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BEM: Praktische Umsetzung im Unternehmen / 5.5 Abschluss des BEM

Dipl.-Ing. Andrea Lange
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Der Abschlussprozess umfasst die Entscheidungsfindung zur Beendigung des BEM-Verfahrens. Er bestimmt die Art und Weise der Abschlussdokumentation (s. Verlaufsdokumentation), ist Bestandteil der Ergebnissicherung und sorgt für einen ausreichenden Informationsfluss an alle Beteiligten.

Nicht immer kann ein BEM-Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Darüber hinaus gibt es aber auch weitere Konstellationen, die einen Abschluss nicht ermöglichen. Im Folgenden werden verschiedene Konstellationen vorgestellt, ein BEM zu beenden.

 
Achtung

Kein Abschluss, wenn BEM ausgesetzt wird

Das BEM wird ausgesetzt, wenn der Betroffene das verlangt oder z. B. der Krankheitsverlauf dies erfordert. In diesem Fall ist zunächst kein BEM-Abschluss einzuleiten.

5.5.1 Konstellation 1: Ziele des BEM sind erreicht

Die Ziele des BEM können erreicht worden sein durch Maßnahmen, die im Rahmen des BEM eingeleitet und durchgeführt worden sind. Im Einzelfall kann auch aufgrund ärztlich-therapeutischer Maßnahmen außerhalb der betrieblichen Einflusssphäre oder durch Selbstheilung die Wiederherstellung eines stabilen Gesundheitszustandes beim Betroffenen gelungen sein, wodurch sich die Fehlzeiten reduziert haben.

Es müssen 4 Kriterien für die Feststellung der Zielerreichung beachtet werden:

  1. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten sind überwunden oder zumindest soweit wie möglich reduziert, sodass dauerhafte Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit gegeben ist.
  2. Mit den BEM-Maßnahmen ist einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt.
  3. Das Arbeitsverhältnis ist erhalten.
  4. Die persönliche Einschätzung des betroffenen Mitarbeiters über seine Arbeitsfähigkeit und sein Wohlbefinden am Arbeitsplatz bestätigt die Einschätzung, dass die Ziele des BEM erreicht sind.

5.5.2 Konstellation 2: BEM wird wegen befristeter oder unbefristeter Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen

Das BEM wird abgeschlossen, wenn eine befristete oder unbefristete volle Erwerbsminderung des Betroffenen festgestellt...

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