Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesrat

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. § 1 im Überblick

Rz. 19 [Autor/Stand] § 1 als zentrale Korrekturnorm. § 1 bildet den ersten Teil des AStG. Die Vorschrift steht selbständig neben dem zweiten bis siebten Teil des AStG. Sie hat zu diesen Teilen keinen unmittelbaren Bezug, wenn man davon absieht, dass sich die Frage nach ihrer Anwendung auch innerhalb der erweiterten beschränkten Steuerpflicht und innerhalb der Hinzurechnungsb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Entwicklung von § 1 Abs. 5

Rz. 2801 [Autor/Stand] Ausdehnung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstättensachverhalte. § 1 Abs. 5 wurde mit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] eingefügt und ist gem. § 21 Abs. 20 Satz 3 erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2012 beginnen (Anm. 2806, 2810). Mit dieser Ergänzung wurde der Anwendungsbereich des § 1 auf Betriebsstättensachverha...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Rechtsfolge

„ 1 Die Absätze 1, 3 und 4 sind entsprechend anzuwenden, ...” Rz. 2858 [Autor/Stand] Entsprechende Anwendung des § 1 Abs. 1 Satz 1. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 besteht in der Korrektur des nicht fremdvergleichskonformen Verrechnungspreises. Die Korrektur erfolgt jedoch nicht durch eine fiktive Anpassung des Verrechnungspreises selbst, sonder...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.5 Ermittlung und Ausweis aktiver und passiver latenter Steuern

Aktive latente Steuern ergeben sich, wenn der handelsrechtliche Wert bei Vermögensgegenständen kleiner ist als der steuerliche Wert oder wenn der Wert der Verbindlichkeiten und Rückstellungen laut Handelsbilanz größer ist als der steuerliche Wertansatz. Passive latente Steuern entstehen hingegen, wenn der handelsrechtliche Wertansatz bei Vermögensgegenständen größer ist als der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Kreditfabriken

Rz. 73 In die öffentliche Anhörung des BT-Finanzausschusses zu dem (der Diskontinuität unterfallenden) Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des UStG (dieser Regierungsentwurf enthielt lediglich eine Änderung der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 11b UStG für Postdienstleistungen) war ein Vorschlag des BMF einbezogen worden, der die Einführung einer Umsatzsteuerbefreiung – ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.12 Verzicht auf die Steuererhebung (§ 18 Abs. 7 UStG)

Rz. 58 Allgemeines Durch das UStG 1980 ist in die Verfahrensvorschrift des § 18 als Abs. 7 eine Ermächtigungsvorschrift besonderer Art eingefügt worden. Sie hat nicht die Durchführung der Besteuerung, sondern den Verzicht auf die Steuererhebung zum Gegenstand. Das BMF wird durch die Vorschrift des § 18 Abs. 7 UStG ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.11 Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung (§ 18 Abs. 6 UStG und §§ 46, 47, 48 UStDV)

Rz. 43 Der Unternehmer ist nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG verpflichtet, bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung abzugeben, in der die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen ist. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig.[1] Zur Vermeidung von Härten kann das BMF mit Zustimmu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Dienstleistungsbereiche nach dem Postgesetz

Rz. 36 Mit dem Postgesetz v. 22.12.1997[1], das im Wesentlichen am 1.1.1998 in Kraft trat und dessen Zweck es ist, durch Regulierung im Bereich des Postwesens den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewähren[2], wurde in § 4 Nr. 1 PostG der Begriff der Postdienstleistung aufgenommen. Dazu gehören: die Beförderung von Brief...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / 5. Ausblick

Die Veröffentlichung des Referentenentwurfs ist der erste Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Erst nach der Einbringung eines Regierungsentwurfs in das parlamentarische Verfahren wird der Bundesrat Gelegenheit haben, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Danach folgen die Beschlüsse des Bundestags und des Bundesrats. Beachten Sie: Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens könne...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Verordnungs-Ermächtigung

Rz. 8 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im öffentlichen Recht ist Art 80 GG als Ermächtigungsnorm von besonderer Bedeutung. Nach Art 80 Abs 1 GG können durch Gesetz die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden und in der...mehr

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Vorschläge der Europäischen... / cc) Kritik

Im Vergleich zur aktuellen Rechtslage stellt die geplante Ausweitung der Lieferkettenfiktion zum 1.1.2025 eine gravierende Ausweitung der Steuerpflichten auf elektronischen Schnittstellen dar. In der Praxis dürfte insofern zwar die derzeit oft schwierige und risikobehaftete Prüfung entfallen, ob ein Verkäufer, der über eine Schnittstelle handelt, in oder außerhalb der Union ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3.2 Änderung der Vollmacht

Rz. 14 Auf Veranlassung des Bundesrates wurde in den § 383b Abs. 1 Nr. 2 AO im Gesetzgebungsverfahren noch die Alternative 2 eingefügt[1], nach der ordnungswidrig handelt, wer pflichtwidrig die Veränderung einer ihm erteilten Vollmacht nicht mitteilt. Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Bevollmächtigte nach § 80a Abs. 1 S. 4 AO auch die Veränderung einer ele...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine außergewöhnlichen Belastungen bei Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft

Leitsatz Aufwendungen eines gleichgeschlechtlichen (Ehe‐) Paares im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Normenkette § 33 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 7 ESchG, Art. 1 Abs. 1, Abs. 3, Art. 6 GG Sachverhalt Die Kläger sind zwei Männer, die im Streitjahr (2017) die Ehe geschlossen haben und zur ESt zusammen veran...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.8.2 Archivierung durch die Landes- oder Kommunalarchive

Rz. 105h Auch für Landes- und Kommunalarchive greift die Öffnungsregelung zum Steuergeheimnis durch § 30 Abs. 4 Nr. 2d AO. Danach ist die Offenbarung oder Verwertung geschützter Daten zulässig, soweit sie der Sicherung, Nutzung und wissenschaftlichen Verwertung von Archivgut der Finanzbehörden durch das zuständige Landes- oder Kommunalarchiv nach Maßgabe des einschlägigen La...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.3 Befugter Datenabruf (§ 30 Abs. 6 AO)

Rz. 133 Die Regelung in § 30 Abs. 6 AO soll bewirken, dass das Steuergeheimnis auch im elektronisch organisierten Verwaltungsverfahren gewahrt wird. Die Befugnis für den automatisierten Abruf der durch das Steuergeheimnis geschützten Daten, die in einem automationsgestützten Dateisystem gespeichert sind[1], ist in § 30 Abs. 6 S. 1 AO geregelt. Im Zusammenhang mit der Anpassu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.6.2 Erfüllung von Bundesgesetzen durch die Statistischen Landesämter (§ 30 Abs. 4 Nr. 2b 2. Alt. AO)

Rz. 102a Nicht zuletzt, um die Erfüllung der Aufgaben des Statistischen Bundesamtes zu fördern, war es naheliegend und wohl erforderlich, mindestens insoweit auch die Erfüllung der Aufgaben der Statistischen Landesämter – zumindest teilweise – durch die Nutzungserlaubnis geschützter Daten aus den Besteuerungsverfahren zu ermöglichen. Das Statistische Bundesamt und die Statis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verordnungen zum Arbeitssch... / 1.2 Ermächtigung bei epidemischen Lagen: § 18 Abs. 3 ArbSchG

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde den beiden bisherigen Absätzen des § 18 ArbSchG ein neuer Absatz 3 beigefügt. Nach diesem kann das BMAS in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite ohne Zustimmung des Bundesrats spezielle Rechtsverordnungen bezüglich des Arbeitsschutzes für einen befristeten Zeitraum erlassen. Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu den Verordnunge...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Ablehnung des Gesetzentwurfs durch den Bundesrat (BR-Drucks. 866/02)

Rz. 32 [Autor/Stand][Der Bundesrat lehnt den Gesetzesentwurf ab.]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Bundesrat, Empfehlungen der Ausschüsse, Entwurf eines JStG 2020 v. 28.9.2020 (BR-Drucks. 503/1/20)

Rz. 78 [Autor/Stand][Der Bundesrat hatte vorgesehen, die in den Referentenentwürfen angedachten Regelungen und Reformen für ein ATADUmsG stattdessen in ein JStG 2020 zu übernehmen. Inhaltliche Änderungen gegenüber der zweiten Fassung des Referentenentwurfs gab es in § 7 keine.]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat (BT-Drucks. 14/7742)

Rz. 25 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 770. Sitzung vom 30.11.2001 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 9.11.2001 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel der Überarbeitung zu verlangen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat (BR-Drucks. 735/03; BT-Drucks. 15/2243)

Rz. 42 [Autor/Stand][Der Bundesrat hat am 7.11.2003 die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen.]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Empfehlungen des Finanzausschusses des Bundesrates v. 23.6.2016 (BR-Drucks. 320/1/16) zur 947. Sitzung des Bundesrates am 8.7.2016 – Auszug –

Rz. 74 [Autor/Stand] A. B. ... Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung anzunehmen: ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 11. Beschluss des Bundesrates vom 25.6.2021 (BR-Drucks. 468/21(B)) – Auszug –

Rz. 86 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 1006. Sitzung am 25.6.2021 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 21.5.2021 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Beschluss des Bundesrates v. 30.11.2007 (BR-Drucks. 747/07 (B)

Rz. 66 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 839. Sitzung am 30.11.2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 8.11.2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3, 107 Abs. 1 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Beschluss des Bundesrates v. 11.4.2003 (BR-Drucks. 253/03 [B])

Rz. 36 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 787. Sitzung am 11.4.2003 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 21.2.2003 und am 11.4.2003 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Beschluss des Bundesrates v. 28.11.2003 (BR-Drucks. 803/03)

Rz. 52 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 794. Sitzung am 28.11.2003 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 7.11.2003 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 10. Beschluß des Bundesrates v. 20.12.2001 (BR-Drucks. 1061/01)

Rz. 28 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 771. Sitzung am 20.12.2001 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9.11.2001 und am 14.12.2001 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Beschluss des Bundesrates v. 30.3.2007 (BR-Drucks. 191/07)

Rz. 62 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 832. Sitzung am 30.3.2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 23.3.2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschluss des Bundesrates v. 22.4.2016 (BR-Drucks. 119/16(B)) – Auszug –

Rz. 69 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 944. Sitzung am 22.4.2016 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Empfehlungen des Finanzausschusses, des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten v. 11.4.2016 (BR-Drucks. 119/1/16) zur 44. Sitzung des Bundesrates am 22.4.2016 – Auszug –

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 9. Beschluss des Bundesrates vom 8.7.2016 (BR-Drucks. 320/16(B)) – Auszug –

Rz. 75 [Autor/Stand] A. Der Bundesrat hat in seiner 947. Sitzung am 8.7.2016 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9.6.2016 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 106 Absatz 5, Artikel 107 Absatz 1 und Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. B. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 4.5.2016 (BT-Drucks. 18/8345 zu Drucksache 18/8045 v. 4.5.2016) – Auszug –

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschluss des Bundesrates v. 26.11.2004 (BR-Drucks. 838/04 [B])

Rz. 58 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 806. Sitzung am 26.11.2004 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 28.10.2004 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drucks. 15/1665 v. 9.10.2003)

Rz. 39 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am 26.9.2003 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [keine Änderung zu § 7 AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 9. Beschluss des Bundesrates v. 19.12.2003 (BR-Drucks. 940/03)

Rz. 45 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 795. Sitzung vom 19.12.2003 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17.10.2003 und am 19.12.2003 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drucks. 15/1671 v. 9.10.2003)

Rz. 48 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am 26.9.2003 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [keine Änderung zu § 7 AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Stellungnahme des Bundesrates v. 26.9.2003 (BR-Drucks. 560/03)

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am 26.9.2003 beschlossen, zu dem Gesetzesentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [keine Änderung zu § 7 AStG]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Gesetzentwurf des Bundesrates v. 26.3.2021 (BR-Drucks. 245/21)

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates v. 26.4.2021 (BR-Drucks. 245/1/21)

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Stellungnahme des Bundesrates v. 24.9.2004 (BT-Drucks. 15/3789)

Rz. 54 [Autor/Stand][keine Stellungnahme zu Art. 10 des Gesetzesentwurfs]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Stellungnahme des Bundesrates v. 7.5.2021 (BR-Drucks. 245/21 (Beschluss))

Rz. 83 [Autor/Stand][Keine Stellungnahme zu Artikel 5 Nr. 5 (§ 7 AStG)]]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drucks. 15/3922)

Rz. 55 [Autor/Stand][keine Gegenäußerung zu Art. 10 des Gesetzesentwurfs]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drucks. 12/5940)

Rz. 14 [Autor/Stand][kein Vorschlag zur Änderung von § 7 AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Stellungnahme des Bundesrates v. 27.9.2001 (BR-Drucks. 638/01)

Rz. 21 [Autor/Stand][Keine Stellungnahme zu Artikel 5 Nr. 1 (§ 7 AStG)]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. ATAD und ATADUmsG v. 25.6.2021

Rz. 15 [Autor/Stand] Ausgangspunkt: BEPS-Aktionspunkt 3. Im BEPS-Aktionspunkt 3 hat die OECD die Hinzurechnungsbesteuerung als geeignetes Instrument identifiziert, um im Ausland erzielte passive Einkünfte, die dort einer niedrigen Besteuerung unterliegen, im Inland beim Gesellschafter einer angemessenen Besteuerung zu unterwerfen. Infolgedessen enthält der Aktionspunkt 3 "De...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Anrufung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. 12/6267)

Rz. 17 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 663. Sitzung am 26.11.1993 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 11.11.1993 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes einberufen wird.mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 5. Zuordnung Agri-Photovoltaikanlagen (Abs. 3)

Rz. 281 [Autor/Stand] Mit § 4 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 23.12.2022[2] wurde Art. 9 um einen neuen dritten Absatz ergänzt. Nach Art. 9 Abs. 3 verliert eine Fläche ihre Zugehörigkeit zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb nicht dadurch, dass sie für Photovoltaik genutzt wird, sofern die land- und...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Arbeitsvertragsrecht und die Kontrolle anhand der §§ 305 ff. BGB

Rz. 707 Die Kritik nahm zu, dass das Arbeitsrecht, dabei insb. das Arbeitsvertragsrecht, aus dem Anwendungsbereich des alten AGBG ausgenommen wurde (Preis, Grundfragen der Vertragsgestaltungen im Arbeitsrecht, 1993, 241 ff.; MünchArbR/Richardi, § 14 Rn 70). Deshalb sei zu prüfen, so der Bundesrat, ob eine Herausnahme des Arbeitsrechtes aus dem Anwendungsbereich des AGBG noch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bergan/Horlemann, Corona-Pandemie und Verlustabzug, DStR 2020, 1401; Dorn, Zweites Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt: Überblick zu den Kernpunkten, DB 2020, 1476; Feldgen, Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz, DStZ 2020, 519; Haubner, Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigun...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / I. Beschäftigtendatenschutz und DSGVO

Rz. 3 Die DSGVO hat zum 25.5.2018 die bisherige Datenschutzrichtlinie RL 95/46/EG abgelöst. Zeitgleich traten die Neuregelungen des § 26 BDSG in Kraft (BGBl 2017 I, 2097). Rz. 4 Anders als die Datenschutzrichtlinie entfaltet die DSGVO in den Mitgliedstaaten eine unmittelbare vertikale Wirkung. Grundsätzlich besteht damit ein Anwendungsvorrang der DSGVO gegenüber nationalem Re...mehr