Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsausgaben

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 7 Zeitliche Zuordnung abziehbarer Zuwendungen und Rückstellungsbildung (Abs. 2 S. 1 und 2)

Rz. 142 § 4d Abs. 2 EStG trifft Bestimmungen für die zeitliche Zuordnung von Zuwendungen, die nach § 4d Abs. 1 EStG als Betriebsausgaben abziehbar sind: S. 1 bestimmt den Grundsatz, dass Zuwendungen in dem Wirtschaftsjahr als Betriebsausgaben abzuziehen sind, in dem sie geleistet werden (Rz. 143). S. 2 lässt eine gewinnmindernde Rückstellung für Zuwendungen zu, die bis zum Abl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.5 Zuwendungen bei Bestehen von Rückdeckungsversicherungen (Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c)

Rz. 82 Die Unterstützungskasse kann das übernommene Risiko der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung im Einzelfall durch eine Rückdeckungsversicherung abdecken. Mit Abschluss einer solchen Versicherung "verschafft" sich die Kasse die erforderlichen Mittel für die Versorgungsleistungen. Der Begriff des "Verschaffens" (§ 4d Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c S. 1 EStG) bed...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.7.1 Übersicht

Rz. 103 Das Gesetz will verhindern, dass Trägerunternehmen Kapitalzuführungen an die Unterstützungskasse als Betriebsausgaben abziehen und dort im steuerfreien Raum ansammeln, obwohl dieses Kapital für die Erfüllung der (den Betriebsausgabenabzug beim Trägerunternehmen wie auch die Steuerfreiheit der Unterstützungskasse rechtfertigenden) Zwecke der Kasse nicht erforderlich i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.4.3 Höhe der zulässigen Zuwendung

Rz. 72 Für die Höhe der jährlich zulässigen Zuwendungen besteht seit der Änderung durch das StÄndG 1992 v. 25.2.1992[1] ein Wahlrecht. Der Berechnung kann entweder der Jahresbetrag der vom einzelnen Leistungsanwärter erreichbaren Versorgungsleistungen zugrunde gelegt werden (Grundsatzregelung, § 4d Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b S. 1 EStG) oder aber der Durchschnittsbetrag der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 4.3 Zulässiges Kassenvermögen

Rz. 130 Wie bei den Kassen mit lebenslang laufenden Leistungen dürfen auch bei Kassen mit nicht lebenslang laufenden Leistungen Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn das Vermögen der Kasse das zulässige Kassenvermögen übersteigt (Abs. 1 Nr. 2 S. 2). Damit soll eine auch bei Kassen mit nicht lebenslang laufenden Leistungen mögliche Überdotierung verhin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.6 Abfindungszahlungen und Übertragungen (Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d)

Rz. 97 Schon nach der bisherigen Fassung des § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EStG konnte das Trägerunternehmen Aufwendungen der Kasse für die Abfindung von Leistungsversprechen oder deren Übertragung auf Dritte steuerlich wirksam ersetzen. Durch das AltEinkG v. 5.7.2004[1] wurde dies um die Möglichkeit der Übertragung des Vermögenswerts einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.7.5 Rechtsfolgen des Überschreitens des zulässigen Kassenvermögens (Abs. 1 Nr. 1 S. 2)

Rz. 118b Zuwendungen dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn das tatsächliche Kassenvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres das zulässige Kassenvermögen übersteigt (Rz. 15, 130). Das tatsächliche Kassenvermögen entwickelt sich im Lauf des Wirtschaftjahres aus dem Anfangsbestand abzüglich der Leistungsabflüsse und etwaiger Verwaltungskosten zuzüglich der ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 2.7 Betriebliche Veranlassung der Zuwendung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 23 Zuwendungen an Unterstützungskassen dürfen u. a. nur insoweit beim Trägerunternehmen als Betriebsausgaben abgezogen werden, als die Leistungen der Kasse, wenn sie vom Trägerunternehmen unmittelbar erbracht würden, bei diesem betrieblich veranlasst wären (§ 4d Abs. 1 S. 1 EStG). Diese den Regelungen in § 4c Abs. 2 EStG (§ 4c EStG Rz. 23) und § 4e Abs. 2 EStG (§ 4e EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.3.2 Zuwendung auf das Deckungskapital

Rz. 39 Das so berechnete Deckungskapital ist die auf den einzelnen Versorgungsfall bezogene Größe der höchstmöglichen Zuwendung auf diesen Versorgungsfall. Dieses Deckungskapital kann vom Trägerunternehmen für jeden Versorgungsfall nur einmal der Unterstützungskasse zugewendet werden. Wann die Zuwendungen zu erfolgen haben, schreibt das Gesetz nicht vor. Aus § 4d Abs. 1 S. 1 N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 8.1 Folgen der Nichtabziehbarkeit

Rz. 148 Sind Zuwendungen nicht abziehbar, weil die in § 4d Abs. 1 EStG genannten Grenzen überschritten sind, so entstehen vorbehaltlich der Regelung des S. 3 nicht abziehbare Betriebsausgaben mit denselben Folgen wie bei § 4 Abs. 5 EStG. Sind Zuwendungen nicht abziehbar, weil sie nicht betrieblich veranlasst sind (Rz. 23c, 25), so gelten sie bei Einzelunternehmern und Mitunt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 2.8 Rückzahlung von Zuwendungen

Rz. 27 Kommt es zu einer Rückzahlung von Zuwendungen an das Trägerunternehmen, so sind die Rückzahlungsbeträge beim Trägerunternehmen als (steuerpflichtige) Betriebseinnahmen zu erfassen. Denn die Rückgewähr betrieblich veranlasster Aufwendungen führt nach der Systematik des Einkommensteuerrechts grundsätzlich zu stpfl. Erträgen.[1] Dies gilt nach BFH[2] auch für die Rückzah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 8.2 Aktive Rechnungsabgrenzung (Abs. 2 S. 3, 4)

Rz. 149 Übersteigen die Zuwendungen eines Wirtschaftsjahrs die nach § 4d Abs. 1 EStG abziehbaren Beträge, so können sie nach § 4d Abs. 2 S. 3 EStG im Weg der aktiven Rechnungsabgrenzung auf die folgenden drei Wirtschaftsjahre vorgetragen und in diesen Wirtschaftsjahren gewinnmindernd abgeschrieben werden, soweit es dann die Grenzen des § 4d Abs. 1 EStG erlauben (Rz. 9). Es m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 4.1 Grundsatz

Rz. 119 Die Abziehbarkeit der Zuwendungen an Kassen, die keine lebenslang laufenden Leistungen gewähren, richtet sich nach zwei Obergrenzen. Zunächst ist ein Zuwendungshöchstbetrag in Abhängigkeit von der Lohn- und Gehaltssumme des Trägerunternehmens zu ermitteln. Zuwendungen im Rahmen dieses Höchstbetrags sind aber nur als Betriebsausgaben abziehbar, soweit das tatsächliche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 9 Übertragung von Versorgungsverpflichtungen auf Pensionsfonds (Abs. 3)

Rz. 151 § 4d Abs. 3 EStG enthält eine besondere Regelung über die Verteilung von Zuwendungen an die Unterstützungskasse, die im Zug der Übertragung von Versorgungsverpflichtungen der Unterstützungskasse auf einen Pensionsfonds i. S. d. § 4e EStG (§ 4e EStG Rz. 12) erforderlich werden (zur grundsätzlich in § 4d Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. d EStG geregelten Abziehbarkeit von Zuw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.5.1 Überversicherung und Leistungsüberhänge

Rz. 84 Sind von der Unterstützungskasse Leistungen nach Art oder Höhe rückversichert worden, die dem Leistungsanwärter nicht zugesagt sind, oder übersteigen die Versicherungsleistungen aus anderen Gründen – z. B. durch Leistungsüberhänge aus Gewinngutschriften oder durch frei werdendes Deckungskapital – die zugesagten Leistungen, so sind die Beitragserstattungen beim Trägeru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.5.2.1 Rückdeckungsversicherung für Leistungsbezieher

Rz. 86 Berücksichtigungsfähig nach Buchst. c S. 1 sind seit der Änderung des § 4d EStG durch das JStG 1996 v. 11.10.1995[1] nicht nur Rückdeckungsversicherungen für Leistungsanwärter, sondern auch für Begünstigte, bei denen der Versorgungsfall bereits eingetreten ist (Leistungsbezieher). Damit können Versorgungsleistungen auch noch nach Eintritt des Versorgungsfalls mit steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.5.3 Anteilige Kürzung der Zuwendungen nach Buchst. a und b

Rz. 93 Soweit die Kasse sich die Mittel durch eine Rückdeckungsversicherung i. d. S. verschafft hat, trägt sie das Versorgungsrisiko nicht mehr. Eine Berücksichtigung der rückgedeckten Versorgungsverpflichtungen bei der Berechnung der Zuwendungshöchstbeträge nach § 4d Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b EStG (Deckungskapital und Reservepolster) würde deshalb zu einer Doppelfinanzie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 4.2 Höchstbetragsberechnung

Rz. 121 Der Zuwendungshöchstbetrag für Kassen mit anderen als lebenslang laufenden Leistungen bemisst sich in erster Linie mit 0,2 % der Lohn- und Gehaltssumme des Trägerunternehmens im Wirtschaftsjahr. Der Begriff der "Lohn- und Gehaltssumme des Trägerunternehmens" ist gesetzlich nicht definiert. Zur Lohn- und Gehaltssumme zählen alle Löhne und Gehälter i. S. v. § 19 Abs. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 2.1 Unterscheidung der Kassen nach Leistungsarten (Regelungsinhalt im Überblick)

Rz. 11 Durch § 4d EStG werden Höchstgrenzen für die Abziehbarkeit der Zuwendungen des Trägerunternehmens als Betriebsausgaben festgesetzt. Dabei unterscheidet das Gesetz zunächst zwischen Kassen, die lebenslang laufende Leistungen gewähren (§ 4d Abs. 1 Nr. 1 EStG; Rz. 28ff.), keine lebenslang laufende Leistungen, also nur Leistungen von Fall zu Fall oder sog. Notfallleistungen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.7.4 Berechnungszeitpunkt

Rz. 118 Zu vergleichen sind zulässiges und tatsächliches Kassenvermögen "… am Schluss des Wirtschaftsjahres …". Maßgebend ist das Wirtschaftsjahr der Kasse[1]: Bei abweichendem Wirtschaftsjahr ist für die Frage, ob das tatsächliche Kassenvermögen das zulässige Kassenvermögen übersteigt, das Wirtschaftsjahr der Kasse maßgebend, das vor dem Ende des Wirtschaftsjahres des Träge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.3.3 Verteilung der Zuwendungen auf das Deckungskapital der Leistungsempfänger (Individualisierung)

Rz. 50 Da für jeden Versorgungsfall Zuwendungen jeweils nur in Höhe des Deckungskapitals zulässig sind, müssen in nachprüfbarer Form die Höhe der einzelnen Deckungskapitalbeträge und die darauf in den einzelnen Wirtschaftsjahren vorgenommenen Zuwendungen festgehalten werden. Das Trägerunternehmen kann bei seinen Zuwendungen entweder auf die einzelnen Rentenverpflichtungen ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 6 Konzern- und Gruppenkassen

Rz. 138 Besteht eine gemeinsame Unterstützungskasse für mehrere verbundene Unternehmen (Konzernkasse) oder für mehrere nicht verbundene Unternehmen (Gruppenkasse), so muss für jedes Trägerunternehmen der bei ihm abziehbare Beitrag der Zuwendungen ermittelt werden. Dies ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass die Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug beim Trägerunte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 5 Gemischte Kassen, Mehrheit von Kassen (Abs. 1 S. 2 und 3)

Rz. 135 Bei Kassen, die sowohl lebenslange als auch andere Leistungen gewähren, gelten die für die einzelnen Bereiche dargestellten Regelungen nebeneinander. Für die Berechnung der Zuwendungshöchstbeträge sind die beiden Leistungsbereiche der Kasse zunächst zu trennen und für jeden Bereich der nach den ihm zugehörenden Aufwendungen und Leistungsempfängern bzw. -anwärtern zu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.7.2.2 Deckungskapital und Reservepolster

Rz. 109 Das Deckungskapital für die am Schluss des Wirtschaftsjahres der Kasse laufenden Leistungen ist – zwingend – nach der Tabelle in Anlage 1 zum EStG zu ermitteln (Rz. 33). Maßgebend sind die Verhältnisse am Schluss des Wirtschaftsjahres der Kasse; vgl. Rz. 118. Bei der Ermittlung des zulässigen Kassenvermögens nach S. 4 sind die Deckungskapitalien aller laufenden Leistu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 2.5 Zuwendungen

Rz. 19 Zuwendungen sind (tatsächlich erbrachte) Leistungen (Rz. 9), die das Trägerunternehmen zum Zweck der Erfüllung des Satzungszwecks der Kasse gewährt. Sie bestehen in Vermögensübertragungen, die die Kasse "einseitig bereichern und nicht auf einem Leistungsaustausch beruhen".[1] Diese Begriffsbestimmung der st. Rspr. ist insofern zutreffend, als damit Leistungen ausgesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Gebühren in Verkehrssa... / gg) Mehrwertsteuer

Rz. 50 Rechtsschutzversicherer zahlen in den Fällen, in denen der Rechtsschutzversicherte vorsteuerabzugsberechtigt ist mit der Begründung, ihr Versicherungsnehmer könne die Steuer beim Finanzamt geltend machen, grundsätzlich keine Mehrwertsteuer. Das ist jedenfalls dann unzutreffend, wenn der mitversicherte Fahrer selbst nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, nach Auffassung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 5.1 Sachliche Beschränkung der Haftung

Rz. 42 Die Haftung besteht nur für: • Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet. Beim Übergang eines gesondert geführten Betriebs muss sich die Haftung noch enger, als der Wortlaut der Vorschrift sagt, auf die Steuern beschränken, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Teilbetriebs gründet. Eine weitergehende Haftung für d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 3.5 Rechtsfolgen der Nichtabziehbarkeit der Beiträge gem. Abs. 2

Rz. 11 Beiträge an einen Pensionsfonds der in § 4e Abs. 2 EStG genannten Art dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sie bei unmittelbarer Erbringung nicht betrieblich veranlasst wären. Entgegen der in § 4e Abs. 1 EStG enthaltenen Regelung fehlt es hier an der betrieblichen Veranlassung, sodass der Aufwand nicht Betriebsausgabe ist. Solche Beiträge sind desh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.1 Grundsätze der bilanziellen Erfassung

Rz. 55 Die Beiträge für eine betrieblich veranlasste Lebensversicherung sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG. Zweifel an der betrieblichen Veranlassung bestehen regelmäßig nicht, weil die Direktversicherung der Altersversorgung der Arbeitnehmer dient und die Aufwendungen des Arbeitgebers somit zusätzlichen Lohnaufwand darstellen. Entsprechendes gilt für die Altersvorso...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.3 Besonderheiten bei der Einnahme-Überschussrechnung

Rz. 64 Die Regelung des § 4b EStG hat keine unmittelbaren Berührungspunkte mit der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, weil der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG grundsätzlich ohne Berücksichtigung der Veränderungen im Bestand des Betriebsvermögens ermittelt wird. Allerdings sind nach § 4 Abs. 3 S. 4 EStG in der bis zum 5.5.2006 geltenden Fassung (Rz. 68) die Anschaffungs- und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 3.2 Eingeschränkte Abziehbarkeit (Abs. 1)

Rz. 6 Die Beiträge des Trägerunternehmens an den Pensionsfonds beruhen unabhängig von der Durchführungsform immer auf einer arbeitsrechtlichen "Grundverpflichtung" des Arbeitgebers.[1] Die Zuwendungen sind im Regelfall betrieblich veranlasst, weil sie ein zusätzliches oder umgewandeltes Entgelt für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers darstellen. Sie sind deshalb grundsätzl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 6.2.1 Mitunternehmerschaften i. S. d. § 15 EStG

Rz. 103 Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb neben den Gewinnanteilen der Gesellschafter einer Personengesellschaft auch die Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft bezogen haben. Zu diesen Vergütungen gehören auch Versorgungszusagen, die ein Mitunternehmer für seine Tätig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 4.2 Aufwandsverteilung auf zehn Jahre

Rz. 13 § 4e Abs. 3 EStG befasst sich mit den Auswirkungen der Übertragung bestehender Pensionsverpflichtungen oder -anwartschaften aus Direktzusagen (§ 6a EStG) und Unterstützungskassenzusagen (§ 4d EStG) auf die Gewinnermittlung des Arbeitgebers. Diese Übertragungsmöglichkeit vollzieht sich außerhalb des Regelungsbereichs der Übertragungen nach § 4 BetrAVG, weil sich diese ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.5.1 Auswirkungen beim Vermögensvergleich

Rz. 72 Wurde ein Versicherungsanspruch aus einer Direktversicherung wegen § 4b S. 1 EStG in vergangenen Wirtschaftsjahren aufgrund einer erteilten Bezugsberechtigung nicht aktiviert und wird die Bezugsberechtigung widerrufen, so ist zum nächstfolgenden Bilanzstichtag der Versicherungsanspruch erfolgswirksam mit dem Teilwert (Deckungskapital einschließlich Gewinnbeteiligung, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 3.1 Allgemeines

Rz. 5 § 4e EStG flankiert steuerlich die Einführung von betrieblichen Pensionsfonds als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Die Vorschrift regelt abschließend den Umfang der als Betriebsausgaben abziehbaren Beiträge des Arbeitgebers (Trägerunternehmens), die der Finanzierung der von dem Fonds rechtsverbindlich zugesagten Versorgungsleistungen dienen sollen.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 3.3 Rechtsfolgen der Nichtabziehbarkeit nach Abs. 1

Rz. 9 Beiträge, die nach § 4e Abs. 1 EStG nicht abziehbar sind, sind zwar – weil grundsätzlich betrieblich veranlasst – Betriebsausgaben, dürfen aber den Gewinn des Trägerunternehmens nicht mindern. Sie sind deshalb außerhalb der Bilanz, in der sie handels- und steuerbilanzmäßig als Aufwand erfasst sind, dem Gewinn wieder hinzuzurechnen (im Einzelnen § 4c EStG Rz. 22).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 6.2.2 Juristische Personen

Rz. 108 Zwischen juristischen Personen, insbesondere also Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, und ihren Gesellschaftern (bzw. Genossen oder Mitgliedern) können zivilrechtliche Verträge und damit auch Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Der Leistungsaustausch aufgrund solcher Verträge ist steuerlich als solcher anzuerkennen. Eine Grenze zieht lediglich § 8 Abs. 3 KS...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.2 Definition

Rz. 9 Die Direktversicherung besteht nach der Legaldefinition des § 1b Abs. 2 S. 1 BetrAVG darin, dass der Arbeitgeber zum Zweck der betrieblichen Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und diesem oder dessen Hinterbliebenen ganz oder teilweise die (widerrufliche oder unwiderrufliche) Bezugsberechtigung für die Leistungen aus dieser Le...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.2 Dotationskapital

Rz. 36 Wie dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft steht es auch dem Träger grundsätzlich frei, das Ausmaß der Finanzierung des Betriebs gewerblicher Art mit Eigen- oder Fremdkapital zu bestimmen. Der Träger ist daher nicht verpflichtet, den langfristigen Geldbedarf des Betriebs gewerblicher Art mit Eigenkapital zu decken. Allerdings ist der Träger wegen der Möglichkeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 33 Die Gewinnermittlung des Betriebs gewerblicher Art ist angesichts der Definition des Gewinns als Vermögensmehrung dadurch bestimmt, dass rechtlich die Vermögenssphäre des Betriebs gewerblicher Art nicht abgegrenzt ist von der des Trägers. Bei der Besteuerung wird der Betrieb jedoch gedanklich verselbstständigt und als eigenständiges Gewinnermittlungssubjekt behandelt,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4.5.2 Rechtsfolge der Nichtabziehbarkeit gemäß Abs. 2

Rz. 28 Nach dem Gesetzeswortlaut dürfen die von Abs. 2 erfassten Zuwendungen "als Betriebsausgaben nicht abgezogen werden …". Richtigerweise müsste die Formulierung lauten: "… dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden …". Denn mangels betrieblicher Veranlassung handelt es sich bei den von § 4c Abs. 2 EStG erfassten Zuwendungen – anders als bei den Zuwendungen nach §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4.4 Rechtsfolgen der eingeschränkten Abziehbarkeit gemäß Abs. 1

Rz. 22 Zuwendungen, die nach den in § 4c Abs. 1 EStG genannten Voraussetzungen (zu § 4c Abs. 2 EStG s. Rz. 28) nicht abziehbar sind, dürfen nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Sie dürfen also den Gewinn des Trägerunternehmens nicht mindern. § 4c Abs. 1 EStG gehört somit sachlich zu dem Bereich der in § 4 Abs. 5 EStG geregelten Tatbestände nichtabziehbarer Betriebsaus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4.1 Allgemeines

Rz. 13 "Zuwendungen" des Trägerunternehmens an die Pensionskasse sind die Beiträge, die die Kasse in die Lage versetzen sollen, die zugesagten Leistungen zu erbringen. Dies können – je nach Zusage und vereinbarter Finanzierungsart – Einmalbeiträge oder laufende jährliche Beiträge sein (zu den Möglichkeiten der Beitragsgestaltung im Einzelnen Höfer, BetrAVG, Bd. 2, Rz. 1916, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4.5.1 Zweck der Regelung

Rz. 23 Nach § 4c Abs. 2 EStG dürfen Zuwendungen, auch wenn sie sich im Rahmen des § 4c Abs. 1 EStG halten, nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sie der Finanzierung von Kassenleistungen dienen, die bei direkter Gewährung durch das Trägerunternehmen nicht abziehbar wären. Dieser Grundsatz gilt für alle mittelbaren Versorgungszusagen in gleicher Weise (so ausdrück...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 3 Trägerunternehmen

Rz. 12 Trägerunternehmen ist das Unternehmen, "das die Zuwendungen leistet", das also die Pensionskasse durch seine Zuwendungen finanziert, weil diese die Durchführung der Altersvorsorge für die Arbeitnehmerschaft übernommen hat. Auf welcher Rechtsgrundlage die Verpflichtung beruht, ist unerheblich. Eine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit zwischen Trägerunternehmen und Pe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Formalien und Frist

Rz. 2 Die Mobilitätsprämie wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag soll in der Regel mit der ESt-Erklärung zusammen beim zuständigen FA des Stpfl. für die Besteuerung nach dem Einkommen gestellt werden. Im Antrag nach amtlichen Vordruck müssen insbesondere die Einnahmen und Werbungskosten oder Betriebsausgaben für die Fahrten zwischen der Wohnung des Stpfl. und der ersten Tä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigene Anteile in Handels- ... / 4.1 Ebene der erwerbenden Gesellschaft

Rz. 31 Aufgrund der sich aus § 5 Abs. 1 EStG ergebenden Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz sind eigene Anteile in Letzterer ebenfalls offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen.[1] Folglich ist auch in der Steuerbilanz eine Aktivierung eigener Anteile nicht zulässig.[2] Die steuerliche Behandlung des Erwerbs von eigenen Anteilen folgt also der wirtschaftlic...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jobticket, Abrechnung von D... / 4.2 Prognostizierte Vollamortisation allein für Fahrten im Rahmen auswärtiger Tätigkeiten

Eine Vollamortisation liegt vor, wenn die Summe aus den ersparten Kosten für Einzelfahrscheine, die ohne Nutzung der Fahrberechtigung für Fahrten im Rahmen von Auswärtstätigkeiten oder eine Familienheimfahrt pro Woche im Rahmen der doppelten Haushaltsführung anfallen würden, die Kosten der Fahrberechtigung erreichen oder übersteigen. Ergibt die Prognose des Arbeitgebers, das...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbung

Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Die entgeltliche Werbetätigkeit, die ein Verein für Wirtschaftsunternehmen und sonstige Auftraggeber ausführt, ist immer dann ein steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nach § 14 AO (Anhang 1b), wenn vom Verein die Werbung in eigener Regie betrieben wird. Typische Werbetätigkeiten sind: das Anzeigen- und Inseratgeschäft in Vereinszeitsch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Form und Inhalt der Steuererklärungen

Tz. 9 Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Die Angaben in den Steuererklärungen sind wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. U. U. ist dies schriftlich zu versichern (s. § 150 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Nach § 150 Abs. 4 AO (s. Anhang 1b) sind den Steuererklärungen die erforderlichen Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, beizufügen. Ggf. kann die Fi...mehr