Fachbeiträge & Kommentare zu Due Diligence

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.9 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Rz. 98 Die Angabepflicht ESRS 2 SBM-2 zielt darauf, den Prozess des Stakeholder-Engagements eines Unternehmens darzustellen. Zu den erzielten Ergebnissen ist auszuführen, wie die Interessen und Standpunkte der Stakeholder eines Unternehmens in seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell berücksichtigt werden (ESRS 2.43 f.). Rz. 99 Zunächst ist die Einbeziehung der Stakeholder...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.4 Kennzahlen und Ziele: ESRS S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 137 Die Metriken und Ziele sind in Set 1 der ESRS für den ESRS S4 noch nicht tiefergehender ausgeführt, was in einer Überarbeitung nachgeholt werden soll. Daher haben Unternehmen nach ESRS S4.38 nur die zeitgebundenen und ergebnisorientierten Ziele offenzulegen, die sie sich ggf. gesetzt haben: zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Verbraucher und/oder Endnu...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.1 ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen

Rz. 15 Nach ESRS G1.6 sind die Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung zu beschreiben. Unternehmen haben ferner alle relevanten Kriterien offenzulegen, die bei der Wesentlichkeitsanalyse verwendet werden, einschl. des Standorts, der Tätigkeit, des Sektors und der Struktur der Transaktion. ESRS G1...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.3 ESRS G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Rz. 26 Nach ESRS G1.12 hat ein Unternehmen Informationen über das Management seiner Beziehungen zu seinen Lieferanten und die Auswirkungen auf seine Lieferkette vorzulegen, sofern diese Informationen zuvor bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft wurden. Diese Informationen sollen nach ESRS G1.12 externen Berichtsadressaten helfen, ein Verständnis hinsichtlic...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 8.1 Relevanz

Rz. 84 Hinsichtlich des Informationscharakteristikums der Relevanz ist insbes. auf die Wesentlichkeit der Information für die Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung abzustellen. Gem. ESRS 1.QC1 wird Nachhaltigkeitsinformation u. a. dann als relevant eingestuft, wenn diese in einem Unterschied in der Nutzerentscheidung – vor dem Hintergrund der doppelten Wesentlichkeit – münden ...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.3 ESRS S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können

Rz. 56 Das berichtspflichtige Unternehmen ist nach ESRS S1-3 aufgefordert, jene Verfahren zu erläutern, die es zur Behebung negativer Auswirkungen auf seine eigenen Arbeitskräfte eingerichtet hat. Weiterhin muss offengelegt werden, welche formalen Kommunikationskanäle den Arbeitskräften zur Verfügung stehen, um ihre Anliegen, Bedürfnisse sowie Bedenken direkt an das Unterneh...mehr

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§ 11 Vorbemerkungen zu ESRS S1 – S4

Überblick Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS S1 bis ESRS S4 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Zu den Auswirkungen der sog. "Omnibus-Initiative" sei verwiesen auf § 1 Rz 16. Punktuelle Ergänzungen der Kommentierung betreffen u. a. Befunde zu den Ergebnissen der ersten vorliegenden Nachhaltigkeitsberichterstatt...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 85 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.2.2 ESRS S3-2 – Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen

Rz. 41 Die Angabepflichten verlangen vom berichtspflichtigen Unternehmen eine Darstellung darüber, ob bzw. wie es im Dialog steht mit betroffenen Gemeinschaften, mit deren rechtmäßigen Vertretern oder mit glaubwürdigen Stellvertretern. Dies in zweifacher Hinsicht: einerseits um wesentliche potenzielle und tatsächliche, positive wie negative Auswirkungen auf diese betroffenen ...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.4.1 Systematiken der Berichterstattung

Rz. 93 Die Darstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse (Rz 61–92) widmeten sich der Frage, wie die inhaltliche Wesentlichkeit einer Auswirkung, eines Risikos oder einer Chance identifiziert werden kann. Die Frage, ob eine Angabe zu tätigen ist, ist in einem zweiten, daran knüpfenden Schritt zu überprüfen. Hierbei steht die Wesentlichkeit der damit vermittelten Information im Fo...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.2.4 ESRS S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

Rz. 42 Das Ziel der Angabepflichten umfasst eine Darstellung der Maßnahmen oder Initiativen, die ein Unternehmen verfolgt, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu verhindern, abzumildern oder zu beheben sowie positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu erzielen. Weiterhin soll dargestellt werden, wie mit wesentlichen...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 12 Die Anforderungen zu ESRS S2 sollen i. V. m. den Angaben zur Strategie (SBM) in ESRS 2 gelesen werden. Der Standard gibt vor, dass die sich daraus ergebenden Angaben zusammen mit den Angaben nach ESRS 2 vorgelegt werden sollen. Die einzige Ausnahme stellen die Angaben zu ESRS 2 SBM-3 "Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie un...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.6 ESRS E1-7 – Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate

Rz. 85 Hinsichtlich der Entnahme von Treibhausgasen (THG) und Projekten zur Verringerung von THG finanziert über CO2-Zertifikate hat das Unternehmen folgende Angaben verpflichtend zu tätigen (ESRS E1.56): Die ggf. erzielte Entnahme sowie die Speicherung von THG i. R. v. Projekten in CO2-Äquivalenten. Hierbei sind Projekte i. R. d. eigenen Tätigkeiten zu berücksichtigen sowie ...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.6 Fazit und aktuelle Entwicklungen

Rz. 142 Mit der Finalisierung des ESRS VSME waren von Beginn an große Hoffnungen verbunden, da sich die KMU derzeit mit unterschiedlichsten individuellen Anfragen im Hinblick auf deren Nachhaltigkeitsinformationen befassen müssen. Der im Dezember 2024 von EFRAG an die EU-Kommission übergebene ESRS VSME hat zum Ziel, eine für KMU und für die Nutzer von deren Nachhaltigkeitsin...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.1 ESRS S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Rz. 48 Das Ziel dieser Angabepflicht besteht darin, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Konzepte verfügt, die sich speziell mit der Identifizierung, Bewertung, Verwaltung und/oder Behebung wesentlicher Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte befassen, sowie über Richtlinien, die wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang ...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.3 Unternehmenscheck

Die erste eigentliche Arbeit besteht häufig darin, dass sich der aktuelle Eigentümer ein genaues Bild von den Stärken und Schwächen seines Unternehmens verschaffen muss. Dabei geht es noch nicht darum, den Wert des Betriebes zu bestimmen, sondern eine realistische Einschätzung aller vorhandenen Stärken und Schwachstellen zu identifizieren. Auch wenn der jetzige Inhaber meint...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.5 Unternehmenswert bestimmen

Ein Punkt, der für Verkäufer und Käufer von zentraler Bedeutung ist. Der Altinhaber muss wissen, was sein Betrieb derzeit noch wert ist, und möchte ggf. über Möglichkeiten informiert werden, den Wert in der Zeit bis zur Übergabe noch zu steigern. Der potenzielle Nachfolger ist daran interessiert, zu erfahren, welche Substanz das Unternehmen hat und welchen Kaufpreis er entri...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 2 Ziele der Unternehmensnachfolge

Mit einer geordneten Nachfolgeregelung soll erreicht werden, dass die weitere Existenz des Betriebes gesichert ist (Weiterführung des eigenen Lebenswerks). Für den Altinhaber steht daher im Vordergrund, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Zudem möchte er meist einen möglichst hohen Verkaufpreis für die Firma erzielen. Umgekehrt will ein potenzieller Nachfolger sicher sein...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.1 Vorbereitungen

Für die Strukturierung der anstehenden Arbeiten empfiehlt es sich, zunächst einen groben Zeitplan mit zentralen Themen zu erstellen. Wichtig ist an dieser Stelle vor allem, dass der geplante bzw. späteste Übergabezeitpunkt verbindlich feststeht bzw. festgelegt wird. In der Regel genügt es, sich auf ein bestimmtes Jahr bzw. das jeweilige Jahresende festzulegen. An diesem Zeitp...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Konkrete Berichtsthemen des Nachhaltigkeitsberichts (§ 289c Abs. 2 HGB-E)

Rz. 15 Die Abs. 2 und 3 des § 289c HGB-E normieren die Mindestanforderungen an den Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts und stützen sich auf die Vorgaben des Art. 19a Abs. 2 der durch die CSRD geänderten Bilanzrichtlinie, die wiederum durch die ESRS konkretisiert und erweitert werden. Gem. § 289c Abs. 2 Nr. 1 HGB-E muss der Nachhaltigkeitsbericht zunächst eine kurze Beschreibun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 10 Aufgrund der Zielsetzung der Stärkung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Unternehmensberichterstattung in puncto Nachhaltigkeit hat die EU die CSRD erlassen, die die bisherigen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert und präzisiert....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Tatgegenstand

Rz. 17 Tauglicher Tatgegenstand ist nach § 332 Abs. 1 HGB der unrichtige oder unvollständige Bericht (§ 321 HGB) über die Prüfung von Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss oder Konzernlagebericht einer KapG sowie zusätzlich der Bericht über Abschlüsse und Zwischenabschlüsse von Kreditinstituten (§§ 340a Abs. 3, 340i Abs. 4 i. V. m. 340k Abs. 2 HGB), unabhängig von d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 § 315k Abs. 1 und 2 HGB-E legen fest, welche Angaben im (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht der anwendungspflichtigen Unt mit Sitz außerhalb der EU zu machen sind. § 315k Abs. 1 Satz 1 HGB-E regelt die inhaltlichen Anforderungen an den (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht, indem er auf die Vorgaben des § 289c HGB-E verweist. Im Detail hat der Nachhaltigkeitsbericht gem. § 315...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 58 Anschaffungsnebenkosten sind dem erworbenen VG einzeln zurechenbare Aufwendungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb und der erstmaligen Versetzung des VG in einen betriebsbereiten Zustand stehen.[1] Zweck der Einbeziehung der Anschaffungsnebenkosten in die AK ist eine periodenrichtige Verteilung des Aufwands.[2] Anschaffungsnebenkosten können unte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bewertung der Anteile (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 34 Die im Weiteren zu verrechnenden Anteile sind nach § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB mit ihren Wertansätzen in die Aufrechnung mit dem anteiligen EK des TU einzubeziehen. Die Wertansätze entsprechen den AK gem. § 255 Abs. 1 HGB, d. h. der für den Erwerb der Anteile bewirkten Gegenleistung, die ggf. um Anschaffungsnebenkosten oder sonstige direkt dem Erwerb zurechenbare Kosten z...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Angaben im Einzelnen (Abs. 3)

Rz. 4 Nach § 289c Abs. 3 HGB sind jeweils solche Angaben zu machen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der KapG sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die genannten Aspekte erforderlich sind, einschl. einer Beschreibung der verfolgten Konzepte, einschl. der von der KapG angewandten Due-Diligence-Prozesse (Nr. 1), der Ergebniss...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Normenzusammenhänge

Rz. 5 Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernlageberichts ergibt sich aus § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB. Demnach ist ein Konzernlagebericht innerhalb der ersten fünf Monate nach dem Stichtag für das vergangene Konzern-Gj zu erstellen. Die Frist verringert sich bei kapitalmarktorientierten Unt, die nicht die Erleichterung nach § 327a HGB nutzen können, gem. § 325 Abs. 4 Satz 1 HG...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3 Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 70 Soweit keine gesetzliche Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht vorliegt, kann der der Verschwiegenheitspflicht unterliegende Personenkreis (Rz 21) nur durch den Auftraggeber von der Verschwiegenheitspflicht entbunden werden. Bestehen mehrere Auftraggeber, müssen alle Auftraggeber der Entbindung zustimmen. Die Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht kann sich a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6.2 Konkrete Berichterstattungspflicht

Rz. 66 Zentral in der Umsetzung ist, dass die §§ 289b ff. HGB und §§ 315b ff. HGB neu gefasst werden müssen: Statt der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung besteht künftig die Verpflichtung zur (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gefordert wird ein Nachhaltigkeitsbericht, in den ESRS wird dieser zwar als Nachhaltigkeitserklärung bezeichnet, doch bleibt der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Einordnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Die Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist zu einem komplexen Prozess geworden, da verschiedene Regulierungen Einfluss nehmen auf die Berichterstattung und während der Umsetzung weitreichende Änderungen vorgenommen wurden bzw. werden sollen. Ergänzend gibt es von den verschiedensten Akteuren begleitende Hinweise und FAQ-Dokumente, sodass es schwer ist, de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Sorgfaltspflichtenregulierung

Rz. 4 Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) [1] sind alle Unternehmen mit mehr als 3.000 (1.000) Beschäftigten in Deutschland seit dem 1.1.2023 (2024) zu einer Überwachung ihrer Lieferketten verpflichtet, um ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und (bestimmte) Umweltaspekte zu identifizieren und zu verringern.[2] Auch wenn von politischer Seite immer w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.2.1 Konzepte

Rz. 31 Um den Forderungen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entsprechen, müssen die Unternehmen die vorgeschriebenen Konzepte der CSRD einhalten,[1] die sich auch mit der aktuellen Überarbeitung der ESRS nicht wesentlich ändern können, da vorgegeben. Ansonsten müsste die CSRD selber noch ein weiteres Mal geändert werden: Informationsqualität: Zu meldende Informatione...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Compliance-Gefährdungsanaly... / 3.2.2 Compliance-Risikobeurteilung

Eine erste Compliance-Risikobeurteilung könnte der Compliance-Beauftragte bereits im Compliance-Unternehmensprofil vornehmen; nur sollte er diese Risiken anschließend auch einer rechtlichen Einordung und Folgenbewertung (Arbeitsblatt 2) unterziehen. Auf der Grundlage des Compliance-Unternehmensprofils (Arbeitsblatt 1) mit den Ergebnissen aus Risikobefragung und Mitarbeiterge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 8 Unkenntnis ist jede vgl mit I 1 (Rn 6) nicht vollständige Kenntnis (Grüneberg/Weidenkaff Rz 10). Grob fahrlässig ist sie, wenn der Käufer bei der Information über die Kaufsache die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in bes hohem Maße verletzt hat (s § 276 Rn 19 ff). Bsp für grobe Fahrlässigkeit durch fehlende Prüfung bei Gebrauchtwagenkauf: Fahrzeugzustand trotz Vorlage ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mitteilung (Abs 1).

Rn 3 Der gesamte Inhalt des Kaufvertrags ist mitzuteilen, und zwar erkennbar zur Auslösung des Fristbeginns gem II (BGHZ 60, 275, 288), damit Berechtigter durch Kenntnis seiner Pflichten gem § 464 II Grundlage für Entscheidung über Ausübung hat (BGHZ 168, 152 Rz 18; BGH WM 66, 891, 893; Erman/Grunewald Rz 2). Mitteilung eines Dritten unabhängig vom Vorkaufsrecht reicht nicht...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Due-Diligence-Kosten / 6 Scheitern des Erwerbs: Vergebliche Due-Diligence-Kosten

Es ist allerdings nicht zu verkennen, dass trotz grundsätzlich gefasster Erwerbsentscheidung diverse Gründe dazu führen können, dass es letztlich nicht zum Erwerb kommt. Trotz Erwerbsabsicht kann der Erwerb scheitern z. B. wegen Kaufpreisstreitigkeiten, wegen der Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern oder auch wegen des durch eine Due Diligence aufgedeckten Produktrisikos. Erziel...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Due-Diligence-Kosten / 5 Due-Diligence-Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

Die sonstigen Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Grundstück ausgeführt werden, unterliegen dort der Besteuerung, wo das Grundstück belegen ist.[1] Dies gilt bei Grundstücken jedoch nur für sonstige Leistungen, die in einem engen Zusammenhang mit dem Grundstück stehen. Hierunter fallen auch sonstige juristische Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Grundstücksübert...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Due-Diligence-Kosten / 3.2 Due Diligence nach grundsätzlicher Erwerbsentscheidung

Im Falle einer Due Diligence ist regelmäßig davon auszugehen, dass eine derartige grundsätzliche Erwerbsentscheidung gefallen ist. Denn es ist lebensfremd anzunehmen, ein Zielunternehmen würde einem Interessenten derartig weitgehenden Zugriff auf die Unternehmensinterna gestatten, ohne dass die Geheimhaltung und das gemeinsame Ziel des Kaufs vereinbart sind. Dies gilt in noch...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Due-Diligence-Kosten

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Erwerb einer Kapitalbeteiligung Abziehbare Betriebsausgaben Anschaffungskosten 1 So kontieren Sie richtig! So kontieren Sie richtig! Kosten der finanz...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Due-Diligence-Kosten / 4 Vorsteuer aus Due-Diligence Aufwendungen

Mit Urteil vom 6.4.2016 hat der BFH entschieden, dass die Vorsteuerbeträge aus Aufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung an einer Tochtergesellschaft dann abziehbar sind, wenn die Muttergesellschaft entgeltliche Leistungen an die Tochtergesellschaft erbringt.[1]mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Due-Diligence-Kosten / 3.4 Österreichischer Verwaltungsgerichtshof schließt sich FG Köln an

In seiner Entscheidung vom 23.2.2017 entschied der Österreichische Verwaltungsgerichtshof in weitgehender Übereinstimmung mit dem Urteil des FG Köln vom 6.10.2013, dass die Kosten einer Due-Diligence-Prüfung zu aktivieren sind, wenn sie nach einer grundsätzlichen (wenn auch noch nicht unumstößlich) gefassten Erwerbsentscheidung anfallen und es sich nicht lediglich um eine Ma...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Due-Diligence-Kosten / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Kosten der finanziellen und rechtlichen Due Diligence im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Kapitalbeteiligung gehören zu den Anschaffungskosten. Beim Anteilser...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Due-Diligence-Kosten / 3.3 Die Aufwendungen müssen aufgrund einer grundsätzlich gefassten Erwerbsentscheidung anfallen

Nach dem Urteil des FG Köln vom 6.10.2010 [1] ist bei der Zuordnung von Due-Diligence-Kosten (Gutachterkosten) darauf abzustellen, ob sie vor oder nach Fassung des grundsätzlichen Erwerbsentschlusses angefallen sind. Dabei ist davon auszugehen, dass eine Erwerbsentscheidung nicht gänzlich unumstößlich gefasst sein muss.[2] Vielmehr reicht die Veranlassung durch eine grundsätzl...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Due-Diligence-Kosten / 3.1 Ein Letter of intent genügt

Im vom FG Köln entschiedenen Fall existierte ein Letter of intent. Als Letter of intent bezeichnet man eine Absichtserklärung, die das Interesse an Verhandlungen oder am Abschluss eines Vertrags bekunden soll. Somit ist das Finanzamt zu Recht davon ausgegangen, dass die entsprechenden Vorverträge keine Anhaltspunkte dafür enthalten, dass eine grundsätzliche Erwerbsentscheidu...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Due-Diligence-Kosten / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Erwerb von GmbH-Anteilen

Die X-AG hat die Hälfte der Anteile an der Y-GmbH übernommen. Im Vorfeld des Vertragsschlusses hatte die X-AG die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W mit der Erstellung von Gutachten beauftragt. Hierüber stellte die W für die Erstellung einer finanziellen Due Diligence 120.000 EUR netto in Rechnung. Buchungsvorschlag:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Due-Diligence-Kosten / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Erwerb einer Kapitalbeteiligung Abziehbare Betriebsausgaben Anschaffungskostenmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Due-Diligence-Kosten / 3.5 Es kommt auf die Zweckbestimmung der Aufwendungen an

Die Frage, welche Kosten dem Anschaffungsvorgang im Einzelfall zuzuordnen sind, ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden. Dabei ist ein bloßer kausaler und zeitlicher Zusammenhang mit der Anschaffung nicht ausreichend. Vielmehr kommt es auf die Zweckbestimmung der Aufwendungen an. Für die Pflicht zur Aktivierung von Aufwendungen, deren Zweck der Erwerb eines b...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Due-Diligence-Kosten / 3 Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten: Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Kosten dazu zählen und aktiviert werden müssen

Anschaffungskosten sind diejenigen Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand zugeordnet werden können. Das ergibt sich aus § 255 Abs. 1 HGB. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten der Anschaffung und die nachträglichen Anschaffungskoste...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die zweite Offenlegungssäule des ESRS G1 befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen ihr Geschäftsgebaren im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen analysieren, steuern und weiterentwickeln – insbesondere im Verhältnis zu externen Geschäftspartnern wie Lieferanten und Dienstleistern. Im Zentrum steht die transparente Darlegung, wie Risiken wie Korruption,...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / Zusammenfassung

Überblick Der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) G1 verpflichtet Unternehmen zur umfassenden Offenlegung ihrer Governance-Strukturen – von der Unternehmenskultur über die Gestaltung von Lieferantenbeziehungen bis hin zur Korruptionsprävention, Lobbytätigkeit und verantwortungsvollen Zahlungspraktiken. Für den Einkauf bedeutet dies eine strategische Erweiterung...mehr