Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanzierung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Bedeutung des § 270

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 270, der sowohl für KapG und haftungsbeschränkte PersG (i. S. d. § 264a) als auch dem Grunde nach dem PublG unterliegende UN (vgl. § 5 Abs. 1 PublG; Beck Bil-Komm. (2022), § 270 HGB, Rn. 21) einschlägig ist, übernimmt vom Grundsatz her den früheren § 151 Abs. 4 Satz 2 AktG 1965 (vgl. BT-Drs. 10/317, S. 80), wobei jedoch Anpassungen an die na...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Beginn und Ende der Organschaft

Rn. 316 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die dargestellte Konzeption der Bilanzierung von latenten Steuern erfordert an den Übergängen von einer nicht organschaftlich verbundenen Gesellschaft zu einer Organgesellschaft sowie deren Ausscheiden aus dem Organkreis eine Prüfung, welcher Rechtsträger in welchem Umfang latente Steuern ansetzt und ob bereits erfasste latente Steuern bei d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XV. Erläuterung der Nutzungsdauer eines Geschäfts- oder Firmenwerts (§ 285 Nr. 13)

Rn. 542 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 In den Anhang ist "jeweils eine Erläuterung des Zeitraums, über den ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben wird" (§ 285 Nr. 13), aufzunehmen. § 285 Nr. 13 setzt Art. 12 Abs. 11 Unterabs. 2 Satz 3 der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Entwicklung der aktienrechtlichen Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Im Hinblick auf die Zwecksetzung dieses Kommentars, die RL-relevanten und prüfungsrechtlichen Vorschriften des HGB und anderer Gesetze – hier insbesondere des AktG – zu erläutern, wird auf die Entwicklung der ursprünglichen aktienrechtlichen Regelungen bis zum AktG in der aktuellen Fassung lediglich in aller Kürze eingegangen. Zur Vertiefung w...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Ausblick

Rn. 1082 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die IFRS und mit ihnen die Anhangangaben sind einem stetigen Wandel ausgesetzt. Als Reaktion auf Initiativen und Projekten von nationalen Standardsetzern und Interessengruppen zum Thema Anhang hat das IASB die sog. Angabeninitiative ("Disclosure Initiative") als Gesamtprojekt aufgesetzt, das aus folgenden Einzelthemen besteht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVI. Pensionsrückstellungen (§ 285 Nr. 24; Art. 67 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 EGHGB)

Rn. 735 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Im Anhang ist "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" anzugeben. Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVII. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 (§ 285 Nr. 25)

Rn. 751 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Im Anhang sind "im Fall der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden sowie die verrechneten Aufwendungen und Erträge [anzugeben, d.Verf.]; Nummer 20 Buchstabe a ist ents...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Anlage zur Bilanz gemäß § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG

Rn. 29 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 PersG und Einzelkaufleute haben die Wahl, neben der Bilanz entweder die vollständige GuV oder eine Anlage zur Bilanz mit den folgenden Angaben zu veröffentlichen (vgl. § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG): UE i. S. d. § 277 Abs. 1, Erträge aus Beteiligungen, Löhne, Gehälter, soziale Abgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, Bewertung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIV. Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten (§ 285 Nr. 22)

Rn. 687 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 22 ist im Anhang "im Fall der Aktivierung nach § 248 Abs. 2 der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahrs sowie der davon auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallende Betrag" anzugeben. Die Angabepflicht besteht grds. für mittelgroße und große KapG ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXV. Angaben zu gemäß § 254 gebildeten Bewertungseinheiten (§ 285 Nr. 23)

Rn. 701 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 23 sind „bei Anwendung des § 254 [anzugeben, d.Verf.] mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesic...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 30 Stille (verdeckte) Rücklagen, auch stille Reserven genannt, sind – wie ihre Bezeichnung schon aussagt – nicht aus der Bilanz ersichtlich. Sie entstehen durch (zulässige) Unterbewertung von Aktiva (z. B. Anlagevermögen) oder durch (zulässige) Überbewertung von Passiva (z. B. Rückstellungen), durch Nichtaktivierung von aktivierungsfähigen Vermögensgegenständen (z. B. gerin...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 3.2.1 Erstkonsolidierung des Gemeinschaftsunternehmens

Rz. 119 Im Zusammenhang mit der Kapitalkonsolidierung werden die Aktiva und Passiva des durch die konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung modifizierten Einzelabschlusses des Gemeinschaftsunternehmens entsprechend dem Kapitalanteil des Mutterunternehmens quotal in den Konzernabschluss übernommen. Es handelt sich daher um eine Vollkonsolidierung mit der eigenen Beteilig...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 3.1 Anwendungsbereich der Quotenkonsolidierung

Rz. 113 Verallgemeinernd handelt es sich bei Gemeinschaftsunternehmen um rechtlich selbstständige Unternehmen mit vertraglichen Vereinbarungen über die Durchführung wirtschaftlicher Aktivitäten unter gemeinsamer Leitung zwischen zwei oder mehreren voneinander unabhängigen Parteien, wobei die wirtschaftliche Zusammenarbeit und somit die Verfolgung gemeinsamer Interessen im Vo...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.5 Übergangs- und Endkonsolidierung

Rz. 77 Durch Veränderung des Kapitalanteils können sich unterschiedliche Konsequenzen für die Konsolidierung ergeben, die jedoch im HGB bislang noch höchst umstritten sind. Denkbar sind folgende Fälle: Abb. 5: Grundsätzliches Vorgehen bei Änderung des Kapitalanteils an einem Tochterunternehmen Kapitalerhöhungen beim Tochterunternehmen sind für den Fall, dass alle Gesellschafte...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 26 Anders als alle anderen Wirtschaftsgüter werden Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungen nicht als eine Einheit behandelt, sondern das Gebäude wird entsprechend seiner Nutzung in verschiedene Gebäudeteile aufgeteilt, die jedes für sich ein Wirtschaftsgut darstellen sollen. Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen und teils zu fr...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 10 Weiterführende Literatur

Federmann/Müller, Bilanzierung nach Handelsrecht und Steuerrecht, 13. Aufl. 2018mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.1 Grundsätzliches

Rz. 389 IAS 40 regelt die Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien und macht eine gedankliche Aufspaltung der Anschaffung u. a. von Gebäuden und Gebäudeteilen in eigenbetrieblich genutzte Immobilien (owner-occupied properties), die vorrangig nach IAS 16 zu bewerten sind, und Anlageimmobilien (investment properties), deren Bewertung sich nach IAS 40 richte...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.5 Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rz. 399 Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten sind dem Buchwert eines schon bilanzierten Gebäudes oder Gebäudeteils nach Maßgabe der IAS 16.12 ff. hinzuzurechnen (Aktivierungspflicht). Im Gegensatz hierzu sind regelmäßig wiederkehrende Reparatur- und Instandhaltungskosten ("costs of the day-to-day servicing"), die lediglich dazu dienen, die aktuell vorhandene Er...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.2 Als Finanzinvestitionen gehaltene Anlageimmobilien

Rz. 422 Beispiele für als Finanzinvestitionen gehaltene "Anlageimmobilien" bzw. "Renditeliegenschaften", wobei inzwischen auch jeweils die Herstellungs- und Bauphase einbezogen werden kann: Grundstücke und Gebäude, die langfristig für Wertzuwächse statt für einen kurzfristigen Verkauf gehalten werden (IAS 40.8a); Grundstücke und Gebäude, die für eine gegenwärtig unbestimmte kü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.6 Komponentenansatz

Rz. 401 Die IFRS verfolgen eine Tendenz zur sinnvollen Bewertung von Vermögenswerten, was auch die Aufteilung auf Komponenten beinhaltet. Diese Praxis steht im Gegensatz zur laufenden BFH-Rechtsprechung zur Bilanzierung von Gebäuden und Gebäudeteilen (R 7.1 EStR). Hier wird auf das Bestehen eines einheitlichen Funktionszusammenhangs abgestellt: Gebäudeteile, die dem Zweck de...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.1 Regelungsinhalt, Definition

Rz. 419 Bei investment properties (als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) handelt es sich um Immobilien, die von ihren Eigentümern oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungs-Leasing-Verhältnisses gehalten werden, um Miet- oder Pachterträge und/oder eine Wertsteigerung des eingesetzten Kapitals zu erzielen (IAS 40.4). Rz. 420 Die Immobilien dienen folglich allei...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.1 Grundsätzliches

Rz. 235 Die Vorschrift des § 240 Abs. 1 HGB, § 242 Abs. 1 HGB (jeder Kaufmann hat "seine" Vermögensgegenstände ...) und § 39 Abs. 1 AO stellen hinsichtlich der Bilanzierung grundsätzlich auf den bürgerlich-rechtlichen Eigentümer ab.[1] So darf der Steuerpflichtige ein von ihm eigenbetrieblich genutztes Grundstück seiner Ehefrau nicht bilanzieren. Sind derartige Grundstücke i...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.2 Handelsrechtlich

Rz. 2 Für die handelsrechtliche Bilanzierung ist die steuerrechtliche Gebäudedefinition sinngleich anzuwenden.[1] Rz. 3 Im Handelsrecht werden durch § 266 Abs. 2 HGB ,,Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken” in der Bilanz zu einem Posten zusammengefasst. Eine weitere Untergliederung ist nicht vorgesehen. Für den Fa...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.3.2 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 71 Grundstücke als notwendiges Betriebsvermögen eines verpachteten Betriebs Ein Grundstück, das der Steuerpflichtige bei der Verpachtung seines Betriebs nicht zurückbehält, sondern als eine wesentliche Betriebsgrundlage mit in die Verpachtung einbezieht, gehört zum notwendigen Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs. Als Fortführung des Betriebs in anderer Form hat die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude im Abschluss nach H... / 9.4 Angaben im Anhang

Rz. 436 Im Anhang sind nach Maßgabe der in der Bilanz vorgenommenen Gliederung für das Sachanlagevermögen[1] und die Anlageimmobilien[2] bestimmte Angaben zu machen. Nach IFRS ist ein Anlagespiegel für das Sachanlagevermögen vorgeschrieben.[3] Der Anlagenspiegel nach IFRS ersetzt zugleich die gegenüber dem HGB regelmäßig fehlende bilanzielle Untergliederung des Anlagevermöge...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Basic
Rückstellung, öffentlich-re... / 3 Voraussetzung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

In § 249 HGB ist abschließend bestimmt, für welche Zwecke eine Rückstellung zu bilden ist. Bei Vorliegen der Tatbestände des § 249 HGB muss nach Handelsrecht zum nächsten Bilanzstichtag eine Rückstellung gebildet werden. Es besteht kein Wahlrecht. § 253 HGB enthält die Regelungen zur Bewertung von Rückstellungen. Eine wesentliche Rückstellungskategorie sind die Rückstellungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht / 5.4 Bericht über Risikomanagement und -methoden sowie einzelne Risikoarten in Bezug auf Finanzinstrumente

Bei der Risikobeurteilung in Bezug auf die Finanzinstrumente sind neben Finanzanlagen, Derivaten, Wertpapieren und Darlehensverbindlichkeiten auch Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie schwebende Geschäfte einzubeziehen, sofern diese gemäß dem Grundsatz der Wesentlichkeit für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen Entwicklung von...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rücklage für Ersatzbeschaffung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Durch Hochwasser beschädigte Maschinen werden ersetzt – Versicherung erstattet Beträge

Durch ein Hochwasser sind Büromaschinen von Herrn Huber so beschädigt worden, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Herr Huber hat neue Geräte für 20.000 EUR zuzüglich 3.800 EUR (19 %) Umsatzsteuer gekauft. Die Büromaschinen hatten noch einen Buchwert von 6.000 EUR. Die Versicherung hat einen Betrag von 10.000 EUR erstattet. Die stillen Reserven, die durch die Zahlung ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Garage, Vermietung / 5 Garagenvermietung ist steuerpflichtig

Die Vermietung von Garagen ist auch dann umsatzsteuerpflichtig, wenn die Garagen, die zu einer Wohnung gehören, an Personen vermietet werden, die nicht Mieter der Wohnung sind. Umsatzsteuer fällt, wenn ansonsten keine Umsätze erzielt werden, regelmäßig nicht an, wenn die Kleinunternehmergrenze nicht überschritten wird und der Vermieter nicht für die Umsatzsteuer optiert hat....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungspflicht / 2 Steuerrechtliche Pflicht

Wer nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften buchführungspflichtig ist, ist nach § 140 AO automatisch auch steuerrechtlich buchführungspflichtig. Auch ausländische handelsrechtliche Vorschriften zur Buchführung können eine Verpflichtung zur deutschen Buchführung begründen.[1] Nach FG Münster[2] gilt Gleiches für einen an einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft atypis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG; DB 2006, 2714 und 2763; Haritz, Bewertung im UmwStR, DStR 2006, 977; Prinz zu Hohenlohe/Rautenstrauch/Adrian, Der Entw des SEStEG: Geplante Änderungen bei inl Verschmelzungen – Entscheidungshilfen für geplante Umwandlungen anhan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.2 Der Antrag

Tz. 41 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Bewertung der übergehenden WG in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö setzt einen Antrag voraus. Der Antrag, der von dem für die Bil-Aufstellung zuständigen Organ der übertragenden Kö (Näheres dazu s § 3 UmwStG Tz 59) unterschrieben sein muss, ist grds von der übertragenden Kö zu stellen oder von der übernehmenden Kö als deren G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Steuerliche Eröffnungsbilanz (§ 25 S 2 iVm § 9 S 2 UmwStG)

Tz. 88 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die aus dem Formwechsel hervorgehende Kap-Ges/Gen hat für ertragstliche Zwecke auf den (ggf rückbezogenen) Einbringungsstichtag eine (stliche) Eröffnungs-Bil zu erstellen (s § 25 S 1 iVm § 9 S 2 UmwStG; s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 25 UmwStG Rn 52; s Nitzschke, in Brandis/Heuermann, § 25 UmwStG 2006 Rn 41; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. § 378 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 34 [Autor/Stand] Diese Tatbestandsalternative erfasst die Begehung durch aktives Tun. Ordnungswidrig handelt danach der Täter, der den Erfolg der Steuerverkürzung durch unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber den FinB über steuerlich erhebliche Tatsachen herbeiführt[2]. Was die inhaltliche Bedeutung der genannten Tatbestandsmerkmale betrifft, kann auf die Erläut...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2 Ermittlung des gemeinen Werts für die Sachgesamtheit (übergehendes Betriebsvermögen)

Tz. 32 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Weil es sich bei einer Verschmelzung von Kö auf Kö nicht um die Übertragung von Einzel-WG, sondern um die Übertragung des gesamten BV der Übertragerin handelt, hat die Bewertung mit dem gW (s UmwSt-Erl 2011 Rn 11.04 iVm Rn 03.07) nicht bezogen auf jedes einzelne übergehende WG, sondern bezogen auf die Gesamtheit der bei einer Verschmelzung ü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überbrückungshilfe III und ... / 5.1 Grundlagen

Im Folgenden sind die förderfähigen Fixkosten gemäß FAQ vom 10.2.2021, Aktualisierungsstand 26.11.2021 (ÜH III) bzw. 26.11.2021 (ÜH III Plus) dargestellt. Die umfangreiche Liste wird fortlaufend in den FAQ ergänzt und aktualisiert. Grundsätzlich gilt: Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende und vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überbrückungshilfe I und II... / 4.1.2 Phase 2

Zeitliche Zuordnung betrieblicher Fixkosten in Phase 2: Betriebliche Fixkosten, bei denen sich die Fälligkeit aus einer Verpflichtung ergibt, die bereits vor dem 1.9.2020 bestand und im Förderzeitraum zur Zahlung fällig sind, dürfen vollständig angesetzt werden (auch bei Stundung). Bei einer Rechnungsstellung ohne Zahlungsziel gelten die Fixkosten mit dem Erhalt der Rechnung ...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 4 Förderfähige Fixkosten – allgemeines

Entscheidend für die Förderfähigkeit der ist das zugrunde liegende Vertragsverhältnis: Kosten gelten dann als nicht einseitig veränderbar, wenn das zugrunde liegende Vertragsverhältnis nicht innerhalb des Förderzeitraums gekündigt oder im Leistungsumfang reduziert werden kann, ohne das Aufrechterhalten der betrieblichen Tätigkeit zu gefährden. Förderfähig sind fortlaufende, i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionsrückstellung / 2.1 Bilanzierung

Das Steuerrecht sieht für die Passivierung unmittelbarer Pensionsverpflichtungen in § 6a EStG Sonderregelungen vor. In der Steuerbilanz ist für Neuzusagen eine Rückstellung nach Maßgabe des § 6a EStG zu bilden (Passivierungsgebot). Für Altzusagen existiert ein handels- und steuerrechtliches Passivierungswahlrecht. Die Versorgungsverpflichtung muss im Rahmen eines Arbeitsverhä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionsrückstellung / 1.1 Bilanzierung

Pensionszusagen in Form einer unmittelbaren Verpflichtung führen zu ungewissen Verbindlichkeiten. Unmittelbare Neuzusagen unterliegen handels- und steuerrechtlich einer Passivierungspflicht. Für Altzusagen besteht ein handelsrechtliches Passivierungswahlrecht als zeitlich unbegrenzte Übergangsregelung.[1] In der Handelsbilanz kann jährlich neu entschieden werden, ob Zuführung...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.14 Rechnungslegung bei Abwicklung

§ 270 AktG regelt die Pflicht zur Bilanzierung bei einer Liquidation der Gesellschaft, das Gesetz spricht bei einer AG von einer Abwicklung. Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten, die aus dem Umstand resultieren, dass die Gesellschaft nicht mehr fortgeführt werden soll;[1] darüber hinaus schreibt das Gesetz besondere Rechnungslegungspflichten im Falle einer Liquidatio...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.3 Prüfung des Anhangs

Rz. 141 Der Anhang ist gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB bei Kapitalgesellschaften und ihnen gesetzlich gleichgestellten Unternehmen Teil des Jahresabschlusses und muss im Rahmen der Abschlussprüfung in gleicher Weise wie die Bilanz und GuV geprüft werden. Die Prüfung des Anhangs bedeutet im Wesentlichen die Überprüfung von Angaben, die bereits im Rahmen von anderen Prüffeldern v...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 4.2.2.2 Konzernabschluss

Rz. 62 Dem Grundsatz der Wesentlichkeit folgend, ist die Prüfung des Konzernabschlusses darauf auszurichten, "[...] mit hinreichender Sicherheit falsche Angaben aufzudecken, die wegen ihrer Größenordnung oder Bedeutung einen Einfluss auf den Aussagewert der Rechnungslegung für die Rechnungslegungsadressaten haben"[1]. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sollte der Aufwand zur Erl...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 3.1 Einzelabschlüsse als Grundlagen des Konzernabschlusses

Rz. 26 Für die Prüfung von Konzernabschlüssen deutscher Mutterunternehmen sind die entsprechenden Regelungen des Handelsgesetzbuches ausschlaggebend. Die Prüfungsobjekte lassen sich dabei aus § 317 Abs. 1 – 5 HGB ableiten. Die Besonderheit eines Konzernabschlusses liegt in der Tatsache, dass sich der Konzernabschluss aus den Einzelabschlüssen aller Konzernunternehmen ergibt....mehr

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Deutscher Corporate Governa... / 3 Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer

Rz. 25 Im Grundsatz 18 wiederholt der DCGK die gesetzlichen Regelungen: Der Abschlussprüfer unterstützt den Aufsichtsrat bzw. den Prüfungsausschuss bei der Überwachung der Geschäftsführung, insbesondere bei der Prüfung der Rechnungslegung und der Überwachung der rechnungslegungsbezogenen Kontroll- und Risikomanagementsysteme. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers info...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.5 Stichtagsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4 HGB)

Rz. 71 Vermögensgegenstände und Schulden sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Dabei ist nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB vorsichtig zu bewerten; namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.4 Forderungen und Wechsel

Rz. 330 Darlehensforderungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG grundsätzlich mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Dabei kommt es weder auf den Auszahlungsbetrag noch auf den Barwert an. Vielmehr gilt als Anschaffungskosten der Nennbetrag der Darlehensforderung, auch wenn das Darlehen unverzinslich oder niedrig verzinslich ist. In den letzteren Fällen kommt lediglich eine Tei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 21.1 Sofortabschreibung

Rz. 446a Die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter war durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] in § 6 Abs. 2, 2a EStG mit Wirkung zum 1.1.2008 neu geregelt worden. Die bis dahin geltende Regelung für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410 EUR und dem Wahlrecht zum Sofortabzug galt nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG nur ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.7 Investmentfonds

Rz. 334h Zum 1.1.2018 wurde die Besteuerung der Erträge von Publikums-Investmentfonds durch das InvStG 2017 grundlegend geändert. Das Transparenzprinzip wurde aufgegeben und Publikums-Investmentfonds sind nunmehr selbst stpfl.. Auf der Ebene der Anleger wurden die "ausschüttungsgleichen Erträge" bei thesaurierenden Fonds durch die Einführung der Vorabpauschale ersetzt, die e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern / Zusammenfassung

Begriff Latente Steuern (künftige Steuerzahlungen, Steuerrückzahlungen und Steuererstattungen) entstehen aufgrund von unterschiedlichen Bewertungen in der Handels- und Steuerbilanz. Sie werden auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der einzelnen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und den hierzu für steuerliche Zwecke korrespondierenden W...mehr