Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Krankheit des Beschäftigten / 3.6 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) einleiten

Die krankheitsbedingten Fehlzeiten sind zu erfassen. Ist der Beschäftigte innerhalb eines Jahres (Zeit-, nicht Kalenderjahr entscheidend) länger als 6 Wochen arbeitsunfähig krank – entweder ununterbrochen oder bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit nach Zusammenrechnung –, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen.[1]mehr

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BGM für alle Unternehmensgr... / 1 Von der Pflicht des Arbeitsschutzes zur Kür des BGM

§ 4 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz fordert: "Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen". Dieser präventive Ansatz des Arbeitsschutzes spiegelt sich u. a. auch im Namen des VDSI wider, nämlich "Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit" oder dem Titel der DIN EN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit". Elemente des betri...mehr

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BGM für alle Unternehmensgr... / 7.1 ISO 45001

Die ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung" führt den traditionellen Arbeitsschutz und das betriebliche Gesundheitsmanagement zusammen. Die neue Norm weist die sog. High Level Structure (HLS) mit 10 Hauptkapiteln auf und entspricht damit der Struktur der internationalen Normen für Managementsysteme...mehr

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E-Health-Lösungen im BGM / 3.2 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) beginnt mit einem Gesprächstermin von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Mitarbeiter ist dabei nicht verpflichtet, das BEM-Angebot seines Arbeitgebers anzunehmen oder seine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Aber selbst wenn er sie entbindet, ist der Aufwand der Informationsbeschaffung für den BEM-Prozess m...mehr

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E-Health-Lösungen im BGM / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag betrachtet den durch technische Neuentwicklungen recht jungen Bereich des E-Health, der Gesundheitsförderung durch digitale Technologien. Nach einer allgemeinen Begriffsdefinition wird auf die aktuelle Gesetzeslage eingegangen. Anschließend werden Anknüpfungspunkte zwischen dem E-Health-Bereich und betrieblichen Gesundheitsangeboten betrachtet. Konkrete...mehr

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Schrittweise Einführung ein... / 4.2 Analyse

Die Analysephase hat 2 Schwerpunkte. Faktoren identifizieren, die die Gesundheit der Beschäftigten beeinflussen und damit ursächlich für Krankenstand, geringes Engagement etc. verantwortlich sind. Durch Einbeziehung der Beschäftigten Ressourcen und Potenziale für die Gesundheitsförderung aufzeigen. Wie intensiv und komplex die Analysephase gestaltet wird, hängt maßgeblich von d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schrittweise Einführung ein... / 2 Klassifizierung BGM, BGF und Abgrenzung zum Arbeitsschutz

Geht es um Maßnahmen zur Mitarbeitergesundheit, werden die Begriffe "Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)" und "Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)" wechselnd genannt, als wären es nur Synonyme. Auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird in diesem Zusammenhang erwähnt, da dieser sich nicht mehr nur mit dem Thema Sicherheit befasst, sondern präventiver Arbeitsschut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Disability Management / Zusammenfassung

Begriff Unternehmen müssen nach längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall für die Eingliederung ihrer Beschäftigten sorgen (Betriebliches Eingliederungsmanagement, BEM). Allerdings legt der Gesetzgeber nicht fest, wie ein BEM im Einzelnen gestaltet werden soll. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat das sog. Disability Management in Deutschland e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Disability Management / 3 Bedeutung für das Unternehmen

Arbeitgeber sind zu einem BEM verpflichtet. Ein Nachweis darüber kann z. B. dann erforderlich werden, wenn eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen werden soll, im Fall von Schadensersatzklagen Betroffener oder bei möglichen Regressforderungen von Renten- oder Sozialversicherungsträgern. Unternehmen können ihr Disability Management im Rahmen eines Audits prüfen und zer...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 4. Präventive Maßnahmen, insbesondere betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 70 Bevor der Arbeitgeber sich entschließt, das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Arbeitnehmers zu kündigen, hat er gem. § 167 Abs. 1 SGB IX beim Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis, die zu dessen Gefährdung führen könnten, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung, den Betriebs- oder Personal...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / III. Krankheit

Rz. 179 In der Praxis des arbeitsrechtlich tätigen Rechtsanwalts kommt typischer Weise die krankheitsbedingte Kündigung[435] unter den personenbedingten Kündigungen am häufigsten vor. Im Gegensatz zu einer sich hartnäckig in den Unternehmen und bei Arbeitnehmern haltenden Meinung kann der Arbeitgeber während der Erkrankung kündigen. Die Kündigung geht auch während der Erkran...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / Literaturtipps

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / Literaturtipps

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / Literaturtipps

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 6. Personenbedingte Kündigung

Rz. 82 Bei der personenbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat all diejenigen Umstände mitzuteilen, auf die er die Kündigung stützen will. Stimmen diese Gründe mit den Gründen überein, die zur sozialen Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung erforderlich sind, dann bezieht sich die Mitteilungspflicht auf all diejenigen Umstände, die sich nach den "kü...mehr

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§ 18 Beendigung durch auflö... / 6. Nr. 6 – Gründe in der Person des Arbeitnehmers

Rz. 19 Unproblematisch zulässig sind Bedingungen, die auf Wunsch des Arbeitnehmers vereinbart werden (z.B. bis zur Zuweisung eines Studienplatzes). Auch die Verknüpfung des Bestandes des Arbeitsverhältnisses mit dem Ergebnis einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung ist grundsätzlich zulässig (Formulierungsbeispiel siehe § 17 Rdn 131).[30] In diesen Zusammenhang ist auch der...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / III. Rechtsfolge

Rz. 72 Eine ohne vorherige Erlaubnis des Integrationsamtes erklärte Kündigung ist gem. § 168 SGB IX i.V.m. § 134 BGB nichtig. Der Verstoß kann darüber hinaus auch die Vermutung des § 22 AGG, mithin einen Entschädigungsanspruch, auslösen.[136] Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei einem Verstoß gegen die Kündigungsverbote nach § 9 MuSchG und § 18 BEEG. Die Unwirksamkeit d...mehr

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Warum ein BEM? / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Seit Mai 2004 besteht für Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 SGB IX die Verpflichtung zu einem BEM: "Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung (…), mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeit, wie die Arbeitsunfähigkeit möglich...mehr

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Warum ein BEM? / 1.1 Definition und Hintergrund

Der Begriff "Betriebliches Eingliederungsmanagement" wird entsprechend den Erläuterungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt definiert: "Betriebliches Eingliederungsmanagement verfolgt das Ziel, im Betrieb mit den dort vorhandenen Akteuren und Strukturen sowie unter Nutzung der dort gegebenen oder herstellbaren spezifischen Potenziale Menschen gesund und arb...mehr

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Warum ein BEM? / 3 Weiterführende Informationen

Projekt RE-BEM: Abschlussbericht BEM-Selbstcheck: Online-Selbstbewertung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements; www.vdima.de/bem-check Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation; www.bar-frankfurt.de Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) GbR; www.integrationsaemter.de Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung von Krankenkas...mehr

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Warum ein BEM? / Zusammenfassung

Überblick Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahr) länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Die Teilnahme für den Arbeitnehmer am BEM ist freiwillig, er kann das Angebot auch ablehnen. Der Arbeitgeber muss sich als...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ein BEM? / 2 FAQs

1) Wer ist am BEM beteiligt? Das BEM ist eine Teamaufgabe. Der Arbeitgeber nimmt zunächst Kontakt mit dem Betroffenen auf, klärt mit ihm die Situation, holt seine Zustimmung zur Durchführung des BEM schriftlich ein und bespricht mit ihm die Ziele. Mit Zustimmung des Betroffenen schaltet der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat, bei schwerbehinderten und gleichgestellten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ein BEM? / 1.4 Folgen von Verstößen

Das Gesetz sieht keine unmittelbaren Konsequenzen bei Nichteinhaltung vor. Allerdings wurden mit dieser Vorschrift die Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung verschärft, eine Kündigung sollte das letzte Mittel sein. Die Durchführung eines BEM macht eine krankheitsbedingte Kündigung nicht automatisch wirksam. Hat der Arbeitgeber jedoch kein BEM durchgeführt, erhöh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ein BEM?

Zusammenfassung Überblick Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahr) länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Die Teilnahme für den Arbeitnehmer am BEM ist freiwillig, er kann das Angebot auch ablehnen. Der Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ein BEM? / 1.3 Kosten und Nutzen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Gefährdungen ermittelt und geeignete Maßnahmen festgelegt werden. Sie ist für Unternehmen ab einem Mitarbeiter Pflicht und sollte als wertvolles Werkzeug auch für das BEM genutzt werden. Wenn ein Unternehmen Beschäftigte wegen Krankheit über längere Zeit oder sogar dauerhaft verliert, verliert es damit auch: Erfahrung, Kompetenz und ...mehr

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Warum ein BEM? / 1 Details

1.1 Definition und Hintergrund Der Begriff "Betriebliches Eingliederungsmanagement" wird entsprechend den Erläuterungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt definiert: "Betriebliches Eingliederungsmanagement verfolgt das Ziel, im Betrieb mit den dort vorhandenen Akteuren und Strukturen sowie unter Nutzung der dort gegebenen oder herstellbaren spezifischen Pote...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufsunfähigkeit / 3.1 Prävention

Höchste Priorität hat die Vermeidung von Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten (§ 4 ArbSchG). Dies muss durch Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Schulungen, arbeitsmedizinische Vorsorge und weitere Elemente des betrieblichen Arbeitsschutzes gewährleistet werden. Die Zahl der Unfälle und Berufskrankheiten und damit auch die Zahl der Beschäftigte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 9.1 Abschluss einer Inklusionsvereinbarung

Nach § 166 SGB IX hat der Arbeitgeber mit der Schwerbehindertenvertretung sowie dem Betriebs-/Personalrat eine verbindliche Inklusionsvereinbarung abzuschließen. Das Initiativrecht für den Abschluss dieser Vereinbarung liegt bei der Schwerbehindertenvertretung oder – ist diese nicht vorhanden – beim Betriebs- bzw. Personalrat. Mit der Inklusionsvereinbarung sollen betrieblic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 9.2 Pflicht zur Prävention

Nach § 167 Abs. 1 SGB IX wird der Arbeitgeber verpflichtet, bei Eintritt von Schwierigkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, die zur Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses führen können, aktiv zu werden. Durch möglichst frühzeitiges Einschalten von Schwerbehindertenvertretung sowie Betriebs-/Personalrat sollen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 8.1 Gestaltung des Arbeitsplatzes

Nach § 164 Abs. 4 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können.[1] Dies geht nicht soweit, dass der Schwerbehinderte verlangen kann, nur nach seinen Neigungen beschäftigt zu werden.[2] bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 7.1 Benachteiligungsverbot für schwerbehinderte Menschen

Das Benachteiligungsverbot gegenüber schwerbehinderten Arbeitnehmern richtet sich seit dem Inkrafttreten des AGG nun nach §§ 7 ff. AGG. Dies stellt § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX klar. Das Benachteiligungsverbot ist zudem in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verfassungsrechtlich festgeschrieben. Das AGG enthält ein weitreichendes Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen. Als eines d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 15.3 Teilnahme-, Mitwirkungs- und Unterrichtungsrechte

Der Schwerbehindertenvertretung sind keine erzwingbaren Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber, sondern nur Mitwirkungsrechte eingeräumt. Träger der Mitbestimmung und der Befugnis zu kollektiven Regelungen (Ausnahme: Inklusionsvereinbarung) sind ausschließlich die Betriebs- und Personalräte. Wenn die Schwerbehindertenvertretung zugunsten der schwerbehinderten und ihn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 8 Evaluation im BEM

Damit die Beteiligten in der Lage sind zu beurteilen, ob und wie die Ziele und Aufgaben erfüllt sind, sollte das mit der Durchführung des BEM beauftragte BEM-Team ein BEM-Qualitätssicherungssystem aufbauen. Dabei wird durch Evaluation ermöglicht, mittels geeigneter Verfahren und Instrumente bestimmte Aspekte des BEM zu untersuchen und beurteilen zu können. Eine Evaluation ka...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.5.3 Konstellation 3: Mitarbeiter bricht das BEM ab

Der Mitarbeiter hat jederzeit die Möglichkeit, das BEM von sich aus zu beenden. Dazu muss er keine Begründung abgeben. Im Einzelfall kann aber die Rückmeldung des Betroffenen zum BEM an das BEM-Team hilfreich sein, damit ggf. vorhandene Schwachstellen im BEM aufgezeigt werden und der Prozess weiterentwickelt werden kann.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.5 Abschluss des BEM

Der Abschlussprozess umfasst die Entscheidungsfindung zur Beendigung des BEM-Verfahrens. Er bestimmt die Art und Weise der Abschlussdokumentation (s. Verlaufsdokumentation), ist Bestandteil der Ergebnissicherung und sorgt für einen ausreichenden Informationsfluss an alle Beteiligten. Nicht immer kann ein BEM-Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Darüber hinaus gibt es a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.3 Die innerbetriebliche Öffentlichkeit zu BEM informieren und überzeugen

Im Rahmen der innerbetrieblichen Öffentlichkeitsarbeit werden alle Beschäftigten über die Hintergründe, den Umfang, den Ablauf und die Ziele des BEM informiert. Eine möglichst breite Information und Kommunikation dient der Schaffung transparenter Prozesse und zielt darauf ab, frühzeitig auf mögliche Befürchtungen und Ängste der Mitarbeiter einzugehen. Daher ist auch über den...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.1 BEM-Einleitung

Wichtig Sorgfalt bei der BEM-Einleitung Die Art und Weise der Einleitung des BEM-Verfahrens hat neben der internen betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit zum BEM einen wesentlichen Einfluss darauf, ob die Betroffenen einer Teilnahme am BEM zustimmen oder diese verweigern. In Verbindung mit der vorherrschenden Unternehmenskultur ist hierauf besondere Sorgfalt zu legen. Der Arbeitg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.4 Entscheiden, welche Kennzahlen die Entwicklung von BEM beschreiben können

Das BEM-Team evaluiert in regelmäßigen Abständen den BEM-Prozess im Unternehmen, um zu beurteilen, ob und wie die Ziele und Aufgaben gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX erfüllt sind. Die Evaluation liefert Hinweise auf den erforderlichen Anpassungs- und Erweiterungsbedarf für die Organisations- und Verfahrensabläufe und kann, z. B. beim Einsatz von Kennzahlen, den Nutzen von BEM verde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.1 Die Bildung des BEM-Teams

In § 167 Abs. 2 SGB IX wird die Bildung eines BEM-Teams oder Integrationsteams nicht gefordert, der in der Rechtsprechung konkretisierte "koordinierte Suchprozess" setzt jedoch eine entwickelte Kompetenz voraus, für die sich die Bildung eines BEM- oder Integrationsteams empfiehlt. Achtung Zusammensetzung des BEM-Teams Das BEM-Team besteht entsprechend § 167 Abs. 2 SGB IX aus ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / Zusammenfassung

Überblick Im Jahr 2004 wurde das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ins SGB IX aufgenommen. In vielen Unternehmen und Institutionen wurde es seither eingeführt. Den Anwendern bereitet die konkrete Umsetzung der Anforderungen allerdings häufig Probleme. Oft fehlt es an Systematik, Effizienz und teilweise sogar an Rechtskonformität. Dabei kann das BEM viel mehr leiste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 2 Die BEM-Prozesse im Überblick

Die o. g. Anforderungen zu bewältigen, setzt aber eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der betrieblichen Interessenvertreter und ein gut strukturiertes BEM mit systematischen Prozessen und Vorgehensweisen im Unternehmen voraus. Abb. 1 gibt einen Überblick über die im Rahmen von BEM zu gestaltenden Prozesse. Abb. 1: Die BEM-Prozesse im Überblickmehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 4 Was erledigt sein muss, bevor man mit dem BEM beginnt

Bevor man sich den Einzelfallprozessen widmet, sind das BEM-Team zu bilden, Datenschutz und Vertraulichkeit sicherzustellen, die innerbetriebliche Öffentlichkeit zu BEM zu informieren und zu überzeugen, zu entscheiden, welche Kennzahlen die Entwicklung von BEM beschreiben können. 4.1 Die Bildung des BEM-Teams In § 167 Abs. 2 SGB IX wird die Bildung eines BEM-Teams oder Integration...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.1.3 Kooperationspartner des BEM in Stab und Linie

Die Personalabteilung liefert die AU-Daten, ist aber auch Ansprechpartner im Rahmen der Situationsanalyse für die Überlassung der Arbeitsplatzbeschreibungen, bei der Planung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen sowie allgemein für die Dokumentation der Teilnahme oder Nicht-Teilnahme der Beschäftigten am BEM. Führungskräften kommt im BEM eine besondere Schlüsselrolle ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 1 Wozu BEM?

Das BEM ist eine gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX. Damit wird er verpflichtet, allen Beschäftigten, die in den letzten 12 Monaten 6 Wochen ununterbrochen oder durch häufigere Kurzerkrankungen arbeitsunfähig waren, ein strukturiertes BEM anzubieten. Ziel des BEM ist die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, die Vermeidung einer erneuten Arbeitsunfä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.5.1 Konstellation 1: Ziele des BEM sind erreicht

Die Ziele des BEM können erreicht worden sein durch Maßnahmen, die im Rahmen des BEM eingeleitet und durchgeführt worden sind. Im Einzelfall kann auch aufgrund ärztlich-therapeutischer Maßnahmen außerhalb der betrieblichen Einflusssphäre oder durch Selbstheilung die Wiederherstellung eines stabilen Gesundheitszustandes beim Betroffenen gelungen sein, wodurch sich die Fehlzei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 3 Eine gute Basis schaffen

Initiatoren für die Einführung eines BEM sind in den meisten Unternehmen und Verwaltungen das Personalmanagement als Vertreter des Arbeitgebers und/oder die jeweiligen betrieblichen Interessenvertretungen (Betriebs-/Personalrat/Mitarbeitervertretungen). Eine kooperative Zusammenarbeit dieser Interessenparteien bildet eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung eines von ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.2 Datenschutz und Vertraulichkeit sicherstellen

Die Regelung des Datenschutzes ist das zentrale Thema zur Vertrauensbildung im BEM und noch vor der eigentlichen Einleitung des BEM-Verfahrens zu bearbeiten bzw. zu klären. Der Datenschutz ist auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sicherzustellen. Die Anforderungen der DSGVO sowie des BDSG verlangen eine Konkretisi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.6 Die Verlaufsdokumentation im Einzelfall

Mithilfe der fallbezogenen Verlaufsdokumentation belegt das BEM-Team, dass der Arbeitgeber seine Verpflichtung nach § 167 Abs. 2 SGB IX erfüllt hat, ein ordnungsgemäßes, rechtssicheres und den Vereinbarungen in der Betriebsvereinbarung entsprechendes BEM durchzuführen. Da das Gesetz keine Personen oder Stellen benennt, denen die Leitung des BEM anzuvertrauen ist, geht es um ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.1 Vernetzung mit betrieblichen Prozessen und Strukturen

Mit diesem Prozess soll sichergestellt werden, dass alle im Unternehmen vorhandenen Ressourcen und Verfahren, die einen erfolgreichen BEM-Prozess im Einzelfall unterstützen können, genutzt werden. Es sollen fallübergreifende Erkenntnisse der BEM-Akteure vom BEM-Team an die Fachabteilungen weitergegeben werden; das BEM-Team wiederum soll bei seiner Arbeit durch die betrieblic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 6 Begleitende Prozesse im BEM

6.1 Vernetzung mit betrieblichen Prozessen und Strukturen Mit diesem Prozess soll sichergestellt werden, dass alle im Unternehmen vorhandenen Ressourcen und Verfahren, die einen erfolgreichen BEM-Prozess im Einzelfall unterstützen können, genutzt werden. Es sollen fallübergreifende Erkenntnisse der BEM-Akteure vom BEM-Team an die Fachabteilungen weitergegeben werden; das BEM-...mehr