Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebliches Eingliederungsmanagement

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Konkreter und abstrakter Feststellungsantrag

Rz. 1394 Um auch in solchen Fällen eines nichtgroben Verstoßes die Klärung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates zu ermöglichen, hat das BAG deshalb den sog. konkreten Feststellungsantrag zugelassen (vgl. BAG v. 13.6.1989 – 1 ABR 4/88, juris). Da auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren § 256 ZPO entsprechend oder zumindest als Grundnorm jeder Verfahrensordnung ...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 4. Verarbeitung personenbezogener Daten zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einer Kollektivvereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten, § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 3 BDSG

Rz. 40 Mit der Aufnahme des Rechtfertigungsgrundes der Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten in § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG hat der Gesetzgeber eine im BDSG a.F. bestehende lückenhafte Regelung ergänzt. Der ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen

Rz. 849 Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden staatlichen, tariflichen und betrieblichen Vorschriften und Regelungen durchgeführt werden. Welcher Mittel er sich dazu bedient, hat das Gesetz ihm weitgehend freigestellt. Der Betriebsrat hat allerdings in jedem Fall die Grundsätze der vertrauensvollen ...mehr

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Kündigung / 7.7.6 Taktische Hinweise zum Kündigungsschutzprozess

Zu Unrecht wird der Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung häufig aus Unkenntnis über ihre Voraussetzungen oder im Hinblick auf die Risiken eines Kündigungsschutzprozesses unterlassen. Insbesondere die Risiken im Kündigungsschutzprozess lassen sich deutlich verringern, wenn folgende Hinweise beherzigt werden: Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements: Bei...mehr

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Kündigung / 7.7.1 Erste Stufe: Negative Gesundheitsprognose

Häufige Kurzerkrankungen Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit stellen ein Indiz dafür dar, dass auch in Zukunft mit weiteren Erkrankungen in bisherigem Umfang zu rechnen ist. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Krankheit ausgeheilt ist[1], da insoweit eine negative Prognose ausscheidet. Da der Arbeitgeber die Art der Erkrankungen des Arbeitnehmers im Regelfall nicht k...mehr

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Kündigung / 7.1 Alkohol- und Drogensucht

Bei Trunk- oder Drogensucht handelt es sich um eine Krankheit. Es gelten daher die Grundsätze der krankheitsbedingten Kündigung (vgl. unter 7.6). Diese Suchterkrankung als solche ist kein Kündigungsgrund, sondern die daraus entstehenden Folgen für das Arbeitsverhältnis wie z. B. Fehlzeiten, fehlende Einsetzbarkeit unter den konkreten betrieblichen Bedingungen (alkoholkranker...mehr

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Kündigung / 7.7.4 Fehlende Versetzungsmöglichkeiten

Wie bei jeder Kündigung ist auch die krankheitsbedingte Kündigung nur dann zulässig, wenn kein milderes Mittel zur Vermeidung der Kündigung zur Verfügung steht. Das ist hier vor allem die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes. Entspricht dieser der vertraglich geschuldeten Tätigkeit, kann und muss ihn der Arbeitgeber durch Ausübung des Weisungsrechts zuweisen, ansonsten dur...mehr

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Kündigung / 7.7.2 Zweite Stufe: Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen

Der Kündigungsgrund ist nicht die Krankheit, auch nicht die krankheitsbedingte Ausfallzeit, sondern die daraus entstehenden betrieblichen Belastungen für den Arbeitgeber. Die aufgrund der negativen Gesundheitsprognose prognostizierten Fehlzeiten vermögen eine krankheitsbedingte Kündigung nur zu rechtfertigen, wenn sie zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen I...mehr

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Kündigung / 7.7.5 Krankheitsbedingte Kündigung und Benachteiligung nach dem AGG

Nach § 2 Abs. 4 AGG gelten für Kündigungen, die unter das KSchG fallen, ausschließlich die Vorschriften des Kündigungsrechts. Das bedeutet aber nicht, dass das AGG deshalb nicht zu berücksichtigen ist, sondern die Diskriminierungsverbote sind Bestandteil der Überprüfung der Sozialwidrigkeit der Kündigung. Eine Kündigung, die eine verbotene Benachteiligung darstellt, ist imme...mehr

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Kündigung / 7 Personenbedingte Kündigung

Personenbedingte Gründe zur Kündigung sind solche, die auf den persönlichen Eigenschaften des Arbeitnehmers beruhen. Hierzu zählen unter anderem: Erkrankungen, die die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers erheblich herabsetzen und/oder zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, Abnahme der Leistungsfähigkeit durch fortgeschrittenes Alter sowie mangelnde körperliche oder g...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 7.5 Eignung, Leistungsmängel

Fehlende Eignung (der Arbeitnehmer will, kann aber nicht), wie z. B. mangelnde Berufskenntnisse[1], zu geringe Arbeitsleistung[2], unzureichende Einarbeitung[3] oder unzureichende Deutschkenntnisse[4], vermag eine Kündigung unter bestimmten engen Voraussetzungen sozial zu rechtfertigen. Insbesondere der Kündigungsgrund der Minderleistung – sei es in qualitativer Hinsicht (der...mehr

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Kündigung / 8.5 Einzelfälle

Abwerbung Eine Abwerbung von anderen Arbeitnehmern stellt nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn sie unter Verletzung sonstiger Vertragspflichten erfolgt ist, z. B. im Rahmen von unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers.[1] Abkehrwille Eine anderweitige Bewerbung rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kommt eine betriebsbedingte Kündigung ausnahm...mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 2 Prozesse und Maßnahmen laufend verbessern

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung kann im Betrieb der Ausgangspunkt für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess sein, wie man ihn z. B. auch aus dem PDCA-Zyklus kennt. Aus einer vielleicht unangenehmen und lästigen Pflichtaufgabe wird so ein nützliches Instrument zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Produktivität. Die Evaluation hat im Ablauf der Ge...mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 3 Auswirkungen von Maßnahmen auf die psychische Gesundheit überprüfen

Laut Arbeitsschutzgesetz müssen die möglichen Gefährdungen für die psychische Gesundheit vom Unternehmen untersucht und Maßnahmen zu deren Verringerung ergriffen werden. Die eigentliche psychische Beanspruchung der Mitarbeiter muss nicht untersucht werden. Auf freiwilliger Basis können Unternehmen aber auch genau diese Beanspruchungsfolgen bei ihren Mitarbeitern analysieren,...mehr

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BGM in kleinen und mittlere... / 4 Herausforderungen der KMU und BGM-relevante Besonderheiten

Grundsätzlich begegnen KMU denselben Herausforderungen wie große Unternehmen. Hohe Fehlzeiten, Langzeiterkrankungen, Rückenprobleme und psychische Erkrankungen machen auch vor kleinen und mittelständischen Betrieben nicht halt. Aufgrund des demografischen Wandels kommt die Sorge hinzu, auch zukünftig noch geeignete Auszubildende und Fachkräfte zu finden, um dauerhaft wettbew...mehr

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Die Rolle des GKV-Leitfaden... / 2 BGF und BGM im Rahmen des GKV-Leitfadens Prävention

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) konkretisiert durch den sog. "Leitfaden Prävention – Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V" vom 21.6.2000 in der Fassung vom 27.3.2023 ihre Unterstützungsmöglichkeiten bei der Einführung und Umsetzung von betrieblicher Gesundheitsförderung. Neben dem betrieblichen Bereich wird...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Rolle des GKV-Leitfaden... / 1 Verständnis eines BGM: Sichtweise der Gesetzlichen Krankenversicherung

Definitionen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) gibt es viele, beispielhaft seien nach Lange[1] die von Wieneman (2002), Badura und Steinke (2009), die der DIN SPEC 91020 (2012) sowie die von Pfaff und Zeike (2019) genannt (s. Tab. 1):mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mentale Teamgesundheit: Ein... / 8 Die Rolle der Führungskraft in Sachen Teamgesundheit

Das Team kümmert sich also um sich, einzelne Teammitglieder auch um andere, aber die Führungskraft hat definitiv drei unterschiedliche Aktionsebenen: Die (emotionalen) Ermüdungserscheinungen machen auch vor Führungskräften nicht halt. Daher muss sie sich zunächst um ihre eigene mentale Gesundheit kümmern – andernfalls kann sie nicht konstruktiv agieren und definitiv kein Vorb...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gleichstellung mit schwerbe... / 3 Antragstellung

Die Gleichstellung ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen und von dieser festzustellen (§ 151 Abs. 2 SGB IX). Eine Gleichstellung sollte beantragt werden, wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist. Anhaltspunkte für eine solche Gefährdung können sein: häufige behinderungsbedingte Fehlzeiten, andauernde verminderte Belastbarkeit, Abmahnungen oder Abfindungsangebote im...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / 4.5 Personalwesen

Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entwicklung im Personalwesen, sind Mitarbeiter regelmäßig zu beurteilen.[1] Die Gespräche sollten anhand standardisierter Kriterien erfolgen, um vergleichbar zu sein. Mitarbeitergespräche sind zu dokumentieren. Anwesenheitszeiten[2] im Unternehmen sowie Krankheits- und Urlaubstage sollten erfasst werden. Bei übermäßigen Fehlzeiten sowi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Personenbedingte Kündigung.

Rn 55 Bei personenbedingter Kündigung gem § 1 II 1 Var 1 KSchG ist anders als bei verhaltensbedingter gem § 1 II 1 Var 2 KSchG (Rn 65 ff) der Kündigungsgrund nicht willensgesteuert (zu Glaubenskonflikt BAG DB 13, 2274; zu Inhaftierung BAG DB 13, 2454; Anspruch auf Altersrente rechtfertigt Kündigung nicht, § 41 S 1 SGB VI). Daher ist keine Abmahnung erforderlich (LAG Ddorf NZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonderkündigungsschutz.

Rn 91 Schwerbehinderten Menschen und ihnen nach § 151 II SGB IX Gleichgestellten (BAG NJW 14, 3533 [BAG 10.04.2014 - 2 AZR 647/13]) kann nur nach Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden, § 168 SGB IX (Lingemann Kündigungsschutz, 175 ff). Die Zustimmung kann bei gleichbleibendem Sachverhalt mehrere Kündigungen abdecken (BAG NZA-RR 11, 516) und ist bis zur rechtskräf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vermutungstatsachen.

Rn 5 Vermutungstatsachen können insb sein (vgl auch § 2 Rn 6 ff): nicht § 7 I entsprechende Ausschreibung (§ 11 Rn 3) oder Stellenanzeige (BAG NZA 17, 715, 310 [BAG 15.12.2016 - 8 AZR 454/15]; 16, 1394 [BAG 19.05.2016 - 8 AZR 470/14]), falsche, wechselnde oder in sich widersprüchliche Begründungen (BAG NZA 12, 1345), Fragen im Bewerbungsgespräch bzw Bewerbungsfragebogen nach...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Burnout-Syndrom: Ursachen u... / 3.4 Wiedereinstieg in den Beruf

Nach einer erfolgreichen Therapie ist es nicht ratsam, einfach wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren. In manchen Fällen ist es notwendig, den Arbeitsplatz zu wechseln, manchmal auch den Beruf. Die Wiedereingliederung sollte stufenweise erfolgen: zunächst für ein paar Stunden am Tag, dann nach und nach mehr. Vorweg sollten v. a. die eigene Erwartungshaltung, die Unterstütz...mehr

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Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Die Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers ist aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes sowie grundrechtlicher Wertentscheidungen beschränkt. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG maßgeblich....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederungsmanagement – Integrationsamt

BAG, Urteil vom 15.12.2022, 2 AZR 162/22 Leitsatz (amtlich) Die Zustimmung des Integrationsamts zu einer krankheitsbedingten Kündigung begründet nicht die Vermutung, dass ein (unterbliebenes) betriebliches Eingliederungsmanagement die Kündigung nicht hätte verhindern können. Sachverhalt Die Klägerin, die einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist, war bei der Beklagten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Individualisierung im BGM / 1 Ressource Mensch: Handlungsansätze für ein BGM

"Gesundheit ist Privatsache", so ist leider immer noch die Sichtweise vieler Unternehmen. Ganz unrecht haben sie damit nicht, da das Gesundheitsverhalten der Beschäftigten in ihrer Freizeit in Bezug auf Bewegung, Ernährung und Genussmittelkonsum nicht durch den Arbeitgeber bestimmt werden kann. Geht es um durch die Arbeit bedingte Risiken zur Sicherheit und Gesundheit, so ge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Individualisierung im BGM / 2 Handlungsstrategien zur Individualisierung im BGM

Was bedeutet die Individualisierung im BGM, und wie kann eine Vorgehensweise dazu aussehen? Individualisierung der Betrieblichen Gesundheitsförderung bedeutet, dass Angebote und Maßnahmen der Gesundheitsförderung auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Beschäftigten zugeschnitten werden. Ziel ist es, eine höhere Wirksamkeit und Akzeptanz der Maßnahmen zu err...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Work-Life-Balance: Wesentli... / 4 Der Weg zur Work-Life-Balance in Unternehmen

Wer eine ausgeglichene Balance zwischen Beruf und Freizeit herstellen will, muss seine Zeit sinnvoll nutzen. Dabei können Unternehmen ihre Mitarbeiter unterstützen, indem sie Freiräume schaffen und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung anbieten. Dabei gibt es viele Maßnahmen, mit denen Unternehmen eine ausgeglichene Work-Life-Balance fördern können. Wesentlich hierbei ist jedoc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundes Führen im digitale... / 8.2 Digitales BGM

Auch im Rahmen des BGM kommen zunehmend digitale Instrumente und Maßnahmen zum Einsatz, weshalb Führungskräfte hinsichtlich Nutzen und Umgang informiert sein sollten. Durch die Wandlung analoger in digitale Maßnahmen sind Informationen zur Gesundheitsförderung schnell und einfach verfügbar. Eine digitale Unterstützung der Gesundheitsförderung kann sich in Betrieben in Form e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 4.1 Personenbedingte Kündigungsgründe

Personenbedingte Kündigungsgründe sind kein vorwerfbares Verhalten, sondern beruhen auf fehlenden Fähigkeiten oder fehlenden persönlichen Eigenschaften. Der Arbeitnehmer ist aus Gründen, die in seiner Person liegen, nicht in der Lage, die ihm obliegenden Pflichten aus dem Arbeitsvertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Dies kann seine Ursache in Krankheit, Alter oder fehlender kör...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.11.1 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 582 Wie im Rahmen jeder Kündigung ist auch bei der krankheitsbedingten Kündigung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen, d. h., danach zu fragen, ob sie durch andere, mildere Mittel vermieden werden kann. Solche Maßnahmen können insbesondere die Umgestaltung des bisherigen Arbeitsbereichs oder die Weiterbeschäftigung auf einem anderem, dem Gesundheitszustand des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.5.3 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Rz. 279 Die Kündigung muss geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne (d. h. angemessen) sein. Das gilt für jede Beendigungskündigung durch den Arbeitgeber, "gleichgültig, ob sie auf betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Gründe gestützt ist, und gleichgültig ob sie als ordentliche oder außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird" (BAG, Urteil v. 30....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 536 Die Darlegungs- und Beweislast für die negative Prognose, die erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen sowie die fehlende Möglichkeit der Weiterbeschäftigung liegt gem. § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG beim Arbeitgeber. Auch für das Vorliegen von Tatsachen, die bei der Interessenabwägung zur Begründung der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung berücksichtigt werd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die digitale Personalakte / 2.2 Richtigkeit und Vollständigkeit der Personalakte

Da der Arbeitgeber über seine Angestellten Leistungsdaten wie z. B. Leistungsbeurteilungen oder Urteile zur sachlichen Befähigung verfassen und speichern darf, ist der Grundsatz der Richtigkeit der Akte nicht ganz einfach umzusetzen. Der Grundsatz der Richtigkeit bezieht sich sowohl auf Tatsachenbehauptungen, sowie auf wertende Aussagen. Es muss bei der Speicherung von Leist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die digitale Personalakte / 2.3 Zulässigkeit und Transparenz der Personalakte

Die Unzulässigkeit von Personalakteninhalten ist an den soeben beschriebenen Grundsätzen zu messen. So können Daten unzulässig gespeichert sein, wenn deren Verwendung trotz inhaltlicher Richtigkeit gegen das Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten verstoßen würde. Dies ist z. B. bei Daten der Fall, die bei einem betrieblichen Eingliederungsmanagement erhoben wurden: Diese dür...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 8.2 Beweiserleichterungen für den Beschäftigten

Für den Beschäftigten ist es oft nicht möglich, den Beweis zu erbringen, dass er wegen eines der Merkmale des § 1 AGG benachteiligt wurde. Meist gibt es nur Indizien, die darauf hindeuten, aber keine zweifelsfreien Nachweise. Dem trägt § 22 AGG Rechnung: Der Bewerber braucht nur nachzuweisen, dass er benachteiligt worden ist und dass es Indizien dafür gibt, dass dies wegen ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz und Datenschutz... / 1 Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz

Für nicht-öffentliche Stellen gilt das BDSG für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BDSG). Der Steuerberater bzw. die Steuerberatungsgesellschaft (alle Rechtsformen) gehört zu d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.7 Betriebliches Eingliederungsmanagement bei Arbeitsunfähigkeit (BEM)

Der Arbeitgeber hat nach § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX mit Zustimmung der betroffenen Person den Betriebs- oder Personalrat bereits dann zu unterrichten, sobald der "Beschäftigte" – also auch nicht der Mensch mit Behinderung (!)[1] – länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig krank ist. Nur soweit der Arbeitnehmer schwerbehindert is...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.6 Prävention bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis Schwerbehinderter

Sobald personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten zu erkennen sind, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen führen können, sind diese Interessenvertretungen "einzuschalten". Dabei sind mit ihnen alle Möglichkeiten zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeitsverhältnis möglichst dauer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.4 Inklusionsvereinbarung

§ 166 Abs. 1 Satz 1 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber, mit der SBV und den in § 176 SGB IX genannten Vertretungen (Betriebs- oder Personalrat) in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers[1] eine verbindliche Inklusionsvereinbarung (früher: Integrationsvereinbarung) abzuschließen. Der Arbeitgeber ist nach § 166 Abs. 1 Satz 2 auf Verlangen der SBV verpflichtet, i...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0 – Betriebsärzte ... / 3.5 Stufenweise Wiedereingliederung und Betriebliches Eingliederungsmanagement

Wichtige Mosaiksteine zur Arbeitsplatzerhaltung nach längerer Krankheit sind die stufenweise Wiedereingliederung nach SGB V als Leistungsbaustein der gesetzlichen Krankenkassen und das Betriebliche Eingliederungsmanagement im SGB IX mit Leistungen der Rehabilitationsträger (u. a. Kranken-, Renten-, Unfallversicherungen). In beiden Fällen ist der Betriebsarzt explizit genannt...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0 – Betriebsärzte ... / 4.1 Kenntnisse

Die neugestellten Anforderungen erfordern Fachkompetenzen in Bereichen, welche über klassisch medizinische Themen hinausgehen: Medizinische Standards: Breiter Überblick über die Gebiete der Allgemeinmedizin, Inneren Medizin, Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Ophthalmologie, Dermatologie, Orthopädie, Onkologie, Toxikologie, Rehabilitation, Sozial-, Reise-, Tropen-, Umwelt- und No...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0 – Betriebsärzte ... / 3.8 Betriebliches Gesundheitsmanagement

Erhalt und Förderung der Gesundheit der Beschäftigten ist das Kernanliegen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und zielt somit direkt auf die arbeitsmedizinische Kompetenz. BGM in Unternehmen basiert zunächst auf der klassischen Gefährdungsbeurteilung und -analyse mit Ableitung der erforderlichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen werden typischerweise in bis zu 6 Säulen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Gesetze und Verordnungen

Rz. 7 Die Vorschrift will sicherstellen, dass alle Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer auch tatsächlich eingehalten und angewendet werden. Der Begriff der "zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen" ist deshalb weit auszulegen (BAG, Beschluss v. 19.10.1999, 1 ABR 75/98) und umfasst auch das Richterrecht. [1] Sinn und Zweck der gesetzlich definiert...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.6.1 Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement

Spricht der Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung aus, ohne vorher ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt zu haben, ist es fast aussichtslos, einen entsprechenden Kündigungsschutzprozess zu gewinnen. Zwar ist die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer krankheitsbedingt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / Zusammenfassung

Überblick Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Bereits im September 2022 wurde das Infektionsschutzgesetz bzgl. Urlaub und Absonderung angepasst. Seit dem 1.10.22 gilt eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung und die Corona-Sonderregelungen in Bezug auf das Kinder-, Kranken- und Betreuungsgeld wurden verlängert. Die Bundesregierung hat einen E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.8.1 Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes

Der Fall Der Arbeitnehmer war seit dem 11.2.2018 arbeitsunfähig erkrankt. Mit Schreiben vom 29.3.2018 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit der Begründung, der Auftrag sei gekündigt worden. Die Kündigungsschutzklage wurde durch einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht erledigt. Der Arbeitnehmer macht sodann im April 2018 gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Beschäftigung leistungsgewa... / Zusammenfassung

Überblick Durch die Folgen von Krankheit oder Unfall kann es passieren, dass Beschäftigte nicht mehr die Anforderungen ihres angestammten Arbeitsplatzes erfüllen können. Ziel einer verantwortungsvollen Personalentwicklung sollte es sein, ihnen auch dann so weit wie möglich eine leistungs- und persönlichkeitsgerechte sowie wertschöpfende Tätigkeit zu ermöglichen. Durch den Be...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Beschäftigung leistungsgewa... / 3.1 Leistungsgewandelt – wann besteht Handlungsbedarf?

Handlungsbedarf für eine Arbeitsplatzanpassung wegen einer Leistungswandlung kann sich in verschiedenen Ausgangslagen ergeben: Im vergleichsweise einfachsten Fall liegt eine konkrete Empfehlung eines behandelnden Arztes vor, nach der die betrieblich Zuständigen ggf. unter betriebsärztlicher Beratung den Arbeitsplatz anpassen können. Günstig ist auch, wenn bereits ein Verfahr...mehr