Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Im Folgenden werden nur die Änderungen dokumentiert, die die in der Neufassung des § 50d EStG enthaltenen Bestimmungen betreffen. Zur Rechtsentwicklung derjenigen Vorschriften, die in § 50c EStG übernommen worden sind vgl. § 50c EStG Rz. 7. § 50d EStG ist durch G. v. 25.7.1988[1] eingefügt worden. Die Vorschrift enthielt damals aber nur Regelungen, die jetzt in § 50c ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.2.1 Sonderbetriebsvermögen I

Rz. 215 § 50d Abs. 10 S. 2 EStG bestimmt, dass die Qualifikation als Teil des Unternehmensgewinns auch für die durch das Sonderbetriebsvermögen veranlassten Erträge und Aufwendungen gelten soll, die selbst keine Sondervergütungen sind. Diese Regelung geht als selbstverständlich von dem nationalen Regime des Sonderbetriebsvermögens aus. Siehe hierzu § 15 EStG Rz. 415ff. Auffä...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 2.1 Gewinnausschüttungen und laufende Aufwendungen

DasTeileinkünfteverfahren (bis 2008: Halbeinkünfteverfahren) gilt auch für Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG, die einer anderen Einkunftsart zuzurechnen sind[1], d. h. für Einnahmen im Betriebsvermögen. Achtung Streubesitzdividenden Ab dem 1.3.2013 wurde die Steuerbefreiung von "Streubesitzdividenden" (= Dividenden bis zu einer Beteiligung von 10 %) im KStG abgeschaf...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 1.1 Gewinnausschüttungen

1.1.1 Rechtslage ab 2009 Das Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger wurde ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2009 zugunsten der Abgeltungsteuer abgeschafft.[1] Somit unterliegt die volle Gewinnausschüttung/Dividende dem fixen Steuersatz von 25 % [2], welcher auch für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs gilt und Abgeltungswirkung hat.[3] Der Abzug von Aufwendungen in Zusammenh...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 1.1.1 Rechtslage ab 2009

Das Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger wurde ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2009 zugunsten der Abgeltungsteuer abgeschafft.[1] Somit unterliegt die volle Gewinnausschüttung/Dividende dem fixen Steuersatz von 25 % [2], welcher auch für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs gilt und Abgeltungswirkung hat.[3] Der Abzug von Aufwendungen in Zusammenhang mit Gewinnausschüttu...mehr

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Kapitalvermögen / 2 Besteuerungs­grundsätze

Durch die ab 2009 geltende Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wurde die Versteuerung von Kapitaleinkünften reformiert. Die folgende Übersicht zeigt die frühere und die aktuelle Rechtslage:mehr

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Teileinkünfteverfahren / 3.1 Ausschüttungen und Thesaurierungen bis 2017

Ausgeschüttete und ausschüttungsgleiche Erträge aus Anteilscheinen an Investmentfonds gehören bis 2017 innerhalb der gesetzlichen Grenzen des § 2 InvStG beim Privatanleger zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Bei betrieblichen Einkünften werden diese im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart erfasst. Soweit die Erträge mit Dividenden/Gewinnausschüttungen auf Ebene des Fonds zus...mehr

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Teileinkünfteverfahren / Zusammenfassung

Begriff Ab 2001 wurde die Besteuerung von Kapitalgesellschaften vom sog. Anrechnungsverfahren auf eine Definitivbesteuerung mit einem Körperschaftsteuersatz von 25 % umgestellt. Da die Einkünfte auf Ebene der Körperschaft schon versteuert werden, sollen Einkünfte von natürlichen Personen, die mit einer Beteiligung an Körperschaften zusammenhängen, nicht nochmals in voller Hö...mehr

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Kapitalvermögen / 3.1 Laufende Einnahmen

Zu den laufenden Kapitalerträgen gehören insbesondere: Gewinnausschüttungen aus Körperschaften, z. B. Dividenden; ab 2018: Investmenterträge i. S. d. InvStG, d. h. Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Veräußerungsgewinne (bis 2017 wurden die laufenden Erträge – ausgeschüttete/ausschüttungsgleiche Erträge – sowie der Zwischengewinn nach der bis dahin geltenden Fassung des InvStG an...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.1 Ordnungsgemäße Vertragsgestaltung

Gerade weil eine Versorgungszusage, das arbeitgebende Unternehmen auf lange Dauer und mit weitreichenden finanziellen Folgen belastet, sollten Versorgungszusagen nur auf der Grundlage individueller Verträge erteilt werden. Keinesfalls sollten hierzu frei im Internet kursierende vorformulierte Vertragstexte benutzt werden. Bei ungenauen, unklaren oder sogar rechtsfehlerhaften ...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 2 Abfindung

In der Praxis wird die Möglichkeit der Abfindung einer Versorgungsanwartschaft bzw. Versorgungsverpflichtung z. B. gegen Übertragung der Rückdeckungsversicherung im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Gesellschafter-Geschäftsführer aus einer Kapitalgesellschaft immer wieder kontrovers diskutiert. Es stellt sich hier die Frage, ob die Abfindung ein alltagstaugliches Mittel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalvermögen / 3.4.1 Laufende Erträge und Veräußerungsgewinne

Zinsen und Dividenden sind in voller Höhe steuerpflichtig; bei Stillhaltergeschäften und Lebensversicherungserträgen gelten Besonderheiten.[1] Der Veräußerungsgewinn wird für Kapitalanlagen nach § 20 Abs. 2 EStG ab 2009 nach den Sonderregelungen des § 20 Abs. 4 EStG ermittelt. Es gilt:mehr

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Kapitalvermögen / 3.5 Kapitalmaßnahmen

Ab 2009 ergibt sich für bestimmte Kapitalmaßnahmen eine Steuerneutralität: [1] Qualifizierter Anteilstausch von Gesellschaftsanteilen (Sätze 1 und 2), soweit § 17 EStG keine Anwendung findet. Beispiele: Verschmelzungen, Aufspaltungen – eine erhaltene Barzuzahlung gilt als steuerpflichtige Dividende; steuerneutraler Tausch von Kapitalforderungen, wenn zum Fälligkeitszeitpunkt an...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Wertpapiere im Betriebsverm... / 7 Erträge aus Wertpapieren

Gehören Wertpapiere zum notwendigen oder aber gewillkürten Betriebsvermögen sind die aus Ihnen bezogenen Erträge grundsätzlich ebenfalls dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Zu den Erträgen aus Wertpapieren gehören: Dividenden aus Aktien oder Anteilen an einer GmbH Ausschüttungen aus Aktien- oder Rentenfonds Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren Zinsen aus variabel verzinsten Pa...mehr

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Kapitalvermögen / 4.1 Einnahmen

Zu den Kapitalerträgen gehörten bis 2008 insbesondere Gewinnausschüttungen (Halbeinkünfteverfahren)[1], Erträge als stiller Gesellschafter bzw. aus partiarischen Darlehen, Erträge aus Kapitallebensversicherungen (Erlebensfallleistungen), Zinsen sowie gesondert ausgewiesene Stückzinsen, der Verkauf/die Einlösung sog. Finanzinnovationen.mehr

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Teileinkünfteverfahren / 1.1.2 Rechtslage bis 2008

Die Einnahmen aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG unterlagen dem Halbeinkünfteverfahren.[1] Die damit wirtschaftlich zusammenhängenden Werbungskosten konnten nach § 3c Abs. 2 EStG auch nur zur Hälfte abgezogen werden.mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / Zusammenfassung

Überblick Vielfach haben Unternehmungen den Wunsch, sich der bilanziellen Lasten aus den Versorgungszusagen durch deren Auslagerung aus dem Unternehmen zu entledigen. Hierbei soll jedoch das arbeitgebende Unternehmen rechtlich enthaftet werden. Nachfolgend werden in diesem Zusammenhang der Verzicht, die Abfindung und die Übertragung der Zusage im Liquidationsfall in die Betr...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.6 Definition der Lohnsumme

Definiert ist die Lohnsumme nun in § 13a Abs. 3 Satz 5 ff. ErbStG. Die Lohnsumme umfasst alle Vergütungen (Löhne und Gehälter und andere Bezüge und Vorteile), die im maßgebenden Wirtschaftsjahr an die auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten gezahlt werden. Nach § 13a Abs. 3 Satz 6 ErbStG zählen zu den Vergütungen alle Geld- oder Sachleistungen für die von den ...mehr

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Teilwert / 3.3 Fehlmaßnahme

Eine Teilwertabschreibung ist gerechtfertigt, wenn nachgewiesen wird, dass die Anschaffung oder Herstellung eines bestimmten Anlageguts, z. B. einer Maschine, von Anfang an eine Fehlmaßnahme war oder dass zwischen dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung und dem maßgeblichen Bilanzstichtag Umstände eingetreten sind, die die Anschaffung oder Herstellung im Nachhinein zu...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.5 Aktivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 14 Ein Vermögensgegenstand bzw. ein Wirtschaftsgut ist nur dann konkret aktivierungsfähig, wenn er bzw. es nicht mehr Gegenstand eines schwebenden Geschäftes ist. Dieses Prinzip des Nichtausweises schwebender Geschäfte wird durch das BilMoG im Rahmen der Neufassung des § 340e HGB und der damit verbundenen Verankerung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbes...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.1 Nachversteuerungsfälle

Auch nach der Erbschaftsteuerreform sind die Behaltensregelungen zu beachten. Diese finden sich in § 13a Abs. 6 ErbStG. Demnach fallen der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb einer Behaltensfrist gegen bestimmte Tatbestände verstößt. Dabei gilt für den 85 %igen Verschonungsabschlag eine fünfjährige Beh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensvermögen / 5 Zuordnung von Beteiligungen zum Unternehmen (Holding)

Beteiligt sich jemand an einer anderen Gesellschaft, kann dies grundsätzlich mit der Absicht geschehen, Dividenden oder andere Gewinnbeteiligungen zu erzielen ohne eine weitere, aktive Tätigkeit gegenüber diesen Beteiligungsgesellschaften auszuüben. In diesem Fall wird keine Tätigkeit ausgeübt, der eine konkrete Gegenleistung gegenüber steht – Dividenden oder andere Gewinnau...mehr

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Die Steuerbescheinigung als... / 2. Amtliche Muster

Steuerbescheinigungen werden nach amtlich vorgeschriebenem Muster gem. BMF v. 23.5.2022 – V C 1 - S 2401/19/10001 :006, BStBl. I 2022, 860, ausgestellt. Für den Privatanleger darf je Aussteller grundsätzlich nur eine Jahressteuerbescheinigung ausgestellt werden. Folgende amtliche Muster sieht das BMF-Schreiben v. 23.5.2022 – V C 1 - S 2401/19/10001 :006, BStBl. I 2022, 860 f...mehr

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Deutsche Familienstiftung v... / a) Besteuerung auf Ebene der Stiftungen

Die deutsche Stiftung ist als rechtsfähige juristische Person nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Anders als eine Kapitalgesellschaft, bei der aufgrund der Gewerblichkeitsfiktion des § 8 Abs. 2 KStG sämtliche Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) zu behandeln sind, kann die Stiftung grundsätzlich Einnahmen aus allen Einkunfts...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.6 Andere Kapitalforderungen (Zeilen 61 und 62)

In den Zeilen 61 und 62 sind die anderen Kapitalforderungen zu erfassen. Hierzu zählen z. B. am Todestag bereits beschlossene Dividenden sowie Ansprüche auf rückständige Gehälter und Löhne. Anzusetzen sind diese Kapitalforderungen mit dem Nennwert. Handelt es sich um Kapitalforderungen, die auf eine ausländische Währung lauten, sind diese nach dem Umrechnungskurs im Besteueru...mehr

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Deutsche Familienstiftung v... / 4. Besteuerung bei Auflösung der Stiftungen

Da die liechtensteinische Stiftung wie auch die deutsche Stiftung auf ein Bestehen "auf Ewigkeit" ausgerichtet ist, spielt die Steuerbelastung bei Auflösung der Stiftung im Vergleich zur Besteuerung bei laufenden Ausschüttungen tendenziell eine eher untergeordnete Rolle. Bei Ausschüttungen thesaurierter Erträge anlässlich der Auflösung kann es sowohl bei der deutschen Stiftun...mehr

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Deutsche Familienstiftung v... / b) Besteuerung auf Ebene der Destinatäre

Ausschüttungen von Erträgen der deutschen und der liechtensteinischen Stiftung an deren (inländische) Begünstigte unterliegen nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 bzw. Satz 2 EStG in jedem Fall der Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Ein Einbehalt der Kapitalertragsteuer (§§ 43 ff. EStG) erfolgt gleichwohl nur bei der deutschen Stiftung. Laufende Au...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.1 Vergleich mit versicherungspflichtig Beschäftigten (Satz 1 und 2)

Rz. 14 Bei freiwilligen Mitgliedern sind bei der Beitragsberechnung nach Satz 1 mindestens die Einnahmen zu berücksichtigen, die bei vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten zur Beitragsberechnung herangezogen werden. Bei versicherungspflichtig Beschäftigten sind Beiträge nach dem Bruttoprinzip zu entrichten. Ebenso ist bei freiwilligen Mitgliedern nach Satz 1 zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 – 111/99 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze; Auszug der Tz. 1]), BStBl. I 1999, 1076

Rz. 8 [Autor/Stand] 1. Rechtsgrundlagen zur Besteuerung von gewerblichen Betriebsstätten 1.1 Nationales Steuerrecht Bei der Prüfung und Anwendung von nationalen Vorschriften zur Besteuerung von Betriebsstätten gewerblich tätiger Unternehmen ist zunächst zu untersuchen, ob die DBA das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland einschränken, denn die DBA werden durch das j...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Korrektur des Schätzungsrahmens

... Zinsen und Nutzungsentgelte, ... Rz. 101 [Autor/Stand] Begriffliches. Mit § 17 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ist eine Korrektur des Schätzungsrahmens gewollt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Anteilseigner nicht nur den anteiligen Gewinn der ausländischen Gesellschaft, sondern ebenso die von dieser Gesellschaft an den Anteilseigner gezahlten Entgelte als Rendite empfinde...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. BMF, Schr. v. 26.2.2004 – IV B 4 - S 1300 – 12/04 (Konsequenzen der Verletzung von Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 AO bei der Prüfung von Verrechnungspreisen einer inländischen Tochtervertriebsgesellschaft [Kapitalgesellschaft] bei Geschäften mit nahe stehenden Personen [§ 1 AStG] im Ausland; Anwendung von BFH, Urt. v. 17.10.2001 – I R 103/00, BStBl. II 2004, 171), BStBl. I 2004, 270

Rz. 9 [Autor/Stand] Der BFH hat mit Urteil vom 17.10.2001 (BFH, Urt. v. 17.10.2001 – I R 103/00, BStBl. II 2004, 171) ua. Folgendes entschieden: 1. Im Fall der Verletzung von Mitwirkungspflichten i.S. des § 90 Abs. 2 AO sei danach zu unterscheiden, ob sich die Pflicht auf eine Tatbestandsvoraussetzung oder auf die Rechtsfolge eines Besteuerungstatbestandes beziehe. Beziehe si...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74, BStBl. I 1974, 442 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes – Auszug –

Rz. 1 [Autor/Stand] 9.0 Freigrenze bei gemischten Einkünften 9.11 Freigrenze nach dem Bruttoertrag Für die Ermittlung der Bruttoerträge gelten die Grundsätze zu § 19 a Abs. 2 bis 5 KStG (jetzt: § 26 Abs. 2–5 KStG; vgl. Abschnitt 76 Abs. 7 ff. KStR) entsprechend. 9.12 Absolute Freigrenze von 120.000 DM 9.12.1 Die absolute Freigrenze des § 9 AStG bezieht sich auf den Hinzurechnung...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 2.12.1994 – IV C 7 - S 1340 – 20/94 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1995, Sondernummer 1 – Auszug –

Rz. 2 [Autor/Stand] 9. Freigrenze bei gemischten Einkünften 9.0.1 Freigrenze nach dem Bruttoertrag Für die Ermittlung der Bruttoerträge gelten die bei § 26 KStG zu beachtenden Grundsätze entsprechend (Hinweis auf Abschnitt 76 Abs. 8 und 9 KStR 1990). Verdeckte Einlagen lösen keine Bruttoerträge aus Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 AStG oder aus Beteiligungen im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanz / 9 Bilanzpolitik

Unter Bilanzpolitik versteht man die Gestaltung und Beeinflussung der Bilanz unter Berücksichtigung der Ziele des Unternehmens im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Während es im Hinblick auf die Steuerbelastung regelmäßiges Ziel sein wird, einen möglichst niedrigen Jahresüberschuss auszuweisen, kann es zur Vorbereitung einer Kreditaufnahme geboten sein, ein möglichst posit...mehr

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Bilanz / 2 Handels- und Steuerbilanz

Die Handelsbilanz soll als Teil des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln. Adressaten der Handelsbilanz sind die nicht in der Geschäftsführung tätigen Gesellschafter des Unternehmens, dessen Kreditgeber, Lieferanten, Kunden und Arbeitnehmer. Diesen ist eines gemeinsam: Sie hab...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2 Gliederung der IFRS-GuV-Rechnung

Rz. 20 Im Unterschied zum Vorgängerstandard IAS 1 gibt IFRS 18 branchenübergreifend eine Struktur für die Untergliederung der GuV-Rechnung nach Kategorien vor. Nach IFRS 18.47 sind sämtliche in der IFRS-GuV-Rechnung abzubildenden Erträge und Aufwendungen in einer der folgenden 5 Kategorien zu erfassen: die operative bzw. betriebliche Kategorie, die investive Kategorie, die Fina...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Ergebnisbeiträge aus sonstigen Beteiligungen

Rz. 95 Unter der Voraussetzung, dass das Investment in sonstige Beteiligungen (d. h. weder assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen noch nicht konsolidierte Tochterunternehmen) keine Hauptgeschäftstätigkeit darstellt, erfolgt der Ausweis deren Ergebnisbeiträge in der investiven Kategorie.[1] Hierbei handelt es sich entweder um erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwe...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.4 Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe

Rz. 146 Für die Umrechnung eines in funktionaler Währung erstellten bzw. umgerechneten (Einzel-)Abschlusses eines ausländischen Geschäftsbetriebs[1] in eine von der funktionalen Währung abweichenden Berichtswährung gelten folgende Grundsätze: Die Vermögens- und Schuldposten sind mit dem jeweiligen Stichtagskurs, die Aufwands- und Ertragsposten der GuV-Rechnung und des sonstig...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3.1 Aufwendungen und Erträge aus ausschließlich der Finanzierung dienenden Schulden

Rz. 102 Charakteristikum der Schulden, die ausschließlich der Finanzierung dienen, ist, dass eine berichterstattende Einheit Finanzen entweder in Form von Zahlungsmitteln, der Tilgung einer finanziellen Schuld oder eigene Eigenkapitalinstrumente erhält und zu einem späteren Zeitpunkt im Gegenzug Zahlungsmittel oder eigene Eigenkapitalinstrumente ausgibt.[1] Zu den hierzu zähl...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.5 Ergebnisermittlungs- und Ergebnisverwendungsrechnung

Rz. 18 Die Ergebnisermittlungsfunktion wird sowohl in der IFRS-GuV-Rechnung als auch in der IFRS-GuV-Rechnung und sonstigem Gesamtergebnis strikt befolgt. Rz. 19 Sofern die berichtende Einheit einen Konzernabschluss aufstellt, an dem auch nicht beherrschende Anteilseigner beteiligt sind, besteht sowohl in der IFRS-GuV-Rechnung als auch in der IFRS-GuV-Rechnung und sonstigem G...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.3 Bewertungsergebnisse aus Zeitwertänderungen von nicht zu Handelszwecken gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten

Rz. 130 Bei Anwendung des IFRS 9 zur Bilanzierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten können (unwiderrufliche Option!) Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, bei ihrer erstmaligen Erfassung unwiderruflich der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente" zugeordnet werden.[1] Das für diese Ei...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 2 Liebhaberei

Ein Betrieb setzt voraus, dass er mit Gewinnerzielungsabsicht wirtschaftet.[1] Das bedeutet, dass neben den laufenden Betriebsergebnissen unter Einschluss realisierter und nicht realisierter Wertsteigerungen des Betriebsvermögens ein positiver Totalgewinn objektiv möglich ist. Totalgewinne sind nur Erträge, die tatsächlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden. Dabei kann be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.1 Voraussetzung der Steuerpflicht (Inlandsbezug)

Rz. 289 § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG ist der umfangreichste der Einzeltatbestände der Nr. 5. Von der beschr. Steuerpflicht werden, bei Ansässigkeit des Schuldners im Inland, folgende Sachverhalte erfasst: Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Rz. 294); Bezüge aus Kapitalherabsetzung und Auflösung, § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Rz. 301); Einnahmen aus stiller Gesellschaft und par...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.2 Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 294 Unter die beschr. Steuerpflicht fallen alle von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfassten Gewinnanteile und sonstigen Bezüge (§ 20 n. F. EStG Rz. 95ff.). Auskehrungen auf Genussrechte fallen hierunter, wenn die Genussrechte beteiligungsähnlich sind, also eine Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös gewähren.[1] Mit erfasst werden auch die verdeckten Gewinnausschüttungen.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.4 Stille Gesellschaft und partiarisches Darlehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 302 Zu den Begriffen "stille Gesellschaft" und "partiarisches Darlehen" vgl. § 20 n. F. EStG Rz. 138, 147. Die Erträge unterliegen einer KapESt von 25 % zuzüglich SolZ. Ist Anteilseigner eine Körperschaft, gilt die Reduzierung auf 15 % nach § 44a Abs. 9 S. 1 EStG (Rz. 298). Rz. 302a Die beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG greift nur ein, wenn der stille Gese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.6 Sonstige Vorteile, Nr. 5 S. 2

Rz. 358 Entsprechend § 20 Abs. 3 EStG, der auch die sonstigen Vorteile zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählt, erstreckt sich aufgrund der Verweisung in § 49 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 EStG die beschr. Steuerpflicht auch hierauf. Der beschr. Steuerpflicht unterliegen daher alle Vergütungen für die Kapitalnutzung, ohne Rücksicht darauf, in welcher Form sie gewährt werden (hierzu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.4.2 Erträge aus nicht beteiligungsähnlichen Genussrechten

Rz. 337 Der Tatbestand Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. bb) unterwirft Erträge aus Genussrechten der beschr. Steuerpflicht, die nicht in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannt sind. Diese Genussrechte sind sog. nicht beteiligungsähnliche Genussrechte und fallen unter § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Hierbei handelt es sich um Genussrechte, mit denen kein Recht am Gewinn und/oder Liquidationserl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.1 Allgemeines

Rz. 287 § 49 Nr. 5 EStG enthält die Regelung, welche Einkünfte aus Kapitalvermögen unter die beschr. Steuerpflicht fallen. Es fallen nur solche Einkünfte aus Kapitalvermögen unter die beschr. Steuerpflicht, die eine besonders enge Verbindung zum Inland aufweisen. Deutlich wird dies aus § 49 Nr. 5 Buchst. c EStG, wonach ein dinglicher Bezug zum Inland bestehen muss, um die be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 3 Isolierende Betrachtungsweise, Abs. 2

Rz. 425 § 49 Abs. 2 EStG enthält die gesetzliche Regelung der sog. "isolierenden Betrachtungsweise". Hierbei handelt es sich um die einer Fiktion ähnlichen Regelung zur Begrenzung des der steuerlichen Beurteilung unterliegenden Sachverhalts. Der Sachverhalt wird danach nicht in seiner vollen Komplexität gewürdigt und unter eine steuerliche Vorschrift subsumiert, sondern er w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.7 Einkünfte einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft oder Gemeinschaft, Nr. 11

Rz. 424b § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG ordnet die Einkünfte der ausl. Gesellschafter einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft als inländische Einkünfte ein und unterwirft sie damit der beschr. Stpfl. Die Vorschrift ist durch G. v. 25.6.2021 angefügt worden.[1] Mit ihr wird Art. 9a der EU-Richtlinie v. 29.5.2017 umgesetzt.[2] Betroffen von der Regelung sind die Gesellschafter ei...mehr