bei einem schlechten Auszubildenden zumindest absehbar ist, weil eine Übernahme in ein reguläres Arbeitsverhältnis nicht zwingend ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Gewaltanwendung

Rz. 9 Widersetzt sich der Schuldner der Durchsuchung oder will er mit Gewalt die Zwangsvollstreckung verhindern, darf der Gerichtsvollzieher Gewalt auch gegen ihn anwenden (Abs. 3). Die Gewaltanwendung darf nach Art und Umfang nicht weitergehen, als dies zur Brechung des Widerstands gegen die Zwangsvollstreckung notwendig ist. Auch Gewalt gegen Dritte, die der Zwangsvollstre...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Reisenebenkosten

Rz. 124 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Als > Werbungskosten abziehbar sind die Nebenkosten in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe, soweit sie nicht vom ArbG erstattet werden. Reisenebenkosten sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen (> Glaubhaftmachung). Zu Mehraufwendungen bei Übernachtungen in einem Fahrzeug > Rz 111/1. Rz. 125 Stand: EL...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Elektromobilität / 4.2 Pauschalierung der Lohnsteuer für Zuschüsse des Arbeitgebers

Rz. 29 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Trägt der Arbeitnehmer die Aufwendungen für den Erwerb und die Nutzung (z. B. für die Wartung und den Betrieb, die Miete für den Starkstromzähler, nicht jedoch für den Ladestrom) einer privaten Ladevorrichtung selbst, kann der Arbeitgeber diese Aufwendungen bezuschussen oder vollständig übernehmen und die Lohnsteuer nach § 40 Absatz 2 Satz 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Elektromobilität / 7. Aufzeichnungen im Lohnkonto

Rz. 35 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die steuerfreien Vorteile im Sinne des § 3 Nummer 46 EStG im Lohnkonto des Arbeitnehmers aufzuzeichnen, vgl. auch § 4 Absatz 2 Nummer 4 Satz 1 LStDV in der Fassung der Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 25. Juni 2020 (BGBl. I Seite 1495, BStBl. I Seite 555). Dies gilt aus Ver...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vermögensbeteili... / 1.1.2 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Rz. 4 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Die Vermögensbeteiligungen, deren Überlassung nach § 3 Nummer 39 EStG steuerfrei ist, sind in § 3 Nummer 39 Satz 1 EStG i. V. m. § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b, f bis l und Absatz 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) abschließend aufgezählt. Weitere Informationen dazu finden sich im BMF-Schreiben vom 29. November 20...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vermögensbeteili... / 1.1.5 Keine Steuerfreiheit von Geldleistungen

Rz. 11 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Die Steuerfreiheit gilt nur für den geldwerten Vorteil, den der Arbeitnehmer durch die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung der Vermögensbeteiligung erhält. Deshalb sind nicht steuerfrei Geldleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zur Begründung oder zum Erwerb der Vermögensbeteiligung und mit dem Arbeitnehmer vereinbarte vermög...mehr