Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Das Präventionsparadox / 5 Maßnahmen der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention

Abschließend soll auf mögliche Maßnahmen der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention eingegangen werden, die – obwohl aus dem Gesundheitsbereich stammend – in ihrer Systematik auch auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Speziellen übertragen werden können. Primärprävention Schaffung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsstätten Eliminierung von Gefahren am Arbeitsplatz Ei... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 3 Einführung eines BEM

Initiatoren für die Einführung eines BEM sind in den meisten Unternehmen und Verwaltungen das Personalmanagement als Vertreter des Arbeitgebers und/oder die jeweiligen betrieblichen Interessenvertretungen (Betriebs-/Personalrat/Mitarbeitervertretungen). Eine kooperative Zusammenarbeit dieser Interessenparteien bildet eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung eines von ... mehr

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Situationsanalyse: Zentrale... / 1 Einordnung der Situationsanalyse in den BEM-Gesamtprozess

Das BEM als komplexes Verfahren untergliedert sich grundsätzlich in (vgl. Abb. 1): fallbezogene Prozesse (I.) dazugehörige Dokumentation im Einzelfall (II.) und darüber hinausgehende begleitende Prozesse (III.). Abb. 1: Struktur der Prozesse im BEM Fallbezogene Prozesse beziehen sich stets auf den jeweiligen BEM-Einzelfall und umfassen, systematisch durchstrukturiert, alle zu dur... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.5.3 Konstellation 3: Mitarbeiter bricht das BEM ab

Der Mitarbeiter hat jederzeit die Möglichkeit, das BEM von sich aus zu beenden. Dazu muss er keine Begründung abgeben. Im Einzelfall kann aber die Rückmeldung des Betroffenen zum BEM an das BEM-Team hilfreich sein, damit ggf. vorhandene Schwachstellen im BEM aufgezeigt werden und der Prozess weiterentwickelt werden kann. mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.5 Abschluss des BEM

Der Abschlussprozess umfasst die Entscheidungsfindung zur Beendigung des BEM-Verfahrens. Er bestimmt die Art und Weise der Abschlussdokumentation (s. Verlaufsdokumentation), ist Bestandteil der Ergebnissicherung und sorgt für einen ausreichenden Informationsfluss an alle Beteiligten. Nicht immer kann ein BEM-Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Darüber hinaus gibt es a... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 8 Evaluation im BEM

Damit die Beteiligten in der Lage sind zu beurteilen, ob und wie die Ziele und Aufgaben erfüllt sind, sollte das mit der Durchführung des BEM beauftragte BEM-Team ein BEM-Qualitätssicherungssystem aufbauen. Dabei wird durch Evaluation ermöglicht, mittels geeigneter Verfahren und Instrumente bestimmte Aspekte des BEM zu untersuchen und beurteilen zu können. Eine Evaluation ka... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.1 Einleitung des BEM-Verfahrens

Wichtig Sorgfalt bei der Einleitung des BEM-Verfahrens Die Art und Weise der Einleitung des BEM-Verfahrens hat neben der internen betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit zum BEM einen wesentlichen Einfluss darauf, ob die Betroffenen einer Teilnahme am BEM zustimmen oder diese verweigern. In Verbindung mit der vorherrschenden Unternehmenskultur ist hierauf besondere Sorgfalt zu le... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.5.1 Konstellation 1: Ziele des BEM sind erreicht

Die Ziele des BEM können erreicht worden sein durch Maßnahmen, die im Rahmen des BEM eingeleitet und durchgeführt worden sind. Im Einzelfall kann auch aufgrund ärztlich-therapeutischer Maßnahmen außerhalb der betrieblichen Einflusssphäre oder durch Selbstheilung die Wiederherstellung eines stabilen Gesundheitszustandes beim Betroffenen gelungen sein, wodurch sich die Fehlzei... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.5.2 Konstellation 2: BEM wird wegen befristeter oder unbefristeter Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen

Das BEM wird abgeschlossen, wenn eine befristete oder unbefristete volle Erwerbsminderung des Betroffenen festgestellt wurde und ein entsprechender Bescheid vorliegt. Bei Wiederaufnahme der Beschäftigung nach befristetem Rentenbezug ist nicht von einer vorliegenden Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Deshalb wird das BEM-Verfahren nicht automatisch wiedereröffnet; allerdings kann... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.1 Bildung des BEM-Teams

In § 167 Abs. 2 SGB IX wird die Bildung eines BEM-Teams oder Integrationsteams nicht gefordert, der in der Rechtsprechung konkretisierte "koordinierte Suchprozess" setzt jedoch eine entwickelte Kompetenz voraus, für die sich die Bildung eines BEM- oder Integrationsteams empfiehlt. Achtung Zusammensetzung des BEM-Teams Das BEM-Team besteht entsprechend § 167 Abs. 2 SGB IX aus ei... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.4 Kennzahlen im BEM

Das BEM-Team evaluiert in regelmäßigen Abständen den BEM-Prozess im Unternehmen, um zu beurteilen, ob und wie die Ziele und Aufgaben gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX erfüllt sind. Die Evaluation liefert Hinweise auf den erforderlichen Anpassungs- und Erweiterungsbedarf für die Organisations- und Verfahrensabläufe und kann, z. B. beim Einsatz von Kennzahlen, den Nutzen von BEM verde... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 2 BEM-Prozesse im Überblick

Die o. g. Anforderungen zu bewältigen, setzt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der betrieblichen Interessenvertreter und ein gut strukturiertes BEM mit systematischen Prozessen und Vorgehensweisen im Unternehmen voraus. Abb. 1 gibt einen Überblick über die im Rahmen von BEM zu gestaltenden Prozesse. Abb. 1: Die BEM-Prozesse im Überblick mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.1.3 Kooperationspartner des BEM in Stab und Linie

Die Personalabteilung liefert die AU-Daten, ist aber auch Ansprechpartner im Rahmen der Situationsanalyse für die Überlassung der Arbeitsplatzbeschreibungen, bei der Planung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen sowie allgemein für die Dokumentation der Teilnahme oder Nicht-Teilnahme der Beschäftigten am BEM. Führungskräften kommt im BEM eine besondere Schlüsselrolle ... mehr

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Situationsanalyse: Zentrale... / Zusammenfassung

Überblick Obwohl seit 2004 die Verpflichtung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) besteht, bereitet vielen Unternehmen und Institutionen die konkrete Umsetzung der Anforderungen des § 167 Abs. 2 SGB IX noch immer Probleme. Die Ziele im BEM, wie die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit oder die strukturierte Unterstützung bei der Wiedereingliederung, können häufig n... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5 BEM-Fallmanagement

Nachdem nun die Basis für die Einführung des BEM und alle wesentlichen Grundlagen geschaffen wurden, kann mit der Bearbeitung der einzelnen BEM-Fälle begonnen werden. 5.1 Einleitung des BEM-Verfahrens Wichtig Sorgfalt bei der Einleitung des BEM-Verfahrens Die Art und Weise der Einleitung des BEM-Verfahrens hat neben der internen betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit zum BEM einen... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / Zusammenfassung

Überblick Im Jahr 2004 wurde das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ins SGB IX aufgenommen und ist seitdem für alle Arbeitgeber verpflichtend. Den Anwendern bereitet die konkrete Umsetzung der Anforderungen allerdings noch immer häufig Probleme. Oft fehlt es an Systematik, Effizienz und teilweise sogar an Rechtskonformität. Dabei kann das BEM viel mehr leisten: Mit ... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.2 Datenschutz und Vertraulichkeit sicherstellen

Die Regelung des Datenschutzes ist das zentrale Thema zur Vertrauensbildung im BEM und noch vor der eigentlichen Einleitung des BEM-Verfahrens zu bearbeiten bzw. zu klären. Der Datenschutz ist auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sicherzustellen. Die Anforderungen der DSGVO sowie des BDSG verlangen eine Konkretisi... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.3 Information und Transparenz

Im Rahmen der innerbetrieblichen Öffentlichkeitsarbeit werden alle Beschäftigten über die Hintergründe, den Umfang, den Ablauf und die Ziele des BEM informiert. Eine möglichst breite Information und Kommunikation dient der Schaffung transparenter Prozesse und zielt darauf ab, frühzeitig auf mögliche Befürchtungen und Ängste der Mitarbeiter einzugehen. Daher ist auch über den... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.1 Vernetzung mit betrieblichen Prozessen und Strukturen

Mit diesem Prozess soll sichergestellt werden, dass alle im Unternehmen vorhandenen Ressourcen und Verfahren, die einen erfolgreichen BEM-Prozess im Einzelfall unterstützen können, genutzt werden. Es sollen fallübergreifende Erkenntnisse der BEM-Akteure vom BEM-Team an die Fachabteilungen weitergegeben werden; das BEM-Team wiederum soll bei seiner Arbeit durch die betrieblic... mehr

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Situationsanalyse: Zentrale... / 3 Das Arbeitssystem als Gestaltungsfeld im BEM

Das Arbeitssystem (s. Abb. 6) kann für die Durchführung der Situationsanalyse ein geeignetes Modell darstellen, um systematisch die Belastungsfaktoren des Arbeitsplatzes zu analysieren. Die Ergebnisse dieser Analyse geben Hinweise für Gestaltungsmöglichkeiten und damit für die Anpassung der Anforderungsprofile an die Fähigkeiten des Betroffenen. Zum besseren Verständnis der G... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6 Begleitende Prozesse im BEM

6.1 Vernetzung mit betrieblichen Prozessen und Strukturen Mit diesem Prozess soll sichergestellt werden, dass alle im Unternehmen vorhandenen Ressourcen und Verfahren, die einen erfolgreichen BEM-Prozess im Einzelfall unterstützen können, genutzt werden. Es sollen fallübergreifende Erkenntnisse der BEM-Akteure vom BEM-Team an die Fachabteilungen weitergegeben werden; das BEM-... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.6 Verlaufsdokumentation im Einzelfall

Mithilfe der fallbezogenen Verlaufsdokumentation belegt das BEM-Team, dass der Arbeitgeber seine Verpflichtung nach § 167 Abs. 2 SGB IX erfüllt hat, ein ordnungsgemäßes, rechtssicheres und den Vereinbarungen in der Betriebsvereinbarung entsprechendes BEM durchzuführen. Da das Gesetz keine Personen oder Stellen benennt, denen die Leitung des BEM anzuvertrauen ist, geht es um ... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.1.1 Unternehmensleitung und Interessenvertretung

Das BEM-Team ist im Auftrag des Arbeitgebers mit Zustimmung der betrieblichen Interessenvertretung tätig. Zur Aufgabenstellung gehört es damit, in regelmäßigen Abständen Rückmeldung an den Arbeitgeber und die Interessenvertretung über die Arbeit des BEM-Teams zu geben, Erfolge aufzuzeigen, unter Umständen Schwierigkeiten bei der Durchführung von BEM-Fällen zu benennen und die... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.1.2 Beschäftigte des Unternehmens (Betriebsöffentlichkeit)

Das BEM lebt vom Vertrauen der Beschäftigten darin, dass das Verfahren ausschließlich mit dem Ziel durchgeführt wird, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Vertrauensbildung heißt in diesem Zusammenhang, Transparenz über den Ablauf des Verfahrens herzustellen und der Belegschaft regelmäßig Rückmeldungen über die Ergebnisse der Arbeit des BEM-Teams zu geben. mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 4 Erste Prozessschritte

Bevor man sich den Einzelfallprozessen widmet, sind das BEM-Team zu bilden, Datenschutz und Vertraulichkeit sicherzustellen, die innerbetriebliche Öffentlichkeit zu BEM zu informieren und zu überzeugen, zu entscheiden, welche Kennzahlen die Entwicklung von BEM beschreiben können. 4.1 Bildung des BEM-Teams In § 167 Abs. 2 SGB IX wird die Bildung eines BEM-Teams oder Integrationstea... mehr

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Situationsanalyse: Zentrale... / 2 Aspekte und Instrumente der Situationsanalyse

Die systematische Situationsanalyse soll klären, welche Bedingungen die Arbeitsunfähigkeit bzw. eine positive Wiedereingliederung der Betroffenen beeinflussen und wie diese durch das Unternehmen bzw. die Organisation verändert werden können. Im Rahmen einer ganzheitlichen Situationsanalyse ist mit Zustimmung des Betroffenen abzuklären, ob Belastungsfaktoren in seiner privaten... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 7 Innerbetriebliche Regelungen

Inner- und überbetriebliche Regelungen bilden für die Arbeit des BEM-Teams wesentliche Rahmenbedingungen für eine inhaltlich fundierte, die betrieblichen Abläufe und organisatorischen Regelungen beachtende, aufnehmende und damit nachhaltige Arbeit des BEM-Teams. Insbesondere bei der Situationsanalyse, der Maßnahmenplanung und -umsetzung sollten das BEM-Team und der Fallmanage... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 1 Ausgangslage

Arbeitgeber sind gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, allen Beschäftigten, die in den letzten 12 Monaten 6 Wochen ununterbrochen oder durch häufigere Kurzerkrankungen arbeitsunfähig waren, ein BEM anzubieten. Ziel des BEM ist die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, die Vermeidung einer erneuten Arbeitsunfähigkeit und somit der Erhalt des Arbeitsplatzes. Für Mitarbeiter is... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.3 Maßnahmenplanung

Die Situationsanalyse ergibt i. d. R. eine Empfehlung für Maßnahmen, die geeignet erscheinen, die Ziele des BEM zu erreichen. Diese Empfehlung ist die Grundlage für die Beratung im BEM-Team, welche Maßnahmen einzuleiten sind. Bei arbeitsplatzbezogenen Maßnahmen ist immer der Vorgesetzte hinzuzuziehen, weil dieser aktiv an der Entwicklung von Maßnahmen zu beteiligen ist. Die M... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.2 Situationsanalyse

Wichtig Welche Faktoren beeinflussen die dauerhafte Weiterbeschäftigung? Die Situationsanalyse erfolgt in der praktischen betrieblichen Umsetzung des BEM in sehr unterschiedlicher inhaltlicher Tiefe. Die Folge sind vielfach keine, unzureichende oder wenig nachhaltige Maßnahmen, die die Beschäftigungsfähigkeit des Mitarbeiters nicht wirklich sicherstellen. Zu häufig wird aussc... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.5.4 Besondere Aufgabe bei schwerwiegenden Krankheitsverläufen

Schwerwiegende Langzeiterkrankungen und Gesundheitskrisen – z. B. Krebserkrankungen, rheumatische oder psychotische Erkrankungen – können dazu führen, dass der Betroffene seine Arbeitsleistung trotz aller medizinischen und rehabilitativen Maßnahmen nicht mehr zur Verfügung stellen kann. In diesen Fällen muss das BEM-Team Kontakt zu den Rehabilitations- und Sozialleistungsträg... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.2 Einbindung externer Leistungen und Hilfen

Zweck dieses Prozesses ist es sicherzustellen, dass alle im Einzelfall erforderlichen und erhältlichen Leistungen und Hilfen Dritter zugänglich gemacht und zur Lösung des Falles mit einbezogen werden. 6.2.1 Aufbau und Pflege der Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern und Integrationsamt Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein: Gesetzliche Krank... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.4 Maßnahmenumsetzung

Das BEM-Team entscheidet im Konsens mit dem Betroffenen über die Art und den Umfang der Aktivitäten auch in diesem Prozessabschnitt. Zuständig für die prozess- und maßnahmenbegleitende Beratung und Betreuung des Betroffenen ist der jeweilige Fallmanager. Darüber hinaus ist der jeweilige Vorgesetzte eine weitere Begleitperson und sollte bei Notwendigkeit in enger Zusammenarbei... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.2.2 Weitere externe Leistungen

Weitere externe Leistungsangebote, die zum Erreichen der BEM-Ziele beitragen können, sind: Integrationsfachdienst (IFD), technischer Berater des Integrationsamts, psychosoziale Beratungsstellen: Sozialpsychiatrischer Dienst (SPDi), Suchtberatung, Schuldnerberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Erziehungsberatung, Selbsthilfegruppen, Gesundheitsämter (koordinierende Funktio... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.1.4 Arbeitsschutzausschuss

Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, die mit dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung befassten Funktionsträger zusammenzubringen, um über die Angelegenheiten des Arbeitsschutzes zu beraten. Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind u. a.: Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb, Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahr... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung im Unternehmen

Zusammenfassung Überblick Im Jahr 2004 wurde das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ins SGB IX aufgenommen und ist seitdem für alle Arbeitgeber verpflichtend. Den Anwendern bereitet die konkrete Umsetzung der Anforderungen allerdings noch immer häufig Probleme. Oft fehlt es an Systematik, Effizienz und teilweise sogar an Rechtskonformität. Dabei kann das BEM viel meh... mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.2.1 Aufbau und Pflege der Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern und Integrationsamt

Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein: Gesetzliche Krankenkassen für Leistungen der medizinischen Rehabilitation sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen; Bundesagentur für Arbeit für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen; Träger der gesetzlichen Unfallversicherung fü... mehr

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Situationsanalyse: Zentraler Erfolgsfaktor im BEM

Zusammenfassung Überblick Obwohl seit 2004 die Verpflichtung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) besteht, bereitet vielen Unternehmen und Institutionen die konkrete Umsetzung der Anforderungen des § 167 Abs. 2 SGB IX noch immer Probleme. Die Ziele im BEM, wie die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit oder die strukturierte Unterstützung bei der Wiedereingliederung, ... mehr

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Situationsanalyse: Zentrale... / 4 Spezifische Eingliederungsmaßnahmen für häufige Erkrankungsgruppen

Die Vielzahl von verschiedenen Erkrankungen, Gesundheitsproblemen und Störungen erfordert sehr unterschiedliche Gestaltungsmaßnahmen in der BEM-Praxis. Patentrezepte für eine erfolgreiche Wiedereingliederung gibt es dafür nicht, jedoch vielversprechende Ansätze zur Gestaltung für häufige Erkrankungsgruppen. Zur Beschreibung der nachfolgenden Gestaltungsansätze wurde das TOP-P... mehr

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Situationsanalyse: Zentrale... / 2.4 Durchführende und beteiligte Personen

Die Situationsanalyse wird jeweils vom Fallmanager organisiert und koordiniert. Er hat zu dem Betroffenen ein besonderes Vertrauensverhältnis. Die Zustimmung, Mitwirkung und Selbstbestimmung des betroffenen Beschäftigten bei der Situationsanalyse sind bedeutende Voraussetzungen für deren erfolgreiche Durchführung. Darüber hinaus hat der Betroffene das Recht, zusätzlich eine ... mehr

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Situationsanalyse: Zentrale... / 2.3 Anforderungen und Fähigkeiten abgleichen

Der Abgleich des Anforderungsprofils des Arbeitsplatzes mit dem individuellen Fähigkeitsprofil bildet eines der wesentlichen Elemente der Situationsanalyse im BEM. Aus dem Vergleich des Anforderungs- und Fähigkeitsprofils lassen sich die Handlungsfelder erkennen, in denen zielgerichtete Maßnahmen zur Anpassung des Arbeitsplatzes an die Fähigkeiten der Betroffenen und umgekeh... mehr

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Situationsanalyse: Zentrale... / 2.2 Fähigkeitsprofil

Das Fähigkeitsprofil des Betroffenen muss einerseits den Anforderungen des entsprechenden Arbeitsplatzes bzw. der Arbeitsaufgabe und des organisatorischen Umfelds entsprechen. Andererseits sind aber in vielen Fällen Fertigkeiten bzw. Qualifikationen beinhaltet, die bei der Ausführung der Tätigkeit nicht abgerufen werden, jedoch vorhanden sind. Hierzu gehören z. B. Aspekte wi... mehr

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Situationsanalyse: Zentrale... / 2.1 Anforderungsprofil

Das Anforderungsprofil beschreibt die Anforderungen eines Arbeitsplatzes an die Beschäftigten und wird mithilfe einer methodischen Vorgehensweise ermittelt. Eine wesentliche Voraussetzung für ein zutreffendes Anforderungsprofil ist die genaue inhaltliche Kenntnis der zu erfüllenden Aufgabe, ihrer organisatorischen Einbindung (Einzel- oder Gruppenarbeitsplatz, Unter- oder Über... mehr

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Situationsanalyse: Zentrale... / 4.2 Psychische Störungen

Der Anteil psychischer Störungen am Arbeitsunfähigkeitsgeschehen hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Diese Störungen sind insbesondere durch ein komplexes Bedingungsgefüge aus individuellen Voraussetzungen sowie betrieblichen und familiären Belastungsfaktoren und Ressourcen gekennzeichnet. Voraussetzung für einen leistungsadäquaten Einsatz von Mitarbeitern mit ... mehr

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Situationsanalyse: Zentrale... / 4.4 Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Bei chronischen Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen), akuten Erkrankungen (Herzinfarkt) sowie deren operativer Behebung (Bypässe, Shunts) sind vornehmlich organisatorische und individuelle Maßnahmen zu ergreifen: Vermeidung von Stress und Zeitdruck als Hauptrisikofaktoren durch klare Aufgabenstellungen, um Zusatzbelastungen zu verringe... mehr

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Situationsanalyse: Zentrale... / 4.1 Muskuloskelettale Erkrankungen

Erkrankungen des Bewegungsapparates haben weiterhin den größten Anteil am Arbeitsunfähigkeitsgeschehen, gemessen am Arbeitszeitausfall. Häufige Erkrankungen sind der vorzeitige Verschleiß von Gelenken (Arthrose) und Bandscheibenvorfälle. Um Beschäftigten mit derartigen Erkrankungen einen Einsatz am bisherigen Arbeitsplatz zu ermöglichen, stehen technische Maßnahmen zur Redukt... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Situationsanalyse: Zentrale... / 4.3 Atemwegserkrankungen

Erkrankungen der Atemwege, wie Asthma, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) oder durch chronische Allergien (z. B. gegen Schimmelpilze, Hausstaub, Chrom-Nickel-Stäube) ausgelöst, können die körperliche Leistungsfähigkeit stark einschränken. Symptome können chronische Atemnot, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsdefizite aufgrund mangelnder Sauerstoffversorgung und er... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Situationsanalyse: Zentrale... / 4.5 Stoffwechselerkrankungen

Um Beschäftigten mit Erkrankungen wie Diabetes mellitus – Stoffwechselerkrankung mit der weitesten Verbreitung – eine Weiterbeschäftigung an ihrem bisherigen Arbeitsplatz zu ermöglichen, sind vornehmlich arbeitsorganisatorische Gestaltungsansätze geeignet. Bei an Diabetes mellitus erkrankten Beschäftigten empfehlen sich: Einzelarbeit vermeiden, damit im Falle einer Hypoglykäm... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.7 Haftung des Arbeitgebers bei schuldhaften Handlungen

Arbeitgeber üben das Weisungsrecht in aller Regel nicht als eigene Person aus. Insbesondere bei juristischen Personen ist es erforderlich, dass dazu bestellte Vertreter dies im Einzelfall für den Arbeitgeber übernehmen. Diese Vertreter sind im Verhältnis zum Arbeitgeber haftungsrechtlich Erfüllungsgehilfen i. S. d. § 278 BGB.[1] Das bedeutet, dass der Arbeitgeber einem gesch... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.2 Gesetz und Verordnung

Ganz allgemein ist kein Beschäftigter verpflichtet, gesetzlich verbotene oder sittenwidrige Arbeitsleistungen zu erbringen. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten aufgrund des Weisungsrechts zugewiesen werden. Der Arbeitgeber hat gesetzliche Beschränkungen bei der Ausübung seines Weisungsrechts zu beachten. Dazu gehören beispielsweise die gesetzlichen Arbeitnehmerschutzvorschri... mehr