Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesrat

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 7 Offenbarungsbefugnis an Familienleistungsstellen anderer EU-Mitgliedstaaten (Abs. 6)

Rz. 17 In grenzüberschreitenden Fällen erfolgt die Beurteilung, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht, unter Berücksichtigung der VO (EG) Nr. 883/2004, da das Kindergeld als Familienleistung in dessen Anwendungsbereich fällt. Liegt eine Anspruchskonkurrenz vor, also kommt in mehreren Mitgliedstaaten ein Anspruch auf Familienleistungen in Betracht, so ist gem. der Koordinier...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 8 Offenbarungsbefugnis der Rentenversicherung und der Sozialleistungsträger an die Familienkasse (Abs. 7)

Rz. 18 Bei der Prüfung der Anspruchsberechtigung eines neu hinzugezogenen Unionsbürgers kommt es auf die Erzielung inländischer Einkünfte an (§ 62 Abs. 1a EStG; § 62 EStG Rz. 25).[1] Nach § 62 Abs. 2 EStG ist auch bei Drittstaatsangehörigen in bestimmten Fällen die Arbeitnehmereigenschaft eine Anspruchsvoraussetzung für die Kindergeldberechtigung (§ 62 EStG Rz. 29a ff.). Die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 5 Auskunft an Bezügestellen des öffentlichen Dienstes (Abs. 4)

Rz. 13 § 68 Abs. 4 EStG regelt eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses durch die Familienkassen i. S. v. § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Ohne diese Ausnahme wären die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes nicht in der Lage, die Bezüge von Bediensteten, bei denen Kinder zu berücksichtigen sind, zutreffend festzusetzen.[1] Vergleichsmitteilungen zwischen...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / I. Allgemeines

Die Vergütung des Rechtsanwaltes bemisst sich nach den Vorschriften des RVG und ist dort in § 44 RVG sowie den Nrn. 2500–2508 VV geregelt. Es handelt sich bei den Beratungshilfegebühren – entgegen den für die gleiche Tätigkeit außerhalb der Beratungshilfe geltenden Regeln – um streitwertunabhängige Pauschgebühren.[1] Damit soll das Abrechnungsverfahren erleichtert[2] und – o...mehr

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FF 05/2025, Erhöhung der Re... / Einführung

Das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025) ist am 10.4.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl 2025 I Nr. 109 v. 10.4.2025). Der Bund...mehr

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ZErb 05/2025, Die Doppelaus... / 1

Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 1.1.2023[2] führte zu umfassenden Modernisierungen[3] im Vormundschafts- und Betreuungsrecht, aber auch zu Änderungen im Recht der elterlichen Sorge. Insbesondere in der Notarpraxis[4] hatte man sich mit der Reform eine gesetzgeberische Klarstellung im Hinblick auf die rechtliche Handhabung der lenkenden (Doppel-) Aussc...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 38 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das BVerf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendbarkeit

Rz. 5 [Autor/Stand] Das BVerfG hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964 zu gravierende...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Berlin / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 27 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das BVerf...mehr

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FF 05/2025, Das KostBRÄG - Danke Ampel und Tschüss …

Katrin Bender Der Koalitionsvertrag steht! Und doch dürfen wir uns heute – viele Wochen nach den Bundestagswahlen im Februar – noch bei der alten Regierung bedanken, die unmittelbar bevor die Ampel "auf Rot" sprang, die letzte Hürde für das Inkrafttreten der lange erwarteten RVG-Reform genommen hat. Kurz vor den Wahlen hatte der Bundestag am 31.1.2025 noch das Kosten- und Betr...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) v. 5.12.2006 [1] war § 1 zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens mit Wirkung zum 1.1.2007 noch in 7 Absätze untergliedert. Im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union v. 19.8.2007 [2] wurde § 1 Abs. 7 Nr. 2c sprachlich modifiziert ("oder" wurde durch ein Komma ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.4 Rechtsentwicklung

Rz. 22 § 17 EStG war bereits im EStG 1949 in einer Form enthalten, die der jetzigen Regelung in ihrer Grundform entsprach. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz v. 14.5.1965[1] neu gefasst. Neben der Konkretisierung einiger Tatbestandsmerkmale führte diese Regelung den Freibetrag ein, beseitigte das in § 17 Abs. 4 EStG der ursprünglichen Fassung enthaltene Abzugsverbot für V...mehr

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Land- und Forstwirte / 1.1 Übersicht Umsatzsteuer- und Vorsteuerpauschalierungen

Wichtig Änderungen des Durchschnittsatz und der Vorsteuerpauschale durch das Jahressteuergesetz 2024 Im JStG 2024 wurde beschlossen, dass der Durchschnittsatz nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 UStG für Land- und Forstwirte für den verbleibenden Zeitraum des Jahres 2024 auf 8,4 % und ab 1.1.2025 auf 7,8 % abgesenkt wird. Überblick: Durchschnittsätze und Vorsteuerpauscha...mehr

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Vom Umgang der Finanzverwal... / A. Keine Kommunikation mit der Finanzverwaltung über beA und beSt, § 87a AO (neu)

Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Finanzverwaltung in Bund und Land über das Bundesfinanzministerium mindestens großen Einfluss auf den Inhalt der Steuergesetze nimmt. Bundestag und Bundesrat beschließen, von Ausnahmen abgesehen, was ihnen als Beschlussvorlage vorgelegt wird. Sie können gar nicht anders, weil sie von der Gesetzesmaterie regelmäßig nichts oder nur sehr w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 4 Weisungen – Verwaltungsanordnungen

Rz. 5 Zur sachlichen Leitung durch die obersten Bundes- und Landesfinanzbehörden gehört auch die Möglichkeit, durch Verwaltungsanweisungen auf eine möglichst einheitliche Gesetzesanwendung hinzuwirken (vgl. Rz. 4). Dazu gehört auch die Möglichkeit, Verwaltungsanweisungen nachgeordneter Behörden außer Kraft zu setzen. Der bisweilen angesprochene Grundsatz der Nichteinmischung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Verwaltungshoheit als Teil der Steuerhoheit

Rz. 2 Das GG befasst sich in Art. 104a–115 GG mit dem Finanzwesen. Die durch das Finanzreformgesetz v. 12.5.1969[1] mit Wirkung ab 1.1.1970 geänderten bzw. neu gefassten Art. 105–108 GG betreffen die Seite der Einnahmen durch Steuern. Als Teil der dort geregelten Steuerhoheit (diese wiederum ist Teil der Finanzhoheit und damit der Staatshoheit) ist neben der Gesetzgebungshoh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Verzicht auf Mittelbehörden (Abs. 1)

Rz. 2 Der Verzicht auf Mittelbehörden wird durch Rechtsverordnung ausgeübt. Wurde der Verzicht für den Bereich der Bundesaufgaben ausgeübt, geschah dies durch Rechtsverordnung des BMF. Diese bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrats.[1] Den Verzicht für den Bereich der Aufgaben des Landes spricht die Landesregierung durch Erlass einer Verordnung aus. Sie kann die Ermächti...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG § 18 Verwaltung der Umsatzsteuer

Rz. 1 Bei der Verwaltung der USt und bis 30.6.2014 bei der KfzSt[1] ist in einzelnen Bereichen die Mitwirkung der Zollbehörden, also von Bundesfinanzbehörden, notwendig, obwohl die Verwaltung der Steuer zum Zuständigkeits- und Aufgabenbereich der Landesfinanzbehörden gehört. § 18 FVG stellt eine Ausnahme vom Verbot der Mischverwaltung da.[2] Das ist vor allem bei der Umsatzb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Zuständigkeit der Hauptzollämter (Abs. 2, 3)

Rz. 3 Die Hauptzollämter sind örtliche Bundesfinanzbehörden. Sie sind zum einen für die Verwaltung der Steuern in der Abgrenzung zu den Finanzämtern entsprechend der Zäsur zwischen Art. 108 Abs. 1 und 2 GG zuständig. Das bedeutet, dass in ihre Zuständigkeit die (an die EU fließenden) Zölle, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern[1] einschließlich der EUSt[2] und di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 1.1 Normzweck und Bedeutung

Rz. 2 § 4i EStG steht im Zusammenhang mit dem Aktionspunkt 2 der am 5.10.2015 veröffentlichten OECD/G20-Empfehlungen "Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)", der Vorschläge zur Vermeidung der Nichtbesteuerung bzw. eines doppelten Abzugs aufgrund hybrider Gestaltungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten enthält. Hybride Gestaltungen knüpfen daran an, dass bei grenzübers...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Steuerberater als Betreuer

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Betreuer ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG, § 15 Satz 1 Nr. 8 BOStB gestattet.[1] Auch als Betreuer wird der Steuerberater wohl nur in Ausnahmefällen tätig werden, z. B. aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses zu einem Mandanten, der ihn in seiner Betreuungsverfügung als Betreuer ausgewählt hat. Im günstigsten Fall hat der M...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Kindererziehungszuschlag (Buchst. d)

Rz. 4 Steuerfrei sind ferner die Zuschläge nach §§ 50a–50e BeamtVG bzw. §§ 96-100 SVG [1] (Kindererziehungszuschlag, Kindererziehungsergänzungszuschlag, Kinderzuschlag zum Witwengeld, Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag, vorübergehender Zuschlag – die vier letztgenannten Zuschläge wurden durch das VersÄndG 01 eingeführt). Dies gilt nur dann, wenn die Zuschläge für ein ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Leistungen für Kindererziehung nach dem SGB VI (Buchst. c)

Rz. 2 Gem. §§ 294 bis 299 SGB VI erhalten Mütter, die vor dem 1.1.1921 geboren sind, für jedes Kind, das sie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland lebend geboren haben, eine Leistung für Kindererziehung im Rahmen der Rente. Die monatliche Höhe der Leistung für Kindererziehung ist das 2,5-Fache des für die Berechnung von Renten jeweils maßgebenden aktuellen Rentenwerts gem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 22.12.2014[1] eingeführt, um den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an sog. Business-Angels gewährt, steuerfrei zu stellen.[2] Dadurch soll mehr privates Beteiligung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2.1 Begriff, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen

Die deutschen Grundsätze zur Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben, insbesondere Refinanzierungskosten, führen zu einer Doppelberücksichtigung von Aufwand, sog. douple dips, wenn der ausländische Staat keine Aufwandszuordnung vergleichbar § 3c Abs. 1 EStG kennt. Dies ist u. a. auch Gegenstand des BEPS-Aktionsplans zu hybriden Strukturen. Der Bundesrat hatte hierzu im Ra...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
CO2-Preisschock 2027 – kommt ein Klimageld?

Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe steigt stufenweise – und damit die Heizkosten. Wenn 2027 der nationale in den europäischen Emissionshandel aufgeht, wird es noch teurer. Das zum Ausgleich geplante Klimageld kam bislang nicht. Jetzt werden neue Forderungen laut. Auch der Gebäudesektor ist künftig vom europäischen Emissionshandel erfasst. Ab 2027 könnten die Preise für Öl ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschäftswagen / 2.1 Privatfahrten

Beim Pauschalverfahren bemisst sich der Entnahmewert – grundsätzlich für jeden privat genutzten – Unternehmer-Pkw für jeden Kalendermonat der Nutzung mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises. Als Listenpreis gilt die auf volle 100 EUR abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers im Zeitpunkt der Erstzulassung, zuzüglich der Kosten für eine evtl. Sonderausst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Bisher abgelehnte Steuerermäßigungen

Rz. 12 Insbesondere für folgende Bereiche hat der Gesetzgeber bei Einführung der MwSt – teils nach langen Debatten – eine Steuerermäßigung ausdrücklich abgelehnt: Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, Energie (Gas, elektrischer Strom, Wärme). Allerdings ist nach § 28 Abs. 5 und 6 UStG der ermäßigte USt-Satz von 7 % befristet vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 auf die Lieferungen v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Keine Gesamtrevision der USt-Ermäßigungstatbestände in Sicht

Rz. 39 Allerdings hat auch die von Herbst 2013 bis Herbst 2017 amtierende Bundesregierung (Koalition aus CDU/CSU und SPD) keine grundlegende Neuregelung der USt-Ermäßigungen in der 18. Legislaturperiode vorgenommen. Bis auf punktuelle Änderungen, nämlich der Einbeziehung von Hörbüchern in die Steuerermäßigung, enthielt der Koalitionsvertrag vom November 2013[1] keinerlei Aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Kommission sollte Vorschläge zum Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes erarbeiten

Rz. 38 Die von Herbst 2009 bis Herbst 2013 amtierende Bundesregierung sah laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom Herbst 2009[1] Handlungsbedarf bei den ermäßigten MwSt-Sätzen. Danach sollte eine Kommission eingesetzt werden, die sich u. a. mit dem Katalog der ermäßigten MwSt-Sätze befasst. Auch der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, eine strukturelle Neuor...mehr

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zfs 04/2025, zfs Aktuell / 2.1 Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und Änderung des RVG und des Justizkostenrechts

Am 21.3.2025 hat der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts zugestimmt. Durch das Gesetz werden eine neues Vergütungssystem für Berufsbetreuerinnen und -betreuer sowie für Vor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Zum 1.1.1980 wurde § 4 Nr. 25 aus § 4 Nr. 25 UStG 1967/1973 übernommen. In Buchst. a der Vorschrift wurde der Begriff "Leibeserziehung" durch die Bezeichnung "Sport" ersetzt und damit auch an die neue Abgabenordnung angepasst. Außerdem wurde die Steuerbefreiung nach Buchst. c auf die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen ausgedehnt. Dies sollte zur weiteren Förd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Bericht des BMF v. 30.10.2007 an den BT-Finanzausschuss

Rz. 30 Der Finanzausschuss des Bundestags hatte das BMF gebeten, einen Bericht zum Thema "Ermäßigter Umsatzsteuersatz" vorzulegen. Dem ist das BMF durch seinen Bericht v. 30.10.2007[1] nachgekommen. Es weist darauf hin, dass im Regierungsentwurf eines Steuervergünstigungsabbaugesetzes[2] die Aufhebung einiger Steuerermäßigungen (z. B. für lebende Tiere, Pflanzen und Pflanzen...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 5. Veränderte Rahmenbedingungen

Die aus dem Grundsicherungsgesetz bekannte Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR wurde seinerzeit im Vermittlungsverfahrens als politisches Sedativum in das Gesetz eingefügt. Ihre zunächst nur geringe praktische Bedeutung geriet erst mit dem auf alle Leistungen des SGB XII ausgeweiteten Anwendungsbereich in den Focus der sozial- und familienrechtlichen Praxis. Als "Nichtprü...mehr

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zfs 04/2025, zfs Aktuell / 1.1 Errichtung eines Sondervermögens und Lockerung der Schuldenbremse (Art. 109, 115 und 143h GG)

Am 25.3.2025 ist das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 109, 115 und 143h) v. 22.3.2025 in Kraft getreten (BGBl 2025 I Nr. 94 v. 24.3.2025). Durch das Gesetz, das noch aufgrund der Mehrheiten des 20. Deutschen Bundestags mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen worden ist, werden die Art. 109 und 115 GG geändert und Art. 143h in das GG eingefügt. Ausgaben für Vert...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Abgabe der Zusammenfassenden Meldung durch elektronische Übermittlung

Rz. 128 Die elektronische Übermittlung der ZM durch Datenübertragung "nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle" (Rz. 121) ist die vom Gesetz vorgesehene Abgabeform, sie wird in § 18a Abs. 1 S. 1 UStG als Regelfall angesehen. Ausnahmen sind nur in den engen Schranken des § 18a Abs. 5 UStG möglich (Rz. 124). Hinsichtlich der vergleichbar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.3 Ermessensbindungen durch Verwaltungsregelungen

Rz. 100 Durch § 152 Abs. 5 AO a. F. wurde dem BMF die Ermächtigung erteilt, mit Zustimmung des Bundesrats bzw. – soweit Einfuhr- und Ausfuhrabgaben[1] und Verbrauchsteuern betroffen sind – ohne dessen Zustimmung allgemeine Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Die entsprechende Verordnungsermächtigung wurde durch das Amtshilfsrichtline-Umsetzungsgesetz aufgehoben.[2] Von der ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21.1 Zu den Änderungen des § 15 Abs. 2 UmwStG (§ 27 Abs. 19)

Rz. 106a Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27.3.2024[1] wurde § 15 Abs. 2 UmwStG als Reaktion auf die Rechtsprechung des BFH[2] modifiziert. Der BFH entschied, dass § 15 Abs. 2 S. 3 UmwStG a. F. nur die Grundlage für die Vermutung des § 15 Abs. 2 S. 4 UmwStG ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Aufhebung der Vorschrift ab 1.1.2025

Rz. 8a Insbesondere im Kunsthandel und bei Galeristen waren die zum 1.1.2014 eingeführten Einschränkungen der Steuerermäßigung beim Handel mit Kunstgegenständen auf Kritik gestoßen. Diese Kritik fand Gehör bei der von März 2018 bis Herbst 2021 amtierenden Bundesregierung (sog. Große Koalition aus CDU, CSU und SPD). Laut dem Koalitionsvertrag v. 7.2.2018[1] wollte sich die da...mehr

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Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 2.4.2 Finanzierung des Programms nach Sätzen 2 und 3

Rz. 22 Die Finanzierung der Familienleistungen war zwischen Bund und Ländern bis zuletzt strittig und führte zur Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. Rz. 23 Satz 3 sah zunächst eine finanzielle Unterstützung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor. Zur Unterstützung für den Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gesetzeszweck und unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 20 Mit § 26a UStG verfolgte der Gesetzgeber ursprünglich den Zweck, dass der deutsche Staat seinen Informationspflichten, die ihm wegen der Einführung des Europäischen Binnenmarkts gegenüber den anderen Mitgliedstaaten zum Schutz deren Steueraufkommen oblagen, effektiv nachkommen konnte.[1] Der Fiskus war und ist hierbei auf die Informationen der Steuerpflichtigen in ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Verstoß gegen die Rechnungsausstellungspflichten (§ 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 101 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG wird verwirklicht, wenn in den in § 14 Abs. 2 S. 2 UStG [1] genannten Fällen auf die Ausstellung einer Rechnung verzichtet wird. In diesen Fällen legt das Gesetz dem Leistenden eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung auf, deren Verletzung kann durch einen speziellen Bußgeldtatbestand sanktioniert werden. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.6 Verstoß gegen die Meldepflicht über innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge (§ 26a Abs. 2 Nr. 6 UStG)

Rz. 162 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 6 UStG wird verwirklicht, wenn einer Rechtsverordnung nach § 18c UStG zuwidergehandelt wird, soweit diese für einen bestimmten Tatbestand auf die Bußgeldvorschrift verweist. Diese Regelung hat folgenden Wortlaut: Zitat 1 Zur Sicherung des Steueraufkommens durch einen Austausch von Auskünften mit anderen Mitgliedstaaten kann ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.5 Verstoß gegen die ordnungsgemäße Abgabe oder die ordnungsgemäße Berichtigung einer Zusammenfassenden Meldung (§ 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG)

Rz. 150 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG wird verwirklicht, wenn entgegen § 18a Abs. 1 S. 1 und S. 2 UStG eine Zusammenfassende Meldung (ZM) nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgegeben wird oder entgegen § 18a Abs. 10 UStG eine ZM nicht oder nicht rechtzeitig berichtigt wird. Letztlich kann damit nahezu jeder Pflichtverstoß im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten durch einen Nichtunternehmer (§ 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 130 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG wird verwirklicht, wenn ein bestimmter Empfänger einer Leistung entgegen § 14b Abs. 1 S. 5 UStG eine dort bezeichnete Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt wird. Diese Regelung hat folgenden Wortlaut: Zitat 5 In den Fällen des § 14 Abs...mehr

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Anhang nach HGB / 5 Weiterführende Literatur

Deutscher Bundesrat, Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.6.2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.2.1.2 Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Rz. 186 Nach § 285 Nr. 31 HGB sind die Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind, im Anhang anzugeben. Die Angabepflicht ersetzte die vor BilRUG in der GuV auszuweisenden außerordentlichen Erträge. Eine Aufgliederung von unter dieser Angabe aufzuführenden Erträge in Erträge von au...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Erbschaftsteuer besteuert den Vermögensübergang, wie er sich von Todes wegen vollzieht.[1] Die Erbschaftsteuer in Deutschland ist – im Gegensatz z. B. zum angelsächsischen Rechtsraum – keine Nachlasssteuer, sondern eine Erbanfallsteuer. Besteuert wird der Vermögensanfall beim einzelnen Erwerber (Erbe, Vermächtnisnehmer usw.). Der durch den unentgeltlichen Vermöge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Schenkungsteuer besteuert den Vermögensübergang durch Zuwendungen zu Lebzeiten.[1] Sie ergänzt dadurch die Erbschaftsteuer. Die Steuerbelastung richtet sich nach der verwandtschaftlichen Beziehung zwischen Schenker und Erwerber (Steuerklasseneinteilung) und innerhalb der Steuerklasse nach dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs. Gesetze, Vorschriften und Rechtspre...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 40 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) ab 1.1.2012 in Kraft. § 40 wurde mehrfach geändert. Mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das SGB v. 27.12.2003; gültig ab 1.1.2005 erfolgte eine Teiländerung von § 40 Satz 1 HS 2. In § 40 i. d. F. v. 1.1.2005 wird nunmehr auf die Neufassung der Regelungen der Krankenhilfe nach ...mehr