Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebliches Eingliederungsmanagement

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BEM: Folgen bei Nichtdurchf... / 1.2 Schadensersatzansprüche

Unterlässt der Arbeitgeber die Durchführung des BEM – oder die Wiedereingliederung des Beschäftigten im Rahmen der als geeignete Maßnahme in Betracht zu ziehenden "stufenweisen Wiedereingliederung" –, kommt ein Schadensersatzanspruch[1] in Betracht. § 167 Abs. 2 SGB IX dient dem Schutz länger erkrankter Arbeitnehmer vor nachteiligen Auswirkungen auf die Möglichkeit der Besch...mehr

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BEM: Folgen bei Nichtdurchf... / 5 Keine staatlichen Sanktionen

Das Gesetz sieht für den Fall des Verstoßes gegen die Pflicht zur Durchführung des BEM keine Sanktion vor. Insbesondere ist die Nichtdurchführung nicht bußgeldbewehrt.mehr

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BEM: Folgen bei Nichtdurchf... / 3 Krankheitsbedingte Kündigung

Bereits seit 2007 steht aufgrund der ständigen Rechtsprechung des Zweiten Senats des BAG fest, dass die Nichtdurchführung eines BEM nicht automatisch zur Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung führt.[1] Allerdings ist § 167 Abs. 2 SGB IX kein bloßer Programmsatz oder eine reine Ordnungsvorschrift mit bloß appellativem Charakter, deren Missachtung in jedem Fall fol...mehr

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BEM: Folgen bei Nichtdurchf... / 2 Ansprüche des Betriebs- und Personalrats

War bzw. ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber mit dem Betriebs- bzw. Personalrat "klären", wie die durch das BEM verfolgten Ziele erreicht werden können; bei schwerbehinderten Beschäftigten ist bei der Klärung auch die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Im Rahmen des Kläru...mehr

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BEM: Folgen bei Nichtdurchf... / 1 Ansprüche des Arbeitnehmers

1.1 Kein Anspruch auf Durchführung des BEM Unterlässt ein Arbeitgeber das Angebot oder die Durchführung eines BEM trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen, kann ein Arbeitnehmer das BEM nicht erzwingen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) haben die Arbeitnehmer keinen individualrechtlichen Anspruch auf Einleitung und Durchführung eines BEM. Dies e...mehr

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BEM: Folgen bei Nichtdurchführung

Zusammenfassung Überblick Das bereits seit 1.5.2004 in § 167 Abs. 2 SGB IX gesetzlich geregelte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers. Kommt ein Arbeitgeber seiner Pflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, kann dies unterschiedliche Konsequenzen haben. Von der Pflichtverletzung betroffene Arbeitnehmer können unter bestimm...mehr

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BEM: Folgen bei Nichtdurchf... / 4 Versetzung

Die Durchführung eines BEM i.S.v. § 167 Abs. 2 SGB IX ist nach der Rechtsprechung des BAG[1] keine formelle Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Versetzung (im entschiedenen Fall von der Nachtschicht in die Tagschichten). Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Anordnung des Arbeitgebers (auch) auf Gründe gestützt wird, die im Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / l) Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 458 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist mit Zustimmung des Arbeitnehmers das sog. betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) [822] durchzuführen (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Diese Vorschrift gilt für alle Arbeitnehmer.[823] Der Arbeitgeber klärt mit der zuständigen Interessenvertretung i.S.d. § 176...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigung

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Aufbewahrungspflicht / 4 Empfehlenswerte Aufbewahrungen

Der Arbeitgeber ist gut beraten, auch ohne gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Personalunterlagen so lange aufzubewahren, wie noch mit Ansprüchen des Arbeitnehmers zu rechnen ist. Damit ist grundsätzlich bis zum Ablauf der einschlägigen Verjährungsfristen zu rechnen, soweit nicht kürzere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten. Die Verjährungsfri...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus personenbedingten Gründen

Rz. 721 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.62: Klageerwiderung bei ordentlicher Kündigung aus personenbedingten Gründen An das Arbeitsgericht _________________________ Klageerwiderung in dem Rechtsstreit des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die xy-GmbH _________________...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Unterrichtung und Anhörung einer Schwerbehindertenvertretung

Rz. 540 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.36: Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung An die Schwerbehindertenvertretung z.Hd. des/der Vorsitzenden – im Hause – Wir beabsichtigen, den/die Beschäftigte _________________________ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand, Kinder, Adresse, Stellenbezeichnung, Sonderkündigungsschutz unte...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Sonstige Fälle

Rz. 15 Eine Kündigung ist nicht deshalb treuwidrig, weil dafür keine Gründe mitgeteilt werden.[1] Dieses Ergebnis lässt sich auch aus dem Umkehrschluss zu § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 17 Abs. 2 Satz 2 MuSchG und § 22 Abs. 3 BBiG herleiten. Denn nur in diesen gesetzlich normierten Fällen besteht eine Pflicht, mit der Kündigung auch die Gründe mitzuteilen (im Fall des § 626 Abs....mehr

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Integrationsamt / 3 Grundsätze für die Zustimmung

Das Integrationsamt entscheidet nach freiem, pflichtgemäßem Ermessen. Eine Einschränkung der Ermessensentscheidung regelt das Gesetz für die Zustimmung zu Kündigungen in Betrieben und Dienststellen, die nicht nur vorübergehend eingestellt oder aufgelöst werden, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem Tag, bis zu dem Lohn oder Gehalt gezahlt wird, mindestens 3 Monate lieg...mehr

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Integrationsamt / 9 Präventionsverfahren

Bei erkennbaren personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits-, Dienst- und Ausbildungsverhältnis, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Schwierigkeiten und alle in Betracht kommenden inner- und außerbetrieblichen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung mit den innerbetrieblichen Funktionsträgern...mehr

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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Zusammenfassung Begriff Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres mindestens 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, ist ihnen von ihrem Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Die Teilnahme ist für die Beschäftigten freiwillig. Das BEM ist ein ergebnisoffenes Klärungsverfahren, das dazu ...mehr

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Stufenweise Wiedereingliede... / 5 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Die stufenweise Wiedereingliederung wird im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements vereinbart. Die Vorschrift gilt für alle Arbeitnehmer und ist nicht auf behinderte Menschen beschränkt.[1] Es ist durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern ...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 6 Folgen eines ordnungsgemäßen BEM: Pflicht zur Wiederholung bei weiteren Arbeitsunfähigkeitszeiten

Wurde das BEM ordnungsgemäß durchgeführt und reduzieren sich in Zukunft die Arbeitsunfähigkeitszeiten wunschgemäß, hat es sein Ziel erreicht. Endet es allerdings mit einem für den Arbeitnehmer negativem Ergebnis und kündigt deshalb der Arbeitgeber, genügt er in einem Kündigungsschutzprozess seiner Darlegungslast bereits dann, wenn er unter Hinweis auf dieses Ergebnis das Fehl...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 4.1 Stufenweise Wiedereingliederung

Eine Maßnahme des BEM kann die stufenweise Wiedereingliederung als Leistung zur medizinischen Rehabilitation darstellen. Hiermit sollen arbeitsunfähige Arbeitnehmer durch eine schrittweise Rückkehr in ihre bisherige Tätigkeit wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden.[1] Konkret werden darunter Modelle verstanden, bei denen Beschäftigte, die sich nach Erkrankung oder Ve...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 4 Finanzielle Förderung des BEM

§ 167 Abs. 3 SGB IX sieht die finanzielle Förderung der Einführung des BEM vor. Angesichts begrenzter Budgets darf davon ausgegangen werden, dass die Arbeitgeber bei ihren individuellen BEM-Prozessen besondere Strukturen und Ressourcen aufzeigen sollten, die deutlich über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen. Ansprechpartner sind auch hier das Integrationsamt und die Rehabil...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 2.6 Zustimmung

Unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung eines BEM ist die vorherige Zustimmung der beschäftigten Person.[1] Die Zustimmung hat der Arbeitgeber von dieser nach Information über die verwendeten Daten und Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements einzuholen. Die beschäftigte Person entscheidet mit ihrer Zustimmung, ob ein BEM stattfinden kann. Lehnt sie ab, darf ...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 5 Folgen eines unterlassenen oder fehlerhaften BEM

Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Durchführung des BEM ist nicht im Ordnungswidrigkeitenkatalog des § 238 SGB IX aufgeführt, sodass er ohne staatliche Sanktionen bleibt. Pflicht zur Durchführung? Die Arbeitnehmervertretung kann nach dem Wortlaut der Vorschrift die Durchführung des BEM verlangen und sie ggf. auch gerichtlich durchsetzen. Ob auch der betroffene Arbeitnehmer...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 4.2 Praxistipp: Maßnahmen dokumentieren

Im Hinblick auf die Vereinbarung von Zielen im Sinne des BEM empfiehlt es sich, alle vereinbarten Maßnahmen zu dokumentieren. Hier ist besonders darauf zu achten, dass die Maßnahmen genau und verständlich formuliert sind, die verantwortliche Person benannt ist und ein Zeitraum für die Umsetzung der Maßnahmen bestimmt ist. Ebenfalls sollte eine Erfolgskontrolle der vereinbart...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 2 Einbeziehen von Sozialleistungsträgern

Das betriebliche Eingliederungsmanagement wird durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben[1] oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben ergänzt.[2] Dazu hat der Arbeitgeber den zuständigen Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Menschen das Integrationsamt hinzuzuziehen.[3] Hinweis Gemeinsame Servicestellen Gemeinsame Servicestellen wurden 2018 aufgelöst. Ihre Aufgab...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 2.3 Beispiel

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Betriebliches Eingliederung... / Zusammenfassung

Begriff Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres mindestens 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, ist ihnen von ihrem Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Die Teilnahme ist für die Beschäftigten freiwillig. Das BEM ist ein ergebnisoffenes Klärungsverfahren, das dazu dient, durch ge...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 2.1 Bevor es losgeht

Da es sich bei einem BEM um ein nicht formalisiertes Verfahren handelt, das den Beteiligten jeden denkbaren Spielraum lässt, besteht keine Verpflichtung der Beteiligten, eine Verfahrensordnung aufzustellen und bietet Freiraum für betriebsspezifische Regelungen. Zunächst sollte der Arbeitgeber überlegen, wie ein BEM im Betrieb am besten umgesetzt werden kann: Beteiligung klären...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 1.4 Betriebs-/Personalrat

Sofern vorhanden, nimmt die Beschäftigtenvertretung am BEM-Verfahren im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz teil. Mitbestimmungspflichtig ist die Ausgestaltung des BEM-Verfahrens. Das BEM als solches ist hingegen eine gesetzliche Verpflichtung und kann von der Beschäftigtenvertretung nicht abgelehnt werden. Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber können auch ...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 1.1 Arbeitgeber

Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass das BEM-Verfahren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß abläuft. Das beinhaltet u. a.: Prüfung der AU-Tage, um festzustellen, wann das 6-Wochen-Kriterium gegeben ist; Start des BEM-Verfahrens durch Kontaktaufnahme mit dem betroffenen Arbeitnehmer; Endverantwortung dafür, dass ein BEM-Fall entsprechend der betrie...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 2.3 Sachliche Voraussetzungen

Hinweis Entscheidung des Arbeitgebers, dass kein BEM erforderlich ist Variante 1: Der Arbeitgeber kennt die Gründe der Arbeitsunfähigkeit(en) und weiß, dass der Gesundungsprozess zwar etwas länger, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich und folgenlos für das Arbeitsverhältnis ablaufen wird (z. B. Unfall mit Beinbruch). Variante 2: Dem Arbeitgeber ist klar, dass eine Gen...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 3 Verfahren

Wie das BEM konkret abzulaufen hat, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist ein nicht formalisiertes Verfahren, das den Beteiligten jeden denkbaren Spielraum lässt.[1] Es sind weder bestimmte Mittel vorgegeben noch bestimmte Ergebnisse beschrieben. Es besteht auch keine Verpflichtung der Beteiligten, eine Verfahrensordnung aufzustellen. Deshalb entspricht das BEM bereits dann ...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 1.6 Sicherheitsfachkraft

Die Sicherheitsfachkraft ist im BEM-Verfahren besonders in Bezug auf die Arbeitsplatzgestaltung gefragt. Je nach Ausgangslage umfasst das Verhaltensfragen, z. B. ergonomisch richtige Einstellung und Gebrauch des Mobiliars am Arbeitsplatz ebenso wie komplexe Veränderungen an Geräten, Maschinen und Anlagen, um leistungsgewandelten Beschäftigten eine bestimmte Tätigkeit zu ermö...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 1 Aufgaben der Verfahrensbeteiligten

Ein erfolgreiches Betriebliches Eingliederungsmanagement erfordert eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten. Um den Betroffenen bestmöglich zu unterstützen, kommt den Verfahrensbeteiligten unterschiedliche Rollen und Aufgaben zu. 1.1 Arbeitgeber Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass das BEM-Verfahren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben or...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 2.7 Mitbestimmungsrechte

Ob das BEM im Betrieb eingeführt wird, unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann die "Klärung", also den Klärungsprozess bezüglich eines BEM verlangen. Dies erfolgt nicht selten über eine Einigungsstelle. Bei der Ausgestaltung des BEM, dem "Wie" des BEM, ist für jede einzelne Regelung zu prüfen, ob ein Mitbestimmungsrecht besteht. Ein solches kann sic...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 1.3 Schwerbehindertenvertretung

Ist im Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung vorgesehen (wenn mind. 5 Mitarbeiter mit einem Grad der Behinderung von 50 % oder mehr beschäftigt werden), dann muss sie an einem BEM-Verfahren nur dann verbindlich teilnehmen, wenn der Betroffene als schwerbehindert eingestuft ist, vgl. § 178 SGB IX. Wird das BEM-Verfahren allerdings durch ein festes Team geführt, gehört die ...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 3.1 Arbeitgebersicht

Möglicher Vorbehalt: BEM verursacht einen hohen Zeit- und Organisationsaufwand durch das stark strukturierte Verfahren und Kosten durch die Maßnahmen, die umzusetzen sind. Zu erwartende Vorteile: BEM reduziert Fehlzeiten durch gezielte Maßnahmengestaltung. Gerade bei langwierigen und chronischen Erkrankungen muss davon ausgegangen werden, dass das Krankheitsgeschehen nach einer ...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 2.4 Verfahrensbeteiligte

Infographic Zwingend zu beteiligen sind zunächst der Arbeitgeber bzw. eine von ihm benannte vertretungsberechtigte Person und die beschäftigte und BEM-berechtigte Person. Der Arbeitgeber hat das BEM anzubieten und bei Zustimmung der beschäftigten Person (i. d. R. des Arbeitnehmers) durchzuführen. Er muss auch den nach Art. 7, 9 DSGVO erforderlichen Datenschutz gewährleisten. N...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 1 Ziele

Ziel des BEM ist es festzustellen, aufgrund welcher gesundheitlichen Einschränkungen es zu den bisherigen Ausfallzeiten gekommen ist, und herauszufinden, ob Möglichkeiten bestehen, sie durch bestimmte Veränderungen künftig zu verringern, um so eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden.[1] Das BEM liegt im Interesse der Beteiligten und der Solidargemeinschaft. Schl...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 3.2 Arbeitnehmersicht

Möglicher Vorbehalt: Der Bereich der persönlichen Gesundheit, wird als Privatsache angesehen. Schließlich steht in einer AU-Bescheinigung ja auch keine Diagnose. BEM macht aus diesem sensiblen Bereich nun eine Betriebsangelegenheit, was zu Nachteilen für den Betroffenen führen könnte. Wenn BEM nicht den erwünschten Erfolg hat und weitere AU-Zeiten anfallen, könnte es genutzt w...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 1 Ziel

§ 167 Abs. 2 SGB IX zielt darauf ab, bei gesundheitlichen Störungen mit Zustimmung des Arbeitnehmers eine gemeinsame Klärung möglicher Maßnahmen durch alle Beteiligten herbeizuführen. Zu beteiligen sind der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Betriebs- oder Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung. Falls erforderlich, werden der Werks- oder Betriebsarzt, der Sozialvers...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / Sozialversicherung

1 Ziel § 167 Abs. 2 SGB IX zielt darauf ab, bei gesundheitlichen Störungen mit Zustimmung des Arbeitnehmers eine gemeinsame Klärung möglicher Maßnahmen durch alle Beteiligten herbeizuführen. Zu beteiligen sind der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Betriebs- oder Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung. Falls erforderlich, werden der Werks- oder Betriebsarzt, der Sozi...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 3 Vorbehalte und Chancen

3.1 Arbeitgebersicht Möglicher Vorbehalt: BEM verursacht einen hohen Zeit- und Organisationsaufwand durch das stark strukturierte Verfahren und Kosten durch die Maßnahmen, die umzusetzen sind. Zu erwartende Vorteile: BEM reduziert Fehlzeiten durch gezielte Maßnahmengestaltung. Gerade bei langwierigen und chronischen Erkrankungen muss davon ausgegangen werden, dass das Krankheitsg...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 2 Voraussetzungen

2.1 Persönlicher Geltungsbereich § 167 Abs. 1 Satz 1 SGB IX gilt für alle Beschäftigten. Es kommt auch nicht darauf an, ob eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt.[1] Die Vorschrift gilt für alle Arbeitgeber. Es kommt nicht auf die Betriebsgröße an, weshalb Klein- und Kleinstbetriebe ebenso betroffen sind. Auch der Geschäftsgegenstand und die Existenz einer Mitarbe...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / Arbeitsrecht

1 Ziele Ziel des BEM ist es festzustellen, aufgrund welcher gesundheitlichen Einschränkungen es zu den bisherigen Ausfallzeiten gekommen ist, und herauszufinden, ob Möglichkeiten bestehen, sie durch bestimmte Veränderungen künftig zu verringern, um so eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden.[1] Das BEM liegt im Interesse der Beteiligten und der Solidargemeinschaf...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 4 Unterstützung beim Aufbau

Ansprechpartner sind die zuständigen Rehabilitationsträger, also die Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit. Sind schwerbehinderte Menschen betroffen, ist das Integrationsamt der richtige Ansprechpartner.mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 2.2 Ablaufschema

Infographic Folgende Schritte sollten bei der inhaltlichen Gestaltung beachtet werden: 1. Schritt: Auswertung der AU-Daten Der Arbeitgeber entscheidet, ob und wann mit dem BEM begonnen wird. Zum Ob: Das Gesetz sieht ausnahmslos ein BEM bei Erfüllen der Voraussetzungen (länger als 6 Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig erkrankt) vor. In wenigen Einzelfällen kann es sinnvo...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 2.5 Überwachungspflicht

Die betriebliche Interessenvertretung und auch die Schwerbehindertenvertretung haben nach § 167 Abs. 2 Satz 8 SGB IX darüber zu wachen, dass Arbeitgeber ihre Verpflichtungen erfüllen. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist nicht von der Zustimmung der betroffenen Beschäftigten abhängig. Für die Ausübung seines gesetzlichen Überwachungsrechts, ist es erforderlich, dass die betri...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 1.5 Betriebsarzt

Der Betriebsarzt hat in BEM-Verfahren als medizinischer Sachverständiger des Betriebs eine zentrale Rolle, z. B. in der Kommunikation zwischen Betroffenem, Betrieb und behandelnden Ärzten. Gerade in Kleinbetrieben, in denen keine Beschäftigtenvertretung besteht und/oder kein Integrationsteam berufen wurde, ist häufig der Betriebsarzt mit der Durchführung von BEM-Verfahren be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebliches Eingliederung... / 2.2 Pflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Durchführung des BEM anzubieten. Allerdings ist die Verletzung dieser Pflicht nicht unmittelbar gesetzlich sanktioniert, weshalb ein gewisser Spielraum zur Entscheidung besteht, ob und zu welchem Zeitpunkt das BEM angeboten werden soll. Ein BEM ist anzubieten, sobald die zeitliche Grenze von 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit überschritten ist. ...mehr