Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesrat

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2.6 Rechtsstellung und Entschädigung der Mitglieder der Schiedsämter

Rz. 22 Nach Abs. 7 Satz 1 führen die Mitglieder des Schiedsamtes ihr Amt als Ehrenamt. Das Ehrenamt eines Schiedsamtsmitgliedes ist nach der Definition ein unbesoldetes, vornehmlich gegen Aufwandsentschädigung ausgeübtes öffentliches Amt. Die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Schiedsämter richtet sich nach der Schiedsamtsverordnung. Dies ergibt sich aus Abs. 11 der Vo...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2.7 Geschäftsführung und Kosten der Landes- und Bundesschiedsämter

Rz. 23 Die Geschäftsführung der Landes- bzw. Bundesschiedsämter bezieht sich auf die verwaltungsmäßige Abwicklung des Schiedsverfahrens, wie z. B. die Einrichtung einer i. d. R. nicht ständig besetzten Geschäftsstelle mit entsprechender personeller und sachlicher Ausstattung oder die Bereitstellung der entsprechenden Räumlichkeiten für die Durchführung eines Schiedsverfahren...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.1.2.1 Rechtlich wesentlicher Zusammenhang – Kausalität(en)

Rz. 9 Der Anspruch auf Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 bis 3 – also bei Sterbegeld, Überführungskosten und Hinterbliebenenrenten – besteht nur, wenn der Tod infolge eines Versicherungsfalls eingetreten ist. Den Begriff des Versicherungsfalles bestimmt insoweit näher § 7 Abs. 1; erfasst sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Der Tod muss daher infolge eines Arbeitsunfalls, e...mehr

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Sommer, SGB V § 194a Modell... / 2.1 Sozialversicherungswahlen 2023 (Abs. 1)

Rz. 5 Bei den Sozialwahlen der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Mitglieder der Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen nach den §§ 35a, 44 Abs. 1, 2 und 4, 45 SGB IV gewählt. Die nähere Ausgestaltung zu den aktiv und passiv Wahlberechtigten, zu den Wahlrechtsgrundsätzen, den Vorschlagslisten, dem Wahlverfahren, der Form, der erforderlichen Stimmenzahl, der ...mehr

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Neue Steuer-Regelungen soll... / Wie geht es weiter?

Der Bundestag will das Gesetz am 27. Juni 2025 beschließen. Der Bundesrat soll am 11. Juli 2025 zustimmen. Die Regierung sieht das Gesetz als ersten Schritt. Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft sollen folgen.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Wirksamkeitsvorraussetzungen der Rechtsverordnung

Rz. 5 Formelle Voraussetzung einer wirksamen Rechtsverordnung nach § 126 BetrVG ist ihr Erlass durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Darüber hinaus muss der Bundesrat zustimmen (s. o. Rz. 1). Rz. 6 Inhaltlich darf die Rechtsverordnung lediglich konkretisierende Regelungen zur Betriebsratswahl und zur Wahl des Wahlvorstands sowie zu den Wahlen der Jugend- und Au...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung ermächtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Erlass von Rechtsverordnungen zu im BetrVG vorgesehenen Wahlverfahren. Es bedarf zu dem Erlass von Wahlordnungen (WO) nach Art. 80 Abs. 2 GG der Zustimmung des Bundesrats, weil eine Rechtsverordnung zum BetrVG als Zustimmungsgesetz ebenfalls zustimmungspflichtig ist. Rz. 2 § 126 BetrVG entspricht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 § 19 UStG enthält schon seit dem UStG 1967 Sonderregelungen für Unternehmer mit niedrigem Gesamtumsatz, die sog. Kleinunternehmerregelung. § 19 UStG 1980 in der vor dem 1.1.2025 geltenden Fassung sah vor, dass Unternehmer mit niedrigen Umsätzen insofern von der Besteuerung ausgenommen wurden, als sie für ihre steuerpflichtigen Umsätze keine USt abführen mussten, aber a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Gesetzesgeschichte

Rz. 1 § 19a UStG wurde durch Art. 25 Nr. 18 i. V. m. Art. 56 Abs. 7 des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) v. 2.12.2024[1] in das UStG eingefügt. Er gilt – ohne Rückwirkung – ab dem 1.1.2025 und ergänzt die Regelungen, die auch zum 1.1.2025 durch den veränderten § 19 UStG zur Besteuerung, genauer: zur Steuerbefreiung, der Umsätze der Kleinunternehmer geschaffen wurden. Dan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Sinn und Zweck der Mitteilungspflicht nach § 93a AO ist es, die steuerliche Erfassung von Zahlungen im nicht unternehmerischen Bereich sicherzustellen, da diese – insbesondere aufgrund fehlender Kontrollmöglichkeiten im Rahmen von Außenprüfungen, die auf den gewerblichen und freiberuflichen Bereich beschränkt sind – nicht in dem Maße gewährleistet ist, wie dies im unte...mehr

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Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen – ohne Ausweitung

Der Bundestag hat am 26.6.2025 die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 beschlossen. Die zuvor diskutierte Ausweitung auf neuere Gebäude ist darin nicht enthalten. Die Regelung erlaubt es Ländern, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen bei Neuvermietungen die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liege...mehr

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E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 2.2 Regelungen auf nationaler Ebene

Auch die Bundesrepublik Deutschland hat ihre lang- und mittelfristigen Klimaziele festgelegt. Zu nennen sind hier vor allem der Klimaschutzplan, die Klimaschutzgesetze, der Masterplan Ladeinfrastruktur und das Regierungsprogramm Elektromobilität. Klimaschutzplan 2050 Mit dem Ende 2016 beschlossenen Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung die im Pariser Übereinkommen gefor...mehr

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E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 1.1.2 Zielsetzungen auf nationaler Ebene

2014: "Klimaschutz 2020" Bereits im Dezember 2014 hatte die Bundesregierung das Aktionsprogramm "Klimaschutz 2020" verabschiedet, um mit zusätzlichen Maßnahmen die absehbare Lücke in der Zielerreichung zu schließen. Seit 2015 wird die Umsetzung des Aktionsprogramms "Klimaschutz 2020" und nunmehr nachfolgender Klimaschutzprogramme in jährlichen Klimaschutzberichten überprüft. 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.4 Melderegeln (Abs. 2 S. 4)

Rz. 76 Die entsprechende Anwendung des § 45 Abs. 3 GwG nach § 31b Abs. 2 S. 4 AO schreibt die Verwendung eines amtlichen Vordrucks bei Übermittlung der Meldungen der Finanzbehörden vor, soweit diese noch auf dem Postweg erfolgen. In der Übergangszeit bis zur Anwendung der elektronischen Meldung hat sich gezeigt, dass für die elektronisch oder manuell zu erstellenden Meldunge...mehr

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Verkehrswertnachweis durch ... / 2. Bewertungsstichtage ab 23.7.2021 (GrStRefUG)

Das GrStRefUG ergänzte § 198 BewG u.a. um einen zweiten Absatz. Dieser gilt für Bewertungsstichtage ab dem 23.7.2021 (§ 265 Abs. 12 BewG). § 198 Abs. 2 BewG erlaubt weiterhin den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein Sachverständigengutachten. Dieses Gutachten muss erstellt sein von: dem örtlichen Gutachterausschuss gem. §§ 192 ff. BauGB (s. III. 2. a)), Personen, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.1.3 Änderungsvorschläge des Bundesrats

Ende September 2024 hatte der Bundesrat zu dem Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes Stellung genommen und weitere Ergänzungen vorgeschlagen.[1] Diese Anregungen sind nicht weiter verfolgt worden. Achtung Nicht verfolgte Änderungen Die folgenden Änderungsvorschläge sind nicht weiter verfolgt worden. In kommenden Gesetzgebungsverfahren können Sie jedoch wieder aufgegriffen...mehr

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zfs 06/2025, zfs Aktuell / 2 Geschäftsordnung des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seiner 1054. Sitzung am 23.5.2025 gemäß Art. 52 Abs. 3 Satz 2 GG die Neufassung seiner Geschäftsordnung beschlossen. Die Neufassung wurde am 28.5.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I Nr. 134 v. 28.5.2025).mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.13 Nicht umgesetzte Maßnahmen

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2024 hatten die Bundesregierung und der Bundesrat weitere lohnsteuerliche Ergänzungen erörtert. Insbesondere die folgenden Änderungen, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens diskutiert wurden, sind in der verabschiedeten Gesetzesfassung nicht enthalten: Mobilitätsbudget: Die "Ampel"-Bundesregierung hatte vor...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3 Jahressteuergesetz 2024

Im Jahr 2024 haben Bundestag und Bundesrat das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen.[1] Das Gesetz enthält eine Vielzahl steuerlicher Änderungen, die für den Lohnsteuerabzug von Bedeutung sind. Hinweis Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2024 Im Juni 2024 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 veröffentlicht.[2] Der Bundesrat hat am 27.9....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1 Änderung bei Tarif und Kindern

Im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 wurden rückwirkend für das Jahr 2024 der Grund- und Kinderfreibetrag angehoben. Dies führt für die Arbeitnehmer zum Ende des Jahres 2024 zu Entlastungen bei der Lohn- und Einkommensteuer. Zudem werden durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.2.2 Einzahlung Kleinanwartschaft in Rentenversicherung

Der Arbeitgeber soll zukünftig eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung mit Zustimmung des Arbeitnehmers bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze zur Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung lohnsteuerfrei übertragen können, wenn die monatliche Betriebsrente 2 % bzw. bei Einmalzahlung 24/10 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht ü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.2.1 BAV-Förderbetrag

Leistet der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer mit geringem Einkommen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, erhält er unter bestimmten Voraussetzungen 30 % seines zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] geleisteten Beitrags auf seine Lohnsteuerschuld angerechnet (sog. BAV-Förderbetrag).[2] Die Betragsgrenzen für den BAV-Förderbetrag[3] sollen ab dem 1.1.2025...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.2 Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Am 18.9.2024 hat die Bundesregierung den Entwurf des zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes[1] veröffentlicht.[2] Aus lohnsteuerlicher Sicht sind zwei Änderungen von Bedeutung[3]: Achtung Verlauf des Gesetzgebungsverfahren aktuell ungewiss Am 22.11.2024 hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen.[4] Aktuell ist unklar, ob das Zweite Betriebsre...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.2.2 Geänderter Programmablaufplan für 2025

Am 19.12.2024 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) beschlossen[1], welchem der Bundesrat am 20.12.2024 zugestimmt hat.[2] Durch dieses Gesetz[3] erhöhen sich zum 1.1.2025 der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag. Zudem wird die sog. kalte Progre...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4 Weitere geplante gesetzliche Änderungen

Die Bundesregierung hatte im Jahr 2024 weitere gesetzliche Änderungen geplant, die für den Lohnsteuerabzug von Bedeutung gewesen wären: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Steuerfortentwicklungsgesetz wurde eine Vielzahl von steuerlicher Änderungen diskutiert.[1] Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Geset...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 2 Wachstumschancengesetz

Im Frühjahr 2024 haben Bundestag und Bundesrat das Wachstumschancengesetz[1] beschlossen, das Änderungen beim Lohnsteuerabzug ab dem Jahr 2025 zur Folge hat. 2.1 Wegfall Fünftelregelung ab 2025 Abfindungen und Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit, wie z. B. Jubiläumszuwendungen, werden unter bestimmten Voraussetzungen nach der sog. Fünftelregelung besteuert. Dadurch erge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / Zusammenfassung

Überblick Durch die beschlossenen Gesetze (Wachstumschancengesetz, Jahressteuergesetz 2024, Gesetz zur Freistellung des Existenzminimums und Steuerfortentwicklungsgesetz) ergeben sich einige lohnsteuerliche Änderungen. Dazu gehören insbesondere die Erhöhung steuerlicher Freibeträge rückwirkend zum 1.1.2024, sowie diverse Einzelmaßnahmen, die u. a. eine erweiterte Steuerbefre...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.1 Steuerfortentwicklungsgesetz – Nicht umgesetzte Änderungen

Im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes wurde die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Arbeitnehmer für das Jahre 2025 sichergestellt sowie die sog. kalte Progression über die Anpassung des Steuertarifs ausgeglichen.[1] Daneben wurden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens weitere steuerliche Änderungen, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Bedeutung gewe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Tarif

Rz. 77 [Autor/Zitation] Die voraussichtliche Steuerbelastung bzw. -entlastung ist mit dem Steuersatz (und gewerbesteuerlichem Hebesatz) zu bemessen, der künftig im Zeitpunkt des Abbaus der zeitlichen Differenzen bzw. der Verrechnung des Verlustvortrags voraussichtlich Gültigkeit hat. Dies bedeutet, dass in den Fällen, in denen eine Steuersatzänderung erwartet wird, die neuen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bisherige Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 267a entstammt der EU-Richtlinie 2012/6/EU v. 14.3.2012 und wurde durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) v. 27.12.2012 in das HGB eingefügt. Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), das am 23.7.2015 in Kraft gesetzt worden war (vgl. Staake in HKMS[3], § 274a HGB Rz. 7), erfuhr § ...mehr

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Vorwort

Am 18.6.2024 hatte das BMJ einen Referentenentwurf zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025) vorgelegt. Aufgrund des Scheiterns der Ampel-Regierung wurde dieser Entwurf dann von der Bundesregierung aber zunächst nicht mehr weiterverfolgt. Schließlich wurde der leicht überarbeitete Gesetzesentwurf von einer Gruppe von Abgeordneten in den Bundestag eingebracht. Dort ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bisherige Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Norm des § 267 wurde aufgrund von Art. 11 und Art. 27 der 4. EG-RL (78/660/EWG) über das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) v. 19.12.1985 in das HGB übernommen. Sie wurde nachträglich durch das Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinien-Gesetz (KapCoRiLiG) v. 24.2.2000 sowie durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 und das ...mehr

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§ 10 Materialien / F. Gesetzesbegründung zu den Änderungen des GNotKG

Rz. 6 Zu Artikel 3 (Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes) Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (§ 19 GNotKG) Der Regelungsvorschlag trägt dem Wunsch der notariellen Praxis Rechnung, die elektro-nische Übermittlung von Kostenberechnungen zu erleichtern. Derzeit erfordert dies den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur. Künftig soll die Textform genügen. Die vorgeschla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Voraussetzung für die ausnahmsweise Ertragsanteilbesteuerung von Altersvorsorgeleibrenten

Rn. 191 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Besteuerung von Altersvorsorgeleibrenten der sog Basisversorgung und anderen Leistungen ist gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 2 EStG ausnahmsweise nicht nach den Regeln des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG nachgelagert, sondern gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG mit dem günstigeren Ertragsanteil vorzun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Besitz einer Blauen Karte EU, einer ICT-Karte, einer Mobiler-ICT-Karte oder einer Aufenthaltserlaubnis, die für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen oder berechtigt haben oder diese erlauben (§ 62 Abs 2 Nr 2 EStG)

Rn. 200 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Kindergeldberechtigt sind für Zeiträume, die nach dem 29.02.2020 beginnen, nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt ...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1 Listenberufskrankheiten (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 12 (Listen-)Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten in der Anlage zur BKV bezeichnet (generelle Voraussetzung, Abs. 1 Satz 1 HS 1, § 1 BKV) und die Versicherte infolge einer Tätigkeit erleiden, die Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründet (konkrete Voraussetzung, Abs. ...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.10 Verordnungsermächtigung (Abs. 6)

Rz. 108 Die Verordnungsermächtigung in Abs. 6 ist umgesetzt in der mit Zustimmung des Bundesrats erlassenen Berufskrankheitenverordnung (BKV). Sie enthält in der Anlage 1 die Berufskrankheitenliste. Die in Nr. 1 enthaltene Ermächtigung ist in §§ 1 bis 3 und 6 BKV, die Ermächtigung in Nr. 2 ist in § 4 und die in Nr. 3 enthaltene Ermächtigung ist in § 5 BKV umgesetzt.mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2 Aufnahmeschwelle (Abs. 1 Satz 2 HS 1)

Rz. 37 Abs. 1 Satz 2 HS 1 ermächtigt den Verordnungsgeber, solche Erkrankungen in die Liste aufzunehmen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Rz. 38 Dass nicht jedes beruflich (mit)bedingte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 7.2 Mahn- und Inkassokosten

Für die Durchsetzung der Forderungen können auch spezielle Inkassounternehmen beauftragt werden.[1] Inkassounternehmen verfügen über ein breites Leistungsspektrum und kennen aus ihrer Praxis sämtliche Schuldnertricks. Grundsätzlich können alle Ausgaben, die für die Eintreibung von Forderungen anfallen, ab der 2. Mahnung (soweit nicht vorher Verzug eingetreten ist) als Verzugs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Bedeutung der Anlage 2 des UStG für andere umsatzsteuerliche Vorschriften

Rz. 148 Die Anlage 2 des UStG hat bei bestimmten land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen Bedeutung für die Höhe der land- und forstwirtschaftlichen Durchschnittssätze nach § 24 UStG. Der Durchschnittssatz der in der Anlage 2 des UStG aufgeführten Sägewerkserzeugnisse (z. B. Schnittholzabfälle, Hobel-, Hack- und Sägespäne) entspricht dem Durchschnittssatz für die meisten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.50.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 718a Die vorstehende Fassung der Nr. 50 der Anlage 2 des UStG beruht auf Art. 9 Nr. 8 des Gesetzes v. 25.7.2014.[1] Hierdurch werden Hörbücher und dgl. in die Steuerermäßigung einbezogen. Die Neuregelung ist am 1.1.2015 in Kraft getreten (Art. 28 Abs. 5 KroatienG). Der ermäßigte USt-Satz für Hörbücher und dgl. ist somit auf Umsätze (Lieferungen, Einfuhren, innergemeinsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 232 Die vorstehende Fassung der Nr. 7 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 7 der Anlage des UStG. Grundsä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3 Warenzusammenstellungen

Rz. 128 Es kommt oft vor, dass verschiedene Waren zu einem einheitlichen Gesamtpreis geliefert werden, ohne dass nach außen kenntlich gemacht wird, wie sich das Entgelt auf die einzelnen Gegenstände verteilt, z. B. Warenlager, Präsentkörbe, Spielzeug mit Süßwaren, Schokolade mit Kriminalromanen, Tee mit Teetasse im Geschenkbeutel, Süßwaren in Porzellangegenständen, Kakao in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 253 Die vorstehende Fassung der Nr. 8 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 8 der Anlage des UStG. Gru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 260 Die vorstehende Fassung der Nr. 9 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 9 der Anlage des UStG. Gru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 562 Die vorstehende Fassung der Nr. 37 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 32 der Anlage des UStG. G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.19.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 382 Die vorstehende Fassung der Nr. 19 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Die nach Nr. 19 der Anlage 2 des UStG begünstigten Waren fielen bis zum 31.12.1987 unter Nr. 18 Buchst. b de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 1 Anwendung... / 2.3 Vorbehaltsklausel in Abs. 1 Satz 2

Rz. 8 Wenn seit dem Inkrafttreten des Ersten Kapitels des SGB X (1.1.1981) über den Rahmen der §§ 3 bis 10 SGB I hinaus weitere Sozialleistungsbereiche Teil des SGB werden, gelten die Vorschriften des SGB X für die Verwaltungstätigkeit der der Aufsicht eines Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts nur, wenn der Bundesrat nach Art. 84 Abs. 1 GG in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 227 Die vorstehende Fassung der Nr. 6 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 6 der Anlage des UStG. Neu au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.10.3.1 Anwendbarkeit des AÜG auf die DRK Schwesternschaften

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit seinem Beschluss vom 6.7.2012[1] entschieden, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht auf die Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes Anwendung fände. Die Schwesternschaften haben zwar grundsätzlich die geforderte Erlaubnis zur Gestellung ihrer Mitglieder an Dritte. Jedoch ist die Gestellung auf Dauer vereinbart sein, ...mehr