Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung eines wohnrechtsbelasteten Grundstücks

Leitsatz Wird ein Grundstück unter Wohnrechtsvorbehalt übertragen und veräußert der neue Eigentümer das Grundstück innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist des§ 23 EStG, entfällt die Veräußerungsgewinnbesteuerung nicht wegen vorheriger Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. Sachverhalt Ein in 1998 entgeltlich erworbenes Grundstück wurde in 2004 unter Vorbehalt eines Wohnrechts a...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: Eigener Hausstand im Haushalt der Eltern

Leitsatz Für unverheiratete, jüngere Arbeitnehmer, die nach Beendigung der Ausbildung neben einer Unterkunft am Beschäftigungsort weiterhin im elterlichen Haushalt ihr Zimmer bewohnen, stellt die elterliche Wohnung auch dann keinen eigenen Hausstand im Sinne einer doppelten Haushaltsführung dar, wenn dort der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt. Sachverhalt Im Streitfall (...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermäßigter Steuersatz für das Legen eines Hauswasseranschlusses

Leitsatz Das Legen eines Hauswasseranschlusses ist auch dann als "Lieferung von Wasser" i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG anzusehen, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert (Anschluss an das BGH-Urteil vom 18. April 2012, VIII ZR 253/11, HFR 2012, 1110). Normenkette § 12 Abs. 2 Nr. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.1 Allgemeines

Rz. 14 Die Geltendmachung des gesetzlichen Haftungsanspruchs[1] gegen den Haftungsschuldner erfolgt stets durch Haftungsbescheid nach § 191 Abs. 1 S. 1 AO.[2] Aus der Formulierung des § 191 Abs. 1 AO ("kann") ergibt sich hinsichtlich der Art und Weise der Geltendmachung kein Auswahlermessen.[3] Rz. 14a Der Haftungsbescheid ist ein Verwaltungsakt [4], in dem der bestehende mate...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 7.2.3 Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 70 Der Duldungsanspruch setzt begrifflich die Existenz eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis voraus .[1] Die Duldungspflicht ist streng akzessorisch. [2] Veränderungen, die den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis mindern oder zum Erlöschen bringen, wirken sich demgemäß unmittelbar auf den Bestand der Duldungspflicht aus.[3] Der Anspruch aus dem Steuerschuldv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.4.3 Ausschluss durch Verjährung des Haftungsanspruchs

Rz. 64 Die Verjährung führt im Zivilrecht gem. § 222 Abs. 1 BGB nicht wie nach § 47 AO zum Erlöschen des Anspruchs, sondern nur zu einem Leistungsverweigerungsrecht. Dieses Leistungsverweigerungsrecht (Einrede der Verjährung) hindert jedoch für den Gläubiger die Durchsetzung des Anspruchs. Demgegenüber hat die Finanzverwaltung die Verjährung auch hier von Amts wegen zu berüc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3.2 Haftungsnorm

Rz. 9 Erste Voraussetzung des materiellen Haftungsanspruchs ist, dass die Normerfordernisse der haftungsbegründenden Rechtsvorschrift erfüllt sind (beispielsweise §§ 69ff. AO).[1] Hierbei handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung der Finanzbehörde i. S. v. § 5 AO, vielmehr ist diese zuvor von der Finanzbehörde im Zuge ihrer Amtsermittlungspflicht vorzunehmende Prüf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4.4.1 Grundlage

Rz. 21 Der Haftungsbescheid ist als schriftlicher Verwaltungsakt gemäß § 121 Abs. 1 AO zu begründen, damit der Haftungsschuldner in der Lage ist, seine Rechte ordnungsgemäß geltend zu machen, wobei insbesondere zu beachten ist, dass es sich beim Haftungsbescheid um eine Ermessensentscheidung handelt, so dass regelmäßig die Ausübung des Ermessens für den Adressaten zu begründ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.1 Allgemeines

Rz. 48 Die Geltendmachung des Haftungsanspruchs ist zum einen durch die Regelungen des § 191 AO eingeschränkt .[1] Unabhängig hiervon ergeben sich zum anderen weitere Einschränkungen. Rz. 48a Zunächst wirkt sich die Bestandskraft des Haftungsbescheids auf die weitere Inanspruchnahme aus. Sofern eine Korrektur des bestandskräftigen Haftungsbescheids[2] nicht in Betracht kommt,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.2 Zuständigkeit im Haftungsverfahren (§ 24 AO)

Rz. 14f Der Erlass eines Haftungsbescheids setzt die Ermessensausübung der zuständigen Finanzbehörde voraus .[1] Ein durch eine unzuständige Finanzbehörde erlassener Haftungsbescheid ist regelmäßig rechtswidrig, da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, so dass außer im Fall einer Ermessensreduzierung auf Null § 127 AO nicht greift.[2] Für die örtliche Zuständigkeit z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.3 Form des Haftungsbescheids (§ 191 Abs. 1 S. 3 AO)

Rz. 15 Für den Haftungsbescheid ist nach § 191 Abs. 1 S. 3 AO die Schriftform vorgeschrieben.[1] Das Fehlen der Unterschrift bzw. der Namenswiedergabe des erlassenden Amtsträgers hat weder die Nichtigkeit noch unter Beachtung von § 127 AO die Rechtswidrigkeit des Haftungsbescheids zur Folge.[2] Der Haftungsbescheid ist jedoch nach § 119 Abs. 3 AO und § 125 Abs. 2 Nr. 1 AO ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.8.3 Handlungsermessen/Entschließungsermessen

Rz. 41 Beim Erlass des Haftungsbescheids ist die Ausübung des Handlungsermessens (auch Entschließungs- oder Tätigkeitsermessen genannt)zwingend erforderlich, da die Finanzbehörde von der Geltendmachung der Haftung auch dann absehen kann, wenn der Steueranspruch dann insgesamt nicht realisierbar ist.[1] ) Insofern wird bei Ausübung des Handlungsermessens von der Finanzbehörde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3.3.2 Entstehung des Primäranspruchs

Rz. 10a Der Haftungsanspruch selbst kann nur entstehen, wenn der Primäranspruch[1] entstanden ist.[2] Er kann auch grundsätzlich erst mit Entstehung des Primäranspruchs geltend gemacht werden, sofern die übrigen Haftungsvoraussetzungen erfüllt sind[3]; ausgenommen § 76 Abs. 2 AO für die Sachhaftung der verbrauchsteuerpflichtigen Waren, was damit zusammenhängt, dass es hier n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 2/2018, Mehrere Widersp... / Leitsatz

Mehrere Widerspruchsverfahren gegen gesondert ergangene Bescheide können dennoch nur eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG sein. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.12.2017 – L 25 AS 1337/17mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2018, FF 2/2018 / Ehewohnung

OLG Brandenburg, Beschl. v. 8.11.2107 – 3 WF 257/17 a) Nutzungsentschädigungsansprüche gegen einen Ehegatten für eine im Miteigentum stehende Wohnung sind für die Zeit der Trennung nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB zu beurteilen und als Wohnungssache nach § 111 Nr. 5 FamFG im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu verfolgen. b) Nutzungsentschädigungsansprüche gegen einen frü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 2/2018, Berechtigung z... / Aus den Gründen

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 1. Das Rechtsmittel ist als Beschwerde gegen die antragszurückweisende Entscheidung auszulegen und als solche nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO statthaft. (...) 2. In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Sind eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümerin von Grundbesitz und deren Gesellschafter gemäß § 47 Abs. 2 GBO ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 2/2018, Keine Ermäßigun... / 2 Aus den Gründen

Das gem. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 104 Abs. 3, 569 ZPO zulässige Rechtsmittel hat in der Sache keinen Erfolg. Ein eventueller Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs ist durch die – vom Antragsgegner genutzte – Möglichkeit der Stellungnahme im Beschwerdeverfahren geheilt worden. Mit Recht hat der Rechtspfleger des AG zugunsten des Antragstellers Gerichtskosten von 609,00 EUR fes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2018, FF 2/2018 / Verfahren

BGH, Beschl. v. 27.9.2017 – XII ZR 48/17 a) Dem Tatrichter ist es nach § 286 ZPO grundsätzlich erlaubt, allein aufgrund des Vortrags der Parteien und ohne Beweiserhebung festzustellen, was für wahr und was für nicht wahr zu erachten ist (im Anschl. an BGHZ 82, 13 = NJW 1982, 940; BGH, Beschl. v. 29.10.1987 – III ZR 54/87, BGHR ZPO § 141 Würdigung 1). b) Der Tatrichter kann im ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Kostenrecht: Streitwert für Grundsteuer bei Anfechtung von Einheitswertbescheiden

Der Streitwertkatalog für die Finanzgerichtsbarkeit, der auf der Arbeitstagung der Präsidenten der Finanzgerichte der Bundesrepublik Deutschland am 15. und 16.6.2009 beschlossen und am 31.12.2014 letztmals überarbeitet worden ist, enthält eine Zusammenstellung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zur Streitwertfestsetzung. Er versteht sich vor dem Hintergrund der seit dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.1 Für die Übertragung zugelassene Angelegenheiten

Rz. 61 Im Gegensatz zu den laufenden Geschäften kann dies auch Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte betreffen. Auch die komplette Übertragung eines einzelnen Mitbestimmungstatbestands zur Bearbeitung und Entscheidung ist zulässig, z. B. die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte bei personellen Maßnahmen (BAG, Urteil v. 17.3.2005, 2 AZR 275/04 [1]; BAG, Urteil v. 22.3.1979, 2 AZ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Begrenzung der Bilanzänderung auf die sich aus der Steuerbilanz ergebende Gewinnänderung

Leitsatz Unter dem Begriff "Gewinn" i. S. d. § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ist der steuerliche Gewinn und nicht der Bilanzgewinn i. S. d. § 4 Abs. 1 EStG zu verstehen, so dass § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG eine Bilanzänderung in Höhe der aus der Bilanzberichtigung resultierenden steuerlichen Gewinnauswirkung und nicht lediglich in Höhe der sich aus der Steuerbilanz ergebenden Gewinnänderu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückzahlung der Altersvorsorgezulagen nach Übertragen des Kapitals auf den Ehegatten

Leitsatz Wird das Guthaben eines Altersvorsorgevertrags bei Tod des Steuerpflichtigen auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen, sind die Zulagen nicht zurück zu fordern, wenn bei den Ehegatten im Todeszeitpunkt die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllt sind. Verfügt der überlebende Ehegatte später schädlich über seinen Vertrag, muss er auch die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.2 Zulässigkeit der tatsächlichen Verständigung

Rz. 164 Die tatsächliche Verständigung bezieht sich grundsätzlich auf einen in der Vergangenheit abgeschlossenen und jetzt der steuerlichen Beurteilung unterliegenden Sachverhalt. Im Gegensatz zu der verbindlichen Zusage aufgrund einer Außenprüfung, § 204 AO, ist die tatsächliche Verständigung nicht zukunftsorientiert. Vielmehr erfolgt die Verständigung über die steuerliche ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.6 Unwirksamkeit und Aufhebung der tatsächlichen Verständigung

Rz. 196 Die tatsächliche Verständigung ist wirksam, wenn sie auf beiden Seiten von den entscheidungsbefugten Personen abgeschlossen wurde, sich auf die Beseitigung sachlicher Unklarheiten beschränkt, also nicht auf Rechtsfragen bezieht, und die Verständigung vom Bindungswillen beider Seiten getragen wurde. Verfahrensfehler im vorausgegangenen Besteuerungs- oder Außenprüfungs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Selbstständiger für eine private Sportschule tätiger Judotrainer mit Trainerlizenzen aber ohne Bescheinigung i. S. v. § 4 Nr. 21 UStG: nicht umsatzsteuerfrei

Leitsatz bitte auswählen Bestehen vertragliche Beziehungen nur zwischen dem selbstständigen Trainer und der privaten Sportschule sowie der Sportschule und den trainierenden Kunden, nicht aber zwischen Trainer und den trainierten Kunden, sind die Leistungen des selbstständigen Judotrainers an die private Sportschule nicht nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i oder j MwStSystRL umsatz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 92 Anrechnu... / 2.2.2.2 Hilfen zur angemessenen Schulbildung (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 12 Hierzu gehören alle schulbegleitenden Maßnahmen (Nachhilfe- oder Sonderunterricht, Fahrtkosten, Internatsunterbringung), insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu (vgl. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). Zur Vorbereitung zählt z. B. der Besuch eines Sonderschulkindergartens. Während des Sc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 92 Anrechnu... / 2.2.2 Begünstigte Maßnahmen (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 10 Abs. 2 Satz 1 zählt die begünstigten Maßnahmen erschöpfend auf. Werden (gleichzeitig) andere, nichtbegünstigte Maßnahmen durchgeführt, greift die Privilegierung des Abs. 2 Satz 1 nur für die dort genannten Maßnahmen. Sämtlichen in Abs. 2 genannten Privilegierungsfällen ist gemeinsam, dass sie einen spezifischen Förderbedarf und eine entsprechende Förderung voraussetze...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 92 Anrechnu... / 2.2.2.8 Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 18 Die Vorschrift ist auch auf schwerstbehinderte Menschen in Fördergruppen und Tagesförderstellen anzuwenden, denen lediglich praktische Fähigkeiten vermittelt werden, damit sie ihre Alltagsprobleme bewältigen können (wie Essen, Waschen usw.). Auch wenn dies keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind, entspricht es Sinn und Zweck der Regelung, den Kostenbeitrag ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 2.1.2 Tatsächliche Leistungserbringung

Rz. 7 Der Sozialhilfeträger muss Leistungen vor der Überleitung tatsächlich "erbracht" haben. Hiermit ist gemeint, dass die Leistung bewilligt worden sein muss. Damit ist eine Überleitung "auf Vorrat" rechtswidrig, es sei denn, dass sie unter der aufschiebenden Bedingung der späteren Leistungsbewilligung vorgenommen wird (BGH, Urteil v. 13.1.1988, IVb ZR 15/87, NJW 1988 S. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.5 Geltendmachung

Rz. 10 Die Anpassung für die Zukunft erfolgt mit einer neuen Vereinbarung. Bei Weigerung der Gegenseite kann diese durch eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde oder durch Urteil nach § 173 VwGO, § 198 SGG i. V. m. § 894 ZPO ersetzt werden. Auch das Kündigungsverlangen kann durch die Verwaltungs- bzw. Sozialgerichte überprüft werden. Anpassung und Kündigung sind öffentlich-re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.3 Anpassung oder Kündigung

Rz. 7 Ist einer Vertragspartei das Festhalten an den ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht mehr zuzumuten, so ist zunächst weiter zu prüfen, ob und in welcher Form eine Anpassung des Vertragsinhalts an die geänderten Verhältnisse möglich ist. Erst wenn dies aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich oder einer Vertragspartei nicht zuzumuten ist, kann...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Böhm, Der öffentlich-rechtliche Vertrag statt eines Verwaltungsaktes im Verwaltungsverfahren des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts, VersorgungsB 1986 S. 15, 30, 44. Boerner, Die Neuregelung des § 69 SGB V und ihre Bedeutung für die Leistungserbringerverträge, SGb 2000 S. 389. Bosse, Der subordinationsrechtliche Vertrag als Handlungsform öffen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 4.1 Einkommens- und Vermögensverhältnisse

Die Unterhaltspflicht setzt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus. Wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außer Stand ist, ohne Gefährdung seines eigenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren, ist nicht unterhaltspflichtig (§ 1603 Abs. 1 BGB). Die Darlegungs- und Beweislast für die fehlende Leistungsfähigkeit liegt beim Unterhaltsschuldner....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 5.3 Art der Unterhaltsgewährung und Bestimmungsrecht

Hinsichtlich des Unterhalts wird zwischen dem Naturalunterhalt, der die materiellen Bedürfnisse, wie z. B. Nahrung, Kleidung, Ausbildungsmaterial, Spielsachen etc. betrifft, dem Betreuungsunterhalt, der die Leistungen für die Pflege und Erziehung des Kindes beinhaltet, z. B. Kochen, Waschen, Bügeln, Lernen etc., und dem Barunterhalt durch Geldzahlung unterschieden. Im Unterha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 5.1 Deckung des Lebensbedarfs

Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten (§ 1610 Abs. 2). Hierzu gehören auch die Kosten einer Ausbildung und der Erziehung. Der angemessene Lebensbedarf umfasst die Kosten für Unterkunft einschließlich Möblierung und Haushaltsgegenstände, Verpflegung, Kleidung, Körperpflege und persönliche Bedürfnisse, nämlich Beziehungen zur Umwelt (Mitgli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 28 Ausführ... / 3 Rechtsprechung

Rz. 7 Pflicht des Rentenversicherungsträgers zur Gewährung beruflicher Rehabilitationsleistungen in Koordination mit der Bundesagentur für Arbeit: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.8.2016, L 22 R 473/16.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 4.1.2 Rollenwechsel des Unterhaltsschuldners

Von Bedeutung sind die Fälle, in denen der gegenüber einem minderjährigen Kind Unterhaltspflichtige unter weitgehender Aufgabe seiner bisherigen Berufstätigkeit die Rolle eines Hausmanns bzw. einer Hausfrau übernimmt, während der neue Partner erwerbstätig ist. Diese rollenspezifische Gestaltungsfreiheit bleibt dem Unterhaltsschuldner vorbehalten. Sie darf sich jedoch nicht z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 127 Verbin... / 2.3 Wegfall der Geschäftsgrundlage (Abs. 3)

Rz. 8 Abs. 3 regelt das ansonsten über § 59 SGB X (Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen, vgl. auch § 313 Abs. 3 BGB) greifende Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage/Störung der Geschäftsgrundlage ( Freudenberg, in: Jung, SGB XII, § 77 Rz. 2; Neumann, in: Hauck/Noftz, SGB XII, § 77 Rz. 49; Münder, in: HK-SGBXII, § 77 Rz. 22), das über die Regelung in Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 131 Rahmen... / 2.1.6 Rechtscharakter von Landesrahmenverträgen

Rz. 13 Landesrahmenverträgen kommt keine Außenwirkung mit allgemeingültiger Verbindlichkeit zu. Anders als in § 123 Abs. 2 Satz 1 (Verbindlichkeit der Wirkung zwischen den Vertragsparteien und darüber hinaus für alle Träger der Eingliederungshilfe, die bei dem vertraglich gebundenen Leistungserbringer Leistungen zu finanzieren haben) fehlt in § 131 die Anordnung der unmittel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 81 Leistun... / 2.2 Arten der Leistungen (Satz 2)

Rz. 4 Nach Satz 2 sind die Leistungen insbesondere darauf gerichtet, die Leistungsberechtigten in Fördergruppen und Schulungen oder ähnlichen Maßnahmen zur Vornahme lebenspraktischer Handlungen einschließlich hauswirtschaftlicher Tätigkeiten zu befähigen, sie auf die Teilnahme am Berufsleben vorzubereiten, ihre Sprache und Kommunikation zu verbessern und sie zu befähigen, si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 4.3 Einkommensermittlung und Vermögensverwertung

Die Einkommens- und Vermögensermittlung gehört zu den in der Praxis schwierigsten und streitträchtigsten Fragen des Unterhaltsrechts. Dies betrifft die Fragen, was zum Einkommen gehört, welche Abzüge von ihm gemacht werden dürfen, welches Vermögen einsatzpflichtig ist und welche Schulden zu berücksichtigen sind. Auch wenn diese Einkünfte der Abgeltungssteuer und nicht mehr d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 123 Allgem... / 2.3 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung – Schriftform

Rz. 20 Die Vereinbarungen zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe (Leistungsträger) und der leistenden Dritten (Leistungserbringer) sind schriftlich abzuschließen (Abs. 1). Als öffentlich-rechtliche Verträge nach dem Sozialgesetzbuch (vgl. §§ 53 ff. SGB X; allg. Ansicht (vgl. Freudenberg, in: Jung, SGB XII, § 75 Rz. 38; Flint, in: Grube/Wahrendorf/Flint, 5. Aufl. 2014, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 28 Ausführ... / 2.1 Ausführung von Leistungen (Abs. 1)

Rz. 3 § 28 Abs. 1 regelt die Ausführung von Leistungen zur Teilhabe durch den zuständigen Rehabilitationsträger. Diese Ausführung wird in die eigenverantwortliche Entscheidungskompetenz des zuständigen Rehabilitationsträgers gestellt. Nach Abs. 1 kann der zuständige Rehabilitationsträger die Leistungen zur Teilhabe allein, gemeinsam mit anderen in § 6 aufgeführten Rehabilitatio...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 126 Verfah... / 2.2.5 Rechtscharakter des Schiedsstellenspruchs – Begründung

Rz. 19 Der Rechtscharakter des Schiedsstellenspruchs ist in der Literatur umstritten. Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich um einen vertragsgestaltenden Verwaltungsakt i. S. d. § 31 Satz 1 SGB X (st. Rspr., BSG, Urteil v. 23.7.2014, B 8 SO 2/13 R, Rz. 11, BSGE 116 S. 227 m. w. N. bereits BVerwG, BVerwGE 108 S. 47, 49 und BVerwGE 116 S. 78, 81). Auch die Bundesregier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 3.2 Erwerbsobliegenheit und eigene Einkünfte

Aufgrund der elterlichen Verantwortung für die Entwicklung des Kindes besteht während der Ausbildungszeit grundsätzlich keine Erwerbsobliegenheit des Kindes.[6] Ausnahmen werden lediglich für die Wartezeit vor Antritt einer Ausbildung, insbesondere eines Studiums[7], gemacht. Nach Abschluss der Ausbildung besteht dagegen eine Erwerbsobliegenheit; das Kind muss Arbeitsmöglich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 126 Verfah... / 2.2.4 Verfahrensgrundsätze vor der Schiedsstelle – Mitwirkungspflichten der Vertragsparteien

Rz. 12 Verfahrensgrundsätze regelt der Bundesgesetzgeber nicht; die nähere Bestimmung des Verfahrens der Schiedsstellen erfolgt durch Rechtsverordnung der Länder (§ 133 Abs. 5 Nr. 6). Die allgemeinen Verfahrensgrundsätze aus SGB X und SGG sind ergänzend (Vorbehaltsklausel in § 37 SGB I zu beachten) heranzuziehen (vgl. Becker, SGb 2013 S. 712). Hierbei haben sich bestimmte Gru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.3 Verfahrensvoraussetzungen – Schriftform (Satz 3)

Rz. 8 Bei der außerordentlichen Kündigung handelt es sich nach überwiegender Ansicht und der Rechtsprechung um eine einseitige, empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung (Freudenberg, in: Jung, SGB XII, § 78 Rz. 10; Flint, in: Grube/Wahrendorf/Flint, 5. Aufl. 2014, SGB XII, § 78 Rz. 10; Jaritz/Eicher, in: jurisPK-SGB XII, § 78 Rz. 31; LSG Berlin-Brandenburg, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 4 Leistung... / 2.4.4 Integration in die Gesellschaft/Inklusion (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 16 Ziel der Teilhabeleistungen ist es, den betroffenen Menschen möglichst auf Dauer in Arbeit, Beruf und vor allem Gesellschaft zu integrieren bzw. einzugliedern. Das durch § 4 Abs. 1 Nr. 4 angesprochene Ziel bezieht sich insbesondere auf die Leistungen zur sozialen Teilhabe und orientiert sich insbesondere an der Eingliederungshilfe i. S. d. § 53 SGB XII. Wie das Wort "...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 5 Hinterziehung des Solidaritätszuschlags

Rz. 36 Da der SolZ eine Steuer i. S. d. AO ist (Rz. 3), fällt seine Hinterziehung unter § 370 AO. Es tritt also Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung ein. Damit ist eine Hinterziehung der ESt oder KSt immer auch eine Hinterziehung des SolZ.. § 235 AO (Verzinsung von hinterzogenen Steuern) umfasst auch die Verzinsung des SolZ zur ESt.[1] Auf Hinterziehungszinsen zum SolZ gib...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 3.1 Anwendung des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes (§ 1 Abs. 2 SolZG)

Rz. 8 Nach § 1 Abs. 2 SolZG sind auf die Festsetzung und Erhebung des SolZ die Vorschriften des EStG und des KStG entsprechend anzuwenden. Dies betrifft insbesondere die Verfahrensvorschriften des EStG und des KStG (Rz. 21ff.), aber auch einige materielle Vorschriften. Dagegen sind nicht anwendbar die Vorschriften über die Steuerpflicht, die Ermittlung der Bemessungsgrundlag...mehr