Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erfasste Beschwerdeverfahren

Rz. 11 VV 3500, 3513 sind aber in folgenden Fällen (Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen) anzuwenden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Umgangsbegleiter

Rz. 312 Die Umgangsbegleitung ist in § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB vorgesehen. § 1684 Abs. 3 S. 6 BGB, § 277 Abs. 5 S. 2 FamFG gewähren nur dem Umgangspfleger, nicht aber dem Umgangsbegleiter bzw. dem Umgangspfleger, der eine Umgangsbegleitung durchführt, einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse.[552] Das Gesetz hält aber nur für den "mitwirkungsbereiten Dritten", der einen b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Wertaddition und Erhöhungsgebühr

Rz. 129 Nach der zutreffenden und wohl herrschenden Gegenauffassung wird zunächst die Verfahrensgebühr ohne Erhöhung nach VV 1008 aus dem Gesamtwert bzw. dem gem. § 22 Abs. 1 zusammengerechneten Wert ermittelt und sodann eine Erhöhung nach VV 1008 aus dem Wert der gemeinschaftlichen Beteiligung berechnet. § 15 Abs. 3 wird nicht angewandt.[258] Beispiel: Im Beispiel oben (sieh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gebühren nach VV 4143, 4144

Rz. 12 Ist der Anwalt sowohl in der Strafsache selbst tätig – sei es als Verteidiger oder als Vertreter des Privat- oder Nebenklägers – als auch hinsichtlich der im Adhäsionsverfahren geltend gemachten Ansprüche, so erhält er für den strafrechtlichen Teil die Gebühren nach den VV 4100 ff.; insoweit gelten die allgemeinen Vorschriften. Darüber hinaus erhält er für seine Tätig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Keine Beschränkung des Kostenerstattungsanspruchs

Rz. 137 Wird eine vereinbarte Vergütung geltend gemacht, findet auch Abs. 3 im Rahmen der Kostenerstattung keine Anwendung,[54] selbst wenn die vereinbarte Vergütung in Höhe einer (fiktiven) gesetzlichen Geschäftsgebühr geltend gemacht worden ist.[55] Beispiel: Der Anwalt war für den Kläger nach einem Gegenstandswert von 120.000 EUR außergerichtlich tätig geworden und hatte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 57 In Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit muss differenziert werden: Soweit das FamFG noch nicht einmal eine Erörterung vorsieht, ist der Fall unstrittig. Insoweit entsteht bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren keine Terminsgebühr, weil es sich nicht um Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung bzw. obligatorischer Erörterung handelt. Rz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Mahnverfahren

Rz. 5 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides erhält der Anwalt des Antragstellers eine 1,0-Verfahrensgebühr nach VV 3305. Bei gemeinschaftlicher Vertretung mehrerer Auftraggeber erhöht sich die Gebühr nach VV 1008 um jeweils 0,3 je weiteren Auftraggeber. Rz. 6 Erledigt sich der Auftrag, bevor der Anwalt einen verfahrenseinleitenden Antrag oder einen Schr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Festgebühren

Rz. 24 Anderweitige Bestimmungen i.S.d. § 3 Abs. 1 GKG sieht das GKG auch in denjenigen Fällen vor, in denen Festgebühren anstelle der Wertgebühren erhoben werden. Solche Festgebühren sind insbesondere vorgesehenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 14. Verfahrensgebühr nach Ende des Prozesses

Rz. 83 Die Verfahrensgebühr kann auch nach Abschluss des Rechtsstreits entstehen, wenn der beauftragte Anwalt entsprechend tätig wird. So fällt für den Prozessbevollmächtigten des Beklagten auch dann eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 gemäß VV 3100 an, wenn er erst nach Klagerücknahme einen Sachantrag oder einen Schriftsatz mit Sachvortrag bei Gericht einreicht, ihm aber...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aktuelle Rechtslage

Rz. 10 § 18 Abs. 1 Nr. 3 stellt klar, dass der Anwalt in allen Erinnerungsverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss eine gesonderte Vergütung erhält, unabhängig davon, wer die angefochtene Entscheidung erlassen hat.[6] Rz. 11 Die Vergütung richtet sich in Verfahren nach VV Teil 3, in denen nach dem Gegenstandswert abgerechnet wird, nach VV 3500. Rz. 12 Maßgebender Gege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts

Rz. 156 Die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten im Vorverfahren sind nach § 63 Abs. 2 SGB X nur erstattungsfähig, wenn die Zuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.[222] Da § 63 SGB X dem gleichlautenden § 80 Abs. 1 S. 1 VwVfG nachgebildet worden ist, der wiederum an den weitgehend mit § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 193 Abs. 2 SGG ü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kosten für Kopien/Ausdrucke und Überlassung von Dateien

Rz. 37 VV 7000 gilt für den beigeordneten oder bestellten Anwalt ebenfalls uneingeschränkt. Bei der Anwendung von VV 7000 Nr. 1 Buchst. d ist jedoch zu beachten, dass es im Verhältnis zur Staatskasse nicht darauf ankommt, was die Partei ihm an Kopien tatsächlich in Auftrag gegeben hat, sondern was sie bei verständiger Würdigung in Auftrag gegeben haben würde (vgl. Rdn 6). Rz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Kosten für Unterbevollmächtigte

Rz. 48 Der beigeordnete oder bestellte Anwalt braucht die ihm übertragenen Aufgaben nicht höchstpersönlich auszuführen. Er kann sich der Mithilfe eines Unterbevollmächtigten bedienen. Entweder beauftragt er ihn selbst oder aber er stellt für die Partei einen Antrag auf weitere Beiordnung eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts. Letzteres kann sich anbieten oder sogar gebot...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwendbarkeit und Anspruchsgrundlage

Rz. 82 Die systematische und historische Auslegung des § 49b Abs. 5 BRAO belegt, dass die dort statuierte Hinweispflicht zunächst berufsrechtlicher Natur ist (siehe Rdn 51). Der primär berufsrechtliche Regelungsgehalt der Norm schließt indes nicht aus, dass dem Auftraggeber infolge der Verletzung der anwaltlichen Hinweispflicht ein materiell-rechtlicher Schaden entsteht. Dan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Verwirkung des Vergütungsanspruchs

Rz. 86 Ausnahmsweise soll die Antragstellung auch schon vor Eintritt der Verjährung als verspätet anzusehen sein, wenn nach den Gesamtumständen nicht mehr damit gerechnet werden musste, dass ein Vergütungsanspruch noch erhoben wird. Die Verwirkung ist danach aber nur dann zu bejahen, wenn die Vergütungsabrechnung längst abgewickelt ist und sich alle Beteiligten auf deren end...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Einzelfälle

Rz. 203 Anfechtung der Zustimmungserklärung. Hat der Auftraggeber eine Zustimmungserklärung abgegeben, erklärt er aber im Verfahren nach § 11, diese angefochten zu haben, so ist dies eine außergerichtliche Einwendung, die die Festsetzung hindert. Rz. 204 Anrechnung. Wendet der Auftraggeber ein, die zur Festsetzung angemeldete Berechnung sei insoweit unzutreffend, als es der A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einzelfälle

Rz. 56 Abrategebühr. Nach ganz h.M. war die Festsetzung einer Abrategebühr nach § 20 Abs. 2 BRAGO nicht möglich, da diese Gebühr nicht in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sei.[41] Dies wird zu den Nachfolgern des § 20 Abs. 2 BRAGO (den VV 2100 ff.) wohl entsprechend vertreten werden. Diese Auffassung ist m.E. jedoch zu eng. Unstrittig muss die Tätigkeit des Anwalts, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Einzelfälle

Rz. 27 Abgabe Es gilt das Gleiche wie bei einer Verweisung (Rdn 94). Rz. 28 Anfechtung eines Vergleichs Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines Prozessvergleichs ist eine einzige Angelegenheit,[6] da der Streit über die Wirksamkeit in demselben Verfahren ausgetragen wird. Daher bleibt es beim alten Gebührenrecht, wenn der Vergleich vor dem 1.1.2021 geschlossen und nach dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen

Rz. 21 Um die einzelnen Umstände vor Gericht darlegen zu können, die zur Bestimmung der konkreten Gebühr aus dem Rahmen von VV 2300 erforderlich sind, empfiehlt sich die Anfertigung von Aktennotizen nach jeder Besprechung mit dem Mandanten. Denn nach Abschluss eines Mandates ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, sämtliche Einzelheiten zu rekonstruieren, die die A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 38 Bei der Frage, ob die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts eine oder mehrere Angelegenheiten darstellt, sind sämtliche drei Voraussetzungen (siehe Rdn 23) zu prüfen. Soweit die Rechtsprechung mehrere Angelegenheiten annimmt, kommt häufig nicht zum Ausdruck, ob es am einheitlichen Auftrag, dem gleichen Rahmen oder dem inneren Zusammenhang fehlt. Letztlich ist dies a...mehr

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Anhang zu VV 1003, 1004 / B. Einzelfälle

Rz. 8 – Adhäsionsverfahren Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach VV 1003. Rz. 9 Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bestimmung durch den Rechtsanwalt

Rz. 114 Die Bestimmung der Betragsrahmengebühr nach Abs. 1 S. 1 erfolgt nach Maßgabe von § 14 Abs. 1 S. 1. Danach hat der Rechtsanwalt die Rahmengebühr unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeiten der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers, nach billi...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Meldung für die Schwerbehindertenabgabe

Frage: Ich habe für ein Unternehmen die Meldung für die Schwerbehindertenabgabe erstellt und frage mich nun, wie ich diese nach der StBVV abrechnen kann. Antwort: In Kommentierungen zur StBVV wird vertreten, dass die Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX ("Schwerbehindertenabgabe") zu den Tätigkeiten gehört, die nach § 34 Abs. 5 StBVV mit der Zeitgebühr abgerechnet werden können...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 130b Verein... / 2.6 Schiedsverfahren (Abs. 4)

Rz. 21 Im Falle, dass sich die Partner der Vereinbarung nach Abs. 1 oder 3, der GKV-Spitzenverband und der pharmazeutische Unternehmer, nicht auf den Erstattungsbetrag für das neue, nicht festbetragsfähige Arzneimittel einigen sollten, sieht Abs. 4 ein Schiedsverfahren vor. Das Schiedsverfahren stellt seiner Natur nach einen Interessenausgleich durch ein sachnahes und unabhä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 40 Ahrens, Zahlungs- oder Pfändungsschutzkonto in der Insolvenz, NJW Spezial 2017 S. 341. ders., Aktuelles zum Pfändungsschutzkonto, NJW Spezial 2018 S. 85. Bienert, Zur Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit, SGb 2009 S. 576. von Einem , Rechtsfragen der bargeldlosen Beitragsentrichtung, SozVers 1983 S. 34. ders., Rückforderung überza...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Coronahilfen: Steuernummer-... / 1 Informationen zum Aufbau der Steuernummer aus dem ELSTER-Portal

Praxis-Tipp Informationen zum Aufbau der Steuernummer aus dem ELSTER-Portal Mit dem neuen Steuernummer-Konverter des BMWi kann aus der landesspezifischen Steuernummer (nicht Id.-Nr.) ganz einfach die bundeseinheitliche 13-stellige ELSTER-Steuernummer berechnet werden: zum Steuernummer-Konverter. Wer die Steuernummer ohne den Steuernummer-Konverter in das bundeseinheitliche Fo...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 2.1.1 Erfüllung durch Überweisung

Rz. 17 Der Gesetzgeber geht bei Geldleistung von dem Regelfall des bargeldlosen Zahlungsverkehrs aus und unterstellt damit das Einverständnis des Betroffenen mit dieser Form der Erfüllung. Auch wenn dieses nicht ausdrücklich oder konkludent durch die Angabe einer Bankverbindung erklärt wurde, kann der Leistungsträger daher durch Überweisung auf ein ihm bekanntes Konto des Em...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 2.2 Kostenfreiheit (Abs. 2)

Rz. 28 Der neu angefügte Abs. 2 beinhaltet eine Begrenzung der in Abs. 1 sowohl für die Überweisung als auch die Übermittlung vorgesehene Kostenfreiheit. Die Geldleistungen sind für den Empfänger kostenfrei zu erbringen. Dabei bezieht sich die Kostenfreiheit lediglich auf die Überweisung auf ein Konto oder die Übermittlung an den Wohnort. Die dabei entstehenden Kosten gehen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 132k Vertra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift basiert auf der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages). Damit werden Leistungen zur vertraulichen Spurensicherung bei Verdacht auf eine Misshandlung, einen sexuellen Missbrauch, einen sexuellen Übergriff, einer sexuellen Nötigung oder einer Vergewaltigung Bestandteil des gesetzlichen Anspruchs auf Krankenbehand...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 2.1 Erfüllung von Geldleistungen (Abs. 1)

Rz. 6 Die Vorschrift sah und sieht die kostenfreie Überweisung oder Übermittlung von Geldleistungen auf ein Konto des Empfängers vor. Sie ist auf einmalige oder laufende Geldleistungen als Sozialleistungsansprüche nach § 11 beschränkt (so auch Mrozynski, SGB I, 6. Aufl., § 47 Rz. 1; Pflüger, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB I, § 47 Rz. 11, Stand: 3.7.2020). Soweit die Übers...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 2.1.2 Erfüllung durch Übermittlung an Wohnsitz

Rz. 26 Abweichend von der bargeldlosen Überweisung und unabhängig davon, ob ein Konto besteht, hat der Leistungsträger auf ausdrückliches Verlangen des Berechtigten Geldleistungen an dessen Wohnsitz zu übermitteln. Wohnsitz ist der Ort (kleinste politische Einheit), in dem sich die Wohnung i. S. d. § 30 Abs. 3 Satz 1 befindet, sodass an diesem Ort zu erfüllen ist (umstritten...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Krise: Härtefallhilf... / 3.4 Brandenburg

Der Antrag kann ausschließlich über einen prüfenden Dritten gestellt werden. Informationen zur Härtefallhilfe in Brandenburg Sie haben weitere Fragen? Investitionsbank des Landes Brandenburg, Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam Telefon: +49 331660 2211 Webseite: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ablehnung der Eintragung eines Geschäftsführerwechsels im Handelsregister

Zusammenfassung Gegen die Ablehnung der Eintragung eines Geschäftsführerwechsels durch das Registergericht kann der abberufene Geschäftsführer keine Beschwerde einlegen. Zum Sachverhalt Hintergrund des vom OLG Brandenburg entschiedenen Falls war der Streit um die Eintragung eines Geschäftsführerwechsels in das Handelsregister. Bei einer GmbH hatte die Gesellschafterversammlung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Patronatserklärung ausländischer Gesellschaften

Zusammenfassung Für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Grundlage einer harten Patronatserklärung einer ausländischen Gesellschaft zu Gunsten ihrer deutschen Tochtergesellschaft sind bei fehlender Gerichtsstandsvereinbarung die Gerichte am Sitz der ausländischen Muttergesellschaft zuständig. Hintergrund Die Beklagte ist eine Aktiengesellschaft dänischen Rechts mit Sitz in Dä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betriebssicherheitsverordnung / 4.3 Prüfregelungen für Druckgeräte (Dampfkessel, Druckbehälter, Rohrleitungen unter innerem Überdruck), z. B. Druckanlagen in Heizungsanlagen, Fernwärmeanlagen u. a.

Druckanlagen sind Dampfkesselanlagen, Druckbehälteranlagen, Füllanlagen sowie Rohrleitungsanlagen für bestimmte Fluide und setzen sich aus einzelnen Anlagenteilen zusammen. Anlagenteile von Druckanlagen sind Druckgeräte im Sinne der Druckgeräterichtlinie (Druckbehälter, Dampf- oder Heißwassererzeuger, Rohrleitungen für bestimmte Fluide), einfache Druckbehälter im Sinne der Rich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Haftung / 2 Nebenhaftung neben dem Steuerschuldner wegen Steuerhinterziehung (§ 71 AO)

Wer eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerhehlerei begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet gem. § 71 AO für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nach § 235 AO. Insoweit tritt eine unbeschränkt persönliche Haftung in Form der Nebenhaftung des Haftenden neben dem Steuerschuldner ein. In Betracht kommen insoweit P...mehr

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zfs 05/2021, Einigungsgebüh... / 3 Anmerkung:

Das OLG Brandenburg befasst sich mit einem Sachverhalt, der in der Praxis so oder ähnlich recht häufig vorkommt. Die Entscheidung gibt Anlass, sich mit den praktischen Auswirkungen näher zu befassen. Anfall der Einigungsgebühr Zu Recht hat das OLG Brandenburg den Anfall einer Einigungsgebühr bejaht. Dies hat das OLG zutreffend auf den insoweit übereinstimmenden Sachvortrag der...mehr

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zfs 05/2021, Pop-up-Radwege... / Sachverhalt

Das OVG Berlin-Brandenburg hat mit dem nachfolgenden Beschl. entschieden, dass die temporären Radfahrstreifen (sog. Pop-up-Radwege) im Berliner Stadtgebiet vorerst nicht zurückgebaut werden müssen. Damit hat es auf die Beschwerde des Landes Berlin den Beschl. des VG Berlin v. 4.9.2020 – 11 L 205/20 (DAR 2020, 651) aufgehoben, dessen Vollziehung bereits im Oktober 2020 vorläu...mehr

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zfs 05/2021, Pop-up-Radwege... / Leitsatz

Auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 StVO können auch temporäre Radfahrstreifen angeordnet werden, die erforderlich sind, um konkreten Gefährdungslagen entgegenzuwirken, die aus einer Verstärkung des Radverkehrs aufgrund der Corona-Pandemie entstehen. Ein allgemeines Recht auf Fortbewegung "in gewohnter Weise" folgt aus Art. 2 Abs. 1 GG nicht. (Leitsatz der Schrift...mehr

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zfs 05/2021, Einigungsgebüh... / Leitsatz

1. Haben die Parteien zur Erledigung des Rechtsstreits eine Einigung über die Rücknahme der Klage und die dafür seitens der Beklagten zu erbringenden Gegenleistungen getroffen, fällt den hieran mitwirkenden Prozessbevollmächtigten eine Einigungsgebühr an. 2. Macht der erstattungspflichtige Kläger geltend, der Beklagte hätte sich in der Kostenregelung verpflichtet, ausschließl...mehr

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zfs 05/2021, Einigungsgebüh... / Sachverhalt

Der Kl. hatte gegen die Bekl. vor dem LG Neuruppin mehrere Forderungen geltend gemacht. In diesem Rechtsstreit war unter anderem die Passivlegitimation der Bekl. und eine mögliche Verjährung eines Teils der geltend gemachten Forderungen umstritten. Per E-Mail führten die Prozessbevollmächtigten der Beteiligten Vergleichsverhandlungen. Aus dem E-Mail-Verkehr ergab sich auch, ...mehr

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FF 05/2021, Voreheliche Zuw... / III. Weitere Rechtsprechung zur vorehelichen Zuwendung

Die BGH-Rechtsprechung wurde sodann von Obergerichten aufgegriffen, wobei eine einheitliche Linie nicht erkennbar wird, zumal viele veröffentlichte Entscheidungen das VKH-Bewilligungsverfahren betreffen und eine konkrete Berechnung des Anspruchs fast nie erfolgt.[7] Anders war es nur im Fall des OLG Köln:[8] M hatte der F einen Tag vor Eheschließung 175.000 DM zugewendet, di...mehr

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / 4. Kranke Erben

Eine persönliche Anhörung des Erben ist immer dann ausgeschlossen, wenn der Erbe selbst nicht mehr in der Lage eine entsprechende Auskunft zu erteilen, etwa aufgrund der eigenen Gebrechlichkeit oder seines Gesundheitszustandes (z.B. Demenz).[34] Sollte ein Erbe nicht (mehr) allein in der Lage sein, seiner Pflicht zur Auskunftserteilung nachzukommen, z.B. aufgrund einer Krankh...mehr

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FF 05/2021, Eheverträge auf... / bb) Versorgungsausgleich

Anders als nach früherer Rechtslage (§ 1587o BGB a.F.) müssen vertragliche Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich nicht mehr vom Familiengericht genehmigt werden. Das Gericht ist an die Vereinbarung gebunden, sofern keine Wirksamkeits- und Durchsetzungshindernisse bestehen (§ 6 Abs. 2 VersAusglG); die Vereinbarung muss einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten (§ 8 ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Prüfen einer Einspruchsentscheidung

Frage: Ich habe für einen Mandanten Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt. Das Finanzamt hat den Einspruch per Einspruchsentscheidung mit ausführlicher Begründung zurückgewiesen. Ein weiteres Vorgehen in der Sache hat keine Aussicht auf Erfolg. Nun möchte ich die Angelegenheit abrechnen. Die Prüfung des Steuerbescheids rechne ich nach § 28 StBVV ab, die Einlegung des...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Besteuerung der Riester-Rente

Rz. 145 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Mit der staatlichen Förderung durch Zulagen/SA-Abzug wird das aus versteuertem > Einkommen angesparte Altersvorsorgevermögen im wirtschaftlichen Ergebnis nicht mit Steuern belastet. Die angesammelten Zinsen und anderen Erträge bleiben zunächst unbesteuert. Als Folge dessen werden die Leistungen in der Entnahmephase nachgelagert besteuert. D...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

Rz. 84 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das Förderverfahren für die private Altersvorsorge wird im Wesentlichen nicht von den FÄ abgewickelt. Die gesetzliche Regelung beruht auf dem sog "modifizierten Anbieterverfahren": Der Anbieter der Altersvorsorgeverträge (> Rz 20–24/3) übermittelt der ZfA (§ 81 EStG) die erforderlichen Daten; diese ermittelt die Zulage (> Rz 30 ff, > Rz 90) ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anforderung an Rechtsbehelfsbelehrung wegen Klageerhebung durch elektronisches Dokument

Leitsatz Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig, wenn sie in einer der nach § 55 Abs. 1 FGO wesentlichen Aussagen unzutreffend bzw. derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch bei objektiver Betrachtung die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint. Sachverhalt Die Familienkasse erließ einen Bescheid über die Aufhebung von Kindergeld und f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Rückzahlung von Leistungen und der negative Progressionsvorbehalt

Rn. 89 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Auch bei den in § 32b Abs 1 Nr 1 EStG genannten Lohn- bzw Einkommensersatzleistungen kann sich ein negativer Betrag ergeben: wenn der ArbN im laufenden VZ Leistungen für vergangene VZ zurückzahlt, ohne im laufenden VZ Lohn- bzw Einkommensersatzleistungen in gleichem oder höherem Umfang zu erhalten. Dann sind zunächst die zurückgezahlten und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Keine umfassende Einbeziehung aller Lohn- bzw Einkommensersatzleistungen

Rn. 54 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Rspr (BVerfG BStBl II 1995, 758; BVerfG BB 1995, 1624; BFH BStBl II 1988, 674; 2009, 376; FG Brandenburg EFG 1994, 44 rkr) sieht keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG darin, dass lediglich einzelne Lohn- bzw Einkommensersatzleistungen in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden. Diese Aussage wird man nicht generell teilen können. Rn. 5...mehr